Ganzheitliches. Brandschutzkonzept

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Ganzheitliches. Brandschutzkonzept"

Transkript

1 Ganzheitliches Brandschutzkonzept Haltepunkt Maintal - West Hessen Bf-Nr. 00 / 00 / 669 ANLAGE a - neu Auftraggeber Auftragnehmer DB Netz AG und DB S&S AG Endreß Ingenieurgesellschaft mbh vertreten durch DB Netz AG I.NG-MI-N Herzbachweg 65 Hahnstraße Gelnhausen Frankfurt/Main Stand

2 0.1 Index Nr. Datum der Änderung Seite, Kapitel, Abschnitt Geänderte Punkte / Passagen etc. Bearbeiter / Auftragnehmer Erstellung BSK Carsten Grauel Endreß Ingenieurgesellschaft mbh DB Netz AG Seite 2 von 39

3 1 Inhaltsverzeichnis Seite 0.1 Index Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Begriffe Zweck der Beauftragung/ Vorbemerkungen Beurteilungsgrundlagen Angewandte DB-Richtlinien Orts- und Besprechungstermine Verwendete Unterlagen Angewandte Berechnungsverfahren und Simulationen Sach- / Planstandsfeststellung Grundstück Angrenzende Gebäude / Gebäudeabstände auf dem Grundstück Erschließung/ Zugänglichkeit, Feuerwehrzu- und umfahrt, Flächen für die Feuerwehr Rettungswege auf dem Grundstück Objektdaten Objektbeschreibung Nutzung Nutzung der Räume Bahnsteige Bahnsteige außerhalb geschlossener Hallen und Bauwerke Bahnsteige innerhalb geschlossener Hallen und Bauwerke Kreuzungsbauwerke DB Netz AG Seite 3 von 39

4 5 Brandgefahren, Schutzziele und Risikobewertung Vorgehensweise Besondere Schutzziele Risikobewertung Allgemein Gefährdungsstufe gemäß EBA-Leitfaden Brandszenarien Abschaltung/ Erdung der Fahrstromanlagen Einsatzwert der örtlich zuständigen Feuerwehr Baulicher Brandschutz Brand- und Brandbekämpfungsabschnitte Rauchabschnitte Feuerbeständig / feuerhemmend abgetrennte Bereiche Tragende, aussteifende und raumabschließende Umfassungsbauteile mit Anforderungen an den Brandschutz Außenwände Dächer Innenwände Decken Pfeiler, Stützen Nichttragende, raumabschließende Umfassungsbauteile Außenwände / Fassaden Innenwände Unterdecken Doppelböden Bauprodukte in / an raumabschließenden Bauteilen Brandschutztüren Rauchschutztüren Bauaufsichtlich zugelassene Feststelleinrichtungen Lichtkuppeln und Lichtbänder DB Netz AG Seite 4 von 39

5 7.6.5 Verglasungen Verkleidungen für Wände und Decken Dämmschichten Dehnungsfugen Schottungen Rettungswegkonzept Rettungswegführung Personenstromanalyse Einholung oder Ermittlung der Personenzahlen Evakuierungsnachweis Nachweis der Rauchfreihaltung Ergebnis Anforderungen an Rettungswege Flure Treppenräume / Festtreppen Sicherheitstreppenräume Kennzeichnung der Rettungswege / Rettungswegleitsystem Fördertechnik Personenaufzüge Feuerwehraufzüge Lastenaufzüge Fahrtreppen / Fahrsteige Förderbänder (Gepäck) o.ä Elektrische Leitungen und Anlagen Elektrische Leitungen Einzelne und gebündelte Leitungen Kabeltragkonstruktionen Installationskanäle / -schächte Kabelabschottungen DB Netz AG Seite 5 von 39

6 Blitzschutz Elektrische Anlagen Strom- / Ersatzstromversorgung Notbeleuchtung Sicherheitsbeleuchtung Ersatzbeleuchtung Telekommunikations- und Informationstechnische Anlagen Videoüberwachungsanlage Heizung / Lüftung / Sanitär Anlagentechnischer Brandschutz Notrufeinrichtungen Gefahrenmeldeanlagen Alarmierungsanlagen Beschallungsanlagen Elektroakustische Alarmierungsanlage (ELA) Lösch- / Inertisierungsanlagen Anlagen zur Rauchfreihaltung Natürliche Entrauchung Maschinelle Entrauchung Druckbelüftung Gebäudefunkanlage (BOS-Funk) Maßnahmen zur Brandbekämpfung Einrichtungen zur Selbsthilfe Trag- und fahrbare Feuerlöscher Wandhydranten als Selbsthilfeeinrichtung an nassen Steigleitungen Einrichtungen für die Feuerwehr Wandhydranten an trockenen / nassen Steigleitungen Feuerwehr-Schlüsseldepot DB Netz AG Seite 6 von 39

7 Löschwasserversorgung Flächen für die Feuerwehr Organisatorischer Brandschutz Verantwortlichkeiten und Aufgabenverteilung Rettungswegpläne Feuerwehrpläne nach DIN Brandschutzordnung nach DIN Brandschutzakte gemäß Vorgabe Fachstelle Brandschutz Notfallmanagement Festlegung von Anforderungen und besonderer Maßnahmen Zusammenfassung Auflistung der Abweichungen von den allgemein anerkannten Regeln der Technik Maßnahmenliste Unterschrift des Erstellers Anlagen DB Netz AG Seite 7 von 39

8 1.1 Abkürzungsverzeichnis Die Feuerwiderstandsfähigkeit bezieht sich bei tragenden Bauteilen auf deren Standsicherheit im Brandfall, bei trennenden Bauteilen auf deren Widerstand gegen die Ausbreitung von Feuer und Rauch. F 30 / W 30 Feuerwiderstandsklasse des jeweiligen Bauteils nach seiner F 60 Feuerwiderstandsdauer in Minuten (hochfeuerhemmend) T 30 F 90 Feuerwiderstandsklasse des jeweiligen Bauteils nach seiner T 90 Feuerwiderstandsdauer in Minuten (feuerbeständig) A Nichtbrennbare Baustoffe (A 1) und nichtbrennbare Baustoffe mit brennbaren Bestandteilen (A 2) AB in wesentlichen Teilen aus nichtbrennbaren Baustoffen BA Bauteile, deren tragende und aussteifende Teile aus brennbaren Baustoffen bestehen und die allseitig eine brandschutztechnisch wirksame Bekleidung aus nichtbrennbaren Baustoffen (Brandschutzbekleidung) und Dämmstoffe aus nichtbrennbaren Baustoffen haben. B brennbare Baustoffe B 1 schwerentflammbare Baustoffe B 2 normalentflammbare Baustoffe. M widerstandfähig gegen zusätzliche mechanische Beanspruchung RS Rauchschutztür gemäß DIN T Feuerschutzabschluss DB Netz AG Seite 8 von 39

9 1.2 Begriffe Um die Beschreibung im Text als auch im Zeichnungsteil übersichtlich zu gestalten, werden die gebräuchlichen Abkürzungen aus der DIN verwendet. 2 Zweck der Beauftragung/ Vorbemerkungen Als Gründe für die Beauftragung ist der geplante Neubau der Bahnsteiganlage zu nennen. Außerdem ist die IVE-Risikoanalyse in die Risikobetrachtung mit einzubeziehen. Mit dem vorliegenden ganzheitlichen Brandschutzkonzept werden brandschutztechnische Planungsanforderungen für die Neubaumaßnahmen und den Betrieb des Haltepunktes Maintal-West mit der entsprechenden Risikobetrachtung erstellt. Beauftragt zur Erstellung eines ganzheitlichen Brandschutzkonzeptes wurde: Endreß Ingenieurgesellschaft mbh Herzbachweg Gelnhausen DB Netz AG Seite 9 von 39

10 3 Beurteilungsgrundlagen Gesetze und Verordnungen: Kürzel Inhalt, Bezeichnung Fassung, Stand Quelle HBO 2011 Hessische Bauordnung GVBl 4, S. 429 AEG Allgemeines Eisenbahngesetz EBO Eisenbahn Bau und Betriebsordnung Richtlinien und Normen: Kürzel Inhalt, Bezeichnung Fassung, Stand Quelle MLüAR DIN EN 1838 DIN 4102 MLAR Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen 09/2005 DIBt- Mitteilungen 3/2006, S. 212 Sicherheitsbeleuchtung 07/1999 Beuth Verlag GmbH, Berlin Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen Teil 4 Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen 03/1994 Beuth Verlag GmbH, Berlin 11/2005 DIBt- Mitteilungen 3/2006, S. 158, DIN 4066 Hinweisschilder für die Feuerwehr 07/1997 Beuth Verlag GmbH, Berlin DIN EN ISO 7010:2012 DIN EN EN Graphische Symbole Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen Registrierte Sicherheitszeichen DIN EN Gestaltungsgrundlagen für Flucht- und Rettungspläne DIN EN Sicherheitsbeleuchtungsanlagen 10/2012 Beuth Verlag GmbH, Berlin 12/2010 Beuth Verlag GmbH, Berlin 01/2005 Beuth Verlag GmbH, Berlin DIN DIN Brandschutzordnung 01/2000 Beuth Verlag GmbH, Berlin DIN DIN Rauchschutztüren 06/1999 Beuth Verlag GmbH, Berlin W 405 DVGW Arbeitsblatt W /2008 Deutscher Vereinigung des Gas- und Wasserfaches, Bonn DB Netz AG Seite 10 von 39

