Ihre Kurzzeitpflege Altenheim am Schlossgarten

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1 Ihre Kurzzeitpflege Altenheim am Schlossgarten

2 Lieber Kurzzeitpflegegast, wir freuen uns, dass Sie sich für die Kurzzeitpflege in unserer Einrichtung, dem Altenheim am Schlossgarten in Cuxhaven, interessieren. Unsere Kurzzeitpflege ist als vorübergehende vollstationäre Versorgung und Betreuung von pflegebedürftigen Menschen in einer Pflegeeinrichtung zu verstehen. Unser Angebot zielt darauf ab, pflegende Angehörige zeitweise von den pflegerischen Aufgaben zu entlasten. Durch eine vorübergehende Versorgung und die dadurch entstehende Entlastung der Angehörigen kann manchmal ein dauerhafter Aufenthalt in einer stationären Einrichtung verhindert oder verzögert werden. Oft erleben wir jedoch auch, dass der Kurzzeitpflegegast das Leben in unserer Gemeinschaft kennen-, schätzen- und lieben lernt und die Kurzzeitpflege in eine dauerhafte vollstationäre Pflege umgewandelt wird. Auf den folgenden Seiten möchten wir Ihnen unser Konzept und die damit verbunden Leistungen vorstellen und näherbringen. Hartmut Ahlf Uwe Schulz

3 Zimmer und Service Unsere Kurzzeitpflegezimmer. Unsere Reinigung. Unsere Kurzzeitpflege verfügt über 10 geräumige Einzel- und Doppelzimmer mit jeweils eigenem Badezimmer. Ein Telefon steht selbstverständlich zur Verfügung. Gerne können Sie kleinere Möbelstücke oder Wohnaccessoires mitbringen. Wichtig: privateigene Elektrogeräte, wie z. B. Fernseher und Radio, die mit ins Haus gebracht werden, müssen über ein CE- oder GS- und VDE-Zeichen verfügen. Unser Haustechniker berät sie gern. Wer hilft mir bei Fragen? Unsere Kurzzeitpflegegäste werden von unserem qualifizierten Pflegepersonal rund um die Uhr betreut und sind während ihres Aufenthaltes herzlich eingeladen, unsere zahlreichen, attraktiven Freizeitangebote zu nutzen. Neben den pflegenden Mitarbeitern steht Ihnen für Fragen, Wünsche, Anregungen und Gespräche der Soziale Dienst in unserem Haus zur Verfügung. Eine gründliche Reinigung Ihres Zimmers und des dazugehörigen Bades erfolgt einmal in der Woche. Diese sogenannte Unterhaltsreinigung umfasst das Wischen des Fußbodens, das Reinigen der Sanitärbereiche, das Staubwischen auf den Möbelflächen, die Blumenpflege sowie das Saugen der Teppichund Polsterflächen. Tägliche Sichtreinigung Ergänzend hierzu werden Ihr Zimmer und das Bad an den anderen Tagen einer Sichtreinigung unterzogen. Neben der Reinigung des Badezimmers und der Leerung des Mülleimers erfolgt bei dieser täglichen Sichtreinigung die Säuberung der sichtbar verschmutzten Flächen. Vor dem Einzug wird Ihr Zimmer einer umfangreichen Grundreinigung unterzogen. Mehrfach im Jahr werden die Fenster geputzt. Die Wäsche kann selbst oder durch unsere Vertragswäscherei gewaschen werden. Dazu muss sie mit Namen gekennzeichnet sein. Ein Wäschezyklus (Abholung bis Einräumung in den Schrank) kann bis zu acht Tage in Anspruch nehmen. Wäsche, die nach dem Kurzzeitpflegeaufenthalt aus der Wäscherei zurückkommt, muss in unserer Hauswäscherei abgeholt werden. Unsere Haustechnik. Unser Haustechniker kümmert sich um die Instandsetzung und Wartung der hauseigenen Geräte. Aus haftungsrechtlichen Gründen können wir keine Reparaturen an Ihren privateigenen Geräten übernehmen. Wir sind Ihnen aber gerne bei der Vermittlung einer geeigneten Fachfirma behilflich. 4 5

