nicht relevant bzw. NEIN Bemerkungen / Massnahmen relevant bzw. JA Thema Milchbüchlein-Buchhaltung (Art. 957 OR)

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1 Milchbüchlein-Buchhaltung (Art. 957 OR) Ist für Kreditgeber ein ordentlicher Abschluss mit einer Bilanz und Erfolgsrechnung notwendig und/oder in einem Kreditvertrag verlangt? Hat das Unternehmen weniger als CHF 500Tsd Umsatz? Falls ja: Besteht die Möglichkeit, dass im laufenden Jahr die CHF 500Tsd Schwelle überschritten wird? Ist bekannt, welche Positionen gemäss Info 06 der MWST als Umsatz gelten und wie die MWST bei der Berechnung des Umsatzes behandelt werden muss? Falls weniger als CHF 500Tsd Umsatz: Wurde bisher im Hilfsblatt der Steuererklärung eine Vermögensaufstellung erstellt, die den Anforderungen des Art. 957 Abs. 2 OR entspricht? Falls keine Daten zur Vermögensaufstellung vorhanden sind: Ist eine Person bestimmt worden und sind die notwendigen Massnahmen organisiert zur Ermittlung von - Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - Warenvorrat - Anlagevermögen und Abschreibungen - Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - übrigen wesentlichen Aktiv- oder Fremdkapitalpositionen soweit sie bereits z.b. im Wertschriftenverzeichnis enthalten sind? JA 2013 veb.ch 1/13

2 Lohnt sich vom Aufwand her betrachtet auch bei unter CHF 500Tsd Umsatz die Führung einer vollständigen Buchhaltung, um damit kein Hilfsblatt mehr zu erstellen? Ordnungsmässigkeit der Buchführung (Art. 957a Abs. 2 OR) Wurden die mit Buchhaltungsfragen beschäftigten Mitarbeitenden über die neu in Art. 957a OR aufgeführten Grundsätze der ordnungsgemässen Buchführung orientiert? Liegt für jede Buchung ein Beleg vor? Hat das Unternehmen einen erheblichen Barverkehr? Falls ja: Wird das Kassabuch täglich nachgeführt? Werden Protokolle von Kontrollen/ Kassensturz geführt wie in der Info 06 der MWST verlangt? Sind die nach Art und Grösse der Unternehmung notwendigen Nebenbuchhaltungen (wie z.b. Debitoren- / Kreditoren- / Lohn- / Anlagen- / Wertschriften- / Betriebsbuchhaltung) eingerichtet? (Art. 957a Abs. 2 Ziff. 4 OR, siehe auch Art. 1 Abs. 3 GeBüV) Wird die Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung integriert geführt? Falls nein, ist die Vollständigkeit der OP Buchhaltung durch die Ablauforganisation gewährleistet? JA 2013 veb.ch 2/13

3 Fremdwährung (Abs. 957a Abs. 4 OR) Hat die Unternehmung wesentliche Transaktionen in Fremdwährung? Falls ja, ist es ggf. sinnvoll oder von den Eigentümern erwünscht, dass der Abschluss in Fremdwährung erstellt wird? Falls ja: Welches ist die funktionale Währung? Ist eine ordnungsgemässe Abrechnung der Fremdwährungstransaktionen bei der MWST in CHF gewährleistet? Ist Behandlung von Umrechnungsdifferenzen bei der Erstellung des Abschlusses in CHF definiert? (Gemäss SSK Empfehlung) Sprache (Art. 957 Abs. 5 OR) Ist die Konzernsprache Englisch oder ggf. Englisch als Sprache von oberstem Leitungsgremium gewünscht? Ist bei den die Buchhaltung führenden Mitarbeitenden ein ausreichender Wortschatz in der Fremdsprache vorhanden? Erlaubt die verwendete Software das Arbeiten mit Standardtexten Zahlencodes zu arbeiten, um die Auswertungen mehrsprachig vorzunehmen? 6 Monate Frist (Art. 958 Abs. 3 OR) JA 2013 veb.ch 3/13

