Hessisches Ministerium der Finanzen. Konstituierende Sitzung der AG HESSENKASSE. Patrik Kraulich. Referatsleiter IV 3 und Stellv. Abteilungsleiter IV

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1 Konstituierende Sitzung der AG HESSENKASSE Patrik Kraulich Referatsleiter IV 3 und Stellv. Abteilungsleiter IV

2 Agenda 1. Begrüßung 2. Vorstellung der Grundzüge des Entschuldungsprogramms, Darstellung der Abt. I und Abt. II der HESSENKASSE 3. Erörterung des weiteren Vorgehens zu Abt. I und Abt. II der HESSENKASSE, insbesondere Erhebung der Kassenkreditverträge durch die WIBank 4. Erste Überlegungen zu dem flankierenden Investitionsprogramm 5. Verschiedenes 2

3 1. Begrüßung Land ist wie beim KFA, dem Kommunalen Schutzschirm und den Kommunalinvestitionsprogrammen KIP und KIP macht Schule! im Dialog mit der Kommunalen Familie. Frage der Altschulden bereits auf Fachebene in Arbeitsgruppe Optimierung der Finanzaufsicht des HMdIS gemeinsam erörtert. Finanz- und Innenminister haben Präsidenten und Direktoren der Kommunalen Spitzenverbände vorab die Grundzüge der HESSENKASSE vorgestellt. Weiteres Verfahren der HESSENKASSE wird eng in gemeinsamer Arbeitsgruppe auf Fachebene begleitet. Finanz- und Innenminister bieten an, die HESSENKASSE in Regionalkonferenzen in ganz Hessen den Kommunen vorzustellen. 3

4 1. Begrüßung Heute: Konstituierende Arbeitsgruppensitzung Im Anschluss: Abfrage der Kassenkreditverträge bei den Kommunen Aufnahme der HESSENKASSE in die Planungen des Landes zum Doppelhaushalt 2018/2019 Einleitung des Gesetzgebungsverfahrens einschließlich notwendiger Änderungen der Hessischen Gemeindeordnung sowie erlassrechtlicher Begleitung Beginn des Antragsverfahrens 4

5 Agenda 1. Begrüßung 2. Vorstellung der Grundzüge des Entschuldungsprogramms, Darstellung der Abt. I und Abt. II der HESSENKASSE 3. Erörterung des weiteren Vorgehens zu Abt. I und Abt. II der HESSENKASSE, insbesondere Erhebung der Kassenkreditverträge durch die WIBank 4. Erste Überlegungen zu dem flankierenden Investitionsprogramm 5. Verschiedenes 5

6 2. Darstellung der Abt. I Ermittlung der Kassenkredite Abteilung I Eingangstor zur HESSENKASSE Prüfung aller von den kassenkreditverschuldeten Kommunen an die WIBank gemeldeten Darlehen auf ihre Kassenkrediteigenschaft Gegenüberstellung mit der vorhandenen Liquidität und mit Kapitalanlagen Abteilung II Übernahme der echten Kassenkredite aus Abt. I und Ablösung zum nächstmöglichen Zeitpunkt bei den Gläubigerinstituten der Kommunen Derzeit gehen HMdF und HMdIS von einem Ablösungsvolumen von rund 6 Mrd. Euro aus. Kommunen mit Kassenkrediten in geringem Umfang (unter 100 je Einwohner; betrifft derzeit 17 Kommunen; darüber derzeit 265 Kommunen) sollen grundsätzlich nicht in Abt. II berücksichtigt werden Abteilung III Flankierendes Investitionsprogramm in Höhe von 500 Mio. Euro für finanzoder strukturschwache Kommunen ohne Kassenkredite 6

7 2. Darstellung der Abt. II Kassenkreditentschuldung Abteilung I Eingangstor zur HESSENKASSE Prüfung aller von den kassenkreditverschuldeten Kommunen an die WIBank gemeldeten Darlehen auf ihre Kassenkrediteigenschaft Gegenüberstellung mit der vorhandenen Liquidität und mit Kapitalanlagen Abteilung II Übernahme der echten Kassenkredite aus Abt. I und Ablösung zum nächstmöglichen Zeitpunkt bei den Gläubigerinstituten der Kommunen Derzeit gehen HMdF und HMdIS von einem Ablösungsvolumen von rund 6 Mrd. Euro aus. Kommunen mit Kassenkrediten in geringem Umfang (unter 100 je Einwohner; betrifft derzeit 17 Kommunen; darüber derzeit 265 Kommunen) sollen grundsätzlich nicht in Abt. II berücksichtigt werden Abteilung III Flankierendes Investitionsprogramm in Höhe von 500 Mio. Euro für finanzoder strukturschwache Kommunen ohne Kassenkredite 7