11 Richtlinien und Normen: Kürzel Inhalt, Bezeichnung Fassung, Stand Quelle ASR A1.3 Technische Regeln für Arbeitsstätten: Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung 04/2007 Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Berlin ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände 11/2012 Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ASR A2.3 EBA- Leitfaden Technische Regeln für Arbeitsstätten: Fluchtwege, Notausgänge, Flucht-und Rettungsplan Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr Februar 2007 Leitfaden für den Brandschutz in Personenverkehrsanlagen der Eisenbahnen des Bundes 08/2007 Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Berlin Eisenbahn Bundesamt DB Netz AG Seite 11 von 39

12 3.1 Angewandte DB-Richtlinien Regelwerke der Deutschen Bahn AG Kürzel Inhalt Stand Quelle AMH Arbeitsschutz-Management-Handbuch DB AG Ril Personenbahnhöfe planen Planungsgrundlagen und grundsätze Ril Brandschutz Ril Personenbahnhöfe planen Bahnsteige konstruieren und bemessen Ril Personenbahnhöfe planen Bahnsteigzugänge konstruieren und bemessen Ril Personenbahnhöfe planen Wetterschutzanlagen konstruieren und bemessen Ril Personenbahnhöfe planen Ausstattung der Bahnsteige und iher Zugänge Ril Beleuchtungsanlagen; Notbeleuchtung in Personenverkehrsanlagen DB AG DB AG DB AG DB AG DB AG DB AG Ril Elektrische Energienanlagen DB AG 3.2 Orts- und Besprechungstermine Eine Ortsbesichtigung wurde durch den technischen Mitarbeiter Helmut Wichtel der Endreß Ing.-GmbH am durchgeführt. DB Netz AG Seite 12 von 39

13 3.3 Verwendete Unterlagen a) Pläne Folgende Pläne für die Neubaumaßnahme liegen als pdf - Datei vor: Inhalt Maßstab Stand Lageplan a 1: Schnitte a 1:100 / 1: b) Schriftstücke in Kopie Die IVE-Studie vom wurde zur Verfügung gestellt. 3.4 Angewandte Berechnungsverfahren und Simulationen Die Bauteil- und Baustoffanforderungen werden durch die Hessische Bauordnung HBO - festgelegt. Rechenverfahren bzw. Ingenieurmethoden sind in erster Linie für die Bemessung von Entrauchungsöffnungen und mechanischen Entrauchungsanlagen durchzuführen. Für das vorliegende Brandschutzkonzept war dies nicht erforderlich. Die IVE-Studie vom wurden angewandt. 4 Sach- / Planstandsfeststellung 4.1 Grundstück Das Grundstück liegt im Stadtgebiet der Stadt Maintal am südlichen Rande der Gemarkung Bischofsheim und ist über die Senefelderstraße zu erreichen. DB Netz AG Seite 13 von 39

14 4.1.1 Angrenzende Gebäude / Gebäudeabstände auf dem Grundstück Die Abstandsflächen entsprechen den Vorgaben der HBO, Schnittstellen zu Dritten - auch in unterirdischen Bereichen - bestehen nicht Erschließung/ Zugänglichkeit, Feuerwehrzu- und umfahrt, Flächen für die Feuerwehr Die Pva ist direkt über die Senefelderstraße durch die Feuerwehr zu erreichen und ist von Westen über eine neu errichtete Treppenanlage sowie von Osten vom Park&Ride Parkplatz über einen neu errichteten Personentunnel mit Treppen und Rampen direkt zugänglich. Flächen für die Feuerwehr sind unter Pkt beschrieben Rettungswege auf dem Grundstück Die Verkehrswege auf dem Grundstück (Bahnsteige) sind teilweise Bestandteil der Rettungswege. (vgl. IVE-Studie im Anhang) 4.2 Objektdaten Das Objekt Hp Maintal-West besteht aus dem Neubau des Mittelbahnsteiges mit dem Personentunnel und den dazugehörigen Gleisanlagen. Der vorhandene Bahnsteig wird abgerissen. Der ehemalige Bahnhof hat kein Empfangsgebäude. Der Haltepunkt ist eingebunden in die vorhandene Stadtbebauung in einem Mischgebiet. Der Bahnhof ist ein Durchgangsbahnhof. DB Netz AG Seite 14 von 39

15 Bild 1: Bild der Gleis- und Bahnsteiganlagen vor Beginn der Neubaumaßnahmen. 4.3 Objektbeschreibung Nach Abschluss der Baumaßnahmen verfügt die Pva über einen Mittelbahnsteig, der über eine Treppenanlage im Westen und einen Personentunnel im Osten erreicht werden kann. Die Netto-Bahnsteigfläche beträgt 1.540,00 m² Die Überdachung des Mittelbahnsteiges besteht aus einer Stahlkonstruktion. 4.4 Nutzung Der Haltepunkt dient in erster Linie der Abfertigung der Passagiere der anund abfahrenden Züge. DB Netz AG Seite 15 von 39

16 4.4.1 Nutzung der Gebäudeteile Für die Errichtung der neuen Bahnsteiganlage nicht relevant Nutzung der Räume Bahnsteige Bahnsteige außerhalb geschlossener Hallen und Bauwerke Der Mittelbahnsteig ist über die Personenunterführung durch die Feuerwehr erreichbar. Mittelbahnsteig (Neubau) Der Bahnsteig besitzt eine Länge von 220 m und hat eine Breite von 8,45 m variierend. Die Gesamtfläche des Bahnsteiges beträgt 1.540,00 m². Der Bahnsteig ist am östlichen Ende auf einer Länge von 57,00 m überdacht Er ist von Westen über eine Treppenanlage und im Osten über den Personentunnel von der Senefelderstraße aus erreichbar. Der Bahnsteig ist in seinen Hauptbestandteilen aus Baustoffen der Klasse A 1 (nicht brennbare Baustoffe) gemäß DIN 4102 Teil 1 erstellt. Das Bahnsteigdach besteht aus einer Stahlkonstruktion mit Stahlblech- Sandwichplatten-Eindeckung. Die Hartschaumzwischenlage ist schwerentflammbar (Klasse B1 nach DIN 4102). Eine IVE-Studie zur Bewertung der Risikostufe des Bahnsteigs hinsichtlich der Rettungswegmöglichkeiten und ausreichender Beleuchtung liegt vor. Ein Löscheinsatz ist vom Bahnsteig und im Norden vom angrenzenden Parkplatz aus möglich. DB Netz AG Seite 16 von 39

17 Bahnsteige innerhalb geschlossener Hallen und Bauwerke Sind nicht vorhanden Kreuzungsbauwerke Die Gleisanlagen und der Bahnsteig werden im Westen von der Straßenbrücke der B 8/40 überquert. 5 Brandgefahren, Schutzziele und Risikobewertung 5.1 Vorgehensweise Die bauordnungsrechtliche Behandlung der Neubaumaßnahme richtet sich nach den Bestimmungen der Hessischen Bauordnung für Gebäude besonderer Art und Nutzung (betriebliche Anlagen) sowie für Anlagen des öffentlichen Verkehrs. Für eine Bewertung und für das Erfordernis bestimmter Brandschutzmaßnahmen ist zunächst eine objektive Grundlage zu schaffen. In dieser muss eingeschätzt werden, mit welchen Gefahren, Risiken bzw. Folgen im Falle eines Brandes zu rechnen ist. In der nachfolgenden Beschreibung signifikanter Brandszenarien wird die mögliche Brandentstehung mit dem dazugehörigen Verlauf und den daraus abgeleiteten Brandfolgen verdeutlicht. 5.2 Besondere Schutzziele Oberstes Schutzziel ist der Schutz von Leben und Gesundheit der Personen. Nachrangig ist der Sach- oder Umweltschutz zu nennen. Zentrale Mittel des Personenschutzes sind das Ermöglichen der Flucht und Rettung, einer schnellen Erstbekämpfung des Brandes und das Vorbeugen DB Netz AG Seite 17 von 39

18 der Entstehung einer Panik. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass solche Ereignisse mit gesundheits- oder lebensbedrohenden Situationen verbunden sein können. Der Personenschutz wird vorrangig unter den Gesichtspunkten der Menschenrettung, u. a. Flucht und Rettung von Personen oder Personengruppen, auch aus speziellen Anlagenbereichen betrachtet, wobei grundsätzlich die Selbstrettung sichergestellt sein muss. Dafür sind u. a. Maßnahmen erforderlich, die die Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindern, die der Alarmierung und Warnung, Evakuierung, Fluchtwegsicherung und Rettungswegsicherung dienen. DB Netz AG Seite 18 von 39

19 5.3 Risikobewertung Allgemein Brandentstehungsrisiken, die aus dem Eisenbahnbetrieb entstehen, müssen durch betriebliche Maßnahmen abgedeckt werden. Einzelheiten sind in der Ril Brandschutz geregelt. Die Einrichtung von Evakuierungszonen außerhalb des Bahnhofes ist auf öffentlichen Verkehrsflächen ohne zusätzliche bauliche Maßnahmen möglich. Eine brandschutztechnische Bemessung der Konstruktion der Bahnsteigüberdachung ist nicht erforderlich, da sie kein raumabschließendes Bauteil darstellt und die Bahnsteigenden als sicherer Bereich anzusehen sind Gefährdungsstufe gemäß EBA-Leitfaden Der Haltepunkt Maintal-West ist laut Leitfaden für den Brandschutz in Personenverkehrsanlagen (Pva) der Eisenbahnen des Bundes in die Gefährdungsstufe 1 einzuordnen. DB Netz AG Seite 19 von 39

