Haltepunkt Bad Sulza

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1 Anlage 8.1 zur Genehmigungsplanung Ganzheitliches Brandschutzkonzept für den Haltepunkt Bad Sulza Thüringen Bahnhofsnummer: 353 Auftraggeber: Ingenieurgesellschaft Gnauert u. Partner mbh Schlachthofstraße Erfurt Auftragnehmer: Dipl.-Ing. Ralf Salzmann Rosenstraße Melsungen Melsungen, den 06. Juni 2013 Ausgabe

2 0.1 Index Nr. Ausgabe Datum Änderung Erstausgabe (V-BSK) Fortschreibung (BSK) Überarbeitung nach facht. Prüfung Betreff Kapitel gesamtes Dokument gesamtes Dokument gesamtes Dokument veranlasst durch DB Station&Service AG Gnauert u. Partner mbh DB Station&Service AG, FSB, H. Hartmann Ausgabe

3 1 Inhaltsverzeichnis 0.1 INDEX 2 1 INHALTSVERZEICHNIS ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS BEGRIFFE 7 2 ZWECK DER BEAUFTRAGUNG / VORBEMERKUNGEN 8 3 BEURTEILUNGSGRUNDLAGEN ANGEWANDTE GESETZLICHE VORSCHRIFTEN, RICHTLINIEN, NORMEN ANGEWANDTE DB-RICHTLINIEN ORTS- UND BESPRECHUNGSTERMINE VERWENDETE UNTERLAGEN ANGEWANDTE BERECHNUNGSVERFAHREN UND SIMULATIONEN 10 4 SACH- / PLANSTANDSFESTSTELLUNG GRUNDSTÜCK ANGRENZENDE GEBÄUDE / GEBÄUDEABSTÄNDE AUF DEM GRUNDSTÜCK UND ZU NACHBARN ERSCHLIEßUNG / ZUGÄNGLICHKEIT, FEUERWEHRZU- UND UMFAHRT, FLÄCHEN FÜR DIE FEUERWEHR RETTUNGSWEGE AUF DEM GRUNDSTÜCK OBJEKTDATEN OBJEKTBESCHREIBUNG NUTZUNG NUTZUNG DER GEBÄUDETEILE NUTZUNG DER RÄUME BAHNSTEIGE Bahnsteige außerhalb geschlossener Hallen und Bauwerke Bahnsteige innerhalb geschlossener Hallen und Bauwerke sowie deren Zu- und Abgänge KREUZUNGSBAUWERKE 13 5 BRANDGEFAHREN, SCHUTZZIELE UND RISIKOBEWERTUNG VORGEHENSWEISE SCHUTZZIELE RISIKOBEWERTUNG ALLGEMEIN GEMÄß EBA-LEITFADEN 3.2 [1] BRANDSZENARIEN ABSCHALTUNG / ERDUNG DER FAHRSTROMANLAGEN 15 Ausgabe

4 6 EINSATZWERT DER ÖRTLICH ZUSTÄNDIGEN FEUERWEHR 15 7 BAULICHER BRANDSCHUTZ 16 8 RETTUNGSWEGKONZEPT RETTUNGSWEGFÜHRUNG PERSONENSTROMANALYSE EINHOLUNG DER PERSONENZAHLEN EVAKUIERUNGSNACHWEIS NACHWEIS DER RAUCHARMEN SCHICHT BZW. DER RAUCHFREIHALTUNG ERGEBNIS ANFORDERUNGEN AN RETTUNGSWEGE (FLURE / VORRÄUME / SCHLEUSEN / TREPPENRÄUME / FESTTREPPEN / SICHERHEITSTREPPENRÄUME) KENNZEICHNUNG DER RETTUNGSWEGE / RETTUNGSWEGLEITSYSTEM FÖRDERTECHNIK ELEKTRISCHE LEITUNGEN UND ANLAGEN, SOWIE TELE- KOMMUNIKATIONS- UND INFORMATIONSTECHNISCHE ANLAGEN ELEKTRISCHE LEITUNGEN ELEKTRISCHE ANLAGEN STROM- / ERSATZSTROMVERSORGUNG NOTBELEUCHTUNG BLITZSCHUTZ TELEKOMMUNIKATIONS- UND INFORMATIONSTECHNISCHE ANLAGEN HLS HEIZUNG / LÜFTUNG / SANITÄR ANLAGENTECHNISCHER BRANDSCHUTZ NOTRUFEINRICHTUNGEN GEFAHRENMELDEANLAGEN ALARMIERUNGSANLAGEN LÖSCH- / INERTISIERUNGSANLAGEN ANLAGEN ZUR RAUCHGASABFÜHRUNG GEBÄUDEFUNKANLAGE (BOS-FUNK) MAßNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG EINRICHTUNGEN ZUR SELBSTHILFE TRAG- UND FAHRBARE FEUERLÖSCHER NACH BGR Ausgabe

