Die Beitrags-Falle. Text: Stefan Scheytt Foto: Theodor Barth, Kira Bunse (S. 134)

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1 Die Beitrags-Falle In Tausenden von Kleinunternehmen arbeiten die Familienangehörigen mit. Als Angestellte. Und zahlen dafür in die Sozialversicherungen ein. Das gibt ihnen ein gutes Gefühl bis zu dem Tag, an dem sie Ansprüche stellen. Text: Stefan Scheytt Foto: Theodor Barth, Kira Bunse (S. 134) Sah sich als Unternehmer und bekam Recht: der Geschäftsführer Thomas Villforth (oben). Produktion der Kreisinger GmbH (rechts) 132 BRANDEINS 07/02

2 WAS UNTERNEHMEN NÜTZT BRANDEINS 07/02 133

3 Machten aus einem Systemfehler ein Geschäft: Christina und Stephen Nickel Als Emin Özel den Brief der Krankenkasse gelesen hatte, vollführte er mit seiner Frau in den Räumen der Paderborner Agentur für Design und Marketing ein Freudentänzchen. Die KKH hatte dem 42-Jährigen gerade mitgeteilt, dass er nicht mehr als Angestellter seiner Frau, der Agentur-Inhaberin Nilgün Özel, gelte und deshalb keine Beiträge mehr zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung für ihn abgeführt werden müssten immerhin ein monatlicher Betrag von 1111 Euro. Und weil die Kasse gleichzeitig anerkannte, dass Özels Status als sozialversicherungsfreier Mitunternehmer auch rückwirkend bis zu seinem Einstieg in die Firma vor fünf Jahren gilt, darf er jetzt mit der Erstattung von Euro vom Arbeitsamt und Euro von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte rechnen. Macht zusammen Euro. Wie die Özels arbeiten in Deutschland Hunderttausende von (Ehe-)Partnern zusammen. Allein im Handwerk sind es etwa Frauen, die in den Betrieben ihrer Männer beschäftigt sind; zählt man die mitarbeitenden Partner in Arztpraxen, Apotheken und im Hotelgewerbe dazu, die Söhne, Töchter, Schwiegersöhne und sonstigen Verwandten, die in Personenunternehmen und GmbHs beschäftigt sind, kommt man leicht auf eine Million Menschen. Eine Million Menschen, die unter Umständen keine Angestellten sind, sondern nach Auffassung der Sozialgesetzgebung Mitunternehmer. Die seit Jahren Sozialabgaben zahlen, obwohl sie es nicht müssen. Die das nicht wissen und deshalb auch nie auf die Idee kommen, sich ihr Geld wie Emin Özel zurückzuholen. Die deshalb die Chance verspielen, private Vorsorge zu treffen. All das in dem guten Glauben, im Ernstfall abgesichert zu sein. Nur ist das ein Irrtum und wenn er sich aufklärt, bekommen sie bestenfalls einen Teil ihrer Beiträge erstattet. Zahlt jeder dieser Menschen im Schnitt fünf Jahre lang monatlich 500 Euro in die Arbeitslosen- und Rentenversicherung, macht das 30 Milliarden Euro, die die Sozialkassen zu Unrecht kassieren, rechnet Stephen Nickel vor. Er hat mit seiner Frau Christina aus dem Skandal eine Geschäftsidee entwickelt: Ihre Finanzdienstleistungsfirma Financial Networx in Dortmund holt vermeintlich Angestellte aus der Sozialversicherungspflicht und betreibt die Rückzahlung der zu Unrecht gezahlten Abgaben. Seit Financial Networx vor eineinhalb Jahren gestartet ist, haben sie etwa hundert Kunden zur Rückerstattung ihrer Beiträge verholfen, sagt das Ehepaar. Ein anderer Dienstleister, die im schwäbischen Kirchheim ansässige M. Hermann Projektkoordination, ebenfalls ein Zweimannbetrieb, hat nach eigenen Angaben bislang etwa 250 Fälle bearbeitet, bei denen durchschnittlich Euro erstattet wurden. Der Höchstbetrag