Abfallgebührenkalkulation 2014 und Änderung der Abfallwirtschaftssatzung und der Benutzungsordnung des Landkreises Karlsruhe

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1 Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Az.: 43.12; ; Sitzungsvorlage 42/2013 Abfallgebührenkalkulation 2014 und Änderung der Abfallwirtschaftssatzung und der Benutzungsordnung des Landkreises Karlsruhe TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus 8 Kreistag öffentlich 1 Anlage Gebührenvorschlag 2014 Beschlussvorschlag Der Kreistag beschließt: 1. Der Kalkulation der Abfallgebühren für das Jahr 2014 (Anlage 2 zur Vorlage Nr. 32/2013 an den Betriebsausschuss vom ) mit der zugrunde liegenden Mengen-, Kosten- und Erlösplanung mit gebührenfähigen Kosten in Höhe von Euro wird zugestimmt. 2. Dabei werden für den Gebührenbereich Abfall die folgenden Festlegungen getroffen: a) Es wird im Jahr 2014 im Bereich Abfall ein Abbau der noch vorhandenen Gebührenüberschüsse von Euro in der Abfallgebührenkalkulation berücksichtigt. b) Die Jahres- und Leerungsgebühren bei der Hausmüllabfuhr werden nach Anlage 1 Ziffer 1.a) so festgelegt, dass die Gebührensätze des Jahres 2013 unverändert weiter gelten. Damit wird der Anteil der Jahresgebühren mit etwa 73 Prozent nahezu auf den Wert der Vorjahre festgesetzt. c) Die Jahres- und die gewichtsbezogenen Benutzungsgebühren bei der Gewerbemüllabfuhr werden nach Anlage 1 Ziffer 1.b) so festgelegt, dass die Gebührensätze des Jahres 2013 unverändert weiter gelten. Damit wird der Anteil der Jahresgebühren mit etwa 34 Prozent nahezu auf den Wert des Vorjahres festgesetzt. 3. Für den Gebührenbereich Kreiserddeponie werden die folgenden Festlegungen getroffen:

2 a) In der Abfallgebührenkalkulation für 2014 wird eine Nachholung an fehlender Nachsorge von Euro berücksichtigt. b) Von den noch vorhandenen Überschüssen werden im Jahr 2014 im Bereich Kreiserddeponie Euro abgebaut und in der Abfallgebührenkalkulation berücksichtigt. 4. Die Abfallgebühren werden zum entsprechend dem Gebührenvorschlag in Anlage 1 festgelegt und bleiben damit gegenüber dem Jahr 2013 unverändert. 5. Die Änderung der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Karlsruhe zum nach Anlage 3 zur Vorlage Nr. 32/2013 an den Betriebsausschuss vom wird beschlossen. 6. Die Änderung der Satzung des Landkreises Karlsruhe über die Benutzung seiner Abfallentsorgungsanlagen (Benutzungsordnung) zum nach Anlage 4 zur Vorlage Nr. 32/2013 an den Betriebsausschuss vom wird beschlossen. 7. Der Landrat wird ermächtigt, inhaltlich unbedeutende und/oder redaktionelle Änderungen ohne nochmaligen Beschluss der Kreisgremien in den auszufertigenden Satzungen zu berücksichtigen. I. Sachverhalt Der Betriebsausschuss hat in seiner Sitzung am den Sachverhalt vorberaten und dem Kreistag einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen. Auf die nicht öffentliche Vorlage Nr. 32/2013 an den Betriebsausschuss am wird verwiesen. Dieser Vorlage waren die betriebswirtschaftliche Abfallgebührenkalkulation 2014, die vorgeschlagene Änderung der Abfallwirtschaftssatzung und der Benutzungsordnung und eine Synopse der geänderten Satzungsinhalte beigefügt. 1. Abfallgebührenkalkulation 2014 Nach vier Jahren Gebührenstabilität war 2013 eine leichte Erhöhung der Abfallgebühren notwendig, weil die vorhandenen Gebührenüberschüsse aus Vorjahren nahezu aufgebraucht waren. Die erzielte Einsparung bei der thermischen Behandlung der Restabfälle von jährlich rund 2,8 Mio. Euro reichte nicht aus, um die Gebühren auf weitere Dauer unverändert lassen zu können. Bei der Kalkulation der Abfallgebühren wurden im Jahr 2013 im Bereich Abfall keine Überschüsse aus Vorjahren berücksichtigt. Der restliche Betrag wurde vielmehr aufgespart, um künftige Kostenrisiken und jährliche Preissteigerungen decken zu können. Dadurch sollen ab dem Jahr 2013 die Abfallgebühren möglichst lange wieder stabil gehalten werden. Das Jahr 2012 endete im Bereich Abfall mit einer neuen Gebührenüberdeckung von rd. 0,7 Mio. Euro. Im Kalkulationskreis Abfall bestanden zum somit Gebührenüberdeckungen aus Vorjahren in Höhe von rund 2,3 Mio. Euro. Nach der derzei- Seite 2