5 WANDHYDRANTEN ALS SELBSTHILFEEINRICHTUNG (LAIENHILFS- EINRICHTUNG) AN NASSEN STEIGLEITUNGEN EINRICHTUNGEN FÜR DIE FEUERWEHR WANDHYDRANTEN AN TROCKENEN / NASSEN STEIGLEITUNGEN FEUERWEHR-SCHLÜSSELDEPOT LÖSCHWASSERVERSORGUNG ORGANISATORISCHER BRANDSCHUTZ VERANTWORTLICHKEITEN UND AUFGABENVERTEILUNG RETTUNGSWEGPLÄNE FEUERWEHRPLÄNE NACH DIN BRANDSCHUTZORDNUNG NACH DIN FESTLEGUNG VON ANFORDERUNGEN UND BESONDEREN MAßNAHMEN ZUSAMMENFASSUNG AUFLISTUNG DER ABWEICHUNGEN VON DEN ALLGEMEIN ANERKANNTEN REGELN DER TECHNIK MAßNAHMENLISTE GEMÄß ANLAGE UNTERSCHRIFT DES ERSTELLERS ANHÄNGE 24 Ausgabe

6 1.1 Abkürzungsverzeichnis Abkürzung Inhalt ABP Abs. AG AN BF BGB Allgemeine Bedingungen für die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur von Personenbahnhöfen der DB Station&Service AG Absatz Auftraggeber Auftragnehmer Berufsfeuerwehr Bürgerliches Gesetzbuch BGR / BGV Berufsgenossenschaftliche Regeln, -Vorschriften BMA BMZ BOS Br.-Abs. BSG BSK DB AG DIBt DIN DIN-EN DVGW EBA EdB FF FT ICE Ril LE MBO MW ÖPNV Pva PVC Brandmeldeanlage Brandmeldezentrale Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. Brandabschnitt Bahnschutzgesellschaft Brandschutzkonzept Deutsche Bahn Aktiengesellschaft Deutsches Institut für Bautechnik Deutsches Institut für Normung Harmonisierte Deutsche Norm Deutscher Verein des Gas- und Wasserfachs e.v. Eisenbahn Bundesamt Eisenbahnen des Bundes Freiwillige Feuerwehr Fahrtreppe Inter-City-Express Richtlinie Löschmitteleinheit Musterbauordnung Megawatt öffentlicher Personennahverkehr Personenverkehrsanlage Polyvinylchlorid Ausgabe

7 Abkürzung Inhalt Ra.-Abs. Rauchabschnitt rd rauchdicht RWA Rauch- und Wärmeabzugsanlage S-Bahn Stadtschnellbahn ThürBO Thüringer Bauordnung TÜV Technischer Überwachungsverein VBG Vorschriften der gewerblichen Berufsgenossenschaften VDE Verein deutscher Elektriker VdS VStättV ZH 3S-Zentrale Verband der Sachversicherer Versammlungsstättenverordnung Zentraler Hinweis des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften ständig besetzte Stelle zur Gewährleistung von Service, Sicherheit und Sauberkeit 1.2 Begriffe Nicht relevant Ausgabe

