Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide

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1 Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide 11. Jahrgang Schorfheide, 7. Februar 2014 Nummer 01 / 2014 INHALT DES AMTSBLATTES Öffentliche Bekanntmachungen... 1 Öffentliche Bekanntmachung nach 12a KAG - Festsetzung der Grundsteuer... 1 Bekanntmachung für die Kommunalwahl am 25. Mai Haushaltssatzung der Gemeinde Schorfheide für das Haushaltsjahr Beschluss und Inkrafttreten des Bebauungsplanes (BBP) Nr. 622 Sperlingsau im Ortsteil Groß Schönebeck... 3 Sonstige amtliche Bekanntmachungen... 5 Erinnerung an den Steuertermin 15. Februar Hinweis zur Bekanntmachung der 3. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde...5 Nichtamtlicher Teil... 5 Jahreshauptversammlung 2014 der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Werbellin - Altenhof... 5 Einladung zur Vollversammlung der Jagdgenossenschaft Lichterfelde am 7. März Ausschreibung des Jagdbogens 3 (Ost) in der Gemarkung Lichterfelde, Schorfheide... 6 Öffentliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung nach 12a KAG - Festsetzung der Grundsteuer Die Grundsteuer wird nach den Sätzen des Vorjahres erhoben. Für diejenigen Steuerpflichtigen, die für das Kalenderjahr 2014 die gleichen Grundsteuern wie im Vorjahr zu entrichten haben, werden aufgrund 12 a des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) die Steuern in derselben Höhe durch öffentliche Bekanntmachung Die Steuern sind entsprechend den in den zuletzt erteilten Steuerbescheiden aufgeführten Zahlungsplan für das Kalenderjahr 2014 fällig. Die Steuerpflichtigen werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Änderung der Höhe der Grundsteuerhebesätze für das Jahr 2014 bis zum möglich ist. Sollten die Grundsteuerhebesätze geändert werden oder ändern sich die Bemessungsgrundlagen (Messbeträge) werden gemäß 27 Abs. 2 Grundsteuergesetz neue Steuerbescheide erteilt. Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an die- sem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Schorfheide Der, Erzbergerplatz 1, Schorfheide einzulegen. Gemäß 80 der Verwaltungsgerichtsordnung hat der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung. Die Steuern sind deshalb auch fristgemäß zu entrichten, wenn von dem Rechtsbehelf des Widerspruchs Gebrauch gemacht wird. Schorfheide, den gez. Schoknecht Bekanntmachung für die Kommunalwahl am 25. Mai 2014 Die Wahlleiterin hat gemäß 16 Absatz 1 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz in Verbindung mit 3 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung nachfolgend aufgeführte Personen als Beisitzer in den Wahlausschuss für das Wahlgebiet der Gemeinde Schorfheide berufen: Günter Klaue Günter Haak Ortsteil Finowfurt Ortsteil Finowfurt Reinhard Schoppa Wolfgang Fiedler Sylvia Schickor Ortsteil Finowfurt Ortsteil Groß Schönebeck Ortsteil Werbellin Die Berufung gilt für sämtliche kommunale Wahlen und Abstimmungen, die während der Amtszeit im Wahlgebiet durchgeführt werden. Die Beisitzer sind zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei

2 Seite 2 Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide - Nr. 01/2014 vom 7. Februar 2014 ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet. Schorfheide, Angela Braun Wahlleiterin Haushaltssatzung der Gemeinde Schorfheide für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom folgende Haushaltssatzung erlassen: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird 1 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf ,00 ordentlichen Aufwendungen auf ,00 außerordentlichen Erträge auf ,00 außerordentlichen Aufwendungen auf 2.000,00 2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen auf ,00 Auszahlungen auf ,00 Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf: Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ,00 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ,00 Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit ,00 Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit ,00 Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 0,00 Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit ,00 Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven 0,00 Auszahlungen an Liquiditätsreserven 0,00 2 Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht 4 Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 350 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 420 v. H. 2. Gewerbesteuer 350 v. H.

