13. Wahlperiode Bereitstellung von Tabletten mit hochdosiertem Jod als Vorsorgemaßnahme
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- Edwina Brodbeck
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1 13. Wahlperiode Antrag der Abg. Dr. Walter Witzel u. a. GRÜNE und Stellungnahme des Innenministeriums Bereitstellung von Tabletten mit hochdosiertem Jod als Vorsorgemaßnahme für einen Atomunfall Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. für welche Personenkreise sollen als Vorsorgemaßnahme für einen Atomunfall Jodtabletten bereitgestellt werden (im Umkreis der Atomkraftwerke oder im gesamten Landesgebiet; nur für spezielle Gruppen oder für alle Einwohner) und wie viele Personen in Baden-Württemberg insgesamt in diese Vorsorgemaßnahme einbezogen werden; 2. inwieweit die Landesregierung Aussagen von Fachleuten bestätigen kann, dass im Katastrophenfall die einmalige Einnahme hochdosierter Jodtabletten das Risiko von Schilddrüsenkrebs zwar deutlich mindern kann, dass aber durch die regelmäßige Einnahme der Jodtablette über 4 bis 5 Tage eine wesentlich stärkere Risikominderung erreicht werden kann; 3. wie viele hochdosierte Jodtabletten pro Person bereitgehalten werden sollen und inwieweit dabei der in 2. erfragte Sachverhalt berücksichtigt wird; 4. wie die Jodtabletten bereitgehalten werden sollen und wie sie im Falle eines Atomunfalls zu den bedrohten Menschen gebracht werden sollen; 5. wie es zu erklären ist, dass in geltenden Katastrophenschutzplänen (z. B. des RP Freiburg für die Umgebung des Atomkraftwerks Fessenheim) die Bevölkerung einerseits aufgefordert wird bei einem Atomunfall im sicheren Haus zu bleiben, andererseits aber gleichzeitig die Jodtabletten von den zentralen Sammelstellen abholen soll; Eingegangen: / Ausgegeben:
2 6. wie die Landesregierung die Praxis in Ländern wie z. B. Österreich beurteilt, in denen eine ereignisunabhängige Vorverteilung von Jodtabletten stattfindet, d. h. eine Ausgabe von Jodtabletten schon vorab an alle potenziell betroffenen Haushalte als Vorsorgemaßnahme, damit die Menschen im Falle eines schweren Atomunfalls die Jodtabletten rechtzeitig einnehmen können; 7. welche europäischen Länder neben Österreich die ereignisunabhängige Vorverteilung praktizieren; 8. welche Praxis für die Bereitstellung von Jodtabletten a) zum Zwecke des Katastrophenschutzes (25 km-zone um kerntechnische Anlagen), b) zur Strahlenschutzvorsorge (restliches Landesgebiet), die Landesregierung für die jetzt angekündigten Lieferungen von Jodtabletten wählen wird; 9. welche Kosten dem Land Baden-Württemberg und anderen öffentlichen Körperschaften durch die Jod-Vorsorgemaßnahmen für diejenigen Menschen in Baden-Württemberg entstehen, die im Umkreis ausländischer Atomkraftwerke (Fessenheim, Leibstadt) leben und in welcher Weise die Landesregierung gemäß dem Verursacherprinzip diese Kosten von den Betreibern der entsprechenden Atomkraftwerke einfordern wird Dr. Witzel, Walter, Kretschmann, Lösch, Dederer, Boris Palmer GRÜNE Begründung Auf Druck des Bundesumweltministeriums haben die deutschen Energieversorger 137 Mio. Jodtabletten bestellt um die Bevölkerung nach einem Terroranschlag auf ein Atomkraftwerk oder nach einem schweren Störfall vor radioaktiver Strahlung zu schützen. Diese Tabletten sollen im Herbst 2004 ausgeliefert werden. Die rechtzeitige Einnahme von hochdosiertem Jod ist im Falle einer atomaren Katastrophe eine sinnvolle und von der WHO empfohlene Maßnahme; denn das Jod kann bei radioaktiver Kontamination zumindest vor einer einzigen von vielen möglichen Erkrankungen schützen, dem Auftreten von Schilddrüsenkrebs. Entscheidende Voraussetzung ist dabei aber, dass dabei radioaktiv unbelastetes Jod in ausreichend großer Menge bereits vor dem Eintreffen der radioaktiven Wolke eingenommen wird; eine spätere Einnahme ist sinnlos und kann sich im weiteren Verlauf sogar in das Gegenteil, der Verstärkung der radioaktiven Strahlenwirkung, umkehren. Aus diesem Grund praktiziert z. B. Österreich eine ereignisunabhängige Vorverteilung : Die Tabletten werden schon vorab und ohne ein Unfallereignis direkt an die Haushalte ausgegeben, damit sie im Gefahrenfall rechtzeitig eingenommen werden können. Denn im Falle einer nuklearen Katastrophe ist ein panikbedingtes Verkehrschaos zu erwarten, das eine geregelte Verteilung erheblich erschweren, wenn nicht unmöglich machen wird. 2
