Erwachsenenschutz neu

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1 RATGEBER e Das neu ralte Sachw recht Maurer Erwachsenenschutz neu Erwachsenenvertretung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung recht.verständlich

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3 MANZ RATGEBER Erwachsenenschutz neu

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5 Erwachsenenschutz neu Neue Rechtsvorsorge für Erwachsene: Erwachsenenvertretung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung von Dr. Ewald Maurer

6 Zitiervorschlag: Maurer, Erwachsenenschutz neu (2017) Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung, vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung des Verlages reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme gespeichert, verarbeitet oder vervielfältigt werden. Sämtliche Angaben in diesem Ratgeber erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr; eine Haftung des Autors sowie des Verlags ist ausgeschlossen. ISBN MANZ sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH, Wien Telefon: (01) Covernachweis: shapecharge istockphoto.com Satzherstellung: Christian Taufer Druck: Prime Rate Kft., Budapest

7 INHALTSÜBERSICHT Zum Geleit... 7 Vorwort... 9 Der Autor Inhaltsverzeichnis im Detail Abkürzungsverzeichnis Einleitung TEIL I: Kurzfassung des 2. Erwachsenenschutz-Gesetzes TEIL II: Praxisrelevante Gesetzestexte mit Erklärungen, Beispielen und Tipps TEIL III: Muster und Formulare Rechnungslegung/Antrittsbericht Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Stichwortverzeichnis Beratungsstellen

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9 ZUM GELEIT In der Vielfalt menschlicher Interessen und Bedürfnisse kommt dem Streben nach Gesundheit und Sicherheit zentrale Bedeutung zu. Die Gründe dafür liegen auf der Hand, zählen doch Gesundheit und Sicherheit zu den grundlegendsten Voraussetzungen für jenes unbeeinträchtigte Wohlbefinden, das einen entscheidenden Teil unserer Lebensqualität ausmacht. Körperliche und seelische Unbeschwertheit sowie zuversichtliches Vertrauen in eine optimistisch geprägte Gegenwart und Zukunft sind Zielsetzungen, die allgemeinem menschlichem Wunschdenken entsprechen und deren möglichst weitgehende Verwirklichung zu den fundamentalsten Aufgaben lenkender Staatsverantwortung zählen. Aus dieser Sicht beruhigt es daher, wenn die Entwicklung staatlicher Lenkungseinflüsse, wie sie generationenüberschreitend im Längsschnitt der Rechtsfortbildung zum Ausdruck kommt, ein steigendes Maß an Sensibilität und vorausschauendem Verantwortungsbewusstsein erkennen lässt. Wissenschaftlicher, insbesondere naturwissenschaftlicher Fortschritt mit speziell auf medizinischem Gebiet galoppierenden Forschungserfolgen kann das unerbittlichste aller Naturgesetze, nämlich die zeitliche Beschränkung alles Lebenden, nicht aufheben. Das ändert aber nichts daran, dass die stetig steigende menschliche Lebenserwartung grundsätzlich als Errungenschaft zu begrüßen ist. Die damit verbundenen Erfahrungen führen allerdings zu neuen Herausforderungen, die damit zusammenhängen, dass selbst wünschenswertester medizinwissenschaftlicher Fortschritt nicht geeignet sein kann, all die vielfältigen Komponenten menschlicher Gesundheit im Gleichschritt zu festigen. Dies gilt nicht nur, vor allem aber auch für die Problematik der mit steigendem Alter nicht selten abnehmenden Fähigkeit, das eigene Leben und die persönlichen Angelegenheiten eigenständig zu ordnen und zu erledigen. Die dazu auftretenden Fragen und Problemstellungen sind komplex und facettenreich. Zu einem nicht unwesentlichen Teil sind sie jedoch auch absehbar und daher sachdienlicher Bemühung um vorausschauende Vorsorge zugänglich. Dies bereits in einem Lebensabschnitt, in dem die ungetrübte Einsicht in entsprechende Abhilfemöglichkeiten und deren eigenständige Inanspruchnahme noch offensteht. Die damit verbundene Limitierung zukünftiger Ungewissheit öffnet den Weg zu erhöhtem Sicherheitsgefühl und Zukunftsvertrauen. 7

