Kosten dafür steuerlich berücksichtigen. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg. Dienstleistung anzusehen sind. Dabei ist es unerheblich, ob das eigene

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1 Mandanten-Rundschreiben Inhalt 1. Mit Schneeschippen die Steuern senken 2. Sichern Sie Ihren Vorabzug 3. Rückstellungen für Kosten der Betriebsprüfung 4. So umgehen Sie liche Stolperfallen bei Bewirtungskosten 5. Änderungen bei den unentgeltlichen Wertabgaben 6. Verstößt das Erbschaftgesetz gegen die Verfassung? 7. Vermeiden Sie Verspätungszuschläge durch rechtzeitige Registrierung 8. Neues aus der Gesetzgebung 9. Geplante Vereinfachungen bei der Unternehmensbeung und dem Reisekostenrecht 1.Mit Schneeschippen die Steuern senken Der Winter steht vor der Tür und damit auch der Schnee. Dieser bringt nicht nur Freude, sondern für Anlieger auch die Verpflichtung, die öffentlichen Gehwege von Schnee frei zu räumen. Wer für diese Arbeit einen Winterdienst engagiert, kann die Kosten dafür lich berücksichtigen. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Aufwendungen als haushaltsnahe Dienstleistung anzusehen sind. Dabei ist es unerheblich, ob das eigene Grundstück oder der öffentliche Gehweg vor dem Grundstück von Schnee und Eis befreit wird. Die Steuerermäßigung beträgt 20 % der Kosten von maximal ,00, sodass die Steuerschuld um bis zu 4.000,00 gemindert werden kann. 2. Sichern Sie Ihren Vorabzug Ohne aussagekräftige Eingangsrechnung kann ein Unternehmer keinen Vorabzug geltend machen. Es reicht nicht aus, dass der Rechnungsempfänger weiß, für welche Leistungen er bezahlt. Auch ein fachkundiger Dritter muss aus der Rechnung erkennen können, was für eine Leistung erbracht wurde. Ist die Leistungsbeschreibung nicht ausreichend, versagt das Finanzamt dem Unternehmer den Vorabzug. Beispielsweise sind folgende Leistungsbeschreibungen nicht aussagekräftig genug: Personalgestellung, Schreibarbeiten oder Büromaterial, Porto, EDV und Fachliteratur. 3. Rückstellungen für die Kosten der Betriebsprüfung Betriebsprüfer halten sich manchmal über einen längeren Zeitraum im zu prüfenden Unternehmen auf. Dies verursacht beim Unternehmer diverse Kosten. Für diese Kosten für zukünftige Betriebsprüfungen sind daher Rückstellungen zu bilden, sofern das Finanzamt das Unternehmen als Großbetrieb klassifiziert hat, denn nur bei Großbetrieben ist mit einer zeitnahen Anschlussprüfung zu rechnen. Vom Finanzamt werden für Wirtschaftsjahre bis 2012 als Großbetriebe eingestuft: - Handelsunternehmen mit Umsätzen ab 6,9 Mio. bzw. Gewinnen ab 0,265 Mio. - Fertigungsbetriebe mit Umsätzen ab 4,0 Mio. bzw. Gewinnen ab 0,235 Mio. - Freie Berufe mit Umsätzen ab 4,3 Mio. bzw. Gewinnen ab 0,54 Mio. Achten Sie bei Eingangsrechnungen darauf, dass die Leistungsbeschreibung aussagekräftig wiedergibt, wofür abgerechnet wird. Ist die Leistungsbeschreibung zu ungenau, muss die Rechnung eine Anlage mit den detaillierten Leistungen enthalten oder auf Verträge und Stundenzettel hinweisen. Nur so ist der Vorabzug zulässig.

