vom bis einschließlich

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "vom bis einschließlich"

Transkript

1 1. Änderung Bebauungsplan Baven Nr. 11 Greunet Eck Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Absatz 2 Baugesetzbuch in Verbindung mit 13 Baugesetzbuch zum Entwurf des Bebauungsplanes der Innenentwicklung gemäß 13a Baugesetzbuch Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Südheide hat in seiner Sitzung am beschlossen, den geänderten Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Baven Nr. 11 Greunet Eck sowie den Entwurf der Begründung erneut öffentlich auszulegen. Die Änderung des Entwurfes erfolgt im Ergebnis der Beteiligungsverfahren gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch. Das Plangebiet der 1. Änderung umfasst nunmehr den kompletten Geltungsbereich der Bebauungsplanes Baven Nr. 11 Greunet Eck. Inhaltlich handelt es sich im Wesentlichen um die Änderung der Art der baulichen Nutzung von Mischgebiet in Allgemeines Wohngebiet. Der nunmehr vorgesehene Geltungsbereich der 1. Änderung ist auf folgender Übersichtskarte dargestellt.

2 Der überarbeitete Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Baven Nr. 11 Greunet Eck sowie die Begründung zum Bebauungsplan liegen in der Zeit vom bis einschließlich in der Gemeindeverwaltung Südheide, Rathaus Hermannsburg, Am Markt 3, Südheide während der Sprechzeiten Montag bis Freitag Dienstag Donnerstag Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich aus und kann von jedem/r eingesehen werden. Eine Terminvereinbarung, auch außerhalb dieser Zeiten, ist ebenfalls möglich (Tel.: 05052/6555). Daneben steht der überarbeitete Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Baven Nr. 11 Greunet Eck auf der Internetseite der Gemeinde Südheide unter als pdf-datei zur Einsicht oder zum Download zur Verfügung. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum überarbeiteten Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Baven Nr. 11 Greunet Eck bei der Gemeinde Südheide, OT Hermannsburg, Am Markt 3, Südheide, schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Baven Nr. 11 Greunet Eck, als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß 13 a Baugesetzbuch, im vereinfachten Verfahren nach 13 Baugesetzbuch durchgeführt wird. Demgemäß wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes ohne die Durchführung einer Umweltprüfung gemäß 2 Absatz 4 Baugesetzbuch aufgestellt. Des Weiteren wird von dem Umweltbericht nach 2a Baugesetzbuch, von der Angabe nach 3 Absatz 2 Baugesetzbuch, welche Arten von umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach 10 Absatz 4 Baugesetzbuch abgesehen. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß 4a Absatz 6 Baugesetzbuch nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Ferner wird darauf hingewiesen, dass gemäß 3 Absatz 2, 2. Halbsatz Baugesetzbuch ein Antrag auf Normenkontrolle nach 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Südheide, den Axel Flader L.S.

3 BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG MIT BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB erneut gemäß 3 (2), 4 (2) BauGB GEMEINDE SÜDHEIDE BEBAUUNGSPLAN BAVEN NR. 11 UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFT GREUNET ECK 1. ÄNDERUNG MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES BÜRO KELLER LOTHRINGER STRASSE HANNOVER

4 - 2 - Bebauungsplan Baven Nr. 11 Greunet Eck, 1. Änderung Zeichnerische Änderung (M 1 : 1.000) Gesetzesbezüge Baugesetzbuch (BauGB) vom (BGBl. I Seite 2414) - zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057) Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom (BGBl. I Seite 132) - zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057) Niedersächsische Bauordnung (NBauO) vom (Nds. GVBl. Seite 46) - zuletzt geändert durch Gesetz vom (Nds. GVBl. S. 338) Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vom (Nds. GVBI. Seite 576) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (Nds. GVBl. S. 226)

5 - 3 -

6 - 4 - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Gemäß 9 (1) Nr. 3 BauGB müssen Baugrundstücke mindestens 700 m² groß sein. 2. Je angefangene 500 m² Baugrundstücksgröße ist mindestens ein standortheimischer Laubbaum als Hochstamm mit einem Stammumfang von mindestens cm anzupflanzen, dauerhaft zu erhalten und bei Abgängigkeit zu ersetzen (gemäß 9 (1) Nr. 25a und b BauGB). 3. Anpflanzungen nach den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes werden als Kompensationsmaßnahmen den Eingriffen in die Belange von Natur und Landschaft zugeordnet, die in dem Baugebiet dieses Bebauungsplanes seinen Festsetzungen entsprechend durchgeführt werden. Sie sind innerhalb des Baugebietes durch den jeweiligen Grundstückseigentümer spätestens in der übernächsten auf den Beginn der Baumaßnahme folgenden Anpflanzperiode (Oktober bis April) durchzuführen (gemäß 9 (1a) BauGB). ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFT gemäß 84 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) 1 Geltungsbereich Die Örtliche Bauvorschrift gilt innerhalb der 1. Änderung des Bebauungsplanes Baven Nr. 11 "Greunet Eck" der Gemeinde Hermannsburg. 2 Dachneigungen Es sind nur geneigte Dachflächen mit einer Neigung von 35 bis 45 zulässig. Ausgenommen von dieser Festsetzung sind untergeordnete Gebäudeteile sowie Garagen, Carports und Nebenanlagen. 3 Dachfarben Dächer müssen in roter Farbe gedeckt werden. Die Farbe Rot ist durch das RAL - Farbregister bestimmt. Den Farbrahmen bildet die Übersichtskarte RAL F 2 zum Farbregister RAL 840 HR mit folgenden Farben: aus der - Farbreihe Rot die Farben RAL 3000 Feuerrot RAL 3002 Karminrot RAL 3003 Rubinrot RAL 3013 Tomatenrot RAL 3016 Korallenrot Zwischentöne der angegebenen Farben sind zulässig. Ausgenommen von dieser Festsetzung sind untergeordnete Gebäudeteile sowie Garagen, Carports und Nebenanlagen. 4 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig handelt nach 80 (3) NBauO, wer den Anforderungen der 2 und 3 in Verbindung mit 1 dieser Örtlichen Bauvorschrift zuwiderhandelt. Ordnungswidrigkeiten können gemäß 80 (5) NBauO mit einer Geldbuße bis zu ,- geahndet werden.