10 Zum Geleit Wenn der Gesetzgeber daher in diesem Zusammenhang zunehmenden Regelungsanlass gesehen und der wachsenden Vorsorgeproblematik zuletzt durch das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz mit detailliertem Praxisbezug Rechnung getragen hat, dann ist dies ebenso verdienst- wie verantwortungsvoll. Nicht minder verdienstvoll ist das vorliegende Werk, das in spurtreuer Fortsetzung des bisherigen Wirkens des bewährten Fachautors Dr. Ewald Maurer sämtlichen sei es überblicksartigen, sei es umfassend detaillierten Informationsbedürfnissen Rechtssuchender wie auch Rechtsanwendender mit Umsicht und Sorgfalt vorbildlich Rechnung trägt. Dr. Johann Rzeszut Präsident des Obersten Gerichtshofes i.r. 8

11 VORWORT Erwachsenenschutz neu ist ein innovativer Ratgeber mit einem völlig neuen Konzept Motto: eine Stunde Lesezeit statt ein Tag! Teil I, eine Kurzfassung des Erwachsenenschutz-Gesetzes mit Verweisungen bringt Zeitersparnis, verschafft erste Information und einen raschen Überblick über die neue Rechtslage in einfacher Sprache. Der amtliche Umfang dieses Gesetzes samt Materialien von 270 DIN-A4- Seiten (plus 20 Seiten Patientenverfügungsgesetz samt Erläuterungen) wurde auf nur zwölf DIN-A4-Seiten gekürzt. Dadurch kann man (bei angenommenen fünf Minuten Lesezeit pro Seite) in ca. einer Stunde statt in ca. 24 Stunden den wesentlichen Gesetzesinhalt kennenlernen. Bei Details wird auf Teil II verwiesen: Dies eröffnet den Pfad zu gewünschten Themen. Querbezüge zwischen Teil I und II sollen den Spagat zwischen leicht verständlich und juristisch fundiert unterstützen. Diese neue Strategie vermeidet, dass Justizkonsumenten hilflos in dicken Kommentaren blättern, weil sie vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr sehen. Teil II enthält praxisrelevante Gesetzestexte zur ergänzenden Information, gekürzte gesetzliche Erläuterungen, Anmerkungen, Beispiele und Tipps. Die Kernthemen (Entscheidungsfähigkeit, Handlungsfähigkeit, psychische Krankheit, vergleichbare Beeinträchtigung, Genehmigungsvorbehalt, Sachverständigengutachten, Rechtsmittel und Kosten) werden speziell kommentiert. Dieser praxisorientierte Ratgeber soll für juristisch nicht vorgebildete Leser eine verständliche Information und für Juristen ein verlässliches Nachschlagwerk sein. Kenntnisse der Rechtspraxis erleichtern Problemlösungen und tragen zur friedlichen Streitbereinigung bei bzw. erleichtern gezielte weiterführende Informationen durch Fachkundige. Die Kurzfassung ist für Personen gedacht, die als Betroffene oder Angehörige durch die Umstände gezwungen sind, sich mit den beschriebenen Themen zu befassen; die sich über das neue Behindertenrecht rasch informieren wollen; die sehen wollen, wie ein umfangreiches Gesetz kurz in Frageform dargestellt wird und als Stichthemenverzeichnis eigener Art dient. 9

