Regelung des Kostenersatzes bei Drittmittelaktivitäten in Form eines Infrastruktur- und Dienstleistungsbeitrages - IDB - an der TU Graz

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1 Regelung des Kostenersatzes bei Drittmittelaktivitäten in Form eines Infrastruktur- und Dienstleistungsbeitrages - IDB - an der TU Graz Stand November 2005 Inhalt: DEFINITIONEN 1 HÖHE UND BERECHNUNG DES IDB 1 PROJEKTKATEGORIEN 3 KALKULATION UND TU GRAZ VERRECHNUNGSSÄTZE 8 GÜLTIGKEIT UND ANWENDUNG 15 Nur für den TU-Graz internen Gebrauch.

2 Definitionen Overhead: Indirekte Kosten, bzw. Gemeinkosten, die vom Auftraggeber oder der Förderungseinrichtung als Pauschalsatz oder aufgrund nachweisbarer Kosten zusätzlich zu den direkten Kosten des Projektes erstattet werden. Die Regelungen bezüglich Overhead öffentlichen Geldgeber, variieren stark und sind beim jeweiligen Geldgeber zu erfragen. Informationen erhalten Sie auch im F&T Haus. Infrastruktur und Dienstleistungsbeitrag (IDB): Kostenersatz für Leistungen der TU Graz, der aus der Projektsumme an die TU Graz abzuführen ist. Die TU Graz orientiert sich bei geförderten Projekten an den Vorgaben der Geldgeber bezüglich Overhead und erhebt den IDB nur, wenn die Förderungseinrichtung indirekte Kosten übernimmt. Bei den meisten anderen Drittmittelaktivitäten oder Einnahmen werden 15% der Projektsumme als IDB angesetzt, Details im Folgenden. Informationen erhalten Sie in den Bereichen Controlling oder Rechnungswesen und Finanzen. Höhe und Berechnung des IDB Die TU Graz stellt ihren Instituten Infrastruktureinrichtungen (Gebäude inkl. Energie, Reinigung usw.) zur Verfügung und bietet ihnen eine Reihe von Dienstleistungen 1 an, wofür bei Drittmittelaktivitäten ein ID-Beitrag in der Höhe von 15% der Projektsumme 2 angesetzt wird. Diese 15% IDB setzen sich aus 7,5% Grundbeitrag und 7,5% Institutsförderungsbeitrag (IFB) zusammen. Der Grundbeitrag von 7,5% dient der Deckung des Aufwands der TU Graz, der durch die Erbringung von Dienstleistungen und durch die bereitgestellte Infrastruktur entsteht. 1 Direkte Projekt-Dienstleistungen: Drittmittel-Personalverrechnung und Verwaltung, Rechnungswesen, Versicherungen (Sach-, Haftpflicht, ), Bibliotheksnutzung, EDV-Infrastruktur Indirekte Dienstleistungen: Vermittlung von bzw. Unterstützung bei Drittmittelprojekten im Rahmen des Forschungssupports, Technologietransfers und der Technologieverwertung, Intellectual Property Rights (IPR) und Projekt-, Rechts- und Strategieberatung, Investitionen, um wettbewerbsfähig zu bleiben wie z. B. EDV, Labors, Prüfstände, Bibliothek, etc., PR- und Marketingaktivitäten der TU Graz, z. B. um die Forschungsleistungen bekanntzumachen, Beteiligung der TU Graz an Forschungseinrichtungen wie z. B. Kompetenzzentren, Science Park, u. ä., Generelle Haftungsübernahme, Überbrückungsfinanzierung, Image der Marke TU Graz 2 Hier sind die verschiedenen Projektkategorien zu berücksichtigen, die unterschiedliche Regelungen nach sich ziehen. Details im Folgenden. Seite 1 von 15 Ulrich Bauer, Nov. 2005

3 Der Institutsförderungsbeitrag (IFB) in Höhe von 7,5% wird den einzelnen Instituten in das Globalbudget auf einem eigens dafür eingerichteten Innenauftrag (IFB- Auftrag, R-Auftrag im SAP) übertragen. Über diese Mittel kann das Institut frei verfügen und es können Anlagen, sonstige Aufwendungen des Institutes (außer: Weihnachts- und ähnliche Feiern, Betriebsausflüge usw.) und Personal im Globalbereich bezahlt werden (ohne Nachweis durch das Institut und ohne jährliche Berechnung, wie es in der bisher gültigen IDB-Regelung vom der Fall war). Aufwendungen, die der TU Graz aus der Bereitstellung von Arbeitsplätzen entstehen, sind in der Kalkulation der Projektangebotssumme zu berücksichtigten (siehe Seite 8 ff.) Abbildung: Schematische Berechnung des IDB IDB Berechnung -IDB 15% der Projektsumme 7,5% TU Global (Grundbeitrag) 7,5% Institut Global (Institutsförderungsbeitrag) Projektangebotssumme bzw. bewilligte Projektsumme Seite 2 von 15 Ulrich Bauer, Nov. 2005

