Betriebsergebnis. Fördermittel-/ Transfereinnahmen. Erträge Tsd.EUR Ist , , , , , , ,3-66.

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1 Produktorientierte Informationen FB 60 - Mittelstandspolitik Dieser Fachbereich wird finanziert aus den Kapiteln 0701, 0710 und Kosten und Erlöse Gesamtergebnis Zusammensetzung der Fachbereichskosten Fachbereichskosten (ohne RP) Jahr Erlöse KLR Ergebnis Verwaltungskosten Betriebsergebnis Fördermittel-/ Transferergebnis Fördermittel-/ Fördermittel-/ Transfereinnahmen Transferausgaben Fördermittel-/ Transferergebnis Konzernumlage Steuern und steuerähnl. Erträge Tsd.EUR Ist , , , , , , , ,7 Soll Soll Soll Ist , , , , , , ,2 Soll Soll Soll Ist , , , , , , , ,9 Soll Soll Soll HH-Jahr Anteile des Fachbereichs am Gesamtvolumen aller Fachbereiche des Einzelplans % Ist Soll Soll Soll Ziele und Messgrößen Fachbereich (FB) Produktbereich (PB) Produktgruppe (PG) Produkt (FP/LS) Haushaltsermächtigungen in Kapitel Ziele Bezeichnung/Einheit Messgrößen zur Zielerreichung Ist 2004 Ist 2005 Soll 2006 Soll 2007 Soll 2008 PG Mittelstands- und Gründungsförderung 0701, 0710 Anzahl der Beratungstage im Stärkung der Rahmen der Förderung der Beratung , , , , ,0 Wettbewerbsfähigkeit der KMU von KMU`s Fördervolumen in 2.256, , , , ,0 Fallzahl für das ESF Coaching Programm Teil Krise 60,0 121,0 175,0 175,0 175,0 Anzahl Coachingtage ESF Coaching Programm Teil Krise 1.015, , , , ,0 Abwendung einer Unternehmenskrise Fördervolumen Gesamtprogramm (Bewilligungssumme) ESF Coaching in Anteil ESF Coaching Programm Teil Krise am Gesamtprogramm in Prozent Fördervolumen (Bewilligungen) im ESF Coaching Programm Teil Krise in 972, , , ,0-37,0 37,0 61,9 76,5-359,4 765, , , ,3 Regierungspräsidien Fachbereichsergebnis -85-

2 Produktorientierte Informationen Fachbereich (FB) Produktbereich (PB) Produktgruppe (PG) Produkt (FP/LS) Haushaltsermächtigungen in Kapitel Ziele Bezeichnung/Einheit Messgrößen zur Zielerreichung Ist 2004 Ist 2005 Soll 2006 Soll 2007 Soll 2008 FP Existenzgründung und Unternehmensnachfolge 0701, , 1221 Frühzeitige Beratung zur Erhöhung der Zahl tragfähiger Existenzgründungen Erstberatung zur Erhöhung der Zahl tragfähiger Existenzgründungen von Freiberuflern Begleitende Beratung zur Existenzfestigung bzw. Sicherung der Unternehmensnachfolge Durchführung von Sprechtagen für Existenzgründer/ innen, Übergeber/innen, Übernehmer/innen Erhöhung der Zahl und Steigerung des Wachstums innovativer Existenzgründungen aus dem Umfeld der Hochschulen und Forschungseinrichtungen Umsetzung innovativer Projekte zur Unterstützung von Existenzgründer/innen, Übergeber/innen und Übernehmer/innen Qualifizierung von Schüler/innen, Studenten/innen, Multiplikatoren etc. zum Thema Entrepreneurship Fallzahl bei der Förderung von mehrtägigen Beratungen in der Gründungsphase Anzahl der Beratungstage im Rahmen der Förderung von mehrtägigen Beratungen in der Gründungsphase Fördervolumen für die Förderung in der Gründungsphase in Zahl der Erstberatungen bei der Förderung von Kurz- und Erstberatungen für freie Berufe Zahl der telefonischen/schriftlichen Beratungen bei der Förderung von Kurz- und Erstberatungen für freie Berufe Fördervolumen bei der Förderung von Kurz- und Erstberatungen für freie Berufe in EUR Fallzahl ESF Programm Teil Existenzfestigung, Unternehmensnachfolge, innovative Existenzgründungen 954,0 738,0 700,0 700,0 700, , , , , , , , , , ,0-505,0 900,0 900,0 900,0-353,0 600,0 600,0 600, , , , ,0 75,0 130, Fördervolumen (Bewilligungssumme) für das ESF Coaching Programm in 972, , , ,0 - Coachingtage im ESF Programm Teil Existenzfestigung, Unternehmensnachfolge, innovative 1.200, , , ,0 - Existenzgründungen Fördervolumen (Bewilligungssumme) für das ESF Programm Teil Existenzfestigung, , , , ,0 - Unternehmensnachfolge, Existenzgründungen in EUR Anteil ESF Programm Teil Existenzfestigung, Unternehmensnachfolge, 48,0 38,0 38,0 38,0 - innovative Existenzgründungen am Gesamtprogramm in Prozent Zahl der Sprechtage für Existenzgründer/innen, Übergeber/innen und 39,0 98,0 90,0 90,0 90,0 Unternehmer/innen Zahl der Teilnehmer/innen bei der Förderung von Sprechtagen 167,0 407,0 400,0 400,0 400,0 Fördervolumen für die Förderung ,0 von Sprechtagen in EUR , , , ,0 Fördervolumen (Bewilligungen) in 813, ,1 500,0 500, ,0 Anzahl der geförderten Inkubatoren/Netzwerke 2,0 8,0 12,0 12,0 13,0 Zahl der betreuten Gründer/innen im Rahmen der Förderung von Inkubatoren und - 619,0 800, , ,0 Existenzgründer/innen Anzahl neuer ESF-Regional- und Landesprojekte 4,0 2, ,0 Fördervolumen in 313,0 500, ,0 Anzahl der finanzierten/geförderten Projekte im Rahmen der Qualifizierung zum Thema Entrepreneurship Fördervolumen (Bewilligungen) in 3,0 5,0 5,0 5,0 5, , , ,0 600,0 600,0-86-