8 2 Zweck der Beauftragung / Vorbemerkungen Das wurde im April 2013 durch Gnauert u. Partner mbh beauftragt das Brandschutzkonzept für den Haltepunkt Bad Sulza Am Hauptbahnhof, Bad Sulza fortzuschreiben. Grund der Fortschreibung ist die Modernisierung der Verkehrsstation: Bahnsteigumbau und Verkürzung auf 170 m, Rückbau Bahnsteigdach, Neubau Treppenanlage mit Einhausung, Neubau behindertengerechte Zuwegungen (Rampen). Errichtung Wetterschutzanlagen. Ziel dieses Brandschutzkonzeptes ist es, die Brandschutzorganisation sowie die Planungen auf die baurechtlichen Vorgaben des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) unter Berücksichtigung der ThürBO und weiterer baulicher (Brandschutz-) Vorschriften abzustimmen, sodass sie den bauordnungsrechtlichen Anforderungen hinsichtlich des Brandschutzes entsprechen, bzw. keine Bedenken wegen des Brandschutzes bestehen. Dieses Konzept ersetzt alle vorhergehenden Konzepte und dient der DB Station&Service AG als Sicherheitsnachweis, wie die gesamte Personenverkehrsanlage, insbesondere in brandschutztechnischer Hinsicht dem Stand der Technik entsprechend erstellt wird, um die Sicherheit der Reisenden, Besucher und Mitarbeiter zu gewährleisten. Die hierzu erforderlichen Maßnahmen für den baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz sind in den folgenden Kapiteln dargestellt. Soweit Details nicht näher im Text beschrieben werden, wird auf die Ausführung in den anhängenden Plänen mit den graphischen Eintragungen verwiesen. Wenn die im Brandschutzkonzept aufgeführten Brandschutzmaßnahmen und Sicherheitsvorschriften in ihrer Gesamtheit umgesetzt sind, entspricht der Haltepunkt Bad Sulza dem derzeitigen brandschutztechnischen Sicherheitsstandard. Ausgabe

9 3 Beurteilungsgrundlagen 3.1 Angewandte gesetzliche Vorschriften, Richtlinien, Normen Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG vom , zuletzt geändert am ) Eisenbahn- Bau und Betriebsordnung (EBO vom , zuletzt geändert am ) Musterbauordnung (MBO in der Fassung vom November 2002) Thüringer Bauordnung ThürBO vom 16. März 2004 GVBl. Nr. 8 vom zuletzt geändert am 23. Mai 2011 (GVBl. Nr. 5 vom S. 85) Bereitstellung von Löschwasser, DVGW-Arbeitsblatt W 405 Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung, Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.v. (02/2008) DIN : Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen DIN EN 1838: Notbeleuchtung DIN 4844: 2003/2004 Sicherheitskennzeichnung DIN 14090: Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken DIN 14096: Brandschutzordnung Teil 1-3 VDE-Vorschriften, insbesondere VDE 100, VDE 108 und VDE Angewandte DB-Richtlinien Anforderungen der DB Station&Service AG an ganzheitliche Brandschutzkonzepte für Personenverkehrsanlagen ( ) Leitfaden für den Brandschutz in Personenverkehrsanlagen der Eisenbahnen des Bundes (EBA, Referat 21, Januar 2001, Stand ) mit Erläuterungen zum Leitfaden, Stand März 2005 Ril 123 Notfallmanagement, Stand Ril Planungsgrundlagen, Stand Ril Bahnsteige und ihre Zugänge planen, Stand Ril Wegeleit- und Informationssysteme, Stand Ril Planungshandbuch Bau- und Technik, Stand Ril Personenbahnhöfe planen - Beleuchtungsanlagen, Stand Ril Elektrische Energieanlagen: Beleuchtungsanlagen im gleisnahen oder sicherheitsrelevanten Bereich, Stand Ausgabe

10 Ril Prozesshandbuch Arbeitsschutz-Management-System DB-Konzern, Stand Ril Gebäudeblitzschutz, Stand Risikoanalyse Bahnsteige (Modul I), Stand Mai 2004 Verwendet wurden die zum Zeitpunkt der Erstellung gültigen Ausführungen. 3.3 Orts- und Besprechungstermine Für die Erstellung des Brandschutzkonzeptes für den Haltepunkt Bad Sulza wurde am ein Ortstermin wahrgenommen und die Örtlichkeit der Personenverkehrsanlage für eine brandschutztechnische Beurteilung in Augenschein genommen. 3.4 Verwendete Unterlagen Die objektbezogenen Grundlagen für dieses Brandschutzkonzept bilden: Lageplan Vorplanung, Maßstab 1:250, Stand 04/2013 Risikoanalyse IVE Haltepunkt Bad Sulza vom Angewandte Berechnungsverfahren und Simulationen Risikoanalyse IVE ( Modul I) Weitere Berechnungsverfahren wurden nicht angewandt 4 Sach- / Planstandsfeststellung 4.1 Grundstück Das Grundstück der Verkehrsstation liegt in NordOst-SüdWest-Richtung an der Strecke 6340 Halle/S. Hbf - Guntershausen, Streckenkilometer 60,664, am Stadtrand der Stadt Bad Sulza Angrenzende Gebäude / Gebäudeabstände auf dem Grundstück und zu Nachbarn Das ehem. Empfangsgebäude ist verkauft und es findet keine Restnutzung (z.b technische Anlagen, Bahnsteigzugang) durch die DB mehr statt. Da sich das ehem. Empfangsgebäude nicht mehr in der Sachherrschaft der DB S&S AG befindet und auch keine bahnbetriebliche Restnutzung mehr stattfindet efolgt im vorliegendem BSK keine weitere Betrachtung. Ausgabe