4 Handelt es sich um eine Unternehmensform, die innert 6 Monaten eine GV abhalten muss? Falls ja: Ist gewährleistet, dass Abschluss so rechtzeitig erstellt wird, damit die für Revision notwendige Zeit und die Fristen für GV-Einladung eingehalten werden können? Handelt es sich um eine Einzelfirma, Personengesellschaft, Verein oder Stiftung? Falls ja: Ist allen an der Buchführung und dem Abschluss erstellen beteiligten klar, wer bis wann was zum Abschluss beitragen muss, damit die 6 Monats- Frist eingehalten werden kann? Falls ja: Wurde bei der Treuhandstelle ein Zeitfenster reserviert, damit die Treuhandstelle den Abschluss innert Frist erstellen kann? Wurde geprüft ob es sich lohnt, das Abschlussdatum z.b. auf den zu verlegen, um den Abschluss beim Treuhänder mitten in den zumeist üblichen Jahresabschlussterminen erstellen zu lassen? Risikobeurteilung (Art. 958 Abs. 2 OR) Liegt eine Risikobeurteilung vor, um den Fortführungswert zu bestätigen? Ist dokumentiert, dass die Entwicklung auf dem Markt und die Situation der Unternehmung ausschliessen, dass die Unternehmung oder Teile davon in den nächsten 12 Monaten geschlossen werden? JA 2013 veb.ch 4/13

5 Falls Schliessung ausgeschlossen: Liegen Schätzungen über die Liquidationswerte der entsprechenden Bilanzpositionen vor? Abgrenzungen (Art. 958b Abs. 1 OR) Sachliche Abgrenzungen: Welche Aufwandarten hängen direkt mit der Leistungserstellung zusammen? Sind die Erträge und die dazugehörenden direkten Aufwände in der gleichen Periode erfasst ggf. durch eine Abgrenzung entsprechend korrigiert? (Abbildung von Cost of goods sold)? Zeitliche Abgrenzung: Besteht eine Checkliste für übliche Abgrenzungen die überprüft werden sollen? GoR (Art. 958c Abs. 1 OR) Wurde eine Wesentlichkeitsgrenze bestimmt und an die Stellen kommuniziert, die mit dieser Grenze arbeiten müssen? Liegt für alle Positionen der Bilanz ein Inventar vor? z.b. Kassenbestand / Debitoren / Kreditoren / Warenvorrat / verrechnete Leistungen. Ist eine Anlagebuchhaltung notwendig, um den Bestand der Anlagen zu bestätigen? Wurden Abschreibungen degressiv vorgenommen, d.h. die aktivierten Positionen sind nie auf Null? JA 2013 veb.ch 5/13

6 Falls ja: Wird regelmässig geprüft welche aktivierten Positionen ausgebucht werden müssen? Bestehen branchenspezifische Besonderheiten, denen im Rahmen der Rechnungslegung Aufmerksamkeit geschenkt werden muss? Aufbewahrung (Art. 958f OR) Ist sichergestellt, dass Bilanz, ER, Anhang, Revisionsbericht und bei grösser 20/40/250 der Lagebericht unterzeichnet und im Original während 10 Jahren aufbewahrt werden? Ist bekannt, welche Korrespondenz ist um eine Buchung zu belegen? Besteht die Möglichkeit, dass Teile der Korrespondenz in einem späteren Gerichtsverfahren von Wichtigkeit sein könnte? Falls ja: Soll die Korrespondenz erst veret werden, wenn ein Geschäftsfall definitiv abgeschlossen ist? Bilanz (Art. 959 OR) Sind alle Aktivbestände Positionen, denen ein zukünftiger Nutzen gegenübersteht? Sind im Umlaufvermögen Positionen enthalten, die später als in einem Jahr zufliessen? JA 2013 veb.ch 6/13

