Inspektionsprogramm / Inspektionsrahmen

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1 Anhang 2 zum Inspektionsplan Muster Inspektionsprogramm/Inspektionsrahmen Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Dezernat / Bearbeiter: MUSTER Datum Inspektionsprogramm / Inspektionsrahmen 1. Betreiberdaten Betriebsstätten-Nr. Anschrift des Betreibers nach 16 der 12. BImSchV (Störfall-Verordnung) für einen Betriebsbereich gemäß 3 Absatz 5a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Bezeichnung des Betriebsbereiches Standort des Betriebsbereiches Pflichten gemäß Störfall- Verordnung Inspektionsintervall 2. Allgemeine Angaben zur Inspektion Federführung Vollzug Überwachungsprogramm Gesamtinspektion (GI) Zuständigkeit Arbeitsteilung zwischen den beteiligten Behörden Beispielhafte Auflistung möglicher Fachvorschriften (je nach Art des Betriebsbereiches) Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt, Dezernat Bestehend aus Teilinspektionen (TI), die durch die beteiligten Behörden nach Abstimmung mit dem StALU, Dezernat,, separat oder ggf. gemeinsam durchgeführt werden Beteiligte Vollzugsbehörden arbeiten in eigener Zuständigkeit nach ihren jeweiligen Fachvorschriften StALU, Dez., BImSchG 12. BImSchV 4. BImSchV 5. BImSchV ImmSchKostV O M-V ImmSchZustL VO M-V LAGuS, Regionalbereich ArbSchG ArbStättV ASiG BetrSichV BioStoffV ChemG GefStoffV ProdSG 11. ProdSV SprengG 2. SprengV LärmVibrations-ArbSchV Landkreis bzw. kreisfreie Stadt Ordnungsamt (Katserbehörde Untere Wasschutz, Brandschutz) LKatSG M-V VwV zum LKatSG M-V LWaG WHG AwSV IndV Bauordnungsamt (Brandschutz) BrSchG

2 Letzte Inspektion nach 16 Störfall- Verordnung Datum StALU, Dezernat, Beteiligte Behörden Fachbehörden Teilinspektionen in Abstimmung mit Fachbehörden nach Erfordernis (in Abstimmung mit StALU, Dezernat, ) Gesamtinspektion Abstimmung mit Fachbehörden hinsichtlich Beteiligung Externer Sachverstand 3. Einordnung des Betriebsbereiches in die 12. BImSchV Stoffe gemäß Anhang I Spalte 1 Angezeigte Stoffe und (q) Mengenschwelle Anhang I Spalte 4 (Q Sp4 ) Mengenschwelle Anhang I Spalte 5 (Q Sp5 ) q/q Sp4 q/q Sp5 Pflichten 4. Genehmigungsbedürftige Anlagen innerhalb des Betriebsbereiches Nr. Anhang 4. BImSchV Bezeichnung Stoffe gemäß Anhang I der 12. BImSchV und vorhandene 2

3 5. Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen innerhalb des Betriebsbereiches Nr. Bezeichnung Stoffe gemäß Anhang I der 12. BImSchV und vorhandene 6. Sicherheitsrelevante Anlagenteile und Nebeneinrichtungen Nr. Bezeichnung Stoffe gemäß Anhang I der 12. BImSchV und vorhandene 7. Infrastruktur Bezeichnung Stoffe gemäß Anhang I der 12. BImSchV und vorhandene 8. Kürzlich stillgelegte / rückgebaute Anlagen, Anlagenteile und technische Einrichtungen Nr. Bezeichnung Datum Stilllegung/Rückbau 3

4 9. Prüfaufgaben Gesamtinspektion (GI) Betriebsbereich Planmäßige und systematische Prüfung a) der technischen Systeme, b) der organisatorischen Systeme sowie c) der managementspezifischen Systeme entsprechend der unter Punkt 2. dargelegten behördlichen Arbeitsteilung. 10. Allgemeine Angaben zum Inspektionsumfang Gesamtinspektion (GI) Prüfung des technischen und des genehmigten Anlagenzustandes Anlagentechnik Sicherheitstechnik Explosionsschutz Brandschutz Katastrophenschutz Prüfung des organisatorischen und des Sicherheitsmanagementsystems (SMS) Betriebsorganisation Managementsystem Prüfung der Einhaltung der Grundpflichten der 12. BImSchV 3 Allgemeine Betreiberpflichten 4 Verhinderung von Störfällen 5 Begrenzung von Störfallauswirkungen 6 Ergänzende Anforderungen 7 Anzeige 8 Konzept zur Verhinderung von Störfällen 8a Information der Öffentlichkeit Prüfung der Einhaltung der erweiterten Pflichten der 12. BImSchV 9 Sicherheitsbericht 10 Alarm- und Gefahrenabwehrplan 11 Information der Öffentlichkeit 12 Sonstige Pflichten 11. Vorbereitung und Durchführung der Teilinspektionen (TI) TI Zuständigkeit TI StALU StALU, Dezernat...,... Aktivitäten - Abstimmung mit beteiligten Fachbehörden hinsichtlich Zweckmäßigkeit der gemeinsamen Durchführung der Teilinspektionen - Terminplanung und -festlegung in Abstimmung mit dem Betreiber und den beteiligten Fachbehörden - Durchführung der Vor-Ort-Inspektion, ggf. gemeinsam mit den nach den Bedingungen des Einzelfalles zu beteiligenden Fachbehörden TI LAGuS LAGuS - Terminplanung und -festlegung in Abstimmung mit dem Betreiber im Falle nicht gemeinsamer Inspektion mit dem StALU, Dezernat, - Informierung des StALU, Dezernat, über den ggf. separat vorgesehenen Teilinspektions-Termin - Durchführung der Teilinspektion separat oder ggf. gemeinsam mit dem StALU, Dezernat, und/oder dem Landkreis (OA, BSD, UWB) TI OA LK (OA) - Terminplanung und -festlegung in Abstimmung mit dem Betreiber im Falle nicht gemeinsamer Inspektion mit dem StALU, Dezernat, 4

