II. S I T Z U N G
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- Gitta Neumann
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1 II. S I T Z U N G Niederschrift über die Gemeinderatssitzung vom Dienstag, den 03. Juni 2014 um Uhr im Sitzungssaal der Gemeinde Leutasch. Beginn: 19:00 Uhr Ende: 21:37 Uhr Anwesende: Bürgermeister Thomas Mößmer als Vorsitzender Vize-Bürgermeister Siegfried Klotz Gemeinderäte: Josef Neuner, Rainer Außerladscheider, Stephan Pichler, Günter Krug, Christine Außerladscheider für Daniel Heis, Margit Heis, Johann Stocker, Martin Aichner, Stefan Obermeir, Lorenz Neuner, Wolfgang Nairz. T a g e s o r d n u n g 1. Protokollerledigung (Genehmigung und Unterfertigung). 2. Beratung und Beschlussfassung über das Ansuchen um Wohnbauförderung. 3. Antrag von Herrn u. Frau Patrick Weilguni und Nina Außerladscheider, Leutasch Föhrenwald 23, um Erwerb des Gst. 2560/194 in Seewald. 4. Antrag von Frau Stefanie Güntner, Leutasch Seewald 7, um Änderung des Gemeinderatsbeschlusses vom betreffend des ihr zugewiesenen Grundstückes Nr. 2560/197 in Seewald um Übertragung des Hälfteanteiles an ihren Freund Oliver Neth, wohnhaft in 6100 Seefeld Hermannstalstr Antrag des Herrn Robert Krismer um einen Zuschuss zum Ankauf der gesamten Liftanlagen in Leutasch Kreith. 6. Beratung und Beschlussfassung für die Einräumung von Dienstbarkeiten in Leutasch Kreith (Schiabfahrt, Parkplatzbenützung, Wasser für die Beschneiungsanlage, Rodelbahn, u.s.w.) wie bereits dem Vorbesitzer von der Gemeinde gestattet. 7. Antrag des Herrn Robert Krismer über Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes und Flächenwidmungsplanes im Bereich des Gst. 2560/23 im Ausmaß von m² von derzeit Sonderfläche Parkplatz in Landwirtschaftliches Mischgebiet gem. 40 Abs. 5 TROG Derzeitige Eigentümerin ist noch Frau Elfriede Marcati. 1
2 8. Antrag von Herrn u. Frau Bernhard u. Regina Wolf um Umwidmung des Gst. 2303/1 in Leutasch Moos im Ausmaß von 2958 m² von derzeit Freiland in Bauland zur Errichtung einer Jausenstation. 9. Antrag des Herrn DI Dr. Oswald Foglar in CH-3961 Saint Luc, vertreten durch Rechtsanwalt Univ.-Doz. Dr. Thomas Walzel v. Wiesentreu um Umwidmung des Gst. 2859/5 von derzeit Freiland in Bauland Mischgebiet. 10. Stellungnahme an das Amt der Tiroler Landesregierung Abt. Tourismus zur Neufestsetzung der Aufenthaltsabgabe des TVB Seefeld auf 2,80 ab Antrag des Herrn Ernst Ganglberger um Refundierung der Kosten für den Anbau eines Windfanges in Höhe von 2.771,96 im Mietobjekt Weidach 336c. 12. Antrag der Culinarium Alpentraum GesbR. Andrea Neuner, 6100 Mösern Dorfstraße 23, zur Anbringung eines Transparentes über der Straße bei der Weidachbrücke. 13. Antrag der Bergrettung Leutasch für eine Subvention zur Anschaffung von Rettungsgeräten in Höhe von 888, Antrag der Österreichischen Post AG zum Einbau einer SB-Zone im Gemeindeamt Leutasch. 15. Beratung und Beschlussfassung der Einführung einer digitalen Zeiterfassung für die Gemeindebediensteten und evtl. GPS-Erfassungssystem. 16. Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Parkabgabenordnung und Einführung einer Parkkarte für Gäste der Leutascher Vermietungsbetriebe. 17. Allfälliges A n t r a g : B e s c h l u s s : Punkt 1) Protokollerledigung (Genehmigung und Unterfertigung) Das Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 10. März 2014 wird in der vorliegenden Form einstimmig genehmigt und unterfertigt. Punkt 2) Beratung und Beschlussfassung über die Ansuchen um Wohnbauförderung. Der Gemeinderat beschließt einstimmig folgenden Antragstellern eine Wohnbauförderung nach den Richtlinien vom bzw. vom zu gewähren: 2
