NACHTRAGSSTELLENPLAN der Beamten und tariflich Beschäftigten. der Stadtverwaltung Landau in der Pfalz

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1 NACHTRAGSSTELLENPLAN 2016 der Beamten und tariflich Beschäftigten der Stadtverwaltung Landau in der Pfalz

2 Stand: Nachtragsstellenplan 2016 Erläuterungen zu den wesentlichen Veränderungen Anzahl der ausgewiesenen Stellen Im Nachtragsstellenplan 2016 nach Teilhaushalten sind insgesamt 439,37 Stellen ausgewiesen. Der ursprüngliche Stellenplan 2016 enthielt 430,71 Stellen. Der Personalstamm erhöht sich somit insgesamt um 8,66 Stellen. Hiervon resultiert eine Steigerung von 4,50 Stellen allein aus den weiterhin erhöhten Bedarfen durch die Flüchtlingsthematik. Eine weitere Erhöhung um 2,50 Stellen ergibt sich aus der Darstellung von Beamtenstellen der Stadtholding im städtischen Stellenplan (bisher nur im Wirtschaftsplan der Holding), wodurch aber keine höheren Personalkosten entstehen. Darüber hinaus werden verschiedene neue Stellen oder Stellenanteile gefördert, so dass die tatsächlich neu entstehenden Personalkosten entsprechend geringer zu beziffern sind. Bei rund 4,50 der 8,66 neu geschaffenen Stellen entstehen somit keine finanziellen Mehraufwendungen. Einhaltung der allgemeinen Obergrenzen Im Bereich A 15 sind die Obergrenzen um 1,00 überschritten. Die ADD hat in der Genehmigung für den Stellenplan 2009 von einer förmlichen Beanstandung abgesehen, diese Entscheidung aber mit der Erwartung verbunden, dass bei den nach A 15 ausgewiesenen Stellen in Zukunft von einer etwaigen Stellenanhebung nach A 16 abgesehen wird. Zu den wesentlichen Änderungen der einzelnen Ämter/Abteilungen - Allgemeine Informationen - Stellenwerte allgemein Stellen, die von der Stellenbewertungskommission neu bewertet wurden, werden entsprechend dem festgestellten neuen Wert ausgewiesen. Wenn bisherige Beamtenstellen mittlerweile mit Beschäftigten besetzt sind oder umgekehrt, werden die Stellen i. d. R. dementsprechend umgewandelt. Stellenverschiebungen im Stellenplan nach Teilhaushalten Durch veränderte Verrechnung von Stellen bzw. Stellenanteilen auf andere Produkte und somit andere Teilhaushalte ergeben sich von Zeit zu Zeit im Stellenplan nach Teilhaushalten Verschiebungen, die in der Übersicht selbst jedoch nicht näher kommentiert werden. Tarifvertrag Sozial- und Erziehungsdienst Durch neue tarifvertragliche Regelungen im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes, die rückwirkend zum in Kraft getreten sind, haben sich Änderungen in den Bezeichnungen der Entgelt ergeben. Diese wurden angepasst. Seite 1

3 Stand: Zu den wesentlichen Änderungen der einzelnen Ämter/Abteilungen - Teil A: Mehrbedarfe bzw. Veränderungen in Zusammenhang mit Flüchtlingsthematik - Sozialamt (50) a) Bildungskoordination: Um die Integration von Flüchtlingen in den Kommunen zu unterstützen, fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung in allen Kreisen und kreisfreien Städten ab 2016 für eine Dauer von zunächst zwei Jahren eine Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte. Hier soll ein zentraler Ansprechpartner die relevanten Bildungsakteure auf kommunaler Ebene koordinieren, um Bildungsangebote für Neuzugewanderte zu optimieren. Dadurch sollen Zugänge zum Bildungssystem verbessert, Bildungsangebote aufeinander abgestimmt und datenbasiert gesteuert werden. Die Förderrichtlinie zielt dabei auf ein verbessertes Management im gesamten Themenfeld Integration durch Bildung. Folgende Aufgabenfelder sollen bearbeitet werden: - Ausbau kommunaler Koordinierungsstrukturen und gremien bei Nutzung und Erweiterung ggf. bestehender Strukturen, - Identifizierung und Einbindung der relevanten Bildungsakteure innerhalb und außerhalb der Kommunalverwaltung, - Herstellung von Transparenz über vor Ort tätige Bildungsakteure sowie vorhandene Bildungsangebote, - Beratung von Entscheidungsinstanzen der Kommune. Entsprechend der Einwohnerzahl der Stadt Landau ist eine Vollzeitstelle förderfähig. Diese wird vollständig aus Bundesmitteln, ohne kommunalen Eigenanteil, finanziert. Die Stelle soll in Entgeltgruppe 9 ausgewiesen und ab besetzt werden. ð neu: 1,00 E 9, ab , kw , Förderung aus Bundesmitteln b) Betreuung von Asylbewerbern: Im Stellenplan 2016 sind zwei Stellen der Entgeltgruppe S 12 für die (pädagogische) Betreuung von Asylbewerbern eingestellt. Bezüglich einer dieser Stellen hat sich mittlerweile gezeigt, dass weniger eine Betreuung im sozialpädagogischen, sondern vielmehr im lebenspraktischen Bereich benötigt wird. So müssen z. B. die Bewohner von Flüchtlingsunterkünften in allgemeinen Fragen unterstützt und zu Dingen wie der Mülltrennung angeleitet werden. Die Unterkünfte sind außerdem technisch zu betreuen. Die Stelle wurde daher im Februar 2016 mit verändertem Anforderungsprofil ausgeschrieben und dann mit einem Mitarbeiter in Entgeltgruppe 5 besetzt. Der Stellenwert kann daher von S 12 in E 5 geändert werden. ð Änderung: 1,00 S 12 zu 1,00 E 5 Die weitere S 12-Stelle war in S 11 ausgeschrieben und ist auch so besetzt. Eine genauere Betrachtung des Aufgabenbereichs hat gezeigt, dass die Tätigkeiten auch dieser Entgeltgruppe entsprechen. Somit wird auch hier der Stellenwert angepasst und zukünftig in S 11 b ausgewiesen. ð Änderung: 1,00 S 12 zu 1,00 S 11 b Zur Unterstützung der Mitarbeiterin, die die vorgenannte Stelle besetzt, wurde befristet vom bis zum eine weitere Sozialarbeiterin mit einem Stellenanteil von 0,50 eingestellt. Derzeit sind über 600 Personen zu betreuen, was durch eine Mitarbeiterin allein nicht Seite 2