11 Der min. Abstand zwischen Bahnsteigzuwegung zum ehem. Empfangsgebäude beträt ca. 14 m, sowie 18 m zwischen Bahnsteig und Gebäude. Die Abstände sind somit aller in der ThürBO angeführten Abstände, so dass hier aus gutachterlicher Sicht keine weiteren Betrachtungen erforderlich sind Erschließung / Zugänglichkeit, Feuerwehrzuund umfahrt, Flächen für die Feuerwehr Der betrachtete Haltepunkt ist über die Straße Am Hauptbahnhof erschlossen. Von hier kann der Feuerwehreinsatz erfolgen. Ausreichende Bewegungsflächen sind auf den öffentliche Verkehrsflächen vorhanden. Eine Kennzeichnung ist aus Sicht des Konzepterstellers nicht erforderlich. Die Zufahrtsstraßen befinden sich alle auf öffentlich erschlossenem Straßenraum, eine ausreichende Tragfähigkeit ist daher anzunehmen Rettungswege auf dem Grundstück Bei dem Bahnsteig und der Unterführung liegt kein Rettungsweg im baurechtlichen Sinn vor, sondern ein Verkehrsweg, an den gegebenenfalls besondere Anforderungen gestellt werden können. Diese Anforderungen werden durch die risikoorientierte Bewertung der IVE generiert. Der Bahnsteig kann nach erfolgtem Umbau über je eine Treppe und Rampe und die PU auf die öffentlichen Verkehrsflächen verlassen werden. Das ehem. Empfangsgebäude ist für Reisende nicht mehr zugänglich und für die Zuwegung zu den Bahnsteigen nicht erforderlich. Auf Grund der Entfernung zur PVA (siehe 4.1.1) ist eine Gefährdung für Reisende aus gutachterlicher Sicht nicht gegeben. 4.2 Objektdaten Bahnlinie: 6340 Halle/S. Hbf - Guntershausen Streckenkilometer: 60,664 Bahnbetriebliche Nutzung: Personennahverkehr Zuggattungen: RE/RB 5 Wg.; Auslastung 40% Reisendenzahlen Bahnsteig 1/2: Kante 1 Einsteiger 4 Aussteiger 4 Kante 2 Einsteiger 4 Aussteiger 4 Gefährdungsstufe: Stufe 1 nach EBA Leitfaden Ziffer 4.1 Ausgabe

12 4.3 Objektbeschreibung Die Umbaumaßnahme umfasst folgende Maßnahmen: Bahnsteigumbau und Verkürzung auf 170 m auf dem bestehenden Mittelbahnsteig, Rückbau des bestehenden Bahnsteigdachs, Neubau Treppenanlage mit Einhausung und Neubau behindertengerechter Zuwegung (Rampe) zur bestehenden Personenunterführung. Errichtung Wetterschutzanlagen. Neubau der Zuwegung von den öffentlichen Verkehrswegen zur o.a. Personenunterführung als Treppe und Rampenanlage als Maßnahme der Stadt Bad Sulza. Mittelahnsteig 1/2: Länge: 170 m Breite: 7,95 m Ausgang am südwestlichen Bahnsteigende und in der Bahnsteigmitte in die Unterführung und von hier auf die öffentlichen Verkehrsflächen. Unterführung: Länge: 10 m Breite: 4,00 m Ausgang am südwestlichen Ende auf die öffentlichen Verkehrsflächen. 4.4 Nutzung Nutzung der Gebäudeteile Kein Gebäude bewertet (siehe 4.1.1) Nutzung der Räume Kein Gebäude bewertet Bahnsteige Bahnsteige außerhalb geschlossener Hallen und Bauwerke Bewertung: Bei dem Bahnsteig incl. der Zuwegungen handelt es sich grundsätzlich um einen Verkehrs- und / oder Evakuierungsweg im Freien, nicht um einen Rettungsweg im baurechtlichem Sinn. Auswertung der Ergebnisse der Risikoanalyse IVE: Die Risikoanalyse von IVE (siehe Anlage 1) generiert keine Maßnahmen. Ausgabe

