Referat 32 Bremen, den 16. April 2012 V O R L A G E. für die SITZUNG DES STAATLICHEN HAUSHALTS- UND FINANZAUSSCHUSSES. am 20.
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- Sarah Richter
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1 DIE SENATORIN FÜR FINANZEN Vorlage 18/136 L Referat 32 Bremen, den 16. April 212 V O R L A G E für die SITZUNG DES STAATLICHEN HAUSHALTS- UND FINANZAUSSCHUSSES am 2. April 212 Punkt III. 6.1 der Tagesordnung (staatlich) Anstalt zur Bildung einer Rücklage für Versorgungsvorsorge der FHB (AVV) hier: Risikoanalyse und Darstellung des Portfolios durch die Bremer Landesbank Die Bremer Landesbank wurde im Rahmen ihres Service Level Agreements (SLA) beauftragt, eine Portfoliodarstellung mit Stichtag 12. April 212 zu erstellen. Diese enthält eine Auflistung der einzelnen Wertpapiere, das Rating, die Anlageklasse gemäß der geltenden Anlagerichtlinie, das Nominalvolumen, Besonderheiten zum Produkt sowie das Kaufdatum. Das Rating sowie die Zuordnung zu einer Risikoklasse geben eine Indikation hinsichtlich des Risikos der Anlage. Gesondert dargestellt wird die Fälligkeitsstruktur im Zeitablauf. Hierzu erfolgt eine Darstellung ohne und mit der Berücksichtigung von vorzeitigen Kündigungszeitpunkten durch den Emittenten. Die vorzeitigen Kündigungsoptionen resultieren aus den sog. Callable- Papieren, bei denen der Emittent für diese Optionen einen höheren Zins bezahlt. Ergänzend zu der vorgelegten Portfolioauswertung der Bremer Landesbank können zum Portfolio folgende Angaben gemacht werden: 1) Duration: Anstalt 6,55 Jahre und Sondervermögen 6,2 Jahre 2) Anteil Wertpapiere mit A-Rating: Anstalt 91% und Sondervermögen 73% 3) Anteil Wertpapiere in Anlageklasse I: Anstalt 77% und Sondervermögen 72% 4) Höchster Portfolioanteil eines Emittenten: Anstalt 43% und Sondervermögen 4% 5) Anteil strukturierte Produkte: Anstalt 25% und Sondervermögen 12% Die Übersicht zur Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (WU-Übersicht) ist beigefügt. nicht erforderlich. Beschlussempfehlung Der Haushalts- und Finanzausschuss nimmt die Portfoliodarstellung der AVV zur Kenntnis. Der Auftrag wird damit vom Haushalts- und Finanzausschuss als erledigt betrachtet.
2 Anstalt zur Bildung einer Rücklage für Versorgungsvorsorge der Freien Hansestadt Bremen und Sondervermögen Versorgungsrücklage der Freien Hansestadt Bremen vertreten durch die Senatorin für Finanzen Bremer Landesbank, Kurt Petermann, Sales, Tel , Erstelldatum:
3 Depotauswertung: Anstalt Versorgungsvorsorge Positionen 2 Bezeichnung Rating Anlageklasse Nominalvolumen Kaufdatum Schuldscheindarlehen Landesbank A2 I 6.., Constant Maturity Bond Schuldscheindarlehen Landesbank A2 I 5.., Constant Maturity Bond Schuldscheindarlehen Landesbank A2 I 4.., Multi-Callable Bond Schuldscheindarlehen Landesbank A2 I 4.., Callable Bond Schuldscheindarlehen Landesbank A2 I 3.36., Callable Bond Schuldscheindarlehen Landesbank A2 I 4.., Multi-Callable Reverse Schuldscheindarlehen Landesbank A2 I, Multi-Tranch Bond Landesschatzanweisung öffentlich rechtlicher Emittent AAA I 8.., Pfandbrief Hypothekenbank AAA I 6.., Inhaberschuldverschreibung öffentlich rechtlicher Emittent AAA I 9.., Schuldscheindarlehen Landesbank Baa1 II, Schuldscheindarlehen Landesbank Baa2 II 3.27., Öffentlicher Namenspfandbrief Landesbank Aaa I, Namensschuldverschreibung öffentlich rechtlicher Emittent Aa1 I 6.., Schuldscheindarlehen Landesbank A2 I 5.., Öffentlicher Namenspfandbrief Landesbank Aaa I, Schuldscheindarlehen öffentlich rechtlicher Emittent A+ II 7.., Schuldscheindarlehen Landesbank A2 I 6.2., Schuldscheindarlehen Landesbank A2 I 5.., Öffentlicher Namenspfandbrief Landesbank Aaa I 5.., Namensschuldverschreibung Landesbank A2 I 14.., Namensschuldverschreibung Landesbank A2 I, Namensschuldverschreibung Landesbank A2 I, Namensschuldverschreibung Landesbank A3 I 5.., Namensschuldverschreibung Landesbank A2 I 6.9., Namensschuldverschreibung Bank A2 II 11.., Namensschuldverschreibung Landesbank A2 I, Schuldscheindarlehen Landesbank Baa2 II, Namensschuldverschreibung Bank A2 II, Schuldscheindarlehen Landesbank A2 I, Namensschuldverschreibung Bank A2 II, Namensschuldverschreibung Landesbank A2 I, Namensschuldverschreibung Landesbank A2 I 17..,