20 5.4 Brandszenarien Nutzungseinheiten, Lagerräume, Elektroinstallation, Hausanschluss Vorsätzliche und fahrlässige Brandstiftung Eine vorsätzliche Brandstiftung kann nie ausgeschlossen werden. Und eine fahrlässige Brandstiftung z.b. durch unachtsam weggeworfene Zigarettenkippen oder der unsachgemäße Umgang mit offenem Feuer kann nicht ausgeschlossen werden. Zur Vermeidung können z. B. selbstverlöschende Mülleimer, Sitzgruppen aus Material der Klasse B1 nach DIN TEIL A usw. dienen. Brandgefährliche Arbeiten Durch brandgefährliche Arbeiten, wie z.b. Schweißarbeiten, können Brände entstehen. Zur Vermeidung einer Brandentstehung durch brandgefährliche Arbeiten sind u.a. die RI Grundsätze der Gesundheitsförderung, des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung Brandschutz zu beachten. Blitzschlag Eisenbahnbetrieb Brandgefahren durch den Eisenbahnbetrieb beruhen in der Regel auf fehlerhaften oder beschädigten Elektroanlagen in den Zügen. Auf die bahntechnischen Anforderungen für eine ausreichende Sicherheit dieser Anlagen hat das Brandschutzkonzept keinen Einfluss. Ebenso wenig auf die Möglichkeit der Brandstiftung in den Waggons durch Vandalismus. Da sich brennende Bahnobjekte grundsätzlich im Freien befinden, haben Brände durch den Eisenbahnbetrieb somit keinen Einfluss auf die Gebäudesicherheit. DB Netz AG Seite 20 von 39

21 Hinweis: Für die Bewertung von Bemessungsbränden in S- Bahnen u. gemischten Reisezugverkehr wurde durch Prof. Dr.-Ing. A. Haack ein Gutachten erstellt. Darin heißt es: Der Bemessungsbrand des gemischten Reisezugverkehrs soll die Brandentwicklung eines Großteils der in Deutschland verkehrenden Züge abdecken. Zur Erarbeitung dieser Brandverlaufskurve wurden exemplarisch ein einstöckiger Reisezugwagen 2. Klasse u. ein Doppelstockwagen herangezogen. Feuerstätten 5.5 Abschaltung/ Erdung der Fahrstromanlagen Abschaltung bzw. Erdung der Fahrstromanlagen ist Aufgabe der DB AG und wird in der Ril Brandschutz geregelt. 6 Einsatzwert der örtlich zuständigen Feuerwehr Der Haltepunkt liegt im Einsatzbereich der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Maintal. Die Stadt Maintal unterhält eine den örtlichen Verhältnissen entsprechend ausgestattete Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften. Die in Maintal ansässige Feuerwehr gewährleistet den Einsatz in ihrem zuständigen Ausrückebereich innerhalb der gesetzlich festgelegten Hilfsfrist. DB Netz AG Seite 21 von 39

22 7 Baulicher Brandschutz 7.1 Brand- und Brandbekämpfungsabschnitte 7.2 Rauchabschnitte 7.3 Feuerbeständig / feuerhemmend abgetrennte Bereiche 7.4 Tragende, aussteifende und raumabschließende Umfassungsbauteile mit Anforderungen an den Brandschutz Außenwände Dächer Innenwände Decken Pfeiler, Stützen DB Netz AG Seite 22 von 39

23 7.5 Nichttragende, raumabschließende Umfassungsbauteile Außenwände / Fassaden Innenwände Unterdecken Doppelböden 7.6 Bauprodukte in / an raumabschließenden Bauteilen Brandschutztüren Rauchschutztüren Bauaufsichtlich zugelassene Feststelleinrichtungen Lichtkuppeln und Lichtbänder DB Netz AG Seite 23 von 39

24 7.6.5 Verglasungen Verkleidungen für Wände und Decken Dämmschichten Dehnungsfugen Schottungen DB Netz AG Seite 24 von 39

25 8 Rettungswegkonzept 8.1 Rettungswegführung a) Empfangsgebäude b) Bahnsteig Lage Der Bahnsteig ist über zwei Zugänge erreichbar. Am westlichen Ende über eine Treppenanlage, am östlichen Ende über einen Personentunnel mit Treppen und Rampen. Breite und Länge der Rettungswege Die Geometrie der Rettungswege (Breite und Länge der Bahnsteige und Treppen bzw. Personenunterführungen) sind der IVE-Studie zu entnehmen; siehe Anlage. Breiten der Festtreppen / Personenunterführung im Bestand Zugang Treppen Anzahl Breite 1 Treppe 1 2,40 m Personentunnel (Ost) 1 2,50 m Treppenabgang vom Bahnsteig 1 2,40 m 1 Lichte Breite zwischen den Handläufen nicht die Rohbaubreite. DB Netz AG Seite 25 von 39

26 8.2 Personenstromanalyse Einholung oder Ermittlung der Personenzahlen a) Empfangsgebäude b) Bahnsteige Die maximal zu erwartende Personenzahl auf den Bahnsteigen ist der IVE-Studie zu entnehmen; siehe Anlage. Im Rahmen der neuen IVE-Studie vom wurden folgende maßgeblichen Personenzahlen ermittelt: Bereich Maßgebliche Personenanzahl Bahnsteig Evakuierungsnachweis Ein Evakuierungsnachweis ist für den Haltepunkt Maintal-West nicht erforderlich. Für den Bahnsteig liegt ein Evakuierungsnachweis in Form der neu erstellten IVE-Studie vom vor. fi Keine Maßnahmen erforderlich Nachweis der Rauchfreihaltung Der Bahnsteig liegt im Freien und ist nur im Bereich der Personenunterführung überdacht. Eine Verrauchung im Falle eines Brandes in einem Zug ist auszuschließen. Die Personenunterführung ist aus nichtbrennbaren Baustoffen errichtet und wird ständig brandlastenfrei gehalten. DB Netz AG Seite 26 von 39

27 8.2.4 Ergebnis a) Lauflänge der Rettungswege Die Rettungswege sind außerhalb von Gebäuden. b) Breite der Rettungswege Ausreichend breit bemessener Bahnsteig. Siehe IVE-Studie in der Anlage. Folgende Breiten der Rettungswege wurden in der IVE-Studie vom ermittelt: Art Breite Endet Treppe 2,40 m in der Personenunterführung Personenunterführung 2,40 m In Norden bzw. im Süden Treppe Richtung Norden 2,40 Im Freien DB Netz AG Seite 27 von 39

28 c) Erkennbarkeit der Rettungswege Aufgrund der Übersichtlichkeit des Bahnsteiges und der Personenunterführung kann auf eine Kennzeichnung der Rettungswege mit Rettungswegkennzeichen verzichtet werden. d) Freihaltung der Rettungswege Lagerung auf den Bahnsteigen ist nicht zulässig. 8.3 Anforderungen an Rettungswege Rettungswege sind grundsätzlich so anzuordnen und auszubilden, dass Rettung von Menschen und Tieren möglich ist und wirksame Löscharbeiten durch die Feuerwehr vorgenommen werden können Flure Treppenräume / Festtreppen / Festtreppen bestehen aus nichtbrennbaren Baustoffen Sicherheitstreppenräume 8.4 Kennzeichnung der Rettungswege / Rettungswegleitsystem Auf den Bahnsteigen zu den Ausgängen hin. (s ) 9 Fördertechnik 9.1 Personenaufzüge Nicht vorhanden. DB Netz AG Seite 28 von 39

29 9.2 Feuerwehraufzüge Nicht relevant und nicht vorhanden. 9.3 Lastenaufzüge Nicht vorhanden. 9.4 Fahrtreppen / Fahrsteige Fahrtreppen und Fahrsteige sind nicht vorhanden. 9.5 Förderbänder (Gepäck) o.ä. Nicht vorhanden. DB Netz AG Seite 29 von 39

30 10 Elektrische Leitungen und Anlagen 10.1 Elektrische Leitungen Einzelne und gebündelte Leitungen Kabeltragkonstruktionen Installationskanäle / -schächte Kabelabschottungen siehe auch Blitzschutz 10.2 Elektrische Anlagen Strom- / Ersatzstromversorgung Die allgemeine Stromversorgung wird durch das öffentliche Stromversorgungsnetz sichergestellt. DB Netz AG Seite 30 von 39

31 Notbeleuchtung Nach DIN EN 1838 ist eine Notbeleuchtung definiert als Beleuchtung, welche bei Störung der Stromversorgung der allgemeinen künstlichen Beleuchtung wirksam wird. Die Notbeleuchtung besteht aus Sicherheitsbeleuchtung und Zugangsergänzungsbeleuchtung. Eine Notbeleuchtung ist nicht erforderlich Sicherheitsbeleuchtung Eine Sicherheitsbeleuchtung ist nicht erforderlich. Weiterhin ist die Zugangsergänzungsbeleuchtung zu berücksichtigen. Sie ist eine besondere Art der Bahnsteigbeleuchtung für oberirdische Bahnsteige, eingeführt durch die Arbeitsanweisung AAZ I.SBT. Nach der IVE-Studie vom ist eine Zugangsergänzungsbeleuchtung nicht erforderlich Ersatzbeleuchtung Eine Ersatzbeleuchtung ist nicht erforderlich Telekommunikations- und Informationstechnische Anlagen Videoüberwachungsanlage Eine Videoüberwachungsanlage ist nicht vorhanden. Aus Sicht der Unterzeichner ist eine solche Anlage aus brandschutztechnischen Gründen nicht erforderlich. DB Netz AG Seite 31 von 39