13 Ausstattung: Die Bahnsteige sind mit bahnüblichen Ausstattungen versehen (Sitzgruppe, Abfallbehälter, Streugutbehälter, Beleuchtung, Uhr, Beschilderung, Fahrkartenautomat, Entwerter). Aufbauten: Wetterschutzanlagen in der bahnüblichen Ausstattung. Keine brandschutztechnischen Bedenken Bahnsteige innerhalb geschlossener Hallen und Bauwerke sowie deren Zu- und Abgänge Nicht zutreffend, Bahnsteig außerhalb geschlossener Hallen Kreuzungsbauwerke Kein Kreuzungsbauwerk vorhanden. 5 Brandgefahren, Schutzziele und Risikobewertung 5.1 Vorgehensweise Für eine Bewertung und für das Erfordernis bestimmter Brandschutzmaßnahmen in einer Personenverkehrsanlage ist zunächst eine objektive Grundlage zu schaffen. In dieser muss eingeschätzt werden, mit welchen Gefahren, Risiken bzw. Folgen im Falle eines Brandes zu rechnen ist. 5.2 Schutzziele Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen müssen so beschaffen sein, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind. Die Definition der Schutzziele ergibt sich aus den Leitlinien des EBA, den Vorgaben der DB Station&Service AG sowie der MBO und ThürBO. Des Weiteren darf durch die Personenverkehrsanlage (Pva) die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet werden. Ausgabe

14 5.3 Risikobewertung allgemein Das Brandrisiko setzt sich zusammen aus der Größe der Wahrscheinlichkeit einer Brandentstehung, aus der Größe der Brandlast, d.h. der Menge der brennbaren Stoffe im Brandbereich unter Berücksichtigung ihres Heizwertes, der Zahl der gefährdeten Personen, der möglichen Sachschadenhöhe und der möglichen Folgeschadenhöhe. Es wird durch die Nutzung und die Bauart sowie die Geometrie bestimmt. Personenverkehrsanlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern, zu betreiben und zu unterhalten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet wird. Außerdem ist der Entstehung eines Brandes und Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugend entgegenzuwirken. Darüber hinaus müssen bei einem Brand die Rettung von Mensch und Tier sowie das Vornehmen von wirksamen Löscharbeiten möglich sein. Es ist selbstverständlich, dass bei Personenverkehrsanlagen die rechtzeitige und sichere Evakuierung die höchste Priorität besitzt. Dabei soll die Selbstrettung der Reisenden, Besucher und Nutzer an erster Stelle stehen und erst in zweiter Linie durch Feuerwehrkräfte unterstützt werden gemäß EBA-Leitfaden 3.2 [1] Keine besondere Bewertung erforderlich. 5.4 Brandszenarien Im Bahnsteigbereich werden die folgenden Szenarien für die Bewertung zu Grunde gelegt: Szenario B1: Einfahrt eines Zuges mit Brandereignis in einem Zugteil am vollbesetzen Bahnsteig. Szenario B2: Brand von Ausstattungsgegenständen auf dem Bahnsteig Szenario B3: Brand angrenzender Bereiche Die Evakuierung der Bahnsteige und die Räumung von Zügen über die Bahnsteige sind durch den Nachweis ausreichender Rettungswegmöglichkeiten nachgewiesen (vgl. Abschnitt 8.2.2). Diese Ereignisse werden im entsprechenden Nachweis als Gefahr-Szenario in Anlehnung an die Definitionen im Modul I der Risikoanalyse Bahnsteige der IVE berücksichtigt. Die Szenarien Brand auf dem Bahnsteig (B2) und Brand angrenzender Bereiche (B3) werden als nicht maßgebend angesehen, da Ausgabe