3 Zudem gibt es Widersprüche in vorliegenden Katastrophenschutzkonzepten: So fordert z. B. das Regierungspräsidium Freiburg in einer Broschüre zum Katastrophenschutz im Umkreis des Atomkraftwerks Fessenheim die Bevölkerung auf, im Katastrophenfall in den Häusern zu bleiben; andererseits heißt es zur Ausgabe von Jodtabletten: Nach einem erfolgten Aufruf über den Rundfunk oder nach entsprechenden Lautsprecherdurchsagen können Sie diese Tabletten bei den Ausgabestellen Ihres Wohnortes abholen. Es ist absolut unklar, wie diese beiden Aufforderungen gleichzeitig erfüllt werden können. Die Innenministerkonferenz hat daher am 11. Juni 1999 eine Empfehlung verabschiedet, Jodtabletten innerhalb des Bereichs von 0 bis 5 km und bedarfsweise auch bis 10 km Entfernung von einer kerntechnischen Anlage vorverteilen zu lassen. Der vorliegende Antrag geht der Frage nach, wie die Landesregierung mit der im Herbst 2004 angekündigten Lieferung von Tabletten mit hochdosiertem Jod verfahren will. Stellungnahme*) Mit Schreiben vom 4. März 2004 Nr /2 2 nimmt das Innenministerium im Einvernehmen mit dem Sozialministerium und dem Ministerium für Umwelt und Verkehr zu dem Antrag wie folgt Stellung: 1. für welche Personenkreise sollen als Vorsorgemaßnahme für einen Atomunfall Jodtabletten bereitgestellt werden (im Umkreis der Atomkraftwerke oder im gesamten Landesgebiet; nur für spezielle Gruppen oder für alle Einwohner) und wie viele Personen in Baden-Württemberg insgesamt in diese Vorsorgemaßnahme einbezogen werden; Zu 1.: Die Einnahme von Jodtabletten zur Blockade der Schilddrüse bei kerntechnischen Unfällen mit Freisetzung von radioaktivem Jod ist eine wichtige Maßnahme des Katastrophenschutzes. Sie wird für einen entsprechenden Katastrophenfall von der Strahlenschutzkommission (SSK) für Kinder, Jugendliche und für Erwachsene bis zu einem Alter von 45 Jahren empfohlen. Für ältere Personen wird wegen der geringeren Strahlenempfindlichkeit der Schilddrüse und dem zunehmenden Risiko von Nebenwirkungen keine Einnahme empfohlen. Im Umkreis der Kernkraftwerke bis 25 km werden daher die neuen Jodtabletten für die gesamte Bevölkerung bis zu 45 Jahren bereitgestellt werden. In größeren Entfernungen sind die Auswirkungen unfallbedingter Freisetzungen von radioaktivem Jod deutlich geringer. Für Kinder, Jugendliche bis 18 Jahren und Schwangere wird von der SSK wegen der niedrigeren Eingreifrichtwerte für diese Personengruppen auch außerhalb des 25 km Radius die Bevorratung von Jodtabletten empfohlen. Für den genannten Personenkreis werden daher für das gesamte Landesgebiet Jodtabletten zur Verfügung stehen. 2. inwieweit die Landesregierung Aussagen von Fachleuten bestätigen kann, dass im Katastrophenfall die einmalige Einnahme hochdosierter Jodtabletten das Risiko von Schilddrüsenkrebs zwar deutlich mindern kann, dass aber durch die regelmäßige Einnahme der Jodtablette über 4 bis 5 Tage eine wesentlich stärkere Risikominderung erreicht werden kann; *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 3