32 11 Heizung / Lüftung / Sanitär 12 Anlagentechnischer Brandschutz 12.1 Notrufeinrichtungen 12.2 Gefahrenmeldeanlagen 12.3 Alarmierungsanlagen Beschallungsanlagen Eine Beschallungsanlage ist auf den Bahnsteigen vorhanden. Die Bedienung erfolgt vom Stellwerk aus. Aus brandschutztechnischer Sicht ist eine Beschallungsanlage nicht erforderlich Elektroakustische Alarmierungsanlage (ELA) 12.4 Lösch- / Inertisierungsanlagen 12.5 Anlagen zur Rauchfreihaltung Natürliche Entrauchung DB Netz AG Seite 32 von 39

33 Maschinelle Entrauchung Druckbelüftung 12.6 Gebäudefunkanlage (BOS-Funk) 13 Maßnahmen zur Brandbekämpfung 13.1 Einrichtungen zur Selbsthilfe Trag- und fahrbare Feuerlöscher Wandhydranten als Selbsthilfeeinrichtung an nassen Steigleitungen 13.2 Einrichtungen für die Feuerwehr Wandhydranten an trockenen / nassen Steigleitungen Feuerwehr-Schlüsseldepot DB Netz AG Seite 33 von 39

34 Löschwasserversorgung Die Löschwasserversorgung nach DVGW W405 mit 48 cbm über 2 Stunden für den Haltepunkt Maintal-West ist über Unterflurhydranten DN 80 DN 150 in den umliegenden Straßen gewährleistet Flächen für die Feuerwehr Für die Feuerwehr müssen im Brandfall Flächen zur Personenrettung und zum Löscheinsatz vorhanden sein. Dies betrifft insbesondere Zugänge und Zufahrten zu Gelände und Grundstück, Bewegungs- und Aufstellflächen, siehe auch: DIN Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken in Verbindung mit der Hessischen Bauordnung. Zugänge und Zufahrten Die Zugänge und Zufahrten für die Feuerwehr werden durch eine direkte Anbindung des Haltepunktes an öffentliche Straßen sichergestellt. Bewegungsflächen Bewegungsflächen für die Feuerwehr sind ausreichend auf dem Gelände bzw. den öffentlichen Verkehrsflächen vorhanden. Aufstellflächen Aufstellflächen für die Feuerwehr sind nicht erforderlich. DB Netz AG Seite 34 von 39

35 14 Organisatorischer Brandschutz 14.1 Verantwortlichkeiten und Aufgabenverteilung Der zuständige Bahnhofsmanager ist für die Einhaltung der Brandschutzmaßnahmen und die Funktionsfähigkeit von Brandschutzeinrichtungen verantwortlich. Der Bahnhofsmanager hat einen Brandschutz- und einen Sicherheitsbeauftragten für den Haltepunkt Maintal-West benannt Rettungswegpläne 14.3 Feuerwehrpläne nach DIN Feuerwehrpläne nach DIN sind für den Haltepunkt Maintal-West nicht erforderlich Brandschutzordnung nach DIN Brandschutzakte gemäß Vorgabe Fachstelle Brandschutz Der Bahnhofsmanager hat für den Haltepunkt eine Brandschutzakte gemäß der Vorgabe der Fachstelle Brandschutz angelegt. Die Akte ist zu aktualisieren. DB Netz AG Seite 35 von 39

36 14.6 Notfallmanagement Das Notfallmanagement ist in der Ril in der Anlage A02 entsprechend festgelegt und umzusetzen Festlegung von Anforderungen und besonderer Maßnahmen Nicht erforderlich. DB Netz AG Seite 36 von 39

37 15 Zusammenfassung Die Umsetzung der Maßnahmen dieses Brandschutzkonzepts ist erforderlich, um den Haltepunkt Maintal-West mit seiner Bahnsteiganlage in einem brandschutztechnisch unbedenklichen Zustand zu errichten Auflistung der Abweichungen von den allgemein anerkannten Regeln der Technik Abweichungen von den Vorschriften der HBO und den allgemein anerkannten Regeln der Technik bestehen nicht Maßnahmenliste Nicht erforderlich. DB Netz AG Seite 37 von 39

38 15.3 Unterschrift des Erstellers Das Brandschutzkonzept in der vorliegenden Fassung umfasst 39 Seiten zuzüglich der Anhänge. Gelnhausen, Endreß Ingenieurgesellschaft GmbH erstellt: Dipl.-Ing. Jürgen Endreß Carsten Grauel Geschäftsführer Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz (IngAH) r QS: Dipl.-Ing. (FH) Sabrina Kunz Sachverständige für vorbeugenden Brandschutz (EIPOS) stellv. Niederlassungsleiterin DB Netz AG Seite 38 von 39

39 16 Anlagen I. Planunterlagen Plan Nr. Inhalt Maßstab Stand a - neu Lageplan a 1: a - neu Schnitte a 1:100 / 1: II. Raumliste Nicht erforderlich. III. Maßnahmenlisten Nicht erforderlich. IV. IVE-Risikoanalyse IVE Studie vom Anlagen Nr a - neu DB Netz AG Seite 39 von 39

Ganzheitliches. Brandschutzkonzept

Ganzheitliches. Brandschutzkonzept Ganzheitliches Brandschutzkonzept Haltepunkt Maintal - Ost Hessen Bf-Nr. 00 / 00 / 2809 ANLAGE 12.12.2a - neu Auftraggeber Auftragnehmer DB Netz AG und DB S&S AG Endreß Ingenieurgesellschaft mbh vertreten

Mehr

Ganzheitliches. Brandsch utzkonzept

Ganzheitliches. Brandsch utzkonzept 6 Von der IHK fra."ldurt am Main Offentitdl bestellter und verelöf9let" Sachve

Mehr

Endreß Ingenieurgesellschaft mbh Brandschutzsachverständige

Endreß Ingenieurgesellschaft mbh Brandschutzsachverständige Barrierefreier Ausbau Erst-Erstellung Verkehrsstation Bf Weiterstadt Bf-Nr. 00/ 00/ 6647 Auftraggeber: DB Station&Service AG Regionalbereich Mitte Weilburger Straße 22 60326 Frankfurt Auftragnehmer: Berner

Mehr

Endreß Ingenieurgesellschaft mbh Brandschutzsachverständige

Endreß Ingenieurgesellschaft mbh Brandschutzsachverständige Modernisierung und barrierefreier Ausbau der Bahnsteige Bahnhof Bürstadt Bf-Nr. 00 / 00 / 1002 Auftraggeber: DB Station & Service AG Regionalbereich Mitte Weilburger Straße 22 60326 Frankfurt Auftragnehmer:

Mehr

Fortschreibung zum Ganzheitlichen Brandschutzkonzept für das Objekt "Bahnhof Altenburg" G 101 / 08 vom

Fortschreibung zum Ganzheitlichen Brandschutzkonzept für das Objekt Bahnhof Altenburg G 101 / 08 vom Fortschreibung zum Ganzheitlichen Brandschutzkonzept für das Objekt "Bahnhof " G 101 / 08 vom 18.12.2015 Thema Fragestellung Bahnhof ; Neubau Interimsbahnsteig (für die Plangenehmigung) Nr. 01a 15-G-0212-2

Mehr

Haltepunkt Bad Sulza

Haltepunkt Bad Sulza Anlage 8.1 zur Genehmigungsplanung Ganzheitliches Brandschutzkonzept für den Haltepunkt Bad Sulza Thüringen Bahnhofsnummer: 353 Auftraggeber: Ingenieurgesellschaft Gnauert u. Partner mbh Schlachthofstraße

Mehr

Brandschutztechnische Stellungnahme als Brandschutznachweis

Brandschutztechnische Stellungnahme als Brandschutznachweis 28.12.2017 Brandschutztechnische Stellungnahme als Brandschutznachweis Projekt : Errichtung einer Saftreinigungsanlage auf dem Gelände der Zuckerfabrik Anklam Objekt : Suiker Unie GmbH & Co. KG Zuckerfabrik

Mehr

Brandschutzkonzept für die Personenverkehrsanlage

Brandschutzkonzept für die Personenverkehrsanlage Die Bahn OBI Brandschutzkonzept für die Personenverkehrsanlage Haltepunkt Nieder Wöllstadt (nur Bahnsteigsbereich) Bfs-Nr.: 4479 Bundesland: Hessen Auftraggeber: Auftragnehmer: DB ProjektBau GmbH Hahnstraße

Mehr

Dipl.-Ing. Dr. Sesselmann und Kollegen Sachverständigenbüro. Brandschutz. Explosionsschutz. Vereinfachtes. Brandschutzkonzept.

Dipl.-Ing. Dr. Sesselmann und Kollegen Sachverständigenbüro. Brandschutz. Explosionsschutz. Vereinfachtes. Brandschutzkonzept. Dipl.-Ing. Dr. Sesselmann und Kollegen Sachverständigenbüro. Brandschutz. Explosionsschutz Bauaufsichtlich anerkannter Sachverständiger für baulichen Brandschutz Büro Berlin/Brandenburg: Karl-Holtz-Str.

Mehr

Änderung INHAL TSVERZEICHNIS... 2 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS... 4 BEGRIFFE... 4 ZWECK DER BEAUFTRAGUNG /VORBEMERKUNGEN... 4 BEURTEILUNGSGRUNDLAGEN...

