Netzwerktreffen inklusiver Schulen , Uhr
|
|
- Friedrich Kohler
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 etzwerktreffen inklusiver Schulen Abteilung Fortbildung Referat Inklusive Schul- und Unterrichtsentwicklung Felix-Dahn-Straße Hamburg Telefon: 040 / Sebastian.Lochte@li-hamburg.de Sebastian Lochte Netzwerktreffen inklusiver Schulen , Uhr Zusammenarbeit Schulen Das Netzwerktreffen bot eine Plattform für die Bearbeitung fachlicher Fragen und Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen Schulen und zuständigen. Hier sind die drei Präsentationen der -Kolleginnen zusammengefasst, die diese zur Grundlage ihrer Impulse im Rahmen des Treffens gemacht haben: Das Aufbau und Aufgaben (Patrizia Munck) Das Verfahren zur Sonderpädagogischen Diagnostik Regelungen und Verfahrensschritte (Heidi Bistritzky) Sonderpädagogischer oder pädagogischer Förderbedarf und dann? (Brigitte Schulz)
2 Regionale Bildungs- und Beratungszentren () Netzwerktreffen inklusiver Schulen 08. Mai 2017 Das Aufbau und Aufgaben Absender
3 Implementierung der Neustrukturierung der schulbegleitenden Beratungsarbeit und der sonderpädagogischen Förderung für die Förderschwerpunkte Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung (LSE) in 13 Beratungsabteilung Bildungsabteilung P. Munck / B
4 Auftrag Auftrag der : Beratung und Unterstützung Bildung Krisenintervention Vernetzung im Bezirk regionale Fortbildungsangebote in Kooperation mit dem LI P. Munck / B
5 Aufgabenfelder der allgemein Die beraten SuS, Sorgeberechtigte und Lehrkräfte in schulischen und Fragen, sowie bei Fragen der schulpsychologischen der sonderpädagogischen Diagnostik und Förderung. Unter anderem verantworten die im Übergang von Klassestufe vier nach fünf die Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich LSE. Sie kooperieren bei Bedarf mit Mitarbeitern anderer pädagogischer, psychologischer und medizinischer Institutionen. unterrichten SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Bereichen Sprache, Lernen emotionale und soziale Entwicklung in Klassenverbänden (Elternwahlrecht). unterstützen in Krisensituationen. entscheiden Anfragen auf Schulbegleitung für SuS mit komplex psycho-sozialen Beeinträchtigungen, sofern diese Maßnahme im Beratungsprozess als sinnvoll eingeschätzt wird. entwickeln gemeinsam mit den Jugendämtern zeitlich befristete Lerngruppen für die SuS, die eine besondere Stabilisierung in ihrer emotionalen und sozialen Entwicklung benötigen. P. Munck / B
6 Aufgabenfelder der Beratungsabteilung Beratung Begleitung und Unterstützung der Schulen in der Erfüllung ihres inklusiven Bildungsauftrags (einzelfall- und systembezogen) Pädagogische und psychologische Diagnostik und Beratung von Schulleitungen, pädagogischen Fachkräften, Sorgeberechtigten und SuS Beratung, Unterstützung sowie Durchführung von sonderpädagogischer Diagnostik und Förderplanung Konfliktmoderation Krisenintervention Regionale Netzwerke Fortbildung in Kooperation mit dem LI P. Munck / B
7 Beratungsverständnis Beratung durch die hat die Stärkung der Selbstwirksamkeit zum Ziel. Die Beratung erfolgt: mit dem Blick von außen auf das Kind ausgerichtet ergebnisoffen theoriegeleitet mehrperspektivisch klientenorientiert verschwiegen P. Munck / B
8 Aufgabenfelder der Beratungsabteilung Haupttätigkeiten in der Fallbearbeitung Beratungsgespräche mit Sorgeberechtigten, Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern, ASD, Jugendhilfe, pädagogisch und therapeutischen Einrichtungen u.a. Unterrichtshospitationen mit anschließenden Beratungen Moderation von Runden Tischen mit Kooperationspartnern und/oder Sorgeberechtigten Anamnesegespräche, Testdiagnostik Gutachten gemäß Hamburgischem Schulgesetz Fall- und themenbezogene Beratungsrunden mit Schulen Schullaufbahnberatung in Krisen und Begleitung von Schul- und Schulformwechseln Casemanagement: u.a. Vorbereitung von notwendigen Angeboten (Jugendhilfe, medizinisch/ therapeutische Diagnostik, Therapie, sonstige Unterstützung) Unterrichtsersetzende Förderung in besonderen Krisensituationen P. Munck / B
9 Anlässe für Anfragen Anfragen an das gehen ein zu: Verhaltensproblemen von Schülerinnen und Schülern Akuter Krisenbewältigung und Krisenmanagement (Gewalt /Suizidalität / sexuelle Übergriffe) Konflikten im sozialen Miteinander Absentismus Leistungsversagen, Fragen zur weiteren Schullaufbahn Konzentrations- und Aufmerksamkeitsstörungen Teilleistungsstörungen und Eingliederungshilfeleistungen Psychischen Auffälligkeiten wie z.b. depressive Symptome, Ängste Diagnostik, Gutachten, Stellungnahmen Konflikten zwischen Schule und Familien Andere P. Munck / B
10 Alle Beratungsabteilungen- Anfrager Anfrager - Beratungsabteilungen in Hamburg im Schuljahr , absolut von neuen Anfragen n = Schüler/in 42 ASD (77), SIZ (4), Jugendhilfe (67) 148 Sonderpädagoge/in der Regelschule 396 Förderkoordinator/in 552 Sonstige 600 Keine Angabe 804 Klassenlehrer(in) 1150 Beratungsdienst / -lehrer/in 1392 Lehrer 1612 Mutter (994), Eltern (658), Vater (140) 1792 Schulleitung / Abteilungsleitung 1800 P. Munck / B
11 Alle Beratungsabteilungen- Schulformen Schulformen der Anfragen an - Beratungsabteilungen in Hamburg im Schuljahr , absolut von neuen Anfragen n = vorschulische Sprachförderung 3 Abendgym. Berufsfachsch. u.a. 25 Vorschulklasse 115 Spezielle Sonderschule Keine Angabe 669 Gymnasium 971 Stadtteilschule 2870 Grundschule 5041 P. Munck / B
12 Aufgaben der Bildungsabteilung Bildung Bildung und Erziehung für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Bereichen Sprache, Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung, wenn Sorgeberechtigte dies wünschen ( 12 HmbSG) Schulentwicklung bezüglich komplex auffälliger SuS Erweiterung der Schulzeit auf 10 Schulbesuchsjahre Erreichen des ersten und ggfs. zweiten Bildungsabschlusses Begleitung auf dem Weg in die inklusive Bildung Weiterentwicklung der Unterrichtsqualität bei speziellen Fragestellungen P. Munck / B
13 Angebote der Bildungsabteilung Unterricht im Klassenverband Durchgängig sonderpädagogischer Unterricht Ganztägige Bildung Lern-, Spiel-, und Freizeitangebote Berufsorientierung Angebote Berufsorientierungskonzept Kompass, Berufspässe; Schülerfirmen Schulabschlüsse ESA und MSA Besondere Angebote JeKi; therapeutische Angebote ( u.a. Reittherapie, Kunsttherapie, Physio- und Ergotherapie tiergestützte Angebote), Wassersport (Kanu, Segeln) P. Munck / B
14 Schülerzahlen in der Bildungsabteilung dauerhaft beschulte SuS in den Herbststatistik 2015 n= 2.545, 2014 n= 2.752, 2013 n = Wandsbek- Süd Harburg Wilhelmsburg Wandsbek- Nord Bergedorf Billstedt Altona Winterhude Herbststatistik 2013 Herbststatistik 2014 Herbstatistik 2015 Altona West Mitte Nord Eimsbüttel Süderelbe P. Munck / B
15 Relation SuS je zu SuS im Bezirk Dauerhaft beschulte SuS in den im prozentualen Verhältnis zur Gesamtschülerzahl im Bezirk Herbststatistik 2015, 2014 und 2013 Eimsbüttel Altona West Winterhude Wandsbek- Nord Altona Nord Bergedorf Süderelbe Mitte Billstedt Wandsbek- Süd Harburg Wilhelmsburg 0,47 0,34 0,37 1,15 0,97 0,78 1,33 1,14 0,93 1,21 1,05 0,94 1,75 1,33 1,1 1,61 1,37 1,36 1,87 1,44 1,37 1,26 1,22 1,42 1,51 1,34 1,49 2,2 1,87 1,61 2,44 2,04 1,95 2,39 2,77 3,41 4,19 4,66 5, P. Munck / B
16 Besondere Aufgabe Integrative und temporäre Lerngruppen nach Rahmenvereinbarung (JH-Schule) Intensive Unterstützung für SuS und ihre Familien im inklusiven Setting (integrative Lerngruppe an einer Schule) Zeitlich befristete Bildung und Erziehung zur Stabilisierung für SuS, die vorübergehend nicht in inklusiven Lerngruppen lernen können (temporäre Lerngruppe am für die Region) In jedem Fall von den Sorgeberechtigten befürwortet Einrichtung dieser Angebote ausschließlich in Kooperation und komplementärer Ressourcenausstattung mit der Jugendhilfe P. Munck / B
