Netzsperren, Vorratsdaten & Co; laufende Herausforderungen für ISPs in Österreich. Maximilian Schubert, CableTech, Spielberg,
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- Victoria Gerhardt
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1 Netzsperren, Vorratsdaten & Co; laufende Herausforderungen für ISPs in Österreich Maximilian Schubert, CableTech, Spielberg,
2 Übersicht Über ISPA Verschlüsselungsverbot Vorratsdatenspeicherung Netzsperren 2
3 ISPA Stimme der Internetwirtschaft 3
4 Die ISPA vertritt die Internetwirtschaft Gegründet 1997 Gut 200 Mitglieder aus den Bereichen Access, Hosting, Content & Services Zwei Drittel weniger als 25 Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter Das Jahr 2014 in Zahlen: 10 Stellungnahmen 22 Veranstaltungen 461 Presseclippings ISPA Organisation 9 Vorstände <5 FTEs im Office Stopline in Salzburg 4
5 ISPA Mission Statement Die ISPA Internet Service Providers Austria ist die Dachorganisation der Internetwirtschaft. Ihr Anliegen ist die Gestaltung von optimalen wirtschaftlichen und rechtlichen Bedingungen für die Entwicklung des Internets. Die ISPA betrachtet die Nutzung des Internets als entscheidende Kulturtechnik und nimmt die sich daraus ergebende gesellschaftspolitische Verantwortung wahr. 5
6 Netzwerk & Stakeholder Bedarfsbezogene AG-Treffen Updates ISPA Forum ( ) Internet Summit Austria & IGF Branchen- & Stakeholder-Events ISPA News & HTML-Newsletter 6
7 Interessenvertretung Stellungnahmen (10) Presseaussendungen (19) Pressekonferenzen Vertretung bei Stakeholdern ISPA-RTR Jour Fixe EU-Kommission Vertretung in Gremien Beirat Informationsgesellschaft (BIG) BMJ Arbeitsgruppen zum Urheberrecht 7
8 Vorlagen ISPA Muster-AGB (vgl. 25 TKG) ISPA Mustersicherheitskonzept (vgl. 16 a TKG) Grafik Tabelle Rechtsgrundlagen Beauskunftung (TKG, SPG, StPO, ) 8
9 Stopline & Safer Internet Meldestelle gegen Kinderpornografie und NS-Wiederbetätigung im Internet 9
10 10 Stopline - Workflow
11 INHOPE: Meldung an die Exekutive day 2 days 2+ days % 84% 86% 88% 90% 92% 94% 96% 98% 100% INHOPE Report: 11
12 INHOPE: Dauer bis Löschung days 4-7 days 7+ days % 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% INHOPE Report: 12
13 13 Wettbewerb: Festnetz-BB-Markt
14 14 A1TA Retail v Wholesale DSL & LLU
15 15 A1TA Retail v Cable
16 Übersicht Über ISPA Verschlüsselungsverbot Vorratsdatenspeicherung Netzsperren 16
17 Verschlüsselungsverbot Wollen wir in unserem Land wirklich Kommunikation zulassen, die wir im Extremfall nicht mitlesen können, selbst wenn wir einen vom Home Secretary persönlich unterschriebenen Beschluss haben? [...] Meine Antwort auf diese Frage ist: Nein, das müssen wir nicht. David Cameron, Nottingham, 12. Januar 2015 EU Counter-Terrorism Coordinator, Input for the preparation of the informal meetings of Justice and Home Affairs Ministers in Riga on 29 January 2015, DS 1035/15, S
18 Verschlüsselungsverbot Behörden Vertrauen Unternehmen Nutzerinnen & Nutzer 18
19 Verschlüsselungsverbot den Bürgern ist das sowieso egal 19
20 20 Verschlüsselungsverbot öffentliches Interesse
21 Verschlüsselungsverbot Behörden-Backdoor =~? Digitaler Postlerschlüssel 21
22 Übersicht Über ISPA Verschlüsselungsverbot Vorratsdatenspeicherung Netzsperren 22
23 Zeitrahmen bis zur Umsetzung t 2006 Erlassung RL Feb 2009 Beauftragung Uni Wien - BIM Dez 2011 Veröffentlichung DSVO (TU Wien) 2007 Scheitern der ersten VDS- Umsetzung Nov 2009 BMVIT Entwurf TKG Juli 2010 EuGH: Verstoß gg. GemeinschaftsR Mai 2011 Beschluss TKG, StPO, SPG etc. 23
24 Erfahrungen seit der Umsetzung bis zur Aufhebung t Dez 2011 Veröffentlichung DSVO (Tu Wien) 1. April 2012 Inkrafttreten der Pflicht zur VDS Feb 2013 Probleme Google Chrome v17 8. April 2014 EuGH Urteil 30. Juni 2014 Inkrafttreten der Aufhebung der VDS 27. Juni 2014 VfGH Erkenntnis Ende März 2012 Go-Live der Durchlaufstelle Dez 2012 Vorlage VfGH Sommer 2013 Diverse Hotfixes 24