3 Wasser-, Kanal- und Erschließungskosten: Herrn Josef Krug, Weidach 283a Hotel Quellenhof GmbH, Weidach 288a für den Zubau Weinkeller, Zubau Bäderhaus 2 und OG 5 Frau Sabine Neuner, Obern 24 Bgm. Thomas Mößmer macht darauf aufmerksam, dass für die Inanspruchnahme der Wohnbauförderung gemäß den Richtlinien eine Behaltefrist mit Hauptwohnsitzanmeldung von mind. 5 Jahren besteht. Bei einer vorzeitigen Veräußerung innerhalb der 5 Jahre ist die Differenz zur Wohnbaubauförderung nachzuzahlen. Punkt 3) Antrag von Herrn u. Frau Patrick Weilguni und Nina Außerladscheider, Leutasch Föhrenwald 23, um Erwerb des Gst. 2560/194 in Seewald. Bgm. Thomas Mößmer trägt den Antrag von Herrn Patrick Weilguni und Frau Nina Außerladscheider um Zuteilung eines Siedlergrundes in Seewald dem Gemeinderat vor. Die Anforderungen für einen Siedlergrund sind gegeben. Der Gemeinderat beschließt einstimmig Herrn Patrick Weilguni und Frau Nina Außerladscheider, Föhrenwald 23, das Gst. 2560/194 im Ausmaß von 600 m² im Siedlungsgebiet Seewald zu verkaufen. Der Kaufpreis wurde vom Gemeinderat mit 60,- pro m² festgesetzt. In den Kaufverträgen ist der Passus, dass nur Gebäude zur Abdeckung des reinen Wohnbedarfs errichtet werden dürfen, aufzunehmen. Ansonsten gilt der Mustervertrag wie bei den Seewaldgründen. Punkt 4) Antrag von Frau Stefanie Güntner, Leutasch Seewald 7, um Änderung des Gemeinderatsbeschlusses vom betreffend des ihr zugewiesenen Grundstückes Nr. 2560/197 in Seewald um Übertragung des Hälfteanteiles an ihren Freund Oliver Neth, wohnhaft in 6100 Seefeld Hermannstalstr Bgm. Thomas Mößmer trägt dem Gemeinderat den Antrag von Frau Stefanie Güntner und Herrn Oliver Neth vollinhaltlich vor. Die Antragsteller beabsichtigen gemeinsam ein Eigenheim zu errichten. Frau Stefanie Güntner erfüllt die Anforderungen für einen Siedlergrund, ihr Partner allerdings nicht. 3
4 Der Gemeinderat beschließt einstimmig dem Antrag von Frau Stefanie Güntner und Herrn Oliver Neth um Miteintragung des abverkauften Grundstückes Nr. 2560/197 im Seewald (je zur Hälfte) von Herrn Oliver Neth zuzustimmen Punkt 5) Antrag des Herrn Robert Krismer um einen Zuschuss zum Ankauf der gesamten Liftanlagen in Leutasch Kreith. Bgm. Thomas Mößmer trägt dem Gemeinderat den Antrag des Herrn Robert Krismer vollinhaltlich vor. Herr Robert Krismer beabsichtigt die Liftanlagen der Schilift Leutasch GmbH zu erwerben und wird eine neue Gesellschaft gründen, die Bergbahn Leutasch GmbH. Die Schilift Leutasch GmbH wird in der bestehenden Form nicht übernommen. Geplant sind Sanierungen sowie die Errichtung von neuen Attraktionen. Vorgestellt wird auch die geplante Finanzierung für den Ankauf des Schiliftes, wofür eine Umwidmung vom Gst. 2560/23 (siehe Punkt 7) in Bauland und eine einmalige Förderung in der Höhe von EUR seitens der Gemeinde Leutasch beantragt wird. Die Abwicklung für die Förderung in der Höhe von EUR erfolgt treu händisch und die Auszahlung der Förderung wird erst nach Vertragsunterfertigung getätigt. Der Schilift ist für unsere Gemeinde eine sehr wichtige Freizeiteinrichtung. Auch für den Tourismusverband ist diese Infrastruktur von wesentlicher Bedeutung. Es entsteht eine rege Diskussion, bezüglich der geplanten Förderung der einmaligen Auszahlung und ob sich die Gemeinde dies leisten kann, wobei sich der Gemeinderat einig ist, dass der Schilift eine wichtige Infrastruktur darstellt und ein Betrieb durch die Gemeinde Leutasch nicht möglich ist. 4