12 Vorwort Teil III enthält Muster und Formulare. Wenige Rechtsgebiete greifen so tief und unmittelbar in unser Leben ein wie das Behindertenrecht. Stellen Sie sich vor, plötzlich bestimmen fremde Menschen über ihr Schicksal, z.b. wo und wie sie künftig wohnen werden etwa nach einem Schlaganfall, einem Verkehrsunfall oder bei Demenz! Beunruhigend ist, dass die Volksanwaltschaft wiederholt krasse Menschenrechtsverletzungen in Alten- und Pflegeheimen aufgedeckt hat. Es lohnt daher, im Bereich des Behindertenrechts juristisch fundiert vorzusorgen. Damit ein Rat für Betroffene nützlich ist, sind auch immer die Interessen des Ratgebers zu berücksichtigen! Die gute Nachricht: Das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz (ErwSchG) erweitert massiv das Selbstbestimmungsrecht von Erwachsenen, die wegen ihrer psychischen Krankheit oder vergleichbarer Beeinträchtigungen in ihrer Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt sind und deshalb ihre Angelegenheiten selbst nicht mehr ausreichend besorgen können. Das Selbstbestimmungsrecht erlaubt es, frei also auch unvernünftig! zu entscheiden. Als professioneller Zeitzeuge für 60 Jahre Behindertenrecht (Richter, Tätigkeit für Anwaltskanzleien, Rechtskonsulent, einschlägiger Fachund Sachbuchautor) erlebte ich in diesem Rechtsgebiet einen Quantensprung (siehe Einleitung). Das 2. ErwSchG könnte trotz seines wenig aussagekräftigen Titels mit maximaler Selbstbestimmung ein Meilenstein der Justizpolitik werden. Zitierte Entscheidungen mit Aktenzeichen sowie Gesetzestexte sind kostenlos über das Rechtsinformationssystem des Bundes RIS ( nachlesbar. Weiden am See, im September 2017 Dr. Ewald Maurer Mein Dank gilt dem Verlag MANZ besonders Herrn Mag. Heinz Korntner und Herrn Dr. Christopher Dietz für die Unterstützung meines Buchkonzepts. P.S.: Personenbezeichnungen gelten im Zweifel für beide Geschlechter. 10

13 DER AUTOR Dr. Ewald Maurer, Gerichtsvorsteher und Richter i.r., Mitbegründer und langjähriger Obmannstellvertreter der Richter-Fachgruppe Außerstreit- und Familienrecht, war über 30 Jahre im Gerichtsalltag mit den im Buch behandelten Rechtsgebieten befasst und länger als ein Jahrzehnt in der Richterausbildung als Lehrbeauftragter im Sachwalterrecht, Eherecht, Kindschaftsrecht und Erbrecht tätig. Er wirkte beim Modellprojekt Vereinssachwalterschaft mit, war Verfasser der Stellungnahme der Österreichischen Richtervereinigung (Fachgruppe Außerstreit- und Familienrecht) zum Entwurf des Sachwaltergesetzes 1983 und Verfasser des ersten Kurzkommentars zum neu geschaffenen Sachwaltergesetz. Sein Hauptanliegen ist es, Theorie und Praxis anschaulich zu verbinden. Er hat sein großes Wissen und seine über 60-jährige juristische Praxis als Zeitzeuge in dieses Buch eingebracht. Für ihn ist nicht nur die fachlich-juristische Seite, sondern vor allem auch die seelisch-menschliche Seite bei seinen Beratungen von wesentlicher Bedeutung. Derzeit ist er als Mediator, Rechtskonsulent und Autor tätig. Neben zahlreichen Aufsätzen in verschiedenen juristischen Fachzeitschriften und Richterausbildungsskripten sind von Dr. Maurer knapp 50 Bücher erschienen: Das österreichische Sachwalterrecht in der Praxis (drei Auflagen, bei 2. Auflage Mitautor Dr. W. Tschugguel), Ehe und Recht, Eltern, Kinder und Recht, Kinder und Scheidung (drei Auflagen), Das uneheliche Kind, Erben & vererben (elf Auflagen), Ehe und Scheidung (elf Auflagen, bis zur 2. Auflage Mitautor Dr. Fritsch), Gerichtsgeschichten auf österreichisch, Außerstreitgesetz neu, Heimaufenthaltsgesetz, Außerstreitkommentar, (Mitautoren Dr. Schrott und Dr. Schütz) und schließlich Erwachsenenschutz neu. Weiters ist Dr. Maurer Mitautor der 7. bis 9. zweibändigen Auflage sowie des Ergänzungsbandes von Cutka, Vertragsmuster und Beispiele für Eingaben, des Vorsorgebuches, des Heimratgebers und des Pflegerechts in Heimen. 11