4 Stand: zu schaffen ist. Für den Fall, dass sich die zu betreuenden Asylbewerber bis zum Jahresende nicht spürbar reduziert, soll die zunächst befristet eingerichtete Stelle bis zum beibehalten werden. ð neu: 0,50 S 11 b, kw c) Abrechnung der Krankenhilfe für Asylbewerber Bisher wurde diese Aufgabe von den Mitarbeitern des Bereichs Asyl mit erledigt. Die Fallzahlen haben sich jedoch parallel zur Entwicklung der Anzahl der Asylbewerber von ca. 60 im Jahr 2014 auf ca. 650 (Stand April 2016) erhöht. Nach Auskunft des Sozialamts gehen monatlich mehrere hundert Rechnungen von Apotheken und Krankenhäusern ein. Hinzu kommen nach Quartalsende die Rechnungen für ärztliche Behandlungen in ähnlichem Umfang. Für die Abrechnung ist für das jeweils abgelaufene Kalenderjahr eine Frist bis zum 31. März des folgenden Jahres einzuhalten (Beantragung der Erstattung von entstandenen Aufwendungen bei der ADD). Die Zuordnung der Rechnungen zu den einzelnen Leistungsberechtigten sowie die Prüfung und Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Land bzw. Dritten entspricht nach Auskunft des Sozialamts dem Zeitaufwand einer Vollzeitstelle und das Leistungsprofil voraussichtlich der Entgeltgruppe E 9. Die Stelle wird mit einer Befristung zunächst bis zum 30. Juni 2018 versehen und ein eventuell über diesen Zeitpunkt hinausgehenden Bedarf rechtzeitig geprüft. ð neu: 1,00 E 9, kw d) fremdsprachliche Hilfskraft Im Rahmen der pädagogischen Betreuung der Flüchtlinge hat sich gezeigt, dass eines der größten Probleme für die Verwaltung neben der hohen Fallzahl der zu Betreuenden die Sprachbarriere ist. Bisher haben Flüchtlinge auf ehrenamtlicher Basis in diesem Bereich unterstützt. Dies hat jedoch zwischenzeitlich einen Umfang angenommen, der einer Vollzeitstelle entspricht. Das Jobcenter hat angeboten, entsprechende Arbeitsverhältnisse finanziell zu fördern. Die Förderung beträgt 75 % der Personalkosten. Dies wäre für insgesamt vier Stellen möglich. In den Stellenplan soll daher eine Vollzeitstelle der Entgeltgruppe 6, befristet bis , aufgenommen werden. Eine Besetzung der Stelle erfolgt nur, wenn die zugesagte Förderung auch tatsächlich erfolgt. ð neu: 1,00 E 6, kw e) Rechenstelle Nach Auskunft des Sozialamts ist durch die immens gestiegene Anzahl der Leistungsempfänger bzw. Asylbewerber auch der durch das Rechnungswesen zu bewältigende Zahlungsstrom stark angewachsen. Zur Bewältigung sind strukturelle Änderungen in allen Bereichen des Sozialamts sowie die Ausweitung der Nutzung der bereits eingesetzten Software erforderlich. Nur durch diese Änderungen können die Zahlungsströme transparent und nachvollziehbar dargestellt und verhindert werden, dass die Geltendmachung bestehender Erstattungsansprüche evt. versäumt wird. Zusätzlich dazu sollen an dieser Stelle die immer komplexer und umfangreicher werdenden Abrechnungsaufgaben im Rechnungswesen für das gesamte Sozialamt konzentriert werden, die von internen und externen Stellen gefordert werden. Außerdem ist beabsichtigt, die Abrechnungen mit dem Land zukünftig hier gebündelt zu bearbeiten. Seite 3

5 Stand: Das Vorhalten und die Aufbereitung dieser Daten werden zukünftig erheblich zunehmen und besondere Bedeutung gewinnen, wenn es um Maßnahmen der Integration und Planung der benötigten Infrastruktur (z. B. Sprachkurse, Wohnungsbedarf, Kindergärten, Schulen usw.) geht. Sukzessive sollen auch die Controlling und Statistik-Aufgaben der sonstigen Bereiche des Sozialamtes an dieser Stelle gebündelt werden. Die Schaffung dieser Stelle wird nach erfolgreicher Einführung der Einnahmeverwaltung ab 2018 zu Einsparungen am derzeit bestehenden, geringer qualifizierten, Personal führen. Der genaue Umfang kann derzeit jedoch noch nicht beziffert werden. Die Umsetzung dieser Maßnahme ist für eine sinnvolle und zeitgemäße Erledigung der an das Sozialamt gestellten Anforderungen dringend erforderlich. ð neu: 1,00 E 9 / A 10 Zu den wesentlichen Änderungen der einzelnen Ämter/Abteilungen - Teil B: sonstige Veränderungen - Stabsstelle Informationstechnologie und Bürgerbeteiligung (090) Die Aufgabe Internetredaktion, die bisher der Pressestelle zugeordnet war, wird seit Mai 2016 von der Stabsstelle wahrgenommen. Die entsprechende Sachbearbeiterstelle (1,00 E 6) wird daher von der Pressestelle zur Stabsstelle verlagert. ð Verlagerung 1,00 E 6 von Pressestelle zu Stabsstelle Personal- und Organisationsabteilung (110) a) Sachbearbeitung Personalangelegenheiten Im Sachgebiet Personal besteht eine Stelle E 9 mit einem Anteil von 0,78. Das Arbeitsaufkommen hat sich erhöht, so dass eine Anhebung des Stellenanteils auf 0,82 erfolgen soll. Hintergrund sind folgende Veränderungen: Die Stellenausschreibungen hat zugenommen, damit geht ein gestiegenes Arbeitsaufkommen einher. Im Laufe der letzten Jahre haben die Themen Bundesfreiwilligendienst und BA-Studium an Bedeutung gewonnen. Seit 2014 bildet die Stadt Landau im Bereich Soziale Arbeit und seit im Bereich Wirtschaftsinformatik aus. Insgesamt werden (Stand April 2016) 27 Personen in verschiedenen Ausbildungsberufen betreut. Des weiteren bringen Vorschriften und tarifvertragliche Regelungen immer neue Hürden mit sich und verursachen Mehrarbeit. Beispielhaft sei die neue Beteiligungsverpflichtung nach dem Gleichbehandlungsgesetz genannt. ð Erhöhung um 0,04, E 9 b) Poolstelle Berufsrückkehrer Gelegentlich können Berufsrückkehrer (z. B. nach der Elternzeit oder sonstiger Beurlaubung) nicht direkt einer Stelle zugewiesen werden. Für diesen Fall soll eine halbe Poolstelle der Entgeltgruppe 9 vorgesehen werden, die bei Bedarf besetzt wird. ð neu: 0,50 E 9 (zu besetzen nur bei Bedarf) Seite 4

6 Stand: Pressestelle (140) a) Sachbearbeitung Internetredaktion Die Aufgabe Internetredaktion, die bisher der Pressestelle zugeordnet war, wird seit Mai 2016 von der Stabsstelle Informationstechnologie und Bürgerbeteiligung wahrgenommen. Die entsprechende Sachbearbeiterstelle (1,00 E 6) wird daher von der Pressestelle zur Stabsstelle verlagert. ð Verlagerung 1,00 E 6 von Pressestelle zu Stabsstelle b) Leitung der Pressestelle Durch Veränderungen im Aufgabenspektrum der Pressestelle ist eine Ausweisung der Leitungsstelle in A 12 nicht mehr vorgesehen, sondern in A 11 bzw. E 10. Da die Stelle ab Juli 2016 mit einer tariflich Beschäftigten besetzt ist, wird sie zukünftig mit dem Stellenwert E 10 ausgewiesen. ð Änderung Stellenwert von A 12 in E 10 Finanzverwaltung und Wirtschaftsförderung (200) Die Aufgabe Stadtmarketing wird seit von der Stadtholding wahrgenommen und wird zunächst auch dort verbleiben. Die bei der Finanzverwaltung und Wirtschaftsförderung hierfür noch vorgehaltene Stelle kann daher entfallen. ð Wegfall 0,50 E 9 Liegenschaftsabteilung (230) Ab dem wird zunächst befristet bis eine Projektgruppe Landau baut Zukunft als neue Organisationseinheit eingerichtet. Für dieses halbe Jahr wird unter anderem die Leiterin der Liegenschaftsabteilung für die Projektgruppe tätig. Auch der Leiter der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung des Stadtbauamts gehört der Projektgruppe an. Damit die Aufgabenerledigung in der Liegenschaftsabteilung weiterhin sichergestellt ist, wird dort zeitlich befristet Unterstützung benötigt. Im Stadtbauamt wird in der Abteilung Vermessung und Geoinformation die Stelle der stellvertretenden Abteilungsleitung (A 11) ab zunächst nicht mehr benötigt. Durch den Abbau dieser Stelle wird der zusätzliche Bedarf bei der Liegenschaftsabteilung rechnerisch ausgeglichen. Die Stelle wird bis der Liegenschaftsabteilung zugewiesen. ð neu: 1,00 A 11 und kw () Kämmereiabteilung (240) Eine frühere A 9-Stelle wurde nach Besetzung mit einer tariflich Beschäftigten umgewandelt. Es wurde dabei jedoch fälschlicherweise davon ausgegangen, dass der bisherigen A 9 die Entgeltgruppe 8 entsprechen würde. Richtig wäre aber die E 9 gewesen. Dies muss mit dem Nachtrag berichtigt werden. ð Korrektur 1,00 E 8 in 1,00 E 9 Seite 5