5 Der Gemeinderat beschließt mit 9:3 Stimmen dem Antrag des Herrn Robert Krismer bzw. seiner neu zu gründenden Gesellschaft Bergbahn Leutasch GmbH zuzustimmen und den Ankauf der Liftanlagen mit EUR einmalig zu fördern. Die Abwicklung erfolgt treu händisch erst nach Vertragsunterfertigung Zug um Zug. Die Gemeinderäte Frau Margit Heis, Christine Außerladscheider und Herr Johann Stocker sind gegen eine Einmalige Förderung von Seiten der Gemeinde. Sämtliche Kosten für die Vertrags- und treu händische Abwicklung trägt der Antragsteller. Punkt 6) Beratung und Beschlussfassung für die Einräumung von Dienstbarkeiten in Leutasch Kreith (Schiabfahrt, Parkplatzbenützung, Wasser für die Beschneiungsanlage, Rodelbahn, u.s.w.) wie bereits dem Vorbesitzer von der Gemeinde gestattet. Bgm. Thomas Mößmer erläutert die für den Liftbetrieb notwendige Einräumung der Dienstbarkeiten. Die Dienstbarkeiten werden mit den bereits besprochenen Punkten erweitert und grundbücherlich sichergestellt und im Vertrag festgehalten. Dies betrifft insbesondere Schikurse (Volksschule und Kindergarten), Abstellflächen für die Gemeinde, Zugriff auf die Parkflächen für Feste usw. Der Gemeinderat beschließt einstimmig dem Dienstbarkeits- Einräumungsvertrag grundbücherlich mit der Erweiterung der bereits besprochenen Punkte zuzustimmen. Ein Entwurf ist vorzulegen. Die Kosten für die Vertragserrichtung gehen zu Lasten des Antragstellers. Punkt 7) Antrag des Herrn Robert Krismer über Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes und Flächenwidmungsplanes im Bereich des Gst. 2560/23 im Ausmaß von m² von derzeit Sonderfläche Parkplatz in Landwirtschaftliches Mischgebiet gem. 40 Abs. 5 TROG Derzeitige Eigentümerin ist noch Frau Elfriede Marcati. Bgm. Thomas Mößmer bringt dem Gemeinderat den Antrag des Herrn Robert Krismer vollinhaltlich zur Kenntnis. Das Gst. 2560/23 dient dem Antragsteller und zukünftigen Eigentümer Herrn Robert Krismer zur Sicherstellung der Finanzierung bei der Liftübernahme. Derzeitige Eigentümerin ist Frau Elfriede Marcati. 5
6 . a.) Der Gemeinderat beschließt einstimmig dem Antrag des Herrn Robert Krismer gemäß den Plänen vom Raumplaner Arch. Dr. Georg Cernusca über die Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes im Bereich des Gst. 2560/23, KG Leutasch, derzeitige Eigentümerin Frau Elfriede Marcati für zukünftigen Grundeigentümer Herrn Robert Krismer, zuzustimmen: Der Gemeinderat beschließt einstimmig dass bei dieser Beschlussfassung öffentliches Interesse gegeben ist, da durch die Liftübernahme samt Anlagenteilen die Fortführung der Kreithliftanlage sichergestellt werden kann und für die Bevölkerung der Gemeinde Leutasch und aus touristischer Sicht von großer Bedeutung ist. Weiters beschließt der Gemeinderat einstimmig, den Entwurf des Raumplaners Arch. Dr. Georg Cernusca entsprechend den Bestimmungen des TROG 4 Wochen zur allgemeinen Einsichtnahme aufzulegen. Sollten während der Auflagefrist keine Stellungnahmen einlangen, werden die Pläne dem Amt der Tiroler Landesregierung zur Genehmigung vorgelegt werden. a.) Der Gemeinderat