Netzwerktreffen inklusiver Schulen , Uhr

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1 etzwerktreffen inklusiver Schulen Abteilung Fortbildung Referat Inklusive Schul- und Unterrichtsentwicklung Felix-Dahn-Straße Hamburg Telefon: 040 / Sebastian.Lochte@li-hamburg.de Sebastian Lochte Netzwerktreffen inklusiver Schulen , Uhr Zusammenarbeit Schulen Das Netzwerktreffen bot eine Plattform für die Bearbeitung fachlicher Fragen und Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen Schulen und zuständigen. Hier sind die drei Präsentationen der -Kolleginnen zusammengefasst, die diese zur Grundlage ihrer Impulse im Rahmen des Treffens gemacht haben: Das Aufbau und Aufgaben (Patrizia Munck) Das Verfahren zur Sonderpädagogischen Diagnostik Regelungen und Verfahrensschritte (Heidi Bistritzky) Sonderpädagogischer oder pädagogischer Förderbedarf und dann? (Brigitte Schulz)

2 Regionale Bildungs- und Beratungszentren () Netzwerktreffen inklusiver Schulen 08. Mai 2017 Das Aufbau und Aufgaben Absender

3 Implementierung der Neustrukturierung der schulbegleitenden Beratungsarbeit und der sonderpädagogischen Förderung für die Förderschwerpunkte Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung (LSE) in 13 Beratungsabteilung Bildungsabteilung P. Munck / B

4 Auftrag Auftrag der : Beratung und Unterstützung Bildung Krisenintervention Vernetzung im Bezirk regionale Fortbildungsangebote in Kooperation mit dem LI P. Munck / B

5 Aufgabenfelder der allgemein Die beraten SuS, Sorgeberechtigte und Lehrkräfte in schulischen und Fragen, sowie bei Fragen der schulpsychologischen der sonderpädagogischen Diagnostik und Förderung. Unter anderem verantworten die im Übergang von Klassestufe vier nach fünf die Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich LSE. Sie kooperieren bei Bedarf mit Mitarbeitern anderer pädagogischer, psychologischer und medizinischer Institutionen. unterrichten SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Bereichen Sprache, Lernen emotionale und soziale Entwicklung in Klassenverbänden (Elternwahlrecht). unterstützen in Krisensituationen. entscheiden Anfragen auf Schulbegleitung für SuS mit komplex psycho-sozialen Beeinträchtigungen, sofern diese Maßnahme im Beratungsprozess als sinnvoll eingeschätzt wird. entwickeln gemeinsam mit den Jugendämtern zeitlich befristete Lerngruppen für die SuS, die eine besondere Stabilisierung in ihrer emotionalen und sozialen Entwicklung benötigen. P. Munck / B

6 Aufgabenfelder der Beratungsabteilung Beratung Begleitung und Unterstützung der Schulen in der Erfüllung ihres inklusiven Bildungsauftrags (einzelfall- und systembezogen) Pädagogische und psychologische Diagnostik und Beratung von Schulleitungen, pädagogischen Fachkräften, Sorgeberechtigten und SuS Beratung, Unterstützung sowie Durchführung von sonderpädagogischer Diagnostik und Förderplanung Konfliktmoderation Krisenintervention Regionale Netzwerke Fortbildung in Kooperation mit dem LI P. Munck / B

7 Beratungsverständnis Beratung durch die hat die Stärkung der Selbstwirksamkeit zum Ziel. Die Beratung erfolgt: mit dem Blick von außen auf das Kind ausgerichtet ergebnisoffen theoriegeleitet mehrperspektivisch klientenorientiert verschwiegen P. Munck / B

8 Aufgabenfelder der Beratungsabteilung Haupttätigkeiten in der Fallbearbeitung Beratungsgespräche mit Sorgeberechtigten, Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern, ASD, Jugendhilfe, pädagogisch und therapeutischen Einrichtungen u.a. Unterrichtshospitationen mit anschließenden Beratungen Moderation von Runden Tischen mit Kooperationspartnern und/oder Sorgeberechtigten Anamnesegespräche, Testdiagnostik Gutachten gemäß Hamburgischem Schulgesetz Fall- und themenbezogene Beratungsrunden mit Schulen Schullaufbahnberatung in Krisen und Begleitung von Schul- und Schulformwechseln Casemanagement: u.a. Vorbereitung von notwendigen Angeboten (Jugendhilfe, medizinisch/ therapeutische Diagnostik, Therapie, sonstige Unterstützung) Unterrichtsersetzende Förderung in besonderen Krisensituationen P. Munck / B

9 Anlässe für Anfragen Anfragen an das gehen ein zu: Verhaltensproblemen von Schülerinnen und Schülern Akuter Krisenbewältigung und Krisenmanagement (Gewalt /Suizidalität / sexuelle Übergriffe) Konflikten im sozialen Miteinander Absentismus Leistungsversagen, Fragen zur weiteren Schullaufbahn Konzentrations- und Aufmerksamkeitsstörungen Teilleistungsstörungen und Eingliederungshilfeleistungen Psychischen Auffälligkeiten wie z.b. depressive Symptome, Ängste Diagnostik, Gutachten, Stellungnahmen Konflikten zwischen Schule und Familien Andere P. Munck / B

10 Alle Beratungsabteilungen- Anfrager Anfrager - Beratungsabteilungen in Hamburg im Schuljahr , absolut von neuen Anfragen n = Schüler/in 42 ASD (77), SIZ (4), Jugendhilfe (67) 148 Sonderpädagoge/in der Regelschule 396 Förderkoordinator/in 552 Sonstige 600 Keine Angabe 804 Klassenlehrer(in) 1150 Beratungsdienst / -lehrer/in 1392 Lehrer 1612 Mutter (994), Eltern (658), Vater (140) 1792 Schulleitung / Abteilungsleitung 1800 P. Munck / B