7 - 5 - Bebauungsplan Baven Nr. 11 Greunet Eck, 1. Änderung TEXTLICHE FESTSETZUNG Textliche Änderung (M 1 : 1.000) Statt der bisherigen Mischgebiete (MI) gemäß 6 BauNVO werden Allgemeine Wohngebiete (WA) gemäß 4 BauNVO festgesetzt (gemäß 9 (1) Nr. 1 BauGB Gesetzesbezüge Baugesetzbuch (BauGB) vom (BGBl. I Seite 2414) - zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057) Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom (BGBl. I Seite 132) - zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057) Niedersächsische Bauordnung (NBauO) vom (Nds. GVBl. Seite 46) - zuletzt geändert durch Gesetz vom (Nds. GVBl. S. 338) Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vom (Nds. GVBI. Seite 576) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (Nds. GVBl. S. 226) Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV90) vom (BGBl. I 1991 Seite 58) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057)

8 - 6 - Präambel Aufgrund des 1 Abs. 3 und des 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom (BGBl. I S. 2414), des 84 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) vom (Nds. GVBl. Seite 46) und des 58 Abs. 2 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes vom (Nds. GVBl. S. 576) in der jeweils zuletzt geltenden Fassung hat der Rat der Gemeinde Südheide diesen Bebauungsplan Baven Nr. 11, 1. Änderung, bestehend aus der Planzeichnung und den Textlichen Festsetzungen, als Satzung beschlossen. Aufstellungsbeschluss Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde hat in seiner Sitzung am die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes beschlossen. Der Änderungsbeschluss wurde gemäß 2 Abs. 1 BauGB am ortsüblich bekanntgemacht. Kartengrundlage: Planunterlage Liegenschaftskarte Maßstab: 1:1000 Gemarkung: Baven Flur: 2 Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung, 2017 Die Planunterlage entspricht dem Inhalt des Liegenschaftskatasters (L4 14/2017, Stand vom ). Sie ist hinsichtlich der Darstellung der Grenzen und der baulichen Anlagen geometrisch einwandfrei. Celle, den Regionaldirektion Braunschweig-Wolfsburg, Katasteramt Celle Planverfasser Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes wurde ausgearbeitet vom Hannover im Februar 2017 Öffentliche Auslegung mit Einschränkung Der Rat/Verwaltungsausschuss der Gemeinde hat in seiner Sitzung am dem geänderten Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes und Begründung zugestimmt und die erneute öffentliche Auslegung mit Einschränkungen gemäß 4a Abs. 3 Satz 2 bzw. Satz 4 BauGB und mit einer verkürzten Auslegungszeit gemäß 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB beschlossen. Ort und Dauer der erneuten öffentlichen Auslegung wurden am ortsüblich bekanntgemacht. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes und Begründung hat vom bis gemäß 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegen. Den von der Planänderung Betroffenen wurde mit Schreiben vom Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum gegeben. Satzungsbeschluss Der Rat der Gemeinde hat den Bebauungsplan, 1. Änderung, nach Prüfung der Anregungen gemäß 3 Abs. 2 BauGB in seiner Sitzung am als Satzung ( 10 Abs. 1 BauGB) sowie die Begründung beschlossen. Inkrafttreten Der Satzungsbeschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes ist gemäß 10 Abs. 3 BauGB am ortsüblich bekanntgemacht worden. Der Bebauungsplan, 1. Änderung, ist damit am geworden. rechtsverbindlich Frist für Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften 1. Eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der 1. Änderung des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs sind nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der 1. Änderung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden ( 215 BauGB). Öffentliche Auslegung Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde hat in seiner Sitzung am dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes und Begründung zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung wurden am bekanntgemacht. ortsüblich Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes und Begründung hat vom bis gemäß 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen.

9 - 7 - Begründung 1 Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes 1.1 Aufstellungsbeschluss Die Gemeinde Südheide hat die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Baven Nr. 11 Greunet Eck im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB beschlossen. 1.2 Planbereich Der Planbereich im Süden Bavens bestand zur öffentlichen Auslegung gemäß 3 (2) BauGB zunächst aus der hier als zeichnerischen Änderungsbereich bezeichneten Teilfläche des Bebauungsplanes. Aufgrund einer Anregung des Landkreises Celle, die Art der Nutzung des gesamten Bebauungsplanbereiches zu überdenken, wurde der Geltungsbereich der 1. Änderung erweitert und der Bereich für eine Textliche Änderung in die Planung aufgenommen. Aufgrund dessen wurde eine erneute öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfe erforderlich. Der Änderungsbereich besteht daher nunmehr aus einem zeichnerischen und einem textlichen Teil. Während der zeichnerische Bereich sich auf eine relativ kleine Fläche östlich der Straße Greunet Eck beschränkt, gilt der textliche Teil für den gesamten Planbereich des ursprünglichen Bebauungsplanes um die Straße Greunet Eck. Er wird auf dem Deckblatt dieser Bebauungsplanänderung mit Begründung im Maßstab 1:5.000 dargestellt. 2. Planungsvorgaben 2.1 Raumordnung und Landesplanung Das Regionale Raumordnungsprogramm 2005 für den Landkreis Celle stellt den Änderungsbereich zeichnerisch als in rechtskräftigen F.-Plänen ausgewiesene Baufläche dar. Textlich wird unter anderem festgelegt, dass die Zersiedelung der Landschaft zu verhindern ist und vor der Ausweisung neuer Baugebiete zunächst die Möglichkeiten der Innenentwicklung auszuschöpfen sind. Durch die Inhalte der vorliegenden Bebauungsplanänderung werden die Ziele und Grundsätze der Regionalen Raumordnungsplanung nicht in Frage gestellt. 2.2 Vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) Der Flächennutzungsplan der ehemaligen Gemeinde Hermannsburg weist für den Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung ein Mischgebiet mit einer durchschnittlichen Geschossflächenzahl von 0,6 aus. Ein entsprechender Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan in der Fassung seiner 1. Neubekanntmachung wird im Folgenden im Maßstab 1:5.000 dargestellt. Entsprechend dem Planungsziel der Bebauungsplanänderung wird eine Berichtigung des Flächennutzungsplanes durchgeführt und nunmehr für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Greunet Eck eine Wohnbaufläche dargestellt. Die Berichtigung wird ebenfalls im Folgenden im Maßstab 1:5.000 dargestellt.

10 Bebauungsplan (bisherige Fassung) Der Bebauungsplan setzt für den Bereich seiner zeichnerischen 1. Änderung in seiner ursprünglichen Fassung eine private Grünfläche für Hausgärten fest. Ansonsten sind Mischgebiete vorgesehen, die verhältnismäßig locker bebaut werden dürfen. Der Bebauungsplan wird im Folgenden im Maßstab dargestellt. 2.4 Natur und Landschaft (Gebietsbeschreibung) Es handelt sich hier um einen Bereich inmitten der bebauten Ortslage Bavens, der planungsrechtlich weitgehend bebaubar ist, und dessen Freibereiche gemäß Niedersächsischer Bauordnung zu begrünen sind. Der zeichnerische Änderungsbereich wird bislang als Gartenbrache mit einer Gehölzreihe in seinem Westen eingestuft. 3. Verbindliche Bauleitplanung 3.1 Ziel und Zweck der Planung (Planungsabsicht) Durch die zeichnerische Änderung soll eine bauliche Nutzung im rückwärtigen Bereich der Straße Stegebruch ermöglicht werden, die bislang nicht angestrebt wurde und im Ursprungsplan dementsprechend zu einer Festsetzung als private Grünfläche Hausgärten geführt hatte. Die Festsetzungen hinsichtlich Maß der baulichen Nutzung sowie der Mindestbegrünung werden aus den umgebenden Baugebieten übernommen, damit hier eine einheitliche Nutzbarkeit gewährleistet werden kann. Auf der Fläche ist kurzrasiges Intensivgrünland vorhanden, das als Weidefläche genutzt wird und das sich nördlich bis an die Gartenfläche fortsetzt. Westlich grenzt als Verkehrsgrün eine Rasenfläche an, östlich und südlich liegen weitere Gartenflächen. Im Änderungsbereich stehen zwei Obstbäume, am östlichen Rand sind außerdem ein kleiner Wall mit Gras- und Krautflur sowie ein kleines Holzlager vorhanden. Biotope mit gesetzlichem Schutz nach 30 BNatSchG sind nicht gegeben. Durch die Planung wird eine Nachverdichtung des vorhandenen Baugebietes im Sinne des 13a BauGB angestrebt.

