2. AG HESSENKASSE. Sitzung der. am 1. September Patrik Kraulich. Referatsleiter IV 3 und Stellv. Abteilungsleiter IV

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1 Sitzung der 2. AG HESSENKASSE am 1. September 2017 Patrik Kraulich Referatsleiter IV 3 und Stellv. Abteilungsleiter IV

2 Agenda 1. Begrüßung und Protokollabnahme 2. Status HESSENKASSE 3. Auswertung Kassenkreditbestandsmeldungen 4. Aktuelle Themen - Weiteres Vorgehen / Zeitplanvorstellung der HESSENKASSE 5. Verschiedenes - HSGB - Fragenkatalog - HLT Fragenkatalog - Regionalkonferenzen 2

3 1. Begrüßung und Protokollabnahme Änderungs- oder Ergänzungswünsche wurden an das HMdF nicht herangetragen. 3

4 Agenda 1. Begrüßung und Protokollabnahme 2. Status HESSENKASSE 3. Auswertung Kassenkreditbestandsmeldungen 4. Aktuelle Themen - Weiteres Vorgehen / Zeitplanvorstellung der HESSENKASSE 5. Verschiedenes - HSGB - Fragenkatalog - HLT - Fragenkatalog - Regionalkonferenzen 4

5 2. Status HESSENKASSE Kommunale Kassenkredite auf beständig hohem Niveau Kassenkredite der hessischen Kommunen in Mrd. Euro Finanz- und Wirtschaftskrise 6,42 7,51 6,62 6,40 6,52 6, , ,66 3,21 3,13 3,20 3,75 Kassenkreditentschuldung Kommunaler Schutzschirm über 1,8 Mrd. Euro Quelle der Daten: : Hessisches Statistisches Landesamt; Jährliche Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände; Schuldenstand der Kernhaushalte zum 31.Dezember; Letzte Aktualisierung: 16. November : Vorabauswertung des Hessischen Statistischen Landesamtes zur Schuldenstatistik; Schuldenstand der Kernhaushalte zum 31. Dezember 2016; Stand: 6. Juni 2017; eigene Darstellung 5

6 2. Status HESSENKASSE Kassenkredite sind vielerorts faktisch zu einem dauerhaften Finanzierungsinstrument für laufende Ausgaben geworden. Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt; Vorabauswertung zur Schuldenstatistik 2016; Schuldenstand der Kernhaushalte zum 31. Dezember 2016; Stand: 6. Juni 2017; Einwohner zum ; eigene Berechnung 6

7 2. Status HESSENKASSE Paradigmenwechsel erforderlich und möglich Zinsänderungsrisiken für die Kommunen ausschließen. Geregelten Abbau der Kassenkreditbestände einleiten. Kassenkredite auf ihren ursprünglichen Verwendungszweck - kurzfristige Liquiditätssicherung - zurückführen. Zeitpunkt aufgrund der Konsolidierungsfortschritte der Kommunen und der Niedrigzinsphase günstig. Für die Kommunen freiwillige Umschuldung aller kommunalen Kassenkredite in einer Größenordnung von über 6 Mrd. Euro auf den Programm der WIBank Laufzeit je nach individueller Verschuldung bis zu 30 Jahre Flankiert ebenfalls ab dem durch ein Investitionsprogramm in Höhe von 500 Mio. Euro für sparsame und finanz- oder strukturschwache Kommunen ohne Kassenkredite 7

8 2. Status HESSENKASSE Freiwilliges Hilfsangebot Ziel: Über einen vertretbaren Zeitraum alle der zum Abbau von Altfehlbeträgen (in Form von Kassenkrediten) verpflichteten Kommunen zu realistischen und zumutbaren Bedingungen bei ihren Eigenanstrengungen zum Kassenkreditabbau zu unterstützen. Dazu soll ein Hilfsprogramm aufgelegt werden, für das sich die Kommunen bewerben können. Finanzierung der Entschuldung: Zu Zweidritteln über den Landeshaushalt = voraussichtlich rund 200 Mio. Euro p.a. über 30 Jahre (Einsatz von Landesmitteln, von Mitteln, die im Landesausgleichsstock entbehrlich werden, von Bundesentlastungen für Kommunen und über die Fortführung der erhöhten Gewerbesteuerumlage, die Ende 2018 ausläuft) Zu einem Drittel durch einen Eigenbeitrag der Teilnehmer = voraussichtlich im Durchschnitt rund 100 Mio. Euro p.a. über 30 Jahre Finanzierung des flankierenden Investitionsprogramms: Aus dem Landeshaushalt = 500 Mio. Euro 8