11 Alle Beratungsabteilungen- Schulformen Schulformen der Anfragen an - Beratungsabteilungen in Hamburg im Schuljahr , absolut von neuen Anfragen n = vorschulische Sprachförderung 3 Abendgym. Berufsfachsch. u.a. 25 Vorschulklasse 115 Spezielle Sonderschule Keine Angabe 669 Gymnasium 971 Stadtteilschule 2870 Grundschule 5041 P. Munck / B

12 Aufgaben der Bildungsabteilung Bildung Bildung und Erziehung für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Bereichen Sprache, Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung, wenn Sorgeberechtigte dies wünschen ( 12 HmbSG) Schulentwicklung bezüglich komplex auffälliger SuS Erweiterung der Schulzeit auf 10 Schulbesuchsjahre Erreichen des ersten und ggfs. zweiten Bildungsabschlusses Begleitung auf dem Weg in die inklusive Bildung Weiterentwicklung der Unterrichtsqualität bei speziellen Fragestellungen P. Munck / B

13 Angebote der Bildungsabteilung Unterricht im Klassenverband Durchgängig sonderpädagogischer Unterricht Ganztägige Bildung Lern-, Spiel-, und Freizeitangebote Berufsorientierung Angebote Berufsorientierungskonzept Kompass, Berufspässe; Schülerfirmen Schulabschlüsse ESA und MSA Besondere Angebote JeKi; therapeutische Angebote ( u.a. Reittherapie, Kunsttherapie, Physio- und Ergotherapie tiergestützte Angebote), Wassersport (Kanu, Segeln) P. Munck / B

14 Schülerzahlen in der Bildungsabteilung dauerhaft beschulte SuS in den Herbststatistik 2015 n= 2.545, 2014 n= 2.752, 2013 n = Wandsbek- Süd Harburg Wilhelmsburg Wandsbek- Nord Bergedorf Billstedt Altona Winterhude Herbststatistik 2013 Herbststatistik 2014 Herbstatistik 2015 Altona West Mitte Nord Eimsbüttel Süderelbe P. Munck / B

15 Relation SuS je zu SuS im Bezirk Dauerhaft beschulte SuS in den im prozentualen Verhältnis zur Gesamtschülerzahl im Bezirk Herbststatistik 2015, 2014 und 2013 Eimsbüttel Altona West Winterhude Wandsbek- Nord Altona Nord Bergedorf Süderelbe Mitte Billstedt Wandsbek- Süd Harburg Wilhelmsburg 0,47 0,34 0,37 1,15 0,97 0,78 1,33 1,14 0,93 1,21 1,05 0,94 1,75 1,33 1,1 1,61 1,37 1,36 1,87 1,44 1,37 1,26 1,22 1,42 1,51 1,34 1,49 2,2 1,87 1,61 2,44 2,04 1,95 2,39 2,77 3,41 4,19 4,66 5, P. Munck / B

16 Besondere Aufgabe Integrative und temporäre Lerngruppen nach Rahmenvereinbarung (JH-Schule) Intensive Unterstützung für SuS und ihre Familien im inklusiven Setting (integrative Lerngruppe an einer Schule) Zeitlich befristete Bildung und Erziehung zur Stabilisierung für SuS, die vorübergehend nicht in inklusiven Lerngruppen lernen können (temporäre Lerngruppe am für die Region) In jedem Fall von den Sorgeberechtigten befürwortet Einrichtung dieser Angebote ausschließlich in Kooperation und komplementärer Ressourcenausstattung mit der Jugendhilfe P. Munck / B

17 Erweiterung des Aufgabenspektrums Unterstützung bei der Implementierung inklusiver Beschulungsangebote Durchführung, Begleitung und Unterstützung in der Beschulung und Beratung für Schülerinnen und Schüler mit besonders herausforderndem Verhalten und psychischen Beeinträchtigungen (inkl. der Koordination und Entscheidung von Schulbegleitungen auf regionaler Ebene sowie Umsetzung der Rahmenvereinbarung Schule - Jugendhilfe) Diagnostik, Beratung und Unterstützung zu sonderpädagogischen Fragestellungen Entwicklung von Unterrichtskonzepten für eine zunehmend heterogenere Schülerschaft mit ausgeprägtem Förderbedarf in den Bildungsabteilungen der Regionale Fortbildungsangebote für die Arbeit in inklusiven Aufgabenfeldern (Schnittstelle zum LI) Kooperation und Vernetzung im Bezirk Koordination der Regionaltreffen von Förderkoordinatorinnen und Sonderpädagogen Präzisierung bestehender Aufgabenprofile P. Munck / B

18 Vielen Dank! P. Munck / B

19 Das Verfahren zur Sonderpädagogischen Diagnostik Regelungen und Verfahrensschritte PG LSE (Enno Bornfleth, Heidi Bistritzky, Eyke Greve, Brigitte Schulz) und B54

20 Wo ist das Verfahren geregelt? Allgemeiner Rechts- und Verwaltungsrahmen Hamburger Schulgesetz Verordnung über die Ausbildung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf (AO-SF) Das zweistufige Verfahren Handreichung Inklusive Bildung und Sonderpädagogische Förderung 1. Baustein Diagnostik und Förderplanung Informationsschreiben des Amtsleiters und des Referats B54, wie folgt

21 Informationsschreiben von Amtsleitung und B54 Datum Absender Titel B Schulbrief zum Schuljahresanfang, S.2-3: Diagnostikverfahren LSE Klasse B Neues, zweistufiges Verfahren der sonderpäd. Diagnostik in den FöSchw LSE B Weiterentwicklung des Verfahrens zur Diagnostik in der sonderpäd. Diagnostik in den FöSchw LSE B53/B54/B1-So Hinweise für die Erstellung von Zeugnissen für zielgleich unterrichtete Schülerinnen und Schüler mit sopäd Förderbedarf an Grundschulen, Stadtteilschulen und an Gymnasien in den Jahrgangsstufen B Schuljahresanfangsbrief: S.5: Informationen zum Diagnostikverfahren LSE im Schuljahr 2015/2016 S.5f: Vergabeschlüssel für die LSE-Förderung in den Klassenstufen 0 bis 4 S.6: Vergabeschlüssel für die LSE-Förderung ab Klassenstufe 5 in den Stadtteilschulen und den Klassenstufen 5 und 6 der 6jährigen Grundschule (Schulversuch) BSB Handreichung Inklusive Bildung und sonderpädagogische Förderung, 1. Baustein Diagnostik und Förderplanung 3

