Praxis der Unternehmensgründung Sozialversicherungsrechtliche Fragestellungen

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1 Praxis der Unternehmensgründung Sozialversicherungsrechtliche Fragestellungen Walter Lunner Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft Ringvorlesung UNI KLAGENFURT Einleitung

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3 Rechtsgrundlagen der österreichischen Sozialversicherung Gesetze Verordnungen Satzungen Krankenordnungen Staatsverträge ASVG, B-KUVG, GSVG, FSVG, BSVG durch den BM, z.b. Einbeziehungs-VO beschließt die Generalversammlung des Trägers, z.b. Zusatzbeitrag GSVG beschließt der Vorstand, z.b. Verhalten im Erkrankungsfall zwischenstaatliche Regelungen/ Abkommen Die österreichischen SV-Träger Krankenversicherunsicherunsicherung Pensionsver- Unfallver- Arbeiter (ASVG) GKK/BKK PV der Arb. AUVA Angestellte (ASVG) GKK/BKK PV der Ang. AUVA Bergleute (ASVG) Selbständige (GSVG, FSVG) Bauern (BSVG) Eisenbahner (ASVG) Öffentlich Bedienstete (BKUVG) Notare (NVG) VA des österr. VA des österr. AUVA Bergbaues Bergbaues SVA SVA AUVA SVB SVB SVB VA der österr. Eisenbahnen VA der österr. Eisenbahnen VA der österr. Eisenbahnen VA öffentl. Bediensteter - VA öffentl. Bediensteter - VA d. österr. Notariates

4 Abgrenzung zur Privatversicherung Gesetzliche Pflichtversicherung, jeder muss versichert werden, Höhe des Risikos ist unerheblich Versicherungsschutz setzt ohne Anmeldung sofort ein Solidarität ist das Fundament der Sozialversicherung Einkommensabhängige Beiträge, keine Altersstaffeln Leistungsansprüche ohne Wartezeiten Keine Höchstlimits bei den Arztkosten Keine Aktionärsausschüttung, Werbung, Aquisition; Pflichtversicherung ist kostengünstig Die öffentliche Finanzierungsdiskussion am Beispiel Krankenversicherung

5 Die politische Zielsteuerung der Sozialversicherung Schneller, mehr Resultate, BSC Hype BALANCED SCORE CARD I FINANZPERSPEKTIVE ZIELE 1) Budgetierung der Verwaltungsausgaben SV MESSGRÖSSEN KONKRETE AUSPRÄGUNG INSTRUMENTE VW-Aufwand VW 1999 Erfassung der VW- Ausgaben, Controlling PROJEKTE/ PARTNER ZEIT- PLANUNG HV, SVTR ) Einsparungen im VW-Bereich der KV aus 1) 3) Einsparungen bei den Ermessensleistungen 4) Beibehaltung der gesetzl. Leistungsstandards

6 Die SVA stellt sich vor

7 SV-Leistungen Krankenversicherung aus einer Kinderbetreuungsgeld Unfallversicherung Pflegegeld Hand Altersvorsorge Kriegsgefangenenentschädigung SVA- Homepage Die SVA betreut rund Versicherungsverhältnisse! PV-Versicherte KV-Versicherte (inkl. Angehörige)

8 Versichertenstock - KV nach Versichertengruppen und Bundesländern (Männer und Frauen) Dezember 2001 VERSICHERTENGRUPPEN BUNDESGEBIET WIEN NÖ BGLD OÖ STMK KTN SBG TIROL VBG Alle Versichertengruppen Pflichtversicherte Kammermitglieder, Gesellschafter 1) Freiberufler 2) Pensionisten Freiwillig Versicherte Weiterversicherte Familienversicherte (Aktive) Familienversicherte (Pensionisten) Zusatzversicherte Beitragsfreie Angehörige 3) Ehepartner/Lebensgefährten Kinder Pensionisten mit ASVG-KV 4) SVA-Beratung aus erster Hand One-Stop-Service im ganzen Bundesgebiet Landesstelle, eigene Einrichtung (11) WK-Bezirk- und Aussenstellen (86) GKK (2) Sprechtage in Gemeinden. Unternehmen, etc. (22)