17 Erweiterung des Aufgabenspektrums Unterstützung bei der Implementierung inklusiver Beschulungsangebote Durchführung, Begleitung und Unterstützung in der Beschulung und Beratung für Schülerinnen und Schüler mit besonders herausforderndem Verhalten und psychischen Beeinträchtigungen (inkl. der Koordination und Entscheidung von Schulbegleitungen auf regionaler Ebene sowie Umsetzung der Rahmenvereinbarung Schule - Jugendhilfe) Diagnostik, Beratung und Unterstützung zu sonderpädagogischen Fragestellungen Entwicklung von Unterrichtskonzepten für eine zunehmend heterogenere Schülerschaft mit ausgeprägtem Förderbedarf in den Bildungsabteilungen der Regionale Fortbildungsangebote für die Arbeit in inklusiven Aufgabenfeldern (Schnittstelle zum LI) Kooperation und Vernetzung im Bezirk Koordination der Regionaltreffen von Förderkoordinatorinnen und Sonderpädagogen Präzisierung bestehender Aufgabenprofile P. Munck / B
18 Vielen Dank! P. Munck / B
19 Das Verfahren zur Sonderpädagogischen Diagnostik Regelungen und Verfahrensschritte PG LSE (Enno Bornfleth, Heidi Bistritzky, Eyke Greve, Brigitte Schulz) und B54
20 Wo ist das Verfahren geregelt? Allgemeiner Rechts- und Verwaltungsrahmen Hamburger Schulgesetz Verordnung über die Ausbildung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf (AO-SF) Das zweistufige Verfahren Handreichung Inklusive Bildung und Sonderpädagogische Förderung 1. Baustein Diagnostik und Förderplanung Informationsschreiben des Amtsleiters und des Referats B54, wie folgt
21 Informationsschreiben von Amtsleitung und B54 Datum Absender Titel B Schulbrief zum Schuljahresanfang, S.2-3: Diagnostikverfahren LSE Klasse B Neues, zweistufiges Verfahren der sonderpäd. Diagnostik in den FöSchw LSE B Weiterentwicklung des Verfahrens zur Diagnostik in der sonderpäd. Diagnostik in den FöSchw LSE B53/B54/B1-So Hinweise für die Erstellung von Zeugnissen für zielgleich unterrichtete Schülerinnen und Schüler mit sopäd Förderbedarf an Grundschulen, Stadtteilschulen und an Gymnasien in den Jahrgangsstufen B Schuljahresanfangsbrief: S.5: Informationen zum Diagnostikverfahren LSE im Schuljahr 2015/2016 S.5f: Vergabeschlüssel für die LSE-Förderung in den Klassenstufen 0 bis 4 S.6: Vergabeschlüssel für die LSE-Förderung ab Klassenstufe 5 in den Stadtteilschulen und den Klassenstufen 5 und 6 der 6jährigen Grundschule (Schulversuch) BSB Handreichung Inklusive Bildung und sonderpädagogische Förderung, 1. Baustein Diagnostik und Förderplanung 3
22 Informationsschreiben von Amtsleitung und B B Weiterentwicklung des Verfahrens zur Diagnostik in der sonderpäd. Diagnostik in den FöSchw LSE für die Jahrgangsstufen 3 und B Schuljahresanfangsbrief, S.3: Verfahren zur Diagnostik in den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten LSE für die Jahrgangsstufen 3 und B54 Sonderpädagogische Diagnostik der FöSchw LSE für SuS in Stadtteilschulen B54 Sonderpädagogische Diagnostik der FöSchw LSE für SuS in Grundschulen (folgt) 4
23 Sonderpädagogische Diagnostik für die FöSchw LSE in staatlichen Grundschulen Stufe 1 Ab dem ersten Tag der Klassenstufe 3 erfolgt für alle SuS, bei denen ein vermuteter oder in einem Förderplan beschriebener sonderpädagogischer Förderbedarf in den Förderschwerpunkten LSE besteht, eine Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs im Rahmen des zweistufigen Diagnoseverfahrens; Antrag erfolgt über DiViS Die Grundschulen senden im SJ 16/17 bis zum an das zuständige Schülerbogen Klärungsbogen Aktuelle ausgewertete Schulleistungstests Aktuelle ausgewertete Intelligenztests Ggf. aktuelle ausgewertete Sprachtests (SET) und/ oder Erhebungen zur emotionalen und sozialen Entwicklung sowie zum Lern- und Arbeitsverhalten (SDQ, TRF, LSL, ) Berichte (ärztliche, psychologische, logopädische ) wenn vorhanden
24 Sonderpädagogische Diagnostik für die FöSchw LSE in staatlichen Grundschulen Stufe 2 Nach Eingang der Meldung (Klärungsbogen) führen die Fachkräfte für sonderpädagogische Diagnostik und Beratung die vertiefende Diagnostik durch und beraten sich mit der Grundschule. -Fachkräfte erstellen den Diagnosebogen und besprechen das Ergebnis mit der Grundschule und den Erziehungsberechtigten. Das Ergebnis kann eine Bestätigung oder Ablehnung ergeben. Die Fachkräfte beraten je nach Bedarf zu außerschulischen und schulischen, zu pädagogischen und/ oder sonderpädagogischen Fördermaßnahmen und unterstützen u.a. den Übergang in die weiterführende Schule. Die -Leitung unterschreibt den Bescheid, der den Erziehungsberechtigten und den Schulen postalisch zugestellt wird.
25 Zeitraum und Arbeitsschritte für LSE Jg 3/4 Zeitraum Ab 1.Schultag Kl. 3 bis 4 Wochen vor den Sommerferien ( SJ 16/ ) fortlaufend, spätestens bis vor den Weihnachtsferien Kl. 4 Arbeitsschritte Schulinterne Klärung: Grundschule leitet ggf. zweistufiges Diagnoseverfahren ein Grundschule sendet an o.g. Unterlagen Schule trägt in DiViS ( Digitale Verwaltung an Schulen) ein (bei Neuantrag oder Veränderung) Verfahrensverantwortung durch : erfasst Diagnostikverfahren in SPF - > Datentransfer aus DiViS in SPF Weitergehende Diagnostik durch Fachkräfte in den, gemeinsame Beratung mit Fachkräften der Grundschule Erstellung Diagnosebogen
26 Zeitraum und Arbeitsschritte für LSE Jg 3/4 Schulorganisation für alle Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Jg. 4 Zeitraum bis Weihnachtsferien im Jg. 4 Vor Anmeldewoche Februar: Anmeldewoche Februar (Datum gemäß Schulorga) Arbeitsschritte Entscheidung und Bescheiderstellung - -> automatischer Statustransfer in DiViS Grundschule: Ausgabe G 96 (Anmeldeformular für weiterführende Schule) mit Nennung des sonderpädagogischen Förderbedarfs Eltern melden ihr Kind für Klasse 5 an Erstwunschschule an -> Kandidatenverfahren DiViS Verteilung (DiViS): Zentrale Vorabverteilung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf LSE
27 Zeitraum und Arbeitsschritte für SuS mit vermuteten speziellem So-Bedarf Zeitraum Bis 4 Wochen vor Schuljahresende im Jahrgang 3 Bis 15. Dezember im Jahrgang 4 Bis 15. Dezember im Jg 4 Arbeitsschritte Schulinterne Klärung: Grundschule leitet ggf. zweistufiges Diagnoseverfahren ein oder nutzt den SO1 Grundschule sendet an o.g. Unterlagen Schule trägt in DiViS ein Verfahrensverantwortung durch : Weitergehende Diagnostik durch Fachkräfte in den, ggf. unter Beteiligung der speziellen Sonderschulen, gemeinsame Beratung mit Fachkräften der Grundschule Erstellung der Gutachten Zuständigkeitsübertragung in SPF von an B1-SO Entscheidung und Bescheiderstellung Erfassung in SPF -> automatischer Statustransfer in DiViS
28 Rechts- und Verwaltungsrahmen: Schulpflichtig werdende Kinder gemäß 12 HmbSG Feststellung eines speziellen sonderpädagogischen Förderbedarfs bis d.j. HmbSG 12/ AO-SF: SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf schwerwiegende Beeinträchtigung in Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten erheblicher Unterstützungsbedarf nicht durch zeitlich begrenzte Maßnahmen hinreichend zu entsprechen Handreichung Organisation SuS mit Förderbedarf 12 HmbSG: nur SuS mit speziellem sonderpäd. Förderbedarf (Vermutung) D.h. geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Autismus (medizin. Diagnose Voraussetzung!), Hören und Kommunikation, Sehen Handreichung Inklusive Bildung und Sonderpädagogische Förderung 1. Baustein Diagnostik und Förderplanung, S.10! Listenführende Grundschule + Für die listenführende GS zuständiges Sept/Okt des Jahres FöKo mit SoPäd Ggf. Beratung mit Bis des Jahres Bis des Jahres Verteilung DiViS Viereinhalbjährigenordner Wiedervorstellungen aus Vorjahr Einladung von Kind und Eltern Schülerbogen an koordiniert die Erstellung der Gutachten/ erstellt Gutachten, bezieht Lehrkräfte der allgemeinen Schule, Fachkräfte der Speziellen Sonderschulen ein Gilt für alle Schwerpunkte inkl. LSE! Beobachtung des Kindes in Kita 34 HmbSG: Sonderpädagogische Untersuchung: wenn nötig -> Pflicht Gespräche mit Kita SO1 mit Stellungnahme der Sorgeberechtigten, ggf. Beschulungswunsch GS: eigene Erkenntnisse in Gutachten Berichte/Gutachten: - Berichte niedergelassener (Fach-)Ärzte - JPD(Jugendpsychiatrischer Dienst) /Beratungszentrum Sehen-Hören-Sprechen-Bewegen : 53 Abs 1 S 1 SGB XII: Behindert/ von Behinderung bedroht -> Integrationsplatz in Kita - Kita: Entwicklungsberichte - Weiteres, ggf. SO17 Schulärztl. Gutachten AO-SF 12 (4) Schulärztliche Untersuchung, wenn zur Feststellung des sonderpäd. Förderbedarfs von Belang / dann Pflicht (HmbSG 34) 10 Wandsbek-Süd