22 Informationsschreiben von Amtsleitung und B B Weiterentwicklung des Verfahrens zur Diagnostik in der sonderpäd. Diagnostik in den FöSchw LSE für die Jahrgangsstufen 3 und B Schuljahresanfangsbrief, S.3: Verfahren zur Diagnostik in den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten LSE für die Jahrgangsstufen 3 und B54 Sonderpädagogische Diagnostik der FöSchw LSE für SuS in Stadtteilschulen B54 Sonderpädagogische Diagnostik der FöSchw LSE für SuS in Grundschulen (folgt) 4

23 Sonderpädagogische Diagnostik für die FöSchw LSE in staatlichen Grundschulen Stufe 1 Ab dem ersten Tag der Klassenstufe 3 erfolgt für alle SuS, bei denen ein vermuteter oder in einem Förderplan beschriebener sonderpädagogischer Förderbedarf in den Förderschwerpunkten LSE besteht, eine Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs im Rahmen des zweistufigen Diagnoseverfahrens; Antrag erfolgt über DiViS Die Grundschulen senden im SJ 16/17 bis zum an das zuständige Schülerbogen Klärungsbogen Aktuelle ausgewertete Schulleistungstests Aktuelle ausgewertete Intelligenztests Ggf. aktuelle ausgewertete Sprachtests (SET) und/ oder Erhebungen zur emotionalen und sozialen Entwicklung sowie zum Lern- und Arbeitsverhalten (SDQ, TRF, LSL, ) Berichte (ärztliche, psychologische, logopädische ) wenn vorhanden

24 Sonderpädagogische Diagnostik für die FöSchw LSE in staatlichen Grundschulen Stufe 2 Nach Eingang der Meldung (Klärungsbogen) führen die Fachkräfte für sonderpädagogische Diagnostik und Beratung die vertiefende Diagnostik durch und beraten sich mit der Grundschule. -Fachkräfte erstellen den Diagnosebogen und besprechen das Ergebnis mit der Grundschule und den Erziehungsberechtigten. Das Ergebnis kann eine Bestätigung oder Ablehnung ergeben. Die Fachkräfte beraten je nach Bedarf zu außerschulischen und schulischen, zu pädagogischen und/ oder sonderpädagogischen Fördermaßnahmen und unterstützen u.a. den Übergang in die weiterführende Schule. Die -Leitung unterschreibt den Bescheid, der den Erziehungsberechtigten und den Schulen postalisch zugestellt wird.

25 Zeitraum und Arbeitsschritte für LSE Jg 3/4 Zeitraum Ab 1.Schultag Kl. 3 bis 4 Wochen vor den Sommerferien ( SJ 16/ ) fortlaufend, spätestens bis vor den Weihnachtsferien Kl. 4 Arbeitsschritte Schulinterne Klärung: Grundschule leitet ggf. zweistufiges Diagnoseverfahren ein Grundschule sendet an o.g. Unterlagen Schule trägt in DiViS ( Digitale Verwaltung an Schulen) ein (bei Neuantrag oder Veränderung) Verfahrensverantwortung durch : erfasst Diagnostikverfahren in SPF - > Datentransfer aus DiViS in SPF Weitergehende Diagnostik durch Fachkräfte in den, gemeinsame Beratung mit Fachkräften der Grundschule Erstellung Diagnosebogen

26 Zeitraum und Arbeitsschritte für LSE Jg 3/4 Schulorganisation für alle Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Jg. 4 Zeitraum bis Weihnachtsferien im Jg. 4 Vor Anmeldewoche Februar: Anmeldewoche Februar (Datum gemäß Schulorga) Arbeitsschritte Entscheidung und Bescheiderstellung - -> automatischer Statustransfer in DiViS Grundschule: Ausgabe G 96 (Anmeldeformular für weiterführende Schule) mit Nennung des sonderpädagogischen Förderbedarfs Eltern melden ihr Kind für Klasse 5 an Erstwunschschule an -> Kandidatenverfahren DiViS Verteilung (DiViS): Zentrale Vorabverteilung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf LSE

27 Zeitraum und Arbeitsschritte für SuS mit vermuteten speziellem So-Bedarf Zeitraum Bis 4 Wochen vor Schuljahresende im Jahrgang 3 Bis 15. Dezember im Jahrgang 4 Bis 15. Dezember im Jg 4 Arbeitsschritte Schulinterne Klärung: Grundschule leitet ggf. zweistufiges Diagnoseverfahren ein oder nutzt den SO1 Grundschule sendet an o.g. Unterlagen Schule trägt in DiViS ein Verfahrensverantwortung durch : Weitergehende Diagnostik durch Fachkräfte in den, ggf. unter Beteiligung der speziellen Sonderschulen, gemeinsame Beratung mit Fachkräften der Grundschule Erstellung der Gutachten Zuständigkeitsübertragung in SPF von an B1-SO Entscheidung und Bescheiderstellung Erfassung in SPF -> automatischer Statustransfer in DiViS