3 Produktorientierte Informationen Fachbereich (FB) Produktbereich (PB) Produktgruppe (PG) Produkt (FP/LS) Haushaltsermächtigungen in Kapitel Ziele Bezeichnung/Einheit Messgrößen zur Zielerreichung Ist 2004 Ist 2005 Soll 2006 Soll 2007 Soll 2008 FP Unternehmensbetreuung PG Berufliche Bildung 0701, , 0710 FP Tourismusmarketing 0701, 0710 Sicherung und Stärkung des Wirtschaftsstandorts bezogen auf baden-württembergische Unternehmen Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Lehrstellenmarkt Stärkung der Ausbildungsleistung der Unternehmen Stärkung der beruflichen Weiterbildung Erhöhung des Bekanntheitsgrads des Tourismuslandes BW Anzahl der Betreuungsfälle 4.024, , , , ,0 Angebots-Nachfrage-Relation bei den Lehrstellen 98,0 98,4 98,0 98,5 99,0 Entwicklung der Zahl der neu abgeschlossenen , , , , ,0 Ausbildungsverträge Teilnehmertage in ergänzenden , , , , ,0 überbetrieblichen Ausbildungen Entwicklung der Teilnahme der Erwerbstätigen an beruflicher Weiterbildung in Form von Kursen ,0 - - oder Lehrgängen in Prozent Entwicklung der Teilnahme der Erwerbstätigen an informeller ,0 - - Weiterbildung in Prozent Zahl der Zugriffe auf das ,0 Weiterbildungsportal , , , ,0 Entwicklung der Gästeankünfte in Tsd. (Gästeanzahl) , , , , ,0 3. Erläuterungen Das Ziel Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der KMU und die zu diesem Ziel zugehörigen Messgrößen beziehen sich auf die Förderung der Beratung von KMU (Kurzberatungen) und die Zahl der beratenen Unternehmen (ab 2005 ohne Exportberatung). Das Ziel Abwendung einer Unternehmenskrise und die dazugehörigen Messgrößen beziehen sich auf das ESF-Coaching- Programm Teil Krise. Das Ziel Begleitende Beratung zur Existenzfestigung bzw. Sicherung der Unternehmensnachfolge und seine Messgrößen beziehen sich auf das ESF-Coaching- Programm Teil Existenzfestigung, Unternehmensnachfolge, innovative Existenzgründungen. Das Ziel Erhöhung der Zahl und Steigerung des Wachstums innovativer Existenzgründungen aus dem Umfeld der Hochschulen und Forschungseinrichtungen bezieht sich auf die Förderung von Inkubatoren und Existenzgründer/innen an baden-württembergischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Bei den Messgrößen der Produktgruppe Berufliche Bildung gilt es auf folgende Ergänzungen hinzuweisen: Messgröße Angebots-Nachfragerelation bei den Lehrstellen : Angebots-Nachfragerelation: Zahl der Ausbildungsplatzangebote je 100 Nachfrager Angebot an Ausbildungsplätzen: Zahl der neuen Ausbildungsverträge zuzüglich der am 30.9 bei den Arbeitsagenturen gemeldeten unbesetzten Ausbildungsplätze Nachfrage: Zahl der neuen Ausbildungsplätze zuzüglich der am bei den Arbeitsagenturen gemeldeten unvermittelten Bewerber Die Angebots-Nachfrage-Relation wird jährlich für alle Bundesländer ermittelt und im Berufsbildungsbericht der Bundesregierung veröffentlicht. Messgröße Entwicklung der Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge : Stichtag ist der 30. September. Messgröße Teilnehmertage in ergänzenden überbetrieblichen Ausbildungen : Teilnehmertage: Anzahl der geförderten Tage je Teilnehmer Messgröße Entwicklung der Teilnahme der Erwerbstätigen an beruflicher Weiterbildung in Form von Kursen oder Lehrgängen : Erwerbstätige: Altergruppe der 19 bis 64 Jährigen Die Daten werden bisher im Rahmen der vom Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg in Auftrag gegebenen Zusatzstudie Weiterbildung in Baden- Württemberg erhoben. Die Konzeption und die Durchführung dieser Zusatzstudie erfolgt in Anbindung an das Berichtssystem Weiterbildung. Der Bund ist Auftraggeber für die Erstellung dieser bundesweiten Trenderhebung. Die bundesweite Erhebung erfolgt derzeit im dreijährigen Turnus. Entsprechend liegen die Daten für Baden-Württemberg bisher ebenfalls nur in diesem Dreijahresturnus vor. Die aktuelle Zusatzstudie Weiterbildung in Baden-Württemberg bezieht sich auf das Jahr 2003, erhoben im Jahr Die nächsten Daten liegen, wenn der Bund den 3-Jahres-Turnus einhält, für das Jahr 2006, Erhebung im Jahr 2007, vor. Daten für die Jahre 2007/2008 liegen bei diesem zeitlichen Turnus nicht vor, erst wieder für das Jahr Messgröße Entwicklung der Teilnahme der Erwerbstätigen an informeller Weiterbildung : Unter informeller beruflicher Weiterbildung werden laut der Studie Qualifizierungsaktivitäten im beruflichen Kontext verstanden, die außerhalb von Lehrgängen und Kursen während der Arbeitszeit stattfinden. Die Anmerkungen sind sinngemäß auch auf die Messgröße Entwicklung der Teilnahme der Erwerbstätigen an beruflicher Weiterbildung in Form von Kursen oder Lehrgängen anzuwenden. -87-