29 Vielen Dank Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
30 Sonderpädagogischer oder pädagogischer Förderbedarf und dann? LI-Netzwerktreffen Inklusion PG LSE (Enno Bornfleth, Heidi Bistritzky, Eyke Greve, Brigitte Schulz) und B54
31 Sonderpädagogischer oder pädagogischer Förderbedarf und dann? Sonderpädagogischer Förderbedarf 12 HmbSG -> LSE Pädagogischer Förderbedarf Sonderpädagogische Fachexpertise Gemeinsamer Unterricht Klassenunterricht Regelunterricht Inklusion Bildungsplan - Gestaltungsspielraum Schulinternes Förderkonzept Individualisierung als durchgängiges Unterrichtsprinzip in allen Schulformen Hamburger Sprachförderkonzept Zieldifferente Beschulung Nachteilsausgleich Besondere Förderung gemäß 45 HmbSG ( Lernförderung / Fördern statt Wiederholen ) Förderung von SuS mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen 2
32 Sonderpädagogischer oder pädagogischer Förderbedarf und dann? Sonderpädagogischer Förderbedarf 12 HmbSG -> LSE Pädagogischer Förderbedarf Sonderpädagogische Fachexpertise Gemeinsamer Unterricht Klassenunterricht Regelunterricht Inklusion Bildungsplan - Gestaltungsspielraum Schulinternes Förderkonzept Individualisierung als durchgängiges Unterrichtsprinzip in allen Schulformen Hamburger Sprachförderkonzept Zieldifferente Beschulung Nachteilsausgleich Besondere Förderung gemäß 45 HmbSG ( Lernförderung / Fördern statt Wiederholen ) Förderung von SuS mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen 3
33 Sonderpädagogischer oder pädagogischer Förderbedarf und dann? Sonderpädagogischer Förderbedarf 12 HmbSG -> LSE Sonderpädagogische Fachexpertise Gemeinsamer Unterricht Klassenunterricht Regelunterricht Inklusion Bildungsplan - Gestaltungsspielraum Schulinternes Förderkonzept Pädagogischer Förderbedarf Individualisierung als durchgängiges Unterrichtsprinzip in allen Schulformen Hamburger Sprachförderkonzept Zieldifferente Beschulung Nachteilsausgleich Besondere Förderung gemäß 45 HmbSG ( Lernförderung / Fördern statt Wiederholen ) Förderung von SuS mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen 4
34 Sonderpädagogischer Förderbedarf LSE HmbSG 12 Sonderpädagogischer Förderbedarf besteht bei Schülerinnen und Schülern, die aufgrund einer Behinderung so schwerwiegend in ihren Bildungs-, Entwicklungsund Lernmöglichkeiten beeinträchtigt sind, dass sie im Unterricht der allgemeinen Schule ohne eine spezifische fachliche Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden können. AO-SF, Sonderpädagogischer Förderbedarf im Schwerpunkt besteht, wenn bei einer Schülerin oder einem Schüler erheblicher Unterstützungsbedarf 3 Lernen: beim Aufbau eines für das schulische Lernen angemessenen Lern- und Leistungsverhaltens sowie beim Erwerb grundlegender kognitiver Strukturen 4 Sprache: beim Aufbau und bei der Nutzung sprachlicher Handlungskompetenz 5 emotionale und soziale Entwicklung: bei der Entwicklung eines altersangemessenen Arbeits- und Sozialverhaltens erhebliche Gefährdung der eigenen Person beziehungsweise der Mitschülerinnen und Mitschüler festgestellt wird. über einen längeren Zeitraum beobachtbar ist. schwerwiegend, umfänglich, langandauernd 5
35 Sonderpädagogischer Förderbedarf -> Unterstützungsmaßnahmen HmbSG 12 spezifische fachliche Unterstützung fachliche Expertise im Sinne des Spezialisierten/ nicht Ersetzbaren/ des Alleinstellungsmerkmal in Planung, Aufbereitung, Durchführung/ Begleitung, Auswertung der Unterstützung im schulischen Alltag Sonderpädagogische Fachexpertise! Inklusion und schulinternes, integriertes Förderkonzept Integriertes Förderkonzept, S.4: Die Leitidee der inklusiven Schule ist das gemeinsame Lernen aller Kinder und Jugendlichen, unabhängig von ihrer Herkunft, ihren Ausgangsbedingungen und Lernmöglichkeiten. BSB: Handreichung Inklusive Bildung und sonderpädagogische Förderung, 4. Baustein: Integriertes Förderkonzept, Dezember 2014 HmbSG 3 Grundsätze: Eine Lernkultur mit stärkerer und dokumentierter Individualisierung bestimmt das schulische Lernen. APO-GrundStGy 1: Individuelle Förderung ist Unterrichtsprinzip in allen Schulformen und Jahrgangsstufen. Handreichung Nachteilsausgleich, S. 4: Daher sind unter Beachtung des Prinzips zielgleicher Unterrichtung individualisierter Unterricht einschließlich des Nachteilsausgleichs sowie ggf. weitere, ergänzende Unterstützungsmaßnahmen wo immer möglich einer zieldifferenten (Ergänzung: ebenso individualisierten) Unterrichtung vorzuziehen. Individualisierung als durchgängiges Unterrichtsprinzip in allen Schulformen 6
36 Individualisierung -> Unterstützungsmaßnahmen HmbSG 12 spezifische fachliche Unterstützung fachliche Expertise im Sinne des Spezialisierten/ nicht Ersetzbaren/ des Alleinstellungsmerkmal in Planung, Aufbereitung, Durchführung/ Begleitung, Auswertung der Unterstützung im schulischen Alltag Sonderpädagogische Fachexpertise! Inklusion und schulinternes, integriertes Förderkonzept Integriertes Förderkonzept, S.4: Die Leitidee der inklusiven Schule ist das gemeinsame Lernen aller Kinder und Jugendlichen, unabhängig von ihrer Herkunft, ihren Ausgangsbedingungen und Lernmöglichkeiten. BSB: Handreichung Inklusive Bildung und sonderpädagogische Förderung, 4. Baustein: Integriertes Förderkonzept, Dezember 2014 HmbSG 3 Grundsätze: Eine Lernkultur mit stärkerer und dokumentierter Individualisierung bestimmt das schulische Lernen. APO-GrundStGy 1: Individuelle Förderung ist Unterrichtsprinzip in allen Schulformen und Jahrgangsstufen. Individualisierung als durchgängiges Unterrichtsprinzip in allen Schulformen Handreichung Nachteilsausgleich, S. 4: Daher sind unter Beachtung des Prinzips zielgleicher Unterrichtung individualisierter Unterricht einschließlich des Nachteilsausgleichs sowie ggf. weitere, ergänzende Unterstützungsmaßnahmen wo immer möglich einer zieldifferenten (Ergänzung: ebenso individualisierten) Unterrichtung vorzuziehen. 7
37 Individualisierung -> zielgleich / zieldifferent Individualisierung als Unterrichtsprinzip in allen Schulformen Bezugsrahmen zielgleich zieldifferent Bildungsplan Inhalt und Zeitschiene Individueller Förderplan mit individualisierten Inhalten und Zeitschienen ( kein Schüler mit demselben Förderplan ) mit Inhalten des Bildungsplans 8
38 Sonderpädagogischer Förderbedarf: Wer wird zieldifferent beschult? Rechtsgrundlage ist die AO-SF (Ausbildungsordnung für SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf) Ausschließlich SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden zieldifferent beschult, hier wiederum nur eine Teilgruppe, vgl. 14 Absatz 4: SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich Lernen SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich Sprache bzw. emotionale und soziale Entwicklung, - wenn per Bescheid ( oder B54) genehmigt, - immer zeitlich befristet. - SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich geistige Entwicklung - SuS mit sonderpäd. Förderbedarf in anderen, speziellen Förderbereichen, wenn durch B1-So genehmigt Die Zieldifferenz bezieht sich auf Bescheidebene auf die gesamte Beschulung. Auf der pädagogischen Umsetzungsebene findet zieldifferente Beschulung in den Bereichen des Unterrichts statt, in denen sie erforderlich ist (AO-SF 22). Dies muss bei Leistungsbewertungen und im Zeugnis durch einen schriftlichen Hinweis (keine Sternchen ) zu erkennen sein! SuS ohne sonderpädagogischen Förderbedarf werden nicht zieldifferent beschult!
