Arbeitsgruppe Kommunalinvestitionsprogramm

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1 Hessisches Ministerium der Finanzen Arbeitsgruppe Kommunalinvestitionsprogramm 15. Sitzung am 14. November 2017 Patrik Kraulich Referatsleiter IV 3

2 Agenda 1. Begrüßung 2. Abnahme des Protokolls der 14. Sitzung vom 18. August Stand KIP I 4. Ergebnisse der Evaluation zu KIP I 5. Vorstellung der Förderrichtlinie zu KIP II 6. Besprechung von Einzelfällen in der Clearingstelle 7. Verschiedenes 2

3 Agenda 1. Begrüßung 2. Abnahme des Protokolls der 14. Sitzung vom 18. August Stand KIP I 4. Ergebnisse der Evaluation zu KIP I 5. Vorstellung der Förderrichtlinie zu KIP II 6. Besprechung von Einzelfällen in der Clearingstelle 7. Verschiedenes 3

4 Abnahme des Protokolls der 14. Sitzung vom 18. August 2017 Änderungs- und Ergänzungswünsche wurden an das HMdF nicht herangetragen. Eine redaktionelle Änderung: Die heutige AG findet am Dienstag, den 14. November 2017 statt. 4

5 Agenda 1. Begrüßung 2. Abnahme des Protokolls der 14. Sitzung vom 18. August Stand KIP I 4. Ergebnisse der Evaluation zu KIP I 5. Vorstellung der Förderrichtlinie zu KIP II 6. Besprechung von Einzelfällen in der Clearingstelle 7. Verschiedenes 5

6 3. Stand KIP I Stand Anmelde- und Abrufverfahren KIP Kommunen Mehr als angemeldete Maßnahmen wurden als förderfähig eingestuft davon rd im Bundesprogramm (44 %) davon rd im Landesprogramm (56 %). Das Fördervolumen beträgt derzeit rd. 698,8 Mio.. Mittelabrufe im Bundesprogramm (inkl. Kofi) rd. 24,5 Mio. Mittelabrufe im Landesprogramm rd. 51,7 Mio. 6

7 3. Stand KIP I Stand Verwendungsnachweisverfahren KIP Kommunen Abschließende Prüfung von rd. 100 Verwendungsnachweisen im Landesprogramm. Die erste Meldung geprüfter Verwendungsnachweise im Bundesprogramm ist zum 1. Oktober 2017 an den Bund übersandt worden. Die Rückmeldung des Bundes zu diesen steht noch aus. Vier Kommunen haben das Verwendungsnachweisverfahren bereits vollständig abgeschlossen KIP insoweit für diese bereits beendet. 7

8 Agenda 1. Begrüßung 2. Abnahme des Protokolls der 14. Sitzung vom 18. August Stand KIP I 4. Ergebnisse der Evaluation zu KIP I 5. Vorstellung der Förderrichtlinie zu KIP II 6. Besprechung von Einzelfällen in der Clearingstelle 7. Verschiedenes 8

9 Ergebnisse der Evaluation zu KIP I Es sind über 220 Evaluationsbögen abgegeben worden. Rückmeldungen sind überwiegend sehr positiv und die Zufriedenheit mit dem Programm ist hoch. Klares Zeichen für KIP II: Viele Regelungen werden wir übernehmen! Anmerkungen der Kommunen waren durchaus hilfreich. Vereinzelt sind Vereinfachungsregeln einigen Kommunen nicht bekannt gewesen (z.b. Erleichterungen bei der HGO gem. 11 KIPG). 9

10 4. Evaluation KIP I Frage 1: Kontingentierung Den hessischen Kommunen sind Kontingente zugeteilt worden. So soll sichergestellt werden, dass jede Kommune den auf sie entfallenden Förderbetrag frühzeitig kennt und diesen für ihre Investitionsplanung berücksichtigen kann. Dies ist für meine Kommune vorteilhaft Teile ich im vollen Umfang. Teile ich. Neutral. Teile ich nicht. Teile ich überhaupt nicht. Kann ich nicht beurteilen. 10

11 4. Evaluation KIP I Frage 2: Kontingentausschöpfung Dem Land ist es wichtig, dass jede Kommune das ihr zustehende Kontingent möglichst umfassend ausschöpft. Dies spiegelt sich insbesondere durch die Beratungsleistungen im Anmeldeverfahren wieder Teile ich im vollen Umfang. Teile ich. Neutral. Teile ich nicht. Teile ich überhaupt nicht. Kann ich nicht beurteilen. 11

