Waldbesitzervereinigung Vilshofen-Griesbach w.v.

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1 Waldbesitzervereinigung Vilshofen-Griesbach w.v. Hinterskirchen 3, Beutelsbach Tel.: 08543/4333, Fax: 08543/ Internet: Verehrte Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, Die Vorhersagen der Klimaexperten bewahrheiten sich in diesem Jahr wiederum, in der Aussage von zunehmenden Witterungsextremen und auch einseitiger Niederschlagsverteilung. Die ausgeprägte Frühjahrstrockenheit verursacht nicht nur in der Landwirtschaft große Ertragseinbußen, sondern es fielen auch in den Wäldern großflächig Frühjahrspflanzungen zum Teil komplett aus, mit all den damit verbundenen Nachteilen für die Waldbesitzer. Auch sind die ersten Käferbefallsmeldungen um zwei Wochen früher eingetroffen als in normalen Jahren üblich. Diese Tatsache verdeutlicht einmal mehr, wie wichtig es für die Waldbesitzer ist, bei Neubegründungen auf Naturverjüngung zu setzen, um nur mit den kräftigsten und angepasstesten Vertretern der verschiedenen Arten neue Fundamente zu gründen. All die Diskussionen um Verbissgutachten und Abschussplan in letzter Zeit, haben zumindest die Gesamtproblematik auf die Tagesordnung gebracht, und in weiten Teilen die Jägerschaft für die Belange der Waldbesitzer sensibilisiert. Trotzdem ist weiterhin in respektvollem Umgang miteinander und im Gespräch und gemeinsamen Waldbegängen die Ist Situation zu erörtern und entsprechend zu reagieren, um letztendlich der Sache zu dienen, die in der Konsequenz nachhaltig für alle Beteiligten nur Vorteile bringen kann. Nach der Wirtschaftskrise hat sich die Nachfrage und der Preis von Nutzholz in annehmbarer Weise festigen können. Das Atomunglück in Fukushima hat ein Umdenken quer durch alle Bevölkerungsschichten und politischen Parteien hervorgerufen. Der Ausstieg aus dem Billig Atomstrom ist mittelfristig beschlossen alles redet von regenerativen Energien. Endlich erfahren auch unsere Restholzsortimente eine ihnen gebührende Wertschätzung als Energielieferant: nachwachsend und klimaneutral, aus der Region. In diesem Sinne Mit besten Grüßen, August Hasreiter, 1. Vorsitzender der Waldbesitzervereinigung Vilshofen-Griesbach w.v.

2 Holzmarkt Die Holzpreise sind derzeit auf einem Höchststand! Trotzdem schrumpfen die Lagerbestände der holzverarbeitenden Betriebe bedenklich. Die großen Säger orientieren sich beim Rundholzeinkauf auf die Nachbarländer, kleinere Betriebe müssen sich vor Ort versorgen, was zunehmend schwieriger wird. Vor allem im Kleinprivatwald wird in den Sommermonaten traditionell der Holzeinschlag aufgrund des Arbeitsschwerpunktes in der Landwirtschaft zurückgefahren. Wer aufgrund der guten Marktsituation und der hohen Preise trotzdem Holz machen möchte, kann den Holzeinschlag auch von der WBV organisieren lassen. Maschinelle und motormanuelle Kapazitäten stehen zur Verfügung. Die Abwicklung erfolgt aufgrund der hohen Nachfrage zügig. Auch das Restholz, aus Forstschutzgründen besonders im Sommer ein Thema, kann zeitnah aufgearbeitet werden. Für Fichte wird zur Zeit netto bis zu 100,- /fm (B 2b+) bezahlt. Papierholz wird für 36,- /rm abgenommen. Über das aktuelle Preisgeschehen informieren Sie sich bitte direkt bei der WBV - Geschäftstelle oder auf unserer Homepage.. Aushaltung: Fi-Ta - Schleifholz darf den Durchmesser von 10 cm ohne Rinde am schwächeren Ende sowie die Länge von 2 m nicht