7 Falls ja: Liegt eine Begründung vor, weshalb sie trotzdem im Umlaufvermögen bilanziert werden? Sind in den Fremdkapitalpositionen alles Bestände, denen in Zukunft ein Mittelabfluss folgt? Falls nein: Handelt es sich um Rückstellungen, die als Wertberichtigung zu einer Aktivposition gebildet wurden und über die im Anhang berichtet wird? Sind im kurzfristigen Fremdkapital Positionen enthalten, die später als in einem Jahr abfliessen? Falls ja: Liegt eine Begründung vor, weshalb sie trotzdem im kurzfristigen FK bilanziert werden? Gliederung Bilanz (Art. 959a OR) Werden die Gliederungsvorschriften der Bilanz durch eine Standardsoftware sichergestellt? Wurden Kontenzuordnungen geändert und muss bei solchen die korrekte Zuordnung überprüft werden? Bestehen Bestände auf Bilanzpositionen, die in der Bilanz mit Null ausgewiesen werden (statt mit mindestens einem Pro-Memoria-Franken)? JA 2013 veb.ch 7/13

8 Besteht eine Aufstellung über alle direkt und indirekt via Beteiligung mit dem Unternehmen verbundenen Gesellschaften, mit denen per Abschlussdatum Forderungen und/oder Verbindlichkeiten bestehen, die ggf. auch in der Bilanz separat ausgewiesen werden müssen? Gliederung Erfolgsrechnung (Art. 959b OR) Werden die Gliederungsvorschriften der Erfolgsrechnung (Absatz- oder Produktions-ER) durch eine Standardsoftware sichergestellt? Wurden Kontenzuordnungen geändert und muss bei solchen die korrekte Zuordnung überprüft werden? Besteht eine Vorgabe, wann eine Position auf Betriebsfremder Aufwand oder Ertrag, wann auf ausserordentlich, einmalig und wann auf periodenfremd erfasst werden soll? Werden bei Anwendung der Absatz-ER die notwendigen ergänzenden Angaben im Anhang vorgenommen? Anhang (Art. 959c OR) Sind die Grundsätze, auf der die Rechnungslegung basiert, allen Parteien die damit arbeiten müssen bekannt? Falls ja: Ist die Stetigkeit damit gewährleistet? Sind die Grundsätze so formuliert, dass man sie in Art. 959c Abs. 1 Ziff. 1 des Anhangs übertragen kann? JA 2013 veb.ch 8/13

9 Ist der Informationsfluss gewährleistet, um die Erläuterungen zu allfällig notwendigen Positionen aus der Bilanz und Erfolgsrechnung im Anhang vorzunehmen unter Art. 959c Abs. 1 Ziff. 2 und Abs. 2 Ziff. 12 OR? Ist die Lohnbuchhaltung so eingerichtet, damit die Umrechnung auf Anzahl Vollzeitstellen problemlos möglich ist? Liegt eine klare Definition vor, welche Positionen im Anhang unter 959c Abs. 2 Ziff. 10 OR als Eventualverbindlichkeit aufgeführt werden? Gruppenbewertung (Art. 960 OR) Ist sichergestellt, dass in der Regel eine Einzelbewertung vorgenommen wird? Wird bei Gruppenbewertung sichergestellt, dass die in der Gruppenbewertung zusammengelegten Positionen aufgrund ihrer Gleichartigkeit als Gruppe betrachtet werden können? Erfassung von Aktiven (Art. 960a OR) Besteht eine Richtlinie über die Ersterfassung von Aktiven um eine Stetigkeit bei der Erfassung zu gewährleisten? Sind die Information aus der Kalkulation genügend aussagekräftig, damit über die Herstell- oder Anschaffungskosten hinaus bilanziert wird? Ist bei Anlagen z.b. mittels Anlagebuchhaltung genügend Information vorhanden, damit eine Bilanzierung über dem Anschaffungswert ausgeschlossen ist? JA 2013 veb.ch 9/13

10 Bewertung zu Marktpreis (Art. 960b Abs. 1 OR) Sind genügend Informationen vorhanden, um eine Bewertung zu einem Marktpreis vorzunehmen, falls kein üblicher Börsenkurs vorliegt? Sind genügend Informationen zum Marktpreis vorhanden, um diese Bilanzierungsart im Anhang zu beschreiben? Wertschwankungsreserve (Art. 960b Abs. 2 OR) Ist gewährleistet, dass mittels Aufzeichnungen in einem Inventar, die Anschaffungswerte von Positionen die mittels Wertschwankungsreserve korrigiert werden, unterschritten werden? Liegen genügend Informationen vor, um über die Wertschwankungsreserve im Anhang zu informieren? Vorräte (Art. 960c OR) Falls Aufträge in Arbeit aus Produktion oder Dienstleistungen per Bilanzstichtag vorhanden sind: Bestehen genügend Kalkulationsgrundlagen, um die Herstellkosten zu ermitteln? Wird mittels Nachkalkulation sichergestellt, dass Waren und verrechnete Leistungen in der Bilanz verlustfrei bewertet werden? Anlagevermögen (Art. 960d OR) JA 2013 veb.ch 10/13