28 Rechts- und Verwaltungsrahmen: Schulpflichtig werdende Kinder gemäß 12 HmbSG Feststellung eines speziellen sonderpädagogischen Förderbedarfs bis d.j. HmbSG 12/ AO-SF: SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf schwerwiegende Beeinträchtigung in Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten erheblicher Unterstützungsbedarf nicht durch zeitlich begrenzte Maßnahmen hinreichend zu entsprechen Handreichung Organisation SuS mit Förderbedarf 12 HmbSG: nur SuS mit speziellem sonderpäd. Förderbedarf (Vermutung) D.h. geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Autismus (medizin. Diagnose Voraussetzung!), Hören und Kommunikation, Sehen Handreichung Inklusive Bildung und Sonderpädagogische Förderung 1. Baustein Diagnostik und Förderplanung, S.10! Listenführende Grundschule + Für die listenführende GS zuständiges Sept/Okt des Jahres FöKo mit SoPäd Ggf. Beratung mit Bis des Jahres Bis des Jahres Verteilung DiViS Viereinhalbjährigenordner Wiedervorstellungen aus Vorjahr Einladung von Kind und Eltern Schülerbogen an koordiniert die Erstellung der Gutachten/ erstellt Gutachten, bezieht Lehrkräfte der allgemeinen Schule, Fachkräfte der Speziellen Sonderschulen ein Gilt für alle Schwerpunkte inkl. LSE! Beobachtung des Kindes in Kita 34 HmbSG: Sonderpädagogische Untersuchung: wenn nötig -> Pflicht Gespräche mit Kita SO1 mit Stellungnahme der Sorgeberechtigten, ggf. Beschulungswunsch GS: eigene Erkenntnisse in Gutachten Berichte/Gutachten: - Berichte niedergelassener (Fach-)Ärzte - JPD(Jugendpsychiatrischer Dienst) /Beratungszentrum Sehen-Hören-Sprechen-Bewegen : 53 Abs 1 S 1 SGB XII: Behindert/ von Behinderung bedroht -> Integrationsplatz in Kita - Kita: Entwicklungsberichte - Weiteres, ggf. SO17 Schulärztl. Gutachten AO-SF 12 (4) Schulärztliche Untersuchung, wenn zur Feststellung des sonderpäd. Förderbedarfs von Belang / dann Pflicht (HmbSG 34) 10 Wandsbek-Süd

29 Vielen Dank Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

30 Sonderpädagogischer oder pädagogischer Förderbedarf und dann? LI-Netzwerktreffen Inklusion PG LSE (Enno Bornfleth, Heidi Bistritzky, Eyke Greve, Brigitte Schulz) und B54

31 Sonderpädagogischer oder pädagogischer Förderbedarf und dann? Sonderpädagogischer Förderbedarf 12 HmbSG -> LSE Pädagogischer Förderbedarf Sonderpädagogische Fachexpertise Gemeinsamer Unterricht Klassenunterricht Regelunterricht Inklusion Bildungsplan - Gestaltungsspielraum Schulinternes Förderkonzept Individualisierung als durchgängiges Unterrichtsprinzip in allen Schulformen Hamburger Sprachförderkonzept Zieldifferente Beschulung Nachteilsausgleich Besondere Förderung gemäß 45 HmbSG ( Lernförderung / Fördern statt Wiederholen ) Förderung von SuS mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen 2

32 Sonderpädagogischer oder pädagogischer Förderbedarf und dann? Sonderpädagogischer Förderbedarf 12 HmbSG -> LSE Pädagogischer Förderbedarf Sonderpädagogische Fachexpertise Gemeinsamer Unterricht Klassenunterricht Regelunterricht Inklusion Bildungsplan - Gestaltungsspielraum Schulinternes Förderkonzept Individualisierung als durchgängiges Unterrichtsprinzip in allen Schulformen Hamburger Sprachförderkonzept Zieldifferente Beschulung Nachteilsausgleich Besondere Förderung gemäß 45 HmbSG ( Lernförderung / Fördern statt Wiederholen ) Förderung von SuS mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen 3

33 Sonderpädagogischer oder pädagogischer Förderbedarf und dann? Sonderpädagogischer Förderbedarf 12 HmbSG -> LSE Sonderpädagogische Fachexpertise Gemeinsamer Unterricht Klassenunterricht Regelunterricht Inklusion Bildungsplan - Gestaltungsspielraum Schulinternes Förderkonzept Pädagogischer Förderbedarf Individualisierung als durchgängiges Unterrichtsprinzip in allen Schulformen Hamburger Sprachförderkonzept Zieldifferente Beschulung Nachteilsausgleich Besondere Förderung gemäß 45 HmbSG ( Lernförderung / Fördern statt Wiederholen ) Förderung von SuS mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen 4

34 Sonderpädagogischer Förderbedarf LSE HmbSG 12 Sonderpädagogischer Förderbedarf besteht bei Schülerinnen und Schülern, die aufgrund einer Behinderung so schwerwiegend in ihren Bildungs-, Entwicklungsund Lernmöglichkeiten beeinträchtigt sind, dass sie im Unterricht der allgemeinen Schule ohne eine spezifische fachliche Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden können. AO-SF, Sonderpädagogischer Förderbedarf im Schwerpunkt besteht, wenn bei einer Schülerin oder einem Schüler erheblicher Unterstützungsbedarf 3 Lernen: beim Aufbau eines für das schulische Lernen angemessenen Lern- und Leistungsverhaltens sowie beim Erwerb grundlegender kognitiver Strukturen 4 Sprache: beim Aufbau und bei der Nutzung sprachlicher Handlungskompetenz 5 emotionale und soziale Entwicklung: bei der Entwicklung eines altersangemessenen Arbeits- und Sozialverhaltens erhebliche Gefährdung der eigenen Person beziehungsweise der Mitschülerinnen und Mitschüler festgestellt wird. über einen längeren Zeitraum beobachtbar ist. schwerwiegend, umfänglich, langandauernd 5

35 Sonderpädagogischer Förderbedarf -> Unterstützungsmaßnahmen HmbSG 12 spezifische fachliche Unterstützung fachliche Expertise im Sinne des Spezialisierten/ nicht Ersetzbaren/ des Alleinstellungsmerkmal in Planung, Aufbereitung, Durchführung/ Begleitung, Auswertung der Unterstützung im schulischen Alltag Sonderpädagogische Fachexpertise! Inklusion und schulinternes, integriertes Förderkonzept Integriertes Förderkonzept, S.4: Die Leitidee der inklusiven Schule ist das gemeinsame Lernen aller Kinder und Jugendlichen, unabhängig von ihrer Herkunft, ihren Ausgangsbedingungen und Lernmöglichkeiten. BSB: Handreichung Inklusive Bildung und sonderpädagogische Förderung, 4. Baustein: Integriertes Förderkonzept, Dezember 2014 HmbSG 3 Grundsätze: Eine Lernkultur mit stärkerer und dokumentierter Individualisierung bestimmt das schulische Lernen. APO-GrundStGy 1: Individuelle Förderung ist Unterrichtsprinzip in allen Schulformen und Jahrgangsstufen. Handreichung Nachteilsausgleich, S. 4: Daher sind unter Beachtung des Prinzips zielgleicher Unterrichtung individualisierter Unterricht einschließlich des Nachteilsausgleichs sowie ggf. weitere, ergänzende Unterstützungsmaßnahmen wo immer möglich einer zieldifferenten (Ergänzung: ebenso individualisierten) Unterrichtung vorzuziehen. Individualisierung als durchgängiges Unterrichtsprinzip in allen Schulformen 6