2 ADS Mandanten-Rundschreiben Bewertet werden diese Rückstellungen rechtlich mit den zu erwartenden Einzelkosten und Anteilen an den notwendigen Gemeinkosten. Dies sind zum Beispiel Aufwendungen für die Einrichtung und Hilfsmittel eines Prüferraumes einschließlich anteilige Raumkosten, Aufwand für sachkundige Ansprechpartner, Kosten für die IT-Unterstützung, erwartete bzw. bereits entstandene Aufwendungen. Handelsrechtlich werden künftige Preis- und Kostensteigerungen und Abzinsungen berücksichtigt. Steuerrechtlich wird die Rückstellung auch abgezinst. Für alle noch nicht aufgestellten Jahresabschlüsse besteht eine Rückstellungspflicht. So umgehen Sie liche Stolperfallen 4. bei Bewirtungskosten Nach wie vor ist es unter Geschäftspartnern üblich, geschäftliche Angelegenheiten nicht nur im Unternehmen, sondern auch während eines Gaststättenbesuchs zu besprechen. 70 % dieser Kosten sind als Betriebsausgaben abzugsfähig. Geht der Beleg über die Bewirtungskosten jedoch verloren, darf das Finanzamt den Betriebsausgabenabzug versagen. Dasselbe gilt, wenn eine Bewirtungsrechnung über 150,00 brutto nicht den Namen und die Anschrift des Bewirtenden ausweist. Wenn Sie Geschäftspartner zum Essen einladen und eine Rechnung über 150,00 erwarten, nehmen Sie Ihren Firmenstempel oder kleine Namens- und Adressaufkleber mit. Diese bringen Sie auf der Bewirtungsrechnung an und lassen den Gaststätteninhaber unterschreiben. So erfüllen Sie die Anforderungen für den Betriebsausgabenabzug. 5. Änderungen bei den unentgeltlichen Wertabgaben Früher hieß es Eigenverbrauch. Heute spricht man von unentgeltlichen Wertabgaben, wenn ein Gegenstand des Unternehmens für den privaten Verbrauch des Unternehmers oder seines Personals verwendet oder entnommen wird. Nicht nur der Begriff, auch die Beung ist neu geregelt worden: Nach altem Recht hatte der Unternehmer eine unentgeltliche Wertabgabe zu vern, durfte aber im Gegenzug die Vor aus der Eingangsrechnung in Abzug bringen. Nach heutiger Rechtslage darf der Unternehmer keinen Vorabzug mehr geltend machen, wenn die bezogene Leistung für eine unentgeltliche Wertabgabe bestimmt ist. Beispiel Ein Einzelhändler verlost unter seinen Kunden einen Tablet-PC im Wert von 500,00 zuzüglich 95,00 Umsatz. Die Abgabe des Tablet- PCs an den Kunden stellt nach neuem Recht keine unentgeltliche Wertabgabe mehr da, ist also nicht zu vern. Gleichzeitig steht dem Einzelhändler kein Vorabzug aus dem Erwerb des Tablet-PCs zu. Der Vorgang wird umsatzlich überhaupt nicht mehr berücksichtigt. Das alte Recht darf nur noch bis zum angewendet werden. Ab dem gilt ausschließlich das neue Recht, wonach die unentgeltliche Wertabgabe des Gegenstands nicht mehr bei der Umsatz zu berücksichtigen ist. 6. Verstößt das Erbschaftgesetz gegen die Verfassung? Der Bundesfinanzhof ist der Ansicht, dass die ab 2009 im Erbschaftgesetz vorgesehenen Begünstigungen für Betriebsvermögen verfassungswidrig sind. Das Gericht hat deshalb ein Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Die Finanzbehörden haben beschlossen, sämtliche Erbschaftfestsetzungen zukünftig vorläufig durchzuführen. Es ist daher nicht mehr erforderlich, Einspruch einzulegen, um den Steuerfall bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts offen zu halten.