11 - 9 - Ausschnitt Flächennutzungsplan der ehemaligen Gemeinde Hermannsburg mit eingearbeiteten Änderungen, M 1 : 5.000

12 Berichtigung des Flächennutzungsplanes, M 1. : Gesetzesbezüge Baugesetzbuch (BauGB) vom (BGBl. I Seite 2414) - zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057) Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom (BGBl. I Seite 132) - zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057) Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vom (Nds. GVBI. Seite 576) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (Nds. GVBl. S. 226) Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV90) vom (BGBl. I 1991 Seite 58) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057)

13 Bebauungsplan Baven Nr. 11 Greunet Eck (M 1:1.000)

14 Für den textlichen Änderungsbereich, der den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes abdeckt, werden statt der bisherigen Mischgebiete zukünftig Allgemeine Wohngebiete festgesetzt. Dementsprechend wird dies auch im zeichnerischen Änderungsbereich so bestimmt. Damit soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass sich hier, entgegen den ursprünglichen Erwartungen, keine Nutzungsmischung ergeben hat, sondern das Wohnen eindeutig vorgezogen wird. Dies gilt auch für den Bereich der zeichnerischen Änderung. Der ursprünglich das Gebiet prägende Gartenbaubetrieb ist lediglich noch im Nordwesten des Plangebietes vorhanden; die anderen Flächen wurden von ihm für eine Wohnbebauung zu Verfügung gestellt. Insofern wird der tatsächlichen Entwicklung zu einem Wohngebiet nunmehr auch planungsrechtlich Rechnung getragen. Als Gartenbaubetrieb ist er nach 4 (3) Nr. 4 BauNVO in einem Allgemeinen Wohngebiet weiterhin als Ausnahme zulässig. Durch die Planänderung wird kein Vorhaben ermöglicht, das eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung begründen würde. Durch die zeichnerische Einbeziehung der überplanten Fläche in das umgebende Baugebiet erfolgt kein wesentlicher Eingriff in die Belange von Natur und Landschaft, da die Versiegelung auf dem Grundstück begrenzt wird und im Verhältnis zum gesamten Baugebiet als untergeordnet eingeschätzt wird. Anhaltspunkte dafür, dass Ziele des Artenschutzes, Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes beeinträchtigt werden könnten, liegen nicht vor. Die Bebauungsplanänderung kann damit im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Von einer Umweltprüfung mit anschließendem Umweltbericht wird gemäß 13a (2) Nr. 1 BauGB abgesehen. 3.2 Sonstige Festsetzungen des Bebauungsplanes Sonstige Festsetzungen des Bebauungsplanes sind durch diese Änderung nicht betroffen. 4. Zur Verwirklichung der 1. Änderung zu treffende Maßnahmen 4.1 Altablagerungen, Bodenkontaminationen Altablagerungen und Bodenkontaminationen sind im Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes nicht bekannt. 4.2 Bodenordnung Bodenordnende Maßnahmen sind nicht erforderlich. 4.3 Ver- und Entsorgung Die Situation von Ver- und Entsorgung wird durch diese Änderung des Bebauungsplanes nicht berührt.

15 Diese Begründung gemäß 9 (8) BauGB hat zusammen mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Baven Nr. 11 Greunet Eck" vom bis einschließlich erneut gemäß 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegen und wurde vom Rat der Gemeinde Südheide beschlossen.

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 13.10.2017 STADT SARSTEDT BEBAUUNGSPLAN NR. 57 BISMARCKSTRAẞE OST, 1. ÄNDERUNG MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13 i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 16.7.2015 STADT BOCKENEM STADTTEIL MAHLUM BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFT NR. 10-04 ÜBERNWEG 1. ÄNDERUNG BÜRO

Mehr

VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 4.11.2015 GEMEINDE EICKLINGEN LANDKREIS CELLE VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN NR. 1 MÜHLENWEG 5 BÜRO

Mehr

BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 14.3.2018 GEMEINDE ALGERMISSEN BEBAUUNGSPLAN NR. 1B SÜD - NEU, 6. ÄNDERUNG BÜRO KELLER LOTHRINGER STRAẞE 15 30559

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 13, 3 (2), 4 (2) BauGB 23.5.2014 STADT BOCKENEM BEBAUUNGSPLAN NR. 01-08 VOGESBERG 8. ÄNDERUNG BÜRO KELLER LOTHRINGER STRASSE 15 30559 HANNOVER

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m 4 (2), 3 (2) BauGB 5.12.2016 STADT BOCKENEM BEBAUUNGSPLAN NR. 2 NORD, 18. ÄNDERUNG MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES BÜRO KELLER

Mehr

BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 24.11.2017 GEMEINDE SIBBESSE, OS EBERHOLZEN BEBAUUNGSPLAN NR. 4 WESTERFELD, 2. ÄNDERUNG BÜRO KELLER LOTHRINGER

Mehr

BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB gemäß 10 (1) BauGB gemäß 10 (1) BauGB 22.8.2014 gemäß 10 (3) BauGB STADT BERGEN LANDKREIS CELLE BEBAUUNGSPLAN

Mehr

VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB gemäß 10 (1) BauGB gemäß 10 (3) BauGB 1.2.2016 GEMEINDE EICKLINGEN LANDKREIS CELLE VORHABENBEZOGENER

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 7.11.2017 GEMEINDE WINSEN (ALLER) BEBAUUNGSPLAN WINSEN (ALLER) NR. 5 LANGE GÄRTEN 16. ÄNDERUNG MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a BauGB i.v.m. 3 (2) BauGB gemäß 10 (1) BauGB gemäß 10 (3) BauGB 26.2.2015 STADT BAD SALZDETFURTH OT DETFURTH UND WESSELN BEBAUUNGSPLAN NR. 18A VIENIG

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a (BauGB i.v.m. 3 (2) BauGB gemäß 10 (1) BauGB gemäß 10 (3) BauGB 16.11.2016 GEMEINDE WINSEN (ALLER) BEBAUUNGSPLAN MEIßENDORF NR. 6 BRUCHSTRAßE, 4.