Änderung INHAL TSVERZEICHNIS... 2 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS... 4 BEGRIFFE... 4 ZWECK DER BEAUFTRAGUNG /VORBEMERKUNGEN... 4 BEURTEILUNGSGRUNDLAGEN... Index Nr 1 1a Ausgabe Datum Änderung Betreff Veranlasser I Ersteller 01 13.06.2014 Erstausgabe Neubewertung OB Station & Service AG I Verkehrsstation OB Station & Service AG Seite 15 wg. Umbau Redaktionelle

Mehr

Fortschreibung zum Ganzheitlichen Brandschutzkonzept für das Objekt "Bahnhof Altenburg" G 101 / 08 vom

Fortschreibung zum Ganzheitlichen Brandschutzkonzept für das Objekt Bahnhof Altenburg G 101 / 08 vom Fortschreibung zum Ganzheitlichen Brandschutzkonzept für das Objekt "Bahnhof Altenburg" G 101 / 08 vom 18.12.2015 Thema Bahnhof Altenburg; Neubau Bahnsteig 4 (für die Plangenehmigung) Fragestellung Nr.

Mehr

Landratsamt Kelheim Brandschutzvorschriften der BayBO 2008

Landratsamt Kelheim Brandschutzvorschriften der BayBO 2008 Brandschutzvorschriften der BayBO 2008 Grundlagen Begriffe Anforderungen an Bauteile/Baustoffe Rettungswege Bayerische Bauordnung 2008 Verfahrensrecht Materielles Recht verfahrensfreie Bauvorhaben vereinfachtes

Mehr

BRANDSCHUTZNACHWEIS zum Bauantrag vom als erweiterte Baubeschreibung zum Brandschutz

BRANDSCHUTZNACHWEIS zum Bauantrag vom als erweiterte Baubeschreibung zum Brandschutz BRANDSCHUTZNACHWEIS vom als erweiterte Baubeschreibung zum Brandschutz Bauvorhaben. Grundstück (Ort, Straße, Hausnummer). Gemarkung. Flur Flurstück Antragssteller(in) / Bauherr(in) Anschrift. Datum / Unterschrift...

Mehr

2. S-Bahn-Stammstrecke München. Ganzheitliches Brandschutzkonzept. für die opva München Laim. Bahnhofskennnummer 4258

2. S-Bahn-Stammstrecke München. Ganzheitliches Brandschutzkonzept. für die opva München Laim. Bahnhofskennnummer 4258 2. S-Bahn-Stammstrecke München Seite 2 von 41 STUVAtec Mathias-Brüggen-Str. 41 Studiengesellschaft für 50827 Köln unterirdische Verkehrsanlagen mbh 2. S-Bahn-Stammstrecke München Ganzheitliches Brandschutzkonzept

Mehr

Herzlich Willkommen Brandschutz!!! Frage: Bestandsschutz??? Brandschutzplanung Martin Amler

Herzlich Willkommen Brandschutz!!! Frage: Bestandsschutz??? Brandschutzplanung Martin Amler Herzlich Willkommen Brandschutz!!! Frage: Bestandsschutz??? 1 07.11.2016 Gibt es Bestandsschutz im Brandschutz? 2 Woher gründet der Begriff Bestandsschutz? Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Legende und Abkürzungen Allgemeines. 2 Lexikon. 3 Vorschriften und Regelwerke. 4 Grundlagen

Inhaltsverzeichnis. Legende und Abkürzungen Allgemeines. 2 Lexikon. 3 Vorschriften und Regelwerke. 4 Grundlagen 11 Hinweis: Dieses Handbuch enthält ausgewählte Kapitel aus dem Brandschutzatlas. Die blau und kursiv markierten Kapitel sind nicht enthalten. Sämtliche Kapitel finden Sie im Ordnerwerk oder auf der DVD

Mehr

Diplomarbeit. Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Glauchau Kopernikusstraße Glauchau

Diplomarbeit. Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Glauchau Kopernikusstraße Glauchau Diplomarbeit Erstellung der Entwurfs und Genehmigungsplanung sowie eines Brandschutzkonzeptes für die Sanierung / Umbau eines Mehrfamilienhauses mit Geschäftsbereich Vorgelegt am: 06.09.2010 Von: Brandt,

Mehr

Bahnhof Dombühl. Ganzheitliches Brandschutzkonzept. Bayern Bahnhofsnummer: für den. Melsungen, den 03. Juni 2014

Bahnhof Dombühl. Ganzheitliches Brandschutzkonzept. Bayern Bahnhofsnummer: für den. Melsungen, den 03. Juni 2014 Ganzheitliches Brandschutzkonzept für den Bahnhof Dombühl Bayern Bahnhofsnummer: 1259 Auftraggeber: Obermeyer Planen + Beraten GmbH Burgschmietstraße 2-4 90419 Nürnberg Auftragnehmer: Dipl.-Ing. Ralf Salzmann

Mehr

Brandschutznachweis zum Bauantrag vom als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen

Brandschutznachweis zum Bauantrag vom als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen! Brandschutznachweis zum Bauantrag vom als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen Eingangsvermerk Bauherrin/Bauherr Aktenzeichen Grundstück (Ort, Straße,

Mehr

Schäden durch mangelhaften Brandschutz

Schäden durch mangelhaften Brandschutz Schadenfreies Bauen Herausgegeben von Dr.-Ing. Ralf Ruhnau Begründet von Professor Günter Zimmermann Band 4S Schäden durch mangelhaften Brandschutz Von Dr-Ing Gerd Geburtig Dipl.-Ing. Ingo Schlegel Fraunhofer

Mehr

Handbuch Brandschutzatlas

Handbuch Brandschutzatlas Handbuch Brandschutzatlas Baulicher Brandschutz Dipl.-Ing. (FH) Josef Mayr Sachverständiger für Brandschutz Gründer des Feuertrutz-Verlags Hauptautor des Brandschutzatlas Dipl.-Ing. (FH) Lutz Battran Sachverständiger

Mehr

Muster-Beherbergungsstättenverordnung a) (M-BeVO) der Fachkommission Bauaufsicht der ARGEBAU

Muster-Beherbergungsstättenverordnung a) (M-BeVO) der Fachkommission Bauaufsicht der ARGEBAU Muster-Beherbergungsstättenverordnung a) (M-BeVO) der Fachkommission Bauaufsicht der ARGEBAU Fassung Dezember 2000 Aufgrund von 81 Abs. 1 Nr. 3 und 4 MBO b)c) wird verordnet: Inhaltsverzeichnis 1 Anwendungsbereich

Mehr

Nachweis für den vorbeugenden Brandschutz

Nachweis für den vorbeugenden Brandschutz Nachweis für den vorbeugenden Brandschutz nach 11 Bauvorlagenverordnung (BauVorlV) (Adresse des Nachweiserstellers) Vorbemerkung: Das Brandschutzkonzept umfasst Seiten einschließlich Deckblatt sowie den

Mehr

Hoch hinaus - Mehrgeschossiger Holzbau

Hoch hinaus - Mehrgeschossiger Holzbau IZH Institut des Zimmerer- und Holzbaugewerbes 1. Hessischer Baugipfel Darmstadt 02.11.2006 Hoch hinaus - Mehrgeschossiger Holzbau Brandschutztechnische Aspekte und Konzepte für mehrgeschossige Holzhäuser

Mehr

Vorbeugender baulicher Brandschutz

Vorbeugender baulicher Brandschutz Fachbuchreihe Brandschutz Vorbeugender baulicher Brandschutz Bearbeitet von Dipl.-Ing. Kurt Klingsohr, Dipl.-Ing. Joseph Messerer, Dipl.-Ing. Peter Bachmeier 8., überarbeitete und erweiterte Auflage 2012

Mehr

Kleine Verkaufsstätten

Kleine Verkaufsstätten Brandschutztechnische Anforderungen an Kleine Verkaufsstätten 14 14 Dieses gemeinsame Merkblatt des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport, des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen, der

Mehr

Für die Sicherstellung von Flucht- und Rettungswegen sind in der Regel mindestens folgende Voraussetzungen erforderlich:

Für die Sicherstellung von Flucht- und Rettungswegen sind in der Regel mindestens folgende Voraussetzungen erforderlich: TECHNISCHE INFORMATION Brandlasten in Flucht- und Rettungswegen Über Flucht- und Rettungswege in Gebäuden müssen im Brandfall grundsätzlich die Eigen- und Fremdrettung von Menschen und Tieren ins Freie

Mehr

Vereinfachtes. Brandschutzkonzept. für den. Bahnhof. Großen Buseck

Vereinfachtes. Brandschutzkonzept. für den. Bahnhof. Großen Buseck Vereinfachtes Brandschutzkonzept für den Bahnhof Großen Buseck Bahnhofskennummer: 9 / 165 / 2336 17.02.01 Seite 1 von 9 Gliederung: 1. Beurteilungsgrundlage 1.1 Verwendete Unterlagen 1.2 Gesetzliche Grundlage

Mehr

Das neue Baurecht im Saarland

Das neue Baurecht im Saarland Das neue Baurecht im Saarland MBO MVV TB MLAR Dipl.-Ing. (FH) Michael Ulman Worum geht es? Was ist die MVV TB? Münchner Verkehrs-Verbund Trambahnen und Busse? Warum brauche ich Funktionserhalt? Welche

Mehr

2.1 Tragende und aussteifende Bauteile

2.1 Tragende und aussteifende Bauteile Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung zu lfd. Nr. A 2.2.2.5 der Hessischen Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (H-VV TB) Muster-Richtlinie über bauaufsichtliche

Mehr

Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BStättV) 1 Vom 2. Juli 2007

Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BStättV) 1 Vom 2. Juli 2007 Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BStättV) 1 Vom 2. Juli 2007 Stand: letzte berücksichtigte Änderung: 14 geänd. ( 5 V v. 8.7.2009, 332) Auf

