Mehrheit für Tempo 30 im erweiterten Dorfkern /gpf Gemeinderat Frutigen

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1 1 Frutigen Einwohnergemeinde Mehrheit für Tempo 30 im erweiterten Dorfkern /gpf Gemeinderat Frutigen Die Mehrheit des Gemeinderates befürwortet in einem Grundsatzentscheid die Einführung der Tempo 30-Zone im erweiterten Dorfkern. Für die Schulorganisation in den Inneren Gebieten werden der Terminplan sowie Mehrkosten gutgeheissen. Der Einsatz von Asylsuchenden in Beschäftigungsprogrammen der Gemeinde und unter Betreuung eines Zivildienstleistenden wird bewilligt. Mehrheit für Tempo 30 im erweiterten Dorfkern Anlässlich der Planung zur Sanierung der Ortsdurchfahrt von Frutigen wurde seitens des Kantons festgestellt, dass das Projekt mit einer Innerorts- Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h nicht umgesetzt werden kann. Insbesondere im Abschnitt Engstligen bis Kreuzgasse sind die Sichtverhältnisse dafür ungenügend. Zudem trafen in den vergangenen Jahren mehrere Begehren mit zahlreichen Unterschriften bei der Gemeinde ein, im Dorfbereich Tempo 30 einzuführen. Auch sind verschiedene Baugesuche für Zufahrten, Carports, etc. aufgrund der bisher fehlenden Sichtweite nicht bewilligungsfähig. Ein Gutachten der verkehrsteiner AG, Bern, kam zum Ergebnis, dass sich bei der Einführung von Tempo 30-Zonen

2 2 generell Vorteile ergeben, so speziell hinsichtlich der Verkehrssicherheit inkl. Schulwegsicherung (reduzierte Anhaltewege bei Bremsvorgängen, geringere Unfallwahrscheinlichkeit bzw. Unfallschwere, Lärmbelastung, etc.). Die Auswirkungen auf das Verkehrsverhalten dürften deutlich spürbar sein und es seien keine nachteiligen Folgen auf das angrenzende Strassennetz zu erwarten. Die Tempo 30-Zonen könnten kostengünstig und wirksam erreicht werden. Der Gemeinderat liess sich von Stefan Schöni vom Oberingenieurkreis I Oberland, Thun und Rolf Steiner von der verkehrsteiner AG, Bern konkret über die Situation in Frutigen informieren und stimmte schliesslich auf Antrag der vorberatenden Kommission Tiefbau, Verkehr und Wasserbau in einem Grundsatzbeschluss einer flächendeckenden Einführung der Tempo 30-Zone im erweiterten Dorfkern zu. Die Umsetzung wird nun im Detail geplant und zur Genehmigung ans Kantonale Tiefbauamt eingereicht. Die definitive Einführung sollte wenn möglich zusammen mit dem vom Kanton vorgesehenen Abschnitt auf der Kantonsstrasse voraussichtlich im Jahr 2020 erfolgen. Neues aus dem Bereich Bildung A) Schule Hasli Für das Schulhaus Hasli zeichnet sich erfreulicherweise eine Lösung ab. Die Schüler/-innen der 4. bis 6. Klasse der Schule Hasli besuchen seit dem 2. November 2017 aufgrund der Probleme bei der Stellenbesetzung die Schulen Kanderbrück und Widi. Der formellen Klassenschliessung hat der Gemeinderat zugestimmt. Der Kindergarten Hasli ist aufgrund der

3 3 Schülerzahlen ebenfalls von der Schliessung bedroht. Die Schulkommission hat dem Gemeinderat verschiedene Varianten für die künftige Schulorganisation im Hasli aufgezeigt und wurde beauftragt, die Variante mit einer sogenannten Grundstufe (Kindergarten bis 1. Klasse) per 1. August 2018 umzusetzen. Dazu ist eine Sonderbewilligung des Kantons erforderlich. Ferner soll künftig eine 2. bis 4. Klasse geführt werden. Die Schüler/-innen der 5. und 6. Klasse werden auch weiterhin die Schule im Widi besuchen. Weil die Führung der Grundstufe nur für max. drei Jahre bewilligt werden kann, sollen innerhalb dieses Zeitraumes die Voraussetzungen für die Einführung einer Basisstufenklasse erarbeitet werden. Mit den angestrebten Lösungen kann sichergestellt werden, dass die jüngsten Kinder die Schule in der Nähe ihres Wohnortes besuchen können. B) Innere Gebiete Der Gemeinderat hat bereits an einer früheren Sitzung beschlossen, an den heutigen Schulstrukturen in den Inneren Gebieten festzuhalten. Mit der Einführung des neuen Lehrplans 21 erhöht sich die Lektionenzahl nun jedoch stärker als ursprünglich angenommen, da die damals angestrebte Umsetzung der Lektionentafel vom Kanton nicht bewilligt wurde. Dies hat zur Folge, dass Stellen ausgeschrieben werden müssen und Mehrkosten entstehen. Der Gemeinderat hat die Mehrkosten, welche die dezentralen Oberstufenklassen auslösen, zur Kenntnis genommen und folgendem Terminplan und Vorgehen für die Stellenbesetzung zugestimmt:

4 4 Januar 2018 Februar 2018 Mitte April 2018 Pensenplanung Stellenausschreibung Falls die Stelle nicht besetzt werden kann, soll auf Plan B umgeschwenkt werden. Das heisst, dass die Oberstufenschüler der Schule Ried ab Schuljahr 2018/19 die Oberstufenklasse an Rinderwald besuchen. Beschäftigungsprogramm für Asylsuchende Im Rahmen der Neustrukturierung des Asylwesens wird im Sozialdienst Frutigen ein Pilotprojekt mit Asylsuchenden, welche langfristig in der Schweiz bleiben, durchgeführt. Dabei sollen die Asylsuchenden gemäss dem Grundsatz Fordern und Fördern obligatorisch am gemeinnützigen Arbeitsprogramm teilnehmen. Damit die Betreuung der arbeitenden Asylsuchenden sichergestellt werden kann, bewilligte der Gemeinderat hierfür für das Jahr 2018 einen Nachkredit von CHF Die Einsätze werden durch eine Zivildienst leistende Person geleitet, die von Asyl Berner Oberland betreut wird. Zusätzliche Geldmittel für Hochwasserschutzprojekte Für das Hochwasserschutzprojekt Kander inkl. die vorgezogenen Massnahmen für die ARA sind bisher Fr bewilligt worden. Inzwischen sind davon Fr verbucht. Nun ist die Vorprüfung abgeschlossen und die zu tätigenden Arbeiten lösen weitere Kosten von Fr aus, für die vor der Ausgabe der Kreditbeschluss eingeholt werden muss.

5 5 Auf Antrag der Kommission Tiefbau, Verkehr und Wasserbau hat der Gemeinderat entschieden, dafür eine ausserordentliche Gemeindeversammlung im Frühling 2018 einzuberufen. Im Weiteren hat der Gemeinderat - den Finanzplan genehmigt und beschlossen, das Investitionsprogramm an einer Extra-Sitzung im Mai oder Juni 2018 zu beraten; - zwecks Einbau eines zusätzlichen Gruppenraums im Dachgeschoss des Schulhauses Winklen aufgrund des Lehrplans 21 den budgetierten Kredit freigegeben. Die Dachsanierung ist im Sommer 2018 vorgesehen; - den Eigentümern des Bruchliweges eine Übernahme der Strasse ins Gemeindeeigentum zugesichert und gleichzeitig den Vorbehalt angebracht, dass eine 10-jährige Garantiefrist auf dem aufgebrochenen und wiederhergestellten Abschnitt auferlegt wird; - bezüglich Ortsdurchfahrt den vorgeschlagenen Kostenverteiler genehmigt. Dieser ist prozentual auf die Gesamtsumme je Werkleitung aufgeteilt; - einen Dienstbarkeitsvertrag mit der BKW genehmigt, in dem dieser das Recht eingeräumt wird, ihre Hochspannungsleitung auch für die Durchleitung von Daten Dritter nutzen bzw. durch Dritte nutzen zu lassen; - vom positiven Bericht über den Aufsichtsbesuch in der Kita Kinderzimmer GmbH sowie vom ebenso positiven Entscheid hinsichtlich einer Erweiterung der Kita von 6 auf 9 Plätze Kenntnis genommen;

6 6 - beschlossen, beim Amt für Gemeinden und Raumordnung ein Gesuch um Weiterführung des Globalbudgets Bildung einzureichen, da sich diese Form in der Praxis sehr bewährt hat; - je einer aktualisierten Fassung der Personal- Verordnung sowie der Verordnung über die Verwaltungsorganisation VVO zugestimmt. Beide Erlasse treten auf den in Kraft; - die beantragten Anpassungen der Reglemente über den Jugend-, Bildungs- und Landwirtschaftsfonds genehmigt; - für den baulichen Unterhalt auf dem Friedhof sowie interne Verrechnungen zwei Nachkredite von Fr bzw. Fr bewilligt.

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