Frage 2a: Wie ist der Status zur Abplanung des nördlichen Abschnittes der geplanten Westumgehung?

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1 Aktualisierte und erneute Bürgeranfrage an den Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften im Rahmen der Sitzung vom (erstmals ) Vorlagen: Vorlage 2013/0329: 5. Änderung des Flächennutzungsplans (Teilbereich 5.1 und 5.2) (Aufstellungs- und Darlegungsbeschluss) hier Teilbereich 5.2 u.a. geplante Westumgehung durch den Darmstädter Westwald. - und - TOP 13: Vorlage: 2016/0310, vom ] W 57 - Südliche Michaelisstraße/Am Westwald - (Verfahrenswechsel, Änderung des Aufstellungsbeschlusses und Satzungsbeschluss) Ausgangspunkt: Der südliche Abschnitt der geplanten Westumgehung und Autobahnzubringer EGSW (HGSW) ist weiter in Vorbereitung und der nördliche Anschnitt ab Dornheimerweg ist entgegen der Aussage: Wir haben die Westumgehung abgeplant bis dato - wie in der letzten Bauausschusssitzung auf Nachfrage berichtet wurde - längstens nicht von der Tagesordnung. Auch die für W57 festgelegte Rodungsmaßnahme des - vor allem für den dahinterliegenden Wald - so wichtigen östlichen Waldmantels, reicht exakt bis an diesen Abschnitt der seitherigen geplanten Westumgehung heran. Auch um diese Abplanung des nördlichen Abschnittes zu betreiben, wurde mit der Vorlage 2013/0329 (Teilstück 5.2) und STAVO Beschluß vom sogar beschlossen, benannten Teilbereich im rechtskräftigen Flächennutzungsplan zu ändern: dies mittels einem ergebnisoffenen Verfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit. Denn, so ist im Auszug zu entnehmen:...darüber hinaus würde die westliche Trassenvariante zu erheblichen Eingriffen in den geplanten Westwald führen und das Siedlungsgebiet der "Waldkolonie" vom Schutzwald und den wohnungsnahen Erholungsflächen abriegeln...ff. Und zur notwendigen Änderung des FNP/ROP: Im Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird daher bei der Regionalversammlung ein Abweichungsantrag zur Entfernung der Trassen aus dem Regionalplan gestellt. 1/5

2 Frage 1: Wie ist der Status zum geplanten südlichen Abschnitt (Planfeststellung angekündigt) des Autobahnzubringers? Antwort Nr. 1: Die o.g. Maßnahme "HGSW - Eifelring bis Hilpertstraße" befindet sich aktuell in der Leistungsphase 3 nach der Honorarordnung fur Architekten und Ingenieurleistungen (HOAI), d.h. in der Phase der Entwurfsplanung. Nach Abschluss dieser Leistungsphase wird eine Magistratsvorlage in den Geschäftsgang gegeben. Nach Magistratsbeschluss wird die Genehmigungsplanung erstellt und das Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Frage 2a: Wie ist der Status zur Abplanung des nördlichen Abschnittes der geplanten Westumgehung? Antwort Nr. 2a: Zur Unterstutzung der verkehrstechnischen und städtebaulichen Ziele wurde durch das Stadtplanungsamt das Verfahren zur Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans durchgefuhrt (5. Änderungsverfahren, Teilbereich 5.2. Westumgehung nördlich der Rheinstraße). Die Änderung beinhaltete die Herausnahme der beiden Trassenfreihaltungen der Westumgehung westlich der Waldkolonie sowie westlich entlang der DB-Bahngleise. Am 17. Dezember 2013 hat die Stadtverordnetenversammlung dem Aufstellungsbeschluss und den allgemeinen Zielen und Zwecken der 5. Änderung zum Flächennutzungsplan zugestimmt. Die fruhzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. 3 Abs. 1 BauGB fand nach öffentlicher Bekanntmachung in der Zeit vom bis einschließlich statt. Die Träger öffentlicher Belange wurden am hieruber benachrichtigt und gemäß 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. Der nächste Verfahrensschritt wäre nun die öffentliche Auslegung des Änderungsverfahrens fur den Teilbereich 5.2 gemäß 3 Abs. 2 BauGB, wofur u.a. weitergehende verkehrliche Analysen und die Erstellung einer Umweltprufung sowie eines Umweltberichts nach 2 Abs. 4 BauGB notwendig ist. Die fur diesen Verfahrensschritt notwendigen Verfahrensunterlagen sind seit dem Ende der fruhzeitigen Beteiligung in der Erarbeitung. 2/5