beschließt mit Stimmenmehrheit einer Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich des Gst. 2560/23, KG. Leutasch, derzeitige Eigentümerin Frau Elfriede Marcati für zukünftigen Grundeigentümer Herrn Robert Krismer wie folgt zuzustimmen: Umwidmung des Gst. 2560/23 im Gesamtausmaß von ca m² von derzeit Sonderfläche Parkplatz in Bauland mit der Nutzungskategorie landwirtschaftliches Mischgebiet gem. 40 Abs. 5 TROG Der Gemeinderat beschließt einstimmig dass bei dieser Beschlussfassung öffentliches Interesse gegeben ist, da durch die Liftübernahme samt Anlagenteilen die Fortführung der Kreithliftanlage sichergestellt werden kann und für die Bevölkerung der Gemeinde Leutasch und aus touristischer Sicht von großer Bedeutung ist. 6
7 Weiters beschließt der Gemeinderat einstimmig, den Entwurf des Raumplaners Arch. Dr. Georg Cernusca entsprechend den Bestimmungen des TROG 4 Wochen zur allgemeinen Einsichtnahme aufzulegen. Sollten während der Auflagefrist keine Stellungnahmen einlangen, werden die Pläne dem Amt der Tiroler Landesregierung zur Genehmigung vorgelegt werden. Weiters beschließt der Gemeinderat einstimmig der geplanten Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes und Flächenwidmungsplanes nur zuzustimmen, wenn der geplante Ankauf der Schilift Leutasch GmbH vertraglich geregelt, die GmbH gegründet und im Firmenbuch und im Grundbuch das Gst. 2560/23 eingetragen ist. Punkt 8) Antrag von Herrn u. Frau Bernhard u. Regina Wolf um Umwidmung des Gst. 2303/1 in Leutasch Moos im Ausmaß von m² von derzeit Freiland in Bauland zur Errichtung einer Jausenstation. Bgm. Thomas liest dem Gemeinderat den Antrag von Frau Regina Härting-Wolf und Herrn Bernhard Wolf vor und präsentiert die beigefügten Planskizzen. Nach kurzer Beratung beschließt der Gemeinderat einstimmig dem Antrag von Frau Regina Härting-Wolf und Herrn Bernhard Wolf um Umwidmung des Gst. 2303/1 in Leutasch Moos im Ausmaß von m² von derzeit Freiland in Bauland zur Errichtung einer Jausenstation abzulehnen. Punkt 9) Antrag des Herrn DI Dr. Oswald Foglar in CH-3961 Saint Luc, vertreten durch Rechtsanwalt Univ.-Doz. Dr. Thomas Walzel v. Wiesentreu um Umwidmung des Gst. 2859/5 von derzeit Freiland in Bauland Mischgebiet. Bgm. Thomas trägt den Antrag vollinhaltlich vor und erläutert die Gegebenheiten im Bereich des Gst. 2859/5. Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Antrag von Herrn DI Dr. Oswald Foglar in CH-3961 Saint Luc, vertreten durch Rechtsanwalt Univ.-Doz. Dr. Thomas Walzel v. Wiesentreu um Umwidmung des Gst. 2859/5 von derzeit Freiland in Bauland Mischgebiet abzulehnen, da das Gst. 2859/5 nicht im Raumordnungskonzept eingetragen ist. 7
8 Punkt 10) Stellungnahme an das Amt der Tiroler Landesregierung Abt. Tourismus zur Neufestsetzung der Aufenthaltsabgabe des TVB Seefeld auf 2,80 ab Bgm. Thomas Mößmer liest das Schreiben von Frau Dr. Susanne Jungmann-Karl vom Amt der Tiroler Landesregierung bezüglich der Neufestsetzung der Aufenthaltsabgabe Anhörungsverfahren vor. Dazu meldet sich Herr Christian Wandl zu Wort und erläutert seinen Standpunkt zu der Aufenthaltsabgabe. GR Martin Aichner präsentiert den Anwesenden Aufstellungen von anderen Regionen wo unterschiedliche Abgaben möglich sind und berichtet, dass er einen zweiten Antrag beim Tourismusverband Seefeld eingebracht hat, wo er für die Sommermonate einen ermäßigten Tarif für die Aufenthaltsabgabe vorgeschlagen hat. Eine Reduktion für die Sommermonate wäre wünschenswert, da durch die Erhöhung der Aufenthaltsabgabe kein Mehrwert für die Gäste gegeben ist. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, eine negative Stellungnahme abzugeben und lehnt das Kurienwahlrecht ab, da dieses nicht mehr zeitgemäß ist. Punkt 11) Antrag des Herrn Ernst Ganglberger um Refundierung der Kosten für den Anbau eines Windfanges in Höhe von 2.771,96 im Mietobjekt Weidach 336c. Bgm. Thomas Mößmer berichtet über die geplanten und bereits getätigten Baumaßnahmen im Bereich vom Pavillon Mietobjekt Weidach 336c und den getätigten Vorgesprächen. Die vorhandene Terrasse wurde einer Sanierung unterzogen und ein Windfang in Eigenregie errichtet. Dabei sind reine Materialkosten in Höhe von EUR 2.771,96 durch Kapellmeister Ernst Ganglberger vorgestreckt worden. Im Zuge einer Begehung wurde festgestellt, dass die Brücke und Geländerekultivierungen mit geschätzten Materialkosten in Höhe EUR noch zu sanieren ist. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Kosten in Höhe von EUR 2.771,96 sowie EUR Herrn Ernst Ganglberger zu erstatten, wenn eine neuer Mietvertrag befristet auf 3 Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit abgeschlossen wird. 8
9 Der Gemeinderat wünscht sich zukünftig, dass solche Investitionen schon im Vorfeld abgeklärt werden. Punkt 12) Antrag der Culinarium Alpentraum GesbR. Andrea Neuner, 6100 Mösern Dorfstraße 23, zur Anbringung eines Transparentes über der Straße bei der Weidachbrücke. Bgm. Thomas Mößmer bringt dem Gemeinderat den Antrag der Culinarium Alpentraum GesbR. zur Kenntnis. GR Stephan Pichler regt an, auf den öffentlichen Parkplätzen vermietbare Flächen einzurichten, wo sich Firmen entgeltlich präsentieren können. Damit kann man auch den so genannten Wildwuchs eindämmen. Dazu berichtet Bgm. Thomas Mößmer über die Neuauflage der Gemeindetafeln inkl. Panoramatafeln im Zuge von der Sanierung vom Gemeindeamt und bei der Geisterklamm. Nach kurzer Beratung beschließt der Gemeinderat einstimmig die Anbringung eines Transparentes über der Straße bei der Weidachbrücke von der Culinarium Alpentraum GesbR. wegen Beispielsfolgen und der restlichen Leutascher Betriebe abzulehnen. Punkt 13) Antrag der Bergrettung Leutasch für eine Subvention zur Anschaffung von Rettungsgeräten in Höhe von 888,50. Bgm. Thomas Mößmer liest den Antrag der Bergrettung Leutasch vor. Der Gemeinderat beschließt einstimmig dem Antrag der Bergrettung Leutasch für eine Subvention zur Anschaffung von Rettungsgeräten in Höhe von 888,50 zuzustimmen. Punkt 13a) Bgm. Thomas Mößmer stellt den Antrag an den Gemeinderat den Antrag der Schützenkompanie Leutasch für eine Subvention zur Anschaffung von Uniformen in Höhe von 1.134,20 auf die Tagesordnung mit aufzunehmen. Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Antrag des Herrn Bgm. Thomas Mößmer zusätzlich auf die Tagesordnung aufzunehmen. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Schützenkompanie Leutasch zum Ankauf von Uniformen in Höhe von EUR 1.134,20 lt. beiliegender Rechnungen zu subventionieren. 9