Mehr

BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2) und 4 (2) BauGB gemäß 10 (1) BauGB gemäß 10 (3) BauGB 6.11.2013 STADT BAD SALZDETFURTH BEBAUUNGSPLAN NR. 23 MAIENTAL, 2. ÄNDERUNG

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB gemäß 10 (1) BauGB gemäß 10 (3) BauGB 2.5.2017 STADT SARSTEDT BEBAUUNGSPLAN NR. 12 HILDESHEIMER STRAßE SÜD, 4. ÄNDERUNG

Mehr

BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2) und 4 (2) BauGB gemäß 10 (1) BauGB gemäß 10 (3) BauGB 24.6.2014 STADT BAD SALZDETFURTH BEBAUUNGSPLAN BODENBURG NR. 1 IN DER

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a BauGB i.v.m. 3 (2) BauGB gemäß 10 (1) BauGB gemäß 10 (3) BauGB 9.9.2014 STADT BAD SALZDETFURTH OT DETFURTH BEBAUUNGSPLAN NR. 17 SCHUL-, SPORT- UND

Mehr

BEGRÜNDUNG STADT BAD GANDERSHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. BG35 AM OSTERBERGSEE MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGPLANES

BEGRÜNDUNG STADT BAD GANDERSHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. BG35 AM OSTERBERGSEE MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGPLANES BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 14.2.2017 STADT BAD GANDERSHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. BG35 AM OSTERBERGSEE MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGPLANES BÜRO KELLER LOTHRINGER

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2) und 4 (2) BauGB gemäß 10 (1) BauGB gemäß 10 (3) BauGB 24.4.2017 STADT SARSTEDT BEBAUUNGSPLAN NR. 17 IM SCHNITT 2. ÄNDERUNG BÜRO KELLER

Mehr

BEGRÜNDUNG. GEMEINDE ALGERMISSEN ORTSTEIL ALGERMISSEN BEBAUUNGSPLAN NR. 30 AM SEE 2. ÄNDERUNG (GEMÄẞ 13a BAUGB)

BEGRÜNDUNG. GEMEINDE ALGERMISSEN ORTSTEIL ALGERMISSEN BEBAUUNGSPLAN NR. 30 AM SEE 2. ÄNDERUNG (GEMÄẞ 13a BAUGB) BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 19.10.2017 GEMEINDE ALGERMISSEN ORTSTEIL ALGERMISSEN BEBAUUNGSPLAN NR. 30 AM SEE 2. ÄNDERUNG (GEMÄẞ 13a BAUGB) BÜRO KELLER LOTHRINGER STRASSE

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 3.4.2018 GEMEINDE RHUMSPRINGE BEBAUUNGSPLAN NR. 17 GRUNDSCHULE BÜRO KELLER LOTHRINGER STRAẞE 15 30559 HANNOVER - 2 - Bebauungsplan

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB gemäß 10 (1) BauGB gemäß 10 (3) BauGB 2.2.2016 KLOSTERGEMEINDE WIENHAUSEN BEBAUUNGSPLAN NR. 33 MIT ÖRTLICHER BAUVORSCHRIFT

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB erneut gemäß 3 (2), 4 (2) BauGB 13.6.2018 GEMEINDE EICKLINGEN BEBAUUNGSPLAN NR. 3A NÖRDLICHES FELD, 3. ÄNDERUNG MIT BERICHTIGUNG

Mehr

BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung 5.11.2013 gemäß 13a i.v.m. 3 (2) und 4 (2) BauGB gemäß 10 (1) BauGB STADT BERGEN LANDKREIS CELLE BEBAUUNGSPLAN BERGEN NR. 6 UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFT

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 13, 3 (2), 4 (2) BauGB gemäß 10 (1) BauGB gemäß 10 (3) BauGB 12.12.2007 STADT SARSTEDT BEBAUUNGSPLAN NR. 34 IM KIRCHENFELDE, 1. ÄNDERUNG

Mehr

Bebauungsplan Nr. 213 Stadtteilpark

Bebauungsplan Nr. 213 Stadtteilpark Stadt Barsinghausen Region Hannover Bebauungsplan Nr. 213 Stadtteilpark Zeichnerische und textliche Festsetzungen Vorentwurf für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 13a i. V. m. 3(1) BauGB

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB gemäß 10 (1) BauGB gemäß 10 (3) BauGB 4.5.2011 STADT SARSTEDT BEBAUUNGSPLAN NR. 59 SCHUBERTSTRASSE / BRAHMSSTRASSE, 1.

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a BauGB i.v.m. 3 (2) BauGB gemäß 10 (1) BauGB gemäß 10 (3) BauGB 10.8.2011 STADT BERGEN LANDKREIS CELLE BEBAUUNGSPLAN BERGEN NR. 33A CELLER STRASSE

Mehr

TEILPLANAUFHEBUNG UND BEGRÜNDUNG

TEILPLANAUFHEBUNG UND BEGRÜNDUNG TEILPLANAUFHEBUNG UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 3 (1) BauGB gemäß 4 (1) BauGB gemäß 3 (2) BauGB gemäß 4 (2) BauGB gemäß 10 (3) BauGB 6.1.2015 STADT BAD SALZDETFURTH BEBAUUNGSPLAN NR. 47 ENTLASTUNGSSTRASSE

Mehr

Stadt Dinklage. Bebauungsplan Nr. 17 Gartenstraße Ergänzung zur 1. Änderung. Verfahren gem. 13 BauGB. Stadt Dinklage Bauamt Am Markt Dinklage

Stadt Dinklage. Bebauungsplan Nr. 17 Gartenstraße Ergänzung zur 1. Änderung. Verfahren gem. 13 BauGB. Stadt Dinklage Bauamt Am Markt Dinklage Stadt Dinklage Bebauungsplan Nr. 17 Gartenstraße Ergänzung zur 1. Änderung Verfahren gem. 13 BauGB Stadt Dinklage Bauamt Am Markt 1 49413 Dinklage Präambel und Ausfertigung Aufgrund der 1 Abs. 3 und 10

Mehr

B E B A U U N G S P L A N

B E B A U U N G S P L A N GEMEINDE HÄMELHAUSEN Samtgemeinde Grafschaft Hoya LANDKREIS NIENBURG / WESER B E B A U U N G S P L A N Nr. 3 Am Hämelseeweg 2. Änderung Verfahren der Innenentwicklung gem. 13a BauGB D a t u m November

Mehr

11. Änderung des Flächennutzungsplanes Erweiterung des Windparks Uetze Nord-Ost

11. Änderung des Flächennutzungsplanes Erweiterung des Windparks Uetze Nord-Ost Gemeinde Uetze Region Hannover 11. Änderung des Flächennutzungsplanes Erweiterung des Windparks Uetze Nord-Ost Plandarstellung Vorentwurf für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 (1) BauGB