4 Projektkategorien Geförderte Forschung 1. FFG-Projekte (Basisprogramme - frühere FFF-Projekte - und thematische Programme Für jedes Projekt ist ein schriftliches Förderübereinkommen abzuschließen (Förderantrag und Förderzusage). Dem Förderantrag liegt eine detaillierte Kalkulation zugrunde. Ist das TU-Institut der Antragsteller (alleine oder mit einem Unternehmenspartner) dann gilt folgendes: Das TU-Institut darf nur nachweisbare Kosten ansetzen (inkl. der nachweisbaren Personalkosten der involvierten Personen) es dürfen derzeit pauschal zwanzig Prozent Overhead oder nachweisbar höhere Gemeinkosten angesetzt werden. Ob die Kosten von bundesfinanzierten Wissenschaftern erstattet werden, ist im Einzelfall zu prüfen. Es werden maximal 15% IDB (7,5% + 7,5%) verrechnet. Wird vom Fördergeber ein Kostenersatz akzeptiert, der unter den 15% IDB liegt, so wird dieser Kostenersatz im Verhältnis 50% Institutsförderungsbeitrag und 50% Grundbeitrag aufgeteilt. Ein höherer Kostenersatz als 15% verbleibt dem Institut in der Drittmittelgebarung. 2. Forschungsaufträge mit Forschungsförderung der öffentlichen Hand und des Zukunftsfonds des Landes Steiermark (inkl. A3 Förderprogramm des Bundes) Für jedes Projekt ist ein schriftlicher Vertrag bzw. Förderübereinkommen abzuschließen (Angebot bzw. Förderantrag und Auftrag bzw. Förderzusage). Dem Angebot/ Förderantrag liegt eine detaillierte Kalkulation zugrunde. Es werden maximal 15% IDB (7,5% + 7,5%) verrechnet. Wird vom Auftraggeber bzw. Fördergeber ein Kostenersatz akzeptiert, der unter den 15% IDB liegt, so wird dieser Kostenersatz im Verhältnis 50% Institutsförderungsbeitrag und 50% Grundbeitrag aufgeteilt. Ein höherer Kostenersatz als 15% verbleibt dem Institut in der Drittmittelgebarung. Seite 3 von 15 Ulrich Bauer, Nov. 2005

5 3. FWF-Projekte (Ähnliches gilt für Christian Doppler-Gesellschaft bzw. Projekte vergleichbarer Fonds) Diese Aufträge werden ad personam an den Auftragnehmer vergeben. Für jedes Projekt ist ein schriftliches Förderübereinkommen abzuschließen (Förderantrag und Förderzusage). Dem Förderantrag liegt nach Möglichkeit eine detaillierte Kalkulation zugrunde (siehe Kalkulationsschema). Der Fördergeber akzeptiert die Übernahme der indirekten Kosten, die der TU erwachsen (IDB 15%) in der Regel nicht. Nur in Sonderfällen (z.b.: bei besonderem Energieaufwand, Lohnverrechnung, etc.) werden die der TU erwachsenden Kosten teilweise oder ganz ersetzt. Werden indirekte Kosten ersetzt, hat der verantwortliche Projektleiter eine diesbezügliche Meldung bei der Projektanlage an das Controlling zu machen. Diese Mittel werden an die TU Graz abgeführt. Die Lohnverrechnung an der TU Graz wird mit derzeit 14,00 Euro pro Monat (FWF-Satz) und Person kalkuliert und anerkannt. 4. EU-Projekte (z.b. innerhalb von Rahmenprogrammen) Für jedes Projekt ist ein schriftlicher Vertrag abzuschließen (Förderantrag und Förderzusage). Dem Antrag liegt eine detaillierte Kalkulation zugrunde. Derzeit wird das additional cost model angewandt, mittelfristig wird das full cost model angestrebt. Beim derzeitigen Modell können 20% Overhead in Anspruch genommen werden. Der von der EU genehmigte Overhead ermöglicht in erster Linie, die nicht direkt geförderten Aufwendungen abzudecken (Projektadministration, Antragstellung, Telefonkosten, etc.). Dieser Betrag steht direkt dem Institut zur Verfügung (Anmerkung: Eigenverantwortung für Projektakquisition, Vor- und Zwischenfinanzierungen, etc.). Beantragte und verrechenbare Sonderkosten (z.b. bei besonderem Energieaufwand, Arbeitsplatzkosten, etc.) werden zur Gänze direkt an die TU Graz abgeführt. Die Lohnverrechnung an der TU Graz wird mit derzeit 14,00 Euro pro Monat (FWF-Satz) und Person verrechnet. Anbahnungsfinanzierungen und Zusatzfinanzierungen für EU Projekte sind ebenfalls IDB-frei. Seite 4 von 15 Ulrich Bauer, Nov. 2005