3 ADS Mandanten-Rundschreiben Vermeiden Sie Verspätungszuschläge durch rechtzeitige Registrierung Ab dem können laut Gesetz bestimmte Steuerformulare nur noch mit einem elektronischen Sicherheitszertifikat übermittelt werden. Von dieser sogenannten Authentifizierung sind Umsatz-Voranmeldungen, Lohnanmeldungen, Anträge auf Dauerfristverlängerung und Anmeldungen zur Sondervorauszahlung betroffen. Wer sich bis dahin nicht registriert hat und die Steuerformulare zu spät abgibt, riskiert Verspätungszuschläge. Der Verspätungszuschlag kann vom Finanzamt in einer Höhe von bis zu 10 % der angemeldeten Steuer festgesetzt werden. Von der Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung mit Sicherheitszertifikat sind bereits die Steuer(vor) anmeldungen für Dezember 2012 betroffen. Da diese im Januar 2013 beim Finanzamt einzureichen sind, unterliegen sie dem elektronischen Übermittlungsverfahren. Die ADS nimmt bereits am Authentifizierungsverfahren teil. Wer seine Steueranmeldungen über die ADS übermittelt, braucht sich daher nicht selbst zu registrieren. Allen anderen empfehlen wir zur Vermeidung von Verspätungszuschlägen, die kostenlose Registrierung mit der Steuernummer ihres Unternehmens schnellstmöglich durchzuführen. Nähere Informationen finden Sie unter und 8. Neues aus der Gesetzgebung Der Gesetzesentwurf zum Jahresgesetz 2013 enthält eine Fülle von rechtlichen Änderungsvorschlägen. Unter anderem wird über Folgendes diskutiert: - Steuerfreiheit für - Ausweitung der Umsatzbefreiung auf Heilbehandlungen im Rahmen der hausarztzentrierten und besonderen ambulanten Versorgung - Verkürzung der derzeitigen 10-jährigen Aufbewahrungsfrist um 2 bzw. 3 Jahre für Buchführungsbelege Das Gesetzgebungsverfahren war bei Redaktionsschluss noch nicht abgeschlossen. Es ist damit zu rechnen, dass noch kurz vor Jahresende eine Einigung erzielt wird. Wir halten Sie darüber auf dem Laufenden. - den Wehrsold freiwillig Wehrdienstleistender - die Bezüge von Reservisten - das Taschengeld beim Bundesfreiwilligendienst, Jugendfreiwilligendienst und anderen zivilen Freiwilligendiensten - Begünstigungen bei der Beung der privaten Nutzung von betrieblichen Elektrofahrzeugen - Verhinderung der Steuergestaltung Cash-GmbH. Diese Gesellschaften werden zurzeit dazu genutzt, die Schenkung auf Barvermögen zu vermeiden. - liche Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften mit einer Ehe - Aufhebung der Steuerfreiheit für sogenannte Streubesitzdividenden Ab 2013 können Ehegatten bei der Einkommen nur noch zwischen der Zusammenveranlagung und der Einzelveranlagung wählen. Eine Tarifminderung für Eheleute verhindert dann die Schlechterstellung gegenüber Unverheirateten.

4 ADS Mandanten-Rundschreiben Geplante Vereinfachungen bei der Unternehmensbeung und dem Reisekostenrecht Das Unternehmensrecht soll durch ein neues Gesetz weiterentwickelt werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Der Höchstbetrag beim Verlustrücktrag soll von derzeit ,00 auf ,00 bzw. von ,00 auf ,00 bei zusammen veranlagten Ehegatten angehoben werden. - Die Regelungen zur lichen Organschaft sollen vereinfacht und an aktuelle Rechtsprechung angepasst werden. Dies betrifft sowohl die Durchführung als auch die formalen Voraussetzungen beim Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages. So können beispielsweise formale Fehler nachträglich korrigiert