25 and more to come
26 Vorratsdatenspeicherung Urteil des EuGH C-293/12 und C-594/12, EuGH erklärte die der Vorratsdatenspeicherung zugrundeliegende Richtlinie für ungültig. - Voraussetzungen, unter denen Behörden und Gerichte Zugang zu den Daten erlangen können, sind zu vage - Begriff der schweren Straftaten zu weit gefasst - kein hinreichender Schutz vor Missbrauch - keine verpflichtende Speicherung der Daten im Unionsgebiet Folgen für Österreich, Erkenntnis des VfGH, Aufhebung der Bestimmungen über VDS durch den VfGH wegen Verfassungswidrigkeit aufgrund unverhältnismäßigen Eingriffs in das Recht auf Datenschutz und das Recht auf Privat- und Familienleben - Wille des Gesetzgebers wohl abhängig vom Sicherheitsempfinden der Bevölkerung 26
27 27 - Privacy by Design Vorzeigemodell
28 Durchlaufstelle 94 (4) TKG 2003 Die Übermittlung von Verkehrsdaten, Standortdaten und Stammdaten, welche die Verarbeitung von Verkehrsdaten erfordern, nach den Bestimmungen der StPO sowie des SPG, hat unter Verwendung einer Übertragungstechnologie, welche die Identifikation und Authentifizierung von Sender und Empfänger sowie die Datenintegrität sicherstellt, zu erfolgen. Die Daten sind unter Verwendung einer technisch anspruchsvollen Verschlüsselungstechnologie als Comma-Separated Value (CSV) Dateiformat zu übermitteln. [ ] -> Welche Anbieter sollen erfasst sein? -> Die Durchlaufstelle (DLS) muss von Behörden und Anbietern weiterhin genutzt werden (es gibt ja keine wirkliche Alternative dazu) -> Zertifikatserneuerung (Zeitplan ist zw. ISPs und BMI zu vereinbaren) 28
29 Übersicht Über ISPA Verschlüsselungsverbot Vorratsdatenspeicherung Netzsperren 29
30 Netzsperren (sehr stark vereinfacht) Arten von Netzsperren - DNS-Sperren - IP-Sperren - Deep Packet Inspection (DPI) Umgehungsmöglichkeiten - Änderung des Domain-Name-Server - Verschlüsselte Verbindungen, Virtual Private Networks (VPN) - TOR-Server 30
31 DNS-Sperren Provider IP-Adr: Domain Name Server =... Bei einer DNS-Sperre wird der Provider gezwungen, Anfragen nach einer bestimmten Domain entweder nicht zu beantworten oder auf eine andere Seite umzuleiten. 31
32 DNS-Sperren - Umgehung Provider IP-Adr: Altern. DNS Server Domain Name Server = Der Teilnehmer stellt in seinem Browser einen alternativen DNS-Server ein, um zur gewünschten Webseite zu gelangen. 32
33 IP-Sperren Provider IP-Adr: IP-Adr: Bei einer IP-Sperre wird der Provider gezwungen, Anfragen zu einer bestimmten IP-Adresse entweder nicht weiterzuleiten oder auf eine andere Seite umzuleiten. 33
34 IP-Sperren - Umgehung Provider IP-Adr: IP-Adr: Proxy- Server Weiterleitung: IP = IP Um eine IP-Sperre zu umgehen, können Teilnehmer einen sog. Proxy-Server, einen VPN-Tunnel oder einen Anonymisierungsdienst verwenden. 34
35 Deep Packet Inspection Provider Bei der Deep Packet Inspection wird der Provider gezwungen, jedes Datenpaket zu untersuchen. Bestimmte Inhalte müssen blockiert oder u.u. gemeldet werden. 35
36 Deep Packet Inspection - Umgehung Provider Server Ent- / Verschlüsselung des Verkehrs der/s Teilnehmers/Teilnehmerin Auch die Deep Packet Inspection kann mittels Verschlüsselung umgangen werden. 36
37 UPC Telekabel Wien kino.to 1/2 Urteil des EuGH , UPC Telekabel Wien - kino.to, C-314/12 Einem Anbieter von Internetzugangsdiensten kann aufgegeben werden, für seine Kunden den Zugang zu einer das Urheberrecht verletzenden Webseite zu sperren bzw. den Zugang hinreichend wirksam zu erschweren. Kritische Punkte - Netzsperre ohne eine ex-ante richterliche Überprüfung der Sperranordnung - ISPs in der Zwickmühle zwischen den Interessen der Nutzerinnen und Nutzer und der Rechteinhaber - vage Determinierung der Maßnahme hinreichend wirksam 37