39 Sonderpädagogischer und pädagogischer Förderbedarf: Wann ist Unterricht zielgleich? Erreichen des ersten allgemeinen Bildungsabschlusses (ESA) erscheint Erreichen des möglich Stufenziels erscheint möglich
40 Pädagogischer Förderbedarf -> Unterstützungsmaßnahmen Inklusion und schulinternes, integriertes Förderkonzept Integriertes Förderkonzept, S.4: Die Leitidee der inklusiven Schule ist das gemeinsame Lernen aller Kinder und Jugendlichen, unabhängig von ihrer Herkunft, ihren Ausgangsbedingungen und Lernmöglichkeiten. BSB: Handreichung Inklusive Bildung und sonderpädagogische Förderung, 4. Baustein: Integriertes Förderkonzept, Dezember 2014 HmbSG 3 Grundsätze: Eine Lernkultur mit stärkerer und dokumentierter Individualisierung bestimmt das schulische Lernen. APO-GrundStGy 1: Individuelle Förderung ist Unterrichtsprinzip in allen Schulformen und Jahrgangsstufen. Individualisierung als durchgängiges Unterrichtsprinzip in allen Schulformen Handreichung Nachteilsausgleich, S. 4: Daher sind unter Beachtung des Prinzips zielgleicher Unterrichtung individualisierter Unterricht einschließlich des Nachteilsausgleichs sowie ggf. weitere, ergänzende Unterstützungsmaßnahmen wo immer möglich einer zieldifferenten Unterrichtung vorzuziehen. 11
41 Pädagogischer Förderbedarf -> Unterstützungsmaßnahmen Inklusion und schulinternes, integriertes Förderkonzept Integriertes Förderkonzept, S.4: Die Leitidee der inklusiven Schule ist das gemeinsame Lernen aller Kinder und Jugendlichen, unabhängig von ihrer Herkunft, ihren Ausgangsbedingungen und Lernmöglichkeiten. BSB: Handreichung Inklusive Bildung und sonderpädagogische Förderung, 4. Baustein: Integriertes Förderkonzept, Dezember 2014 HmbSG 3 Grundsätze: Eine Lernkultur mit stärkerer und dokumentierter Individualisierung bestimmt das schulische Lernen. APO-GrundStGy 1: Individuelle Förderung ist Unterrichtsprinzip in allen Schulformen und Jahrgangsstufen. Individualisierung als durchgängiges Unterrichtsprinzip in allen Schulformen Handreichung Nachteilsausgleich, S. 4: Daher sind unter Beachtung des Prinzips zielgleicher Unterrichtung individualisierter Unterricht einschließlich des Nachteilsausgleichs sowie ggf. weitere, ergänzende Unterstützungsmaßnahmen wo immer möglich einer zieldifferenten Unterrichtung vorzuziehen. 12
42 Pädagogischer Förderbedarf: Unterstützungsmaßnahmen Bildungsplan Grundschule/Stadtteilschule/Gymnasium Beobachtungskriterien (Kriterien zur Beobachtung des Lernens, keine Bewertungskriterien!) für Deutsch Schulanfang bis Ende Jg-Stufe 2 für Mathe Ende Jg-Stufe 2 Beobachtungskriterien Kriterien zur Beobachtung des Lernens, keine Bewertungskriterien! Regelanforderungen (Bewertungskriterien) für Deutsch und Mathe Ende Jg-Stufe 4 Regelanforderungen, keine Basisanforderungen! D.h. es gibt etwas darunter, darüber (=erweiterte Anforderungen) und rechts/links daneben, was zu den Anforderungen Jg-Stufe 4 gehört! Anforderungsniveaus z.b. : Deutsch Ende Jg-Stufe 6, 8, 9+10, mit Blick auf die Studienstufe; Mathe: Ende Jg-Stufe 6, 8, für den ESA, für den MSA, für den Übergang in die Studienstufe Der Weg zur Erreichung eines Niveaus kann sehr unterschiedlich sein: Lernschritte werden schneller, langsamer oder völlig anders vollzogen! 13
43 Pädagogischer Förderbedarf: Unterstützungsmaßnahmen Bildungsplan Grundschule BP Deutsch S. 18 / BP Mathematik S.17: Beobachtungskriterien, Anforderungen und Inhalte Im Folgenden werden Beobachtungskriterien vom Schulanfang bis Ende Jahrgangsstufe 2 und Regelanforderungen Ende Jahrgangsstufe 4 ausgewiesen. Die Kriterien und Anforderungen haben jeweils unterschiedliche Funktionen. Die Beobachtungskriterien für den Anfangsunterricht vom Schulanfang bis Ende Jahrgangsstufe 2 dienen ausschließlich der Beobachtung des Lernens der Kinder. Sie benennen die wichtigsten Kriterien, anhand derer die Lehrkräfte frühzeitig erkennen können, ob und inwieweit sich ein Kind auf einem Erfolg versprechenden Lernweg befindet. Fällt bei einem Kind auf, dass es zum jeweils angegebenen Zeitpunkt noch nicht über die genannten Kompetenzen verfügt, prüft die Lehrkraft, wie ihr Unterricht zu gestalten ist, damit dieses Kind besser lernen kann, bzw. welche Unterstützung es braucht (z. B. Fördermaßnahmen innerhalb oder außerhalb des Unterrichts). 14
44 Pädagogischer Förderbedarf: Unterstützungsmaßnahmen Bildungsplan Grundschule BP Deutsch S. 18 / BP Mathematik S. 17 Die Regelanforderungen Ende Jahrgangsstufe 4 beschreiben, was Schülerinnen und Schüler am Ende der Jahrgangsstufe 4 können sollen. Sie benennen Kompetenzen auf einem mittleren Anforderungsniveau, dem durchschnittliche Schülerinnen und Schüler gewachsen sein sollen. Es wird also auch immer Schülerinnen und Schüler geben, die die Regelanforderungen noch nicht am Ende der Jahrgangsstufe 4, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt erfüllen, und andere, deren Kompetenzen oberhalb der Regelanforderungen liegen. Der Unterricht ist deshalb so zu gestalten, dass alle Schülerinnen und Schüler gemäß ihrem Lernstand angemessen gefördert und gefordert werden. 15
45 Pädagogischer Förderbedarf: Unterstützungsmaßnahmen Bildungsplan Grundschule Deutsch,S.23: 16
46 Pädagogischer Förderbedarf: Unterstützungsmaßnahmen Bildungsplan Grundschule Mathe,S.20: 17
47 Pädagogischer Förderbedarf: Unterstützungsmaßnahmen Bildungsplan und Leistungsbewertung Leistungsbewertungen bis Mitte Jg. 4 auf der Grundlage eines jahrgangsbezogenen Anforderungskatalogs sind in den Bildungsplänen nicht vorgesehen! D.h. Formulierungen wie Jahrgangsziel nicht erreicht entsprechen in der Grundschule nicht dem Bildungsplan. Max hat die Anforderungen von Klasse 3 nicht erfüllt Hat das Ziel Klasse 2 nicht erreicht Die Leistungsbewertung darf und muss über Jahrgänge hinwegreichen, muss das individualisierte Unterrichten abbilden. Beobachtung des Lernens der Schülerinnen und Schüler ist Grundaufgabe der Lehrkräfte. Lehrkraft prüft, wie ihr Unterricht zu gestalten ist, damit Kind besser lernen kann, bzw. welche Unterstützung es braucht (z. B. Fördermaßnahmen innerhalb oder außerhalb des Unterrichts). Zieldifferentes Unterrichten und Bewerten (im Zuge der Feststellung eines sonderpädagogischen Förderschwerpunkts Lernen) kann erst erfolgen, wenn absehbar ist, dass das Stufenziel (=Ende Jg. 4) nicht erreicht wird. Dies ist gründlich zu prüfen, kann durchaus auch frühzeitig absehbar sein, muss es aber nicht und ist nicht heranzuziehen, wenn es darum geht, dass die Beobachtungskriterien für Ende Klasse 2 für ein Kind noch nicht anwendbar sind. Dann wäre individualisierter Unterricht das Mittel der Wahl. 18
48 Pädagogischer Förderbedarf: Unterstützungsmaßnahmen Nachteilsausgleich (APO-GrundStGy 6) (Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Grundschule und die Jahrgangsstufen 5 bis 10 der Stadtteilschule und des Gymnasiums, 16. Juli 2015) Nachteilsausgleich nur für zielgleich unterrichtete Schülerinnen und Schüler, denn: die fachlichen Anforderungen bleiben unberührt! der Nachweis des Leistungsstandes ist dem Schüler/der Schülerin wesentlich erschwert Infolge einer Behinderung (-> i.d.r. sonderpädagogischer Förderbedarf) oder Krankheit Infolge einer besonderes schweren Beeinträchtigung des Lesens, Rechtschreibens oder des Rechnens (Rechnen bis Jg-Stufe 4) - Angemessene Erleichterung insbesondere: Arbeitszeitverlängerung, technische oder didaktische Hilfsmittel - Nachteilsausgleich wird im Zeugnis nicht dokumentiert! Alles Weitere: BSB Handreichung Nachteilsausgleich, März
49 Pädagogischer Förderbedarf: Unterstützungsmaßnahmen Hamburger Sprachförderkonzept: Umsetzungselemente Durchgängige Sprachbildung im Unterricht in allen Fächern: Planung des Regelunterrichtes unter fachlichen und sprachlichen Gesichtspunkten Bereitstellung sprachlicher Mittel zum Verständnis / zur Bearbeitung von Aufgaben gezielte Erarbeitung fachsprachlichen Wissens mit den Schülern regelmäßige Gelegenheiten, mit Schülern über Sprache zu reflektieren Integrierte Sprachförderung Sprachförderung von Schülerinnen und Schülern mit ausgeprägtem Sprachförderbedarf gemäß HmbSG 28a: Zusätzlicher Unterricht/ spezifische Sprachlernzeit (= additive Sprachförderung) Förderbereiche: Vorläuferfertigkeiten SSE Lesen (Stolle o. ä. < / = PR 10) Rechtschreiben (HSP < / = PR 10) Sprachliche Entwicklung Grammatik, Wortschatz, Aufgabenverständnis ( sehr unsicher ) Weiteres: BSB Handreichung Inklusive Bildung und sonderpädagogische Förderung 4. Baustein Integriertes Förderkonzept, Juni