3 tigen finanziellen Entwicklung kann im Jahr 2013 voraussichtlich ein ausgeglichenes Ergebnis erwartet werden. Somit werden auch Ende 2013 planmäßig noch rund 2,3 Mio. Euro an Überschüssen vorhanden sein. Die leichte Gebührenerhöhung zum Jahr 2013 hat zu keinen wesentlichen Änderungen im Nutzungsverhalten der Kunden geführt. In der Gebührenkalkulation 2014 mussten daher keine Änderungen berücksichtigt werden. Durch das seit Mitte 2012 gültige neue Kreislaufwirtschaftsgesetz werden für das Jahr 2014 noch keine größeren Änderungen erwartet. Auch im Bereich Kreiserddeponie sind noch ausreichend Überschüsse aus Vorjahren vorhanden, so dass auch hier die Gebühren für die Entsorgung von Erdaushub gegenüber 2013 unverändert bleiben können. Die geplanten gebührenfähigen Kosten liegen mit ca. 33,5 Mio. Euro nur rund 0,3 Mio. Euro höher als im Vorjahr (33,2 Mio. Euro). Dies ist überwiegend auf vertraglich geregelte jährliche Entgeltanpassungen zurückzuführen. Zusammengefasst ergibt sich als Änderung der geplanten gebührenfähigen Kosten gegenüber dem Vorjahr (Zahlen gerundet): Gebührenfähige Kosten 2013 (gem. Kalkulation) Einsparung thermische Behandlung und Einsammlung Kostensteigerung abfallwirtschaftliche Maßnahmen (Wertstoffe, Sperrmüll, Wertstoffhöfe, Grünabfall) Einsparung Deponie Bruchsal inkl. Müllumschlag Sonstige Preissteigerungen Gebührenfähige Kosten ,2 Mio. Euro - 0,1 Mio. Euro + 0,4 Mio. Euro - 0,1 Mio. Euro + 0,1 Mio. Euro 33,5 Mio. Euro Die gesamten geplanten gebührenfähigen Kosten stellen die Gebührenobergrenze für die Kalkulation 2014 dar. Die daraus ermittelten Stückkosten ergeben das betriebswirtschaftliche Kalkulationsergebnis. Ausgehend von den betriebswirtschaftlichen Kalkulationsergebnissen sind für die endgültige Gebührenfestsetzung vom Kreistag Festlegungen für folgende Sachverhalte zu treffen: a) Pflichtleerungen und Vorauszahlungen Bereits im Rahmen der Gebührenkalkulation 2009 hatte der Kreistag beschlossen, dass 4 Pflichtleerungen pro Jahr berechnet werden und die Gebührenveranlagung mit zwei Vorauszahlungen pro Jahr mit halbjährlicher Fälligkeit durchgeführt wird. Auch in der Kalkulation 2014 ging die Verwaltung davon aus, dass diesbezüglich keine Änderung vorgesehen ist. Durch die Vorauszahlungen entsteht dem Landkreis ein Zinsvorteil von ca Euro, der die gebührenfähigen Kosten entsprechend verringert. Damit wird dieser Zinsvorteil unmittelbar wieder zu Gunsten der Gebührenzahler berücksichtigt. Seite 3