3 Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide - Nr. 01/2014 vom 7. Februar 2014 Seite Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 3.000,00 2. Die Wertgrenze, für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln dazustellen sind, wird auf ,00 3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird auf ,00 4. Die Wertgrenze, ab der periodenfremde Erträge oder Aufwendungen gebucht werden, wird auf 1.000,00 Schorfheide, Uwe Schoknecht Bekanntmachungsanordnung Jeder kann Einsicht in die Haushaltssatzung der Gemeinde Schorfheide für das Haushaltsjahr 2014 und in die Anlagen nehmen. Die Haushaltssatzung 2014 liegt in der Gemeindeverwaltung, Erzbergerplatz 1, Kämmerei, Zimmer 0.10 während der Sprechzeiten zur Einsichtnahme aus. Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Schorfheide für das Haushaltsjahr 2014 vom wird im Amtsblatt der Gemeinde Schorfheide Nr. 01/2014 vom öffentlich bekannt gemacht. Schorfheide, Uwe Schoknecht Beschluss und Inkrafttreten des Bebauungsplanes (BBP) Nr. 622 Sperlingsau im Ortsteil Groß Schönebeck Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schorfheide hat in ihrer Sitzung am 22. September 2010 unter der Beschluss-Nr. BA/0185/10 den Entwurf des BBP Nr. 622 Sperlingsau, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, in der Fassung vom Oktober 2009 gemäß 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit 81 Absatz 10 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) als Satzung beschlossen. Am 12. Dezember 2012 hat die Gemeindevertretung den Satzungsbeschluss mit Beschluss Nr. BA/0447/12 bestätigt. Diese Beschlüsse werden hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Der BBP Nr. 622 Sperlingsau tritt gemäß 10 Absatz 3 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Der Übersichtsplan (Abgrenzung des Plangebietes) ist Bestandteil der Bekanntmachung. Der Bebauungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung kann vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung auf Dauer während der Sprechzeiten im Zimmer 2.11 des Bauamtes der Gemeinde Schorfheide in Schorfheide, Ortsteil

4 Seite 4 Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide - Nr. 01/2014 vom 7. Februar 2014 Finowfurt, Erzbergerplatz 1 eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Außerhalb der Sprechzeiten können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Tel.: ). Der Bebauungsplan kann zusätzlich im Internet auf der Seite der Gemeinde Schorfheide unter Verwaltung A-Z/Städtebauliche Planungen angesehen werden. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen nach 215 Absatz 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach 1. eine nach 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 3. nach 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des vorstehenden Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Auf die Vorschriften des 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Flurstücksverzeichnis (Stand 22. September 2010) Gemarkung Groß Schönebeck, Flur 8 Flurstücke 96 bis 102 und 121 sowie je teilweise 117, 118, 119 und 124 Übersichtsplan (unmaßstäblich) (Der vorstehende Übersichtsplan erhebt keinen Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit, er dient dem besseren Verständnis der Bekanntmachung.) Schorfheide, 31. Januar 2014 Uwe Schoknecht

5 Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide - Nr. 01/2014 vom 7. Februar 2014 Seite 5 Sonstige amtliche Bekanntmachungen Erinnerung an den Steuertermin 15. Februar 2014 Die Gemeindekasse Schorfheide erinnert hiermit an die Zahlung für die Grundsteuer zum 15. Februar Ebenfalls zu diesem Zeitpunkt wird die Gewerbesteuervorauszahlung für das laufende Jahr fällig. Sollte die offene Forderung nicht bis zum Fälligkeitstermin auf einem der Gemeindekonten eingegangen oder bar in der Gemeindekasse eingezahlt worden sein, so wird das automatische Mahnverfahren eröffnet. Hierbei fallen Mahn- und Säumniszuschläge an. Wir bitten deshalb um pünktliche Begleichung der Forderung. Bei erteilter Einzugsermächtigung bzw. SEPA- Lastschriftmandat ist vom Kontoinhaber/Steuerpflichtigen dafür Sorge zu tragen, dass das angegebene Konto mit der entsprechenden Bonität ausgestattet ist. Gebühren für ggf. anfallende Rücklastschriften müssen ansonsten durch die Gemeinde in Rechnung gestellt werden. Ab wird das bisherige nationale Zahlungsverfahren für Überweisungen durch das EURO Zahlungsverfahren SEPA abgelöst. Bitte verwenden Sie ab diesen Zeitpunkt für Überweisungen an die Gemeinde Schorfheide bei der Sparkasse Barnim die IBAN DE und den BIC WELADED1GZE. Für Überweisungen an die Gemeinde Schorfheide bei der Berliner Volksbank die IBAN DE und den BIC BEVODEBB. Hinweis zur Bekanntmachung der 3. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde In der Verbandsversammlung am wurde die 3. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung durch die Verbandsmitglieder beschlossen. Die Satzung wurde durch den Landrat des Landkreises Barnim im Amtsblatt Nr. 21/2013 am öffentlich bekannt gemacht. Hein Verbandsvorsteher Ende der amtlichen Bekanntmachungen Nichtamtlicher Teil Jahreshauptversammlung 2014 der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Werbellin - Altenhof Die Jahreshauptversammlung 2014 der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Werbellin-Altenhof findet am Freitag, den um 18:30 Uhr im Eiscafé Petzel in Werbellin statt. (Gäste auf Einladung des Jagdvorstandes; mit Einlasskontrolle) bei Rückfragen Vorsitzender des Jagdvorstandes Hr. Lömker Tel: Der Inhalt der Mitgliederversammlung umfasst folgende Punkte: 3. Bestätigung des Protokolls der letzten Vollversammlung 4. Bericht des Finanzplanes und des Haushaltsplanes 5. Bestätigung des Haushaltsplanes und Auszahlung der Pacht für das Jagdjahr 2013/ Entlastung des Vorstandes und der Kassenführerin 7. Darstellung der Erfüllung des Abschussplanes durch die Jäger 8. Abstimmung und Beschluss zur Neuverpachtung ab Begrüßung/ Tagesordnung 2. Bericht des Vorstandes