36 Individualisierung -> Unterstützungsmaßnahmen HmbSG 12 spezifische fachliche Unterstützung fachliche Expertise im Sinne des Spezialisierten/ nicht Ersetzbaren/ des Alleinstellungsmerkmal in Planung, Aufbereitung, Durchführung/ Begleitung, Auswertung der Unterstützung im schulischen Alltag Sonderpädagogische Fachexpertise! Inklusion und schulinternes, integriertes Förderkonzept Integriertes Förderkonzept, S.4: Die Leitidee der inklusiven Schule ist das gemeinsame Lernen aller Kinder und Jugendlichen, unabhängig von ihrer Herkunft, ihren Ausgangsbedingungen und Lernmöglichkeiten. BSB: Handreichung Inklusive Bildung und sonderpädagogische Förderung, 4. Baustein: Integriertes Förderkonzept, Dezember 2014 HmbSG 3 Grundsätze: Eine Lernkultur mit stärkerer und dokumentierter Individualisierung bestimmt das schulische Lernen. APO-GrundStGy 1: Individuelle Förderung ist Unterrichtsprinzip in allen Schulformen und Jahrgangsstufen. Individualisierung als durchgängiges Unterrichtsprinzip in allen Schulformen Handreichung Nachteilsausgleich, S. 4: Daher sind unter Beachtung des Prinzips zielgleicher Unterrichtung individualisierter Unterricht einschließlich des Nachteilsausgleichs sowie ggf. weitere, ergänzende Unterstützungsmaßnahmen wo immer möglich einer zieldifferenten (Ergänzung: ebenso individualisierten) Unterrichtung vorzuziehen. 7

37 Individualisierung -> zielgleich / zieldifferent Individualisierung als Unterrichtsprinzip in allen Schulformen Bezugsrahmen zielgleich zieldifferent Bildungsplan Inhalt und Zeitschiene Individueller Förderplan mit individualisierten Inhalten und Zeitschienen ( kein Schüler mit demselben Förderplan ) mit Inhalten des Bildungsplans 8

38 Sonderpädagogischer Förderbedarf: Wer wird zieldifferent beschult? Rechtsgrundlage ist die AO-SF (Ausbildungsordnung für SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf) Ausschließlich SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden zieldifferent beschult, hier wiederum nur eine Teilgruppe, vgl. 14 Absatz 4: SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich Lernen SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich Sprache bzw. emotionale und soziale Entwicklung, - wenn per Bescheid ( oder B54) genehmigt, - immer zeitlich befristet. - SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich geistige Entwicklung - SuS mit sonderpäd. Förderbedarf in anderen, speziellen Förderbereichen, wenn durch B1-So genehmigt Die Zieldifferenz bezieht sich auf Bescheidebene auf die gesamte Beschulung. Auf der pädagogischen Umsetzungsebene findet zieldifferente Beschulung in den Bereichen des Unterrichts statt, in denen sie erforderlich ist (AO-SF 22). Dies muss bei Leistungsbewertungen und im Zeugnis durch einen schriftlichen Hinweis (keine Sternchen ) zu erkennen sein! SuS ohne sonderpädagogischen Förderbedarf werden nicht zieldifferent beschult!

39 Sonderpädagogischer und pädagogischer Förderbedarf: Wann ist Unterricht zielgleich? Erreichen des ersten allgemeinen Bildungsabschlusses (ESA) erscheint Erreichen des möglich Stufenziels erscheint möglich

40 Pädagogischer Förderbedarf -> Unterstützungsmaßnahmen Inklusion und schulinternes, integriertes Förderkonzept Integriertes Förderkonzept, S.4: Die Leitidee der inklusiven Schule ist das gemeinsame Lernen aller Kinder und Jugendlichen, unabhängig von ihrer Herkunft, ihren Ausgangsbedingungen und Lernmöglichkeiten. BSB: Handreichung Inklusive Bildung und sonderpädagogische Förderung, 4. Baustein: Integriertes Förderkonzept, Dezember 2014 HmbSG 3 Grundsätze: Eine Lernkultur mit stärkerer und dokumentierter Individualisierung bestimmt das schulische Lernen. APO-GrundStGy 1: Individuelle Förderung ist Unterrichtsprinzip in allen Schulformen und Jahrgangsstufen. Individualisierung als durchgängiges Unterrichtsprinzip in allen Schulformen Handreichung Nachteilsausgleich, S. 4: Daher sind unter Beachtung des Prinzips zielgleicher Unterrichtung individualisierter Unterricht einschließlich des Nachteilsausgleichs sowie ggf. weitere, ergänzende Unterstützungsmaßnahmen wo immer möglich einer zieldifferenten Unterrichtung vorzuziehen. 11