11 Wird sichergestellt, dass Positionen die länger als 12 Monate gebunden sind, im Anlagevermögen ausgewiesen werden? Schwellenwerte grössere Unternehmen (Art. 961 ff OR) Ist sichergestellt, dass eine Überschreitung der 20/40/250-er Grenze bereits im laufenden Jahr, eine korrekte Rechnungslegung inklusive Geldflussrechnung und Lagebericht ermöglicht? Ist sichergestellt, dass die genaue Zahl der Vollzeitstellen ermittelt werden kann, falls die Unternehmung die 20/40/250-er Grenze im laufenden Jahr überschreitet? Falls von den Beteiligten eine Rechnungslegung für Unternehmen > 20/40/250 verlangt wurde: ist das Know-how für die Erstellung der Geldflussrechnung und des Lageberichts vorhanden? Schwellenwerte grössere Unternehmung und Revision Ist sichergestellt, dass bei einer Überschreitung der 20/40/250-er Grenze bereits im laufenden Jahr, im Hinblick auf die ordentliche Revision ein ausreichend dokumentiertes IKS vorliegt, und - falls notwendig - eine Teilnahme der Revisionsstelle beim Inventar geplant wird? Rechnungslegungsstandard (Art. 962 ff OR) JA 2013 veb.ch 11/13

12 Entspricht die Unternehmung einer der Kritierien, die zu einem Abschluss nach einem Standard verpflichten? Es sind dies - ein börsenkotiertes Unternehmen oder - eine Genossenschaft mit mindestens 2000 Genossenschaftern oder - eine Stiftung die von Gesetzes Wegen zu einer ordentlichen Revision verpflichtet ist. Haben Beteiligte mit einem entsprechenden Quorum oder Personen die einer persönlichen Haftung oder Nachschlusspflicht unterliegen einen Abschluss nach einem Standard verlangt? Falls ja, wurde von der obersten Leitung bereits ein Standard der gemäss VASR zulässig ist, definiert, oder sehen die Statuten bereits den anzuwendenden Standard vor? Ist ausreichend Know-how (intern oder extern) vorhanden, um einen Abschluss gemäss vorgegebenen Standard zu erstellen? Wurde eine Revisionsstelle mit ausreichender Qualifikation bestellt, damit der Abschluss gemäss Standard bestätigt wird? Konzernrechnung (Art. 963 ff OR) Besteht ausreichende Klarheit über die direkt und indirekt beherrschten Unternehmen? JA 2013 veb.ch 12/13

13 Ist bekannt, dass während der Übergangsfrist nach altem Recht buchgeführt werden kann, aber die Konzernrechnungskriterien 20/40/250 nach neuem Recht beachtet werden können? Ist sichergestellt, dass eine Überschreitung der 20/40/250-er Grenze bereits im laufenden Jahr, mit der bestehenden Organisation eine korrekte Konzernrechnung ermöglicht? Ist genügend Know-how (intern oder extern) vorhanden, um eine ordnungsgemässe Konzernrechnung sicherzustellen? Wurde von Beteiligten mit entsprechendem Quorum oder Personen die einer persönlichen Haftung oder Nachschlusspflicht unterliegen eine Konzernrechnung verlangt? Wurde geprüft, ob die Konzernrechnung gem. Art. 963b Abs. 1 ggf. einem Standard entsprechen muss, weil die Gesellschaft - börsenkotiert oder - eine Genossenschaft mit mehr als 2000 Genossenschaftern oder - eine Stiftung die zur ordentlichen Revision verpflichtet ist? Ist es sinnvoll, die Konsolidierung lediglich basierend auf OR-Werten vorzunehmen? JA 2013 veb.ch 13/13

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