4 Verpflegung, zusätzliche Angebote und bargeldloser Zahlungsverkehr Unsere Verpflegung im Haus. Wir kochen selbst! Alle Mahlzeiten für unsere Bewohnerinnen und Bewohner werden von qualifizierten Mitarbeitern in der hauseigenen Küche frisch zubereitet. 6 7 Wo werden die Mahlzeiten eingenommen? Die Mahlzeiten können im Bewohnerrestaurant, das sich im Erdgeschoss des Hauses befindet, eingenommen werden. Dort werden auch Frühstücks- und Abendbrot-Büffet angeboten. Für Bewohner, die ihren Wohnbereich nicht verlassen können, servieren wir die Mahlzeiten in der jeweiligen Speiseecke auf den Wohnbereichen. In besonderen Situationen können die Mahlzeiten auf dem Zimmer eingenommen werden. Für eine Familienfeier stellen wir Ihnen auf Nachfrage gerne Räumlichkeiten zur Verfügung. Zum Frühstück, Mittagessen, Nachmittagskaffee und Abendessen bieten wir Ihnen Mineralwasser sowie Kaffee, Tee, Milch und Kakao an. Spezielle Diäten und Kostformen gehören selbstverständlich ebenfalls mit zu unserem Angebot. Der saisonal abgestimmte Speiseplan wechselt wöchentlich. Gerne können Angehörige und Besucher nach vorheriger Absprache kostengünstig an den Mahlzeiten teilnehmen. Unsere sozialen Aktivitäten. Der Soziale Dienst des Hauses bietet unterschiedliche Aktivitäten an. Hierzu zählen Gruppenangebote wie gemeinsames Backen oder Kochen, Gedächtnistraining oder Gymnastik. Ebenso werden Bewohner, die nicht mehr selbständig ihr Zimmer verlassen können oder bettlägerig sind, in ihren Zimmern besucht und begleitet. Alle Angebote orientieren sich immer an den jeweiligen Interessen und individuellen Bedürfnissen der Bewohner. Im engen Austausch mit den Angehörigen, dem Pflegepersonal und den Bewohnern, erörtern wir gemeinsam, welche Angebote unterbreitet werden können. Angebote im Haus Regelmäßig finden kulturelle und soziale Veranstaltungen statt. Dabei variiert das Angebot von Unterhaltungsmusik, Tanztees bis hin zum Sitztanz. Sehr beliebt sind auch die regelmäßigen Filmvorführungen. Zusätzliche Dienstleistungen. Die Leistungen, die das Haus erbringt, werden durch externe Dienstleister ergänzt. So kommt an festen Tagen eine Friseurin ins Haus. Auf Wunsch können auch mit anderen Anbietern Termine vereinbart werden. Ein halbjährlich stattfindender Bekleidungs- und Schuhverkauf ermöglicht die Auswahl neuer Kleidung vor Ort. Bargeldloser Zahlungsverkehr Wir bieten Ihnen die Möglichkeit des bargeldlosen Zahlungsverkehrs an. Die Einrichtung führt in diesem Fall das entsprechende Konto und bezahlt im Auftrag des Bewohners die Rechnungen für Friseur, Fußpflege, Apotheke, Reinigung oder Pflegemittel. Auf Wunsch erhält der Bewohner oder ein Angehöriger einen Kontoauszug. Alle notwendigen Abwicklungen können während der Öffnungszeiten der Verwaltung vorgenommen werden. Wir bitten um ein stets ausreichendes Guthaben auf dem betreffenden Konto.