unterschreiten. Das Holz muss frisch sein (kein Käferholz!). Achten Sie auf eine saubere Entastung. Standardlängen (=Fixlängen) müssen gesund, frisch, feinastig und vor allem gerade sein. Der Zopf darf 15 cm m.r. nicht unterschreiten. Die Länge der Fixlängen hängt vom Wunsch des Käufers ab. Deshalb setzen Sie sich bitte vor der Aufarbeitung unbedingt mit der WBV in Verbindung. Pro Waldbesitzer und Lagerplatz wäre eine Menge von 20 fm wünschenswert. Bei kleineren Mengen muss aufgrund von logistischen Schwierigkeiten für den Käufer (Abfuhr, aufwendige Trennung der Lose usw.) ein Preisabschlag vorgenommen werden. Bitte besprechen Sie sich vor dem Einschlag mit dem Geschäftsführer. Nadelstammholz sollte zwischen 15 und maximal 21 m (Straßenverkehrsordnung) lang sein. Der Zopfdurchmesser bei starken Stammholzlosen soll 18 cm o.r. nicht unterschreiten (Stärkeklasse ab 2b). Schwächere Hölzer der Stärke 1b, 2a, teilweise 2b können sowohl als Langholz (Zopf bis 16 cm) als auch als Fixlängen vermarktet werden. Vermeiden sie es bitte, starke und schwache Stämme in einem Los zusammenzufassen. Informieren Sie sich vor der Aufarbeitung unbedingt bei der WBV. Pro Lagerplatz ist eine Mindestmenge von 25 fm anzustreben. Bitte lagern Sie Ihr Holz an einer LKW-befahrbaren Straße. Achten Sie bei kleineren Losen auf eine Zulademöglichkeit. Förderung der Nachbesserung in Forstkulturen Das Frühjahr 2011 war laut Meteorologen das trockenste Frühjahr seit mehr als 100 Jahren. Viele Forstkulturen weisen deshalb erhebliche Trockenschäden und Pflanzenausfälle auf. Im aktuellen forstlichen Förderprogramm ( WALDFÖPR 2007 ) besteht die Möglichkeit, ausgefallene Pflanzen in der Kultur über den Richtlinienpunkt Nachbesserung finanziell zu fördern. Folgende Voraussetzungen für eine Förderung der Nachbesserung müssen gegeben sein: Der Waldbesitzer hat den Ausfall der Pflanzen nicht selbst zu vertreten bzw. er kann keinen Schadenersatzanspruch gegenüber Dritten geltend zu machen. Aufgrund eines natürlichen Ereignisses ( wie zum Beispiel Trockenheit, Frost, Pilzbefall ) sind mehr als 30% einer bereits geförderten Maßnahme ( Pflanzung oder Saat ) ausgefallen. Vor der Nachpflanzung muss unbedingt ein Ortstermin mit dem zuständigen Revierförster stattgefunden haben. Eine notwendige Nachbesserung wird nämlich in einem separaten Förderantrag abgewickelt. Für einen betroffenen Waldbesitzer empfiehlt es sich deshalb, umgehend mit dem örtlichen Förster vom AELF Passau Kontakt aufzunehmen. Eine Übersicht der Forstreviere im Landkreis finden Sie auch unter Bei einem Ortstermin wird dann die Förderfähigkeit überprüft und das Ausfallprozent auf der Förderfläche ermittelt. Anschließend wird die Höhe der Förderung festgestellt. Die Fördersätze der Nachbesserung sind aber geringer als bei der Wiederaufforstung. In begründeten Fällen ( wie z.b. bei Kulturen mit Eschentriebsterben ) und nach forstfachlicher Begutachtung durch den Förster ist bei einer Nachbesserung auch ein Wechsel zu einer anderen Baumart möglich. Christoph Rauscher, Forstrevier Vilshofen AELF Passau-Rotthalmünster