50 Pädagogischer Förderbedarf: Unterstützungsmaßnahmen Richtlinie zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen, MBLSchul 2006, S.110ff; SchulRHH (mitunter als AuL-Richtlinie bezeichnet, aber: AuL ist nur Teilaspekt!) - Personenkreis: Schülerinnen und Schüler, die zwar grundsätzlich in der Lage sind, die Anforderungen der besuchten Schulform zu erfüllen, aber festgestellte besondere Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen haben. Nicht nach Maßgabe dieser Richtlinie sondern durch andere Fördermaßnahmen - werden Schülerinnen und Schüler gefördert, bei denen sonderpädagogischer Förderbedarf besteht oder die aufgrund ihrer nicht deutschen Herkunftssprache Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und Rechtschreibens oder des Rechnens haben. - Sonderpädagogischer Förderbedarf: Was genau ist gemeint? Um auszuschließen, dass sonderpädagogischer Förderbedarf im Lernen oder in der geistigen Entwicklung gegeben ist, führt die Schule den Grundintelligenztest (CFT 1 bzw. CFT 20-R) durch. Zum Personenkreis können Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf gehören, die zielgleich beschult werden. 21
51 Pädagogischer Förderbedarf: Unterstützungsmaßnahmen Abgrenzung Personenkreis - Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen von -> gemäß BSB-Richtlinie -> als pädagogische Zuordnung -> durch BSB-Mitarbeiter ( innerhalb der RiLi werden auch die Begriffe Teilleistungsschwierigkeiten, Teilleistungsschwächen genutzt) - Schülerinnen und Schülern mit Umschriebenen Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten (F 81) -> gemäß ICD > als medizinische Diagnose -> durch Arzt, u.a. Psychiater als Facharzt; Mitarbeiter in einer von einem Arzt geleiteten Einrichtung - F 81.0 Lese-Rechtschreibstörung - F 81.1 Isolierte Rechtschreibstörung - F 81.2 Rechenstörung - F81.3 Kombinierte Störungen schulischer Fertigkeiten 22
52 Pädagogischer Förderbedarf: Unterstützungsmaßnahmen Abgrenzung Personenkreis - Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen von -> gemäß BSB-Richtlinie -> als pädagogische Zuordnung -> durch BSB-Mitarbeiter ( innerhalb der RiLi werden auch die Begriffe Teilleistungsschwierigkeiten, Teilleistungsschwächen genutzt) - Schülerinnen und Schülern mit Umschriebenen Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten (F 81) -> gemäß ICD > als medizinische Diagnose -> durch Arzt, u.a. Psychiater als Facharzt; Mitarbeiter in einer von einem Arzt geleiteten Einrichtung - F 81.0 Lese-Rechtschreibstörung - F 81.1 Isolierte Rechtschreibstörung - F 81.2 Rechenstörung - F81.3 Kombinierte Störungen schulischer Fertigkeiten 23
53 Pädagogischer Förderbedarf: Unterstützungsmaßnahmen Richtlinie zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen Schrittigkeit der Unterstützungsmaßnahmen: Lesen/Rechtschreiben: HSP/ HLP PR < /= 10 PR < / = 5 zusätzliche Förderung: -> Hamburger Sprachförderkonzept zusätzliche Förderung -> Hamburger Sprachförderkonzept zusätzlich: Erleichterungen im Sinne des Nachteilsausgleichs möglich: Abweichungen von den Grundsätzen der Leistungsbewertung Nach 6 Monaten schulischer Förderung: PR < 5: zusätzliche Förderung möglich: AuL auf Antrag, wenn Gewährung: zusätzlich: Erleichterungen im Sinne des Nachteilsausgleichs möglich: Abweichungen von den Grundsätzen der Leistungsbewertung Nachteilsausgleich im Lesen und Rechtschreiben = Erleichterungen für wen bis wann? Während der gesamten Schullaufbahn 24
54 Pädagogischer Förderbedarf: Unterstützungsmaßnahmen Richtlinie zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen Schrittigkeit der Unterstützungsmaßnahmen: Rechnen: HaReT Nicht ausreichend entwickelte Kompetenzen PR < / = 10 PR < / = 5 zusätzliche schulische Förderung zusätzliche schulische Förderung Förderung im Unterricht durch geeignete Maßnahmen zusätzlich: Erleichterungen im Sinne des Nachteilsausgleichs möglich: Abweichungen von den Grundsätzen der Leistungsbewertung Nach 6 Monaten schulischer Förderung: PR < 5: zusätzliche Förderung möglich: AuL auf Antrag, wenn Gewährung: zusätzlich: Erleichterungen im Sinne des Nachteilsausgleichs möglich: Abweichungen von den Grundsätzen der Leistungsbewertung Nachteilsausgleich im Rechnen = Erleichterungen für wen bis wann? Bis einschließlich Jahrgangsstufe 4 25
55 Pädagogischer Förderbedarf: Unterstützungsmaßnahmen Richtlinie zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen Abweichen von den Grundsätzen der Bewertung ( Notenschutz ): Was heißt das für Lesen bzw. Rechtschreiben? Stärkere Gewichtung mündlicher Leistungen, insbesondere in Deutsch und Fremdsprache Nur bis einschließlich Jahrgangsstufe 4: Verzicht auf Bewertung der Lese- und Rechtschreibleistung in Klassenarbeiten und sonstigen schriftlichen Arbeiten in allen Fächern, nicht nur in Deutsch Nur bis einschließlich Jahrgangsstufe 4: Absehen von der Benotung der Teilbereiche Lesen und Richtig schreiben in den Zeugnissen der Grundschule Ungenügende Leistungen im Rechtschreiben, der Zeichensetzung und Grammatik bei schriftl. Arbeiten in allen Fächern führen in der Sekundarstufe I zu einer Abstufung der Gesamtnote für die schriftliche Arbeit um mindestens eine Teilnote, maximal eine Note (APOGrundStGy) Sekundarstufe II zu einer Abstufung der Gesamtnote für die schriftliche Arbeit um mindestens einen Punkt, maximal zwei Punkte (in einfacher Wertung) ( 10 Abs. 2 APO-AH) Achtung: Nichtpassung zu APO-GrundStGy! Absehen von Zeugnisbenotung in Grundschulen, z.t. noch pädagogisches Handeln, SL-Entscheidung 26
56 Pädagogischer Förderbedarf: Unterstützungsmaßnahmen Richtlinie zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen Abweichen von den Grundsätzen der Bewertung ( Notenschutz ): Was heißt das für Lesen bzw. Rechtschreiben? Stärkere Gewichtung mündlicher Leistungen, insbesondere in Deutsch und Fremdsprache Nur bis einschließlich Jahrgangsstufe 4: Verzicht auf Bewertung der Lese- und Rechtschreibleistung in Klassenarbeiten und sonstigen schriftlichen Arbeiten in allen Fächern, nicht nur in Deutsch Nur bis einschließlich Jahrgangsstufe 4: Absehen von der Benotung der Teilbereiche Lesen und Richtig schreiben in den Zeugnissen der Grundschule Ungenügende Leistungen im Rechtschreiben, der Zeichensetzung und Grammatik bei schriftl. Arbeiten in allen Fächern führen in der Sekundarstufe I zu einer Abstufung der Gesamtnote für die schriftliche Arbeit um mindestens eine Teilnote, maximal eine Note (APOGrundStGy) Sekundarstufe II zu einer Abstufung der Gesamtnote für die schriftliche Arbeit um mindestens einen Punkt, maximal zwei Punkte (in einfacher Wertung) ( 10 Abs. 2 APO-AH) Achtung: Nichtpassung zu APO-GrundStGy! Absehen von Zeugnisbenotung in Grundschulen z.t. derzeitiges pädagogisches Handeln, SL- Entscheidung 27
57 Pädagogischer Förderbedarf: Unterstützungsmaßnahmen Richtlinie zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen Abweichen von den Grundsätzen der Bewertung ( Notenschutz ) Was heißt das für Rechnen? Stärkere Gewichtung mündlicher Leistungen Verzicht auf die Benotung von Klassenarbeiten und sonstigen schriftlichen Arbeiten im Fach Mathematik -> nur bis einschließlich Jahrgangsstufe 4 ( 6 APO-GrundStGy) 28
58 Pädagogischer Förderbedarf: Unterstützungsmaßnahmen Lernförderung / Fördern statt Wiederholen HmbSG 45 individuelle Förderung -> Lern- und Fördervereinbarung Ausführungsverordnung: VO-BF (Verordnung über die besondere Förderung von Schülerinnen und Schülern gemäß 45 des HmbSG, ) - Für SuS, die nach den Anforderungen der Bildungspläne GS,STS,Gy unterrichtet werden - GS: Wenn SuS die im Bildungsplan GS für ihre Jahrgangsstufe aufgeführten Beobachtungskriterien nicht erfüllen - GS Klassenstufe 4; STS/Gy: wenn SuS den Mindestanforderungen nicht genügen (= Note 5 bzw. G5 oder schlechter) 29
59 Sonderpädagogischer oder pädagogischer Förderbedarf Sonderpädagogischer Förderbedarf 12 HmbSG -> LSE Sonderpädagogische Fachexpertise Gemeinsamer Unterricht Klassenunterricht Regelunterricht Bildungsplan - Gestaltungsspielraum Inklusion Schulinternes Förderkonzept Pädagogischer Förderbedarf Individualisierung als durchgängiges Unterrichtsprinzip Hamburger Sprachförderkonzept Zieldifferente Beschulung Nachteilsausgleich Besondere Förderung gemäß 45 HmbSG ( Lernförderung / Fördern statt Wiederholen ) Förderung von SuS mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 30
Inklusion von Grenzen, Chancen und Mühen Überblick über die Region zu Ihren Fragen!