8 2. Eigenbeitrag der Teilnehmer Im Durchschnitt rund 100 Mio. Euro p.a. über 30 Jahre = 25 Euro pro Einwohner und Jahr Einerseits werden alle teilnehmenden Kommunen bzgl. ihres jährlichen Beitrags gleich behandelt. Er beträgt einheitlich 25 Euro je Einwohner und Jahr. Andererseits werden die teilnehmenden Kommunen mit Blick auf ihre individuelle Kassenkreditverschuldung unterschiedlich behandelt. Kommunen mit hoher Kassenkreditverschuldung zahlen ihren Beitrag an die HESSENKASSE entsprechend länger als solche mit niedrigeren abgelösten Kassenkreditbeständen. Jede teilnehmende Kommune erhält eine Unterstützung durch die HESSENKASSE in mindestens derselben Höhe wie ihr Eigenbeitrag. Für besonders hoch mit Kassenkrediten verschuldete Kommunen übernimmt die HESSENKASSE die darüber hinausgehenden Beträge, damit auch sie in längstens 30 Jahren von sämtlichen Lasten aus der ehemaligen Kassenkreditverschuldung befreit sind. Mit der 30. Jahresrate endet der Beitrag dieser Kommunen zur HESSENKASSE. 8

9 Anzahl der Kommunen Hessisches Ministerium der Finanzen 2. Entwicklung der voraussichtlichen Anzahl der beitragspflichtigen Kommunen Jahr Quelle: eigene Berechnung HMdF 9

10 2. Eigenbeitrag der Teilnehmer und Unterstützung durch die HESSENKASSE Beispiel: kassenkreditverschuldete Kommune 1 A-Dorf Einwohner Kassenkredit 8 Mio. 8 Mio. WIBank Löst Kassenkredite bei den Banken ab. 2 A-Dorf Kassenkredit 0 25 /EW Hessenkasse Teilnahme 16 Jahre WIBank 50 /EW 0 Mio. +Zins 2,6 Mio. * 3 A-Dorf Kassenkredit 0 Hessenkasse nach 16 Jahren WIBank 0 Mio. Beitrag A-Dorf: 25 je Einwohner p.a. = p.a. = insgesamt 4 Mio. Unterstützung durch die Hessenkasse: insgesamt 6,6 Mio. * Quelle: eigene Berechnung HMdF; *Zinssatz von 2% und Endfälligkeit der Refinanzierung unterstellt 10

11 2. Eigenbeitrag der Teilnehmer und Unterstützung durch die HESSENKASSE Beispiel: besonders hoch kassenkreditverschuldete Kommune 1 B-Stadt Einwohner Kassenkredit 500 Mio. 500 Mio. WIBank Löst Kassenkredite bei den Banken ab. 2 B-Stadt Kassenkredit 0 25 /EW Hessenkasse Teilnahme 30 Jahre WIBank 50 /EW 350 Mio. +Zins 300 Mio. * 3 B-Stadt Kassenkredit 0 Hessenkasse nach 30 Jahren 350 Mio. WIBank 0 Mio. Beitrag S-Stadt: 25 je Einwohner p.a. = 2,5 Mio. p.a. = insgesamt 75 Mio. Unterstützung durch die Hessenkasse: insgesamt 725 Mio. * Quelle: eigene Berechnung HMdF; *Zinssatz von 2% und Endfälligkeit der Refinanzierung unterstellt 11