38 UPC Telekabel Wien kino.to 2/2 OGH Beschluss 4 Ob 71/14s - ISP soll alle ihm zumutbaren Maßnahmen ergreifen - Keine Vorschreibung von konkreten Maßnahmen durch die Rechteinhaber oder das Gericht - Unionskonforme Anwendung der Regelung über die Aufschiebung der Exekution - Impugnationsklage mit aufschiebender Wirkung Konsequenzen für Österreich - Erstmalig Netzsperren in Österreich - Einrichtung von Sperrinfrastruktur notwendig - Frage, wer über die jeweiligen Sperren sowie über die Angemessenheit der Sperren zu entscheiden hat - Frage, wer über die Aufhebung von Sperren entscheiden soll - Frage wer für nicht rechtmäßige oder unverhältnismäßige Sperren haften soll 38
39 Netzsperren: ISP-Seite 54. Insoweit muss der Adressat einer Anordnung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, sobald die von ihm ergriffenen Durchführungsmaßnahmen bekannt sind, und bevor gegebenenfalls eine Entscheidung ergeht, mit der ihm eine Sanktion auferlegt wird, nach dem Grundsatz der Rechtssicherheit vor Gericht geltend machen können, dass er die Maßnahmen ergriffen hat, die von ihm erwartet werden konnten, damit das verbotene Ergebnis nicht eintritt. (EuGH, C-314/12 kino.to) 39
40 Netzsperren: UserInnen-Seite 57. Damit die im Unionsrecht anerkannten Grundrechte dem Erlass einer Anordnung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen nicht entgegenstehen, ist es deshalb erforderlich, dass die nationalen Verfahrensvorschriften die Möglichkeit für die Internetnutzer vorsehen, ihre Rechte vor Gericht geltend zu machen, sobald die vom Anbieter von Internetzugangsdiensten getroffenen Durchführungsmaßnahmen bekannt sind. (EuGH, C-314/12 kino.to) 40
41 Netzsperren: ISP-Seite ISP folgt Anordnung nicht gerichtliche Anhörung des ISP im Rahmen der Unterlassungsklage; Prüfung der Rechtmäßigkeit keine Prüfung der Angemessenheit ISP folgt Anordnung nicht bzw. Sperrmaßnahme nicht effektiv Impugnationsklage gem 36 EO wg. Nichterfüllung der Voraussetzungen für den Bewilligungsbeschluss Beweislast trägt ISP Erst hier konkrete Prüfung der Zumutbarkeit sowie Angemessenheit der Sperrmaßnahmen! X X t Aufforderung an ISP Netzsperren einzurichten Rechteinhaber bringt Unterlassungsklage ein Urteil im Unterlassungsverfahren Exekutionsantrag durch Rechteinhaber Exekutionsbewilligung wird vom Gericht erteilt ohne Prüfung der Angemessenheit Antrag gem. 355 EO wg. Zuwiderhandelns; Behauptung reicht aus Auferlegung Geldstrafe durch Gericht EuGH fordert eine gerichtliche Prüfung bevor eine Sanktion (Bewilligung der Exekution, Bewilligung der Geldbuße ) auferlegt wird. 41
42 Möglicher Lösungsvorschlag... check against delivery... 42
43 Position der ISPs Richterliche Prüfung Gerichtliches ex-ante Prüfverfahren Kostenersatz: Abgeltung CAPEX, OPEX & Gerichtsgebühren Nachvollziehbarkeit der Authentizitätskette: Verpflichtende Darlegung der Nachvollziehbarkeit der Authentizitätskette bereits in der Sperrverfügung. Transparenz: Zentrale Stelle, die alle gesperrten Seite auflistet und als Basis für eine periodische Überprüfung der Sperrziele dient. Transparenz-Report über die Gesamtzahl aller gesperrten Ziele. Jährliche Herausgabe durch BMJ, Bericht an das Parlament. Informationsschild bei Netzsperren ( Stoppschild ) 43
44 Content-Schwellenland Österreich IFPI Annual Report 2013 Umsätze aus online Musik Streaming in Ö : +330%! Globaler Durchschnitt: 50% Zuwachs Online- Musikmarkt Ö : 17% Global: 4,7% 1) ) )
45 45 Vielen Dank!
46 Interesse? Unsere aktuellen ISPA News: Informationen rund um eine ISPA Mitgliedschaft: Direktlink zum ISPA Beitrittsansuchen: 46
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