lag bei Euro für eine Unternehmerfamilie, der höchste Betrag für eine einzelne Person bei Euro. Allein die M. Hermann Projektkoordination und Financial Networx haben die Sozialversicherungen in wenigen Jahren um schätzungsweise 30 Millionen Euro erleichtert. Um das Verfahren einer Beitragsrückerstattung einzuleiten, muss sich der bisher, wenn auch irrtümlich und ohne Anspruch Versicherte zunächst von der Sozialversicherung befreien lassen. Was dann kommt, ist so kompliziert, dass selbst viele Steuerberater damit überfordert sind. Im Kern geht es immer darum, nachzuweisen, dass der Mitarbeiter einer Firma unternehmerisch handelt, dass er hohe 134 BRANDEINS 07/02

4 WAS UNTERNEHMEN NÜTZT persönliche Risiken eingeht und entsprechende Freiheiten genießt, wie sie keinem normalen Angestellten gewährt würden. Jürgen Landowski von der M. Hermann Projektkoordination, die sich auf GmbHs spezialisiert hat, sagt: Viele glauben, dass die Versicherungsfreiheit beginnt, wenn einer mehr als 50 Prozent Anteile an der Firma hat. Das funktioniert aber auch schon bei fünf oder zehn Prozent, sogar bei Prokuristen, die in der Regel nicht weisungsgebunden sind und unternehmerisch selbstständig handeln. Stephen Nickel beschreibt seine Klientel so: In einer schlechten Phase verzichten sie auf Lohn, sie pochen nicht auf den Urlaubsanspruch im Arbeitsvertrag, sie geben Darlehen, unterschreiben Bürgschaften, vermieten Immobilien sie sind Unternehmer. Aber offenbar ziemlich ahnungslos im Sozialversicherungsrecht: Für die meisten ist es gottgegeben, dass sie wie Angestellte monatlich Beiträge zahlen. So war es auch bei Emin Özel. Der Diplom-Kaufmann hatte als Angestellter in anderen Firmen gearbeitet und deshalb auch keinen Gedanken an seinen Versichertenstatus verschwendet, als er 1997 in die Agentur seiner Frau wechselte. Er wurde angestellter Verkaufs- und Marketingleiter und war als Ehemann der Chefin von Anfang an in einer herausgehobenen Position, er bürgte unter anderem für ein Darlehen seiner Frau. Zufällig traf Emin Özel bei einer Landeskonferenz der Wirtschaftsjunioren Deutschland (WJD) auf die Nickels, die ihn binnen weniger Wochen vom Angestellten zum Mitunternehmer machten. Die Euro, mit deren Erstattung Özel in einigen Monaten rechnen darf, will er in seinen Hausbau stecken. Durch die Befreiung kann er bei gleichem Nettogehalt wie bisher monatlich rund 1700 Euro in die betriebliche Altersvorsorge investieren. Dass Beiträge überhaupt zu Unrecht kassiert werden, hat mit der Unüberschaubarkeit der deutschen Sozialversicherung zu tun. An der Frage, ob einer Angestellter ist oder nicht, sind drei Apparate beteiligt, die unterschiedliche Interessen haben und die Sozialgesetze unterschiedlich auslegen. Angemeldet werden Angestellte bei den Krankenkassen, sie sind die Einzugsstelle auch für die Beiträge zur Arbeitslosenund Rentenversicherung. Das ist ziemlich unsinnig, weil die Krankenkassen das geringste Interesse am tatsächlichen Status des Angemeldeten haben. Wer ihnen als Angestellter gemeldet wird, den lassen sie in aller Regel und ohne Prüfung als solchen gelten auch wenn er nicht ins System hineingehört und damit keinen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen hat. Die Kasse prüft die Beitragspflicht, das Arbeitsamt widerruft absurdes Theater Solche Fehlanmeldungen stören die Sachbearbeiter nicht, solange das neue Mitglied der