15 unterstellt wird, dass diese Brände nicht in einem Ausmaß entstehen, dass eine Räumung der Züge in der Station erforderlich wird. Die Räumung der Bahnsteige ist durch das Szenario B1 bereits in der Bewertung erfasst. Sollte ein Verlassen des Mittelbahnsteigs (Bahnsteig 1/2) nicht möglich sein (z. B. Triebwerkfahrzeug brennt im Bereich des Abganges, so dass ein Passieren aufgrund erhöhter Wärmestrahlung nicht möglich ist), stellt der Bahnsteig den sicheren Bereich dar; die Reisenden können in diesem Fall in ausreichenden Abstand auf dem Bahnsteig verweilen bis eine gezielte Rettung durch die Feuerwehr erfolgt. 5.5 Abschaltung / Erdung der Fahrstromanlagen Die Bahnerdung der Fahrstromanlage dient der Abwehr einer bahntypischen Gefahr und ist daher Aufgabe der Deutschen Bahn AG. Für die Sicherstellung der Abschaltung und Bahnerdung ist der Notfallmanager verantwortlich. 6 Einsatzwert der örtlich zuständigen Feuerwehr Der Haltepunkt Bad Sulza liegt im Einzugsbereich der Freiwilligen Feuerwehr Bad Sulza. Die Feuerwehr Bad Sulza erreicht die ca m entfernte Verkehrsstation über die öffentlichen Verkehrswege. Die technische Ausstattung (unter anderen folgende Löschfahrzeuge: LF 16/12, und TLF 16/24) und der taktische Einsatzwert der Feuerwehr sind als gut zu bewerten. Feuerwehr Haltepunkt Ausgabe

16 7 Baulicher Brandschutz Kein Gebäude bewertet. Die Personenunterführung ist als Stahlbetonkonstruktion ausgeführt. Die Wetterschutzanlagen und die Treppeneinhausung sind in bahnüblicher, zugelassener Ausführung ausgeführt und bestehen aus überwiegend nicht brennbaren Baustoffen. Somit ist das Risiko einer Brandentstehung auf dem insgesamt brandlastarmen Bahnsteig als sehr gering einzustufen. Sollte es trotz allem hier zu einem Brandereignis kommen, stehen für die Reisenden ausreichend sichere Bereiche auf dem Bahnsteig zur Verfügung, somit bestehen aus gutachterlicher Sicht keine Bedenken zur Nutzung der PVA. 8 Rettungswegkonzept 8.1 Rettungswegführung Der Bahnsteige 1/2 steht über die Unterführung in Verbindung mit den öffentlichen Verkehrsflächen. 8.2 Personenstromanalyse Einholung der Personenzahlen Für den Haltepunkt Bad Sulza wurden die Reisendenzahlen (204) von DB Station&Service AG, Bahnhofsmanagement Erfurt beigestellt. Diese Zahlen waren Grundlage für die Risikoanalyse Evakuierungsnachweis Gemäß den Ergebnissen des Nachweises ausreichender Rettungswegmöglichkeiten durch die IVE sind für die Bahnsteige bei einer pauschal gesetzten Rettungszeit von 540 s folgende Risikostufen ermittelt worden. Bstg. Rettungszeit Risikostufe Maßnahmen Mittelbahnsteig 1/2 540 s tolerabel keine Für den Bahnsteig wurde eine tolerable Risikostufe ermittelt. Somit ist durch die IVE- Analyse nachgewiesen, dass für die Verkehrsstation ausreichende Rettungsweg- Ausgabe

17 möglichkeiten bestehen. Zur Sicherstellung der Rettungswegmöglichkeiten ist eine hindernisfreie Breite von 1,20 m auf dem gesamten Weg vom Zugausstieg bis in den sicheren Bereich dauerhaft zu gewährleisten. Es bestehen keine Bedenken hinsichtlich der Sicherheit der Verkehrsstation und der ausreichenden Erschließung. Der Bahnsteig kann im Brandfall auf öffentliche Verkehrsflächen verlassen werden Nachweis der raucharmen Schicht bzw. der Rauchfreihaltung Bei einem Brandereignis an dem offenen Bahnsteig verteilt sich der Rauch im Freien, wobei eine Verdünnung erfolgt. Eine Verrauchung der Evakuierungsmöglichkeiten ist nicht zu befürchten Ergebnis Entsprechend den Ergebnissen der Abschnitte und folgend und in Auswertung der Ergebnisse der Risikoanalyse, ist die Situation als sicher zu bewerten. 8.3 Anforderungen an Rettungswege (Flure / Vorräume / Schleusen / Treppenräume / Festtreppen / Sicherheitstreppenräume) Da es sich im vorliegendem Fall um außenliegende (im Freien liegende) Evakuierungswege handelt, werden keine weiteren Anforderungen gestellt. 8.4 Kennzeichnung der Rettungswege / Rettungswegleitsystem Das Wegeleit- und Informationssystem für die Beschilderung der Ausgänge wird als ausreichend angesehen. Eine zusätzliche Kennzeichnung, z.b. durch Rettungswegpiktogramme, ist nicht erforderlich. 9. Fördertechnik Im Haltepunkt Bad Sulza nicht vorhanden.. Ausgabe