4 b) Nachholung der fehlenden Nachsorge der Kreiserddeponie Bereits mit der Gebührenkalkulation für 2012 hat der Kreistag beschlossen, die fehlende Nachsorge für die Kreiserddeponie Karlsbad-Ittersbach über einen Zeitraum von fünf Jahren nachzuholen. In der Kalkulation 2014 wurde daher eine Nachholung von Euro berücksichtigt. c) Verrechnung von Überschüssen aus Vorjahren In der Abfallwirtschaft des Landkreises Karlsruhe bestehen noch Überschüsse (Gebührenüberdeckungen) aus zurückliegenden Jahren, die entsprechend den gebührenrechtlichen Vorgaben innerhalb eines Zeitraums von bis zu fünf Jahren abgebaut werden müssen. Zum beliefen sich die noch vorhandenen Überschüsse im Bereich Abfall auf rund 2,3 Mio. Euro. In der Kalkulation 2013 wurde kein planmäßiger Überschussabbau berücksichtigt. Das Jahr 2013 verläuft bisher insgesamt planmäßig, so dass auch kein Überschussbedarf zu erwarten ist. Unter Berücksichtigung der in der Gebührenkalkulation 2014 zugrunde gelegten Mengenprognose würden sich 2014 bei unveränderten Gebührensätzen insgesamt Gebühreneinnahmen im Bereich Abfall von rund 32,96 Mio. Euro ergeben. Diese lägen in diesem Bereich somit rund Euro unter den ermittelten gebührenfähigen Kosten von 33,34 Mio. Euro. Die Verwaltung schlägt vor, in der Gebührenkalkulation 2014 im Bereich Abfall einen Überschussabbau von Euro vorzunehmen und die Abfallgebühren gegenüber 2013 unverändert zu lassen. Im Bereich Kreiserddeponie bestanden zum noch Überschüsse von rd Euro, von denen Euro als Abbau in der Kalkulation 2013 berücksichtigt wurden. Im Jahr 2013 ist derzeit nur ein Defizit von ca Euro zu erwarten. Somit werden Ende 2013 rd Euro an Überschüssen zur Verfügung stehen. Hier schlägt die Verwaltung vor, in der Gebührenkalkulation 2014 einen Abbau von Euro zu berücksichtigen, der weiter stabile Gebühren für die Erdaushubentsorgung ermöglicht. d) Festlegung des Anteils der Jahresgebühren im Bereich Hausmüllsammlung Für das Jahr 2013 wurden die Jahresgebühren im Bereich Hausmüllsammlung nicht genau in der Höhe des betriebswirtschaftlich ermittelten Ergebnisses festgelegt, sondern so, dass das Verhältnis der Jahres- zu den Leerungsgebühren aus den Vorjahren beibehalten wurde. Dazu wurden die gesamten Kosten pro Behältertyp so auf die Leerungs- und Jahresgebühr aufgeteilt, dass sich pro Gebühr etwa eine einheitliche Erhöhung gegenüber 2012 ergab. Die Jahresgebühren machten damit 73 Prozent der Gesamtkosten aus, was etwa dem Anteil der Vorjahre entspricht. Durch die nahezu gleichmäßige Erhöhung der Gebührensätze veränderte sich die Gebührenbelastung für die einzelnen Nutzergruppen etwa in gleichem Maße. Dadurch wurden einzelne Gruppen nicht unterschiedlich belastet, was bei einer anderen Verteilung der Fall gewesen wäre. Die bisherigen Erfahrungen aus dem Jahr 2013 bestätigen diese Entscheidung. Deshalb schlägt die Verwaltung vor, auch im Jahr 2014 die Verteilung der Jahres- und Leistungsgebühren beizubehalten. Ansonsten würden die Abfallgebühren nicht für alle Nutzergruppen stabil bleiben, wie dies das Ziel des Landkreises ist. Im Hinblick auf die Seite 4