12 4. Evaluation KIP I Frage 3: Anmeldeverfahren Im Regelfall reicht die Übersendung des Anmeldebogens mit einer aussagekräftigen Maßnahmenbeschreibung für die Anmeldung aus. Weitergehende Unterlagen werden nur bei Maßnahmen mit entsprechendem Klärungsbedarf (z.b. hinsichtlich des Investitionsvolumens und der Förderfähigkeit) angefordert. Das Anmeldeverfahren stellt für uns eine Erleichterung dar Teile ich im vollen Umfang. Teile ich. Neutral. Teile ich nicht. Teile ich überhaupt nicht. Kann ich nicht beurteilen. 12

13 4. Evaluation KIP I Frage 4: Förderliste Die Einstufung der Förderfähigkeit einer Maßnahmen kann der monatlich aktualisierten Förderliste entnommen werden, die im Internet veröffentlicht wird. Dies stellt eine einfache Möglichkeit der Information dar Teile ich im vollen Umfang. Teile ich. Neutral. Teile ich nicht. Teile ich überhaupt nicht. Kann ich nicht beurteilen. 13

14 4. Evaluation KIP I Frage 5: Einschränkung des Refinanzierungsverbotes Im KIP ist die Umsetzung von Maßnahmen bereits vor der abschließenden Feststellung der Förderfähigkeit einer Maßnahme möglich (Ausnahme vom Refinanzierungsverbot*). Diese Konstruktion stellt einen Vorteil zu anderen Förderprogrammen dar Teile ich im vollen Umfang. Teile ich. Neutral. Teile ich nicht. Teile ich überhaupt nicht. Kann ich nicht beurteilen. 14

15 4. Evaluation KIP I Frage 6: Maßnahmenänderungen Im Rahmen des KIPs wird auf Zuwendungsbescheide verzichtet. Sich später ergebende Maßnahmenänderungen und Mittelverschiebungen können daher ohne großen bürokratischen Aufwand ermöglicht werden. Dies erleichtert das Verfahren deutlich Teile ich im vollen Umfang. Teile ich. Neutral. Teile ich nicht. Teile ich überhaupt nicht. Kann ich nicht beurteilen. 15

16 4. Evaluation KIP I Frage 7: Controlling Da es sich um ein überjähriges Förderprogramm handelt, muss dieses in regelmäßigen Abschnitten überprüft werden. Im Rahmen des KIP ist der Zeitraum von vier Stichtagen im Jahr (Konjunkturprogramme) auf zwei Stichtage reduziert worden. Das Verfahren lässt sich durch das Ausfüllen einer Exceltabelle einfach handhaben Teile ich im vollen Umfang. Teile ich. Neutral. Teile ich nicht. Teile ich überhaupt nicht. Kann ich nicht beurteilen. 16

17 Agenda 1. Begrüßung 2. Abnahme des Protokolls der 14. Sitzung vom 18. August Stand KIP I 4. Ergebnisse der Evaluation zu KIP I 5. Vorstellung der Förderrichtlinie zu KIP II 6. Besprechung von Einzelfällen in der Clearingstelle 7. Verschiedenes 17

18 5. Förderrichtlinie KIP II Stand der Rahmenbedingungen zu KIP II Änderungsgesetz zum Kommunalinvestitionsprogrammgesetz (KIPG) ist verabschiedet und verkündet (GVBl. S.290). Konsolidierte Fassung ist zu finden auf unserer Homepage unter: vestitionsprogrammgesetz_-_kipg.pdf Die Verwaltungsvereinbarung zwischen den Ländern und dem Bund zur Umsetzung des zweiten Teils des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) ist am 20. Oktober 2017 in Kraft getreten. Diese finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage unter: vereinbarung_zur_durchfuehrung_des_kinvfg_teil_2_-_schulen.pdf Einvernehmen mit Bund wird derzeit hergestellt ( 11 Abs. 2 KInvFG). 18

19 5. Förderrichtlinie KIP II Vorstellung der Förderrichtlinie zu KIP II Aufgrund des kurzfristigen Versandes liegt bislang nur die Stellungnahme des Landeswohlfahrtsverbandes vor. Sofern noch über AG Sitzung hinaus Bedarf für Stellungnahmen ist, so können diese gerne noch im Laufe der KW 49 eingereicht werden. Die Übersendung der aktualisierten Fassung erfolgt nach der heutigen Sitzung. Besprechung Förderrichtlinie. 19