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15 INHALTSVERZEICHNIS Inhaltsübersicht... 5 Zum Geleit... 7 Vorwort... 9 Der Autor Abkürzungsverzeichnis Einleitung I. TEIL: Kurzfassung des 2. Erwachsenenschutz-Gesetzes 1. Was ist eine gerichtliche Erwachsenenvertretung? Welche Alternativen zur gerichtlichen Erwachsenenvertretung gibt es? A. Vorsorgevollmacht B. Gewählter Erwachsenenvertreter C. Gesetzlicher Erwachsenenvertreter D. Patientenverfügung Wie kommt es zu einer gerichtlichen Erwachsenenvertretung? Wie läuft das gerichtliche Erwachsenenschutzverfahren ab? Wer darf gerichtlicher Erwachsenenvertreter sein? Wer darf nicht gerichtlicher Erwachsenenvertreter sein? Wer sucht den gerichtlichen Erwachsenenvertreter aus? Wie organisiert man sonstige Erwachsenenvertretungen? Was sind die Aufgaben eines (gerichtlichen) Erwachsenenvertreters oder Vorsorgebevollmächtigten? A. Gesetzliche Vertretung B. Vermögenssorge C. Personensorge

16 Inhaltsverzeichnis D. Medizinische Behandlung bzw. Maßnahmen anderer Gesundheitsberufe E. Bestimmung des Wohnortes F. Rechtsschutz in der Psychiatrie (Unterbringungsgesetz UbG) G. Rechtsschutz in Heimen (Heimaufenthaltsgesetz HeimAufG) Welche rechtlichen Wirkungen hat eine Erwachsenvertretung bzw. Vorsorgevollmacht? A. Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit B. Strafrechtliche Verantwortung, Schadenersatz C. Elterliche Rechte D. Ehefähigkeit, Scheidung E. Testierfähigkeit F. Wahlrecht Welche Rechte hat der Betroffene, für den ein Erwachsenenvertreter oder Vorsorgevollmachtsbevollmächtigter bestellt worden ist? Wie wehrt sich der Betroffene bei schwerwiegenden Verstößen im Bereich des 2. Erwachsenenschutz-Gesetzes? Welche Überwachungsmöglichkeiten hat das Pflegschaftsgericht gegenüber dem Erwachsenenvertreter oder Vorsorgebevollmächtigten? A. Überwachungs- und Eingriffsmöglichkeiten B. Für welche Tätigkeit muss eine gerichtliche Genehmigung eingeholt werden? C. Gerichtliche Kontrolle in der Personensorge Was kostet eine gerichtliche Erwachsenenvertretung für den Betroffenen? A. Verfahrenskosten B. Entschädigung C. Entgelt D. Aufwandersatz Wie lange bleibt eine gerichtliche Erwachsenenvertretung aufrecht? Welche Aufgaben haben Erwachsenenschutzvereine? Was ist eine Patientenverfügung?

17 Inhaltsverzeichnis II. TEIL: Praxisrelevante Gesetzestexte mit Erläuterungen, Anmerkungen, Beispielen und Tipps Änderung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches ABGB (Auszug) Personenrechte der Minderjährigen und sonstiger schutzberechtigter Personen ( 21) Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit ( 24) Teilnahme am Rechtsverkehr ( 239) (inklusive Vermögensverwaltung ab 214) Nachrang der Stellvertretung ( 240) Selbstbestimmung trotz Stellvertretung ( 241) Handlungsfähigkeit ( 242) Auswahl und Dauer der Vertretung ( 243) Erwachsenenvertreter-Verfügung ( 244) Beginn und Fortbestand ( 245) Änderung, Übertragung und Beendigung ( 246) Besondere Rechte und Pflichten des Vertreters ( 247) Verschwiegenheitspflicht ( 248) Haftung und Aufwandersatz ( 249) Personensorge ( 250) Bemühung um Betreuung ( 251) Medizinische Behandlung ( ) Änderung des Wohnortes ( 257) Vermögenssorge ( 258) Gerichtliche Kontrolle ( 259) Vorsorgevollmacht ( 260) Wirkungsbereich ( 261) Form ( 262) Registrierung ( 263) Gewählter Erwachsenenvertreter ( 264) Wirkungsbereich ( 265) Form ( 266) Registrierung ( 267) Gesetzlicher Erwachsenenvertreter ( 268) Wirkungsbereich ( 269) Registrierung ( 270)