41 Pädagogischer Förderbedarf -> Unterstützungsmaßnahmen Inklusion und schulinternes, integriertes Förderkonzept Integriertes Förderkonzept, S.4: Die Leitidee der inklusiven Schule ist das gemeinsame Lernen aller Kinder und Jugendlichen, unabhängig von ihrer Herkunft, ihren Ausgangsbedingungen und Lernmöglichkeiten. BSB: Handreichung Inklusive Bildung und sonderpädagogische Förderung, 4. Baustein: Integriertes Förderkonzept, Dezember 2014 HmbSG 3 Grundsätze: Eine Lernkultur mit stärkerer und dokumentierter Individualisierung bestimmt das schulische Lernen. APO-GrundStGy 1: Individuelle Förderung ist Unterrichtsprinzip in allen Schulformen und Jahrgangsstufen. Individualisierung als durchgängiges Unterrichtsprinzip in allen Schulformen Handreichung Nachteilsausgleich, S. 4: Daher sind unter Beachtung des Prinzips zielgleicher Unterrichtung individualisierter Unterricht einschließlich des Nachteilsausgleichs sowie ggf. weitere, ergänzende Unterstützungsmaßnahmen wo immer möglich einer zieldifferenten Unterrichtung vorzuziehen. 12

42 Pädagogischer Förderbedarf: Unterstützungsmaßnahmen Bildungsplan Grundschule/Stadtteilschule/Gymnasium Beobachtungskriterien (Kriterien zur Beobachtung des Lernens, keine Bewertungskriterien!) für Deutsch Schulanfang bis Ende Jg-Stufe 2 für Mathe Ende Jg-Stufe 2 Beobachtungskriterien Kriterien zur Beobachtung des Lernens, keine Bewertungskriterien! Regelanforderungen (Bewertungskriterien) für Deutsch und Mathe Ende Jg-Stufe 4 Regelanforderungen, keine Basisanforderungen! D.h. es gibt etwas darunter, darüber (=erweiterte Anforderungen) und rechts/links daneben, was zu den Anforderungen Jg-Stufe 4 gehört! Anforderungsniveaus z.b. : Deutsch Ende Jg-Stufe 6, 8, 9+10, mit Blick auf die Studienstufe; Mathe: Ende Jg-Stufe 6, 8, für den ESA, für den MSA, für den Übergang in die Studienstufe Der Weg zur Erreichung eines Niveaus kann sehr unterschiedlich sein: Lernschritte werden schneller, langsamer oder völlig anders vollzogen! 13

43 Pädagogischer Förderbedarf: Unterstützungsmaßnahmen Bildungsplan Grundschule BP Deutsch S. 18 / BP Mathematik S.17: Beobachtungskriterien, Anforderungen und Inhalte Im Folgenden werden Beobachtungskriterien vom Schulanfang bis Ende Jahrgangsstufe 2 und Regelanforderungen Ende Jahrgangsstufe 4 ausgewiesen. Die Kriterien und Anforderungen haben jeweils unterschiedliche Funktionen. Die Beobachtungskriterien für den Anfangsunterricht vom Schulanfang bis Ende Jahrgangsstufe 2 dienen ausschließlich der Beobachtung des Lernens der Kinder. Sie benennen die wichtigsten Kriterien, anhand derer die Lehrkräfte frühzeitig erkennen können, ob und inwieweit sich ein Kind auf einem Erfolg versprechenden Lernweg befindet. Fällt bei einem Kind auf, dass es zum jeweils angegebenen Zeitpunkt noch nicht über die genannten Kompetenzen verfügt, prüft die Lehrkraft, wie ihr Unterricht zu gestalten ist, damit dieses Kind besser lernen kann, bzw. welche Unterstützung es braucht (z. B. Fördermaßnahmen innerhalb oder außerhalb des Unterrichts). 14

44 Pädagogischer Förderbedarf: Unterstützungsmaßnahmen Bildungsplan Grundschule BP Deutsch S. 18 / BP Mathematik S. 17 Die Regelanforderungen Ende Jahrgangsstufe 4 beschreiben, was Schülerinnen und Schüler am Ende der Jahrgangsstufe 4 können sollen. Sie benennen Kompetenzen auf einem mittleren Anforderungsniveau, dem durchschnittliche Schülerinnen und Schüler gewachsen sein sollen. Es wird also auch immer Schülerinnen und Schüler geben, die die Regelanforderungen noch nicht am Ende der Jahrgangsstufe 4, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt erfüllen, und andere, deren Kompetenzen oberhalb der Regelanforderungen liegen. Der Unterricht ist deshalb so zu gestalten, dass alle Schülerinnen und Schüler gemäß ihrem Lernstand angemessen gefördert und gefordert werden. 15

45 Pädagogischer Förderbedarf: Unterstützungsmaßnahmen Bildungsplan Grundschule Deutsch,S.23: 16

46 Pädagogischer Förderbedarf: Unterstützungsmaßnahmen Bildungsplan Grundschule Mathe,S.20: 17

47 Pädagogischer Förderbedarf: Unterstützungsmaßnahmen Bildungsplan und Leistungsbewertung Leistungsbewertungen bis Mitte Jg. 4 auf der Grundlage eines jahrgangsbezogenen Anforderungskatalogs sind in den Bildungsplänen nicht vorgesehen! D.h. Formulierungen wie Jahrgangsziel nicht erreicht entsprechen in der Grundschule nicht dem Bildungsplan. Max hat die Anforderungen von Klasse 3 nicht erfüllt Hat das Ziel Klasse 2 nicht erreicht Die Leistungsbewertung darf und muss über Jahrgänge hinwegreichen, muss das individualisierte Unterrichten abbilden. Beobachtung des Lernens der Schülerinnen und Schüler ist Grundaufgabe der Lehrkräfte. Lehrkraft prüft, wie ihr Unterricht zu gestalten ist, damit Kind besser lernen kann, bzw. welche Unterstützung es braucht (z. B. Fördermaßnahmen innerhalb oder außerhalb des Unterrichts). Zieldifferentes Unterrichten und Bewerten (im Zuge der Feststellung eines sonderpädagogischen Förderschwerpunkts Lernen) kann erst erfolgen, wenn absehbar ist, dass das Stufenziel (=Ende Jg. 4) nicht erreicht wird. Dies ist gründlich zu prüfen, kann durchaus auch frühzeitig absehbar sein, muss es aber nicht und ist nicht heranzuziehen, wenn es darum geht, dass die Beobachtungskriterien für Ende Klasse 2 für ein Kind noch nicht anwendbar sind. Dann wäre individualisierter Unterricht das Mittel der Wahl. 18

