Amtlicher Teil Stadt Schlotheim öffentliche Bekanntmachung
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- Adolf Kurzmann
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1 Amtlicher Teil Stadt Schlotheim öffentliche Bekanntmachung In der 17. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schlotheim am 21. November 2016 wurden folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss Nr.117/17/2016 vom 21. November 2016 Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift vom 19. September 2016 Beschluss Nr.118/17/2016 vom 21. November 2016 Auf der Grundlage des 18 des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes in der Fassung der Änderung vom (GVBl. S. 105) und des 10 Abs. 2 Betreibervertrages vom beschließt der Stadtrat der Stadt Schlotheim dem vorliegenden Nachtrag zum WP 2016 der AWO KV Mühlhausen, für die Tagesstätte Seilermännchen in Schlotheim. Beschluss Nr.119/17/2016 vom 21. November 2016 Auf der Grundlage des 18 des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes in der Fassung der Änderung vom beschließt der Stadtrat der Stadt Schlotheim dem vorliegenden Wirtschaftsplan 2017 der AWO KV Mühlhausen e.v. für die Kindertagesstätte Seilermännchen in Schlotheim. Beschluss Nr.120/17/2016 vom 21. November Der Stadtrat der Stadt Schlotheim beschließt folgende Auftragsvergabe: 1.1. Für die FFw Hohenbergen Die Firma MERKEL Feuerwehrfahrzeuge, Gewerbegebiet 4 in Urbach enthält den Auftrag zur Lieferung von einem TSF (Tragkraftspritzenfahrzeug) MB Sprinter 310 gebraucht, Diesel aus 1999, 6 Sitzer, km, HU/AU neu ab Kauf inklusive Beladung zu einem Bruttogesamtwert, incl. Mwst., vom ,74D 1.2. Für die FFw Mehrstedt Die Firma Brandschutztechnik Müller GmbH, Günthersleben - Wechmar erhält den Auftrag zur Lieferung von einem Sonder KFZ, TSF (Tragkraftspritzenfahrzeug) W gebraucht, Diesel aus 1995, 6 Sitzer, km, HU/AU neu ab Kauf, 500 Liter Wassertank inklusive Beladung zu einem Bruttogesamtwert (incl. Mwst.) von ,04D 2. Wird die Bedarfszuweisung nicht bzw. nicht rechtzeitig gewährt, so soll die Finanzierung des Feuerwehrfahrzeuges für den Ortsteil Mehrstedt aus Haushaltsmitteln der Stadt Schlotheim, hier aus Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer erfolgen. Die Ersatzbeschaffung des Feuerwehrfahrzeuges für die Ortsteilwehr Hohenbergen wird dann für 2017 geplant. Beschluss Nr.121/17/2016 vom 21. November 2016 Das Rechnungsprüfungsamt des Unstrut-Hainich Kreises hat auf der Grundlage Stadtrat stellt die Jahresrechnung 2013 fest und stimmt nachträglich den Beschluss Nr.122/17/2016 vom 21. November
2 Das Rechnungsprüfungsamt des Unstrut-Hainich Kreises hat auf der Grundlage Stadtrat stellt die Jahresrechnung 2014 fest und stimmt nachträglich den Beschluss Nr.123/17/2016 vom 21. November 2016 Das Rechnungsprüfungsamt des Unstrut-Hainich Kreises hat auf der Grundlage Stadtrat stellt die Jahresrechnung 2015 fest und stimmt nachträglich den Beschluss Nr.124/17/2016 vom 21. November 2016 Bürgermeisters und des Stellvertreters für das Haushaltsjahr Beschluss Nr.125/17/2016 vom 21. November 2016 Bürgermeisters und des Stellvertreters für das Haushaltsjahr Beschluss Nr.126/17/2016 vom 21. November 2016 Bürgermeisters und des Stellvertreters für das Haushaltsjahr Beschluss Nr.127/17/2016 vom 21. November 2016 Auf der Grundlage der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom in der Fassung der Neubekanntmachung vom (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom (GVBl. S. 242,244) wird gem. ³ 22 Abs. 3 folgender Beschluss zur Gemeindegebietsänderung gefasst: Im Flurbereinigungsverfahren Schlotheim werden die Gemeindegebietsgrenzen wie folgt neu festgelegt: Flächenabgang von der Gemarkung Schlotheim in die Gemarkung Körner von m². Flächenzugang von der Gemarkung Körner in die Gemarkung Schlotheim von m². Eine Karte zu beschriebenen Fläche lag den Abgeordneten vor. Mit dem in der Ausführungsanordnung nach 61 FlurbG zu bestimmenden Zeitpunkt werden die Regelung des Eigentums und die Änderung der Gemeindegrenzen nach Anhörung der Rechtsaufsichtsbehörde wirksam. Der Bürgermeister wurde mit der Vorbereitung und Durchführung des Beschlusses Beschluss Nr.128/17/2016 vom 21. November 2016 Auf der Grundlage der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom in der Fassung der Neubekanntmachung vom (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom (GVBl. S. 242,244) wird gem. ³ 22 Abs. 3 folgender Beschluss zur Gemeindegebietsänderung gefasst: Im Flurbereinigungsverfahren Schlotheim werden die Gemeindegebietsgrenzen wie folgt neu festgelegt: Flächenabgang von der Gemarkung Schlotheim in die Gemarkung Großmehlra von m². 2
3 Flächenzugang von der Gemarkung Großmehlra in die Gemarkung Schlotheim von m². Eine Karte zu beschriebenen Fläche lag den Abgeordneten vor. Mit dem in der Ausführungsanordnung nach 61 FlurbG zu bestimmenden Zeitpunkt werden die Regelung des Eigentums und die Änderung der Gemeindegrenzen nach Anhörung der Rechtsaufsichtsbehörde wirksam. Der Bürgermeister wurde mit der Vorbereitung und Durchführung des Beschlusses Beschluss Nr.129/17/2016 vom 21. November 2016 Fassung der Neubekanntmachung zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom (GVBl. S.242, 244) wird gemäß 22 Abs. 3 in Verbindung mit 66 folgender Beschluss zum Grundstückserwerb gefasst: Verkäufer: RbT Regiobahn Thüringen GmbH, Nordhäuser Straße 70, Bleicherode; Objekt: Teilflächen der ehemaligen Bahnstrecke lau vorliegenden Lageplan, Gemarkung Schlotheim, Flur 15 Flurstück 787/2 mit 6851m², Gemarkung Mehrstedt, Flur 2Flurstück 214/117 mit 4236m², Flur 3 Flurstück 224/9 mit 6608m², Flur 4 Flurstück 570/307 mit 4203m² Beschluss Nr.130/17/2016 vom 21. November 2016 Fassung der Neubekanntmachung vom zuletzt geändert durch Artikel2 des Gesetzes vom (GVBl. S. 242, 244) wird gemäß 22 Abs. 3 in Verbindung mit 64 folgender Beschluss zum Abschluss einer Dienstbarkeit gefasst: Inhaber der Dienstbarkeit: Herr Thomas Fitze, Hohenbergen, zugunsten des Grundstücks Gemarkung Hohenbergen Flur 1, Flurstück 5/6. Belastetes Grundstück: Teilfläche Weg, Gemarkung Hohenbergen, Flur 1, Flurstück 76, Eigentümer: Die Zusammenlegungsinteressengemeinschaft Hohenbergen, vertreten durch die Stadt Schlotheim gem. Artikel EGBGB Inhalt: Der Inhaber der Dienstbarkeit erhält das Recht, in dem Grundstück 76 nach Maßgabe der Stadt Schlotheim ein Stromkabel auf seine Kosten zu verlegen, zu unterhalten und auf Dauer dort zu belassen. Der konkrete Leitungsverlauf ist in der Flurkarte zur Dienstbarkeit zu dokumentieren. Schäden die durch die Wartung, Unterhaltung oder Erneuerung der Leitung entstehen, sind durch den Inhaber zu ersetzen. Verliert die Leitung ihre Bedeutung, ist diese auch durch den Inhaber auf seine Kosten zurück zu bauen. Nach dem Rückbau wird die Grunddienstbarkeit gelöscht. Der Inhaber hat eine einmalige Entschädigung zu entrichten. Alle mit der Begründung und Löschung der Dienstbarkeit entstehenden Kosten trägt der Inhaber. Der Bürgermeister wurde mit der Vorbereitung und Durchführung der Baulast Beschluss Nr.131/17/2016 vom 21. November 2016 Fassung der Neubekanntmachung vom zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom (GVBl. S. 242,244) wird gemäß 22 Abs. 3 in Verbindung mit 67 folgender Beschluss zum Verkauf gefasst: Käufer: Landkreis-Unstrut-Hainich, Lindenbühl 28/29, Mühlhausen. 3