4 Vorbemerkung: Im Zuge der fachbereichsorientierten Neustrukturierung des Haushalts sowie neuer Schwerpunktsetzungen im Wirtschaftsministerium werden folgende Mittelübertragungen in das neu ausgebrachte Kapitel 0710 Mittelstandsförderung - vorgenommen: / Tit.Gr. von Kap.0702 / Tit.Gr ,5 25, ,0 10, , , , , ,0 20, ,0 5, ,0 145, , , , , , , , , , ,7 Die Ansätze des Kapitels ergeben sich, soweit nicht besonders erläutert, aus diesen Übertragungen. Einnahmen Übrige Einnahmen N 153 Zuwendungen der Landesstiftung Baden- 0,0 a) 0,0 0,0 Württemberg ggmbh für die Förderlinie "Berufliche Bildung" Erläuterung: Vgl. Vermerk bei den Ausgaben bei Kap Tit Zwischensumme Übrige Einnahmen 0,0 a) 0,0 0,0 gruppen 75 Überbetriebliche Mittelstandsförderung und berufliche Bildung N 151 Vermischte Einnahmen 0,0 a) 25,5 25,5 Erläuterung: Vgl. Vermerk bei den Ausgaben der TG N 153 Sonstige Zuschüsse aus dem Inland 0,0 a) 10,0 10,0 Erläuterung: Vgl. Vermerk bei den Ausgaben den TG

5 N 153 Zuschüsse der Europäischen Union 0,0 a) 0,0 0,0 Erläuterung: Veranschlagt sind die Kofianzierungsmittel der EU (insb. Europäischer Sozialfonds soweit nicht in TG 76 und 77 enthalten). Vgl. Vermerk bei den Ausgaben der TG N 153 Zuweisungen vom Bund 0,0 a) 0,0 0,0 Erläuterung: Vgl. Vermerk bei den Ausgaben der TG 75. Summe gruppe 75 0,0 a) 35,5 35,5 76 Umsetzung des Europäischen Sozialfonds - Ziel 3 - im Förderzeitraum 2000 bis N 990 Übertragung von EU-Zuschüssen des Europäischen 0,0 a) , ,3 Sozialfonds (ESF) Ziel 3 aus dem Einzelplan 09 (Kap Tit ) Förderperiode Erläuterung: Vgl. die Ausgaben bei TG 76. Die EU stellt dem Land Baden-Württemberg für die Förderperiode im Rahmen des Ziel-3-Programms insgesamt rd. 289 Mio. EUR zur Verfügung. Davon entfallen auf das Wirtschaftsministerium 86,7 Mio. EUR. Veranschlagt sind die voraussichtlichen Jahreskontingente 2007 und Summe gruppe 76 0,0 a) , ,3 77 Umsetzung des Europäischen Sozialfonds - Ziel 2 - im Förderzeitraum 2007 bis N 990 Übertragung von EU-Zuschüssen des Europäischen 0,0 a) 0,0 0,0 Sozialfonds (ESF) Ziel 2 aus dem Einzelplan 09 (Kap Tit ) Förderperiode Erläuterung: Vgl. die Ausgaben bei TG 77. Die EU stellt dem Land Baden-Württemberg für die Jahre im Rahmen des neuen Ziel-2-Programms rd. 266 Mio. Euro zur Verfügung. Die Mittel des ESF werden zwischen dem Wirtschaftsministerium und dem Ministerium für Arbeit und Soziales aufgeteilt. Das WM ist tendenziell für die Themen des Ersten Arbeitsmarktes, das SM für die Themen des Zweiten Arbeitsmarktes zuständig. Summe gruppe 77 0,0 a) 0,0 0,0-89-