Inklusion von Grenzen, Chancen und Mühen Überblick über die Region zu Ihren Fragen! 25.März 2015 LBK Alt Rahlstedt / Großlohe/ Hohenhorst Dörte Dzäbel, Beratungsleitung/ Brigitte Schulz, Gesamtleitung
MehrRegionale Bildungs- und Beratungszentren im Bezirk Nord. Januar 2013
Konzeption der Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ) zur Unterstützung der inklusiven Bildung an Hamburgs Schulen Regionale Bildungs- und Beratungszentren im Bezirk Nord Januar 2013 Absender
MehrInklusionstagung des Landesinstituts
Konzeption der Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ) zur Unterstützung der inklusiven Bildung an Hamburgs Schulen Inklusionstagung des Landesinstituts 12.-15.11.2012 Absender Unterstützung
Mehr2.2 Feststellung der Teilleistungsschwierigkeiten im Rechnen. 3.2 Zusammenarbeit mit den Sorgeberechtigten. 3.3 Außerunterrichtliche Lernhilfe (AUL)
Normgeber: Behörde für Bildung und Sport Erlassdatum: 06.10.2006 Fassung vom: 06.10.2006 Gültig ab: 01.11.2006 Quelle: Norm: 35a SGB 8 Richtlinie zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen
MehrFAQ Außerunterrichtliche Lernhilfe (AuL) Oktober 2014
Fragen und Antworten zu Außerunterrichtlichen Lernhilfen (AuL/Lerntherapie) als freiwillige Leistung der Freien und Hansestadt Hamburg Grundsätzlich gilt Folgendes zu beachten: Es gibt keinen Rechtsanspruch
MehrHandreichung für Eltern
Handreichung für Eltern BADEN-WÜRTTEMBERG STAATLICHES SCHULAMT FREIBURG Einschulung von Schülerinnen und Schülern mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot Inhaltsangabe Vorwort Übergang
MehrZ E U G N I S S E bei sonderpädagogischer Förderung in den integrativen Lerngruppen (5./6. Klasse)
Z E U G N I S S E bei sonderpädagogischer Förderung in den integrativen Lerngruppen (5./6. Klasse) I Allgemeine Bestimmungen Stand: Dezember 2012 Zeugnisse bei zielgleicher Förderung [Bildungsgang der
MehrReferat Sonderpädagogik & Integration. Rechtsfragen. im Kontext der Umsetzung von 12 des Hamburgischen Schulgesetzes (HmbSG)
Referat Sonderpädagogik & Integration Rechtsfragen im Kontext der Umsetzung von 12 des Hamburgischen Schulgesetzes (HmbSG) Maik, Kl. 7 Stadtteilschule Förderschwerpunkt / Diagnosen Sprache Stottern bei
MehrZielgleichheit - Zieldifferenz. Dr. Hans-Werner Fuchs, BSB, Referat Inklusion
Zielgleichheit - Zieldifferenz Dr. Hans-Werner Fuchs, BSB, Referat Inklusion 1 Was bedeuten die Begriffe? zielgleich - zieldifferent Die Begriffe zielgleich und zieldifferent sind aus schulrechtlicher
Mehr4. Rechtliche Bestimmungen und amtliche Vorgaben für Zeugnisse
4. Rechtliche Bestimmungen und amtliche Vorgaben für Zeugnisse Abschnitt 4.1 stellt zunächst die einschlägigen Rechtsnormen zusammen. Im darauffolgenden Abschnitt 4.2 werden weitere Anforderungen an Zeugnisse
MehrAusbildungs- und Prüfungsordnung. für die Grundschule und die Jahrgangsstufen 5 bis 10 der Stadtteilschule und des Gymnasiums
Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Grundschule und die Jahrgangsstufen 5 bis 10 der Stadtteilschule und des Gymnasiums APO-GrundStGy Die Verordnung ersetzt: die APO-AS die APO-iGS die APO-kGS die
MehrElbschule Ambulante Beratung und Unterstützung
Elbschule Ambulante Beratung und Unterstützung 2016 J. Eitner Kontakt Diagnostik - Gutachten Erstkontakt, Hörtest, Beratung an der Elbschule sowie Hospitationen an den allgemeinen Schulen ggf. Teilnahme
MehrInformation für die Eltern zu LRS in der Grundschule
Astrid-Lindgren-Schule Schützenstr. 10 59597 Erwitte Information für die Eltern zu LRS in der Grundschule Entsprechend dem LRS-Erlass des Landes NRW (1991), den Grundsätzen der Kultusministerkonferenz
MehrKONZEPT 2017/18. GEESTLANDSCHULE FREDENBECK Oberschule mit gymnasialem Zweig
Inklusion und Kooperation 1. Einleitung 2. Kooperation 2.1. Rahmenbedingungen 2.2. Ziele 3. Inklusion 3.1. Rahmenbedingungen 3.2. Förderpläne 3.3. Leistungsbewertung und Zeugnisse 3.4. Rolle des inklusiv
MehrHerausforderungen durch eine veränderte Schullandschaft
Herausforderungen durch eine veränderte Schullandschaft Dienstbesprechung für Lehrkräfte in der Berufseinstiegsphase am 25.11.2015 Agenda Allgemeinbildende Schulen in den Landkreisen Reutlingen und Tübingen
MehrII A 2/ II D 6/ II A 2.2 /II D 6 Die Mario Dobe/ K.-Jürgen Heuel/ Christiane Winter-Witschurke/ Thurid Dietmann 08/2017
II A 2/ II D 6/ II A 2.2 /II D 6 Die Mario Dobe/ K.-Jürgen Heuel/ Christiane Winter-Witschurke/ Thurid Dietmann 08/2017 Informationen über die Veränderungen in der Diagnostik in den sonderpädagogischen
MehrInklusive Bildung. Informationen zum neuen Schulgesetzes für Baden-Württemberg Umsetzung - Abläufe
Inklusive Bildung Informationen zum neuen Schulgesetzes für Baden-Württemberg Umsetzung - Abläufe Arbeitskreis Barrierefreies Tübingen 06.07.2016 Rathaus Tübingen, Ratssaal 05.07.16 1 Bericht und Austausch
MehrFörderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen
Nr. 10/2005 Mitteilungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern 1003 Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben
MehrGesetz- und Verordnungsblatt
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Verordnungen 28. Jahrgang Potsdam, den 12. September 2017 Nummer 45 Verordnung über die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen
Mehr4.1 Allgemeine Hinweise Förderschwerpunkte Bildungsgänge Förderpläne. Schulpflicht
4-1 Inhalt 4 Leistungsbewertung und Zeugnisse... 4-2 4.1 Allgemeine Hinweise... 4-2 4.2 Förderschwerpunkte Bildungsgänge Förderpläne Schulpflicht... 4-3 4.3 Leistungsbewertung und Zeugnisse im Gemeinsamen
MehrFörderdiagnostische Stellungnahme. Name der Schülerin/ Vorname der Schülerin/ des Schülers:
Erich Kästner-Schule Schule mit Förderschwerpunkt Lernen Beratungs- und Förderzentrum, Ganztagsangebot Schule des Rheingau-Taunus-Kreises Auf der Au 36, 65510 Idstein, Tel.: 06126-3250, Fax: 92 467, email:
MehrReferat Inklusion.
Referat Inklusion angela.ehlers@bsb.hamburg.de 1 Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Artikel 7 Wohl des Kindes Gleichberechtigter Genuss aller Menschenrechte
MehrSonderpädagogische Unterstützung in der Schule
Sonderpädagogische Unterstützung in der Schule Beratung mit den Fachkräften der Kita Wie ist der Entwicklungsstand des Kindes? Ist zu erwarten, dass das Kind in der Grundschule ohne besondere Hilfen lernen
MehrIII Organisationshilfen
2 Formulierungen und Hinweise auf den Zeugnissen (Quelle: Anlage 1 zu den Verwaltungsvorschriften zu 18 und zu 21) Allgemeine Informationen III Organisationshilfen Aufhebung des Förderbedarfs Wechsel des
MehrVom 06. Juni Gz.:
Verwaltungsvorschriften über die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben oder im Rechnen (VV-LRSR) Vom 06. Juni 2011 Gz.: 32.1-53212 Auf Grund
MehrAntrag auf Anerkennung des Vorliegens der Voraussetzungen für eine sonderpädagogische Unterstützung für die Schülerin/den Schüler:
(Schule) (Ort) (Datum) (Telefonnummer bei Rückfragen) (E-Mail) Ministerium für Bildung und Kultur Trierer Straße 33 Referat C 2 66111 Saarbrücken Schulstempel: Antrag auf Anerkennung des Vorliegens der
MehrElternratgeber. Kinder mit sonderpädagogischem Bildungsanspruch in der Schule
Elternratgeber Kinder mit sonderpädagogischem Bildungsanspruch in der Schule Fragen & Antworten Bernd Ege - Fotolia.com Stand Januar 2018 Inhalt Vorwort 3 Schulanfang 4 Schulanmeldung 5 Sonderpädagogischer
MehrGemeinsames Lernen an der Sternenschule
Gemeinsames Lernen an der Sternenschule Im Schuljahr 2011 / 2012 hat sich das Kollegium der Sternenschule gemeinsam auf den Weg zur inklusiven Schulentwicklung gemacht. Seitdem nehmen auch Kinder mit festgestelltem
MehrKrankheit. 1 Begriffliche Klärungen und grundsätzliche Überlegungen
Kr BESONDERER FÖRDERBEDARF UND NACHTEILSAUSGLEICH BEI Krankheit 1 Begriffliche Klärungen und grundsätzliche Überlegungen 1.1 Bedeutung des Unterrichts für Kranke Wenn Schülerinnen und Schüler längerfristig
MehrFörderplan und Nachteilsausgleich
Förderplan und Nachteilsausgleich I. Rechtliche Grundlagen in Hessen Hessisches Schulgesetz 3 Abs.6: Die Schule ist so zu gestalten, dass die gemeinsame Erziehung und das gemeinsame Lernen aller Schülerinnen
MehrInklusion an der Staatl. Schulberatungsstelle. Karin Tharandt, Staatl. Schulpsychologin, StRin FS
Inklusion an der Staatl. Schulberatungsstelle Das bestehende Schulsystem Chancengleichheit oder Diskriminierung? Im Sinne einer gerechten Auslese lautet die Prüfungsfrage für Sie alle gleich: Klettern
MehrSonderpädagogische Schülerakte Teil I
I. Einleitung des Verfahrens: 4 Abs.1 SoFVO Deckblatt geb. am: Staatsangehörigkeit: Anschrift der meldenden Schule / Schulstempel Das Personensorgerecht liegt bei: Eltern: / Mutter: / Vater: Sonstigen
MehrElterninformation. Möglichkeiten der sonderpädagogischen Förderung in Hagen, NRW. 3. Möglichkeiten der sonderpädagogischen Förderung
Elterninformation Möglichkeiten der sonderpädagogischen Förderung in Hagen, NRW 1. Vorwort 2. Gesetzliche Grundlagen 3. Möglichkeiten der sonderpädagogischen Förderung Förderung in Allgemeinen Schulen
MehrSchärfung der Diagnostik bei vermutetem sonderpädagogischem Förderbedarf
Schärfung der Diagnostik bei vermutetem sonderpädagogischem Förderbedarf Dr. Angela Ehlers Behörde für Schule und Berufsbildung Freie und Hansestadt Hamburg angela.ehlers@bsb.hamburg.de 1 Neues Verfahren
MehrFragebogen zur Beschreibung der schulischen Situation und des Förderbedarfs. Name: Klasse: Schule: Klassenleitung/Ansprechpartner/-in in der Schule:
Fragebogen zur Beschreibung der schulischen Situation und des Förderbedarfs Name: Klasse: Schule: Klassenleitung/Ansprechpartner/-in in der Schule: Telefon: 1. Allgemeine Situation der Schülerin bzw. des
MehrSchulgesetzänderung Bezüge Rahmenkonzeption Sonderpädagogische Dienste
Schulgesetzänderung Bezüge Rahmenkonzeption Sonderpädagogische Dienste Schulgesetz Bezugspunkte Sonderpädagogischer Dienst 15 (Abs. 2) ( ) die sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren unterstützen
MehrVerordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses
Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses Vom 19. August 2011 Gült. Verz. Nr. 721 SECHSTER TEIL - Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben 37 Grundsätze
MehrFörderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben oder im Rechnen (LRS)
Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4716 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1860 der Abgeordneten Kathrin Dannenberg Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/4441 Förderung von Schülerinnen
MehrDie Festlegung des sonderpä dägogischen. Fo rderbedärfs und des Fo rderortes
P r o f. D r. C h r i s t o f S t o c k Die Festlegung des sonderpä dägogischen Fo rderbedärfs und des Fo rderortes nach dem seit dem 01.08.2014 geltenden Schulrecht des Landes NRW - Ein Überblick über
MehrInformationen für Eltern und Erziehungsberechtigte
Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte AO-SF Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfes und die Entscheidung über den Förderort Schulamt für die Städteregion
MehrFragen & Antworten zum sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen im neuen Rahmenlehrplan 1-10 für das Land Brandenburg
Fragen & Antworten zum sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen im neuen Rahmenlehrplan 1-10 für das Land Brandenburg 1. Frage: Wie erfolgt die Leistungsbewertung für Schülerinnen und Schüler mit dem
MehrName Vorname Geburtsdatum Nationalität. Anlass und Ziel der Förderdiagnostik: Ersteinschätzung Fortschreibung Abschlusseinschätzung
Schule (Stempel) Beschreibung des Bedarfs an sonderpädagogischer Beratung, Begleitung und Unterstützung bei Verbleib an der Regelschule (Bezug: RdErl. des MK vom 23.4.2015 23 84003 Unterrichtsorganisation
MehrInformationen für die 10. Klassen
I M A L L H O R N 4 5 2 2 3 5 9 H A M B U R G T E L. 0 4 0-42896930 A B T E I L U N G S L E I T U N G M I T T E L S T U F E Informationen für die 10. Klassen Liebe Schüler*innen der Klasse 10, liebe Eltern,
MehrZur Beantwortung der nachstehenden Fragen wird bei Bedarf ein ergänzendes Beiblatt verwendet.