6 Forschungs- und Entwicklungsaufträge ( Auftragsforschung ) 5. Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Industrie und der öffentlichen Hand (ohne Förderung) Für jedes Projekt ist ein schriftlicher Vertrag abzuschließen (Angebot und Auftrag). Dem Angebot liegt eine detaillierte Kalkulation zugrunde. (siehe Kalkulationsschema). IDB 15% (7,5% Grundbeitrag, 7,5% Institutsförderungsbeitrag) 5.1 FFG-Projekte, bei denen das TU-Institut Subcontractor ist. Für jedes Projekt ist ein schriftlicher Vertrag abzuschließen (Angebot und Auftrag). Dem Angebot liegt eine detaillierte Kalkulation zugrunde. (siehe Kalkulationsschema). Das Unternehmen stellt den Antrag, das TU-Institut legt ein Angebot bei und ist damit abrechnungstechnisch Sub-Contractor. Das TU-Institut darf eigentlich beliebige Tagsätze (bzw. Gesamtkosten) ansetzen, bevorzugt die Sätze der TU Graz inkl. Gewinn- und IDB-Aufschläge etc (siehe Seite 10). Die FFG hinterfragt im Allgemeinen nicht die Tagsätze, prüft aber den wissenschaftlichen Inhalt: wenn ersichtlich ist, das es sich um eine Standard- Dienstleistung handelt, also kaum wissenschaftlicher Gehalt ersichtlich ist, wird der übliche 50%-Fördersatz für den Teil des TU-Instituts nicht gewährt bzw. der Fördersatz gekürzt. IDB 15% (7,5% Grundbeitrag, 7,5% Institutsförderungsbeitrag) 6. Gutachter- und Planungstätigkeit, Messaufträge Für jedes Projekt ist ein schriftlicher Vertrag abzuschließen (Angebot und Auftrag). Dem Angebot liegt eine detaillierte Kalkulation zugrunde (siehe Kalkulationsschema). IDB 15% (7,5% + 7,5%) 7. Aktivitäten mit NICHT-Universitätseinrichtungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Ressourcen (Ludwig Boltzmann Ges., Joanneum Research, etc.) Nutzungsvertrag je nach Problemstellung. Für jedes Projekt ist ein schriftlicher Vertrag abzuschließen (Angebot und Auftrag). Dem Angebot liegt eine detaillierte Kalkulation zugrunde (siehe Projektkalkulationsschema). Gesonderte Mieten, Betriebskosten, besondere Aufwendungen, etc. sind an die TU Graz abzuführen. Werden Kosten ersetzt, hat der verantwortliche Projektleiter dies bei der Projektmeldung an das Controlling anzuführen. IDB 15% (7,5% + 7,5%) Seite 5 von 15 Ulrich Bauer, Nov. 2005