3 Frage 2b: Wie wird die Vorlage 2013/0329 (Teilabschnitt 5.2) weiter gehandhabt? Antwort 2b: Bei der Bearbeitung und vertiefenden verkehrlichen Betrachtung hat sich herausgestellt, dass die aktuellen Verkehrsuntersuchungen und -zahlen das fehlende verkehrliche Erfordernis, d.h., die NichtNotwendigkeit der Westumfahrung nicht nachweisen können. Nachweis und fundierte Begrundung des fehlenden verkehrlichen Erfordernisses der Westumgehung bilden jedoch die Basis fur die Herausnahme der Freihaltetrassen aus dem Flächennutzungsplan. Eine Fortfuhrung des Flächennutzungsplanänderungsverfahrens fur den Teilbereich 5.2 ist somit derzeit nicht möglich. Generell möchte ich in diesem Zusammenhang darauf hinweisen und betonen, dass die Darstellung der bei den Trassenfreihaltungen fur die Westumgehung keine Außenwirkung entfaltet und somit auch kein Planungsrecht, bzw. Baurecht mit sich bringt. Der Flächennutzungsplan ist lediglich eine Selbstbindung der Gemeinde. Zur Umsetzung einer Straßenplanung bedurfte es weiterer umfangreicher Planungsschritte; von Seiten der Stadt musste aktiv ein Planfeststellungsverfahren initiiert und betrieben werden. Fur den Bau dieser Umgehungsstraße wird jedoch von städtischer Seite kein dringendes verkehrliches Erfordernis gesehen. Der Bau der Umgehungsstraße wird daher vom Magistrat nicht weiterverfolgt. Der oben beschriebene Sachverhalt wird aktuell auch den politischen Gremien in Form einer Berichtsvorlage zur Kenntnis gegeben. 3/5

4 Frage 3: Wie ist der Status des bei der Regionalversammlung zu stellenden Abweichungsantrages? Abb1.: Quelle Regionalplan Südhessen 2010: Freihaltung für Straße, nördlich Dornheimerweg entlang des Siedlungsrandes durch den Westwald Antwort Nr. 3: Im Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes wurde durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt am ein Antrag auf Abweichung von den Zielen des Regionalplans Sudhessen / Regionalem Flächennutzungsplan 2010 (RPS) im Sinne des 12 Hess. Landesplanungsgesetz (HLPG) und auf Abweichung von den Zielen des Landesentwicklungsplanes Hessen 2000 (LEP) im Sinne des 8 Abs. 8 HLPG zu den zwei Trassenplanungen fur den Straßenverkehr beim Regierungspräsidium Darmstadt als Geschäftsstelle der Regionalversammlung gestellt. Ziel des Abweichungsantrages war es, die Rucknahme der Plantrassen der Westumfahrung Darmstadt im Zuge der B 3 im Regional- und im Landesentwicklungsplan zu erreichen, da die Planungen aus Sicht der Wissenschaftsstadt Darmstadt nicht weiter verfolgt werden sollen. 4/5

5 Auf der Grundlage der Stellungnahme des Hessischen Ministeriums fur Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL) zum Zielabweichungsantrag mit Erlass vom wurde ergänzend durch das Regierungspräsidium Darmstadt der Wissenschaftsstadt Darmstadt mit Schreiben vom mitgeteilt, dass die beantragte Zielabweichung formalrechtlich eine Änderung des RPS / RegFNP 2010 und des LEP 2000 erfordert. In diesem Kontext informierte das Regierungspräsidium daruber, dass nach den derzeitigen Vorstellungen der obersten Landesplanungsbehörde der Landesentwicklungsplan relativ zeitnah neu aufgestellt werden soll. Das Regierungspräsidium schlug in seinem Schreiben der Wissenschaftsstadt Darmstadt vor, die gewunschte Aufhebung im Zuge der anstehenden Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans Hessen vorzunehmen. Da die Festlegungen des Landesentwicklungsplans dem Regionalplan Sudhessen / Regionalen Flächennutzungsplan 2010 vorgreiflich sind, wird dem Anliegen der Wissenschaftsstadt Darmstadt materiell durch die Neufassung des Landesentwicklungsplans Rechnung getragen. Die vom Regierungspräsidium vorgeschlagene Vorgehensweise wird seitens der Wissenschaftsstadt Darmstadt weiter verfolgt. Es ist vorgesehen, die Planungsabsichten der Wissenschaftsstadt Darmstadt fruhzeitig in das Aufstellungsverfahren des neuen Landesentwicklungsplans einzubringen. Im Ergebnis wurde deshalb der Abweichungsantrag zu den bestehenden Trassenplanungen der B 3, wie vom RP vorgeschlagen, mit Schreiben vom durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt zuruckgezogen. Mit freundlichen Grüßen, Jochen Partsch Oberbürgermeisters 5/5

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