(Stempel der Schule) (Datum) Förderung von Schülerinnen und Schülern bei besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens (LRS) - Rd.Erl. des Kultusministeriums vom 19.07.1991; hier:
MehrSonderpädagogische Förderung
Finetti / Fotolia SCHULAMT FÜR DEN KREIS PADERBORN Sonderpädagogische Förderung nach der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (AO-SF) im Schulgesetz Wo kann ein Kind sonderpädagogisch gefördert
MehrUmsetzung der Inklusion an saarländischen Schulen
Umsetzung der Inklusion an saarländischen Schulen Recht und Behinderung UdS Arbeitsgruppe 1 07. Juli 2016 Kontakt und weitere Informationen: A.Sastges-Schank@bildung.saarland.de / 0681-501-7986 http://www.saarland.de/118308.htm
MehrSonderpädagogische Schülerakte Teil I
Teil I I. Einleitung des Verfahrens: 4 Abs.1 SoFVO Deckblatt Name: Vorname: geb. am: Staatsangehörigkeit: Anschrift der meldenden Schule / Schulstempel Das Personensorgerecht liegt bei: Eltern: / Mutter:
MehrRisiken und Nebenwirkungen der Grundschulempfehlung im Spiegel der Hamburger Praxis
Risiken und Nebenwirkungen der Grundschulempfehlung im Spiegel der Hamburger Praxis Hamburg, 22. Februar 2017 Ulrich Vieluf Zur Einstimmung Der vortragende Schulrat sprach sich für die Einrichtung einer
MehrKrankheit. 1 Begriffliche Klärungen und grundsätzliche Überlegungen. 1.1 Bedeutung des Unterrichts für kranke Schülerinnen und Schüler
Kr BESONDERER FÖRDERBEDARF UND NACHTEILSAUSGLEICH BEI Krankheit 1 Begriffliche Klärungen und grundsätzliche Überlegungen 1.1 Bedeutung des Unterrichts für kranke Schülerinnen und Schüler Wenn Schülerinnen
MehrStefanie Fuchs, StRin FS/Maike Harnack, StRin FS
Stefanie Fuchs, StRin FS/Maike Harnack, StRin FS Auf dem Weg zur inklusiven Schule Bay EUG Art. 41 Schulpflicht (1) 1 Schulpflichtige mit sonderpädagogischem Förderbedarf erfüllen ihre Schulpflicht durch
MehrBeratung und Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit Körperbehinderungen und chronischen Erkrankungen in der Schule
Beratung und Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit Körperbehinderungen und chronischen Erkrankungen in der Schule Schleswig-Holstein. Der echte Norden. Unser Anliegen Kinder und Jugendliche mit
MehrSonderpädagogische Förderung in Brandenburg
Sonderpädagogische Förderung in Brandenburg - Behinderung und sonderpädagogischer Förderbedarf - Das Feststellungsverfahren - Entwicklungen im Land - Zahlen und Ressourcen -Entwicklungen in Brandenburg
MehrBildungsverlauf 1: Erwerb des Abschlusses durch zielgleiche Unterrichtung
Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft Freie Hansestadt Bremen Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft Rembertiring 8-12. 28195 Bremen An die Schulen im Lande Bremen Informationsschreiben 151/2014
MehrInklusiven Beschulung
Informationen zur Inklusiven Beschulung zum Schuljahr 2016/17 Welche Schule ist für ein besonderes Kind passend? Vielleicht befürchten Sie... dass es für ein Kind in Ihrer Zuständigkeit in der Grundschule
MehrHANDREICHUNG ZUM THEMA LERNZIELANPASSUNG
HANDREICHUNG ZUM THEMA LERNZIELANPASSUNG Januar 2011 Inhaltsverzeichnis 1 Ausgangslage... 2 2 Gesetzliche Grundlagen... 2 3 Klärung der Begrifflichkeiten... 2 3.1 Lernzielanpassung 3.2 Lernzielanpassung
MehrInklusion im Landkreis Esslingen
Inklusion im Landkreis Esslingen - Regionale Planungskonferenz - 1 Tagesordnung Begrüßung Information über die Schulgesetzänderung Austausch Pause Aufgaben der regionalen Arbeitsgruppen Bildung von Untergruppen
MehrHandreichung. für Eltern. Beschulung von Kindern. mit besonderen. pädagogischen Bedürfnissen BADEN-WÜRTTEMBERG STAATLICHES SCHULAMT FREIBURG
Handreichung für Eltern BADEN-WÜRTTEMBERG STAATLICHES SCHULAMT FREIBURG Beschulung von Kindern mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen Inhaltsangabe Vorwort Verantwortung der Grundschule Schulanmeldung
MehrFörderkonzept LRS. Informationen für Eltern Isabel Korffmann, Förderbeauftragte
Förderkonzept LRS Informationen für Eltern Isabel Korffmann, Förderbeauftragte Vorwort Liebe Eltern, die Förderung von Schülern und Schülerinnen mit Problemen beim Lesen und Rechtschreiben ist den Deutschlehrern
MehrWorkshop 1 Berufskollegs und Inklusion
7. regionale Bildungskonferenz Workshop 1 Berufskollegs und Inklusion Geplante Änderungen in NRW zum Schuljahr 2016 / 17 2013 - Übergangsvorschrift im Schulgesetz Die Regelungen in 19 Absatz 5 Satz 3 finden
MehrDie Versorgung psychisch erkrankter Schülerinnen und Schüler aus schulpsychologischer Sicht
Die Versorgung psychisch erkrankter Schülerinnen und Schüler aus schulpsychologischer Sicht Klaus Seifried Schulpsychologisches und inklusionspädagogisches Beratungszentrum Tempelhof-Schönberg Ebersstraße
MehrInformationen für Eltern und Erziehungsberechtigte
Schulamt für den Kreis Düren Informationen zum AO-SF- Verfahren für Eltern und Erziehungsberechtigte Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte zum Gemeinsamen Lernen Verordnung über die sonderpädagogische
MehrInklusion in der Grundschule Harpstedt. Eine Information der GS- Harpstedt und den Kita s der Samtgemeinde Harpstedt
Inklusion in der Grundschule Harpstedt Eine Information der GS- Harpstedt und den Kita s der Samtgemeinde Harpstedt Was bedeutet inklusive Schule? Jede allgemeinbildende Schule in Niedersachsen ist eine
MehrAufnahme in eine Heimsonderschule bzw. eine Schule am Heim
- 116 - Schulische Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen II / 5 Orientierungshilfen Aufnahme in eine Heimsonderschule bzw. eine Schule am Heim Informationen über gesetzliche Grundlagen
MehrVerfahren zur Überprüfung und Feststellung des Sonderpädagogischen Förderbedarfs (gemäß 54 Hess. Schulgesetz)
Seite 1 von 8 Nur für den Dienstgebrauch Meldende Schule (Stempel) Verfahren zur Überprüfung und Feststellung des Sonderpädagogischen Förderbedarfs (gemäß 54 Hess. Schulgesetz) Lernhilfebedarf Vermerke
MehrInklusion an der Staatl. Schulberatungsstelle. Karin Tharandt, Staatl. Schulpsychologin, StRin FS
Inklusion an der Staatl. Schulberatungsstelle Was erwartet Sie heute? Inklusion im Bay EUG (Auszüge) Beratungsangebot zur inklusiven Beschulung an der Staatl. Schulberatungsstelle für Mfr. Fallbeispiele
MehrErlass zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen RdErl. d. MK v.