7 Stand: Amt für Recht und öffentliche Ordnung / Sachgebiet Versicherungen (311) Ein Stellenanteil von 0,13 einer E 6 Stelle im Sachgebiet Versicherungen ist bereits seit längerer Zeit nicht mehr besetzt. Nach Auskunft des Amtsleiters kann dieser Stellenanteil entfallen. ð Reduzierung: 0,13 E 6 Amt für Schulen, Kultur und Sport (40) a) Schülerbetreuung Queichheim Der Bedarf an Schülerbetreuung bei der Grundschule Queichheim hat zugenommen. Die bisher hierfür zur Verfügung gestellten 1,68 Stellen reichen nicht mehr aus, um diesen zu decken. Daher wurde eine Aufstockung um 0,44 erforderlich. Die entstehenden Kosten werden über Elternbeiträge finanziert. ð Erhöhung um 0,44 E 2, gegenfinanziert durch Elternbeiträge b) Stelle für Qualifizierungs- und Eingliederungsmaßnahme am OHG Seit 2016 besteht beim OHG eine überwiegend gegenfinanzierte und auf 2 Jahre befristete Stelle der Entgeltgruppe 3 zur Durchführung einer Qualifizierungs- und Eingliederungsmaßnahme. Diese war ursprünglich mit einem kw-vermerk zum versehen. Da die Maßnahme jedoch erst am begonnen werden konnte, soll die Befristung entsprechend verlängert werden (kw ). ð Verlängerung kw-vermerk von auf c) Stadtbibliothek Der Stadtrat hatte im Januar 2016 einer Stellenreduzierung in der Stadtbibliothek zugestimmt. Diese Maßnahme sollte der Haushaltskonsolidierung dienen. Geplant war, die stellvertretende Leitung ab dem 1. Juni 2016 nicht mehr zu besetzen. Im Stellenplan 2016 wurde diese Stelle daher bereits mit einem entsprechenden kw-vermerk versehen. Die Verwaltung hat daraufhin aufgezeigt, dass ein vollständiger Wegfall dieser Stelle erhebliche Auswirkungen auf den laufenden Betrieb der Stadtbibliothek haben würde. Betroffen wären insbesondere die Öffnungszeiten an Samstagen, das Veranstaltungsmanagement, die Leseförderung sowie die Kooperation mit externen Partnern. Es wurde daher nach einer Lösung gesucht und auch mit der Aufsichtsbehörde abgestimmt, um einerseits die Auswirkungen auf den Betrieb der Stadtbibliothek abzumildern, andererseits aber auch eine Einsparung zu erreichen. Die Stelle soll daher nicht mehr vollständig wegfallen, sondern von einer Vollzeit- in eine Halbtagsstelle umgewandelt werden. Im Gegenzug wird die Benutzungs- und Kostenordnung für die Stadtbibliothek ab angepasst, so dass ein Großteil der Personalkosten gedeckt werden kann. ð Wegfall kw-vermerk (Wegfall 1,00 E 9 ab ), statt dessen Reduzierung der Stelle auf 0,50 E 9 Seite 6

8 Stand: Jobcenter (503) Beim Jobcenter sind verschiedene Veränderungen erforderlich. a) Eine Stelle der Besoldungsgruppe A 10 wurde mit einer tariflich Beschäftigten besetzt. Sie wird daher zukünftig in Entgeltgruppe 9 ausgewiesen. ð Umwandlung 1,00 A 10 in 1,00 E 9 b) Eine Stelle der Entgeltgruppe 9 sollte eigentlich zum Ende des Jahres 2016 wegfallen. Nach Auskunft der Geschäftsführung wird die Stelle jedoch weiterhin benötigt. Der kw-vermerk soll entfallen. ð Entfernung kw-vermerk c) Wegen einer anderen internen Stundenverteilung soll eine Stelle der Entgeltgruppe 6 um 0,15 reduziert, eine andere um 0,18 erhöht werden. Es ergibt sich dadurch eine Stellenmehrung von 0,03. ð Veränderung Stellenanteile mit Ergebnis + 0,03 E 6 d) Bei einer Stelle, die bisher in Entgeltgruppe 6 ausgewiesen war, hat sich gezeigt, dass die tatsächlich ausgeführten Aufgaben dort dem Stellenwert E 8 entsprechen. Des weiteren ist eine Erhöhung des Stellenanteils von 0,83 auf 0,90 erforderlich. ð Umwandlung 0,83 E 6 in 0,90 E 8 e) Eine bisher im Stellenplan des Landkreises Südliche Weinstraße geführte Stelle (Entgeltgruppe 8) wurde mittlerweile mit einer städtischen Mitarbeiterin besetzt. Sie ist daher zukünftig im Stellenplan der Stadt Landau zu führen. ð neu: 1,00 E 8 Jugendamt (51) a) Abteilung Kinderbetreuung und Finanzen, Bereich Vormundschaften Bereits mit dem Nachtragsstellenplan wurde eine Stelle der Besoldungsgruppe A 10 nach A 11 erhöht. Vorausgegangen war eine Stellenbewertung. Im Bereich Vormundschaften gibt es zwei weitere Stellen mit den gleichen Aufgaben, bei diesen wurde jedoch das Ergebnis der Stellenbewertung noch nicht umgesetzt. Nach Mitteilung des Amtsleiters sollen jedoch auch diese beiden Stellen jetzt entsprechend im Wert angepasst werden. ð Änderung Stellenwert von 2,00 A 10 in 2,00 A 11 b) Abteilung Kinderbetreuung und Finanzen, Audit familiengerechte Kommune Für die Bearbeitung der Aufgabe Audit familiengerechte Kommune ist eine Halbtagsstelle der Entgeltgruppe S 12 im Stellenplan enthalten. Die Aufgabe wird jedoch hälftig von einer Beschäftigten in E 6 und einer Beschäftigten in S 12 wahrgenommen. Die Ausweisung im Stellenplan soll daher entsprechend angepasst werden. ð Aufteilung der Stelle von 0,50 S 12 in 0,25 S 12 und 0,25 E 6 Seite 7

9 Stand: c) Abteilung Soziale Dienste Die Stadt Landau erhält noch bis einschließlich 2018 Bundesmittel, die ursprünglich für das Betreuungsgeld vorgesehen waren. Nach einer Zielvereinbarung des Landes und der Stadt Landau sind die Mittel zweckgebunden im Bereich der Kinderbetreuung und für zusätzliche Angebote zur Betreuung von Flüchtlingskindern zu verwenden. Dabei sollen in erster Linie bereits bestehende Strukturen genutzt werden. Im Einzugsbereich Mitte befinden sich zahlreiche Flüchtlingsfamilien mit Kindern. Im Rahmen der Gemeinwesenarbeit, die auch mit den Kindertagesstätten im Innenstadtbereich gut vernetzt ist, soll hier ein zusätzliches Angebot im Rahmen von Kita1Plus Kita im Sozialraum erfolgen. Hierfür müsste eine Stelle der Entgeltgruppe S 12 von 0,51 auf 0,75 aufgestockt werden. Die Mehrkosten werden vollständig aus dem Budget des ursprünglichen Betreuungsgelds gedeckt. ð Erhöhung Stellenanteil um 0,24 S 12 Stadtbauamt (60) a) Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung (610) In der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung besteht eine Vollzeitstelle der Entgeltgruppe 12, die z. Zt. bis zum befristet ist. Aufgrund des hohen Flächenentwicklungsdrucks und des dauerhaft hohen Arbeitsanfalls soll diese Stelle auf Dauer bestehen bleiben. ð Entfernung kw-vermerk b) Abteilung Vermessung und Geoinformation (620), Leitung und stellvertretende Leitung Bei der Leitungsstelle steht ein Wechsel in der Besetzung an. Nach Neubesetzung der Stelle soll der Stellenwert überprüft werden (z. Zt. A 12). Die bisherige Stelle der stellvertretenden Leitung wird in der Abteilung zunächst nicht mehr benötigt. Sie wird daher abgebaut. Diese Reduzierung dient rechnerisch dem Ausgleich eines (bis befristeten) Mehrbedarfs bei der Liegenschaftsabteilung (siehe Vermerk dort). ð Streichung einer Stelle A 11 ab c) Bauordnungsabteilung (630) Bei der Bauordnungsabteilung ist auf 1,31 Stellen unter anderem die Bearbeitung von Anträgen auf Einschreiten der Behörde, der Erlass von Verfügungen zur Beseitigung baurechtswidriger Zustände und die Bearbeitung von Widersprüchen in bauaufsichtlichen Angelegenheiten (außer Sicherheitsüberprüfungen) zu erledigen. Das Arbeitsaufkommen ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen und kann mit dem vorhandenen Stellenumfang nicht mehr bewältigt werden. Beantragt wurde daher vom Stadtbauamt die Erhöhung auf 1,50 Stellen (E 9 / A 10). Hinzu kommt, dass eine der betroffenen Stelleninhaberinnen, die ihre Arbeitszeit auf 0,40 einer Stelle reduziert hatte, nicht mehr unterhälftig beschäftigt werden darf, so dass ohnehin eine Aufstockung um 0,10 erforderlich geworden wäre. Diese ist aus den o. g. Gründen jedoch zusätzlich aufgrund des Arbeitsaufkommens erforderlich. ð Erhöhung einer A 10-Stelle um 0,10 auf 0,50 und Erhöhung einer E 9-Stelle um 0,09 auf 1,00, d. h. insgesamt 0,19 Seite 8