9 2. Status HESSENKASSE Eigenbeitrag der Teilnehmer Im Durchschnitt rund 100 Mio. Euro p.a. über 30 Jahre = 25 Euro pro Einwohner und Jahr Einerseits werden alle teilnehmenden Kommunen bzgl. ihres jährlichen Beitrags gleich behandelt. Er beträgt einheitlich 25 Euro je Einwohner und Jahr. Andererseits werden die teilnehmenden Kommunen mit Blick auf ihre individuelle Kassenkreditverschuldung unterschiedlich behandelt. Kommunen mit hoher Kassenkreditverschuldung zahlen ihren Beitrag an die HESSENKASSE entsprechend länger als solche mit niedrigeren abgelösten Kassenkreditbeständen. Jede teilnehmende Kommune erhält eine Unterstützung durch die HESSENKASSE in mindestens derselben Höhe wie ihr Eigenbeitrag. Für besonders hoch mit Kassenkrediten verschuldete Kommunen übernimmt die HESSENKASSE die darüber hinausgehenden Beträge, damit auch sie in längstens 30 Jahren von sämtlichen Lasten aus der ehemaligen Kassenkreditverschuldung befreit sind. Mit der 30. Jahresrate endet der Beitrag dieser Kommunen zur HESSENKASSE. 9

10 2. Status HESSENKASSE Finanzierung der HESSENKASSE Land zahlt 200 Mio. p.a. an die HESSENKASSE Landkreise, Städte und Gemeinden zahlen durchschnittlich 100 Mio. p.a. an die HESSENKASSE HESSENKASSE zahlt Zins und Tilgung für abgelöste bzw. übernommene Kassenkredite 10

11 Agenda 1. Begrüßung und Protokollabnahme 2. Status HESSENKASSE 3. Auswertung Kassenkreditbestandsmeldungen 4. Aktuelle Themen - Weiteres Vorgehen / Zeitplanvorstellung der HESSENKASSE 5. Verschiedenes - HSGB - Fragenkatalog - HLT Fragenkatalog - Regionalkonferenzen 11

12 3. Auswertung Kassenkreditbestandmeldungen Abfrage der WIBank bei den Kommunen Rücklaufquote 443 von 447 (99,1%) Fehlanzeigen 167 (37,7%) Kassenkredite HSL per ,00 von Kommunen ohne Rückmeldung Kassenkredite per (gemeldet) ,40 KK per (gemeldet + nicht gemeldet) ,40 Kassenkredite per (gemeldet) ,12 Kassenkredite per (gemeldet) ,89 geplanter KK-Zinsen HH-Plan 2016 (gemeldet) ,09 gezahlter KK-Zinsen HH-Vollzug 2016 (gemeldet) ,69 geplanter KK-Zinsen Folgejahr je.. (gemeldet) HH-Plan ,25 HH-Jahr ,95 HH-Jahr ,83 HH-Jahr ,17 Stand: 1. September

13 3. Auswertung Kassenkreditbestandmeldungen Abfrage der WIBank bei den Kommunen Aktuelle Restschuld ,75 Verzinsungsart fest 593 Darlehen (78,0%) Verzinsungsart variabel 168 Darlehen (22,0%) Zinssatz maximal 4,880% Zinssatz minimal -0,640% Zinssatz Durchschnitt 0,429% Zinssatz Durchschnitt gewichtet 0,399% Darlehen ist täglich fällig? Ja=121 (15,9%) Nein=640 (84,1%) Restschuld am nächsten ZAP ,08 Derivat abgeschlossen, dessen Laufzeit über den ZAP hinausgeht Ja=10 (1,3%) 13

14 3. Auswertung Kassenkreditbestandmeldungen Abfrage der WIBank bei den Kommunen Zweckbestimmung KK per Liquiditätssicherung ,71 (91,7%) Vorfinanzierung von Investitionen ,74 (3,4%) Vorfinanzierung von öffentlichrechtlichen ,17 (3,5%) Forderungen Weiterreichung an Eigenbetrieb oder ,32 (1,4%) Gesellschaft liquide Mittel ,23 andere Vermögenswerte ,79 Rückfragen und/oder Anmerkungen 121 (27,3%) 14

15 Agenda 1. Begrüßung und Protokollabnahme 2. Status HESSENKASSE 3. Auswertung Kassenkreditbestandsmeldungen 4. Aktuelle Themen - Weiteres Vorgehen / Zeitplanvorstellung der HESSENKASSE 5. Verschiedenes - HSGB - Fragenkatalog - HLT - Fragenkatalog - Regionalkonferenzen 15

16 4. Aktuelle Themen Schaffung der administrativen Voraussetzungen Einrichtung einer Prüfgruppe: HESSENKASSE die Kreditprüfer Prüfung aller von den kassenkreditverschuldeten Kommunen an die WIBank gemeldeten Darlehen auf ihre Kassenkrediteigenschaft Gegenüberstellung mit der vorhandenen Liquidität und mit Kapitalanlagen Mitteilung und Erörterung des Ergebnisses in einem Gespräch mit der Kommune Einrichtung einer Clearingstelle zur Klärung von Einzel- und Grundsatzfragen zur Einordnung / Bewertung von Sachverhalten aus der Vergangenheit zur Gestaltung der Zukunft Haushaltsplanung der Kommunen (bzgl. HESSENKASSE und bzgl. aufsichtlicher Vorgaben / HGO-Änderungen) Beschlussfassungen in den kommunalen Gremien zur Bescheidung / Vertragsausarbeitung in Entschuldungsfällen (Auflagen, Bedingungen) Einspeisung der Antworten in die Arbeitsgruppe HESSENKASSE 16