4 Depotauswertung: Anstalt Versorgungsvorsorge Fälligkeitsstruktur 3 Depotvolumen im Zeitablauf ohne Depotvolumen im Zeitablauf mit Depot #7363 Anstalt Versorgungsvorsorge Depot #7363 Anstalt Versorgungsvorsorge MT MCRF CMB MT MCRF CMB Jahr Fälligkeit Kdg. Jahr
5 Depotauswertung: Sondervermögen Positionen 4 Bezeichnung Rating Anlageklasse Nominalvolumen Kaufdatum Schuldscheindarlehen Landesbank A2 I 2.., Callable Bond Schuldscheindarlehen Landesbank A2 I 5.., Multi-Callable Bond Inhaberschuldverschreibung öffentlich rechtlicher Emittent AAA I 3.3., Landesschatzanweisung öffentlich rechtlicher Emittent AAA I 3.., Pfandbrief Landesbank WR I 1.6., Namensschuldverschreibung Landesbank A2 I, Schuldscheindarlehen Landesbank A2 I , Schuldscheindarlehen Landesbank A2 I 1.6., Schuldscheindarlehen Landesbank A2 I 3.., Schuldscheindarlehen Landesbank Baa1 II 4.., Schuldscheindarlehen Landesbank Baa2 II 6.73., Öffentlicher Namenspfandbrief Landesbank A2 I 5.., Schuldscheindarlehen öffentlich rechtlicher Emittent A+ II 1.3., Schuldscheindarlehen Landesbank Baa1 II 7.8., Namensschuldverschreibung Landesbank A2 I 5.95., Namensschuldverschreibung Landesbank A2 I 1.6., Namensschuldverschreibung Landesbank A2 I 7.4.,
6 Depotauswertung: Sondervermögen Fälligkeitsstruktur 5 Depotvolumen im Zeitablauf ohne Depotvolumen im Zeitablauf mit Depot #712 Sondervermögen Depot #712 Sondervermögen Jahr Fälligkeit Kdg. Jahr
7 Wichtige Hinweise 6 Dieses Informationsschreiben ist von der Bremer Landesbank Kreditanstalt Oldenburg -Girozentrale- ( Bremer Landesbank ) erstellt worden. Die Bremer Landesbank untersteht der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Eine Überprüfung oder Billigung dieses Informationsschreibens oder der hierin beschriebenen Produkte oder Dienstleistungen ist durch die zuständige Aufsichtsbehörde nicht erfolgt. Dieses Informationsschreiben dient ausschließlich Informations- und Diskussionszwecken und stellt weder ausdrücklich noch stillschweigend ein An- oder Verkaufsangebot, noch eine Einladung oder Aufforderung der Bremer Landesbank und/oder mit ihr verbundener Unternehmen dar, ein Geschäft in Wertpapieren oder anderen Finanzinstrumenten einzugehen. Ferner stellt dieses Informationsschreiben keine Finanzanalyse dar, sondern eine lediglich Ihrer allgemeinen Information dienende Werbemitteilung im Sinne des 31 Abs. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes. Aus diesem Grund ist dieses Informationsschreiben nicht unter Berücksichtigung aller besonderen gesetzlichen Anforderungen an die Gewährleistung der Unvoreingenommenheit von Finanzanalysen erstellt worden. Ebenso wenig unterliegt dieses Informationsschreiben dem Verbot des Handels vor der Veröffentlichung wie dies für Finanzanalysen gilt. Alle Informationen und sonstigen Angaben, die hierin enthalten sind, beziehen sich ausschließlich auf den angegebenen Stichtag. Eine Garantie für deren Aktualität und fort geltende Richtigkeit und Angemessenheit kann nicht gegeben werden. Vielmehr unterliegen alle in diesem Schreiben enthaltenen Informationen, insbesondere auch die Angaben zu Kursen, Preisen und sonstigen Konditionen, dem Vorbehalt jederzeitiger Änderung ohne vorherige Ankündigung oder Mitteilung. Soweit in diesem Informationsschreiben Preisindikationen oder Bedingungen einzelner Finanzprodukte oder Geschäftsmodelle dargestellt werden, handelt es sich lediglich um indikative Preise, Kurse und/oder Konditionen. Zudem sind in diesem Informationsschreiben nicht alle Bedingungen der dargestellten Produkte wiedergegeben. Jeder künftige Investor sollte daher bei seiner Anlageentscheidung auf die jeweils offiziellen einem Geschäftsabschluss zugrunde zu legenden Geschäftsunterlagen, endgültigen Bedingungen oder andere Dokumentationen zurückgreifen. Dieses Informationsschreiben begründet keinen Anspruch auf Erwerb oder Veräußerung der darin dargestellten Finanzprodukte und Einzelgeschäfte