6 80 Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung Erläuterung: Vgl. die Ausgaben bei Tit.Gr N 141 Zuschüsse des Bundes zur Förderung der Aufstiegs- 0,0 a) , ,0 fortbildung Erläuterung: Veranschlagt ist der Bundesanteil an der Aufstiegsfortbildungsförderung, vgl. Tit Summe gruppe 80 0,0 a) , ,0 Gesamteinnahmen 0,0 a) , ,8 Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben N 153 Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Bildung 0,0 a) 0,0 0,0 aus Erträgen der Landesstiftung Baden-Württemberg ggmbh Die Mittel sind übertragbar. Ausgaben sind in Höhe der Einnahmen bei Tit zulässig. Zwischensumme Sächliche Verwaltungsausgaben 0,0 a) 0,0 0,0 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) N 129 Zuschüsse an fremdsprachige Schulen in Baden- 0,0 a) 1.170, ,0 Württemberg Die Mittel sind übertragbar. Verpflichtungsermächtigung 1.000, ,0 Haushaltsjahr bis zu 1.000,0 0,0 Haushaltsjahr bis zu 0, ,0 Erläuterung: Im Zuge der Neuabgrenzung der Geschäftsbereiche der Ministerien wurden Mittel i.h.v Euro von Kap übertragen. Für die Förderung der Schulen soll ein Konzept erarbeitet werden. Über die Mittel darf erst nach Beschluss des Ministerrats verfügt werden. Zwischensumme Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 0,0 a) 1.170, ,0-90-

7 gruppen 71 Grundsatzfragen Mittelstand und Handwerk, einzelbetriebliche Wirtschaftsförderung Die Mittel sind übertragbar. Die Gruppentitel sind gegenseitig deckungsfähig. Finanzhilfen im Rahmen dieser Zweckbestimmung dürfen auch neben Zuschüssen aus anderen zweckentsprechenden Bewilligungen des Staatshaushaltsplans gegeben werden ( 35 LHO). Erläuterung: Die bestehenden Förderprogramme im Bereich der einzelbetrieblichen Wirtschaftsförderung werden ausschließlich aus zu erwartenden Leistungen der Landeskreditbank (Bankbeitrag) in Höhe von jährlich rd. 39,4 Mio. EUR (Zinszuschüsse zur Verbilligung von Darlehen) finanziert. Für die einzelnen Förderbereiche ist in den Jahren 2007 und 2008 jeweils folgendes Bewilligungsvolumen vorgesehen: Förderbereiche Bankbeitrag - in Mio. EUR - Gründungs- und Wachstumsfinanzierung 30,0 Tourismusförderung (einzelbetrieblich) 0,7 Umweltförderung 0,5 Liquiditätshilfe 4,0 Regionalförderung (einzelbetrieblich) 2,2 Förderung des Einsatzes moderner Technologien 2,0 zus. 39, N 691 Kosten für Sachverständige, Gutachten u. dgl. 0,0 a) 20,0 20,0 Erläuterung: Wissenschaftliche Gutachten und Veröffentlichungen, Evaluierung, Projektbegleitung o.ä. im Rahmen der Wirtschaftsförderung N 691 Sonstiger Sachaufwand 0,0 a) 5,0 5,0 Erläuterung: Veranschlagt sind die Aufwendungen für die Durchführung von Veranstaltungen mit besonderem handwerks- oder mittelstandspolitischen Bezug, wie beispielsweise Handwerksforen, Besuche badenwürttembergischer Aussteller auf Fachmessen, Betreuung von Gästen u. dgl. -91-

8 N 635 Zuschuss an das Deutsche Handwerksinstitut Berlin 0,0 a) 145,0 145,0 Erläuterung: Das Deutsche Handwerksinstitut (DHI) in Berlin besteht aus 6 Einzelinstituten, darunter das Institut für Technik der Betriebsführung in Karlsruhe und einer Geschäftsstelle in Berlin. Aufgabe des DHI und seiner Einzelinstitute ist die Förderung der deutschen Handwerkswirtschaft durch wissenschaftliche Untersuchung von Handwerksfragen und die Unterstützung oder Durchführung gewerbefördernder Maßnahmen in Verbindung mit der Handwerksorganisation. Das DHI wird im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung institutionell durch eine Gemeinschaftsfinanzierung des Bundes und der Länder sowie des Deutschen Handwerkskammertages (DHKT) gefördert. Der Finanzierungsanteil der Länder in Höhe von rd. 38,1 % der förderfähigen Aufwendungen wird nach einem Aufteilungsschlüssel (Zahl der Handwerksbetriebe ohne handwerksähnliches Gewerbe) auf die einzelnen Länder verteilt. Beim nachfolgenden Wirtschaftplan können sich im Zuge der Planverhandlungen zwischen Zuwendungsempfänger und Zuwendungsgeber noch Abweichungen ergeben. Übersicht über den Wirtschaftsplan des Deutschen Handwerksinstituts e.v Ausgaben 1.1 Personalausgaben 2.861, ,6 1.2 Sonstige Ausgaben 831,1 831,1 Gesamtausgaben 3.692, ,7 2. Einnahmen 2.1 Zuwendungen des Bundes und anderer Länder 1.893, ,0 2.2 Sonstige Einnahmen 1.654, ,7 zus , ,7 3. Landeszuschuss 145,0 145,0 Gesamteinnahmen 3.692, , N 691 Zuschüsse für Investitionen an gewerbliche 0,0 a) 0,0 0,0 Unternehmen Summe gruppe 71 0,0 a) 170,0 170,0-92-