Mehr

GEMEINDE BAHRENBORSTEL

GEMEINDE BAHRENBORSTEL 1 GEMEINDE BAHRENBORSTEL Bebauungsplan Nr. 15 Hauskamp III 3. vereinfachte Änderung BEGRÜNDUNG 2 INHALTSVERZEICHNIS 1 Zusammenfassung der Änderungen 3 2 Anlass und allgemeine Zielsetzung 4 3 Verfahren

Mehr

BEBAUUNGSPLAN NR. 1 "AM HAGENBECK" 5. ÄNDERUNG DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF

BEBAUUNGSPLAN NR. 1 AM HAGENBECK 5. ÄNDERUNG DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF BEBAUUNGSPLAN NR. 1 "AM HAGENBECK" 5. ÄNDERUNG ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) 2 INHALTSVERZEICHNIS PRÄAMBEL 3 VERFAHRENSVERMERKE 4 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

Mehr

Bebauungsplan Nr. 41 " Schulweg/Tannenstraße/ Moorgutsweg "6. Änderung

Bebauungsplan Nr. 41  Schulweg/Tannenstraße/ Moorgutsweg 6. Änderung ÜBERSICHTSKARTE Maßstab 1 : 2500 Plangebiet Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung Gemeinde Saterland Landkreis Cloppenburg Stand: 20.02.2019 Bebauungsplan

Mehr

Gemeinde Nienstädt. Bebauungsplan Nr. 15 Kleefeld 2. Änderung Vereinfachtes Verfahren im beschleunigten Verfahren gem. 13 a BauGB

Gemeinde Nienstädt. Bebauungsplan Nr. 15 Kleefeld 2. Änderung Vereinfachtes Verfahren im beschleunigten Verfahren gem. 13 a BauGB Bebauungsplan Nr. 15 Kleefeld 2. Änderung Vereinfachtes Verfahren im beschleunigten Verfahren gem. 13 a BauGB Begründung und Planzeichnung Juli 2017 - Entwurf Karte: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen

Mehr

Flecken Artlenburg. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Mühlenweg mit örtlicher Bauvorschrift. gemäß 13a BauGB. Stand Entwurf:

Flecken Artlenburg. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Mühlenweg mit örtlicher Bauvorschrift. gemäß 13a BauGB. Stand Entwurf: Flecken Artlenburg 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Mühlenweg mit örtlicher Bauvorschrift gemäß 13a BauGB Stand Entwurf: 19.12.2017 Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs-

Mehr

Stadt Hardegsen. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr (Altstadt) Planteil Entwurf. Im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB

Stadt Hardegsen. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr (Altstadt) Planteil Entwurf. Im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13.1 (Altstadt) Im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB Planteil Entwurf Stand: 15.08.2017 Auftraggeber: Betreuung: Josef Kaboth Am Teichberg 9 37181 Hardegsen..

Mehr

Bauleitplanung des Flecken Hagenburg Landkreis Schaumburg

Bauleitplanung des Flecken Hagenburg Landkreis Schaumburg Bauleitplanung des Flecken Hagenburg Landkreis Schaumburg Bebauungsplan Nr. 22 " Schierstraße/Reinhardsweg" einschl. örtlicher Bauvorschriften - 8. Änderung - Vereinfachte Änderung (gem. 13 BauGB) - Textlicher

Mehr

Bekanntmachung Flecken Artlenburg

Bekanntmachung Flecken Artlenburg Bekanntmachung Flecken Artlenburg 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Mühlenweg mit örtlicher Bauvorschrift Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung Der Rat des Fleckens Artlenburg hat in seiner

Mehr

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum Aufstellung des Bebauungsplanes Issum Nr. 5 Rosenstraße- 3. Änderung hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß 2 (1) BauGB sowie der Beteiligung

Mehr

Gemeinde Großheide Bebauungsplan Nr Maan im Ortsteil Menstede; 2. Änderung Satzung zum Bebauungsplan

Gemeinde Großheide Bebauungsplan Nr Maan im Ortsteil Menstede; 2. Änderung Satzung zum Bebauungsplan Gemeinde Großheide Bebauungsplan Nr. 0501 Maan im Ortsteil Menstede; 2. Änderung Satzung zum Bebauungsplan Quelle: WebAtlasDE Gemeinde Großheide Seite 2 von 7 1. Präambel Aufgrund des 1 Abs. 3 und des

Mehr

A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB:

A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB: GEMEINDE Dürnau BEBAUUNGSPLAN Flenner, 1. Änderung SATZUNGEN A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Entwurf vom 28.09.2015 Bebauungsplan gem. 13a BauGB Aufstellungsbeschluss gem.

Mehr

Planteil Entwurf. Stadt Elze. Hauptstraße Elze. Stand: Betreuung: Auftraggeber: (Unterschrift) 188 SAT Planteil 2-a.

Planteil Entwurf. Stadt Elze. Hauptstraße Elze. Stand: Betreuung: Auftraggeber: (Unterschrift) 188 SAT Planteil 2-a. Ergänzungssatzung Schmiedestraße Ortsteil Wittenburg Planteil Entwurf Stand: 25.11.2016 Auftraggeber: Hauptstraße 61 Betreuung:.. 31008 Elze.docx Aufgestellt/Geändert/Fertiggestellt Geprüft Datum Name

Mehr

Bebauungsplan Nr. 161 Industriepark Heilshorn-Süd

Bebauungsplan Nr. 161 Industriepark Heilshorn-Süd Entwurf Bebauungsplan Nr. 161 Industriepark Heilshorn-Süd - 1. Änderung Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. 13a BauGB Zeichnerische und textliche Festsetzungen Stand: 01.03.2016 Stadt Osterholz-Scharmbeck

Mehr

Bebauungsplan Nr. 2/S. Zwischen Röbkenstraße und Mühlenstraße - Neuaufstellung - 2. Änderung. (Vereinfachtes Verfahren gem. 13 BauGB) Präambel

Bebauungsplan Nr. 2/S. Zwischen Röbkenstraße und Mühlenstraße - Neuaufstellung - 2. Änderung. (Vereinfachtes Verfahren gem. 13 BauGB) Präambel Stadt Löningen Landkreis Cloppenburg Bebauungsplan Nr. 2/S Zwischen Röbkenstraße und Mühlenstraße - Neuaufstellung - 2. Änderung (Vereinfachtes Verfahren gem. 13 BauGB) Präambel Aufgrund des 1 Abs. 3 und

Mehr

Bebauungsplan Nr. 32. Helms Esch. Mit örtlichen Bauvorschriften. 1. Änderung. (vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Präambel

Bebauungsplan Nr. 32. Helms Esch. Mit örtlichen Bauvorschriften. 1. Änderung. (vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Präambel Gemeinde Essen (Oldb.) Landkreis Cloppenburg Bebauungsplan Nr. 32 Helms Esch Mit örtlichen Bauvorschriften 1. Änderung (vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Präambel Auf Grund des 1 Abs. 3 und des 10

Mehr

Örtliche Bauvorschrift für den Bereich der Außenbereichssatzung Rautendorf Gemeinde Grasberg

Örtliche Bauvorschrift für den Bereich der Außenbereichssatzung Rautendorf Gemeinde Grasberg Örtliche Bauvorschrift für den Bereich der Außenbereichssatzung Rautendorf Gemeinde Grasberg - Abschrift - Seite 2 1. PRÄAMBEL Auf Grund des 56 Abs. 1 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) i. V. m.