10 Stand: d) Abteilung Mobilität und Verkehrsinfrastruktur (660) Für die Betreuung der Beleuchtungsanlagen im Stadtgebiet einschließlich der Ortsteile besteht eine 0,72 Stelle der Entgeltgruppe 10. Das Stadtbauamt hat die dauerhafte Aufstockung dieser Stelle auf Vollzeit beantragt, da die Vielzahl und der Umfang der Aufgaben mit dem aktuellen Stellenanteil nicht mehr zu bewerkstelligen sind. Es wurde nachgewiesen, dass das Überstundenkontingent nicht nur ausgeschöpft, sondern bereits seit über einem Jahr deutlich überschritten wird. Folgende Aufgaben sind auf dieser Stelle zu erledigen: - Betreuung der bestehenden Beleuchtungsanlagen - Planung, Ausschreibung und Abrechnung von neuen Beleuchtungsanlagen im Rahmen von Ausbauprojekten - Planung, Ausschreibung und Abrechnung von abgängigen Beleuchtungsanlagen - Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für bestehende Anlagen - Energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung - Technische Weiterentwicklung von Straßenbeleuchtungsanlagen hin zu LED-Beleuchtung Zusätzlich sind seit Anfang des Jahres 2016 außerdem folgende Projekte zu betreuen: - Betrieb, Unterhaltung und Instandsetzung der Beleuchtungsanlagen, die mit der Neuvergabe der Stromkonzession in Dammheim und Mörzheim an die ESW an die Stadt zurück gefallen sind. - Planung und Umsetzung der Beleuchtung bei neuen Erschließungsmaßnahmen (D10, D9 Südlich Breiter Weg, D13 Im Dorf, Wohnpark am Ebenberg). - Mitwirkung bei Projekten der Baulandstrategie ð Erhöhung einer E 10-Stelle um 0,28 auf Vollzeit Stadtholding (810) Die Stellen der Stadtholding wurden bei Gründung (2000) noch im Stellenplan der Stadt Landau geführt. Ab dem 2002 wurden sie jedoch komplett herausgenommen. Offensichtlich war man der Auffassung, dass dies aufgrund der Rechtsform (GmbH) die richtige Vorgehensweise ist. Es hat sich mittlerweile Folgendes herausgestellt und dies wurde auch von der Aufsichtsbehörde so bestätigt: Da die Stadtholding keine Dienstherrenfähigkeit besitzt, sind die Stellen der Beamten im Stellenplan der Stadt auszuweisen, ebenso die Besetzung dieser Stellen. Eine nur nachrichtliche Aufnahme ist nicht ausreichend. Die tariflich Beschäftigten bleiben außen vor. Dies bedeutet, dass die derzeit 2,5 Beamtenstellen (1,00 A 13, 1,50 A 12) neu aufgenommen werden müssen. ð neu: 1,00 A 13 / 1,50 A 12 Seite 9

11 Einhaltung der Obergrenzen im Nachtragsstellenplan 2016 Maßgebliche Einwohnerzahl gemäß Vorbemerkung Nr. 3 Abs. 1 LBesG i. V. m. 130 Abs. 1 GemO: Einstiegs- 3. Einstiegs- 2. Einstiegsebene Nr. Text ebene ebene A 16 A 15 ges. A 13+Z A 9+Z 1 Gesamtzahl der Stellen (ohne Wahlbeamte) 1.1 Laut Stellenplan abzüglich der Stellen nach 28 Abs. 4 LBesG Bei Anwendung der Obergrenzen sind zu berücksichtigen (1.1 abzüglich 1.2) Obergrenzenberechnung 2.1 zulässige Stellen nach 28 Abs. 3 LBesG zulässige Stellen nach 28 Abs. 5 LBesG bzw. nach den betr. Fußnoten - - entf. entf. 2.3 Überhang (+) / Unterschreitung (-)

12 Übersicht über die Beamten auf Widerruf und Auszubildenden bei der Stadtverwaltung Landau Stand: August 2016 I. BEAMTE AUF WIDERRUF Ausbildungsgang Zahl ggf. Fachrichtung Einstellungsjahr Prüfungsjahr Inspektorenanwärter/in, (Studium zum "Bachelor of Arts", Fachrichtung Allgemeine Verwaltung oder Verwaltungsbetriebswirtschaft) 2 (1 Allg. Verwaltung / 1 Verw.Betriebswirtschaft) 2 (1 Allg. Verwaltung / 1 Verw.Betriebswirtschaft) 3 (2 Allg. Verwaltung / 1 Verw.Betriebswirtschaft) II. AUSZUBILDENDE a) Verwaltungsfachangestellte/r b) Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste III. SONSTIGE a) Bachelor Wirtschaftsinformatik b) Bachelor Soziale Arbeit SUMME 27

13 A. Gemeindeverwaltung 10 - Verwaltungsführung u. Stabsstellen 1. Beamte Oberbürgermeister B 6 Bürgermeister B 4 höherer Dienst - Verwaltung und Finanzen Stadtverwaltungsdirektor/-in A15 0,0500 0,0500 0,0500 Oberrätin/-rat A14 1,0000 0,0000 0,0000 gehobener Dienst - Verwaltung und Finanzen Oberrätin/-rat A13S 0,0000 1,0000 1,0000 Amtfrau/-mann A11 Amtfrau/-mann A11 0,5000 0,0000 0,0000 Amtfrau/-mann A11 0,0500 0,0500 0,0500 tarifl. Beschäftigte/-r A11 0,0000 1,0000 1,0000 Umwandlung von A 11 nach E 10 wegen Besetzung mit tarifl. Besch. Summe Beamte Teilhaushalt 10 - Verwaltungsführung u. Stabsstellen 2. Arbeitnehmer tarifl. Beschäftigte/-r E 12 4,6000 5,1000 5,1000 tarifl. Beschäftigte/-r E 10 1,0000 0,0000 0,0000 Umwandlung von A 11 nach E 10 wegen Besetzung mit tarifl. Besch Seite 1 von 48

14 Verwaltungsführung u. Stabsstellen tarifl. Beschäftigte/-r E 10 tarifl. Beschäftigte/-r E 10 besetzt S15 (aufgrund bish. Tätigk. u. Qualifikation d. Stelleninhaberin) 0,5000 0,0000 0, ,00 Verlagerung von Pressestelle; s. textl. Erl. tarifl. Beschäftigte/-r E besetzt E5 (Bewährungsaufstieg) Summe Arbeitnehmer Teilhaushalt 10 - Verwaltungsführung u. Stabsstellen Summe 10 - Verwaltungsführung u. Stabsstellen 11 - Finanzverwaltung u. Wirtschaftsförderung 6,0000 4,5000 4, ,6000 9,6000 9, Beamte höherer Dienst - Verwaltung und Finanzen Stadtverwaltungsdirektor/-in A15 0,9300 0,9300 0,9300 gehobener Dienst - Verwaltung und Finanzen Stadtverwaltungsrätin/-rat (3. Einstiegsamt) A13S 1,0000 1,0000 0,8750 Amtsrätin/-rat A12 0,9500 0,9500 0,9500 vorübergehend besetzt A 13 (3. Einstiegsamt), max. bis ; Stelleninhaberin ab vorübergehend (zunächst bis ) tätig für Projektgruppe Amtfrau/-mann A11 "Landau baut Zukunft" Seite 2 von 48