9 73 Tourismusförderung Die Mittel sind übertragbar. Die Gruppentitel (ohne ) sind gegenseitig deckungsfähig. Finanzhilfen im Rahmen dieser Zweckbestimmung dürfen auch neben Zuschüssen aus anderen zweckentsprechenden Bewilligungen des Staatshaushaltsplans gewährt werden ( 35 LHO). Erläuterung: Die Maßnahmen werden in Höhe von 5,17 Mio. EUR (2007) und 4,6 Mio. EUR (2008) durch den Kommunalen Investitionsfonds (Tit ) und in Höhe von jährlich 7,1 Mio. EUR aus Erträgen der Spielbanken (Spielbankabgabe) finanziert N 650 Kosten für Mitglieder von Fachbeiräten, für 0,0 a) 0,0 0,0 Sachverständige, Gutachten u. dgl. Erläuterung: Für wissenschaftliche Gutachten usw., die der Zweckbestimmung der Tit.Gr. 73 dienen, sowie Aufwendungen (einschl. Reisekosten) für den Landesfachausschuss für Tourismus, den Tourismustag u. ä N 650 Dienstreisen 0,0 a) 0,0 0, N 650 Sonstiger Sachaufwand 0,0 a) 0,0 0, N 187 Zuschüsse an die Stadt Baden-Baden für das 0,0 a) 2.557, ,0 Festspielhaus Erläuterung: Der im Haushaltsjahr 1996 bewilligte Zuschuss in Höhe von 2,557 Mio. EUR jährlich für Miete und Instandhaltungskosten des Festspielhauses in Form eines Investorenmodells mit eigenständiger Betriebsgesellschaft ist auf die Dauer von 24 Jahren ab Betriebsbeginn (1998) vorgesehen. -93-

10 N 650 Zuschüsse für Werbemaßnahmen und Absatzförderung 0,0 a) 4.000, ,0 Die Verpflichtungsermächtigungen bei den Tit und sind gegenseitig deckungsfähig. Verpflichtungsermächtigung 2.000, ,0 Haushaltsjahr bis zu 1.000,0 0,0 Haushaltsjahr bis zu 600, ,0 Haushaltsjahr bis zu 400,0 600,0 Haushaltsjahr bis zu 0,0 400,0 Erläuterung: Veranschlagt sind: Zuschuss an die Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg zur 3.500, ,0 Durchführung regionaler und überregionaler Werbemaßnahmen im In- und Ausland 2. Sonstige Werbemaßnahmen 500,0 500,0 zus , ,0 Übersicht über den Wirtschaftsplan der Tourismus-Marketing GmbH Beim nachfolgenden Wirtschaftplan können sich im Zuge der Planverhandlungen zwischen Zuwendungsempfänger und Zuwendungsgeber noch Abweichungen ergeben Aufwendungen 1.1 Personalausgaben 910,0 930,0 1.2 Marketingausgaben 3.415, ,0 1.3 Sonstige Aufwendungen 465,0 465,0 Gesamtausgaben 4.790, ,0 2.. Erträge 2.1 Betriebseinnahmen 1.200, ,0 2.2 Zuwendungen anderer Stellen 90,0 110,0 zus , ,0 3. Landeszuschuss 3.500, ,0 Gesamteinnahmen 4.790, ,0-94-

11 N 650 Zuschüsse für Investitionen an Gemeinden und 0,0 a) 5.170, ,0 Gemeindeverbände Mehrausgaben sind gegen Einsparung bei Tit , und zulässig. Es dürfen auch Zuschüsse an Gemeinden zur Weiterleitung an öffentliche Unternehmen gewährt werden. Verpflichtungsermächtigung 3.900, ,0 Haushaltsjahr bis zu 1.500,0 0,0 Haushaltsjahr bis zu 1.500, ,0 Haushaltsjahr bis zu 900, ,0 Haushaltsjahr bis zu 0,0 900,0 Erläuterung: Veranschlagt sind Zuschüsse zur Förderung von Tourismus-Infrastruktureinrichtungen der Gemeinden und gemeindlichen Zusammenschlüsse (vgl. Übersicht im Vorheft über die Leistungen des Landes an die Gemeinden (Gemeindeverbände) des StHPl. 2007/08 (Abschnitt A Ziff. 1). Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen und ihre Abdeckung (Beträge in ) Bewilligung im Betrag davon abzudecken aus Haushaltsmitteln Haushaltsplan ff. bis zus Für Neubewilligungen stehen zur Verfügung: 1. Haushaltsmittel 5.170, ,0 2. abzüglich fällige Verpflichtungsermächtigungen 4.470, ,0 3. zuzüglich neue Verpflichtungsermächtigungen 3.900, ,0 Programmvolumen: 4.600, , N 650 Zuschüsse für Investitionen an öffentliche 0,0 a) 0,0 0,0 Unternehmen sowie sonstige Investitionsträger Erläuterung: Für Förderungsmaßnahmen mit hohem touristischem Nutzen. -95-