9 One Stop Shop Strukturqualität - Personelle Ausstattung - Technische Ausstattung - Räumliche Ausstattung Prozessqualität - Wartezeiten - Öffnungszeiten - Kommunikation via Neue Medien Betreuungsinhalt - Versicherungs- und Beitragsrecht - Leistungen - Entgegennahme sämtlicher Anträge aller Zweige, Bundespflegegeld,Schnittstellenmanagement - Dienstgeberservice

10 Grobe Zuordnung der Versicherten SVA-Versicherte - GSVG Personenkreise KV PV UV Mitglieder der Wirtschaftskammern ASVG Selbständig Erwerbstätige ( Neue Selbständige ) ASVG Gesellschafter einer OGH/OEG ASVG Persönlich haftende Gesellschafter einer KG/KEG ASVG Geschäftsführende GmbH-Gesellschafter ASVG Pensionisten Wirtschaftstreuhänder Opting Out ASVG Dentisten ASVG ASVG Tierärzte Opting Out ASVG Journalisten ASVG Bildende Künstler ASVG ASVG Kunstschaffende (ab ) ASVG

11 SVA-Versicherte FSVG Personenkreise KV PV UV Ärzte Opting Out ASVG Apotheker Opting Out Patentanwälte Opting Out Personenkreise KV PV UV Wirtschaftstreuhänder Tierärzte GSVG GSVG Ärzte Apotheker FSVG Patentanwälte Rechtsanwälte Ziviltechniker Notare WAHL: SVA: Versicherte Freiberufler (GSVG und FSVG) ausschließlich freiberuflich tätig FSVG FSVG Kammervorsorge Kammervorsorge NVG Freiberuflich + andere KV-Pflicht ASVG ASVG ASVG Gruppenversicherung Gruppenversicherung 16 ASVG 14 a GSVG 14 b GSVG

12 GKK-Versicherte - ASVG Personenkreise KV PV UV Dienstnehmer Lehrlinge, Heimarbeiter Freie Dienstnehmer Den Dienstnehmern gleichgestellte, Beginn vor freiberufliche bildende Künstler,... Bezieher einer ASVG-Pension Gringfügig beschäftigte Selbständig erwerbstätige Mitglieder der WK... Schüler und Studenten BVA-Versicherte - B-KUVG Personenkreise KV PV UV Personen in einem öffentlich-rechtlichen DV zum Bund, einem Land oder einer Gemeinde Mandatare (Bundespräsident, B-reg., Nat.rat.,..) Vertragsbedienstete des Bundes, Beginn Vertragsbedienstete der Länder und Gemeinden, Bezieher eines Ruhe-Versorgungsgenusses Bürgermeister, Mitglieder der Gemeindevertretung

13 SVB-Versicherte - BSVG Personenkreise KV PV UV Betriebsführer mit einem Einheitswert von mind Euro (KV und PV) bzw. 150 Euro (UV) Im Betrieb hauptberuflich beschäftigte Kinder.. Im Betrieb hauptberuflich beschäftigte Ehegatten.. bloß mittätige Ehegatten und Kinder.. Bezieher einer BSVG-Pension geringfügiges Dienstverh. normales Dienstverh. freier Dienstvertrag neuer Selbständiger normale GSVG- Pflichtvers. Freiberufler (Ärzte, Apoth., etc.) Versicherungsart ASVG ASVG ASVG GSVG 2/1/4 GSVG FSVG Kosten DG: Pensionsversicherung 12,55% 12,55% 15,00% 15,00% 20,00% Krankenversicherung 3,50% 3,25% 8,90% 8,90% Unfallversicherung 1,40% 1,40% 1,40% 79,31 79,31 79,31 Arbeitslosenversicherung 3,00% IESG 0,70% Wohnbauförderung 0,50% gesamt 1,40% 21,65% 17,20% 23,90% 23,90% 20,00% Kosten DN: Pensionsversicherung 10,25% 10,25% Krankenversicherung 3,40% 3,25% Arbeitslosenversicherung 3,00% Kammerumlage 0,50% Wohnbauförderung 0,50% Unfallversicherung gesamt 17,65% 13,50% gesamt DN-DG 1,40% 39,30% 30,70% 23,90% 23,90% 20,00%