Mehr

Satzung zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr OT Loquard

Satzung zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr OT Loquard Satzung zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1008 OT Loquard 1 Bestandteile Die Satzung zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1008 besteht aus dieser Satzung. 2 Räumlicher

Mehr

BEBAUUNGSPLAN NR.98 "ALTER SPORTPLATZ"

BEBAUUNGSPLAN NR.98 ALTER SPORTPLATZ BEBAUUNGSPLAN NR.98 "ALTER SPORTPLATZ" (mit örtlichen Bauvorschriften) 1. ÄNDERUNG ENTWURF GEMEINDE OYTEN LANDKREIS VERDEN 2 INHALTSVERZEICHNIS SATZUNG 3 VERFAHRENSVERMERKE 4 BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG

Mehr

Örtliche Bauvorschrift Nr. 2 Dresdener Straße der Stadt Springe. Stadtteil Springe

Örtliche Bauvorschrift Nr. 2 Dresdener Straße der Stadt Springe. Stadtteil Springe Örtliche Bauvorschrift Nr. 2 Dresdener Straße der Stadt Springe Stadtteil Springe Präambel Aufgrund der 56 und 97 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.1995*

Mehr

1. Änderung der Örtlichen Bauvorschrift für den Bereich der Außenbereichssatzung Rautendorfer Landstraße Gemeinde Grasberg

1. Änderung der Örtlichen Bauvorschrift für den Bereich der Außenbereichssatzung Rautendorfer Landstraße Gemeinde Grasberg 1. Änderung der Örtlichen Bauvorschrift für den Bereich der Außenbereichssatzung Rautendorfer Landstraße betreffend den Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 43 Rautendorfer Landstraße

Mehr

BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 28.9.2017 STADT BOCKENEM BEBAUUNGSPLAN NR. 01-02 D NORD, 1. ÄNDERUNG BÜRO KELLER LOTHRINGER STRASSE 15 30559 HANNOVER

Mehr

Bebauungsplan Nr. 44 der Stadt Munster Flüggenhofsee -2. Änderung- (gem. 13a Baugesetzbuch)

Bebauungsplan Nr. 44 der Stadt Munster Flüggenhofsee -2. Änderung- (gem. 13a Baugesetzbuch) Bebauungsplan Nr. 44 der Stadt Munster Flüggenhofsee -2. Änderung- (gem. 13a Baugesetzbuch) PRÄAMBEL Aufgrund des 1 Abs. 3 und des 10 des Baugesetzbuches (BauGB) und des 84 der Niedersächsischen Bauordnung

Mehr

Region Hannover Stadt Sehnde. Bebauungsplan Nr. 716 Am Park 6. Änderung, OT Ilten - Änderung der Örtlichen Bauvorschriften

Region Hannover Stadt Sehnde. Bebauungsplan Nr. 716 Am Park 6. Änderung, OT Ilten - Änderung der Örtlichen Bauvorschriften Region Hannover Stadt Sehnde Bebauungsplan Nr. 716 Am Park 6. Änderung, OT Ilten - Änderung der Örtlichen Bauvorschriften Begründung, Stand 27.10.2015 Übersichtsplan ohne Maßstab Quelle: Auszug aus den

Mehr

GEMEINDE MUNNINGEN BEBAUUNGSPLAN WESTLICH DER VOLKSSCHULE 1. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG MIT SATZUNG UND PLANZEICHNUNG

GEMEINDE MUNNINGEN BEBAUUNGSPLAN WESTLICH DER VOLKSSCHULE 1. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG MIT SATZUNG UND PLANZEICHNUNG KREIS: DONAU-RIES LAND: FREISTAAT BAYERN GEMEINDE MUNNINGEN SCHULGASSE 4, 86754 MUNNINGEN VORHABEN: BEBAUUNGSPLAN WESTLICH DER VOLKSSCHULE 1. ÄNDERUNG DER GELTUNGSBEREICH DER ÄNDERUNG UMFASST DIE PARZELLEN:

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 13, 3 (2), 4 (2) BauGB gemäß 10 (1) BauGB gemäß 10 (3) BauGB 22.8.2008 STADT BAD SALZDETFURTH BEBAUUNGSPLAN NR. 51 UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFT

Mehr

Satzung. zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 von Horsten Horster Schweiz. im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB. Entwurf

Satzung. zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 von Horsten Horster Schweiz. im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB. Entwurf Gemeinde Friedeburg Satzung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 von Horsten Horster Schweiz im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Entwurf mit Begründung gemäß 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) Satzung

Mehr

Nr.17/2015 vom 12. Juni Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: (Seite)

Nr.17/2015 vom 12. Juni Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: (Seite) Nr.17/2015 vom 12. Juni 2015 23. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 106 Auf dem Einert 1. Änderung vom 03.06.2015 5 Aufstellung des Bebauungsplanes

Mehr

Gemeinde Wedemark. Bebauungsplan Nr. 07/07 II Südlich des Beekeweges. 1. Änderung

Gemeinde Wedemark. Bebauungsplan Nr. 07/07 II Südlich des Beekeweges. 1. Änderung Gemeinde Wedemark Bebauungsplan Nr. 07/07 II Südlich des Beekeweges mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 07/07 I Gewerbegebiet Elze-Nord in Elze 1. Änderung Verfahren nach 13 BauGB Stand: 09.06.2015

Mehr

Stadt Soltau. Erste vereinfachte Änderung. des rechtsverbindlichen. Bebauungsplanes Nr. 108 "Erweiterung Flachsland" - mit örtlicher Bauvorschrift -

Stadt Soltau. Erste vereinfachte Änderung. des rechtsverbindlichen. Bebauungsplanes Nr. 108 Erweiterung Flachsland - mit örtlicher Bauvorschrift - Stadt Soltau Erste vereinfachte Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 108 "Erweiterung Flachsland" - mit örtlicher Bauvorschrift - Ausgearbeitet von der Stadt Soltau, - Planungsamt - Poststraße

Mehr

Bebauungsplan Harsebruch

Bebauungsplan Harsebruch Gemeinde Meinersen OT Päse - Landkreis Gifhorn Bebauungsplan Harsebruch Zeichnerische und textliche Festsetzung Entwurf für die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Unterrichtung der Behörden und sonstigen

Mehr

Stadt Rheinböllen 1. Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet In der Wester. Bebauungsplan Industriegebiet In der Wester 1.