4 Objekt: Dreifeldersporthalle mit alter Halle, Gemarkung Schlotheim Flur 9, Teilfläche aus dem Flurstück 1322/28 dem jeden Abgeordneten vorliegenden Lageplan. Preis/Wert: Der ermittelte Wert laut Gutachten in Höhe von 2,2 Mio. D wurde um Instandhaltungskosten, strittige Forderungen und Abschreibungen bereinigt. Die strittigen Forderungen wurden wegen der Unsicherheit der gerichtlichen Durchsetzbarkeit jeweils mit dem hälftigen Wert in Ansatz gebracht. Der verbleibende Betrag in Höhe von 1,218 Mio. D wird im Rahmen der Verrechnung für die entgeltfreie Vereinsnutzung von 17 Jahren und 5 Monaten abgegolten. Die Durchführung und Verkauf steht unter den Vorbehalt der Aufsichtsbehörden. Erst wenn diese Zustimmung vorliegt wird der Bürgermeister mit der Durchführung des Beschlusses Beschluss Nr.132/17/2016 vom 21. November 2016 Auf der Grundlage der ThürKO vom (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom (GVBl. S. 183) bestätigt der Stadtrat der Stadt Schlotheim gem. 2 (3) die Auftragsvergabe 3.BA-Fortführung der Instandsetzung der Geschoßdecken und Statischen Ertüchtigung des Turmschaftes der Turmwindmühle Schlotheim, -Putzarbeiten- Beschluss Nr.133/17/2016 vom 21. November 2016 Auf der Grundlage der ThürKO 22 Abs. 3 und 61 Abs. 1 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 mehrfach geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 02. Juli 2016 (GVBl. S. 242, 244) in Verbindung mit 153 ff Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004, zuletzt geändert durch Art. 6 G v (BGBl 1722) sowie Thüringer Städtebauförderrichtlinie Abs beschließt der Stadtrat der Stadt Schlotheim die Beantragung und Durchführung der Gehwegbaumaßnahme Steinweg unter der Bedingung der Erteilung des Zuwendungsbescheides durch das TLVwA. Der Bürgermeister wurde mit der weiteren Umsetzung Beschluss Nr.134/17/2016 vom 21. November 2016 Auf der Grundlage der ThürKO vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert 82 durch Artikel 2 des Gesetzes vom (GVBl. S. 183), gem. 2 (2), und unter in Anspruchnahme des Eilentscheidungsrechtes des Bürgermeisters gemäß 30 ThürKO beschließt die Stadt Schlotheim den Antrag auf Übertragung der Aufgabe der gemeindlichen Breitbandversorgung / Breitbandausbau gemäß 87 Abs. 3 ThürKO an den Landkreis. Beschluss Nr.135/17/2016 vom 21. November 2016 Gemäß 9 Abs. 1 ThürStrG besteht die Straßenverkehrssicherungspflicht sowie die Rechtspflicht zur Unterhaltung bzw. zur Erweiterung und Verbesserung. Nach 10 sind die Straßen so herzustellen, dass sie den Erfordernissen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere den anerkannten Regeln der Baukunst und Technik, genügen. Auf der Grundlage der ThürKo in der Fassung der Neubekanntmachung vom (GVBl. S. 41) mehrfach geändert durch Artikel 2 des Gesetzes 4
5 vom 02. Juli 2016 (GVBl. S. 242, 244) beschließt der Stadtrat der Stadt Schlotheim gem. 22 (3) die Vorbereitung und Durchführung der Gehwegbaumaßnahme Am Graben. Die Auftragsvergabe für die Materialbeschaffung erfolgt an den wirtschaftlich günstigsten Bieter Baustoffhandel Hofmann, Schlotheim, Pfarrer-Bonhoeffer-Straße. Der Bürgermeister wird mit der weiteren Umsetzung der Maßnahme Die Beschlüsse und Erläuterungen können Sie zu den Geschäftszeiten im Sekretariat des Bürgermeisters einsehen. gez. Roth Bürgermeister 5
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