5 Grund- und Behandlungspflege Unsere Grund - und Behandlungspflege. Menschen gelten als pflegebedürftig, wenn sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung auf Dauer in ihrem Alltag auf Hilfe angewiesen sind. Grade der Pflegebedürftigkeit nach 15 SGB XI (Sozialgesetzbuch): Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität Hilfe benötigen. Alle wichtigen Gesichtspunkte der Pflegebedürftigkeit aufgrund körperlicher, psychischer und kognitiver Beeinträchtigungen werden in Pflegegraden dargestellt. Ausschlaggebend für die Zuweisung eines Pflegegrades ist der Grad der Selbständigkeit. Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit, Punkte 12,5 26,9) Pflegegrad 2 (erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit, Punkte 27 47,4) Pflegegrad 3 (schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit, Punkte 47,5 69,9) Pflegegrad 4 (schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit, Punkte 70 89,9) Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung, Punkte ) Bei der Festlegung des Pflegegrades fließen die nachfolgenden Module in Prozentsätzen ein: 40 % Selbstversorgung 20 % Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Belastungen 15 % Kognitive und kommunitative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen 15 % Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakt 10 % Mobilität Die Behandlungspflege Die Pflegekräfte wirken im Rahmen der Behandlungspflege durch die behandelnden Ärzte in Diagnostik und Therapie aktiv mit. Sie unterstützen die Ziele ärztlicher Vorgaben durch pflegerische Maßnahmen und führen ärztlich veranlasste und verordnete Maßnahmen der medizinischen Behandlungspflege durch. Es besteht die freie Arztwahl. Auf Wunsch helfen wir Ihnen gerne bei der Vermittlung eines Arztes. Medikamente und Inkontinenzmaterial Bitte bringen Sie Ihre eigenen Medikamente und den Verordnungsplan Ihres behandelnden Arztes mit. Inkontinenzmaterial ist kein Bestandteil der Leistungen im Rahmen Ihres Aufenthaltes in der Kurzzeitpflege. Bitte sorgen Sie entsprechend vor und bringen Sie das entsprechende Material mit. 8 9

6 Allgemeine Informationen und Kosten Allgemeine Informationen Ist die Pflege für einen vorübergehenden Zeitraum im häuslichen Bereich nicht möglich, kann der Pflegebedürftige zur Kurzzeitpflege in eine Pflegeeinrichtung aufgenommen werden. Dies kommt infrage bei Pflegebedürftigkeit unmittelbar nach einem stationären Krankenhausaufenthalt oder in Krisensituationen, etwa Krankheit oder Unfall der Hauptpflegeperson(en). Die Kurzzeitpflege kann außerdem in Anspruch genommen werden, wenn die pflegenden Angehörigen sich im Urlaub befinden oder durch die Dauerbelastung der Pflege überfordert sind. Durch die Kurzzeitpflege kann zudem bisweilen eine Krankenhauseinweisung der gepflegten Person vermieden werden bzw. zeitlich überbrückt werden, bis ein gewünschter Heimplatz frei wird. Der Aufenthalt in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung beinhaltet neben der Unterkunft und der Verpflegung des Pflegebedürftigen eine generelle Grundpflege, etwa Hilfe bei der Körperpflege und dem An- und Entkleiden. Die Unterstützung, Beaufsichtigung, Hilfestellung und Anleitung in diesen Fähigkeiten verfolgt letztendlich das Ziel der eigenständigen Verrichtung dieser Anforderungen. Neben der Grundpflege zählt die sogenannte Behandlungspflege, d. h. medizinische Maßnahmen aufgrund ärztlicher Verordnung, zum Spektrum der Pflegemaßnahmen. Sofern der Leistungsrahmen der Kurzzeitpflege ausgeschöpft ist, stehen dem Pflegebedürftigen während des weiteren Aufenthaltes in der Kurzzeitpflegeeinrichtung die Leistungen der Verhinderungspflege nach 39 SGB XI zu. Zugangsvoraussetzungen Als generelle Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die Pflegekasse gilt die Einstufung in einen der Pflegegrade 2 5 sowie die vorherige Pflege des Pflegebedürftigen zu Hause. Bei der Verhinderungspflege ist zu beachten: Ist eine Pflegeperson aufgrund von Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat. Der Anspruch auf Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege ist auf jeweils vier Wochen pro Kalenderjahr beschränkt. Wer trägt die Kosten? Liegt ein Pflegegrad vor, stehen jedem Versicherten 1612,00 Kurzzeitpflegegeld pro Kalenderjahr für maximal acht Wochen von der Pflegekasse zur Verfügung. Darüber hinaus können (nachdem der Pflegegrad sechs Monate zuvor festgestellt worden ist) 1612,00 für Verhinderungspflege bei der Pflegekasse beantragt werden. Dies insbesondere dann, wenn die pflegende Person verhindert ist. Lediglich der Anteil für Unterkunft und Verpflegung muss vom Versicherten selbst getragen werden. Ist er dazu finanziell nicht in der Lage, kann eine Kostenübernahme beim Sozialamt beantragt werden.