Stadt Rheinböllen 1. Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet In der Wester. Bebauungsplan Industriegebiet In der Wester 1. Stadt Rheinböllen Bebauungsplan Industriegebiet In der Wester 1. Änderung Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach 2 Abs. 1 BauGB Der Stadtrat der Stadt Rheinböllen hat in seiner öffentlichen Sitzung

Mehr

SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee

SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee Neukloster Auszug aus der topographischen Karte, GeoBasis DE/M-V 2015 SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee gelegen im Süden von Neukloster

Mehr

INHALTSVERZEICHNIS. Seite:

INHALTSVERZEICHNIS. Seite: - 47 - INHALTSVERZEICHNIS Seite: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 Kreuth hier: Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 2, 4a Abs. 2 und 3 BauGB Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen

Mehr

des Bebauungsplanes Nr. 108 H Marktstraße Süd

des Bebauungsplanes Nr. 108 H Marktstraße Süd 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 108 H Marktstraße Süd Stadt Neustadt a. Rbge., Kernstadt Präambel Auf Grund des 1 Abs. 3 und des 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Stadt Soltau. Zwischen Eduard-Röders-Straße, Lohengaustraße und Auf den Helln

Stadt Soltau. Zwischen Eduard-Röders-Straße, Lohengaustraße und Auf den Helln Stadt Soltau Bebauungsplan Nr. 116 Zwischen Eduard-Röders-Straße, Lohengaustraße und Auf den Helln - mit örtlicher Bauvorschrift - im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB Präambel mit Verfahrensvermerken

Mehr

VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN

VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN Stand: Entwurf August 2016 VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN FLEESTEDT 26 Einkaufszentrum Fleestedter Ring mit Örtlichen Bauvorschriften Übersichtsplan Bearbeitung: GEMEINDE SEEVETAL Vorhabenbezogener Bebauungsplan

Mehr

Satzung der Gemeinde Vörstetten über

Satzung der Gemeinde Vörstetten über Fassung vom 2017-04-24 Projekt Nr.: 2016-040 1. Fertigung Kirchstraße 2 79279 Vörstetten Satzung der über Bebauungsplan : Gottesacker, 5. Änderung mit planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften

Mehr

Beckum, den 3. Juli 2014 Jahrgang 2014/Nummer Bebauungsplan Nr Freckenhorster Werkstätten

Beckum, den 3. Juli 2014 Jahrgang 2014/Nummer Bebauungsplan Nr Freckenhorster Werkstätten Amtsblatt der STADT BECKUM Beckum, den 3. Juli 2014 Jahrgang 2014/Nummer 22 Inhaltsverzeichnis Laufende Nummer Bezeichnung 1 Bebauungsplan Nr. 60.2 Freckenhorster Werkstätten 2 3 14. Änderung des Flächennutzungsplans

Mehr

Markt Schwanstetten Lkr. Roth. Bebauungsplan Nr. 13 Leerstetten Südlich Schwabacher Straße, 2. Änderung. im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB

Markt Schwanstetten Lkr. Roth. Bebauungsplan Nr. 13 Leerstetten Südlich Schwabacher Straße, 2. Änderung. im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Lkr. Roth Bebauungsplan Nr. 13 Leerstetten Südlich Schwabacher Straße, 2. Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Entwurf vom 25.07.2017 Auftraggeber: Rathausplatz 1 90596 Schwanstetten vertreten

Mehr

Amtsblatt Nr. 03/2009 der Gemeinde Nordwalde vom Seite 1. Satzung

Amtsblatt Nr. 03/2009 der Gemeinde Nordwalde vom Seite 1. Satzung Amtsblatt Nr. 03/2009 der Gemeinde Nordwalde vom 25.03.2009 Seite 1 01 Satzung über die 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 Erweiterung Bahnhofstraße vom 18. März 2009 Gemäß den 10 und 13

Mehr

BEBAUUNGSPLAN NR. 17

BEBAUUNGSPLAN NR. 17 BEBAUUNGSPLAN NR. 17 "GARTENSTRASSE/EBERHORST" 2. ÄNDERUNG ENTWURF DER STADT ZEVEN LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) 2 INHALTSVERZEICHNIS PRÄAMBEL 3 VERFAHRENSVERMERKE 4 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 7 PLANZEICHNUNG

Mehr

Amtsblatt der Stadt Beckum

Amtsblatt der Stadt Beckum Amtsblatt der Stadt Beckum Jahrgang 2012 Beckum, den 14. November 2012 Nr.: 26 Inhaltsverzeichnis Lfd. Nr. Bezeichnung 1 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 Teil C Gewerbegebiet Steinbrink hier: Erlangung

Mehr

Deckblatt Nr. 1 - Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB -

Deckblatt Nr. 1 - Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB - Gemeinde Landkreis Reichenbach Cham Bebauungsplan An der Jägerruitstraße - Erweiterung 1 Erstellt 30.09.2015 Geändert 19.11.2015 MI WA Übersichtsplan "An der Jägerruitstrasse Erweiterung 1 Ortsteil Kienleiten"

Mehr

Gemeinde Seybothenreuth, Lkr. Bayreuth

Gemeinde Seybothenreuth, Lkr. Bayreuth Gemeinde Seybothenreuth, Lkr. Bayreuth 3. Änderung des Bebauungsplanes Lerchenbühl im Bereich der Fl. Nrn. 270, Gemarkung Seybothenreuth, im vereinfachten Verfahren gemäß 13 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 4 (1) BauGB gemäß 4 (2) BauGB erneut gemäß 4 (2) BauGB gemäß 3 (2) BauGB 11.4.2007 gemäß 10 (1) BauGB gemäß 10 (3) BauGB STADT SARSTEDT BEBAUUNGSPLAN

Mehr

2. Änderung des Flächennutzungsplanes Schierke

2. Änderung des Flächennutzungsplanes Schierke Stadt Wernigerode Landkreis Harz 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Schierke Plandarstellung Vorentwurf für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 (1) BauGB und die Unterrichtung der Behörden

Mehr

Gemeinde St. Märgen. 1. Änderung der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan Erweiterung Hirschenhof

Gemeinde St. Märgen. 1. Änderung der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan Erweiterung Hirschenhof Gemeinde St. Märgen 1. Änderung der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan Erweiterung Hirschenhof Satzung Änderung Örtlicher Bauvorschriften Begründung Stand: 08.11.2016 Satzungsbeschluss Gemeinde

Mehr

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter Nr.9/2014 vom 1. April Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: (Seite)

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter  Nr.9/2014 vom 1. April Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: (Seite) Nr.9/2014 vom 1. April 2014 22. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 605.01 Heiligenhauser Straße / Jahnstraße vom 31.03.2014 5 Bebauungsplan

Mehr

AMTSBLATT. INHALT Datum Titel Seite

AMTSBLATT. INHALT Datum Titel Seite 166 AMTSBLATT Ausgegeben in Steinfurt am 18. Mai 2017 Nr. 21/2017 Lfd. Nr. INHALT Datum Titel Seite 97 11.05.2017 Öffentliche Bekanntmachung der 34. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Wülfrath vom