Erlass zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen RdErl. d. MK v. 4.10.2005 268163105 (SVBl. 11/2005 S.560) VORIS 22410 Bezug 1. Lesen,
MehrInklusive Bildung in Niedersachsen. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen. Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention
Inklusive Bildung in Niedersachsen Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention 1 Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen Behindertenrechtskonvention
MehrAntrag zur Eröffnung des Verfahrens zur Feststellung/Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs ( 19 SchulG AO-SF 11) Schulstempel
Antrag zur Eröffnung des Verfahrens zur Feststellung/Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs ( 19 SchulG AO-SF 11) Schulstempel S c h ü l e r b o g e n Neuantrag: Wechsel des Förderortes: Änderung
MehrDer Sonderpädagogische Dienst der Weiherdammschule
1 Weiherdammschule Blumberg Weiherdammstr. 26 78176 Blumberg Telefon: 07702/3805 Telefax: 07702/419213 e-mail: info@weiherdammschule-blumberg.de Der Sonderpädagogische Dienst der Weiherdammschule an allgemeinen
MehrLese-Rechtschreibschwierigkeiten. Häufige Fragen von Eltern und Lehrkräften
Lese-Rechtschreibschwierigkeiten Häufige Fragen von Eltern und Lehrkräften Impressum Herausgeber: Kreis Borken / 2017 Regionale Schulberatungsstelle / 2017 Burloer Str. 93 46325 Borken Redaktion: Text:
MehrKinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen Verwaltungsvorschrift vom 22. August 2008
Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen Verwaltungsvorschrift vom 22. August 2008 Seitheriger rechtlicher Rahmen Verwaltungsvorschriften in Baden-Württemberg Förderung von
MehrKlassenteam Klassenkonferenz Fachkonferenz sonderpädagogische Förderung Lehrerkonferenz...
6-1 Inhalt 6 Kooperation und Kommunikation in der Schule... 6-2 6.1 Klassenteam... 6-2 6.2 Klassenkonferenz... 6-3 6.3 Fachkonferenz sonderpädagogische Förderung... 6-4 6.4 Lehrerkonferenz... 6-5 6.5 Schulkonferenz...
MehrPsychisch erkrankte Kinder- und Jugendliche in der Schule. Teilhabeförderung und Nachteilsausgleich
Psychisch erkrankte Kinder- und Jugendliche in der Schule Teilhabeförderung und Nachteilsausgleich Klaus Seifried Schulpsychologiedirektor a.d. Diplom-Psychologe, Psycholog. Psychotherapeut, Lehrer www.klausseifried.de
MehrRechenschwäche und Rechenstörungen
Rechenschwäche und Rechenstörungen Schulrechtliche Grundlagen Folie 1 Ausgangslagen Verpflichtung zur individuellen Förderung (Prävention und integrierte Förderung, Beobachten, Wahrnehmen von Besonderheiten)
MehrSchärfung der Diagnostik bei sonderpädagogischem Förderbedarf LSE
Schärfung der Diagnostik bei sonderpädagogischem Förderbedarf LSE Dr. Angela Ehlers Behörde für Schule und Berufsbildung Freie und Hansestadt Hamburg angela.ehlers@bsb.hamburg.de 1 Neues Verfahren zur
MehrEin- und Umschulungsleitfaden für Eltern mit besonderen Kindern und Jugendlichen
Ein- und Umschulungsleitfaden für Eltern mit besonderen Kindern und Jugendlichen Liebe Eltern, Wenn Sie sich Sorgen um die Beschulung Ihres Kindes machen, so finden Sie in diesem Leitfaden Antworten auf
MehrDie Praxis des NTA an baden-württembergischen Gymnasien im Vergleich mit anderen Bundesländern. Patricia Schaefer
Die Praxis des NTA an baden-württembergischen Gymnasien im Vergleich mit anderen Bundesländern Themenüberblick Allgemeine Grundlagen und rechtliche Rahmenbedingungen Blick nach BW: Verwaltungsvorschrift
MehrMustervorlagen. Schuljahr.../... Datum:... Förderplan. für..., Klasse:... Fachlehrer/in:... Fach:
Mustervorlagen I. Individueller Förderplan für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I Schuljahr.../... Datum:... Förderplan für..., Klasse:... Fachlehrer/in:... Fach:... Stärken in diesem Fach:.........
MehrInklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote
Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote ALP, 3 Sept. 2014 MR Erich Weigl, MRin Tanja Götz 1 Um welche Kinder und Jugendlichen geht es? 2 Vielfalt der Kinder Vielfalt der Förderbedürfnisse Bayerisches
MehrGemeinsames Lernen an der Möhnesee-Schule
Gemeinsames Lernen an der Möhnesee-Schule Inhaltsverzeichnis 1. Zielgruppe 2. Rahmenbedingungen für die erfolgreiche Umsetzung des Gemeinsamen Lernens 3. Aufgaben der Förderschullehrer/-innen 4. Zielsetzung
MehrGewährung von Nachteilsausgleichen für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen und/oder einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung
Nachteilsausgleich Gewährung von Nachteilsausgleichen für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen und/oder einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung Rechtsgrundlagen Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Grundgesetz
MehrGesetzliche Grundlagen zur Inklusion in Baden-Württemberg. Staatliches Schulamt Donaueschingen
Gesetzliche Grundlagen zur Inklusion in Baden-Württemberg 2015 Staatliches Schulamt Donaueschingen Folie 2 Gesetzlicher Rahmen (Überblick) Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes vom 20.07.2015: Inklusionsgesetz
MehrLern und Entwicklungsplanung. Dokumentation der Lernbiographie von Kindern mit Unterstützungsbedarf
Lern und Entwicklungsplanung Dokumentation der Lernbiographie von Kindern mit Unterstützungsbedarf 1 Aufgaben und Ziele Zielgruppe der sonderpädagogischen Förderplanung sind Schülerinnen und Schüler mit
Mehr1. Gesetzliche Grundlagen
Information zur Erstellung einer allgemeinen Bewertung / BayEUG 2003 / VSO 2008 bei aktiver, aber nicht erfolgreicher Teilnahme von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Volksschulen
MehrDie Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs wird beantragt.
An den Landesschulrat für Tirol Innrain 1 6020 Innsbruck Antrag auf Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs (Bei der Einschulung) Antragsteller/in: Erziehungsberechtigte Schulleiter/in Zutreffendes
MehrNachname, Vorname Geb.-Datum Adresse. Schule (Schulname mit Adresse) Ausbildungsberuf
Berufliche Schulen (ohne FOS/BOS und BS zur sonderpädagogischen Förderung) Antrag auf Nachteilsausgleich bzw. Notenschutz gemäß Art. 52. Abs. 5 BayEUG i. V. mit 31 36 BaySchO OHNE Lese-Rechtschreib-Störung
MehrPestalozzischule. Beratungsund. FörderZentrum. Förderschule für Lernhilfe (BFZ)
Pestalozzischule Förderschule für Lernhilfe Beratungsund FörderZentrum (BFZ) 35329 Gemünden / Felda (Vogelsbergkreis) Lindenweg 1 Telefon: 06634 919340 Fax: 06634 919342 Aufgaben eines Beratungs- und FörderZentrums
MehrSonderpädagogische Förderung in der Grundschule. am Beispiel der Region Hannover Nordwest
Sonderpädagogische Förderung in der Grundschule am Beispiel der Region Hannover Nordwest Struktur der sonderpädagogischen Förderung (außerhalb der Förderschule) sollen Prävention Diagnostik Förderung Beratung
MehrSchriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/226 21. Wahlperiode 21.04.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 13.04.15 und Antwort des Senats
MehrPositionen und Forderungen des BVL
Positionen und Forderungen des BVL Die aktuelle Situation in den Schulen zeigt, dass auf das Störungsbild der Legasthenie viel zu wenig Rücksicht genommen wird, obwohl, wie in der Begriffsbestimmung erklärt,
MehrInklusion an der Cäcilienschule Grundsätze, Ziele und Praxisvorstellungen Einführungsreferat zur Auftaktveranstaltung am
Inklusion an der Cäcilienschule Grundsätze, Ziele und Praxisvorstellungen Einführungsreferat zur Auftaktveranstaltung am 16.09.2013 Ausgangsfragen! Was wird von uns im Rahmen der Inklusion verlangt?! Was
MehrVoraussetzungen für gelingende Inklusion im Bildungssystem aus Sicht der Jugendhilfe
Voraussetzungen für gelingende Inklusion im Bildungssystem aus Sicht der Jugendhilfe Günter Wottke (Dipl. Soz. Päd. BA) Abteilungsleiter Soziale Dienste Kinder- und Jugendamt Heidelberg Inklusion - Grundsätzliches
MehrSchülerinnen und Schüler mit ASS - Möglichkeiten und Grenzen der Fachberatung Autismus-Spektrum-Störung im Schulamt für die Stadt Bonn
Schülerinnen und Schüler mit ASS - Möglichkeiten und Grenzen der Fachberatung Autismus-Spektrum-Störung im Schulamt für die Stadt Bonn Birgit Böhm bi.boehm2@gmail.com Fachberater ASS in Bonn Kindergärten,
MehrSonderpädagogische Förderung im Kreis Pinneberg. Schulamt Pinneberg Dirk Janssen, Schulrat
Sonderpädagogische Förderung im Kreis Pinneberg Schulamt Pinneberg Dirk Janssen, Schulrat 06.02.2012 Förderzentren Lernen im Kreis Pinneberg Förderzentren Geistige Entwicklung im Kreis Pinneberg Raboisenschule
MehrInklusion an Schulen aus Sicht der Lehrerinnen und Lehrer
aus Sicht der Lehrerinnen und Lehrer Meinungen, Einstellungen und Erfahrungen Auswertung 22. Mai 2017 34772/Q7407 Le/Hm Studiendesign Grundgesamtheit: Lehrer an allgemeinbildenden Schulen in Stichprobengröße:
Mehr1. Rechtliche Grundlagen Das Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen formuliert das Recht eines jeden Kindes auf individuelle Förderung.
Förderplanung im GU Stand: 01/2009 1. Rechtliche Grundlagen Das Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen formuliert das Recht eines jeden Kindes auf individuelle Förderung. "Jeder junge Mensch hat
MehrName des Schülers/Schülerin: Geb.Datum: Klasse: In diese Schule eingeschult: Schulart (Förderschule/Schwerpunktschule), Schülerzahl, Klassenanzahl:
Bericht der Schule zur Beschreibung der schulischen Situation und des Unterstützungsbedarfs bei Beantragung einer Eingliederungshilfe nach 53/54 ff. SGB XII durch die Eltern Name des Schülers/Schülerin:
Mehr