werden. Außerdem wird ein Feststellungsverfahren eingeführt. Die liche Berücksichtigung von Reisekosten soll ab 2014 geändert und vereinfacht werden. Unter anderem wurden folgende Neuerungen vorgeschlagen: - Wer eintägige Dienstreisen unternimmt und mindestens 8 Stunden von seinem Wohnsitz abwesend ist, erhält eine Pauschale von 12,00 für Verpflegungsmehraufwendungen. Derzeit beträgt die Pauschale 6,00 ab 8 Stunden Abwesenheit und 12,00 ab 14 Stunden Abwesenheit. - Bei mehrtägigen Dienstreisen werden am An- und Abreisetag pauschal 12,00 gewährt. Bei einer Abwesenheit von 24 Stunden sollen die Mehraufwendungen weiterhin mit 24,00 berücksichtigt werden können. - Bei der doppelten Haushaltsführung sollen die tatsächlichen Aufwendungen bis zum Höchstbetrag von 1.000,00 abgezogen werden können. Die Größe der Wohnung spielt dabei keine Rolle mehr. Bis jetzt haben noch nicht alle Gesetzgebungsorgane grünes Licht für die neuen Pläne gegeben. Es bleibt abzuwarten, wann und ob die neuen Gesetze in Kraft treten. Aktuelle Nachrichten zum Steuerrecht finden Sie auf der ADS-Homepage Diese Veröffentlichung verfolgt ausschließlich den Zweck, bestimmte Themen anzusprechen. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und die in ihr enthaltenen Informationen können eine individuelle Beratung nicht ersetzen. Sollten Sie weitere Fragen bezüglich der hier angesprochenen oder hinsichtlich anderer Themen haben, so wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpartner in der Zweigniederlassung. Geschäftsleitung ADS Allgemeine Deutsche Steuerberatungsgesellschaft mbh New-York-Ring Hamburg Tel Fax info@ads-.de

5 Mandanten-Rundschreiben Inhalt 1. Steuertermine Januar bis Juni Aufbewahrungspflichten diese Unterlagen können ab vernichtet werden Steuer- und Sozialversicherungstermine 1. Januar bis Juni 2013 Januar Umsatz Monatszahler**) 11/ Lohn Monatszahler 12/2012 Kirchenlohn IV/2012 Einkommen vierteljährlich Kirchen Gewerbe vierteljährlich Grund vierteljährlich Sozialversicherung monatlich 01/2013 Februar Umsatz Monatszahler**) 12/2012 IV/ Lohn Monatszahler 01/2013 Kirchenlohn Einkommen vierteljährlich Kirchen Gewerbe vierteljährlich I/ Grund vierteljährlich I/ Sozialversicherung monatlich 02/2013 März 2013 April Umsatz Monatszahler**) 02/ Lohn Monatszahler 03/2013 Kirchenlohn I/2013 Einkommen vierteljährlich Kirchen Gewerbe vierteljährlich Grund vierteljährlich Sozialversicherung monatlich 04/2013 Mai Umsatz Monatszahler**) 03/2013 I/ Lohn Monatszahler 04/2013 Kirchenlohn Einkommen vierteljährlich Kirchen Gewerbe vierteljährlich II/ Grund vierteljährlich II/ Sozialversicherung monatlich 05/2013 Juni Umsatz Monatszahler**) 01/ Lohn Monatszahler 02/2013 Kirchenlohn Einkommen vierteljährlich I/2013 Kirchen I/2013 Gewerbe vierteljährlich Grund vierteljährlich Sozialversicherung monatlich 03/ Umsatz Monatszahler**) 04/ Lohn Monatszahler 05/2013 Kirchenlohn Einkommen vierteljährlich II/2013 Kirchen II/2013 Gewerbe vierteljährlich Grund vierteljährlich Sozialversicherung monatlich 06/2013 **) An diesem Tag muss der Betrag beim Finanzamt eingegangen sein. Diese Schonfrist gilt nicht, wenn Sie mit Bargeld oder Scheck bezahlen. **) Der bei der Umsatz für Monatszahler eingetragene Zeitraum in Spalte 5 gilt nur dann, wenn ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt **) und die 1/11 Abschlagzahlung geleistet wurde.