15 Finanzverwaltung u. Wirtschaftsförderung Amtfrau/-mann A11 1,0000 0,0000 0, ,00 neue Stelle (Verlagerung von Abt. Vermessung u. Geoinformation); s. textl. Erl.kw ; Amtfrau/-mann A11 Amtfrau/-mann A11 1,0000 1,0000 0,7600 V ATZ: AP: Amtfrau/-mann A11 FP: Oberinspektor/-in A10 bes. A 9 (2. EA) Oberinspektor/-in A10 1,0000 1,0000 0,8700 V ATZ: AP: Stadtinspektor/-in (3. Einstiegsamt) A9 0,0000 1,0000 1,0000 FP: mittlerer Dienst - Verwaltung und Finanzen Stadthauptsekretär/-in A8 Summe Beamte Teilhaushalt 11 - Finanzverwaltung u. Wirtschaftsförderung 2. Arbeitnehmer tarifl. Beschäftigte/-r E 10 10, , ,3850 tarifl. Beschäftigte/-r E 10 1,0000 0,0000 0,0000 Korrektur: Änderung von E 8 in E 9; s. textl. Erl. 0,0000 0,5000 0,0000-0,50 wegen Verlagerung der Aufgabe "Stadtmarketiing" zur Stadtholding; s. textl. Erl Seite 3 von 48

16 Finanzverwaltung u. Wirtschaftsförderung 1,0000 0,0000 0,0000 Anpassung Stellenwert von E 8 in E 9 nach Neubewertung 0,6500 0,6500 0,6410 0,8200 0,8200 0,8205 0,0000 1,0000 1,0000 Anpassung Stellenwert von E 8 in E 9 nach Neubewertung 1,0000 1,0000 0,8974 0,6800 0,0000 0,0000 Anpassung Stellenwert von E 6 in E 8 nach Neubewertung 0,5950 0,5950 0,5885 0,6500 0,6500 0,6495 0,0000 0,6800 0,6538 Anpassung Stellenwert von E 6 in E 8 nach Neubewertung Seite 4 von 48

17 Finanzverwaltung u. Wirtschaftsförderung 1,0000 1,0000 0,8462 Summe Arbeitnehmer Teilhaushalt 11 - Finanzverwaltung u. Wirtschaftsförderung Summe 11 - Finanzverwaltung u. Wirtschaftsförderung 12 - Recht u. Ordnung 20, , , , , , Beamte höherer Dienst - Verwaltung und Finanzen Stadtrechtsdirektor/-in A15 1,0000 1,0000 1,0064 Oberrätin/-rat A14 bes. E 14 gehobener Dienst - Verwaltung und Finanzen Stadtverwaltungsrätin/-rat (3. Einstiegsamt) A13S Seite 5 von 48

18 Recht u. Ordnung Amtsrätin/-rat A12 Amtsrätin/-rat A12 Amtsrätin/-rat A12 Amtfrau/-mann A11 Oberinspektor/-in A11 Oberinspektor/-in A10 Oberinspektor/-in A10 Oberinspektor/-in A10 0,5800 0,5800 0,5750 Oberinspektor/-in A10 0,5700 0,5700 0,5750 Oberinspektor/-in A10 Summe Beamte Teilhaushalt 12 - Recht u. Ordnung 2. Arbeitnehmer 12, , ,1564 0,1500 0,1500 0, Seite 6 von 48

19 Recht u. Ordnung 1,0000 0,0000 0,0000 kw ; 1,0000 0,0000 0,0000 kw ; Seite 7 von 48

20 Recht u. Ordnung 0,5000 1,0000 1,5000 0,7700 0,5000 0,7692 kw ; 0,0000 0,5000 0, Seite 8 von 48

21 Recht u. Ordnung 0,3900 0,3900 0,3846 1,0000 0,7600 0,7597 kw ; 0,5000 0,6300 0,6300 Reduzierung um 0,13, s. textl. Erl. 0,6100 0,6100 0,6105 0,5000 0,5000 0,5192 besetzt E 6 (Bewährungsaufstieg) 0,6400 0,6400 1, Seite 9 von 48

22 Recht u. Ordnung Summe Arbeitnehmer Teilhaushalt 12 - Recht u. Ordnung Summe 12 - Recht u. Ordnung 13 - Schulen u. Sport 41, , , , , , Beamte gehobener Dienst - Verwaltung und Finanzen Stadtverwaltungsrätin/-rat (3. Einstiegsamt) A13S 0,9600 0,9600 0,9600 Summe Beamte Teilhaushalt 13 - Schulen u. Sport 2. Arbeitnehmer 0,9600 0,9600 0,9600 0,8900 0,0000 0,0000 0,0000 0,8900 0,8900 1,0000 1,0000 0,8205 0,6500 0,6500 0, Seite 10 von 48

23 Schulen u. Sport 0,8200 0,8200 0,8205 0,8200 0,8200 0,8205 0,8000 1,0000 0,8718 0,2500 0,0000 0,0000 Schülertransport Flüchtlingskinderkw ; 0,3600 0,3200 0,2949 0,5500 0,5500 0,5513 0,2200 0,1900 0,1923 0,3500 0,3500 0,3462 0,4400 0,3900 0,3846 0,3100 0,3100 0, Seite 11 von 48

24 Schulen u. Sport 0,1500 0,1500 0,1538 0,1600 0,1300 0,1282 0,0800 0,0600 0,0551 0,6500 0,6500 0,6410 0,5000 0,5000 0,0000 0,8600 0,8600 0,8636 0,8200 0,8400 0,8462 kw 0.08; 0,7800 0,7800 0,7792 0,6200 0,6200 0,5454 0,3100 0,3100 0,3077 0,7700 0,7700 0,7692 bes. E 6 (Einzelfallentsch. aus pers. Gründen) 0,5000 0,5000 1,0000 ATZ (Blockmodell): AP: FP: ,9900 0,9900 0,9900 0,50 bes. E 6 (Besitzstandswahrung ATZ) Seite 12 von 48

25 Schulen u. Sport 0,2000 0,2000 0,2051 1,0000 0,0000 0,0000 0,0000 1,0000 1,5000 ATZ (Blockmodell) AP: tarifl. Beschäftigte/-r E 3 0,0000 1,0000 1,0000 FP: tarifl. Beschäftigte/-r E 3 0,0000 1,0000 1,0000 Hausmeister/in E 3 0,0000 0,2300 0,0000 tarifl. Beschäftigte/-r E 3 1,0000 0,0000 0,0000 Qualifizierungs- und Eingliederungsmaßnahme, 70%-ige Gegenfinanzierung, befristet für 2 Jahre; da Einstellung zum , wird kw-vermerk auf gesetzt.kw ; Hausmeister/in E 3 0,2300 0,0000 0,0000 tarifl. Beschäftigte/-r E 3 1,0000 0,0000 0,0000 tarifl. Beschäftigte/-r E 3 1,0000 0,0000 0,0000 Betreuungskraft E 2 1,0000 0,5600 0, ,44 Schülerbetreuung; s. textl. Erl. Betreuungskraft E 2 0,2300 0,2300 0,2308 Betreuungskraft E 2 0,2000 0,2000 0, Seite 13 von 48

26 Schulen u. Sport Betreuungskraft E 2 1,0000 1,0000 0,7385 Betreuungskraft E 2 0,2200 0,2200 0,2226 Betreuungskraft E 2 0,7500 0,7500 0,7531 Betreuungskraft E 2 0,8800 0,3800 0,3308 Betreuungskraft E 2 0,2100 0,2100 0,1764 Betreuungskraft E 2 0,4500 0,4500 0,4410 Betreuungskraft E 2 1,0000 1,0000 1,0167 tarifl. Beschäftigte/-r E 1 0,4900 0,3200 0,3087 bes. E 2 (wegen Überleitung aus BAT) Summe Arbeitnehmer Teilhaushalt 13 - Schulen u. Sport 32, , ,8736 Summe 13 - Schulen u. Sport 33, , , Hauptamt 1. Beamte höherer Dienst - Verwaltung und Finanzen Stadtverwaltungsdirektor/-in A15 0,9500 0,9500 0,9500 gehobener Dienst - Polizei und Feuerwehr Brandamtsrätin/-rat A12 gehobener Dienst - Verwaltung und Finanzen Seite 14 von 48