5 - Informierung des StALU, Dezernat, über den ggf. separat vorgesehenen Teil-inspektions-Termin - Durchführung der Teilinspektion separat oder ggf. gemeinsam mit dem StALU, Dezernat, und/oder LAGuS und/oder Landkreis (BSD, UWB) TI BSD LK (BSD) - Terminplanung und -festlegung in Abstimmung mit dem Betreiber im Falle nicht gemeinsamer Inspektion mit dem StALU, Dezernat, - Informierung des StALU, Dezernat, über den ggf. separat vorgesehenen Teilinspektions-Termin - Durchführung der Teilinspektion separat oder ggf. gemeinsam mit dem StALU, Dezernat, und/oder LAGuS und/oder Landkreis (OA, UWB) TI UWB LK (UWB) - Terminplanung und -festlegung in Abstimmung mit dem Betreiber im Falle nicht gemeinsamer Inspektion mit dem StALU, Dezernat, - Informierung des StALU, Dezernat, über den ggf. separat vorgesehenen Teilinspektions-Termin - Durchführung der Teilinspektion separat oder ggf. gemeinsam mit StALU, Dezernat, und/oder LAGuS und/oder Landkreis (OA, BSD) 12. Detaillierte Angaben zum Inspektionsumfang der Teilinspektionen (TI) Ablauf der jeweiligen TI 1. Gespräch mit Betreiber (Geschäftsführer, Störfallbeauftragter) 2. Prüfung der vor Ort befindlichen Unterlagen 3. Anlagenbegehung (Soll-Ist-Vergleich) Zuständigkeit StALU, Dezernat, (TI StALU ) LAGuS (TI LAGuS ) Aktivitäten(A) / Kontrolle(K) / Prüfung(P) - (A) bisherige Inspektionsauswertung - (K) Ereignisse/Störungen - (K) aktueller Genehmigungsstand zum Betriebsbereich einschließ- lich der beurteilten Genehmigungsunterlagen - (K,P) Realisierung von Änderungen nach 15 BImSchG - (K,P) aktueller Anzeigestand nach 7 der 12. BImSchV - (K,P) aktuelles Konzept nach 8 der 12. BImSchV - (K) Betriebsorganisation - (K) Betriebsmanagementsystem - (K,P) Sicherheitsmanagementsystem - (K) Sicherheitsbericht nach 9 der 12. BImSchV - (K) aktuelle Alarm- und Gefahrenabwehrplanung nach 10 der 12. BImSchV - (K) Information der Öffentlichkeit nach 8a und 11 der 12. BImSchV - (K,P) ordnungsgemäße Errichtung sowie sichere Verwendung der Anlagen (Identität, Konformität) - (K,P) Gefährdungsbeurteilung - (K,P) Arbeitsschutzmanagementsystem - (K,P) Nachweise der Fachkunde von Beschäftigten und zur Prüfung befähigten Personen - (K) Anzeige meldepflichtige Ereignisse - (K,P) explosionsschutztechnische Dokumentationen und Einhaltung erforderlicher Maßnahmen gemäß GefStoffV - (K) brandschutztechnische Dokumentationen und Einhaltung erforderlicher Maßnahmen (ausgenommen baulicher Brandschutz) 5