12 2. Wirkungsweise der HESSENKASSE Ablösung kommunaler Kassenkredite Kassenkredite der hessischen Kommunen in Mrd. Euro 8 7 7,51 Ablösungsstichtag 1. Juli ,62 6,40 6,52 6,25 6,00 Idealvorstellung ,00 0, Quelle der Daten: : Hessisches Statistisches Landesamt; Jährliche Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände; Schuldenstand der Kernhaushalte zum 31.Dezember; Letzte Aktualisierung: 16. November : Vorabauswertung des Hessischen Statistischen Landesamtes zur Schuldenstatistik; Schuldenstand der Kernhaushalte zum 31. Dezember 2016; Stand: 6. Juni : Fiktive Werte; Annahmen HMdF 12

13 2. Wirkungsweise der HESSENKASSE Veränderung des Haushaltsrechts der Kommunen Kassenkredit auf Funktion als kurzfristiger Liquiditätskredit zurückführen: Vorgabe genauerer Liquiditätsplanung, Einführung eines Liquiditätspuffers z. B. anhand des Baden-Württemberger Modells = 2 % der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Kassenkredite erfüllen nur die Funktion als kurzfristiger Liquiditätskredit Volumenbegrenzung bei Kassenkrediten: genehmigter Höchstbetrag wird stark reduziert und auf einen einheitlichen Sockelbetrag gedeckelt. Grundsätzlich Verpflichtung zur umgehenden Rückführung von Kassenkrediten. Anforderungen an den Haushaltsausgleich ausweiten: Haushalt gilt als ausgeglichen, wenn der Ergebnis- und der Finanzhaushalt ausgeglichen sind Genehmigungstatbestände werden ergänzt um: Ausgleich Ergebnis- und Finanzhaushalt Rückbetrachtung: Vorlage Jahresabschluss des Vor-Vorjahres als Genehmigungsvoraussetzung 13

14 Agenda 1. Begrüßung 2. Vorstellung der Grundzüge des Entschuldungsprogramms, Darstellung der Abt. I und Abt. II der HESSENKASSE 3. Erörterung des weiteren Vorgehens zu Abt. I und Abt. II der HESSENKASSE, insbesondere Erhebung der Kassenkreditverträge durch die WIBank 4. Erste Überlegungen zu dem flankierenden Investitionsprogramm 5. Verschiedenes 14

15 3. Ermittlung der Kassenkredite Erhebung des aktuellen Standes Abteilung I Eingangstor zur HESSENKASSE Prüfung aller von den kassenkreditverschuldeten Kommunen an die WIBank gemeldeten Darlehen auf ihre Kassenkrediteigenschaft Gegenüberstellung mit der vorhandenen Liquidität und mit Kapitalanlagen Abteilung II Übernahme der echten Kassenkredite aus Abt. I und Ablösung zum nächstmöglichen Zeitpunkt bei den Gläubigerinstituten der Kommunen Derzeit gehen HMdF und HMdIS von einem Ablösungsvolumen von rund 6 Mrd. Euro aus. Kommunen mit Kassenkrediten in geringem Umfang (unter 100 je Einwohner; betrifft derzeit 17 Kommunen; darüber derzeit 265 Kommunen) sollen grundsätzlich nicht in Abt. II berücksichtigt werden Abteilung III Flankierendes Investitionsprogramm in Höhe von 500 Mio. Euro für finanzoder strukturschwache Kommunen ohne Kassenkredite 15

16 3. Ermittlung der Kassenkredite Abfrage der WIBank bei den Kommunen Derzeitiger Stand der Abfrage Gebietskörperschaft (Darlehensnehmer, Dropdown-Auswahl) Ansprechpartner der Gebietskörperschaft (Name, Tel., ) Kassenkredite per (in EUR) Kassenkredite per (in EUR) Kassenkredite per (in EUR) geplanter KK-Zinsen im HH-Plan 2016 (Plan in EUR) tatsächlich gezahlter KK-Zinsen im HH-Vollzug 2016 (Ergebnis in EUR) geplanter KK-Zinsen im HH-Plan 2017 (Plan in EUR) mittelfristig geplanter KK-Zinsen im HH-Jahr 2018 (in EUR) mittelfristig geplanter KK-Zinsen im HH-Jahr 2019 (in EUR) mittelfristig geplanter KK-Zinsen im HH-Jahr 2020 (in EUR) 16