20 5. Förderrichtlinie KIP II Noch nicht abschließend geklärt: Baufachliche Prüfung Nach Rücksprache mit dem Bund ist es möglich auch für das Bundesprogramm von der Ausnahmeregelung in Ziffer 13.5 der VV zu 44 LHO Gebrauch zu machen. Baufachliche Prüfung wäre sodann in allen Fällen durch die bautechnische Dienststelle des kommunalen Zuwendungsempfängers zu prüfen. Sofern dieser keine unterhält bzw. keine Kapazitäten bei dieser frei sind, wäre bei Maßnahmen mit einem Fördervolumen von über der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) zu beauftragen. Spricht etwas gegen die skizzierte Anwendung dieser Regelung? Sollte für Baumaßnahmen ab einem bestimmten Investitionsvolumen (oder bei Ersatzschulen) generell die Zuständigkeit auf den LBIH übertragen werden (Verantwortung)? 20

21 5. Förderrichtlinie KIP II Noch nicht abschließend geklärt: Berücksichtigung der Städte Kelsterbach und Oestrich-Winkel bei den Kontingenten der jeweiligen Landkreise (Groß-Gerau und Rheingau-Taunus)? Vorschlag: Antragsberechtigung bleibt bei den Landkreisen. Möglichkeit für die Landkreise auch originäre Eigenmittel in der Höhe weiterzuleiten, bleibt erhalten. Kontingent könnte in diesem Fall vollumfänglich vom Landkreis für eigene Maßnahmen eingesetzt werden. Es bedarf keiner Vereinbarung zwischen Landkreis und Stadt bzgl. Übernahme des Eigenanteils etc. Wenn Weiterleitung von Fördermitteln geplant, empfiehlt sich Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung über Leistung Eigenanteil, Rückforderung etc. Weitere Abstimmung erfolgt über KSpV. 21

22 5. Förderrichtlinie KIP II Zeitplan Kommunalinvestitionsprogramm II 29. September 2017 Ausfertigung des Änderungsgesetzes zum Kommunalinvestitionsprogrammgesetz Anfang 2018 Beginn des Anmeldeverfahrens Förderrichtlinie Konzeptionsphase September -Oktober November -Dezember Anfang > Umsetzungsphase Abschluss der Rahmendarlehensverträge/Zu schussvereinbarung mit der WIBank 22

23 5. Förderrichtlinie KIP II Änderungen Förderrichtlinie KIP Kommunen (KIP I) Durch das Änderungsgesetz zum KIPG ist auch die längere Programmlaufzeit des Bundesprogramms nach dem KInvFG in Hessen umgesetzt worden. Daher bedarf es einer Änderung der entsprechenden Ziffern in der Förderrichtlinie KIP Kommunen (Maßnahmenende, letzten Mittelabrufe, Einreichung der Verwendungsnachweise etc.). Entsprechend werden auch die FAQs hinsichtlich der zeitlichen Veränderungen überarbeitet. 23

24 5. Förderrichtlinie KIP II Änderungen Förderrichtlinie KIP Kommunen (KIP I) Im Zuge der Änderung werden noch die folgenden Änderungen miteingefügt: Übersendung von Fotos (s. bereits Förderrichtlinie KIP II, Ziffer ), Anpassung Abrechnungszeitraum Landesprogramm (Ziffer 4.2), ergänzende Unterlagen bei Mittelabrufen (Ziffer 9.1.1, s. ebenfalls bereits Förderrichtlinie KIP II). 24

25 Agenda 1. Begrüßung 2. Abnahme des Protokolls der 14. Sitzung vom 18. August Stand KIP I 4. Ergebnisse der Evaluation zu KIP I 5. Vorstellung der Förderrichtlinie zu KIP II 6. Besprechung von Einzelfällen in der Clearingstelle 7. Verschiedenes 25

26 6. Clearingstelle Aktuelle Fälle Es wurden aktuell keine neuen Fälle an das HMdF herangetragen. 26