5 in den nächsten Jahren möglicherweise anstehenden grundsätzlichen Änderungen in der Abfallwirtschaft (z.b. Biotonne, Wertstoffsammlung) ist es sinnvoll die Abfallgebührensätze stabil zu halten und zusätzliche Deckungsrisiken zu vermeiden. e) Festlegung des Anteils der Jahresgebühren im Bereich Gewerbemüllsammlung Der Anteil der Jahresgebühren im Bereich Gewerbemüllsammlung wurde im Jahr 2013 auf rund 32 Prozent der Gesamtkosten festgelegt. Dies entspricht etwa dem betriebswirtschaftlichen Anteil der mengenunabhängigen Kosten. Weil bei der Gewerbemüllsammlung im Gegensatz zu den Hausmüllgebühren die Jahresgebühren nicht in Abhängigkeit von der Behältergröße, sondern über die Nutzfläche des Grundstücks verrechnet werden, wäre eine höhere Festsetzung rechtlich bedenklich. Der Anteil der mengenunabhängigen Kosten hat sich für das Jahr 2014 kaum geändert. Deshalb schlägt die Verwaltung vor, auch im gewerblichen Bereich die Verteilung von Jahresund mengenabhängigen Gebühren beizubehalten. Ausgehend von den Kalkulationsergebnissen, einem Überschussabbau von insgesamt Euro ( Euro im Bereich Abfall und Euro im Bereich Kreiserddeponie ) und einer unveränderten Verteilung der Jahres- und Leistungsgebühren wurde ein Gebührenvorschlag erarbeitet, der auf Anlage 1 der Vorlage dargestellt ist. Darin sind sämtliche Gebührensätze identisch mit denen des Jahres Durch die etwas unterschiedlichen Kalkulationsansätze für das Jahr 2014 ergeben sich jeweils rechnerische Kalkulationsergebnisse, die leicht von den Gebühren des Vorjahres abweichen. Die Differenzen sind jedoch gering. Bei Beibehaltung der Gebührensätze des Jahres 2013 würden sich im Jahr 2014 planmäßig, d.h. unter Ansatz der Mengenprognose 2014, Gebühreneinnahmen ergeben, die in der Summe rund 400 Euro unter den gebührenfähigen Kosten abzüglich des geplanten Überschussabbaus liegen. Die Gebührenobergrenze wurde damit eingehalten. Dies ist auch für jeden einzelnen Gebührenbereich erfüllt, so dass keine Kosten eines Bereiches durch Gebühren eines anderen gedeckt werden. Die Gebührensätze aus 2013 beinhalten auch eine Festsetzung der Jahres- und Mietgebühren auf durch zwölf teilbare Beträge, da sie monatlich erhoben werden müssen. Da bei den Abfallsäcken ein Barverkauf erfolgt, wurde die Gebühr auf einen vollen Eurobetrag festgelegt. 2. Änderung der Abfallwirtschaftssatzung und der Benutzungsordnung zum Die Regelungen der ursprünglich im Zuge der Übernahme der Abfalleinsammlung zum neu gefassten Abfallwirtschaftssatzung und deren Optimierung in den folgenden Jahren haben sich bewährt. Ein größerer Bedarf zur inhaltlichen Änderung der Satzung besteht deshalb nicht. Mit der Einführung des europäischen SEPA-Lastschriftmandats gelten verbindliche Vorgaben hinsichtlich des Termins des Bankeinzuges. Die Satzungsregelungen zu den Fälligkeiten der Gebühren müssen daran angepasst werden. Seite 5

6 Daneben muss die Abfallwirtschaftssatzung um eine Regelung zur Annahme von Nachtspeicheröfen erweitert werden, weil für sie besondere Annahmebedingungen gelten. Durch die Neuvergabe der Leistungen für die Sortierung und Verwertung der Elektroaltgeräte wird sich ab dem Jahr 2014 der Standort einer Annahmestelle im südlichen Landkreisgebiet ändern. Dies muss in der Benutzungsordnung berücksichtigt werden. II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen Mit der Beschlussfassung über die Abfallgebührenkalkulation und die im Jahr 2014 gültigen Gebührensätze werden die Gebühreneinnahmen des Landkreises festgelegt. Die planmäßigen Einnahmen liegen rund Euro unter den gebührenfähigen Kosten. Die planmäßigen Unterdeckungen sollen durch vorhandene Gebührenüberschüsse in derselben Höhe ausgeglichen werden. Das planmäßige Ergebnis ist damit kostendeckend. Personelle Auswirkungen ergeben sich keine. III. Zuständigkeit Der Kreistag ist nach 34 Abs. 2 Nr. 3 Landkreisordnung in Verbindung mit 5 Nr. 2 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe für die abschließende Beratung und Beschlussfassung über die Abfallgebührenkalkulation, die Festsetzung der Abfallgebühren und die Änderung der Abfallwirtschaftssatzung und der Benutzungsordnung zuständig. Seite 6

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