4 Zu 2.: Das zuständige Sozialministerium hat hierzu mitgeteilt, dass derzeit in Deutschland ein Präparat zur Jodblockade der Schilddrüse bei kerntechnischen Unfällen auf dem Markt sei, das den aktuellen Empfehlungen der Strahlenschutzkommission (130 mg Kaliumjodid pro Tablette entsprechend 100 mg Jodid) entspricht. In den nach 11 a Arzneimittelgesetz (AMG) vorgeschriebenen Fachinformationen zu diesem Präparat ist unter 11. Art und Dauer der Anwendung dargelegt, dass die Häufigkeit der Einnahme von den zuständigen Behörden bestimmt wird. Dies erfolgt je nach Einzelfall unter Hinzuziehung medizinischen Sachverstandes. Für Schwangere und Stillende sowie Kinder im Alter von weniger als einem Monat gilt jedoch, dass die jeweils vorgeschriebene Dosis nur einmalig einzunehmen ist. 3. wie viele hochdosierte Jodtabletten pro Person bereitgehalten werden sollen und inwieweit dabei der in 2. erfragte Sachverhalt berücksichtigt wird; Zu 3.: Das Konzept der Landesregierung zum Schutz der Bevölkerung bei kerntechnischen Unfällen trägt den Dosierungshinweisen dadurch Rechnung, dass für den Fall einer notwendigen mehrfachen Einnahme ausreichend Kaliumjodidtabletten vorgehalten werden. 4. wie die Jodtabletten bereitgehalten werden sollen und wie sie im Falle eines Atomunfalls zu den bedrohten Menschen gebracht werden sollen; 8. welche Praxis für die Bereitstellung von Jodtabletten a) zum Zwecke des Katastrophenschutzes (25 km-zone um kerntechnische Anlagen), b) zur Strahlenschutzvorsorge (restliches Landesgebiet), die Landesregierung für die jetzt angekündigten Lieferungen von Jodtabletten wählen wird; Zu 4. und 8.: Die Kaliumjodidtabletten stellen eine Ersatzbeschaffung der bisherigen Tabletten dar. Im Dezember letzten Jahres ist die Zulassung dieser Tabletten erfolgt. Im gleichen Monat wurde vom Bund der Vertrag zur Beschaffung von 237 Mio. Tabletten abgeschlossen. Die Tabletten sollen sukzessive bis Oktober 2004 an die Länder ausgeliefert werden. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter der Federführung des Bundesamts für Strahlenschutz, in der auch Baden-Württemberg vertreten ist, beschäftigt sich auf der Grundlage von Empfehlungen der Strahlenschutzkommission mit der Verteilung der Jodtabletten. Dort wurde insbesondere erörtert, innerhalb welcher Radien die Tabletten verteilt werden sollen, ob diese in bestimmten Bereichen ereignisunabhängig vorab verteilt werden sollen und wie die Vertriebswege zu gestalten sind. a) Die Länder sind nunmehr dabei, ihre konkreten Konzeptionen für eine Verteilung im 25 km-planungsradius zu erarbeiten. Bei der jüngsten Sitzung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe im Februar 2004 hat sich dabei gezeigt, dass die Vorstellungen der Bundesländer sehr unterschiedlich sind. Sie reichen von der strikten Ablehnung einer ereignisunabhängigen Vorverteilung an die Haushalte, über eine Vorverteilung in der 5 km-zone bis hin zu einer Verteilung im 10 km-radius und langfristig auch im 25 km-radius. Abschließende Entscheidungen stehen aber in nahezu allen Bundesländern noch aus. Dies gilt auch für Baden-Württemberg. Eine Entscheidung über 4
5 die Verteilung und deren Modalitäten wird für die nächsten Wochen angestrebt. b) Für den Radius über 25 km um die Kernkraftwerke werden für den Fall eines kerntechnischen Unfalls, bei dem Katastrophenschutzmaßnahmen (Einnahme von Jodtabletten) in diesem Bereich erforderlich sein sollten, die Jodtabletten in sieben Bundeslagern vorgehalten. Sie können im Ereignisfall von den Ländern angefordert werden. Für Baden-Württemberg befinden sich die regional nächsten Lager in der Nähe von Karlsruhe, in der Nähe von Würzburg und in der Nähe von Memmingen. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet zurzeit ein Konzept zur Verteilung dieser Tabletten im Ereignisfall. 