12 N 650 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen 0,0 a) 480,0 480,0 Die Verpflichtungsermächtigungen bei den Tit und sind gegenseitig deckungsfähig. Verpflichtungsermächtigung 400,0 400,0 Haushaltsjahr bis zu 200,0 0,0 Haushaltsjahr bis zu 150,0 200,0 Haushaltsjahr bis zu 50,0 150,0 Haushaltsjahr bis zu 0,0 50,0 Erläuterung: Für Förderungsmaßnahmen mit hohem touristischem Nutzen N 650 Zuschüsse an wissenschaftliche Institute u. dgl. 0,0 a) 50,0 50,0 des Landes Erläuterung: Für die Gewährung von Zuschüssen zur Durchführung von Forschungsaufgaben im Interesse der Heilbäder und Kurorte, u. a. an das Institut für Balneologie und Klimaphysiologie an der Universität Freiburg. Summe gruppe 73 0,0 a) , ,0 75 Überbetriebliche Mittelstandsförderung und berufliche Bildung Die Mittel sind übertragbar. Die Gruppentitel sind einschl. der veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen gegenseitig deckungsfähig. Die Ausgabeermächtigung erhöht oder vermindert sich um die Mehr- oder Mindereinnahmen bei der TG 75. Sämtliche der gruppe können zur Kofinanzierung von Maßnahmen die aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert werden herangezogen werden. Erläuterung: Zur überbetrieblichen Förderung der kleinen und mittleren Unternehmen in Ausführung des Gesetzes der Mittelstandsförderung vom werden insb. Zuwendungen gewährt. Zielgruppen der Förderung sind kleine und mittlere Unternehmen aus Handwerk, Industrie, Handel, Freien Berufen und sonstigem Dienstleistungsgewerbe. Besondere landespolitische Schwerpunktaufgaben sind die Förderung der beruflichen Bildung und der Beratung von Kleinbetrieben. Dazu gehören insbesondere der Ausbau der überbetrieblichen Ausbildungsstätten und die überbetriebliche Ausbildung N 151 Personalkosten 0,0 a) 0,0 0,0-96-

13 N 151 Kosten für Mitglieder von Fachbeiräten, für 0,0 a) 10,0 10,0 Sachverständige u dgl. Erläuterung: Aufwendungen für die Mitglieder des Landesausschusses für Berufsbildung und des Landesarbeitskreises für berufliche Fortbildung. Außerdem Kosten für Gutachten und dgl. Im Zusammenhang mit der Förderung der beruflichen Bildung sowie Reisekosten und Kosten für die Entsendung von Sachverständigen anlässlich internationaler Maßnahmen der beruflichen Bildung N 151 Dienstreisen 0,0 a) 0,0 0, N 151 Kosten für Veröffentlichungen und Dokumentationen 0,0 a) 135,0 135,0 Erläuterung: Informationsdienste für die Wirtschaft zu betriebsrelevanten Themen, insb. im Bereich der beruflichen Bildung. Einladungen und Plakate für Veranstaltungen. Die Veröffentlichungen können an Dritte unentgeltlich oder gegen ermäßigtes Entgelt abgegeben werden N 151 Kosten für Dienstleistungen Dritter und dgl. 0,0 a) 165,0 165, N 151 Sonstiger Sachaufwand 0,0 a) 192,5 192, N 252 Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung der 0,0 a) 2.301,7 301,7 Ausbildungssituation Die Verpflichtungsermächtigungen bei den Tit , , , und sind gegenseitig deckungsfähig. Verpflichtungsermächtigung 300,0 300,0 Haushaltsjahr bis zu 150,0 0,0 Haushaltsjahr bis zu 100,0 150,0 Haushaltsjahr bis zu 50,0 100,0 Haushaltsjahr bis zu 0,0 50,0 Erläuterung: Zuschüsse für Ausbildungsverbünde, Sonderprogramm Lehrlinge aus Konkursbetrieben, Werbemaßnahmen und dgl. Erläuterung: Honorare für Beratungen, thematische Erarbeitung von Broschüren und sonstige Dienstleistungen. -97-

14 N 252 Zuschüsse für Maßnahmen zur Förderung der 0,0 a) 7.630, ,0 Berufsbildung Die Verpflichtungsermächtigungen bei den Tit , , , und sind gegenseitig deckungsfähig. Verpflichtungsermächtigung 3.100, ,0 Haushaltsjahr bis zu 1.900,0 0,0 Haushaltsjahr bis zu 600, ,0 Haushaltsjahr bis zu 600,0 600,0 Haushaltsjahr bis zu 0,0 600,0 Erläuterung: Förderung von lfd. Maßnahmen der beruflichen Bildung, insb. Zuschüsse für Lehrlinge der überbetrieblichen Berufsausbildung und Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung N 635 Zuschüsse für Maßnahmen zur Förderung des 0,0 a) 4.449, ,3 Mittelstandes Die Verpflichtungsermächtigungen bei den Tit , , , und sind gegenseitig deckungsfähig. Verpflichtungsermächtigung 2.500, ,0 Haushaltsjahr bis zu 1.700,0 0,0 Haushaltsjahr bis zu 800, ,0 Haushaltsjahr bis zu 0,0 800,0 Erläuterung: Überbetriebliche Mittelstandsförderung, insb. Unternehmensberatungen und Maßnahmen der Existenzgründungsförderung und Unternehmensnachfolge N 153 Zuschüsse für internationale Maßnahmen der 0,0 a) 69,0 69,0 Berufsbildung Die Verpflichtungsermächtigungen bei den Tit , , , und sind gegenseitig deckungsfähig. Verpflichtungsermächtigung 50,0 50,0 Haushaltsjahr bis zu 50,0 0,0 Haushaltsjahr bis zu 0,0 50,0 Erläuterung: Förderung internationaler Maßnahmen der beruflichen Bildung; u.a. Praktikantenaustausch i.r. des von der Versammlung der Regionen Europas (VRE) getragenen Projekts Eurodyssèe und dgl N 153 Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattung, usw. 0,0 a) 0,0 0,0-98-