7 Beantragung, Kostenübernahme sowie Patienten- und Betreuungsverfügung Vorsorge -, Betreuungsvollmacht Beantragung und Kostenübernahme. und Patientenverfügung. Der Aufenthalt in der Kurzzeitpflege muss in der Regel vor Inanspruchnahme beantragt und genehmigt sein. Für die Kurzzeit- oder Verhinderungspflege wird ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt. Für eine Kostenübernahme benötigen Sie den vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) festgestellten Nachweis der Pflegebedürftigkeit. Eine Ausnahme stellt hier die direkte Aufnahme nach einem Krankenhausaufenthalt dar. Das Vorliegen der Pflegebedürftigkeit kann bereits während des Krankenhausaufenthaltes durch den MDK festgestellt werden. Selbstverständlich können Sie die Kurzzeitpflege auch ohne eine Heimnotwendigkeitsbescheinigung oder Pflegeeinstufung durch den MDK als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Der Gast trägt die Kosten für Unterkunft und Verpflegung selbst. Die gesetzliche Grundlage für die Kurzzeitpflege beinhaltet der 42 SGB XI. Die Vorsorgevollmacht Sie wird wirksam, wenn eine Person nicht mehr handeln bzw. ihren Willen nicht mehr äußern kann. Für diesen Fall wird vorsorglich eine Vertrauensperson bestimmt, die dann im Rahmen der Vollmacht die Angelegenheiten stellvertretend für den Betroffenen regelt. Eine amtliche Kontrolle findet nicht statt. Es ist wichtig, die Inhalte der Vollmacht präzise zu beschreiben. Im finanziellen Bereich ist eine Rücksprache mit den Kreditinstituten ratsam. Falls Entscheidungen über die Verwendung von Immobilien zu treffen sind, ist eine notarielle Beglaubigung unumgänglich. Die Bevollmächtigten sollten im Vorfeld umfassend informiert werden. Die Vollmacht tritt nur dann in Kraft, wenn die Handlungsunfähigkeit von einem Arzt attestiert wird. Eine Patientenverfügung Sie enthält die Wünsche des Betroffenen in Bezug auf medizinische Behandlung und Pflege, die er aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr äußern kann. Die Verfügung verdeutlicht dem behandelnden Arzt die Wünsche des Patienten und unterstützt ihn damit bei seiner Entscheidungsfindung. Betreuungsverfügung Liegt keine Vorsorgevollmacht vor oder reicht diese zur Erledigung der Angelegenheiten nicht aus, so wird ggf. durch das Amtsgericht wegen vorliegender Handlungsunfähigkeit eine Betreuung eingerichtet. Zum Betreuer wird vorrangig bestellt, wer von dem Betroffenen vorgeschlagen wird. In der Regel sind dies Familienangehörige. Kann der Wille des Betroffenen nicht mehr eindeutig ermittelt werden oder sind Angehörige nicht bekannt oder nicht bereit, bestellt das Gericht einen Betreuer, der die Angelegenheiten im Interesse des Betroffenen regelt. Die Betreuungsverfügung bietet sich auch an, wenn eine Vertrauensperson nicht vorhanden ist, für den Fall einer Betreuung aber eine bestimmte Regelung gewünscht wird. Durch die Betreuungsverfügung nehmen Sie im Vorfeld Einfluss auf eine gerichtliche Entscheidung. Alle Verfügungen und Vollmachten sollten in regelmäßigen Zeitabständen auf ihre Inhalte überprüft werden. Denn häufig ändern sich im Laufe der Zeit Lebensverhältnisse, Wertvorstellungen, Einstellungen und Beziehungen zwischen Menschen, sodass Verfügungen entsprechend verändert werden müssen