48 Pädagogischer Förderbedarf: Unterstützungsmaßnahmen Nachteilsausgleich (APO-GrundStGy 6) (Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Grundschule und die Jahrgangsstufen 5 bis 10 der Stadtteilschule und des Gymnasiums, 16. Juli 2015) Nachteilsausgleich nur für zielgleich unterrichtete Schülerinnen und Schüler, denn: die fachlichen Anforderungen bleiben unberührt! der Nachweis des Leistungsstandes ist dem Schüler/der Schülerin wesentlich erschwert Infolge einer Behinderung (-> i.d.r. sonderpädagogischer Förderbedarf) oder Krankheit Infolge einer besonderes schweren Beeinträchtigung des Lesens, Rechtschreibens oder des Rechnens (Rechnen bis Jg-Stufe 4) - Angemessene Erleichterung insbesondere: Arbeitszeitverlängerung, technische oder didaktische Hilfsmittel - Nachteilsausgleich wird im Zeugnis nicht dokumentiert! Alles Weitere: BSB Handreichung Nachteilsausgleich, März

49 Pädagogischer Förderbedarf: Unterstützungsmaßnahmen Hamburger Sprachförderkonzept: Umsetzungselemente Durchgängige Sprachbildung im Unterricht in allen Fächern: Planung des Regelunterrichtes unter fachlichen und sprachlichen Gesichtspunkten Bereitstellung sprachlicher Mittel zum Verständnis / zur Bearbeitung von Aufgaben gezielte Erarbeitung fachsprachlichen Wissens mit den Schülern regelmäßige Gelegenheiten, mit Schülern über Sprache zu reflektieren Integrierte Sprachförderung Sprachförderung von Schülerinnen und Schülern mit ausgeprägtem Sprachförderbedarf gemäß HmbSG 28a: Zusätzlicher Unterricht/ spezifische Sprachlernzeit (= additive Sprachförderung) Förderbereiche: Vorläuferfertigkeiten SSE Lesen (Stolle o. ä. < / = PR 10) Rechtschreiben (HSP < / = PR 10) Sprachliche Entwicklung Grammatik, Wortschatz, Aufgabenverständnis ( sehr unsicher ) Weiteres: BSB Handreichung Inklusive Bildung und sonderpädagogische Förderung 4. Baustein Integriertes Förderkonzept, Juni

50 Pädagogischer Förderbedarf: Unterstützungsmaßnahmen Richtlinie zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen, MBLSchul 2006, S.110ff; SchulRHH (mitunter als AuL-Richtlinie bezeichnet, aber: AuL ist nur Teilaspekt!) - Personenkreis: Schülerinnen und Schüler, die zwar grundsätzlich in der Lage sind, die Anforderungen der besuchten Schulform zu erfüllen, aber festgestellte besondere Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen haben. Nicht nach Maßgabe dieser Richtlinie sondern durch andere Fördermaßnahmen - werden Schülerinnen und Schüler gefördert, bei denen sonderpädagogischer Förderbedarf besteht oder die aufgrund ihrer nicht deutschen Herkunftssprache Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und Rechtschreibens oder des Rechnens haben. - Sonderpädagogischer Förderbedarf: Was genau ist gemeint? Um auszuschließen, dass sonderpädagogischer Förderbedarf im Lernen oder in der geistigen Entwicklung gegeben ist, führt die Schule den Grundintelligenztest (CFT 1 bzw. CFT 20-R) durch. Zum Personenkreis können Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf gehören, die zielgleich beschult werden. 21

51 Pädagogischer Förderbedarf: Unterstützungsmaßnahmen Abgrenzung Personenkreis - Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen von -> gemäß BSB-Richtlinie -> als pädagogische Zuordnung -> durch BSB-Mitarbeiter ( innerhalb der RiLi werden auch die Begriffe Teilleistungsschwierigkeiten, Teilleistungsschwächen genutzt) - Schülerinnen und Schülern mit Umschriebenen Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten (F 81) -> gemäß ICD > als medizinische Diagnose -> durch Arzt, u.a. Psychiater als Facharzt; Mitarbeiter in einer von einem Arzt geleiteten Einrichtung - F 81.0 Lese-Rechtschreibstörung - F 81.1 Isolierte Rechtschreibstörung - F 81.2 Rechenstörung - F81.3 Kombinierte Störungen schulischer Fertigkeiten 22

52 Pädagogischer Förderbedarf: Unterstützungsmaßnahmen Abgrenzung Personenkreis - Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen von -> gemäß BSB-Richtlinie -> als pädagogische Zuordnung -> durch BSB-Mitarbeiter ( innerhalb der RiLi werden auch die Begriffe Teilleistungsschwierigkeiten, Teilleistungsschwächen genutzt) - Schülerinnen und Schülern mit Umschriebenen Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten (F 81) -> gemäß ICD > als medizinische Diagnose -> durch Arzt, u.a. Psychiater als Facharzt; Mitarbeiter in einer von einem Arzt geleiteten Einrichtung - F 81.0 Lese-Rechtschreibstörung - F 81.1 Isolierte Rechtschreibstörung - F 81.2 Rechenstörung - F81.3 Kombinierte Störungen schulischer Fertigkeiten 23

53 Pädagogischer Förderbedarf: Unterstützungsmaßnahmen Richtlinie zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen Schrittigkeit der Unterstützungsmaßnahmen: Lesen/Rechtschreiben: HSP/ HLP PR < /= 10 PR < / = 5 zusätzliche Förderung: -> Hamburger Sprachförderkonzept zusätzliche Förderung -> Hamburger Sprachförderkonzept zusätzlich: Erleichterungen im Sinne des Nachteilsausgleichs möglich: Abweichungen von den Grundsätzen der Leistungsbewertung Nach 6 Monaten schulischer Förderung: PR < 5: zusätzliche Förderung möglich: AuL auf Antrag, wenn Gewährung: zusätzlich: Erleichterungen im Sinne des Nachteilsausgleichs möglich: Abweichungen von den Grundsätzen der Leistungsbewertung Nachteilsausgleich im Lesen und Rechtschreiben = Erleichterungen für wen bis wann? Während der gesamten Schullaufbahn 24