27 Hauptamt Verwaltungsleitung A13S 1,0000 0,0000 0, ,00. Ab 2016 Darstellung der Beamtenstellen für die Stadtholding im Stellenplan der Stadtverwaltung gem. den gesetzl. Vorgaben und der Absprache mit der ADD. Stadtverwaltungsrätin/-rat (3. Einstiegsamt) A13S 1,0000 1,0000 0,8200 VATZ (Blockmodell), AP , FP Amtsrätin/-rat A12 1,0000 0,0000 0, ,00. Ab 2016 Darstellung der Beamtenstellen für die Stadtholding im Stellenplan der Stadtverwaltung gem. den gesetzl. Vorgaben und der Absprache mit der ADD. Amtsrätin/-rat A12 0,5000 0,0000 0, ,50. Ab 2016 Darstellung der Beamtenstellen für die Stadtholding im Stellenplan der Stadtverwaltung gem. den gesetzl. Vorgaben und der Absprache mit der ADD. tarifl. Beschäftigte/-r A12 0,0000 1,0000 1,0000 Umwandlung der Stelle von A 12 nach E 10 ab wegen zukünftig anderer Besetzung (tarifl. Amtsrätin/-rat A12 Besch.) und wegen verändertem Aufgabengebiet Amtsrätin/-rat A12 Amtsrätin/-rat A12 Amtfrau/-mann A11 1,0000 1,0000 1,5000 Amtfrau/-mann A11 0,5000 0,5000 0,6250 Amtfrau/-mann A11 0,5000 0,0000 0,0000 Amtfrau/-mann A11 1,0000 0,0000 0,0000 tarifl. Beschäftigte/-r A Seite 15 von 48

28 Hauptamt Amtfrau/-mann A11 0,9500 0,9500 0,9500 Oberinspektor/-in A10 0,5000 0,5000 0,4500 Oberinspektor/-in A10 0,0000 1,0000 1,0000 Oberinspektor/-in A10 Oberinspektor/-in A10 Stadtinspektor/-in (3. Einstiegsamt) A9 Stadtinspektor/-in (3. Einstiegsamt) A9 1,0000 1,0000 0,0000 Pool-Stelle für Anwärter nach Prüfung, kw zum Ende des jeweiligen es Stadtinspektor/-in (3. Einstiegsamt) A9 1,0000 1,0000 0,0000 Pool-Stelle für Anwärter nach Prüfung, kw zum Ende des jeweiligen es mittlerer Dienst - Verwaltung und Finanzen Stadtsekretär/-in A6 V ATZ (Blockmodell) AP: FP: Summe Beamte Teilhaushalt 14 - Hauptamt 2. Arbeitnehmer tarifl. Beschäftigte/-r E 12 19, , ,2950 0,50 Postdienstleistungen f. Jobcenter: Wegfall (0,50) wenn Finanzierung durch Jobcenter endetkw 0.50; tarifl. Beschäftigte/-r E 12 tarifl. Beschäftigte/-r E Seite 16 von 48

29 Hauptamt tarifl. Beschäftigte/-r E 10 1,0000 0,0000 0,0000 Umwandlung der Stelle von A 12 nach E 10 ab wegen zukünftig anderer Besetzung (tarifl. Besch.) und wegen verändertem Aufgabengebiet tarifl. Beschäftigte/-r E 10 1,0000 0,0000 0,0000 Umsetzung ku-vermerk (E 8 nach E 10) nach Ausscheiden des früheren Stelleninhabers nach ATZ tarifl. Beschäftigte/-r E 10 1,0000 1,0000 0,0000 tarifl. Beschäftigte/-r E 10 tarifl. Beschäftigte/-r E 10 tarifl. Beschäftigte/-r E 10 tarifl. Beschäftigte/-r E 10 tarifl. Beschäftigte/-r E 10 0,0000 1,0000 1,0000 0,9500 0,9500 0,8462 ATZ (Blockmodell), AP: , FP: ,0000 0,0000 0, Seite 17 von 48

30 Hauptamt 0,8200 0,7800 0, ,04 Erhöhung; s. textl. Erl. 1,0000 1,0000 0,0000 0,5000 0,0000 0, ,50 Poolstelle Berufsrückkehrer; s. textl. Erl. 0,5000 0,0000 0,0000 Anpassung Stellenwert von E 6 in E 8 nach Neubewertung 1,0000 0,0000 0,0000 1,0000 0,0000 0,0000 1,0000 0,0000 0,0000 kw ; 1,0000 1,0000 1,5000 0,0000 1,0000 1,0000 0,0000 0,5000 0,5000 0,0000 0,6400 0,6410 bes. E 9 (Bew.aufstieg) Seite 18 von 48

31 Hauptamt 0,2500 0,2500 0,2564 0,3800 0,3800 0,3846 0,0000 1,0000 1,5000 Umsetzung ku-vermerk (E 8 nach E 10) nach Ausscheiden des früheren Stelleninhabers nach ATZ 0,0000 1,0000 1,0000-1,00 ab Verlagerung zu Stabsstelle Informationstechnologie u. Bürgerbet.; s. textl. Erl. 1,0000 1,0000 1,5000 ATZ (Blockmodell) AP: FP: ku >E ; ku E 3 zum nächstmögl. Zeitpunktku >E 3; 0,1800 0,1800 0,1795 0,3400 0,3400 0,3333 0,3600 0,3600 0,3590 0,2600 0,2600 0,2564 0,5000 0,0000 0, ,00 Verlagerung von Pressestelle; s. textl. Erl. 1,0000 0,0000 0, Seite 19 von 48

32 Hauptamt 0,0000 0,5000 0,5000 Anpassung Stellenwert von E 6 in E 8 nach Neubewertung 0,5500 0,5500 0,5513 0,2900 0,2900 0,2821 0,1800 0,1800 0,1795 0,4400 0,5200 0,5195 0,1800 0,1800 0,1795 ATZ (Blockmodell) AP: FP: ,50 bes. E 6 (Einzelfallentsch. aus pers. Gründen)kw ; Seite 20 von 48

33 Hauptamt 0,6400 0,0000 0,0000 bes. E 9 (Bew.aufstieg) bes. E 9 (Bewährungsaufstieg) tarifl. Beschäftigte/-r E 3 0,5000 0,5000 0,4615 tarifl. Beschäftigte/-r E 3 geringfügig Beschäftigte/-r E 3 0,1600 0,0000 0,0000 geringfügig Beschäftigte/-r E 1 0,1200 0,0000 0,0000 geringfügig Beschäftigte/-r E 1 0,0000 0,1600 0,1600 Summe Arbeitnehmer Teilhaushalt 14 - Hauptamt 50, , ,8690 Summe 14 - Hauptamt 70, , , Freiwillige Leistungen 1. Beamte gehobener Dienst - Verwaltung und Finanzen Seite 21 von 48

34 Freiwillige Leistungen Stadtverwaltungsrätin/-rat (3. Einstiegsamt) A13S 0,0400 0,0400 0,0400 Amtsrätin/-rat A12 0,0200 0,0200 0,0200 vorübergehend besetzt A 13 (3. Einstiegsamt), max. bis ; Stelleninhaberin ab vorübergehend (zunächst bis ) tätig für Projektgruppe Summe Beamte Teilhaushalt 15 - Freiwillige Leistungen 2. Arbeitnehmer tarifl. Beschäftigte/-r E 14 0,0600 0,0600 0,0600 "Landau baut Zukunft" tarifl. Beschäftigte/-r E 12 tarifl. Beschäftigte/-r E 12 tarifl. Beschäftigte/-r E 11 tarifl. Beschäftigte/-r E 11 tarifl. Beschäftigte/-r E 11 Stelle noch besetzt A 12 (Einzelfallentsch. aus pers. Gründen), max. bis ,1100 0,0000 0,0000 0,0000 0,1100 0, Seite 22 von 48

35 Freiwillige Leistungen 0,5000 1,0000 1,0000 statt Wegfall 1,00 zum : Wegfall 0,50 zum ; s. textl. Erl. 0,0700 0,0700 0,0692 0,8300 0,8300 0,9231 kw bei Wegfall der Finanzierung durch Universität (derzeit Finanzierungszusage bis )kw 0.50; 0,7500 0,7500 0,6410 0,4100 0,4100 0, Seite 23 von 48