Solidargemeinschaft seine Beiträge regelmäßig zahlt. Erst wenn der Versicherte Jahre später Leistungen einfordert, meist Arbeitslosengeld, aber auch Rente, wird wirklich geprüft, ob er tatsächlich einen Anspruch auf die Gelder hat allerdings nicht mehr von der Krankenkasse, sondern vom Arbeitsamt oder Rententräger. Weil diese Stellen ungern Geld ausgeben, kommen sie nachträglich gern zu dem Schluss, dass der Beitragszahler noch nie oder schon lange nicht mehr ordentlicher Angestellter war und deshalb keinen Anspruch auf Versicherungsleistung hat. Das kann zum Beispiel die Frau eines Handwerksmeisters betreffen, die auf Druck der Bank einen Kreditvertrag ihres Mannes mit unterschrieben hat: Das, sagt etwa die Bundesanstalt für Arbeit, hätte ein normaler Angestellter für seinen Chef nie getan. Pech für die Frau, wenn sie schon 20 oder 30 Jahre Geld ins Sozialsystem abgeführt hat und dann arbeitslos oder Rentnerin wird: Sie bekommt kein Geld aber auch ihre Beiträge nur teilweise zurück. Mehr als vier Jahresbeiträge für die Arbeitslosenkasse sind es selten, der Rest fällt in der Regel wegen Verjährung der Staatskasse zu. Bei einem Beitragssatz von 6,5 Prozent des Bruttolohns können das leicht einige Euro sein. Die Rentenversicherungsanstalten sind da großzügiger. Aber selbst wenn sie alles eingezahlte Geld zurückerstatten oder die Pflicht- in freiwillige Rentenbeiträge umwandeln, ist für die Betroffenen der entgangene Vorteil im Vergleich zur privaten Altersvorsorge, die sie mit dem Geld hätten betreiben können, schmerzlich. Sich gegen diese Form staatlicher Abzocke juristisch zu wehren ist ziemlich aussichtslos. Wann immer es Arbeitslose doch tun, bekommen sie von den Sozialgerichten regelmäßig eine Abfuhr, weil die Verjährungsfristen nun mal ausdrücklich im Sozialgesetzbuch genannt sind. So hat etwa das Landessozialgericht Baden-Württemberg erst im August 2000 die Verjährung wieder für rechtens erklärt, solange die falsche Beurteilung der Sozialversicherungspflicht nicht durch ein fehlerhaftes Verwaltungshandeln entstanden sei. Geschützt ist der Arbeitslose nicht einmal, wenn die Krankenkasse zuvor bei einer Betriebsprüfung seinen Status als Angestellter nicht beanstandet hat es zählt allein das Urteil des Arbeitsamtes. Thomas Villforth hatte noch Glück. Obwohl ihm Steuer- und Finanzberater wegen Aussichtslosigkeit abgeraten hatten, betrieb der 38-Jährige bald nach seiner Anstellung als Geschäftsführer der Villforth Siebtechnik GmbH in Reutlingen seine Entlassung aus der Versicherungspflicht. Es dauerte wenige Monate, bis die örtliche AOK im vergangenen Jahr die Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen über knapp Euro und von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung über 4000 Euro bekannt gab. Begründung: Als Halter von fünf Prozent des Stammkapitals und als Sohn, der vom Vater einmal weitere 45 Prozent erhalten soll, sei er nicht abhängig beschäftigt. Die Kasse hätte früher darauf kommen können wenn eine seit mehr als hundert Jahren ortsbekannte Firma einen Mann gleichen Namens als angestellten Geschäftsführer anmeldet. Doch Thomas Villforth wurde als normaler Angestellter durchgewinkt. > BRANDEINS 07/02 135

