Der städtische Haushalt und die Haushaltskonsolidierung

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1 Der städtische Haushalt und die Haushaltskonsolidierung Seite 1

2 Der Haushaltsplan alle Einnahmen und Ausgaben der Stadt im Jahr gesetzliche Pflicht zum Haushaltsausgleich: es kann nur das ausgegeben werden, was eingenommen wird beachten, zu welchen Aufgaben die Stadt gesetzlich verpflichtet ist und welche sie freiwillig übernimmt Seite 2

3 Haushaltsplan 2010 Entwurf Finanzplan 2010 bis 2014 Haushaltsplan 2010 Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Haushaltsvolumen ausgeglichener Haushalt 2010 nur durch Entnahme aus Rücklage und insb. Kürzung der Personalausgaben Finanzplan Fehlbetrag Fehlbetrag Fehlbetrag Fehlbetrag Gesamt Seite 3

4 Haushaltssicherungskonzept Haushaltssicherungskonzept: - Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen muss die Stadt ein sog. Haushaltssicherungskonzept, welches zum Abbau der Defizite beiträgt, erarbeiten. - Dabei muss der Haushaltsausgleich spätestens nach 5 Jahren wieder erreicht werden. Pflicht bis 2015 Seite 4

5 Wirkung eines unausgeglichenen Haushalts- und Finanzplanes Die Landesdirektion kann Kredite nicht genehmigen. Dadurch können wichtige Investitionen nicht erfolgen. Es gilt die sog. vorläufige Haushaltsführung. Es können nur Ausgaben geleistet werden, zu denen die Stadt rechtlich verpflichtet ist oder die zur Weiterführung von Maßnahmen unaufschiebbar sind. Es sind keine Neubeginne von Maßnahmen möglich. Es werden keine Fördermittel bewilligt, da die eigenen Mittel nicht vorhanden sind. Seite 5

6 Ziele Erstellen eines Haushaltssicherungskonzeptes - innerhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraumes bis höchstens Erreichen des Haushaltsausgleiches Vermeiden der vorläufigen Haushaltsführung über einen größeren Zeitraum Seite 6

7 Haushaltsplanung 2011 Erster Haushaltsplan nach den Grundsätzen des Neuen Kommunalen Rechnungswesens (NKR) Ziele des NKR Generationengerechtigkeit: Jede Generation kann nur soviel ausgeben, wie sie selbst erwirtschaftet! Vermögenserhalt: Erhaltung des vorhandenen Vermögens, erst danach Neuschaffung von Vermögen Seite 7

8 Haushaltsplanung 2011 Neue Rechnungsgrößen: Ergebnishaushalt mit Erträgen und Aufwendungen Finanzhaushalt mit Einzahlungen und Auszahlungen Gesamte Vermögen der Stadt muss bewertet werden. Der Vermögensverzehr (Abschreibungen) muss ab 2016 erwirtschaftet werden. Seite 8

9 Entwurf des Ergebnishaushaltes in T Jahr Ergebnis Kredittilgung Summe Seite 9

10 Ursachen für die Fehlbeträge geringere Zuweisungen von Bund und Land Mindereinnahmen Bundeserstattung Kosten der Unterkunft Erhöhung der Sozialumlage Jugend: steigende Aufwendungen Hilfen zur Erziehung Streichung kostenloses Vorschuljahr Reduzierung Kulturraummittel Personalausgaben: Tariferhöhung von 1 % unterstellt, steigende Arbeitgeberbeiträge bei der Krankenversicherung Seite 10

11 Haushaltskonsolidierung Die Verwaltung hat alle Einnahmen und Ausgaben auf den Prüfstand gestellt. Jedes Dezernat hat Vorschläge erarbeitet. Diese wurden in der Verwaltungsspitze diskutiert und bestätigt. Ergebnis: Entwicklungs- und Konsolidierungskonzept der Stadt Chemnitz Seite 11

12 Haushaltskonsolidierung Die Vorschläge der Verwaltung umfassen folgende jährliche Konsolidierungspotentiale: 2011: : : : : Seite 12

13 Haushaltskonsolidierung Personalausgaben Vorschlag der Verwaltung zur Haushaltskonsolidierung: Rund 600 Stellen bis 2015 einsparen Im Jahr 2015 erreichen die eingesparten Personalkosten rund die Hälfte des Konsolidierungspotentials (25 Mio. ). Seite 13

14 Personalausgaben 2000: 160,6 Mio Personen (4505 AE) 87 % 2005: 143,6 Mio Personen (3217 AE) 94 % 2010: 177,0 Mio Personen (3388 AE) 100 % Die Personalausgaben konnten trotz des massiven Stellenabbaus und der 36 h-woche (04/2003 bis 03/2009) nicht reduziert werden, da die Ost-West-Anpassungen und die Tariferhöhungen diese um rund ein Drittel anstiegen ließen. Des Weiteren wurden bis 2009 rund 200 Erzieherstellen geschaffen kommen 30 hinzu. Seite 14

15 Personalausgaben in Mio ,2 177,0 178,2 179,5 183,1 186,8 186,8 160,6 158,8 160,6 161,9 155,9 148,1 143,6 141,1 143, RE 2000 RE 2001 RE 2002 RE 2003 RE 2004 RE 2005 RE 2006 RE 2007 RE 2008 RE 2009 Plan 2010 PE 2011 FP 2012 FP 2013 FP 2014 FP 2015 Seite 15