18 10. Elektrische Leitungen und Anlagen, sowie Telekommunikations- und Informationstechnische Anlagen Elektrische Leitungen Die elektrischen Leitungen und Anlagen sind unter Beachtung der VDE-Vorschriften: VDE 0100, VDE 0105, VDE 0108 und VDE 0185 zu errichten und zu betreiben. Die elektrischen Leitungen sind, soweit erforderlich, in Kanälen unter den Bahnsteigen verlegt. Keine brandschutztechnischen Bedenken Elektrische Anlagen Strom- / Ersatzstromversorgung Eine Ersatzstromversorgung ist nicht erforderlich Notbeleuchtung Entsprechend der Ril Abschnitt 4 (3) b sind für oberirdische Bahnsteige außerhalb von Bahnsteighallen Rettungswegmöglichkeiten vorzusehen. Die technischen Ausstattungsvorgaben für Rettungswege gelten hierfür nicht. Es ist daher für die Bahnsteige weder eine Rettungswegbeschilderung noch eine Notbeleuchtungsanlage erforderlich. Für die Beleuchtungsplanung in Treppenauf- und -abgängen, Rampen, Personenüber und -unterführungen werden weitergehende Festlegungen in der getroffen. Hier sind, gemäß Ril , Abschnitt 3 (19): Zugangswege Treppen, Fahrtreppen, Rampen Personenüberführungen, Personenunterführungen, Einhausungen als Fußgängerzugangsbereiche zu werten. Diese Bereiche sind so zu beleuchten, dass die Nutzer den Verlauf der Wege leicht erkennen und sich gut orientieren können. Bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung in: Ausgabe

19 eingehausten Treppenabgängen oder Rampen eingehausten Überführungen Unterführungen in denen auf Grund des Ausfalles keine Orientierung mehr möglich ist und in denen ein hohes Personenaufkommen anzunehmen ist sind geeignete Maßnahmen für das sichere Verlassen der Pva zu treffen. Entsprechende Regelungen sind in Ril , Abschnitt 3 (27) getroffen. Hohes Personenaufkommen ist entsprechend Ril , Abschnitt 3 (2) dann vorhanden wenn mehr als 5000 Personen pro Stunde diesen Bereich benutzen. Das Personenaufkommen wird im HP Bad Sulza nicht erreicht. Im Endergebnis sind daher keine weiteren Maßnahmen für den Ausfall der Allgemeinbeleuchtung erforderlich. Sicherheitsbeleuchtung Aus brandschutztechnischer Sicht nicht erforderlich Blitzschutz Die Bahnsteigausstattungen sind gemäß DB-Vorschriften zu erden. Der äußere Blitzschutz des ehem. Empfangsgebäudes ist nicht zu bewerten, da sich das EG nicht mehr in der Sachherrschaft der DB S&S AG befindet Telekommunikations- und Informationstechnische Anlagen Aus brandschutztechnischer Sicht nicht erforderlich. 11 HLS Heizung / Lüftung / Sanitär Kein Gebäude bewertet. 12 Anlagentechnischer Brandschutz 12.1 Notrufeinrichtungen Aus brandschutztechnischer Sicht nicht erforderlich. Ausgabe

20 12.2 Gefahrenmeldeanlagen Aus brandschutztechnischer Sicht nicht erforderlich Alarmierungsanlagen Aus brandschutztechnischer Sicht nicht erforderlich Lösch- / Inertisierungsanlagen Aus brandschutztechnischer Sicht nicht erforderlich Anlagen zur Rauchgasabführung Aus brandschutztechnischer Sicht nicht erforderlich Gebäudefunkanlage (BOS-Funk) Kein Gebäude bewertet. 13 Maßnahmen zur Brandbekämpfung 13.1 Einrichtungen zur Selbsthilfe Trag- und fahrbare Feuerlöscher nach BGR 133 Feuerlöscher sind am Haltepunkt Bad Sulza nicht erforderlich. Begründung: Die Brandlasten auf den Bahnsteigen sind als sehr gering einzustufen, außerdem ist die Vandalismusgefahr mit Ihren Folgeschäden nicht zu unterschätzen Wandhydranten als Selbsthilfeeinrichtung (Laienhilfseinrichtung) an nassen Steigleitungen Aus brandschutztechnischer Sicht nicht erforderlich. Ausgabe