14 Beitragsrecht Klassische Selbständige SV-Begründung Beginn und Ende Beitragsgrundlagenermittlung Fälligkeit der Beiträge Stundung Mehrfachversicherung Kleinstunternehmerregelung

15 2/1/1-3 GSVG Versicherte: SV-Begründung 1. durch Ausstellung einer Gewerbeberechtigung 2. Beginn eines Gesellschaftsverhältnisses bzw. 3. nachträgliche Bestellung zum Geschäftsführer Gewerbetreibende: Tag der Erlangung der Gewerbeberechtigung Wiederbetriebsmeldung eines ruhenden Gewerbes Gesellschafter: OHG/OEG + KG/KEG Beginn Tag des Firmenbuchantrages auf Eintritt Tag der Erlangung der Berechtigung durch die Ges. GesmbH Tag des Firmenbuchantrages auf GF-Bestellung Tag des Erwerbs von Gesellschaftsanteilen (Notariatsakt) Tag der Erlangung der Berechtigung durch die Ges.

16 Gewerbetreibende: Monatsletzter nach Gewerbelöschung (bei Magistrat, BH) Monatsletzter nach Ruhendmeldung (bei Wirtschaftskammer) Gesellschafter: Ende OHG/OEG + KG/KEG Monatsletzter nach Firmenbuchantrag auf Ausscheiden Monatsletzter nach Löschung/Ruhen der Berechtigung GesmbH Monatsletzter nach Firmenbuchantrag auf GF-Abberufung Monatsletzter nach Abtretung der Anteile (Notariatsakt) Monatsletzter nach Löschung/Ruhen der Berechtigung Werte 2001 Beitragssätze: PV: 14,5 % 15,0 % KV: 9,1 % 8,9 % UV: S 1.046,-- p.a. S 1.072,-- Beitragsgrundlagen: Mindest-BGRL (Neubeginner ab 1999): S ,-- Mindest-BGRL ( alte Gewerbetreibende): S ,-- S ,-- Höchst-BGRL: S ,-- S ,--

17 Beitragsermittlung 2002 vorläufig Beitragsgrundlage x Beitragssatz Einkommensteuerbescheid des drittvergangenen Jahres (1999) + Einkünfte aus Gewerbebetrieb/ selbständiger Erwerbstätigkeit + vorgeschriebene KV/PV-Beiträge - Veräußerungsgewinn, der wieder reinvestiert wurde * für neue selbständige niedrigere Mindest-BGRL; ab 2003 auch für Gewerbe x 1,064* x 1,093 * Aktualisierungsfaktor Höchst-BGRL BGRL Mindest-BGRL 1.142,87 * Beitragsermittlung 2002 endgültig Beitragsgrundlage x Beitragssatz Einkommensteuerbescheid des laufenden Jahres (2002) + Einkünfte aus Gewerbebetrieb / selbständiger Erwerbstätigkeit + vorgeschriebene KV/PV-Beiträge - Veräußerungsgewinn, der wieder reinvestiert wurde * für neue selbständige niedrigere Mindest-BGRL; ab 2003 auch für Gewerbetreibende Höchst-BGRL BGRL Mindest-BGRL 1.045,63 *

18 Beitragsgrundlagenbasis drittvorangegangenes Jahr EkStB des laufenden Jahres BGRL EkStB Antragsfrist bis Alternativ sofern für den Versicherten günstiger Jedoch keine Herauslösung einzelner Jahre Fälligkeit und Einhebung der Beiträge Fälligkeit: Monatsletzter des 2. Quartalsmonats Jän. Feb. Mär. Apr. Mai Jun. Jul. Aug. Sep. Okt. Nov. Dez. Zahlungsfrist: 15 Tage nach Fälligkeit (15.3., 15.6., 15.9., ) Verzugszinsen: Ab 16. Tag nach Fälligkeit (7,21 %) Mahnung: Mittels Postauftrag (2,18 ) Ab 9/2002: 3 Tage Respirofrist Eintreibung: Fahrnis-, Gehaltsexekution