17 3. Ermittlung der Kassenkredite Abfrage der WIBank bei den Kommunen Derzeitiger Stand der Abfrage Darlehens-Nummer Gläubiger-Kreditinstitut Aktuelle Restschuld (in EUR) Verzinsungsart (Drop-Down-Auswahl) Zinssatz (nom. p.a.) Darlehen ist täglich fällig? (Ja oder Nein) nächster Zinsanpassungstermin "ZAP" (am tt.m.jjjj) Restschuld am nächsten ZAP Derivat abgeschlossen, dessen Laufzeit über den ZAP hinausgeht (Ja oder Nein) 17

18 3. Ermittlung der Kassenkredite Abfrage der WIBank bei den Kommunen Derzeitiger Stand der Abfrage Zweckbestimmung oder weitere Informationen zum Kredit In welcher Höhe wurde der KK zum zur Liquiditätssicherung verwendet? In welcher Höhe standen dem KK am liquide Mittel gegenüber? In welcher Höhe wurde der KK am zur Vorfinanzierung von Investitionen verwendet? In welcher Höhe standen dem KK am andere Vermögenswerte gegenüber, z.b. Kapitalanlage? In welcher Höhe wurde der KK am weitergereicht, z.b. an einen Eigenbetrieb oder eine Gesellschaft? 18

19 Agenda 1. Begrüßung 2. Vorstellung der Grundzüge des Entschuldungsprogramms, Darstellung der Abt. I und Abt. II der HESSENKASSE 3. Erörterung des weiteren Vorgehens zu Abt. I und Abt. II der HESSENKASSE, insbesondere Erhebung der Kassenkreditverträge durch die WIBank 4. Erste Überlegungen zu dem flankierenden Investitionsprogramm 5. Verschiedenes 19

20 4. Investitionsförderung über Abt. III Für Zukunftsinvestitionen Abteilung I Eingangstor zur HESSENKASSE Prüfung aller von den kassenkreditverschuldeten Kommunen an die WIBank gemeldeten Darlehen auf ihre Kassenkrediteigenschaft Gegenüberstellung mit der vorhandenen Liquidität und mit Kapitalanlagen Abteilung II Übernahme der echten Kassenkredite aus Abt. I und Ablösung zum nächstmöglichen Zeitpunkt bei den Gläubigerinstituten der Kommunen Derzeit gehen HMdF und HMdIS von einem Ablösungsvolumen von rund 6 Mrd. Euro aus. Kommunen mit Kassenkrediten in geringem Umfang (unter 100 je Einwohner; betrifft derzeit 17 Kommunen; darüber derzeit 265 Kommunen) sollen grundsätzlich nicht in Abt. II berücksichtigt werden Abteilung III Flankierendes Investitionsprogramm in Höhe von 500 Mio. Euro für finanzoder strukturschwache Kommunen ohne Kassenkredite 20

21 Auswahlkriterien Investitionsprogramm Für Zukunftsinvestitionen Abteilung III Auswahlkriterien für das flankierende Investitionsprogramm in Höhe von 500 Mio. Euro für finanz- oder strukturschwache Kommunen ohne Kassenkredite Keine Kassenkredite Stichtag in der Zukunft? Stichtag in der Vergangenheit? Mehrjahresbetrachtung? Finanzschwäche Steuereinnahmekraft (Statistik)? Finanzkraftreihenfolge (KFA)? Mehrjahresbetrachtung? Betrachtung kommunaler Gruppen? Unterteilung in Größenklassen? Differenzierte Schwellenwerte nach Gruppen oder Größenklassen? Strukturschwäche Zugehörigkeit zu einem Strukturraum nach LEP? Zugehörigkeit zu einer Region? Negativabgrenzung? 21

22 Agenda 1. Begrüßung 2. Vorstellung der Grundzüge des Entschuldungsprogramms, Darstellung der Abt. I und Abt. II der HESSENKASSE 3. Erörterung des weiteren Vorgehens zu Abt. I und Abt. II der HESSENKASSE, insbesondere Erhebung der Kassenkreditverträge durch die WIBank 4. Erste Überlegungen zu dem flankierenden Investitionsprogramm 5. Verschiedenes 22

23 5. Verschiedenes Termin für die nächste AG-Sitzung Freitag, 1. September 2017, 13:00 Uhr, Großer Sitzungssaal HMdF 23

24 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Patrik Kraulich Referatsleiter IV 3 und Stellv. Abteilungsleiter IV

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