7 8. Forschungs- und Entwicklungsaufträge von EU-Institutionen (z.b. ESA, Euratom usw) Für jedes Projekt ist ein schriftlicher Vertrag abzuschließen (Angebot und Auftrag). Dem Angebot liegt eine detaillierte Kalkulation zugrunde (siehe Kalkulationsschema). Falls Auftraggeber die Übernahme der Kosten, die der TU erwachsen, jedoch nicht oder nur in gewissem Umfang akzeptiert, ist eine gesonderte Vereinbarung zu treffen. Es werden maximal 15% IDB (7,5% + 7,5%) verrechnet. Wird vom Auftraggeber ein Kostenersatz akzeptiert, der unter den 15% IDB liegt, so wird dieser Kostenersatz im Verhältnis 50% Institutsförderungsbeitrag und 50% Grundbeitrag aufgeteilt. Ein höherer Kostenersatz als 15% verbleibt dem Institut in der Drittmittelgebarung. 9. Einnahmen der autorisierten Versuchs- und Prüfanstalten der TU Graz Für jedes Projekt ist ein schriftlicher Vertrag abzuschließen (Angebot und Auftrag). Dem Angebot liegt eine detaillierte Kalkulation zugrunde (siehe Kalkulationsschema). IDB 15% (7,5% + 7,5%) 10. Betreuungspauschalen für Diplomarbeiten in Firmen IDB 15% (7,5% + 7,5%). Die Höhe der Betreuungspauschale wird je Fakultät vom Dekan mit den Instituten vereinbart. Wenn im Zusammenhang mit der Durchführung einer Diplomarbeit oder Dissertation in Labors und Einrichtungen der TU besondere Kosten erwachsen (Energie, Stoffe, Gerätenutzung, etc.) und ein Auftraggeber diese Kosten übernimmt, sind diese an die TU Graz abzuführen. Werden diese Kosten ersetzt, hat der verantwortliche Betreuer eine diesbezügliche Meldung an das Controlling zu machen. 11. Einnahmen aus der Verwertung von Schutzrechten (Lizenzzahlungen, Patentverkauf etc.) Siehe Mitteilungsblatt der TU Graz Studienjahr 2005/2006 ausgegeben am 19. Oktober 2005, 2. Stück Einnahmen aus Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen für Dritte (Privatpersonen, Firmen usw.) Für jedes Projekt ist ein schriftlicher Vertrag abzuschließen (Angebot und Auftrag). Dem Angebot liegt eine detaillierte Kalkulation zugrunde (siehe Kalkulationsschema). IDB 15% (7,5% + 7,5%) 13. Einnahmen aus Kongressen und wissenschaftlichen Tagungen einschließlich Erlösen aus Tagungsbänden Es sind keine ID-Beiträge abzuführen. Diese Aktivitäten sind ausdrücklich als TU Graz - Veranstaltungen auszuweisen und zu promoten! Seite 6 von 15 Ulrich Bauer, Nov. 2005

8 14. Einnahmen aus Sponsoring Geld, welches Einrichtungen der TU durch Sponsoring zufließt, unterliegt nicht der Kostenersatz-Regelung. 15. Einnahmen aus weiteren TU Graz Drittmittelaktivitäten z. B. Lehrgänge etc. Es sind im voraus mit dem Rektor Vereinbarungen zu treffen. 16. Einnahmen durch Leistungen, die die Institute für Kompetenzzentren (an denen die TU Graz beteiligt ist) im Rahmen von K-plus-, Kind-, Knet- Programmen erbringen Geförderte Projekte oder Dienstleistungen, die im Forschungsplan ( agreement ) des Kompetenzzentrums angeführt sind, unterliegen nicht der Kostenersatzregelung. In der Kalkulation von Inkind-Leistungen, die die Institute für die Kompetenzzentren erbringen, ist der IDB als Leistungsnachweis darzustellen; es ist jedoch kein IDB abzuführen. 17. Refundierung von Reisekosten (z.b. bei Vorträgen, Projektanbahnungen o.ä., nicht Reisekosten, die im Rahmen von Projekten kalkuliert werden) Diese Refundierungen sind IDB-frei. Es liegt allerdings in der Verantwortung des Instituts diese auch erkennbar zu machen (Bezeichnung Refundierung Reisekosten o.ä ). Sollte es doch versehentlich zu einem IDB-Abzug kommen, wird dieser auf berechtigte Reklamation des Institutes rückverrechnet. Seite 7 von 15 Ulrich Bauer, Nov. 2005

9 Kalkulation und TU Graz Verrechnungssätze Projektkalkulationsschema (intern): Folgende Abbildung stellt die Kalkulation der Angebotssumme schematisch dar: Kalkulation der Angebotssumme IDB lt. Formel Gewinn x % auf die HSK Projektangebotssumme Kalkulierte Herstellkosten (HSK): Personalkosten Aufwendungen Investitionen Projektangebotssumme = HSK + (HSK x Gewinnaufschlag) + HSK x (Gewinnaufschlag x 17,65%) + HSK x 17,65% Gewinn IDB Anmerkung: Nachdem die Kalkulation auf den Herstellkosten aufbaut, der IDB jedoch von der Angebotssumme (15% der Angebotssumme) berechnet wird, kann der IDB auf folgende Weise berechnet werden (mit Gewinnaufschlag - wenn Auftragsforschung - in %) IDB = HSK x (Gewinnaufschlag x 17,65%) + HSK x 17,65% Der Faktor 17,65% ergibt sich aus 15% 100% 15% 17,65 % Seite 8 von 15 Ulrich Bauer, Nov. 2005