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Wülfrath vom Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Wülfrath vom 16.12.2013 Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 1.27.1 -Umnutzung Krankenhaus- (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.27 -Umnutzung Krankenhaus-)

Mehr

Gemeinde Schwabbruck Landkreis Weilheim-Schongau

Gemeinde Schwabbruck Landkreis Weilheim-Schongau Landkreis Weilheim-Schongau 4. Änderung des Bebauungsplanes Am Eschbach gemäß 30 (1) BauGB im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB Entwurf in der Fassung vom 24.07.2017 4. Änderung Bebauungsplan Am Eschbach

Mehr

- 2- PRÄAMBEL Aufgrund des 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.f. der Bekanntmachung vom (BauGB, BGBI. I, S. 2141) und d

- 2- PRÄAMBEL Aufgrund des 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.f. der Bekanntmachung vom (BauGB, BGBI. I, S. 2141) und d - 2- PRÄAMBEL Aufgrund des 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.f. der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BauGB, BGBI. I, S. 2141) und der 6 und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO)

Mehr

S a t z u n g. über die 1. Änderung des Bebauungsplanes. "Buttenhalden"

S a t z u n g. über die 1. Änderung des Bebauungsplanes. Buttenhalden GEMEINDE GRENZACH - WYHLEN LANDKREIS LÖRRACH 1 S a t z u n g über die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Buttenhalden" Aufgrund des 10 des Baugesetzbuches und des 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg,

Mehr

Bebauungsplan Nr. 9/96 Großer Plan Am Herzberg BA 3 (OT Golm)

Bebauungsplan Nr. 9/96 Großer Plan Am Herzberg BA 3 (OT Golm) Landeshauptstadt Potsdam Bebauungsplan Nr. 9/96 Großer Plan Am Herzberg BA 3 (OT Golm) 1. (vereinfachte) Änderung Begründung Stand: Mai 2010 Entwurf zur öffentlichen Auslegung gemäß 13 Abs. 3 i.v.m. 3

Mehr

5. Jahrgang Mittwoch, den 11. November 2015 Nummer 9/2015 Woche 46. Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen

5. Jahrgang Mittwoch, den 11. November 2015 Nummer 9/2015 Woche 46. Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen 5. Jahrgang Mittwoch, den 11. November 2015 Nummer 9/2015 Woche 46 Inhaltsverzeichnis Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht nach 18 Abs. 7 des Melderechtsrahmengesetzes

Mehr

Ortsgemeinde Waldrohrbach

Ortsgemeinde Waldrohrbach Ortsgemeinde Waldrohrbach Bebauungsplan Bärloch 3. Änderung im vereinfachten Verfahren gem. 13 Baugesetzbuch Bestandteil der 3. Änderung - Textteil - zeichnerische Festsetzungen Beigefügter Teil zum Bebauungsplan

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet Hülsen der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet Hülsen der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1 Grenze des räumlichen Geltungsbereichs Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der 1.

Mehr

Gemeinde Börger Der Bürgermeister

Gemeinde Börger Der Bürgermeister Gemeinde Börger Der Bürgermeister Waldstraße 4, 26904 Börger Bekanntmachung (05953) 3 Fax: (05953) 472 E-Mail: boerger@soegel.de Internet: www.boerger-huemmling.de Datum: 28.06.2016 Bauleitplanung der

Mehr

Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg

Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg Bebauungsplan Nr. 5, 2. vereinfachte Änderung und Ergänzung Gebiet: Zum Hollemoor Begründung Planstand: Auslegungsexemplar gem. 3 (2) BauGB, GV 31.10.2012

Mehr

BEGRÜNDUNG. gemäß 3 (1) BauGB gemäß 4 (1) BauGB. Stand der Planung

BEGRÜNDUNG. gemäß 3 (1) BauGB gemäß 4 (1) BauGB. Stand der Planung BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 3 (1) BauGB gemäß 4 (1) BauGB 20.6.2013 GEMEINDE BILSHAUSEN VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN NR. 21 IM ALTEN FELDE - NORD MIT TEILPLANAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR.

Mehr

Begründung zur 1. Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 15 "Dorfkerne Hammah Mittelsdorf Groß Sterneberg

Begründung zur 1. Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 15 Dorfkerne Hammah Mittelsdorf Groß Sterneberg Gemeinde Hammah - Landkreis Stade Begründung zur 1. Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 15 "Dorfkerne Hammah Mittelsdorf Groß Sterneberg mit örtlichen Bauvorschriften über Gestaltung und Erhaltungssatzung

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Büren

Amtsblatt für die Stadt Büren Amtsblatt für die Stadt Büren 8. Jahrgang 15.02.2016 Nr. 4 / S. 1 Inhalt 1. Aufstellung der 89. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Büren im Bereich Hoppenberg Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Mehr

Gemeinde Schkopau Amtsblatt

Gemeinde Schkopau Amtsblatt Seite 1 von 6 Gemeinde Schkopau Amtsblatt Bekanntmachungen der Gemeinde Schkopau Nummer: 18 / 2015 ausgegeben am: 30.04.2015 Inhalt: Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Schkopau Aufstellung und Auslegung

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden - 378 - Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 32 Freitag, 3. August 2018 A. Bekanntmachungen der Stadt Emden I N

Mehr

12. Jahrgang Ausgabe 5/2015 Rhede,

12. Jahrgang Ausgabe 5/2015 Rhede, AMTSBLATT der Stadt Rhede Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Rhede 12. Jahrgang Ausgabe 5/2015 Rhede, 15.04.2015 Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Rhede, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben

Mehr

Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Fläche Behrens, Jorkerfelde

Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Fläche Behrens, Jorkerfelde Gemeinde Jork Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Fläche Behrens, Jorkerfelde Auftragnehmer und Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Bauassessorin Stephanie Thies

Mehr

A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Aufstellungsbeschluss gem. 2 (1) BauGB:

A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Aufstellungsbeschluss gem. 2 (1) BauGB: GEMEINDE DÜRNAU BEBAUUNGSPLAN MORGEN, 2. ÄNDERUNG SATZUNGEN A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Aufstellungsbeschluss gem. 2 (1) BauGB: Feststellung des Entwurfes und Auslegungsbeschluss:

Mehr

Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim

Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim Gemeinde Bebauungsplan Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim Nr. 30 Auer Straße 3. Änderung im Bereich der Fl.Nrn. 207/4 und 207/7 Planfertiger Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Körperschaft des öffentlichen

Mehr

Gemeinde Lindetal. 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Lindetal über den Bebauungsplan Nr. 2 OT Marienhof

Gemeinde Lindetal. 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Lindetal über den Bebauungsplan Nr. 2 OT Marienhof 1. Änderung der Satzung der über den Bebauungsplan Nr. 2 OT Marienhof Kartenausschnitt Geoportal MV Stand: 24.10.2018 Entwurf Stand: 17.10.2018 1. Änderung der Satzung der über den Bebauungsplan Nr. 2

Mehr