6 ADS Mandanten-Rundschreiben Aufbewahrungspflichten diese Unterlagen können ab vernichtet werden Unterlagen aus dem Jahr und früher Unterlagen aus dem Jahr und früher Unterlagen aus dem Jahr und früher Abrechnungsunterlagen Abtretungserklärungen 2006 Änderungsnachweise der Akkreditive 2002 Aktenvermerke 2006 Angebote 2006 Angestelltenversicherung (Belege) 2002 Anlagevermögensbücher und -karteien 2002 Anträge auf Arbeitnehmersparzulage 2006 Arbeitsanweisungen für Ausgangsrechnungen 2002 Außendienstabrechnungen (keine Rechnungen) 2006 Bankbelege 2002 Bankbürgschaften 2006 Beitragsabrechnungen der Sozialversicherungsträger 2006 Belege, soweit Buchfunktion (Offene-Posten-Buchhaltung) 2002 Betriebsabrechnungsbögen 2006 Betriebskostenrechnung 2002 Betriebsprüfungsberichte 2006 Bewertungsunterlagen 2002 Bewirtungsunterlagen 2002 Bilanzen (Jahresbilanzen)* 2002 Bilanzunterlagen* 2002 Buchungsanweisungen 2002 Darlehnsunterlagen Dauerauftragsunterlagen 2006 Debitorenlisten (soweit Bilanzunterlage) 2002 Depotauszüge (soweit nicht Inventare) 2006 Einfuhrunterlagen (keine Rechnungen) 2006 Eingangsrechnungen 2002 Einheitswertunterlagen* 2006 Essenmarkenabrechnungen 2006 Exportunterlagen 2006 Fahrtkostenerstattungsunterlagen (Buchungsunterlagen) 2002 Finanzberichte 2006 Frachtbriefe 2006 Gehaltslisten 2002 Geschäftsberichte 2002 Geschäftsbriefe 2006 Geschenknachweise (keine Rechnungen) 2006 Gewinn- und Verlustrechnung (Jahresrechnung)* 2002 Grundbuchauszüge 2006 Grundstücksverzeichnis (soweit Inventar) 2002 Gutschriftsanzeigen 2002 Handelsbriefe 2006 Handelsbücher* 2002 Handelsregisterauszüge 2006 Hauptabschlussübersicht (wenn an Stelle der Bilanz)* 2002 Investitionszulage (Unterlagen) 2006 Jahresabschlusserläuterungen* 2002 Journale für Hauptbuch und Kontokorrent 2002 Kalkulationsunterlagen 2006 Kassenberichte 2002 Kassenbücher und -blätter* 2002 Kassenzettel 2002 Kontenpläne und Kontenplanänderungen 2002 Kontenregister 2002 Kontoauszüge 2002 Kreditunterlagen 2006 Lagerbuchführungen (soweit Inventurbelege) 2002 Lieferscheine 2002 Lohnbelege Lohnlisten Magnetbänder mit Buchfunktion 2002 Mahnbescheide 2006 Mietunterlagen 2006 Nachnahmebelege 2002 Nebenbücher* 2002 Organisationsunterlagen der Pachtunterlagen 2006 Postbankbelege 2002 Preislisten 2006 Protokolle 2006 Prozessakten 2006 Quittungen 2002 Rechnungen (bei Offene-Posten-Buchhaltung) 2002 Registrierkassenstreifen 2002 Reisekostenabrechnungen 2002 Repräsentationsaufwendungen (Unterlagen) 2002 Sachkonten 2002 Saldenbilanzen* 2002 Schadensunterlagen 2006 Scheck- und Wechselunterlagen 2006 Schriftwechsel 2006 Speicherbelegungsplan der Spendenbescheinigungen 2006 Steuerunterlagen* 2006 Telefonkostennachweise (keine Rechnungen) 2006 Überstundenlisten 2006 Verbindlichkeiten (Zusammenstellungen) 2002 Verkaufsbücher* 2002 Vermögensverzeichnis 2002 Vermögenswirksame Leistungen (Unterlagen) 2006 Versand- und Frachtunterlagen 2006 Versicherungspolicen 2006 Verträge 2006 Wareneingangs- und -ausgangsbücher* 2002 Wechsel Zahlungsanweisungen 2002 Zollbelege 2002 Zwischenbilanz (bei Gesellschafterwechsel oder Umstellung des Wirtschaftsjahres)* 2002 * Kalenderjahr der Erstellung bzw. letzten Eintragung. * Beispiel: Erstellung Jahresabschluss 2012 im Frühjahr Die Aufbewahrungsfrist läuft ab dem * Am kann der Jahresabschluss vernichtet werden. Geschäftsleitung ADS Allgemeine Deutsche Steuerberatungsgesellschaft mbh New-York-Ring Hamburg Tel Fax info@ads-.de

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