21 13.2 Einrichtungen für die Feuerwehr Wandhydranten an trockenen / nassen Steigleitungen Aus brandschutztechnischer Sicht nicht erforderlich Feuerwehr-Schlüsseldepot Aus brandschutztechnischer Sicht nicht erforderlich Löschwasserversorgung Hochbauliche Anlagen im Sinne eines Gebäudes befinden sich nicht auf der PVA. Das angrenzende, ehem. Empfangsgebäude befindet sich nicht mehr in der Sachherrschaft der DB S&S AG, so dass auf den Nachweis der Löschwasserversorgung verzichtet werden kann. Die Absicherung des Grundschutzes liegt entsprechend des ThürBKG in der Verantwortung der zuständigen Gemeinde. 14 Organisatorischer Brandschutz 14.1 Verantwortlichkeiten und Aufgabenverteilung DB Station&Service AG, speziell der Bahnhofsmanager, ist grundsätzlich für die Sicherheit in seinem Zuständigkeitsbereich verantwortlich! Für den Haltepunkt Bad Sulza ist ein Brandschutzbeauftragter benannt Rettungswegpläne Rettungswegpläne sind für den Haltepunkt Bad Sulza nicht erforderlich Feuerwehrpläne nach DIN Feuerwehrpläne sind für den Haltepunkt Bad Sulza nicht erforderlich Brandschutzordnung nach DIN Die Brandschutzordnung Teil A ist an einem zentralen und für den Nutzer gut sichtbaren Ort als Aushang anzubringen. Ausgabe

22 14.5 Festlegung von Anforderungen und besonderen Maßnahmen Wenn bei den anstehenden Baumaßnahmen bzw. notwendigen Instandsetzungs- /Umbauarbeiten nach dem Bauvorhaben auf der PVA der normale Betriebsablauf aufrecht erhalten bleiben soll, können sich ggf. Auswirkungen auf die Rettungswegmöglichkeiten ergeben die eine erneute Stellungnahme des Sachverständigen erforderlich werden lassen. Für Instandhaltungsarbeiten oder Umbaumaßnahmen nach dem geplanten BV mit Heißarbeiten (z.b. Schweißen) oder ähnlich gefährliche Tätigkeiten ist in jedem Falle die Zustimmung des Anlagenverantwortlichen erforderlich. 15 Zusammenfassung Mit dem vorliegenden Brandschutzkonzept für den Haltepunkt Bad Sulza wird dargelegt, welche Maßnahmen erforderlich sind, um den allgemeinen Anforderungen an den Brandschutz gerecht zu werden. Das Ziel dieses Brandschutzkonzeptes für den o.a. Haltepunkt ist es, die Schutzziele der EBO, des Leitfadens für den Brandschutz in Personenverkehrsanlagen der Eisenbahnen des Bundes sowie der MBO und ThürBO Rettung von Menschen zu gewährleisten wirksame Löscharbeiten durchzuführen Brandausbreitung zu verhindern zu realisieren Auflistung der Abweichungen von den allgemein anerkannten Regeln der Technik Keine 15.2 Maßnahmenliste gemäß Anlage 1 Da sich aus diesem Konzept keine Maßnahmen ergeben entfällt die. Maßnahmenliste. Ausgabe

23 15.3 Unterschrift des Erstellers Dieses ganzheitliche Brandschutzkonzept wurde nach bestem Wissen und Gewissen unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik sowie der aufgeführten Literatur durch das Sachverständigenbüro Rosenstraße Melsungen Tel am 06. Juni 2013 erstellt und umfasst 24 Seiten und 3 Anhänge Bernd Adrian Ralf Salzmann Brandschutztechniker Dipl.-Ing., Architekt Ausgabe

24 16 Anhänge Anlage 01 Risikoanalyse IVE (5) Anlage 02 Maßnahmeblatt IVE (1) Anlage 03 Lageplan Ausgabe

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