5. wie es zu erklären ist, dass in geltenden Katastrophenschutzplänen (z. B. des RP Freiburg für die Umgebung des Atomkraftwerks Fessenheim) die Bevölkerung einerseits aufgefordert wird bei einem Atomunfall im sicheren Haus zu bleiben, andererseits aber gleichzeitig die Jodtabletten von den zentralen Sammelstellen abholen soll; Zu 5.: Die Broschüre Notfallschutz Ein Ratgeber für die Bevölkerung informiert über die vorgesehenen Katastrophenschutzmaßnahmen bei einem kerntechnischen Unfall im Bereich des Kernkraftwerkes Fessenheim und gibt Empfehlungen an die Bevölkerung, wie man sich in einem solchen Fall verhalten soll. Entsprechendes gilt in der deutschen Umgebung der schweizerischen Kernkraftwerke. Eine Konzeption, wonach eine Abholung von Jodtabletten zeitgleich mit der Empfehlung Verbleiben im Haus durch das Regierungspräsidium Freiburg angeordnet werden soll, wäre widersprüchlich und sinnlos und ist daher aus diesen Broschüren nicht ersichtlich; insbesondere sind diese weder in Alarmund Einsatzplänen des Regierungspräsidiums Freiburg noch in denen der anderen Regierungspräsidien enthalten. Die Verteilung der Jodtabletten an die Bevölkerung kann bereits vor der Maßnahmenstufe Katastrophenalarm während des Katastrophenvoralarms getroffen werden. Damit es bei den Maßnahmen Anordnung: Aufenthalt in Gebäuden und Anordnung: Ausgabe von Jodtabletten nicht zu Überschneidungen kommt, bedient sich die Katastrophenschutzbehörde der vorausschauenden Beratung der Strahlenschutzsachverständigen, die in ihren Prognosen das Erreichen der Dosisrichtwerte und deren weitere Entwicklung anzeigen. 6. wie die Landesregierung die Praxis in Ländern wie z. B. Österreich beurteilt, in denen eine ereignisunabhängige Vorverteilung von Jodtabletten stattfindet, d. h. eine Ausgabe von Jodtabletten schon vorab an alle potenziell betroffenen Haushalte als Vorsorgemaßnahme, damit die Menschen im Falle eines schweren Atomunfalls die Jodtabletten rechtzeitig einnehmen können; Zu 6.: In Österreich werden Jodtabletten nicht direkt an die Haushalte vorverteilt. Dort wird eine öffentliche Bevorratung praktiziert, bei der interessierte Bürger die Jodtabletten formlos über Apotheken erhalten können. Die Tabletten sind rezeptfrei, für Kinder und Jugendliche kostenlos und für Erwachsene kostenpflichtig erhältlich. 5
6 Auch die Lösung Österreichs wird in die Überlegungen des Landes zur Verabschiedung einer Verteilungskonzeption einbezogen. 7. welche europäischen Länder neben Österreich die ereignisunabhängige Vorverteilung praktizieren; Zu 7.: Frankreich führt eine Vorverteilung in einem Radius von 10 km um seine Kernkraftwerke durch. In der Schweiz wurde das Gebiet der Vorverteilung mit der neuen Jodtablettenverordnung vom März 2003 auf die Zone 2 um die schweizerischen Kernkraftwerke, d. h. auf einen Radius von 20 km, erweitert. Schweden führt innerhalb der inneren Notfallplanungszone (12 bis 15 km) eine Vorverteilung an die Haushalte durch. Die Einnahme von Jodtabletten wird bis zu einem Alter von 40 Jahren empfohlen. Dänemark führt weder eine Vorverteilung noch eine Bevorratung von Jodtabletten durch. Nach einer Umfrage der Nuclear Energy Agency (NEA) der OECD aus dem Jahr 2001 führen ferner die Tschechische Republik (in einem Radius von 13 km beim KKW Temelin und einem Radius von 20 km beim KKW Dukovany) und Finnland (in einem Radius von 5 km) eine Vorverteilung an Haushalte durch. Keine Vorverteilung führen nach derselben Umfrage Ungarn, Luxemburg, die Niederlande und Norwegen durch. 9. welche Kosten dem Land Baden-Württemberg und anderen öffentlichen Körperschaften durch die Jod-Vorsorgemaßnahmen für diejenigen Menschen in Baden-Württemberg entstehen, die im Umkreis ausländischer Atomkraftwerke (Fessenheim, Leibstadt) leben und in welcher Weise die Landesregierung gemäß dem Verursacherprinzip diese Kosten von den Betreibern der entsprechenden Atomkraftwerke einfordern wird. Zu 9.: Die vom Bund zentral beschafften und von den Betreibern finanzierten Jodtabletten sind auch für die Jodprophylaxe der deutschen Bevölkerung, die im Umkreis ausländischer Atomkraftwerke leben, vorgesehen. In Vertretung Munding Ministerialdirektor 6
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