15 N 153 Zuschüsse für Investitionen 0,0 a) 1.400, ,0 Die Verpflichtungsermächtigungen bei den Tit , , , und sind gegenseitig deckungsfähig. Verpflichtungsermächtigung 1.000, ,0 Haushaltsjahr bis zu 350,0 0,0 Haushaltsjahr bis zu 350,0 350,0 Haushaltsjahr bis zu 300,0 350,0 Haushaltsjahr bis zu 0,0 300,0 Erläuterung: Zuschüsse, insb. zu den Bau-, Einrichtungs-, Substanzerhaltungs- und Modernisierungsinvestitionen überbetrieblicher beruflicher Bildungsstätten von Organisationen der Wirtschaft. Veranschlagt sind auch Zuschüsse für Kompetenzzentren. Summe gruppe 75 0,0 a) , ,5 76 Umsetzung des Europäischen Sozialfonds - Ziel 3 - im Förderzeitraum 2000 bis 2006 Die Mittel sind übertragbar. Die Gruppentitel sind gegenseitig deckungsfähig. Finanzhilfen im Rahmen dieser Zweckbestimmung dürfen auch neben Zuschüssen aus anderen zweckentsprechenden Bewilligungen des Staatshaushaltsplans gegeben werden ( 35 LHO). Die Ausgabeermächtigung erhöht oder vermindert sich um die zweckgebundenen Mehr- oder Wenigereinnahmen bei Tit Darüber hinaus sind Mehrausgaben bis zur Höhe der zwischen EU-Kommission, Bund und Land vereinbarten jährlichen Mittelkontingente zulässig und wie ein Vorgriff nachzuweisen. Erläuterung: Auf der Grundlage des am von der EU-Kommission genehmigten Einheitlichen Programmplanungsdokuments zur Entwicklung des Arbeitsmarktes und der Humanressourcen für die Intervention des Ziels 3 in Deutschland in der Strukturfondsförderperiode erhält Baden- Württemberg insgesamt rd. 230 Mio. EUR an EU-Mitteln. Mit Entscheidung der Kommission vom über den Änderungsantrag 2003 der Bundesrepublik Deutschland erhöht sich der Anteil Baden- Württembergs auf 289 Mio. EUR. Davon entfallen auf den Geschäftsbereich des Wirtschaftsministeriums 30 %, das sind 86,7 Mio. EUR. Diese Mittel müssen bis spätestens ausbezahlt und durch Rechnung der Projektträger belegt sein. Die Verteilung der Auszahlungsmittel 2007 und 2008 beruht auf einer Schätzung des Wirtschaftsministeriums und geht davon aus, dass im letzten Jahr nur noch ein geringer Teil an Restzahlungen zu leisten ist. Das Land Baden-Württemberg beteiligt sich insbesondere an der Finanzierung der Technischen Hilfe (Personal- und EDV-Kosten zur Programmabwicklung und Monitoring) und der im Februar 2004 gestarteten Landesprogramme mit eigenen Mitteln. Zur Abwicklung des Programms werden deshalb auch bis Ende 2008 Landesmittel zur Kofinanzierung zwingend benötigt werden N 252 Personalaufwand 0,0 a) 200,0 200, N 252 Sächliche Verwaltungsausgaben 0,0 a) 0,0 0,0-99-