8 Erledigungen, gesamte DRK-Leistungen sowie Anregungen und Kritik Formalitäten, die zu erledigen sind. Was sollte ich mitbringen? Aus Liebe zum Menschen. Checkliste Anmeldung zum Einzug Ärztlicher Fragebogen Bei Einzug aus dem Krankenhaus: Überleitungsbogen Auflistung der notwendigen Medikation Bescheid der Pflegekasse über die Einstufung Ggf. Betreuungsurkunde Ggf. Vorsorgevollmacht und / oder Patientenverfügung Personalausweis Behindertenausweis Krankenversichertenkarte Bescheinigung der Rezeptgebührenbefreiung / Zuzahlungsbefreiung Antrag auf Kostenübernahme beim Sozialamt (falls erforderlich) Einen ausgefüllten Biografiebogen Regelungen der Formalitäten Bitte vereinbaren Sie einen Termin für ein Erstgespräch mit umfassender Beratung aller persönlichen und finanziellen Fragen. Unsere Kontaktdaten finden Sie auf der Rückseite dieser Broschüre. Wäsche Oberbekleidung, Unterwäsche, Strümpfe, Strumpfhosen, Schuhe, Hausschuhe Hygieneartikel Kulturbeutel, Zahnpflegemittel, Parfüm, Deo, Shampoo, Seife, Pflegecremes, Nagelschere, Kamm, Rasierapparat, Handspiegel Hilfsmittel Brille (mit Etui), Hörgerät, Gehhilfen, Rollstuhl, Prothese, Inkontinenzmatratze, Anti-Dekubitus-Matratze, Medikamente Persönliches Handtasche, Schmuck, Armbanduhr, Bücher, Fotoalben, Wanduhr, Wecker, Geldbeutel Vorbereitete Reisetasche und Kulturbeutel Um auch für den Fall einer eventuell erforderlich werdenden Krankenhauseinweisung gerüstet zu sein, ist das Mitbringen einer Reisetasche sowie eines Kulturbeutels wünschenswert. Hier finden Sie die Dienstleistungen des DRK auf einen Blick. Sie haben Fragen oder möchten mehr Informationen zu den DRK-Einrichtungen? Wir helfen Seniorenheime Sozialstationen Tagespflege für Senioren Hausnotruf Menüservice Rettungsdienst Kindertagesstätten Jugendhilfestationen Familienzentrum Anregungen und Kritik. Ihre Gesundheit und Ihre Zufriedenheit sind die Zielsetzungen unserer Angebote und Leistungen. Nur Sie und Ihre Angehörigen können uns sagen, ob wir diese Ziele in Betreuung und Service erfüllen. Vielleicht gibt es den einen oder anderen Punkt, der Sie stört oder der aus Ihrer Sicht noch zu verbessern ist. Bitte scheuen Sie sich nicht, uns anzusprechen. Nur so können wir auf eventuelle Schwachstellen aufmerksam werden und Unklarheiten in beiderseitigem Interesse berücksichtigen und beseitigen. Wir setzen auf Ihre Kritik und Ihr Lob, um uns weiter zu verbessern und Ihre Wünsche und Erwartungen besser erfüllen zu können. Wenden Sie sich hierbei gerne an unsere Mitarbeiter, an die jeweilige Wohnbereichsleitung, die Mitarbeiter des Sozialen Dienstes, den Heimbeirat, die Pflegedienstleitung oder die Heimleitung.

9 Altenheim am Schlossgarten Altenwalder Chaussee 4a Cuxhaven T F Sie haben Fragen? Wir helfen. Annette Göbel Heimleitung T goebel@altenheim-am-schlossgarten.de Doris Pröpper Einzugsmanagement T info@altenheim-am-schlossgarten.de Christine Bolzen Verwaltung T bolzen@altenheim-am-schlossgarten.de

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