54 Pädagogischer Förderbedarf: Unterstützungsmaßnahmen Richtlinie zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen Schrittigkeit der Unterstützungsmaßnahmen: Rechnen: HaReT Nicht ausreichend entwickelte Kompetenzen PR < / = 10 PR < / = 5 zusätzliche schulische Förderung zusätzliche schulische Förderung Förderung im Unterricht durch geeignete Maßnahmen zusätzlich: Erleichterungen im Sinne des Nachteilsausgleichs möglich: Abweichungen von den Grundsätzen der Leistungsbewertung Nach 6 Monaten schulischer Förderung: PR < 5: zusätzliche Förderung möglich: AuL auf Antrag, wenn Gewährung: zusätzlich: Erleichterungen im Sinne des Nachteilsausgleichs möglich: Abweichungen von den Grundsätzen der Leistungsbewertung Nachteilsausgleich im Rechnen = Erleichterungen für wen bis wann? Bis einschließlich Jahrgangsstufe 4 25

55 Pädagogischer Förderbedarf: Unterstützungsmaßnahmen Richtlinie zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen Abweichen von den Grundsätzen der Bewertung ( Notenschutz ): Was heißt das für Lesen bzw. Rechtschreiben? Stärkere Gewichtung mündlicher Leistungen, insbesondere in Deutsch und Fremdsprache Nur bis einschließlich Jahrgangsstufe 4: Verzicht auf Bewertung der Lese- und Rechtschreibleistung in Klassenarbeiten und sonstigen schriftlichen Arbeiten in allen Fächern, nicht nur in Deutsch Nur bis einschließlich Jahrgangsstufe 4: Absehen von der Benotung der Teilbereiche Lesen und Richtig schreiben in den Zeugnissen der Grundschule Ungenügende Leistungen im Rechtschreiben, der Zeichensetzung und Grammatik bei schriftl. Arbeiten in allen Fächern führen in der Sekundarstufe I zu einer Abstufung der Gesamtnote für die schriftliche Arbeit um mindestens eine Teilnote, maximal eine Note (APOGrundStGy) Sekundarstufe II zu einer Abstufung der Gesamtnote für die schriftliche Arbeit um mindestens einen Punkt, maximal zwei Punkte (in einfacher Wertung) ( 10 Abs. 2 APO-AH) Achtung: Nichtpassung zu APO-GrundStGy! Absehen von Zeugnisbenotung in Grundschulen, z.t. noch pädagogisches Handeln, SL-Entscheidung 26

56 Pädagogischer Förderbedarf: Unterstützungsmaßnahmen Richtlinie zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen Abweichen von den Grundsätzen der Bewertung ( Notenschutz ): Was heißt das für Lesen bzw. Rechtschreiben? Stärkere Gewichtung mündlicher Leistungen, insbesondere in Deutsch und Fremdsprache Nur bis einschließlich Jahrgangsstufe 4: Verzicht auf Bewertung der Lese- und Rechtschreibleistung in Klassenarbeiten und sonstigen schriftlichen Arbeiten in allen Fächern, nicht nur in Deutsch Nur bis einschließlich Jahrgangsstufe 4: Absehen von der Benotung der Teilbereiche Lesen und Richtig schreiben in den Zeugnissen der Grundschule Ungenügende Leistungen im Rechtschreiben, der Zeichensetzung und Grammatik bei schriftl. Arbeiten in allen Fächern führen in der Sekundarstufe I zu einer Abstufung der Gesamtnote für die schriftliche Arbeit um mindestens eine Teilnote, maximal eine Note (APOGrundStGy) Sekundarstufe II zu einer Abstufung der Gesamtnote für die schriftliche Arbeit um mindestens einen Punkt, maximal zwei Punkte (in einfacher Wertung) ( 10 Abs. 2 APO-AH) Achtung: Nichtpassung zu APO-GrundStGy! Absehen von Zeugnisbenotung in Grundschulen z.t. derzeitiges pädagogisches Handeln, SL- Entscheidung 27

57 Pädagogischer Förderbedarf: Unterstützungsmaßnahmen Richtlinie zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen Abweichen von den Grundsätzen der Bewertung ( Notenschutz ) Was heißt das für Rechnen? Stärkere Gewichtung mündlicher Leistungen Verzicht auf die Benotung von Klassenarbeiten und sonstigen schriftlichen Arbeiten im Fach Mathematik -> nur bis einschließlich Jahrgangsstufe 4 ( 6 APO-GrundStGy) 28

58 Pädagogischer Förderbedarf: Unterstützungsmaßnahmen Lernförderung / Fördern statt Wiederholen HmbSG 45 individuelle Förderung -> Lern- und Fördervereinbarung Ausführungsverordnung: VO-BF (Verordnung über die besondere Förderung von Schülerinnen und Schülern gemäß 45 des HmbSG, ) - Für SuS, die nach den Anforderungen der Bildungspläne GS,STS,Gy unterrichtet werden - GS: Wenn SuS die im Bildungsplan GS für ihre Jahrgangsstufe aufgeführten Beobachtungskriterien nicht erfüllen - GS Klassenstufe 4; STS/Gy: wenn SuS den Mindestanforderungen nicht genügen (= Note 5 bzw. G5 oder schlechter) 29

59 Sonderpädagogischer oder pädagogischer Förderbedarf Sonderpädagogischer Förderbedarf 12 HmbSG -> LSE Sonderpädagogische Fachexpertise Gemeinsamer Unterricht Klassenunterricht Regelunterricht Bildungsplan - Gestaltungsspielraum Inklusion Schulinternes Förderkonzept Pädagogischer Förderbedarf Individualisierung als durchgängiges Unterrichtsprinzip Hamburger Sprachförderkonzept Zieldifferente Beschulung Nachteilsausgleich Besondere Förderung gemäß 45 HmbSG ( Lernförderung / Fördern statt Wiederholen ) Förderung von SuS mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 30

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