10 Punkt 14) Antrag der Österreichischen Post AG zum Einbau einer SB-Zone im Gemeindeamt Leutasch. Bgm. Thomas Mößmer berichtet über die geplante Errichtung einer SB-Zone durch die Post AG im Erdgeschoss der Gemeinde Leutasch, welche als zusätzlicher Bürgerservice dient. Für die SB-Zone gibt es weder eine Entschädigung noch eine Miete oder Betriebskosten für die Gemeinde, lediglich die Umbaumaßnahmen und die Errichtung werden von der Post AG beglichen. Der Gemeinderat beschließt einstimmig dem Antrag der Österreichischen Post AG zum Einbau einer SB-Zone im Gemeindeamt zuzustimmen. Punkt 15) Beratung und Beschlussfassung der Einführung einer digitalen Zeiterfassung für die Gemeindebediensteten und evtl. GPS-Erfassungssystem. Bgm. Thomas Mößmer bringt dem Gemeinderat die Einführung einer digitalen, einheitlichen Zeiterfassung für die Gemeindebediensteten und evtl. GPS- Erfassungssystem für den Winterdienst zur Kenntnis. Ausschlaggebend für die Einführung ist die Prüfung durch den Landesrechnungshof, der eine einheitliche Stunden- und Urlaubsaufzeichnung der Gemeindebediensteten anregt. Der Gemeinderat beschließt einstimmig laut vorliegendem Angebot die digitale Zeiterfassung für die Gemeindebediensteten der Fa. Fink Zeitsysteme anzuschaffen. Der Gemeinderat beschließt einstimmig dem GPS Erfassungssystem vorerst nicht näher zu treten. Punkt 16) Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Parkabgabenordnung und Einführung einer Parkkarte für Gäste der Leutascher Vermietungsbetriebe. Bgm. Thomas Mößmer regt an für die Leutascher Gäste eine eigens gestaltete Parkkarte auf ausgewiesenen Parkplätzen zu installieren. Die Karte kann nach Möglichkeit der Vermieter unter Angabe der Betriebsnummer für je eine Wohnung bzw. Gästezimmer beziehen. 10
11 Der Gemeinderat beschließt nach einer regen Diskussion für die Leutascher Gäste eine Parkkarte unter Angabe der Betriebsnummer pro Wohnung oder Gästezimmer für 2 Jahre zum Preis von EUR 10.- pro Karte für den Verwaltungsaufwand einzuführen. Weiters beschließt der Gemeinderat einstimmig, dass die Gästeparkkarte nur auf den Parkplätzen Moos, Sportplatz und Weidach und nur für die Wintersaison (November bis April) gültig sind. Bei Missbrauch der Karte wird diese eingezogen. Punkt 16a) GR Stephan Pichler stellt den Antrag an den Gemeinderat den Antrag um Einführung einer Parkkarte für Saisonkartenbesitzer auf die Tagesordnung mit aufzunehmen. Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Antrag des Herrn GR Stephan Pichler zusätzlich auf die Tagesordnung aufzunehmen. GR Stephan Pichler regt an für jene die eine Langlaufsaisonkarte über den Tourismusverband beziehen eine Parkkarte anzubieten. Diese Parkkarte soll nur für die Wintersaison mit einem Preis von EUR 20.- bis 40.- auf den Parkplätzen Moos, Weidach und Sportplatz gültig sein. Der Gemeinderat ist der Auffassung, dass die derzeitigen Parkgebühren moderat gestaffelt sind. Lt. Tourismusverband wurden im Jahr 2013 ca Stk. Saisonkarten verkauft. Nach kurzer Diskussion beschließt der Gemeinderat mit Stimmenmehrheit die Einführung einer Saisonparkkarte nur in Verbindung mit einer Langlaufsaisonkarte zum Preis von EUR 40.- auf den Parkplätzen Moos, Sportplatz und Weidach für die Wintersaison einzuführen. Zudem beschließt der Gemeinderat mit Stimmenmehrheit dieser Saisonparkkarte nur zuzustimmen, wenn die Abwicklung und die Ausgabe über den Tourismusverband erfolgen. 11