36 Freiwillige Leistungen 1,0000 1,0000 0,0000 1,0000 1,0000 0,0000 0,7800 0,7800 0,7792 0,3900 0,3900 0,3897 Hausmeister/in E 5 0,0100 0,0100 0,0100 geringfügig Beschäftigte/-r E 3 0,0800 0,0800 0,0800 geringfügig Beschäftigte/-r E 3 0,3800 0,3800 0, Seite 24 von 48

37 Freiwillige Leistungen geringfügig Beschäftigte/-r E 3 0,3800 0,3800 0,3641 tarifl. Beschäftigte/-r E 2Ü 0,2300 0,2300 0,2295 tarifl. Beschäftigte/-r E 2Ü 0,5200 0,5200 0,5195 tarifl. Beschäftigte/-r E 2Ü 0,1300 0,1300 0,1218 bes. E 5 (Stelleninh. überwiegend auf E 5-Stelle eingesetzt) tarifl. Beschäftigte/-r E 2Ü 0,3900 0,3900 0,3846 tarifl. Beschäftigte/-r E 2Ü 0,4400 0,4400 0,3897 tarifl. Beschäftigte/-r E 2Ü 0,0700 0,0700 0,0769 tarifl. Beschäftigte/-r E 2Ü 0,4600 0,4600 0,4615 bes. E 5 (Stelleninh. überwiegend auf E 5-Stelle eingesetzt) tarifl. Beschäftigte/-r E 2Ü 0,1200 0,1200 0,1133 geringfügig Beschäftigte/-r E 2 0,3800 0,3800 0,2600 Summe Arbeitnehmer Teilhaushalt 15 - Freiwillige Leistungen Summe 15 - Freiwillige Leistungen 16 - Soziales 33, , , , , , Beamte gehobener Dienst - Verwaltung und Finanzen Stadtverwaltungsrätin/-rat (3. Einstiegsamt) A13S 1,0000 1,0000 0,6500 V ATZ AP: FP: Seite 25 von 48

38 Soziales Amtsrätin/-rat A12 Amtfrau/-mann A11 0,0000 1,0000 0,0000 Amtfrau/-mann A11 tarifl. Beschäftigte/-r A10 0,0000 1,0000 1,0000 Umwandlung in Beschäftigtenstelle ab (bisher A 10, zuk. E 9) wegen Besetzung mit tarifl. Oberinspektor/-in A10 Besch. Oberinspektor/-in A10 0,8000 0,8000 0,8000 Oberinspektor/-in A10 Oberinspektor/-in A10 Oberinspektor/-in A10 Oberinspektor/-in A10 Oberinspektor/-in A10 Oberinspektor/-in A10 Summe Beamte Teilhaushalt 16 - Soziales 2. Arbeitnehmer tarifl. Beschäftigte/-r E 10 10, , , Seite 26 von 48

39 Soziales 0,7700 0,7700 0,7692 kw-vermerk entfernt, Stelle wird auf Dauer benötigt; s. textl. Erl. 1,0000 0,0000 0,0000 Sachbearbeitung Flüchtlinge, befristet bis Ende 2017kw ; 1,0000 0,0000 0,0000 1,0000 0,0000 0, ,00 neue Stelle Krankenhilfe, befristet auf die Dauer von 2 Jahren; s. textl. Erl.kw ; 1,0000 0,0000 0, ,00 neue Stelle Bildungskoordination für Neuzugewanderte, befristet auf die Dauer der Bundesförderung; s. textl. Erl.kw ; 1,0000 0,0000 0,0000 Umwandlung in Beschäftigtenstelle ab (bisher A 10, zuk. E 9) wegen Besetzung mit tarifl. 1,0000 0,0000 0, ,00 neue Stelle Rechnungswesen; s. textl. Erl. Besch. 0,7800 0,7800 0, Seite 27 von 48

40 Soziales Beschäftigte/-r im sozialen Erziehungsdienst S11b 0,5000 0,0000 0, ,50 befristet bis ; s. textl. Erl.kw ; Beschäftigte/-r im sozialen Erziehungsdienst S11b 1,0000 0,0000 0,0000 befristet bis Ende 2017; Anpassung Stellenwert an tats. Aufgaben (bisher S 12, jetzt S 11b); s. textl. Erl.kw ; 1,0000 0,0000 0,0000 Anpassung Stellenwert von E 6 in E 8 nach Neubewertung 0,9000 0,0000 0, ,07 und Umwandlung von E 6 in E 8; s. textl. Erl. 1,0000 0,7700 0,7692 0,5000 0,0000 0,0000 ESF-Bundesprojekt, befristet für 2 Jahrekw ; 1,0000 1,0000 0,0000 0,5000 0,0000 0,0000 0,2500 0,0000 0,0000 0,5000 0,7700 0, Seite 28 von 48

41 Soziales 0,8700 0,0000 0,0000 Anpassung Stellenwert von E 5 in E 8 nach Neubewertung 1,0000 0,0000 0, ,00 Ausweisung neue Stelle (bisher bei Kreis SÜW geführt) nach Besetzung durch städt. MA; s. textl. Erl. 0,5000 0,0000 0,0000 Koordination ehrenamtl. Engagement (Flüchtlinge), befristet bis Ende 2017kw ; 0,5000 0,0000 0,0000 0,0000 1,0000 1,0000 Anpassung Stellenwert von E 6 in E 8 nach Neubewertung 1,0000 1,0000 2,0000 ATZ (Blockmodell), AP: , FP: ,5000 0,0000 0,0000 0,0000 0,8300 0, ,07 und Umwandlung von E 6 in E 8; s. textl. Erl. 0,6200 0,4400 0, ,18 wegen anderer interner Stundenverteilung; s. textl. Erl. 0,6200 0,7700 0,7692-0,15 wegen anderer interner Stundenverteilung; s. textl. Erl. 1,0000 0,0000 0,0000 Wohnungsverwaltung, befristet bis Ende 2017kw ; 1,0000 0,0000 0, ,00, für die Dauer von 2 Jahren, abhängig von Förderung durch Jobcenter; s. textl. Erl.kw ; 0,0000 1,0000 1, Seite 29 von 48

42 Soziales Beschäftigte/-r im sozialen Erziehungsdienst E 5 1,0000 0,0000 0,0000 Betreuung Flüchtlinge, befristet bis Ende 2017; Anpassung Stellenwert an tats. Aufgaben (bisher S 12, jetzt E 5); s. textl. Erl.kw ; 0,0000 0,8200 0,9231 Anpassung Stellenwert von E 5 in E 8 nach Neubewertung tarifl. Beschäftigte/-r E 3 0,6000 0,6000 0,6000 bes. E 5 (BA) Beschäftigte/-r im sozialen Erziehungsdienst S17 Beschäftigte/-r im sozialen Erziehungsdienst S15 1,0000 0,0000 0,0000 Anpassung Stellenwert von S 12 in S 15 nach Neubewertungkw ; Beschäftigte/-r im sozialen Erziehungsdienst S12 0,0000 0,6300 0,6282 Anpassung Stellenwert von S 12 in S 15 nach Neubewertung Beschäftigte/-r im sozialen Erziehungsdienst S12 0,7300 0,7300 0,7308 Beschäftigte/-r im sozialen Erziehungsdienst S12 0,8700 0,8700 0,8572 Beschäftigte/-r im sozialen Erziehungsdienst S12 1,0000 1,0000 0,8974 Beschäftigte/-r im sozialen Erziehungsdienst S12 0,5400 0,5400 0,5385 Beschäftigte/-r im sozialen Erziehungsdienst S12 0,0000 1,0000 1,0000 befristet bis Ende 2017; Anpassung Stellenwert an tats. Aufgaben (bisher S 12, jetzt S 11b); s. textl. Erl. Summe Arbeitnehmer Teilhaushalt 16 - Soziales 42, , ,4444 Summe 16 - Soziales 52, , , Jugend 1. Beamte gehobener Dienst - Verwaltung und Finanzen Seite 30 von 48