5 Bellt nicht nur, sondern kämpft: Brigitte Kreisinger (CDU) findet es skandalös, wie der Staat Handwerker-Ehefrauen abzockt. Hätte es Thomas Villforth schon bei der Anstellung im väterlichen Betrieb besser wissen können, besser wissen müssen? Ja, sagt der AOK-Chef. Schließlich seien beim Verfassen von Gesellschafterverträgen Notare, Steuerberater und Rechtsanwälte beteiligt. Der schwarze Peter wird hinund hergeschoben: In Merkblättern und Broschüren der Bundesanstalt für Arbeit wird erschöpfend aufgeklärt, heißt es bei der Kasse und beim Arbeitsamt. Aber die letzte Auflage liegt fünf Jahre zurück und ist vergriffen, antwortet der Betroffene. Und welcher Handwerksmeister oder Mittelständler hat schon die Zeit, sich da durchzuarbeiten? Nicht einmal Friedrich Merz, der detailverliebte Faktenhuber aus Stoibers Wahlkampf-Kompetenzteam, wusste bis vor kurzem Bescheid. Davon habe ich ehrlich gesagt noch nie etwas gehört, bekannte er jüngst, nachdem ihm eine Parteifreundin von der skandalösen Praxis berichtet hatte. Da scheint einiges im Argen zu liegen, räumte Merz vorsichtig ein und sicherte zu: Ich lasse das prüfen. Die Parteifreundin heißt Brigitte Kreisinger, ist CDU-Stadträtin im schwäbischen Ebersbach, Gesellschafter-Geschäftsführerin im kleinen Werkzeugbau-Betrieb ihres Mannes und Präsidentin der baden-württembergischen Unternehmerfrauen im Handwerk (UFH). Sie wettert: Wir Frauen werden verschaukelt. Jahrelang zahlen wir brav unsere Beiträge, aber wenn wir im Fall einer Entlassung wegen Scheidung oder Insolvenz Arbeitslosengeld wollen, heißt es, wir seien Mitunternehmerinnen. Bei jeder Handwerker-Ehefrau ist doch mit Leichtigkeit etwas zu finden, das sie als abhängig Beschäftigte sofort disqualifiziert. Es ist schlicht skandalös, wie der Staat zuerst kassiert und dann nicht zahlt. Die 51-Jährige ist die Antithese zu den Nickels und Landowskis. Ziehen die einen für ihre Kunden noch schnell Millionen aus einem System, das sie ohnehin für zukunftslos halten, glaubt Kreisinger an dessen Reformierbarkeit. Seit zwei Jahren tingelt sie von einem Verbandstreffen zum anderen, streitet sich öffentlich und nichtöffentlich mit Experten vom Arbeitsamt und leistet Lobbyarbeit bei Politikern aller Parteien. In zwei Jahren wollen wir ein Ergebnis in der Tasche haben, so lange geben wir keine Ruhe. Das hat auch der Bundesarbeitsminister Walter Riester erfahren, den Brigitte Kreisinger mehrfach mit ihren Vorwürfen konfrontierte. Nach einem Gespräch Ende Juni ließ sich Riester zitieren: Skandalfälle darf es künftig nicht mehr geben. Nach einem weiteren Treffen Mitte Juli gibt es immerhin den Entwurf einer Pressemitteilung. Darin kündigt der Minister an, kurzfristig eine Informationskampagne der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger anzuregen ein Eingeständnis, dass bislang schlecht informiert wurde. Sollte es trotz Aufklärungskampagne weiterhin Problemfälle geben, seien gesetzgeberische Maßnahmen notwendig. Offenbar wird in Berlin geprüft, wie zumindest Bankbürgschaften und Angestelltenstatus doch zu vereinen wären. Eine andere Forderung der Handwerkerfrauen, die Möglichkeit, sich selbst gleich zu Beginn für das Angestelltenverhältnis oder für den Selbstständigenstatus zu entscheiden, will Riester offenbar nicht erfüllen. Wahlfreiheit kann es nicht geben, heißt es aus seinem Ministerium. Sie würde Skandalfälle hin oder her die Sozialkassen wohl so viele Beitragszahler kosten, dass ihr kein Sozialpolitiker, egal welcher Partei, je zustimmen könnte BRANDEINS 07/02

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