19 Stundung von Beiträgen... bei einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse (Einkünfte im Beitragsjahr sind voraussichtlich geringer als die Einkünfte im drittvorangegangenem Kalenderjahr) Nachweis durch Erklärung des Steuerberaters Stundung der Beitragsdifferenz bis zur Berechnung der endgültigen Beiträge Mehrfachversicherung PV Gewerbetreibender / Freiberufler + Dienstnehmer (nicht Beamter) Differenzvorschreibung auf Antrag Bei Überzahlung: Erstattung (11,4 %) Höherversicherung (22,8 %)

20 Mehrfachversicherung KV Gewerbetreibender / Freiberufler + Dienstnehmer + Beamter + Pensionsbezug Differenzvorschreibung auf Antrag Zehntelregelung 2000: 1/10, 2001: 2/10, 2002: 3/10,... Erstattung (4 %) Kleinstunternehmerregelung Antrag: Ausnahme von PV und KV (nicht für Gesellschafter) Variante 1: Variante 2: Variante 3: bei Vorliegen von nicht mehr als 12 KM einer GSVG- Pflichtversicherung in den letzten 60 KM ab dem 57. Lebensjahr bei geringfügigen Umsätzen/Einkünften in den letzten 5 Jahren ab dem 65. Lebensjahr Jahresumsatz unter und Einkünfte unter 3.618,48

21 Einzelunternehmer Gewerbe Pflichtversicherung nach dem GSVG (SVA) als Mitglied einer WK Kein Gewerbe Pflichtversicherung über Versicherungsgrenze als neuer Selbständiger OHG / OEG Kammermitgliedschaft der Gesellschaft Gesellschafter unterliegen der Pflichtversicherung nach dem GSVG (SVA) Keine gewerbliche Tätigkeit der Gesellschaft Pflichtversicherung der Gesellschafter über der Versicherungsgrenze als neue Selbständige

22 KG / KEG Komplementär Unterliegt der Pflichtversicherung nach dem GSVG (SVA) Kommanditisten - Beschäftigungsverhältnis unterliegt der Pflichtversicherung nach dem ASVG (GKK) Kommanditisten - Unternehmerrisiko (Haftung über die Einlage hinaus, Geschäftsführungsbefugnisse bzw. Prokurist) unterliegt ab der Pflichtversicherung nach dem GSVG (SVA) - neue Selbständige Kommanditisten - nicht selbständig erwerbstätig (aufgrund der reinen Kapitalbeteiligung keine Pflichtversicherung) GmbH von 0-25 % ab unterliegt jeder lohnsteuerpflichtige Gesellschafter jedenfalls der Pflichtversicherung nach dem ASVG (GKK) von % tritt normale GSVG-Pflichtversicherung ein, ohne Kammermitgliedschaft der Gesellschaft kommt die Pflichtversicherung als neuer Selbständiger zum Tragen (bei Weisungsgebundenheit ist ASVG-Versicherung möglich) von % keine ASVG-Versicherung möglich, abhängig vom Gewerberecht normale GSVG-Pflichtversicherung oder Versicherung als neuer Selbständiger möglich

23 GesnbR Gesellschafter verfügt über Gewerberecht Normale Pflichtversicherung nach dem GSVG Gesellschafter verfügt über kein Gewerberecht Pflichtversicherung als neuer Selbständiger bei Überschreiten der Versicherungsgrenze Stille Gesellschaft Typische Stille Gesellschaft Gesellschafter erzielt Einkünfte aus Kapital - keine Pflichtversicherung (Geschäftsinhaber wahrscheinlich GSVG) Atypische Stille Gesellschaft Stiller Gesellschafter gilt grundsätzlich als Mitunternehmer und realisiert Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Es gelten für die Pflichtversicherung als neuer Selbständiger die selben Voraussetzungen wie beim Kommandidisten; da der stille Gesellschafter selbst über keinen Gewerbeschein verfügt, kann keine normale GSVG-Pflichtversicherung eintreten