18 Inhaltsverzeichnis Gerichtlicher Erwachsenenvertreter ( 271) Wirkungsbereich ( 272) Auswahl und Bestellung ( ) Entschädigung, Entgelt und Aufwandersatz ( 276) Geschäftsfähigkeit ( 865) Gesetzliche Vertretung ( 1034) Übergangsrecht ( 1509) Änderung des Außerstreitgesetzes AußStrG (Auszug) Verfahrensrechte der betroffenen Person ( 116a) Bestellung eines gerichtlichen Erwachsenenvertreters ( 117) Befassung des Erwachsenenschutzvereins ( 117a) Erstanhörung ( 118) Rechtsbeistand im Verfahren ( 119) Einstweiliger Erwachsenenvertreter ( 120) Sachverständigengutachten ( 120a) Mündliche Verhandlung ( 121) Einstellung ( 122) Bestellung ( 123) Kosten ( 124) Wirksamwerden der Bestellung eines Erwachsenenvertreters ( 125) Verständigungspflichten ( 126) Angehörige ( 127) Änderung, Übertragung, Erneuerung und Beendigung der gerichtlichen Erwachsenenvertretung ( 128) Anordnung oder Aufhebung eines Genehmigungsvorbehalts ( 129) Berichtspflicht und Auskunftsrechte ( 130) Gerichtliche Kontrolle von Rechtshandlungen in der Personensorge ( 131) Ausländische Entscheidungen und Erwachsenenschutz ( 131a) Vermögensrechte von Personen unter gesetzlicher Vertretung, Genehmigungen etc. ( 132) Vertraulichkeit der Daten ( 141) Erhebungen und Registereintragungen ( 145a) Übergangsrecht ( 207m)

19 Inhaltsverzeichnis 3. Änderung der Zivilprozessordnung ZPO (Auszug) Prozessfähigkeit im Wirkungsbereich eines Erwachsenenvertreters/Vorsorgebevollmächtigten ( 1 ZPO) Befassung des Pflegschaftsgerichts ( 6a) Bundesgesetz über Erwachsenenschutzvereine (Auszug) (Erwachsenenschutzvereinsgesetz) Aufgaben des Vereins ( 1) Eignung des Vereins ( 2) Leitbild des Vereins ( 3) Beratung durch den Verein ( 4) Abklärung im Auftrag des Gerichts ( 4a) Änderung des Wohnortes ( 4b) Errichtung einer Erwachsenenvertreter-Verfügung, einer Vereinbarung über eine gewählte Erwachsenenvertretung oder einer Vorsorgevollmacht ( 4c) Registrierung einer Vorsorgevollmacht oder Erwachsenenvertretung ( 4d) Kosten ( 4e) Patientenverfügungsgesetz PatVG (Auszug) III. TEIL: Muster und Formulare 1. Rechnungslegung/Antrittsbericht Formulare für Vollmachten A. Meine Patientenverfügung B. Formular für Vorsorgevollmacht Stichwortverzeichnis Beratungsstellen

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21 RATGEBER MANZ Ratgeber geben klare Antworten auf die Rechtsfragen des Alltags. Einfach und verständlich erklärt mit vielen Beispielen, Hinweisen & Zusammenfassungen. AUS DEM INHALT: Für viele Menschen eine Horrorvorstellung: nach einem Schlaganfall, einem Verkehrsunfall oder bei Demenz nicht mehr selbst über ihr Leben bestimmen zu können, eventuell sogar besachwaltert zu werden. Das am in Kraft tretende 2. Erwachsenenschutzgesetz modernisiert das Sachwalterrecht. Es erweitert die Autonomie von Menschen, die nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu besorgen, durch Alternativen. Der Ratgeber Erwachsenenschutz neu von Ewald Maurer enthält: eine leicht lesbare Kurzfassung des neuen Gesetzes in Frage-Antwort-Form (ca. 60 Min. Lesezeit!), verständliche Erläuterungen zum neuen Gesetz sowie nützliche Beispiele, Muster und Formulare. DER AUTOR: Mag. Dr. Ewald Maurer war als Familienrichter und Gerichtsvorsteher viele Jahre auf dem Gebiet des Familienrechts tätig und ist Autor zahlreicher Ratgeber zu den Themen Ehe und Scheidung, Erben und Vererben, Sachwalterschaft u.v.m. ISBN recht.verständlich

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