zu den mitgeteilten Kursen, Preisen oder sonstigen Konditionen. Allen Informationen und sonstigen Angaben in diesem Informationsschreiben, einschließlich der angegebenen Kurse, Preise und sonstigen Konditionen, liegen bezogen auf den Stichtag - aktuelle Marktdaten zugrunde. Diese sind ihrerseits Handels- und sonstigen Informationsdiensten oder anderen Quellen entnommen, die die Bremer Landesbank als zuverlässig beurteilt. Da insoweit allerdings keine neutrale Überprüfung dieser Quellen vorgenommen worden ist, kann die Bremer Landesbank keine Gewähr oder Verantwortung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Basisdaten und der daraus resultierenden Kurse, Preise und Konditionen übernehmen. Die aufgrund dieser Quellen in dem Informationsschreiben geäußerten Meinungen und Prognosen stellen unverbindliche Werturteile der Bremer Landesbank dar, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit keinerlei Gewähr übernommen werden kann. Soweit im Rahmen dieses Informationsschreibens zu Vergleichszwecken Preis- oder Kursangaben ohne ausdrückliche Quellenangaben enthalten sind, handelt es sich bei diesen Preisen und Kursen um von der Bremer Landesbank indikativ gestellte Konditionen zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Informationsschreiben. Die Bewertung einzelner Finanzinstrumente aufgrund der historischen Entwicklung lässt sich nicht zwingend auf die künftige Entwicklung übertragen. Frühere Wertentwicklungen, Simulationen oder Prognosen sind daher kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung. Währungskurse, Kursschwankungen oder vergleichbare Faktoren können sich nachteilig auf den Wert, den Preis oder den Ertrag von in diesem Informationsschreiben genannten Wertpapieren oder damit zusammen hängenden Finanzinstrumenten auswirken. Bei Preis-, Kurs- oder Renditeangaben oder ähnlichen Informationen, die in einer anderen Währung als Euro angegeben sind, weist die Bremer Landesbank hiermit ausdrücklich darauf hin, dass die Rendite einzelner Finanzinstrumente aufgrund von Währungskursschwankungen steigen oder fallen kann. Die hierin enthaltenen Aussagen und Informationen haben lediglich einen unverbindlichen Charakter und stellen insbesondere keine Anlageberatung, Anlageempfehlung oder Rechts- oder Steuerberatung dar. Vielmehr weist die Bremer Landesbank darauf hin, dass insbesondere die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden abhängt und künftig Änderungen unterworfen sein kann. Weder die Bremer Landesbank noch ihre Angestellten übernehmen daher eine Haftung für unmittelbare oder mittelbare Verluste aufgrund einer Nutzung der in diesem Informationsschreiben enthaltenen Aussagen oder Inhalte. Soweit Sie weitergehende Informationen oder eine anleger- und objektgerechte Beratung wünschen, empfiehlt Ihnen die Bremer Landesbank, einen ihrer Anlageberater/-innen aufzusuchen. Dieses Informationsschreiben richtet sich an Sie als ausschließlichen Empfänger. Daher ist die Weitergabe dieses Informationsschreibens an Dritte sowie die Erstellung von Kopien, ein Nachdruck oder sonstige Reproduktion oder Veröffentlichung des Inhalts oder von Teilen dieses Informationsschreibens nur mit vorheriger schriftliche Zustimmung der Bremer Landesbank zulässig. Die Kündigung eines mit der Bremer Landesbank geschlossenen Kredit- oder Darlehensvertrags kann auch zu einer Kündigung des Deutschen Rahmenvertrags für Finanztermingeschäfte und sämtlicher hierunter abgeschlossenen Finanztermingeschäfte führen; eine Teilkündigung von einzelnen Finanztermingeschäften ist ausgeschlossen. Dies bedeutet, dass Ihre Verpflichtungen aus diesen Finanztermingeschäften aufgrund der Kündigung des Rahmenvertrags beendet sind. An ihre Stelle tritt Ihre Verpflichtung zur Zahlung einer Schadensersatz- und/oder Ausgleichforderung gemäß Nr. 8 und 9 des Deutschen Rahmenvertrags für Finanztermingeschäfte. Eine Annahme und Nutzung der im anliegenden Schreiben zur Verfügung gestellten Informationen ist nur bei Akzeptanz der vorstehenden Bedingungen zulässig.
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