16 Haushaltskonsolidierung Des Weiteren schlägt die Verwaltung zahlreiche Ausgabenreduzierungen und Einnahmeerhöhungen vor. Außerdem wurden Zuschussreduzierungen im Bereich der städtischen Unternehmen vorgesehen. Im Folgenden werden die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister die wesentlichsten Vorschläge erläutern. Seite 16

17 Haushaltskonsolidierung Vorschlag Grundsteuer A Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer A von 300 v. H. auf 350 v. H. letzte Erhöhung im Jahr 1996 von 250 v. H. auf 300 v. H Mehreinnahmen: jährlich Vergleich: Dresden 280 v. H. Leipzig 350 v. H. Seite 17

18 Haushaltskonsolidierung Vorschlag Grundsteuer B Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B von 475 v. H. auf 580 v. H. letzte Anhebung des Hebesatzes 2007 von 450 v. H. auf 475 v. H. Vergleich: Dresden 635 v. H., Leipzig 500 v. H. geplant auf 635 v. H. Mehreinnahmen: jährlich rund 7,1 Mio. fiktiver Hebesatz zur Berechnung der Schlüsselzuweisungen (Nivellierungshebesatz für 2010) gemäß zurzeit bei 540 v. H., dadurch rund 3 Mio. weniger Schlüsselzuweisungen Seite 18

19 Haushaltskonsolidierung Vorschlag Grundsteuer B Die Verwaltung schlägt die Anhebung vor, da die Einnahmeerhöhung auf breite Schultern verteilt wird und gleichzeitig die Einnahmen aus allgemeinen Schlüsselzuweisungen gesichert werden können. Sie betrifft gleichmäßig Eigentümer und Mieter. Die folgenden Beispiele zeigen wie die Erhöhung der Grundsteuer B auf die Bürgerinnen und Bürger wirkt. Seite 19

20 Vorschlag zur Erhöhung der Grundsteuer B von 475 v. H. auf 580 v. H. Steuerobjekt Jahresbetrag Grundsteuer bei 475 v. H. in Jahresbetrag Grundsteuer bei 580 v. H. in Erhöhung in /Jahr Einfamilienhaus mit Garage Gemarkung Bernsdorf 338,25 413,02 74,77 Doppelhaushälfte mit Garage Gemarkung Bernsdorf 183,59 224,17 40,58 Kleineres Einfamilienhaus, Neubau Gemarkung Chemnitz (Zentrum) Eigentumswohnung ca. 78 m² Gemarkung Altchemnitz Mietwohngrundstück, Altneubau (8 WE) Gemarkung Chemnitz (Zentrum) Neubaublock, IW 73, 1 Eingang, saniert mit 12 WE Gemarkung Chemnitz (Zentrum) 295,78 361,16 65,38 122,41 149,47 27,06 836, ,32 184,89 Ø 23,11 /WE 1.129, ,42 249,72 Ø 20,81 /WE Seite 20

21 Haushaltskonsolidierung Vorschlag Hundesteuer Erhöhung des Steuersatzes für das Halten eines Hundes von 88 auf 100 ab Mehreinnahmen: von jährlich Vergleich: Dresden 108, Leipzig 96 Wegfall des Ermäßigungstatbestandes, Reduzierung der Steuerbefreiung für Hunde aus Einrichtungen des Tierschutzes und Durchführung einer Hundebestandsaufnahme Mehreinnahmen: von jährlich Vergleich: Dresden keine Ermäßigung, Leipzig 6 Monate Seite 21

22 Haushaltskonsolidierung Vorschlag Kulturförderabgabe Einführung einer Kulturförderabgabe für Übernachtungen in Beherbungsbetrieben zum Kulturförderabgabe: 1 je Übernachtung/Zimmer von den Gästen zu leisten Konsolidierungspotential: jährlich Bereits in anderen Städten in Deutschland eingeführt, z. B. Köln, Weimar, München, ab 2011 in vielen Städten geplant Seite 22

23 Haushaltskonsolidierung Bei vollständigem Beschluss des Entwicklungs- und Konsolidierungskonzeptes kann gegenüber der Rechtsaufsichtsbehörde der Haushaltsausgleich für das Jahr 2015 nachgewiesen werden. Seite 23

24 Schuldenstand Der Stadt Chemnitz wurde in den vorangegangenen Jahren von der Landesdirektion immer eine solide Finanzpolitik bescheinigt. Besonders hervorgehoben wurde dabei das Schuldenabbaukonzept der Stadt Chemnitz. Es ist es uns gelungen, seit 2004 rund 53 Mio. von unseren Schulden abzubauen und uns dadurch jährlich von Zins und Tilgungsleistungen zu entlasten. Für die nächsten beiden Jahre ist jedoch eine Neuverschuldung von 11,5 Mio. geplant. Seite 24

25 Entwicklung der Verschuldung Haushaltsjahr Verschuldung (IST) , ,68 Entschuldung ,15 Seite 25

26 Ziel der Finanzpolitik Die nachhaltige Sicherung der finanziellen Handlungsfähigkeit unserer Stadt unter Beachtung sozialer und wirtschaftlicher Belange. Wir müssen an morgen denken, um auch den nachfolgenden Generationen ein selbst bestimmtes Leben in ihrer Heimatstadt zu ermöglichen. Seite 26

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