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- Imke Bretz
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1 Jörg Hossenfelder Thomas Lünendonk (Hrsg.) HANDBUCH WIRTSCHAFTS- PRÜFUNG UND STEUER- BERATUNG FÜHRENDE PARTNER FÜR IHR UNTERNEHMEN Haufe Gruppe Freiburg München Stuttgart
2 Lünendonk Handbuch Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung führende Partner für Ihr Unternehmen Lünendonk GmbH Gesellschaft für Information und Kommunikation, Mindelheim, November , Haufe-Lexware GmbH & Co. KG, Munzinger Str. 9, Freiburg ISBN Bestell-Nr Alle Texte sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung, die nicht ausdrücklich vom Urheberrechts gesetz zugelassen ist, bedarf der vorherigen Zustimmung der Lünendonk GmbH Gesellschaft für Information und Kommunikation, Mindelheim. Herausgeber: Jörg Hossenfelder, Thomas Lünendonk Redaktion: Lünendonk GmbH Gesellschaft für Information und Kommunikation, Mindelheim Redaktionsleitung: Marco Stein Produktmanagement: Jürgen Fischer, München Satz: kühn & weyh Software GmbH, Satz und Medien, Freiburg Layout: SatzWerke, Rüsselsheim Umschlag: Grafikhaus, München Art Buying: Guter Punkt, München Grafiken: DUOTONE Medienproduktion, München Druck: CPI books GmbH, Ulm
3 Lünendonk Handbuch Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung 2017 Prof. Dr. Sven Hayn Erweiterung des Bestätigungsvermerks um die Berichterstattung zu den bedeutsamsten Prüfungssachverhalten bei Unternehmen von öffentlichem Interesse Als Reaktion auf die Finanzmarktkrise - Interesse (PIE) eingeführt. In diesem Zusammenhang sieht die geänderte tende Anwendung internationaler Prüfungsstandards für PIEs vor. Hierunter versteht die EU die International Standards on Auditing (ISA), den International Standard on Quality Control 1 und andere damit zusammenhängende Standards, die vom Internationalen Wirt- - dards Board (IAASB) herausgegeben wur- 126
4 AKTUELLE B2B-SERVICES FÜR DIE PRAXIS relevant sind. 1 wendung ist jedoch an die Übernahme durch die EU-Kommission geknüpft. In Deutschland wird die Anwendung vorgeschrieben. Wegen der ausstehenden Übernahme durch die EU gelten unverän- ISA-Anforderungen und entsprechen ihnen in Umfang und Detaillierungsgrad. Ebenso geht die Wirtschaftsprüferkammer in der jüngsten Änderung von 8 der dung der ISA ein. Neben Änderungen zu den Mindestin- zur Abschlussprüfung zur Untermaue- ten beurteilten Risiken wesentlicher fal- prüferischen Umgang und gegebenenfalls 2 1 Vgl. Art. 1, Nr. 21 der Richtlinie 2014/56/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen, ABl EU vom 27. Mai 2014, L 158/196 (geänderte Abschlussprüfer- Richtlinie) 2 Vgl. Art. 10, Nr. 2(c) der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission, ABl EU vom 27. Mai 2014, L 158/57 (EU-Verordnung zur Abschlussprüfung) Art. 10 der EU-Verordnung zur Abschlussprüfung und dem transformierten ISA 701 gestimmt sein werden. - und deren Ergebnis an die gesamte Stake- gungsvermerk in Form eines standardisierten Testats gehalten. Er enthält keine - im Wesentlichen dem Aufsichtsrat und weise der Gesellschafterversammlung vorbehalten. Um die Aussagefähigkeit des teilseigner zu erhöhen und stärker zu in- - gemäßem Ermessen des Abschlussprüfers - Der Abschlussprüfer leitet die KAMs 127
5 Lünendonk Handbuch Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung 2017 sind diejenigen Sachverhalte auszuwäh- des Abschlussprüfers im Rahmen seiner wiederum aus dieser Teilmenge die Aus- - des Abschlussprüfers zu verdichten. Über berichten. planung zu berücksichtigen. Sie fokussieren Sachverhalte mit einem erhöhten Risi- - Abschlussposten mit erheblichen Ermessensentscheidungen und Unsicherheiten zu berücksichtigen. Diese Sachverhalte - KAMs können zudem Änderungen des tigungsvermerk beschreiben die KAMs die wichtigsten Fehlerrisiken bezogen auf einzelne Abschlussposten oder Anhan- - - tungen dar. Dabei verweisen die KAMs auf die jeweiligen Angaben im Abschluss. - - sondern stellt nur ggf. wichtige Feststel- - teil ist unverändert auf den gesamten Abschluss bezogen. Die Festlegung und he und kontinuierliche Abstimmung mit schuss voraus. - und Irland sowie in den Niederlanden zei- - Dabei werden die Themen Wertminde- zur Veräußerung stehende Vermögens- verhalte sowie die Funktionstrennung im 128
6 AKTUELLE B2B-SERVICES FÜR DIE PRAXIS internen Überwachungssystem am häu- 3 Um den Informations- bar verändert zu formulieren. Der neue ISA 701 ebenso wie Art. 10 der EU-Verordnung zur Abschlussprü- - auch zugleich die wesentlichste Änderung zum bisherigen Formeltestat. Mit der Darstellung der KAMs wird der Informationsasymmetrie zwischen den Aktionären sowie dem Aufsichtsrat und seinem - - esse. 3 Vgl. Financial Reporting Council (FRC), Extended auditor s report a further review of experience (January 2016), Publications/Audit-and-Assurance-Team/ Report-on-the-Second-Year-Experience-of-Extended-A.pdf Prof. Dr. Sven Hayn verantwortet den Bereich Public Affairs and Regulatory in der Prüfungsabteilung von EY für die Region GSA (Deutschland, Österreich, Schweiz) im Assurance Management Committee. Er betreut internationale Konzerne in der Abschlussprüfung sowie im Accounting Change Management bei der Implementierung neuer IFRS Standards. Er ist Hauptansprechpartner für die IFRS Foundation, Mitglied verschiedener nationaler und europäischer Gremien zur internationalen Facharbeit und lehrt an der Universität Hamburg. 129
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