6 Seite 6 Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide - Nr. 01/2014 vom 7. Februar 2014 Einladung zur Vollversammlung der Jagdgenossenschaft Lichterfelde am 7. März 2014 Sehr geehrte Jagdgenossinnen, sehr geehrte Jagdgenossen, die nächste Vollversammlung der Jagdgenossenschaft Lichterfelde findet am Freitag, dem 7. März 2014 um Uhr im Saal der Lichterfelder Gaststätte (Omas Speisekammer) statt. Alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft sind dazu herzlich eingeladen. Tagesordnung 1. Begrüßung 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit 3. Bestätigung der Tagesordnung 4. Bericht des Jagdvorstandes 5. Kassenbericht 6. Bericht der Revisionskommission 7. Entlastung des Jagdvorstandes 8. Wahl der Revisionskommission für das neue Wirtschaftsjahr 9. Bericht der Jagdpächter 10. Angebotseröffnung zum Jagdbogen 3 (Ost) 11. Diskussion zur Neuverpachtung des Jagdbogens 3 (Ost) 12. Beschluss zur Neuverpachtung des Jagdbogens 3 (Ost) 13. Information zur Neuverpachtung der Flächen nördlich der Autobahn 14. Beschluss zur Neuverpachtung der Flächen nördlich der Autobahn 15. Sonstiges 16. Beschluss zur Jagdpachtauszahlung für das Jagdjahr 2013/ Antragstellung zur Auszahlung der Jagdpachtanteile für das Jagdjahr 2013/ 2014 Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Lichterfelde Ausschreibung des Jagdbogens 3 (Ost) in der Gemarkung Lichterfelde, Schorfheide Jagdverpachtung ab , Lichterfelde, Jagdbogen 3 (Ost) ca. 550 ha, Niederwildrevier, 9 Jahre, voller Wildschaden, keine Nebenangebote, Wohnsitz 50 km im Umkreis, Jagdscheinbesitz min. 9 Jahre, regelmäßiges Einkommen ist durch Bankauskunft nachzuweisen. Die Gebote sind in einem geschlossenen Umschlag mit der Aufschrift Ausschreibung Jagdbogen 3 (Ost) bis zum zu richten an Jagdgenossenschaft Lichterfelde, Steinfurter Str. 24, Schorfheide. Tel Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Lichterfelde Lichterfelde, Impressum Herausgabe und Redaktion: Gemeinde Schorfheide Uwe Schoknecht (V.i.S.d.P.) Erzbergerplatz 1, Schorfheide Telefon: pressestelle@gemeinde-schorfheide.de Druck: Grill & Frank, Eberswalde Auflage: Stück Das Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide erscheint monatlich bei Bedarf. Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide wird in die erreichbaren Haushalte der Gemeinde Schorfheide verteilt. Ein Rechtsanspruch auf Erhalt besteht nicht. Das Amtsblatt ist in der Gemeindeverwaltung, Schorfheide, Erzbergerplatz 1 während der Sprechzeiten kostenlos erhältlich. Es liegt in der Gemeindeverwaltung aus. Nach Anforderung wird das Amtsblatt gegen Entrichten der Portokosten zugeschickt. Das Amtsblatt ist im Internet unter der Adresse auf den Seiten der Gemeinde nachlesbar.

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