12 Punkt 17) Allfälliges a.) GR Josef Neuner erkundigt sich nach Parkplatznutzung im Bereich vom Friedhof durch die Mitarbeiter vom Lagerhaus Leutasch. Dazu berichtet GR Rainer Außerladscheider, dass er diesbezüglich in der Gemeinde angefragt hat und unter der Woche dies kein Problem darstellt. b.) Bgm. Thomas Mößmer berichtet, dass die Grabungsarbeiten der Telekom Austria kurz vor Fertigstellung sind. Weitere Asphaltierungen sind im Juni geplant. Das Straßenbauamt Weilheim hat der Gemeinde mitgeteilt, dass von Mittenwald bis zum Schießstand im Monat August die Straße aufgrund von Asphaltierungen gesperrt werden muss. Bgm. Thomas Mößmer hat schriftlich mitgeteilt, dass die Gemeinde gegen die Sperre ist. c.) Bgm. Thomas Mößmer teilt mit, dass die Bushaltstellen soweit fertig gestellt sind. Zudem wurden die Straßenbeleuchtungen in Unterweidach und beim Musikpavillon erneuert. d.) Bgm. Thomas Mößmer informiert den Gemeinderat über die geplanten Asphaltierungen im Gemeindegebiet. Laut Budget sind EUR vorgesehen. Die Fa. Fröschl bietet uns die Arbeiten zu den gleichen Preisen wie in den vergangenen Jahren an. Die Asphaltierungen sind nur in Kleinbereichen geplant. Der Gemeinderat nimmt dies zustimmend zur Kenntnis. e.) GR Martin Aichner erkundigt sich nach Möglichkeiten der Jugendlichen am Sportplatz Fußballspielen zu können und regt an, zusätzliche Tore aufzustellen. 12
13 Die deshalb, da die der Fußballplatz in dieser Sommersaison für externe Spieler vermietet wurde. Dazu wird berichtet, dass die Jugendlichen nach wie vor die Möglichkeit haben außerhalb des Spielbetriebes den Fußballplatz zu nutzen und Tore am hinteren Platz zur Verfügung stehen wie bisher. f.) GR Martin Aichner berichtet von dem gefährlichen Wegabschnitt für Wanderer entlang der Landesstraße im Bereich Kreith Fluder in Richtung Wildmoosalm. Herr Christian Wandl teilt dazu mit, das an die entsprechenden Stellen vom Tourismusverband weiterzuleitet. Gleichzeitig bittet er um die Verhandlungen mit den Grundeigentümern und Nutzungsberechtigten durch die Gemeinde, die Errichtung soll durch den Tourismusverband erfolgen. Bgm. Thomas Mößmer hat die Wünsche bereits vor 2 Jahren an den Tourismusverband weiter geleitet. g.) GR Stephan Pichler regt an den sanierten Teich beim Musikpavillon offiziell mit einem kleinen Fest samt Platzkonzert zu eröffnen. Auch nach Fertigstellung der Sanierung soll der Teich regelmäßig gereinigt werden. h.) GR Stephan Pichler erkundigt sich nach der derzeitigen Situation mit der Loipenführung zwischen Weidach und Kirchplatzl beim Grundstück von Herrn Erich Rauth. Diskutiert wird die Lösung einer Ausweichroute, welche in diesem Bereich auch vorhanden sind. Nur bei schneereichen Wintern bzw. bei Lawinengefahr ist noch eine Ausweichroute zu suchen. Aufgrund des milden Winters im letzten Jahr hat es zu keinen Problemen geführt. 13
14 Auch im Bereich Platzl wird es Änderungen in der Loipenführung geben und zwar betrifft dies die Grundstücke von Herrn Dominik Seelos. Von Seiten des Tourismusverbandes werden in Leutasch beschneite Loipen für einen vorzeitigen Saisonbeginn vorgesehen. i.) GR Wolfgang Nairz erkundigt sich über die Möglichkeiten die Parkflüchtigen entlang von den Landesstraßen einzudämmen. Dazu berichtet Bgm. Thomas Mößmer, dass aufgrund des äußert milden Winters die Möglichkeiten der Parkflüchtigen höher lagen als sonst. Die Errichtung von Halte- und Parkverbotsschildern bedarf einer Verordnung. Die Gemeinde Leutasch bewirtschaftet die eigenen Parkflächen. Der Schriftführer: Der Vorsitzende: Die Gemeinderäte: 14
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