10 Projektkalkulation für geförderte Forschung Für den Nachweis/die Kalkulation der tatsächlichen, individuellen Personalkosten in geförderten Projekten (inkl. Dienstgeberanteilen) dient das beiliegendes Excel- Datenblatt ( TU-Graz-Stundensaetze_gefoederte-Projekte ). Ein Gewinnaufschlag bei geförderten Projekten ist im Allgemeinen nicht zulässig. Ein Overhead ist bei geförderten Projekten meist pauschal anzusetzen oder ergibt sich aus den tatsächlich nachweisbaren Kosten. Seite 9 von 15 Ulrich Bauer, Nov. 2005

11 Projektkalkulation für Forschungs- und Entwicklungsprojekte ( Auftragsforschung ) Zur Erstellung von Projektangeboten für Forschungs- und Entwicklungsprojekte dienen die folgenden internen Kalkulationsschemen: Variante 1: TU Graz-Stammpersonal Personalkosten (Stunden x Stundensatz 3 ) Verbrauchsmaterialien (z. B. Kopien, Berichte, Telefon, Labormittel, etc.) Sonderkosten des Projektes (z. B. Kosten für zusätzlich benötigte, projektbedingte Räumlichkeiten, Materialien, Werkzeuge, etc.) Investitionen für das Projekt (siehe auch Anreizsystem, Seite 13) Sonstige Kosten (z. B. Reisekosten, etc.) = Herstellkosten + Gewinnaufschlag (ist vom Institut selbst festzulegen z. B. 10%, 20%) + IDB (laut Formel) + event. Erlösschmälerungen (hängt vom Auftraggeber ab z.b. Skonti, Rabatte, etc.) = Projekt-Angebotsumme 3 Stundensätze für TU Graz- Stamm -Personal: Professoren, Dozenten Univ. Assistenten, wissenschaftl. Assistenten Technische Mitarbeiter, Techniker Sachbearbeiter, Sekretariat 140,00 /Std. 65,00 /Std. 41,00 /Std. 35,00 /Std. Diese angeführten Stundensätze enthalten auch die anteiligen Kosten, die der TU Graz für die Bereitstellung von Arbeitsplätzen entstehen. Seite 10 von 15 Ulrich Bauer, Nov. 2005

12 Variante 2 a: Projektmitarbeiter Personalkosten (Monatskosten = Bruttomonatsgehalt + 61,4% Lohnnebenkosten bei DM-Mitarbeitern) Kosten für den Arbeitsplatz für DM-Mitarbeiter (Miete, BK inkl. Infrastruktur; m² x Kostensatz, siehe S. 13) Verbrauchsmaterialien (z. B. Kopien, Berichte, Telefon, Labormittel, etc.) Sonderkosten des Projektes (z. B. Materialien, Werkzeuge, etc.) Investitionen für das Projekt (siehe auch Anreizsystem, Seite 13) Sonstige Kosten (z. B. Reisekosten, etc.) = Herstellkosten + Gewinnaufschlag (ist vom Institut selbst festzulegen z. B. 10%, 20%) + IDB (laut Formel) + event. Erlösschmälerungen (hängt vom Auftraggeber ab z.b. Skonti, Rabatte, etc.) = Projekt-Angebotsumme Seite 11 von 15 Ulrich Bauer, Nov. 2005

13 Variante 2 b: Projektmitarbeiter Personalkosten 4 (Stunden x TU-Stundensatz) Verbrauchsmaterialien (z. B. Kopien, Berichte, Telefon, Labormittel, etc.) Sonderkosten des Projektes (z. B. Materialien, Werkzeuge, etc.) Investitionen für das Projekt (siehe auch Anreizsystem, Seite 13) Sonstige Kosten (z. B. Reisekosten, etc.) = Herstellkosten + Gewinnaufschlag (ist vom Institut selbst festzulegen z. B. 10%, 20%) + IDB (laut Formel) + event. Erlösschmälerungen (hängt vom Auftraggeber ab z.b. Skonti, Rabatte, etc.) = Projekt-Angebotsumme Anmerkung: TU Graz verrechnet keine Umsatzsteuer. Ausnahme: bei extra verrechneten Mieten wird USt. angesetzt. 4 falls die unter (auf S. 10) angeführten Stundensätze für TU Graz- Stamm -Personal angesetzt werden, brauchen keine Arbeitsplatzkosten extra in der Kalkulation angesetzt werden. Seite 12 von 15 Ulrich Bauer, Nov. 2005