24 Neue Selbständige Kennzeichen SV-Kriterien Versicherungsgrenzen SV-Begründung SV-Ausnahme Kennzeichen: Neuer Selbständiger Vertretung meist möglich überwiegend eigene Betriebsmittel Unabhängigkeit Zielschuldverhältnis (geschuldet wird Werk) Honorar, versteuert nach 22 o. 23 EStG

25 SV-Kriterien: Neue Selbständige im Inland betrieblich erwerbstätig aufgrund dieser Tätigkeit keine andere SV Einkünfte aus Gewerbe oder selbständiger Arbeit über Versicherungsgrenze 2/1/4 GSVG: Versicherungsgrenzen ausschließlich 2/1/4-Tätigkeit 6.453,36 andere Tätigkeit* ) bzw. Geldleistung** ) 3.618,48 * ) eine kurzfristige Erwerbstätigkeit innerhalb des Kalenderjahres genügt; ** ) Pension, Ruhegenuss, AMS-Geldleistung, Kranken-/Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld

26 2/1/4 Versicherte: SV-Begründung 1. durch Erklärung, wonach Einkünfte über Versicherungsgrenze erwartet werden 2. durch rückwirkende Einbeziehung nach Vorliegen des Einkommensteuerbescheides, wenn Versicherungsgrenze überschritten wurde 2/1/4 Versicherte: SV-Ausnahme Erreichen der Altersgrenze am * ) führt zur Ausnahme in PV: Frauen 55, Männer 57 Jahre * ) bei Kommanditisten: )

27 Erwerbstätigkeiten Echter Dienstvertrag wirtschaftliche Abhängigkeit, DN arbeitet mit Betriebsmitteln des DG Weisungsgebundenheit DN schuldet Zurverfügungstellung seiner Arbeitskraft für eine bestimmte Zeit DN darf sich ohne Zustimmung des DG nicht vertreten lassen freier Dienstvertrag DN arbeitet mit Betriebsmitteln des DG DN kann Arbeitszeit, Arbeitsort und Arbeitsablauf weitgehend selbst bestimmen DN schuldet Zurverfügungstellung seiner Arbeitskraft für eine bestimmte Zeit im Wesentlichen persönliche Dienstleistung gefordert Werkvertrag arbeitet mit eigenen Betriebsmitteln ist nicht weisungsgebunden verpflichtet sich nicht (nur) seine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen, sondern zur Herstellung eines (Erfolges) Werkes Vertretung / Hilfskräfte generell zulässig Reihenfolge der Prüfung für SV-Pflicht Echtes Dienstverhältnis ( 4/2 ASVG) Gewerblich Selbständiger ( 2/1/1-3 GSVG) oder Freiberufliche Tätigkeit ( 2 FSVG) Freies Dienstverhältnis ( 4/4 ASVG) Neuer Selbständiger ( 2/1/4 GSVG) Im Zweifelsfall entscheidet die GKK

28 NEUFÖG Neugründungsförderungsgesetz zur finanziellen Entlastung der Gründer. Bestimmte Abgaben, Gebühren.. werden auf Antrag nicht eingehoben. Beratung: - Kammermitglieder durch die Kammer, - Neue Selbständige durch die SVA Regelung gilt nur für Neugründungen bis Arbeitslosenversicherung für Selbständige Zeiten der Krankenversicherungspflicht als Selbständiger erstrecken den Rahmenzeitraum bei der Al-Rahmenzeit Dienstnehmer arbeitslos selbständig zum Beispiel für Erstbezug: 52 Wo. Arbeitslosenversicherungspflicht innerhalb 24 Monate (Rahmenzeit) vorerst befristet bis

29 Aktuelles Reduzierung der Mindestbeitragsgrundlage für Gewerbetreibende in der Krankenversicherung von 1045,63 auf 537 Euro! (Geringfügigkeitsgrenze im ASVG beträgt 301,54 Euro) Fixe SV-Kosten für Jungunternehmer und Neugründer (nicht neue Selbständige). Keine Nachbemessung in der Krankenversicherung in den ersten beiden Jahren.Mindestbeitrag 47,86 Euro im Monat, keine Nachbemessung auf max. 339,54 Euro. Höhere Unfallrenten für Unternehmer Neues Optionenmodell in der Krankenversicherung

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