Mehr

1. Aufstell-, Bewegungsflächen und Zuwegung für die Feuerwehr ( 4 NBauO)

1. Aufstell-, Bewegungsflächen und Zuwegung für die Feuerwehr ( 4 NBauO) Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Brandschutznachweis als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen Bauherrin/Bauherr: Eingangsvermerk Aktenzeichen Grundstück (Ort, Straße, Haus-Nr.):

Mehr

Brandschutz. 1. Bauordnungsrechtliche Anforderungen

Brandschutz. 1. Bauordnungsrechtliche Anforderungen Brandschutz 1. Bauordnungsrechtliche Anforderungen Ein hohes Schutzziel im Bauordnungsrecht wird mit dem baulichen Brandschutz verfolgt. Nach Musterbauordnung MBO sind bauliche Anlagen so anzuordnen, zu

Mehr

Handbuch Brandschutzatlas

Handbuch Brandschutzatlas Handbuch Brandschutzatlas Baulicher Brandschutz 3. Auflage mit ca. 700 Abbildungen und Farbfotos, ca. 140 Tabellen und Diagrammen Dipl.-Ing. (FH) Josef Mayr Sachverständiger für Brandschutz Gründer des

Mehr

Ganzheitliches Brandschutzkonzept

Ganzheitliches Brandschutzkonzept ... BESAG Pallaswiesenstraße 203 64293 Darmstadt Dr. Sesselmann und Kollegen Brandschutz Explosionsschutz Sachverständigen - Aktiengesellschaft Prüfsachverständiger für Brandschutz (Dipl.-Ing. Dr. Sesselmann)

Mehr

Brandschutz. 1. Bauordnungsrechtliche Anforderungen

Brandschutz. 1. Bauordnungsrechtliche Anforderungen Brandschutz 1. Bauordnungsrechtliche Anforderungen Ein hohes Schutzziel im Bauordnungsrecht wird mit dem baulichen Brandschutz verfolgt. Nach Musterbauordnung MBO sind bauliche Anlagen so anzuordnen, zu

Mehr

Anforderungen an Lagergebäude nach Baurecht

Anforderungen an Lagergebäude nach Baurecht Anforderungen an Lagergebäude nach Baurecht Brandamtmann Mirko Paternoga Berufsfeuerwehr Dresden Bauordnungsrecht - Normenhierarchie Gesetz Oberste Priorität Verordnung Rechtsnorm, für jeden Bürger verbindlich

Mehr

Anlage zum Bauantrag vom Brandschutznachweis

Anlage zum Bauantrag vom Brandschutznachweis Aktenzeichen Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen Anlage zum Bauantrag vom Brandschutznachweis Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen (Datum des Antrages) 1. Baugrundstück Gemeinde / Ortsteil

Mehr

(1) Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für Beherbergungsstätten mit mehr als 30 Gastbetten.

(1) Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für Beherbergungsstätten mit mehr als 30 Gastbetten. BStättV: Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung BStättV) Vom 2. Juli 2007 (GVBl. S. 538) BayRS 2132-1-19-I ( 1 15) Verordnung über den Bau und Betrieb

Mehr

Anhang zu lfd. Nr. A der Hessischen Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (H-VV TB)

Anhang zu lfd. Nr. A der Hessischen Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (H-VV TB) Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Anhang zu lfd. Nr. A 2.2.2.2 der Hessischen Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (H-VV TB) Hessische Beherbergungsstättenrichtlinie

Mehr

Brandenburgische Verordnung 1*) über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenbau-Verordnung - BbgBeBauV)

Brandenburgische Verordnung 1*) über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenbau-Verordnung - BbgBeBauV) Brandenburgische Verordnung 1*) über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenbau-Verordnung - BbgBeBauV) Vom 15. Juni 2001 (GVBl.II/01 S.216) Auf Grund des 88 Abs. 1 Nr. 1 und

Mehr

Brandschutznachweis zum Bauantrag vom Als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen

Brandschutznachweis zum Bauantrag vom Als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen Brandschutznachweis zum Bauantrag vom Als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen Eingangsvermerk Antragsteller:------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Mehr

Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Stand: Gemarkung(en) Flur(en) Flurstück(e) Gebäude mittlerer Höhe

Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Stand: Gemarkung(en) Flur(en) Flurstück(e) Gebäude mittlerer Höhe Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Stand: 06.02.2003 Brandschutznachweis zum Bauantrag vom als Ergänzung zu den Bauzeichnungen und zur Baubeschreibung Vorhaben Eingangsvermerk Aktenzeichen Bauherrin

Mehr

Brandschutz- Neuerungen und Brandschutznachweise BayBO

Brandschutz- Neuerungen und Brandschutznachweise BayBO Brandschutz Neuerungen und Brandschutznachweise BayBO Versicherungskammer Bayern Dipl.Ing. Florian Ramsl Seite 1 Art. 2 (4) Sonderbauten 8. Gaststätten mit mehr als 40 Gastplätzen in Gebäuden oder mehr

Mehr

Brandschutzkonzepte für Industriegebäude Wintersemester 2016/2017

Brandschutzkonzepte für Industriegebäude Wintersemester 2016/2017 ZIELSETZUNG DES TAGES Brandschutzkonzepte für Industriegebäude Wintersemester 2016/2017 Prof. Dr.-Ing. Gerd Geburtig SV und Prüfingenieur für Brandschutz 1 Einstufung von Industriebauten und M IndBauRL

Mehr

Brandenburgische Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenbau-Verordnung - BbgBeBauV) *

Brandenburgische Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenbau-Verordnung - BbgBeBauV) * LAND BRANDENBURG Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung Brandenburgische Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenbau-Verordnung - BbgBeBauV) * Vom 15. Juni

Mehr

TECHNISCHE INFORMATION

TECHNISCHE INFORMATION TECHNISCHE INFORMATION Brandschutz bei Hochhäusern gemäß der Muster-Hochhaus-Richtlinie (MHHR) A_Lesik / Shutterstock.com Die Muster-Hochhaus-Richtlinie (MHHR) enthält besondere Anforderungen und Lösungen

Mehr

Fachgebiet Brandschutz Grundlagen Brandschutz für Schulen - Darstellung von Brandschutzkonzepten -

Fachgebiet Brandschutz Grundlagen Brandschutz für Schulen - Darstellung von Brandschutzkonzepten - ZIELSETZUNG DES TAGES Fachgebiet Brandschutz Grundlagen Brandschutz für Schulen - Darstellung von Brandschutzkonzepten - Prof. Dr.-Ing. Architekt Gerd Geburtig SV und Prüfingenieur für Brandschutz Umsetzung

Mehr

Handlungsempfehlungen zum vorbeugenden Brandschutz für den Bau und Betrieb von Discountermärkten in der Größe von m² in Schleswig-Holstein

Handlungsempfehlungen zum vorbeugenden Brandschutz für den Bau und Betrieb von Discountermärkten in der Größe von m² in Schleswig-Holstein Handlungsempfehlungen zum vorbeugenden Brandschutz für den Bau und Betrieb von Discountermärkten in der Größe von 800 2.000 m² in Schleswig-Holstein Stand: August 2010 Allgemeines Die in Deutschland verbreitete

Mehr

Fachplanerin / Fachplaner

Fachplanerin / Fachplaner Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen, insbesondere zur Brandschutzproblematik Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Bauherrin/Bauherr Antragstellerin/Antragsteller Fachplanerin / Fachplaner

Mehr

Schäden durch mangelhaften Brandschutz

Schäden durch mangelhaften Brandschutz Dieser Text ist entnommen aus dem Fachbuch: Gerd Geburtig, Ingo Schlegel Schäden durch mangelhaften Brandschutz Hrsg.: Ralf Ruhnau Reihe begründet von Günter Zimmermann 2013, 175 S., zahlr. Abb., Tab.,

Mehr

2. S-Bahn-Stammstrecke München

2. S-Bahn-Stammstrecke München 2. S Bahn-Stammstrecke München Seite 2 von 56 Studiengesellschaft für Mathias-Brüggen-Str. 41 unterirdische Verkehrs- anlagen mbh 50827 Köln STU2BR4BE0001s_BSKHBF 2. S-Bahn-Stammstrecke München Ganzheitliches

Mehr

Inhalt: Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BStättV)

Inhalt: Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BStättV) Inhalt: Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BStättV) Drucken Erlass vom 1 Anwendungsbereich 2 Begriffe und allgemeinen Anforderungen 3 Rettungswege

Mehr

Muster - Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Muster-Beherbergungsstättenverordnung MBeVO)

Muster - Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Muster-Beherbergungsstättenverordnung MBeVO) 1 Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz Muster - Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Muster-Beherbergungsstättenverordnung MBeVO) - Fassung Dezember 2000 - (zuletzt

Mehr

Brandschutz Aufgaben und Herausforderungen

Brandschutz Aufgaben und Herausforderungen Brandschutz Aufgaben und Herausforderungen Ing. Peter Kovacs Leiter des Objektmanagements in der MA 34 Vorstandsvorsitzender-Stv. der Facility Management Austria Leiter des AK Facility Management im Österreichischen

Mehr

Brandschutz im Hochbau Baustoffe, Bauteile, Anforderungen

Brandschutz im Hochbau Baustoffe, Bauteile, Anforderungen Brandschutz im Hochbau Baustoffe, Bauteile, Anforderungen Dr.-Ing. H. Schopbach 1 Grundlagen Wozu Brandschutz? London, 02.09.1666 13.000 zerstörte Häuser 100.000 Obdachlose Hamburg, 05.05.1842 25% zerstörte