14 TU Graz-Verrechnungssätze/Kalkulationssätze: Stand 5/2005 Kostensatz für Arbeitsplatz pro DM-Mitarbeiter pro m² (Miete, Betriebskosten inkl. Infrastruktur) 16,00 /m², Monat Sonderaufwand, z. B. erhöhter Energiebedarf etc., ist zusätzlich zu kalkulieren (Rücksprache mit VR Infrastruktur, Umbuchung zugunsten TU Graz Betriebsaufwand) Kostenersatz für Mieten inkl. Betriebskosten (ohne Infrastruktur; Infrastruktur wird z.b. vom Institut aus Drittmittel bereitgestellt): Büro 12,00 /m², Monat Labor, Werkstätte. 12,00 /m², Monat Anmerkung: Die angeführten Sätze sind auf Basis von Durchschnitten gerechnet und als Mindestsätze zu sehen! Weitere Anmerkungen: Keine Gegenverrechnung von Personal: Es ist aufgrund der bisherigen Erfahrungen davon auszugehen, dass auch DM- Projektmitarbeiter für Institutstätigkeiten in Lehre, allgemeiner Forschung und Administration herangezogen werden. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass Institutsmitarbeiter in gewissem Ausmaß an DM-Projekten mitarbeiten und dadurch praktische Erfahrung sammeln, die wiederum dem Institut zugute kommt. Aus Vereinfachungsgründen wird keine detaillierte Gegenrechnung vorgenommen!! (Annahme: Ausgeglichenheit). Einfache Regelung: Die vorliegende Pauschalregelung ist bewusst einfach gehalten, um den administrativen Aufwand auf ein Mindestmaß zu beschränken. Anreizsystem: Durch die vorliegende IDB-Regelung werden dem Institut durch den Institutsförderungsbeitrag (IFB 7,5%) Mittel zur Verfügung gestellt, mit denen das Institut Aufwendungen im Globalbereich tätigen kann (und die dem Institut am R- Auftrag direkt zur Verfügung stehen). Umgekehrt werden damit DM-Leistungen der Institute an die TU Graz als Beitrag zum Globalbudget dargestellt. Beim Stammpersonal verzichtet die TU Graz auf die Refundierung der gesamten Aufwendungen, die in den Stundensätzen enthalten sind und belässt diese (bis auf 7,5% der Projektsumme, die als Kostenersatz an die TU Graz abgeführt werden) dem Institut. Bei Projektmitarbeitern, bei denen z.b. die Arbeitsplatzkosten direkt an die TU Graz abzuführen wären, werden stattdessen nur 7,5% der Projektsumme als vereinfachter Kostenersatz an die TU Graz abgeführt. Um als Anreiz weitere Investitionen zu fördern, können Großinvestitionen mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von größer als aus der Projektsumme für die Berechnung des IDB herausgerechnet werden. Diese Investitionen müssen bei der Projektmeldung eindeutig deklariert und nachgewiesen werden. Seite 13 von 15 Ulrich Bauer, Nov. 2005

15 Verrechnung von internen Leistungen (z.b. Zentralwerkstätte): Interne Leistungen, die z.b. von einer Organisationseinheit (Institut) für eine andere Organisationseinheit bzw. für ein Projekt einer anderen Organisationseinheit erbracht werden, sind nicht IDB-pflichtig. Damit sollen Anreize geschaffen werden, Leistungen vermehrt TU-intern (wo das möglich ist) zu beziehen. Aufträge, die an Projektpartner ( Durchläuferposten ) weitergegeben werden, werden für die Berechnung des IDB nicht herangezogen. Voraussetzung dafür ist, dass diese Beträge schon im Vertrag ersichtlich sind. Seite 14 von 15 Ulrich Bauer, Nov. 2005

16 Gültigkeit und Anwendung Diese Regelung gilt ab 01. Dezember Diese Regelung ersetzt die bisher gültige Kostenersatzregelung und gilt bis auf weiteres. Da diese Regelung die Aufhebung der Gegenrechnung der Institutsinvestitionen und den Nachweis der Investitionen am Jahresende bedeutet (siehe bisher gültige IDB- Regelung), gilt sie auch für bereits zum 1. Dezember 2005 bestehende, laufende Projekte. Seite 15 von 15 Ulrich Bauer, Nov. 2005

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