16 N 252 Zuschüsse für Maßnahmen laufende Maßnahmen 0,0 a) , ,3 (ESF-Mittel) Verpflichtungsermächtigung 9.000,0 0,0 Haushaltsjahr bis zu 9.000,0 0, N 252 Zuschüsse für Maßnahmen laufende Maßnahmen 0,0 a) 1.854, ,3 (Kofinanzierungsanteil Land) Verpflichtungsermächtigung 1.500,0 0,0 Haushaltsjahr bis zu 1.500,0 0,0 Summe gruppe 76 0,0 a) , ,6 77 Umsetzung des Europäischen Sozialfonds - Ziel 2 - im Förderzeitraum Die Mittel sind übertragbar. Die Gruppentitel sind gegenseitig deckungsfähig. Finanzhilfen im Rahmen dieser Zweckbestimmung dürfen auch neben Zuschüssen aus anderen zweckentsprechenden Bewilligungen des Staatshaushaltsplans gegeben werden ( 35 LHO). Die Ausgabeermächtigung erhöht oder vermindert sich um die zweckgebundenen Mehr- oder Wenigereinnahmen bei Tit Darüber hinaus sind Mehrausgaben bis zur Höhe der zwischen EU-Kommission, Bund und Land vereinbarten jährlichen Mittelkontingente zulässig und wie ein Vorgriff nachzuweisen. Erläuterung: Auf der Grundlage der bisherigen Planungen für die Intervention des Ziels 2 in Deutschland in der Strukturförderperiode erhält Baden-Württemberg insgesamt ca. 266 Mio. Euro an EU- Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds. Das Wirtschaftsministerium ist tendenziell für die Themen des Ersten Arbeitsmarktes, das Sozialministerium für die Themen des Zweiten Arbeitsmarktes zuständig. Die Mittel des ESF werden zwischen dem Wirtschaftsministerium und dem Ministerium für Arbeit und Soziales wie folgt aufgeteilt: Jahr: Wirtschaftsministerium: Ministerium für Arbeit und Soziales: ,0 % 70,0 % ,3 % 66,7 % N 252 Personalaufwand 0,0 a) 100,0 100, N 252 Sächliche Verwaltungsausgaben 0,0 a) 200,0 200,0-100-

17 N 252 Zuschüsse für Maßnahmen laufende Maßnahmen 0,0 a) 0,0 0,0 (ESF-Mittel) Verpflichtungsermächtigung , ,0 Haushaltsjahr bis zu 4.000,0 0,0 Haushaltsjahr bis zu 4.000, ,0 Haushaltsjahr bis zu 4.000, ,0 Haushaltsjahr bis zu 0, ,0 Erläuterung: Vgl. Vermerk bei Kap N 252 Zuschüsse für Maßnahmen laufende Maßnahmen 0,0 a) 2.570, ,0 (Kofinanzierungsanteil Land) Verpflichtungsermächtigung 3.300, ,0 Haushaltsjahr bis zu 2.100,0 0,0 Haushaltsjahr bis zu 1.200, ,0 Haushaltsjahr bis zu 0, ,0 Haushaltsjahr bis zu 0, ,0 Erläuterung: Mehr im Rahmen des Ausbildungsbündnisses der Landesregierung. Summe gruppe 77 0,0 a) 2.870, ,0 80 Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung Die Mittel sind übertragbar. Die Gruppentitel sind gegenseitig deckungsfähig. Die Ausgabeermächtigung erhöht oder vermindert sich um die Mehr- oder Wenigereinnahmen bei Tit Erläuterung: Das Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz AFBG) sieht Leistungen an Handwerker, Techniker und Fachkräfte für eine berufliche Aufstiegsfortbildung vor. Der Rechtsanspruch auf staatliche Unterstützung umfasst bei Voll- und Teilzeitmaßnahmen die Förderung der Kosten der Fortbildungsmaßnahmen als zinsgünstiges privates Darlehen der KfW-Bankengruppe (KfW) und bei Alleinerziehenden zusätzlich notwendige Kinderbetreuungskosten als Zuschuss (sog. Maßnahmebeitrag). Es wird außerdem zusätzlich ein Unterhaltsbeitrag gewährt. Der Unterhaltsbeitrag wird zum Teil über einen Zuschuss und darüber hinaus über ein zinsgünstiges privates Darlehen der KfW geleistet. Die Mittel für die Leistungen hat zu 22 v. H. das Land und zu 78 v. H. der Bund aufzubringen N 141 Sonstiger Sachaufwand 0,0 a) 161,3 161,3 Erläuterung: Die Leistungen nach dem AFBG werden maschinell berechnet. Veranschlagt sind insbesondere EDV-Kosten und andere sächliche Verwaltungsausgaben

18 N 141 Erstattungen an die KfW-Bankengruppe (KfW) 0,0 a) 1.144, ,4 Erläuterung: Erstattet werden der Darlehens- und Zinsaufwand nach 14 Abs. 2 und 3 AFBG sowie der Verwaltungsaufwand der KfW N 141 Zuschüsse im Rahmen der Aufstiegsfortbildung 0,0 a) , ,0 Erläuterung: Veranschlagt sind der Zuschussanteil des Unterhaltsbeitrags sowie der Zuschuss für die Kinderbetreuungskosten im Rahmen des Maßnahmebeitrags (Bundesanteil vgl. Tit ). Summe gruppe 80 0,0 a) , ,7 Gesamtausgaben 0,0 a) , ,8 Abschluss Kapitel 0710 Verwaltungseinnahmen 0,0 a) 25,5 25,5 Übrige Einnahmen 0,0 a) , ,3 Gesamteinnahmen 0,0 a) , ,8 Personalausgaben 0,0 a) 300,0 300,0 Sächliche Verwaltungsausgaben 0,0 a) 888,8 888,8 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 0,0 a) , ,0 Ausgaben für Investitionen 0,0 a) 7.050, ,0 Besondere Finanzierungsausgaben 0,0 a) 50,0 50,0 Gesamtausgaben 0,0 a) , ,8 Kapitel 0710 Zuschuss 0,0 a) , ,0-102-

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