6 4. Zusammenfassung der Ergebnisse der Teilinspektion 5. Festlegung von Folgemaßnahmen sowie Realisierungsterminen (falls erforderlich) LK, Ordnungsamt (Katschutz, Brandschutz) (TI OA ) LK, UBAB/ BSD (TI BSD ) LK, UWB (TI UWB ) - (K) Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen - (K) Durchführung und Dokumentation vorgeschriebener Prüfungen - (K, P) Zurverfügungstellung erforderlicher persönlicher Schutzausrüstungen - (K,P) aktuelle Alarm- und Gefahrenabwehrplanung nach 10 der 12. BImSchV - (K,P) Information der Öffentlichkeit nach 11 der 12. BImSchV - (K,P) brandschutztechnische Dokumentationen und Einhaltung erforderlicher Maßnahmen (allgemeiner Brandschutz) - (K,P) brandschutztechnische Dokumentationen und Einhaltung erforderlicher Maßnahmen (baulicher Brandschutz) - (K,P) ordnungsgemäße Errichtung, Unterhaltung, Betrieb sowie ggf. die Stilllegung von AwS - (K) Einhaltung Fachbetriebspflicht ( 45 AwSV) - (K) Einhaltung Prüfintervalle durch Sachverständige (AwSV, 47 und Anlage 6) - (K) Anzeige meldepflichtiger Schadensfälle - (K,P) Warn- und Alarmpläne, Gewässerschutz-Alarmpläne - (K) sicherheitstechnisch bedeutsame Anlagenteile - (K) sichere Umschließung - (K,P) Instandhaltungs- und Alarmplan - (K) Ausführung sicherheitsrelev. Wartungs- und Reparaturarbeiten - (K) Funktion der Warn-, Alarm- und Sicherheitseinrichtungen - (K,P) Arbeits- und Betriebsanweisungen ( 44 AwSV) 13. Inspektionsberichte, Folgemaßnahmen, Nachinspektion Zuständigkeit Aktivitäten LAGuS - Erstellung Teilinspektionsbericht (TIB LAGuS ) - Übergabe des TIB LAGUS an das StALU, Dezernat,, in der Regel innerhalb von 4 Wochen nach der Inspektion einer Nachinspektion zusammen mit dem Betreiber und ggf. mit dem LfU, Referat, und/oder Landkreis (OA, BSD, UWB) nach erfolgter Terminabstimmung LK (OA) - Erstellung Teilinspektionsbericht (TIB OA ) - Übergabe des TIB OA an das StALU, Dezernat,, in der Regel innerhalb von 4 Wochen nach der Inspektion einer Nachinspektion zusammen mit dem Betreiber und ggf. mit dem StALU, Dezernat, und/oder LAGuS und/oder Landkreis (BSD, UWB) nach erfolgter Terminabstimmung LK, UBAB - Erstellung Teilinspektionsbericht (TIB BSD ) (BSD) - Übergabe des TIB BSD an das StALU, Dezernat,, in der Regel innerhalb von 4 Wochen nach der Inspektion einer Nachinspektion zusammen mit dem Betreiber und ggf. mit dem StALU, Dezernat, und/oder LAGuS und/oder Landkreis (OA, UWB) nach erfolgter Terminab- 6

7 stimmung LK (UWB) - Erstellung Teilinspektionsbericht (TIB UWB ) - Übergabe des TIB UWB an das StALU, Dezernat,, in der Regel innerhalb von 4 Wochen nach der Inspektion einer Nachinspektion zusammen mit dem Betreiber und ggf. mit dem StALU, Dezernat, und/oder LAGuS und/oder Landkreis (OA, BSD) nach erfolgter Terminabstimmung StALU, Dezernat, - Erstellung Teilinspektionsbericht (TIB StALU ) - Erstellung des Gesamtinspektionsberichtes (GIB) gem. 16 Abs. 2 Nr. 2 StörfallV unter Verwendung des TIB StALU, TIB LAGuS, TIB OA, TIB BSD und TIB UWB einer Nachinspektion gem. 16 Abs. 2 Nr. 3 StörfallV zusammen mit dem Betreiber und ggf. mit den beteiligten Behörden nach erfolgter Terminabstimmung - ggf. Fortschreibung des Überwachungsprogramms nach Absprache mit den betroffenen Behörden und dem Betreiber 7

8 Abkürzungsverzeichnis ArbSchG Arbeitsschutzgesetz ArbStättV Arbeitsstättenverordnung ASiG Arbeitssicherheitsgesetz AwS Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen AwSV Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchV VO zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes BioStoffV Biostoffverordnung BrSchG Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V BSD Brandschutzdienststelle ChemG Chemikaliengesetz Dez. Dezernat EX-RL Explosionsschutz-Richtlinien/-Regeln GefStoffV Gefahrstoffverordnung GI Gesamtinspektion GIB Gesamtinspektionsbericht ProdSG Produktsicherheitsgesetz 11. ProdSV Explosionsschutzprodukteverordnung IndV Indirekteinleiterverordnung ImmSchKostVO M-V Immissionsschutz-Kostenverordnung ImmSchZustLVO M-V Immissionsschutz-Zuständigkeitslandesverordnung Katschutz Katastrophenschutz LAGuS Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern LärmVibrationsArbSchV Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung LKatSG M-V Landeskatastrophenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern LK Landkreis LWaG Landeswassergesetz Mecklenburg-Vorpommern OA Ordnungsamt SMS Sicherheitsmanagementsystem SprengG Sprengstoffgesetz SprengV Verordnung zum Sprengstoffgesetz StALU Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt StörfallV Störfall-Verordnung TI Teilinspektion TIB Teilinspektionsbericht UBAB Unter Bauaufsichtsbehörde UWB Untere Wasserbehörde VAwS VO über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe VO Verordnung VwV Verwaltungsvorschrift WfwV Werksfeuerwehrverordnung WHG Wasserhaushaltsgesetz 8

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