Mehr

Modul 3.2 Technische Gebäudeausrüstung. Leitungsanlagen. Lüftungsanlagen

Modul 3.2 Technische Gebäudeausrüstung. Leitungsanlagen. Lüftungsanlagen Modul 3.2 Technische Gebäudeausrüstung Leitungsanlagen Lüftungsanlagen Rev. 01 / Stand: September 2010 Fachplaner Brandschutz 3.4 Leitungsanlagen Brennbare Leitungen Nichtbrennbare Leitungen Grundlagen

Mehr

Brandschutzanforderungen

Brandschutzanforderungen BADEN-WÜRTTEMBERG Gebäude LBO geringer Höhe bis zur BauO AVO 1 Geschoss od. sonstige Hochhausgrenze Nr. Art des Bauteils und Lage des Dämmstoffes 1 Wohnung in höchst. 2 Gesch. 1. Wände 1.1 Tragende und

Mehr

Nachweis des baulichen Brandschutzes

Nachweis des baulichen Brandschutzes Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Stand 22.11.2002 Eingangsvermerk Brandschutznachweis zum Bauantrag vom als Ergänzung zu den Bauzeichnungen und zur Baubeschreibung Vorhaben Aktenzeichen Bauherrin

Mehr

Elektrische Anlagen und Bauordnungsrecht

Elektrische Anlagen und Bauordnungsrecht VDE-Schriftenreihe 131 Elektrische Anlagen und srecht Zusammenhänge, dargestellt am Beispiel der n BayBO unter Berücksichtigung und Gegenüberstellung der Musterbauordnung (MBO) Bearbeitet von Joachim Jackisch

Mehr

Gebäude bis zur BauO VVBbgBO geringer Höhe Hochhausgrenze Nr. Art des Bauteils und Lage des Dämmstoffes Nr. H 7m 7m < H 22m

Gebäude bis zur BauO VVBbgBO geringer Höhe Hochhausgrenze Nr. Art des Bauteils und Lage des Dämmstoffes Nr. H 7m 7m < H 22m BRANDENBURG Gebäude bis zur BauO VVBbgBO geringer Höhe Hochhausgrenze Nr. Art des Bauteils und Lage des Dämmstoffes Nr. H 7m 7m < H 22m 1. Wände 1.1 Tragende und aussteifende Wände 24 24.1. 1.1.1. Tragende

Mehr

Anlage. Allgemeine Ausführungsverordnung des Innenministeriums zur Landesbauordnung (LBOAVO)

Anlage. Allgemeine Ausführungsverordnung des Innenministeriums zur Landesbauordnung (LBOAVO) Anlage Allgemeine Ausführungsverordnung des Innenministeriums zur Landesbauordnung (LBOAVO) Vom 17. November 1995 (GBl. S. 836), geändert durch Verordnung vom 30. Mai 1996 (GBl. S. 419) und durch Artikel

Mehr

Hinweise für die Erstellung von Feuerwehrplänen im Landkreis Gießen

Hinweise für die Erstellung von Feuerwehrplänen im Landkreis Gießen Hinweise für die Erstellung von Feuerwehrplänen im Landkreis Gießen Inhalt 1 Begriffsbestimmung und Zweck... 2 2 Rechtsgrundlagen und technische Bestimmungen... 2 3 Allgemeine Anforderungen... 3 4 Kennzeichnung

Mehr

Hinweise und Empfehlungen der Feuerwehr Wilhelmshaven. Baugenehmigungsverfahren

Hinweise und Empfehlungen der Feuerwehr Wilhelmshaven. Baugenehmigungsverfahren Hinweise und Empfehlungen der Feuerwehr Wilhelmshaven Baugenehmigungsverfahren Version 02.2017 2 Inhaltsverzeichnis Brandschutz Brandschutzdienststelle Rauchwarnmelder Brandverhütungsschau Osterfeuer,

Mehr

Die neue Sonderbauverordnung (SBauVO) und neue Landesbauordnung (BauO NRW).

Die neue Sonderbauverordnung (SBauVO) und neue Landesbauordnung (BauO NRW). Die e Sonderbauverordnung (SBauVO) und e. Die grundlegenden Änderungen der Brandschutzvorschriften Dipl.- Ing. Sylwester Kabat Brandschutzingenieur des Kreises Gütersloh Fortbildung der Brandschutzdienststellen

Mehr

Brandschutznachweis nach 11 Bauvorlageverordnung 2008 als Ergänzung zu den Bauzeichnungen und zur Baubeschreibung

Brandschutznachweis nach 11 Bauvorlageverordnung 2008 als Ergänzung zu den Bauzeichnungen und zur Baubeschreibung Brandschutznachweis nach 11 Bauvorlageverordnung 2008 als Ergänzung zu den Bauzeichnungen und zur Baubeschreibung Bauvorhaben: Bauort: Bauherr: Bei dem Bauvorhaben handelt es sich nach Art. 2 (3) BayBO

Mehr

TECHNISCHE INFORMATION

TECHNISCHE INFORMATION TECHNISCHE INFORMATION Brandschutz in Hotel- und Beherbergungsgebäuden gemäß der Muster-Beherbergungsstättenverordnung (MBeVO) Kopfzeile Muster-Beherbergungsstättenverordnung (MBeVO) Die Muster-Beherbergungsstättenverordnung

Mehr

Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten. (Beherbungsstättenverordnung BeVO)

Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten. (Beherbungsstättenverordnung BeVO) BeVO Nichtamtliche Lesefassung Stand: 05.08.2005 Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbungsstättenverordnung BeVO) Vom 5. August 2003 Auf Grund von 80 Absatz 1 Nummer 14 sowie

Mehr

Brandschutz Sorgen Sie vor!

Brandschutz Sorgen Sie vor! FICHTNER Sorgen Sie vor! Bei uns brennt es nie! Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang

Mehr

Vom 15. Juni Anwendungsbereich 1 unverändert. 2 Begriffe 2 unverändert. 3 Rettungswege 3 u n v e r ändert. 5 Trennwände 5 u n v e r ändert

Vom 15. Juni Anwendungsbereich 1 unverändert. 2 Begriffe 2 unverändert. 3 Rettungswege 3 u n v e r ändert. 5 Trennwände 5 u n v e r ändert Brandenburgische über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten *) ( BbgBeBauV) Vom 15. Juni 2001 Brandenburgische über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten *) ( BbgBeBauV) Vom Auf Grund des

Mehr

handelt es sich bei Krankenhäusern um ungeregelte Sonderbauten

handelt es sich bei Krankenhäusern um ungeregelte Sonderbauten Dr. Rüdiger Hass, Prüfingenieur für Brandschutz VPI Brandschutzplanung 2017 Brandschutztechnische Bewertung von Krankenhäusern 1 Inhalt des Vortrags Brandschutz im baurechtlichen Genehmigungsverfahren

Mehr

Im Dialog zum Detail Praktische Hinweise für Architekten zur HBO 2018

Im Dialog zum Detail Praktische Hinweise für Architekten zur HBO 2018 Praktische Hinweise für Architekten zur HBO 2018 Neu-Isenburg 20. März 2018 Dipl.-Ing. (FH) Oliver Hilla Prof. Dr.-Ing. Ulrich Dietmann Inhalt Was ändert sich wirklich mit der neuen HBO und der VVTB? Ausgewählte

Mehr

Brandschutzanforderungen. Gebäudeklassen. BauO GK 1 GK 2 GK 3 GK 4 GK 5. Nr. Art des Bauteils und Lage des Dämmstoffes

Brandschutzanforderungen. Gebäudeklassen. BauO GK 1 GK 2 GK 3 GK 4 GK 5. Nr. Art des Bauteils und Lage des Dämmstoffes BERLIN Gebäudeklassen Nr. Art des Bauteils und Lage des Dämmstoffes BauO GK 1 GK 2 GK 3 GK 4 GK 5 1. Wände 1.1 Tragende und aussteifende Wände und Stützen 27 1.1.1. Tragende Wände allgemein ohne FW FH

Mehr

Brandschutznachweis ( 11 BauVorlVO) als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen

Brandschutznachweis ( 11 BauVorlVO) als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen Brandschutznachweis ( 11 BauVorlVO) als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen Eingangsvermerk Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen Bauherrin/Bauherr Aktenzeichen Grundstück (Ort, Straße,

Mehr

Bauherrin/Bauherr (Name, Anschrift)

Bauherrin/Bauherr (Name, Anschrift) 63.059 100 09.14 Brandschutznachweis zum Bauantrag vom: ( 11 BauVorlVO) Bauherrin/Bauherr (Name, Anschrift) Eingang Aktenzeichen Grundstück (Ort, Straße, Haus-Nr.) Gemarkung, Flur, Flurstücke Vorhaben

Mehr

Brandschutz in Windenergieanlagen

Brandschutz in Windenergieanlagen Inhalt Baurechtliche Vorschriften Brandursachen / -gefahren Brandschutzmaßnahmen Fazit Quelle: IB Kleinmann 1 Baurechtliche Vorschriften 13 HBO: Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen

Mehr

Feuer und Flamme für Wohngemeinschaften. Brandschutz ist kein Luxus, sondern Notwendigkeit.

Feuer und Flamme für Wohngemeinschaften. Brandschutz ist kein Luxus, sondern Notwendigkeit. Thomas Gulitz Seestraße 3 45891 Gelsenkirchen Telefon: 0209 1704235 E-Mail: thomas.gulitz@gelsenkirchen.de Feuer und Flamme für Wohngemeinschaften. Brandschutz ist kein Luxus, sondern Notwendigkeit. am

Mehr

Inhalt: Beherbergungsstättenverordnung (BstättV0 M-V)

Inhalt: Beherbergungsstättenverordnung (BstättV0 M-V) Inhalt: Beherbergungsstättenverordnung (BstättV0 M-V) Drucken Erlass vom 1 Anwendungsbereich 2 Begriffe 3 Rettungswege 4 Tragende Wände, Stützen, Decken 5 Trennwände 6 Notwendige Flure 7 Türen 8 Sicherheitsbeleuchtung,

Mehr

Vorwort... Abkürzungsverzeichnis...