43 Jugend Stadtverwaltungsrätin/-rat (3. Einstiegsamt) A13S Amtfrau/-mann A11 0,7000 0,7000 0,7000 Amtfrau/-mann A11 1,0000 0,0000 0,0000 Änderung Stellenwert von A 10 nach A 11 gem. Bewertung; s. textl. Erl. Amtfrau/-mann A11 0,8000 0,0000 0,0000 Änderung Stellenwert von A 10 nach A 11 gem. Bewertung; s. textl. Erl. Amtfrau/-mann A11 Oberinspektor/-in A10 0,5000 0,0000 0,0000 Wirtsch. Jugendh., befristet bis Ende 2017kw ; Oberinspektor/-in A10 0,9000 0,9000 1,1821 Oberinspektor/-in A10 0,7600 0,7600 0,7500 Oberinspektor/-in A10 0,6000 0,6000 0,6000 Oberinspektor/-in A10 0,5000 0,0000 0,0000 Vormundschaften, befristet bis Ende 2017kw ; Beschäftigte/-r im sozialen Erziehungsdienst A10 0,0000 0,5000 0,5000 Umwandlung von A 10 in S 12 wegen Besetzung mit tarifl. Besch. Amtfrau/-mann A10 0,0000 1,0000 1,0000 Änderung Stellenwert von A 10 nach A 11 gem. Bewertung; s. textl. Erl. Beschäftigte/-r im sozialen Erziehungsdienst A10 0,0000 1,0000 0,5000 Umwandlung von A 10 in S 14 wegen Besetzung mit tarifl. Besch.; besetzt S 12 Beschäftigte/-r im sozialen Erziehungsdienst A10 0,0000 1,0000 1,0000 Umwandlung von A 10 in S 14 wegen Besetzung mit tarifl. Besch. Amtfrau/-mann A10 0,0000 0,8000 0,8000 Änderung Stellenwert von A 10 nach A 11 gem. Bewertung; s. textl. Erl Seite 31 von 48

44 Jugend Oberinspektor/-in A10 0,7500 0,7500 0,7500 Oberinspektor/-in A10 kw mit Wegfall der Landesförderungkw 1.00; Oberinspektor/-in A10 Summe Beamte Teilhaushalt 17 - Jugend 2. Arbeitnehmer tarifl. Beschäftigte/-r E 11 10, , ,7821 Beschäftigte/-r im sozialen Erziehungsdienst S11b 0,5000 0,0000 0,0000 Umwandlung von S 11 in S 11 b (neue tarifvertragl. Regelungen) Beschäftigte/-r im sozialen Erziehungsdienst S11b 0,6000 0,0000 0,0000 Umwandlung von S 11 in S 11 b (neue tarifvertragl. Regelungen) Beschäftigte/-r im sozialen Erziehungsdienst S11b 1,0000 0,0000 0,0000 Umwandlung von S 11 in S 11 b (neue tarifvertragl. Regelungen) Beschäftigte/-r im sozialen Erziehungsdienst S11b 0,5000 0,0000 0,0000 Umwandlung von S 11 in S 11 b (neue tarifvertragl. Regelungen) Beschäftigte/-r im sozialen Erziehungsdienst S11b 1,0000 0,0000 0,0000 Umwandlung von S 11 in S 11 b (neue tarifvertragl. Regelungen) Beschäftigte/-r im sozialen Erziehungsdienst S11b 0,5000 0,0000 0,0000 Umwandlung von S 11 in S 11 b (neue tarifvertragl. Regelungen) Beschäftigte/-r im sozialen Erziehungsdienst S11b 0,9000 0,0000 0,0000 Umwandlung von S 11 in S 11 b (neue tarifvertragl. Regelungen) Beschäftigte/-r im sozialen Erziehungsdienst S11b 1,0000 0,0000 0,0000 Umwandlung von S 11 in S 11 b (neue tarifvertragl. Regelungen) Seite 32 von 48

45 Jugend Beschäftigte/-r im sozialen Erziehungsdienst S11b 0,2500 0,0000 0,0000 Umwandlung von S 11 in S 11 b (neue tarifvertragl. Regelungen); bes. S 14 (Stelleninhaberin überwiegend auf S 14-0,8200 0,9900 0,8205 Stelle eingesetzt) 1,0000 0,0000 0,0000 0,8200 0,8200 0,8205 0,7500 0,7500 0,7500 0,2500 0,0000 0,0000-0,25 wegen Aufteilung der Stelle (Audit familiengerechte Kommune) gem. tats. Besetzung in hälftig S 12 und E 6; s. textl. Erl. 0,0000 1,0000 1,2500 Prüfung des weiteren Bedarfs zum Stellenplan 2017 tarifl. Beschäftigte/-r E 3 0,4000 0,4000 0,4000 bes. E 5 (BA) Beschäftigte/-r im sozialen Erziehungsdienst S17 0,0000 1,0000 1,5077 Umwandlung von S 11 in S 11 b (neue tarifvertragl. Regelungen) Beschäftigte/-r im sozialen Erziehungsdienst S17 Beschäftigte/-r im sozialen Erziehungsdienst S Seite 33 von 48

46 Jugend Beschäftigte/-r im sozialen Erziehungsdienst S14 1,0000 0,0000 0,0000 Betreuung unbegl. minderj, Flüchtlinge, befristet bis Ende 2017kw ; Beschäftigte/-r im sozialen Erziehungsdienst S14 Beschäftigte/-r im sozialen Erziehungsdienst S14 0,5000 0,5000 0,0000 Beschäftigte/-r im sozialen Erziehungsdienst S14 0,4000 0,4000 0,2500 Beschäftigte/-r im sozialen Erziehungsdienst S14 Beschäftigte/-r im sozialen Erziehungsdienst S14 Beschäftigte/-r im sozialen Erziehungsdienst S14 Beschäftigte/-r im sozialen Erziehungsdienst S14 Beschäftigte/-r im sozialen Erziehungsdienst S14 0,6000 0,6000 0,6026 Beschäftigte/-r im sozialen Erziehungsdienst S14 Beschäftigte/-r im sozialen Erziehungsdienst S14 0,9900 0,9900 0,8974 Beschäftigte/-r im sozialen Erziehungsdienst S14 Beschäftigte/-r im sozialen Erziehungsdienst S14 1,0000 1,0000 0,5000 Beschäftigte/-r im sozialen Erziehungsdienst S14 0,5000 0,5000 0,7500 ATZ (Blockmodell) AP: FP: Beschäftigte/-r im sozialen Erziehungsdienst S14 1,0000 0,0000 0,0000 Umwandlung von A 10 in S 14 wegen Besetzung mit tarifl. Besch Seite 34 von 48

47 Jugend Beschäftigte/-r im sozialen Erziehungsdienst S14 1,0000 0,0000 0,0000 Umwandlung von A 10 in S 14 wegen Besetzung mit tarifl. Besch.; besetzt S 12 Beschäftigte/-r im sozialen Erziehungsdienst S12 0,2500 0,5000 0,0000-0,25 wegen Aufteilung der Stelle (Audit familiengerechte Kommune) gem. tats. Besetzung in hälftig S 12 und E 6; s. textl. Erl. Beschäftigte/-r im sozialen Erziehungsdienst S12 0,7500 0,7500 0,6923 Prüfung des weiteren Bedarfs zum Stellenplan 2017 Beschäftigte/-r im sozialen Erziehungsdienst S12 0,5000 0,0000 0,0000 Umwandlung von A 10 in S 12 wegen Besetzung mit tarifl. Besch. Beschäftigte/-r im sozialen Erziehungsdienst S12 1,0000 1,0000 1,5000 ATZ (Blockmodell) AP: Beschäftigte/-r im sozialen Erziehungsdienst S12 FP: Beschäftigte/-r im sozialen Erziehungsdienst S12 Beschäftigte/-r im sozialen Erziehungsdienst S12 0,7500 0,5100 0, ,24 für KiTa im Sozialraum befristet bis kw ; Beschäftigte/-r im sozialen Erziehungsdienst S12 Beschäftigte/-r im sozialen Erziehungsdienst S12 Beschäftigte/-r im sozialen Erziehungsdienst S11 0,0000 0,5000 0,5000 Umwandlung von S 11 in S 11 b (neue tarifvertragl. Regelungen) Beschäftigte/-r im sozialen Erziehungsdienst S11 0,0000 0,9000 0,8974 Umwandlung von S 11 in S 11 b (neue tarifvertragl. Regelungen) Beschäftigte/-r im sozialen Erziehungsdienst S11 0,0000 0,6000 0,5949 Umwandlung von S 11 in S 11 b (neue tarifvertragl. Regelungen) Seite 35 von 48

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