27 6. Clearingstelle Verwendungsnachweisprüfung - Umfang der Prüfung durch die Revisionsämter der Landkreise Bereits in der letzten Sitzung der Clearingstelle angesprochen: Verwendungsnachweis (VN) mit Prüfvermerk des Revisionsamtes ( ohne Beanstandungen ) wurde eingereicht. Die Mittel waren zum Teil verspätet verausgabt worden. Auf Rückfrage teilte der Landkreis mit, dass die nicht rechtzeitige Mittelverausgabung nicht zu dem Prüfungsumfang gehöre. Fall konnte inhaltlich gelöst werden, aber Frage bleibt, wie weit geht Prüfpflicht der Revisionsämter? Nach der Förderrichtlinie KIP ist die rechtzeitige Mittelverausgabung zu beachten. Diese ist auch anhand der einfachen Belegliste ersichtlich und prüfbar. Es handelt sich hier um eine Regelung gem. Ziffer 7.2 der VV zu 44 LHO. Vertrauensvorschuss für die durch Revisionsamt vorgeprüften VN könnte verloren gehen. 27

28 6. Clearingstelle Verwendungsnachweisprüfung - Umfang der Prüfung durch die Revisionsämter der Landkreise Einigung in gemeinsamer AG der Rechnungsprüfungsämter des Städte- und Landkreistages am 18. Oktober 2017 in Rödermark: Anpassung/ Klarstellung in den Formularen bei Feldern baufachliche Prüfung und Prüfung durch die Revisionsämter. Prüfung der rechtzeitigen Mittelverausgabung erfolgt somit weiterhin durch die Revisionsämter. Insofern bleibt es dabei, dass für die von den Revisionsämtern geprüften Verwendungsnachweise weiterhin ein entsprechender Vertrauensvorschuss erhalten bleiben kann. 28

29 6. Clearingstelle Maßnahmenende KIP I Definition des Maßnahmenendes in der Förderrichtlinie KIP Kommunen, Ziffer 3.3: Abnahme aller Leistungen. Wie auch bei der Definition des Maßnahmenbeginns bezieht sich das Maßnahmenende auf den jeweiligen Leistungs- und Lieferungsvertrag. Es kommt hier nicht auf die Abnahme der Architektenleistungen (insbesondere Probleme bei Leistungsphase 9) an. Wichtig: Letzter Auszahlungstermin ist der 15. Dezember Mittelverausgabungen müssen innerhalb der Zweimonatsfrist bis zum 15. Februar 2021 erfolgen. Alles was erst danach zur Zahlung fällig wird, kann nicht mehr über das Programm finanziert werden. 29

30 Agenda 1. Begrüßung 2. Abnahme des Protokolls der 14. Sitzung vom 18. August Stand KIP I 4. Ergebnisse der Evaluation zu KIP I 5. Vorstellung der Förderrichtlinie zu KIP II 6. Besprechung von Einzelfällen in der Clearingstelle 7. Verschiedenes 30

31 7. Verschiedenes KIP II: Berücksichtigung der Ersatzschüler bei Sonderstatusstädten Gem. 138 Abs. 2 des Hessischen Schulgesetzes wurden die Schülerzahlen der Ersatzschulen in den Sonderstatusstädten bei den Kontingenten der jeweiligen Landkreise berücksichtigt. Insofern sind für die Maßnahmen der Ersatzschulen in den Sonderstatusstädten die jeweiligen Landkreise die richtigen Ansprechpartner für die Meldung ihrer Maßnahmen im Sinne von 15 Abs. 4 KIPG. Eine Sonderstatusstadt könnte sich bereit erklären einen Anteil Ihres Kontingentes überobligatorisch an Ersatzschulen in ihrem Gebiet weiterzugeben. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. 31

32 7. Verschiedenes Kick-off-Veranstaltung KIP II Geplant ist eine Informationsveranstaltung zum KIP II vor/ zu Beginn des Anmeldeverfahrens. Auf dieser sollen die vielen derzeit eingehenden Fragen der Antragsberechtigten zum Anmeldeverfahren, zu den Förderbereichen etc. zum KIP II nochmal zusammenfassend geklärt werden. Veranstaltung wird im HMdF stattfinden. Wegen eines Termins kommen wir in Kürze auf Sie zu. 32

33 7. Verschiedenes Termin für die 16. Sitzung der AG Kommunalinvestitionsprogramm Vorschlag Freitag, der 19. Januar 2018, um 10 Uhr 33

34 Gibt es aktuell Fragen?

35 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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