Vorwort... Abkürzungsverzeichnis... Vorwort................................................ Abkürzungsverzeichnis.................................... Seite V XIII A. Verordnungstext Allgemeine Ausführungsverordnung des Ministeriums für Verkehr

Mehr

Streitfrage: Wie brennbar dürfen Fenster und Fassaden sein?

Streitfrage: Wie brennbar dürfen Fenster und Fassaden sein? Seite 1 von 5 Schwer entflammbar oder nicht brennbar? Hinweise zu Anforderungen, Nachweisen und Baurechtsfragen Der bauliche Brandschutz ist eine der wichtigsten Anforderungen und steht in Deutschland

Mehr

Gesetz- und Verordnungsblatt

Gesetz- und Verordnungsblatt Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Verordnungen 28. Jahrgang Potsdam, den 14. November 2017 Nummer 59 Brandenburgische Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten

Mehr

Vom 29. Juni Schutzziel

Vom 29. Juni Schutzziel Richtlinie über den Brandschutz bei der Lagerung von Sekundärstoffen aus Kunststoff (Kunststofflager-Richtlinie - KLR) * Bekanntmachung des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr 1. Schutzziel

Mehr

TABELLE 1 KOMBINATIONSMÖGLICHKEITEN ZWISCHEN FEUERWIDERSTANDSKLASSE UND BAUSTOFFKLASSE

TABELLE 1 KOMBINATIONSMÖGLICHKEITEN ZWISCHEN FEUERWIDERSTANDSKLASSE UND BAUSTOFFKLASSE TABELLE 1 KOMBINATIONSMÖGLICHKEITEN ZWISCHEN FEUERWIDERSTANDSKLASSE UND BAUSTOFFKLASSE Quelle: Oberste Bauaufsichtsbehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern Baustoff- Kurzzeichen FH HFH FB nach

Mehr

Bauprodukte und Zulassungen

Bauprodukte und Zulassungen Bauprodukte und Zulassungen Feuerschutzabschlüsse Bauordnungsrechtlich werden nach der Bauordnung erforderliche Türen, Tore oder Klappen mit dem Oberbegriff Abschlüsse bezeichnet. Neben Wänden und Decken

Mehr

BRANDSCHUTZNACHWEIS zum Bauantrag vom als erweiterte Baubeschreibung zum Brandschutz

BRANDSCHUTZNACHWEIS zum Bauantrag vom als erweiterte Baubeschreibung zum Brandschutz BRANDSCHUTZNACHWEIS vom als erweiterte Baubeschreibung zum Brandschutz Bauvorhaben. Grundstück (Ort, Straße, Hausnummer). Gemarkung. Flur Flurstück Antragssteller(in) / Bauherr(in) Anschrift. Datum / Unterschrift...

Mehr

Die Schutzziele des. Ansichten eines. Frieder Kircher Leitender Branddirektor

Die Schutzziele des. Ansichten eines. Frieder Kircher Leitender Branddirektor Die Schutzziele des Brandschutzes vom Hotel bis zur Ferienwohnung Ansichten eines Brandschutzexperten Zur Person 1967 Eintritt FF Wiesloch 1975 Studium Bauingenieurwesen Karlsruhe Institute of Technologie

Mehr

Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BeVO -) *)

Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BeVO -) *) 232 20.09.2002_2 Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BeVO -) *) Vom 20.9.2002 (Fn 1) (Artikel II der Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten

Mehr

Brandschutznachweis für Gebäude der GK 1 3 nach BauVorlVO

Brandschutznachweis für Gebäude der GK 1 3 nach BauVorlVO Anlage zum Bauantrag Geschäftszeichen / Eingangsvermerk des FD Aktenzeichen Bauordnung Zutreffendes bitte ankreuzen oder Zeilen ausfüllen! Brandschutznachweis für Gebäude der GK 1 3 nach BauVorlVO Zum

Mehr

Vorbemerkungen zur Neuregelung der Rauchableitung

Vorbemerkungen zur Neuregelung der Rauchableitung FK Bauaufsicht der ARGEBAU MVStättV, MVkVO, MIndBauRL Stand Dezember 2012 Vorbemerkungen zur Neuregelung der Rauchableitung 1 Im Regelfall dienen bauordnungsrechtlich geforderte Maßnahmen zur Rauchableitung

Mehr

Bisherige sicherheitstechnische Sanierungen von neu errichteten Gebäuden

Bisherige sicherheitstechnische Sanierungen von neu errichteten Gebäuden Bisherige sicherheitstechnische Sanierungen von neu errichteten Gebäuden Unilever Zentrale D-A-CH Hamburg Luisencenter Bad Homburg Heardercenter Lübeck Flughafen BER BER und Brandschutz Unsere Aufgaben

Mehr

Brandschutzkonzept und Bemessung der Entrauchung eines Veranstaltungssaales für ein Mustergebäude - Hotel

Brandschutzkonzept und Bemessung der Entrauchung eines Veranstaltungssaales für ein Mustergebäude - Hotel Brandschutzkonzept und Bemessung der Entrauchung eines Veranstaltungssaales für ein Mustergebäude - Hotel Dipl. Ing. Westendstr. 199 Heinrich Stadlbauer D-80686 München Leiter Gebäudetechnik Tel. (0 89)

Mehr

Schäden durch mangelhaften Brandschutz

Schäden durch mangelhaften Brandschutz Schadenfreies Bauen 45 Schäden durch mangelhaften Brandschutz Reihe begründet von Günter Zimmermann. Bearbeitet von Gerd Geburtig, Ingo Schlegel, Ralf Ruhnau 1. Auflage 2013. Buch. ca. 175 S. Hardcover

Mehr

Landratsamt Würzburg Bauamt Zeppelinstraße Würzburg

Landratsamt Würzburg Bauamt Zeppelinstraße Würzburg Landratsamt Würzburg Bauamt Zeppelinstraße 15 97074 Würzburg Anzeige für die vorübergehende Verwendung von Räumen und begrenzten Freiflächen, für eine Veranstaltung mit mehr als 200 Personen nach 47 Versammlungsstättenverordnung

Mehr

Aufgaben der Gemeinde. Landesbauordnung - BauO NRW -

Aufgaben der Gemeinde. Landesbauordnung - BauO NRW - Landesbauordnung - BauO NRW - Schutzziele, die durch diese Vorschrift erreicht werden sollen, sind: - Personenschutz - Nachbarschutz - Sachgüterschutz - Umweltschutz. 5 Beteiligung der Brandschutzdienststellen

Mehr

Brandschutz im Bestand als Integrale Planungsaufgabe. Aufgabenstellung bei bestehenden Bauwerken. Brandschutz und Intelligente Gebäudetechnologien

Brandschutz im Bestand als Integrale Planungsaufgabe. Aufgabenstellung bei bestehenden Bauwerken. Brandschutz und Intelligente Gebäudetechnologien Gliederung und Inhalte Herausforderungen der Gesetze und Richtlinien Grundlagen des Bauordnungsrechts Aufgabenstellung bei Neubauten Aufgabenstellung bei bestehenden Bauwerken Brandschutz und Intelligente

Mehr

1.8 Zusammenwirken verschiedener Fachplaner bei der Planung und Errichtung einer Brandmeldeanlage [1]

1.8 Zusammenwirken verschiedener Fachplaner bei der Planung und Errichtung einer Brandmeldeanlage [1] Mehr Informationen zum Titel 42 1 Die am Bau Beteiligten 1.8 Zusammenwirken verschiedener Fachplaner bei der Planung und Errichtung einer Brandmeldeanlage [1] 1.8.1 Anforderungen an den Welche Anforderungen

Mehr

Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen A 2 Brandschutz. Martin van Hazebrouck

Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen A 2 Brandschutz. Martin van Hazebrouck Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen A 2 Brandschutz Martin van Hazebrouck Bekanntmachung des Teils A 2 Brandschutz der MVV-TB in Bayern o o o o o Eine unveränderte Bekanntmachung ist nicht

Mehr

Errichtung Änderung Nutzungsänderung Abbruch. 2 Antragsteller/Bauherr Name Vorname Telefon (mit Vorwahl)

Errichtung Änderung Nutzungsänderung Abbruch. 2 Antragsteller/Bauherr Name Vorname Telefon (mit Vorwahl) Brandschutznachweis zum Bauantrag vom (Seite 1) 1 Vorhaben Genaue Bezeichnung des Vorhabens Errichtung Änderung Nutzungsänderung Abbruch 2 Antragsteller/Bauherr Name Vorname Telefon (mit Vorwahl) Straße,

Mehr

BPD BauO BTA GK 1 GK 2 GK 3 GK 4 GK 5 Nr. Art des Bauteils und Lage des Dämmstoffes Seite

BPD BauO BTA GK 1 GK 2 GK 3 GK 4 GK 5 Nr. Art des Bauteils und Lage des Dämmstoffes Seite HAMBURG Gebäudeklassen BPD BauO BTA GK 1 GK 2 GK 3 GK 4 GK 5 Nr. Art des Bauteils und Lage des Dämmstoffes Seite 1. Wände 1.1 Tragende und aussteifende Wände und Stützen 25 8, Anh. A 1.1.1. Tragende Wände

Mehr