17 4. Aktuelle Themen Veränderung des Haushaltsrechts der Kommunen Kassenkredit auf Funktion als kurzfristiger Liquiditätskredit zurückführen: Vorgabe genauerer Liquiditätsplanung Einsatz aller verfügbaren bzw. kurzfristig auflösbaren Zahlungsmittelbestände vorrangig zur Liquiditätssicherung Erwirtschaftung einer Liquiditätsreserve zur Vermeidung von Kassenkrediten Genehmigung eines nach Entschuldung stark reduzierten Höchstbetrags Grundsätzlich Verpflichtung zur umgehenden Rückführung von Kassenkrediten (innerhalb eines Jahres). Nur im Ausnahmefall (hohe Gewerbesteuerrückzahlung) verlängerte Rückzahlung möglich. Anforderungen an den Haushaltsausgleich ausweiten: Neben Ausgleich Ergebnishaushalt muss auch die ordentliche Tilgung erwirtschaftet werden. Dies verhindert den Aufbau neuer Kassenkredite. 17

18 4. Aktuelle Themen Buchung des Eigenbeitrags i.h.v. 25 je Einwohner Vorschlag Innenministerium Die jährlichen Zahlungen der Kommunen an die Hessenkasse sind in der Finanzrechnung als haushaltsunwirksame Auszahlungen nachzuweisen. Für die Haushalts- und Finanzplanung soll bestimmt werden, dass die jährlichen Zahlungen an die Hessenkasse in den Haushaltsplänen im Finanzhaushalt sowie in der mittelfristigen Finanzplanung jeweils nachrichtlich anzugeben sind. HSGB Es bestehen keine Bedenken, dass die jährlichen Zahlungen an die Hessenkasse im Haushaltsplan im Finanzhaushalt und in der mittelfristigen Finanzplanung nachrichtlich angegeben werden. HLT Mindestens der Mittelabfluss aus den Zahlungen an die Hessenkasse müsste verpflichtend in den geplanten Finanzhaushalten gezeigt werden. Sofern dieser nicht haushaltswirksam sein sollte, müsste eine entsprechende verpflichtende Darstellung erfolgen, aus welcher hervorgeht, welches Maß an Liquidität aus den Überschüssen der GuV zur Einzahlung in die Hessenkasse zwingend verwendet werden muss. Eine erfolgswirksame Darstellung ist ebenso vorstellbar. 18

19 4. Aktuelle Themen Buchung des Eigenbeitrags i.h.v. 25 je Einwohner Kommentar zur GemHVO Kröckel Die Rückzahlung von Kassenkrediten sind haushaltswirksam als sie zur vorübergehenden Finanzierung von laufenden Auszahlungen dienen. Für den Sonderausweis ist auch systematisch keine Notwendigkeit zu erkennen. Städtetag? 19

20 4. Aktuelle Themen Zeitplan Ab sofort Prüfung aller von den kassenkreditverschuldeten Kommunen an die WIBank gemeldeten Darlehen auf ihre Kassenkrediteigenschaft Gegenüberstellung mit der vorhandenen Liquidität und mit Kapitalanlagen Erstellung eines Prüfvermerks Ab Vorliegen der ersten Prüfergebnisse bis Ende des Jahres Terminvereinbarung mit Kommunen Mitteilung und Erörterung des Ergebnisses der Kreditprüfer in einem Gespräch mit der Kommune Hinweise für spätere Antragstellung Ab Anfang Januar 2018 Antragsprüfung Bescheidung / Vertragsabschluss HESSENKASSE die Kreditprüfer kommen in den nächsten Wochen auf kassenkreditverschuldete Kommunen zu 20

21 Agenda 1. Begrüßung und Protokollabnahme 2. Status HESSENKASSE 3. Auswertung Kassenkreditbestandsmeldungen 4. Aktuelle Themen - Weiteres Vorgehen / Zeitplanvorstellung der HESSENKASSE 5. Verschiedenes - HSGB - Fragenkatalog - HLT - Fragenkatalog - Regionalkonferenzen 21

22 5. Verschiedenes Fragen aus der Kommunalen Familie HSGB Fragenkatalog (vorab übersandt) HLT Fragenkatalog (vorab übersandt) 22

23 5. Verschiedenes Regionalkonferenzen zur HESSENKASSE Termine des Innenministers: von 14:30-17:00 Uhr beim RP Gießen von 15:30-18:00 Uhr beim RP Darmstadt von 09:00-11:30 Uhr in Taunusstein Voraussichtliche Termine des Finanzministers: von 14:00-16:30 Uhr in Offenbach von 17:00-19:30 Uhr in Kassel von 13:00-15:30 Uhr in Marburg von 11:30-14:00 Uhr in Fulda Veranstaltungen mit den kommunalpolitischen Organisationen der Parteien 23

24 5. Verschiedenes Termin für die nächste AG-Sitzung Donnerstag, 9. November 2017, 10:00 Uhr, HMdF 24

25 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Patrik Kraulich Referatsleiter IV 3 und Stellv. Abteilungsleiter IV

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