3 Neues Versicherungsmodell für WBV-Mitglieder Die Versicherungsstelle Deutscher Wald und Herr Schneider von der AXA haben in Zusammenarbeit mit der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Niederbayern e.v. einige interessante Rahmenvereinbarungen erarbeitet, die exklusiv von den Mitgliedern der WBV auf Wunsch in Anspruch genommen werden können. Das Ziel, einen weitreichenden Versicherungsschutz zu einem außergewöhnlich günstigen Preis anbieten zu können, wurde erreicht. Nachstehend geben wir Ihnen einen kurzen Überblick der bereits bestehenden Rahmenvereinbarungen, die Sie über Ihre WBV sehr unbürokratisch beantragen können. Rahmenvereinbarung Waldbesitzer- Haftpflichtversicherung Bezieht sich auf die Haftpflichtschäden, die aus dem Besitz, dem Betreten und der Bewirtschaftung ( inkl. Verletzung der Verkehrssicherungspflicht ) der angemeldeten Waldflächen resultieren. Der Waldbesitzer( Versicherungsnehmer ) hat gegenüber dem Versicherer einen sog. Freistellungsanspruch. Der Versicherer handelt somit für den Waldbesitzer. Den Freistellungsanspruch erfüllt der Versicherer durch Zahlung an Dritte bei begründeten Forderungen oder durch Abwehr von unbegründeten Forderungen ( passiver Rechtsschutz ). Schadenbeispiele: - Bei leichtem Wind stürzt eine alte Buche aus dem Waldtrauf auf das angrenzende bebaute Grundstück und zerstört dort das Dach eines Wohnhauses. Es kommt zu einem hohen Sachschaden und der Hauseigentümer verklagt den Waldbesitzer. Ein Gutachten ergibt, dass der äußerlich gesund erscheinende Baum im Wurzelbereich durch den Brandkrustenpilz befallen war. Das Gericht weist dem Waldbesitzer eine Teilschuld zu. Im Rahmen eines Vergleichs hat der Waldbesitzer 50% der Kosten zu tragen. - Ein Waldbesitzer fällt einen großkronigen Baum an der Grenze seines Waldstücks. Durch eine fehlerhafte Fälltechnik reißt die Bruchleiste vorzeitig ab und der Baum fällt auf das Nachbargrundstück. Dort zerstört er den Kulturzaun und beschädigt die inzwischen 10jährige Aufforstung. - Beim Rücken von Langholz wird ein Grenzstein versehentlich umgedrückt. Der Grundstücksnachbar fordert über seinen Rechtsanwalt die Wiederherstellung des Grenzzeichens, eine Neuvermessung des Grenzverlaufs sowie neben den Anwaltskosten eine angemessene Entschädigung für den entstandenen Ärger. Versicherungssummen: 3.000,000,- pauschal für Personenschäden und sonstige Schäden ( Sach-und Vermögensschäden) Prämie: 0,69 pro ha Forstbetriebsfläche ( zzgl. 19% Versicherungssteuer ) Rahmenvereinbarung Umweltschadenhaftpflichtversicherung ( gilt nur in Verbindung mit der Waldbesitzer-Haftpflichtversicherung ) Bezieht sich auf die Haftpflichtschäden, die aus der öffentlich-rechtlichen Verpflichtung des Forstbetriebsinhabers zur Vermeidung und Sanierung von erheblichen Umweltschäden oder der Erstattung der hierfür anfallenden Kosten ( Verursacherprinzip) resultieren. Die Versicherungsleistungen beinhalten die Prüfung der gesetzlichen Pflichten des Versicherungsnehmers, die Abwehr einer unberechtigten Inanspruchnahme, die Übernahme berechtigter Sanierungs- und Kostentragungspflichten sowie die Erstattung anfallender Gutachter-und Sachverständigenkosten. Schadenbeispiel: Die vom Waldbesitzer beauftragten Hilfskräfte fällen unbeabsichtigt eine alte Kiefer mit einem besetzten Schwarzstorchnest. Der örtliche Naturschutzverein meldet den Fall der Unteren Naturschutzbehörde. Dieses seltene Schwarzstorchvorkommen ist der Naturschutzbehörde bekannt. Von Amts wegen wird der Waldbesitzer verpflichtet den Schaden in Form einer sehr aufwendigen und teueren Ausgleichsmaßnahme zu ersetzen. Versicherungssumme: ,- Prämie: 0,29 pro ha Forstbetriebsfläche ( zzgl. 19% Versicherungssteuer ) Rahmenvereinbarung Waldbrandversicherung Die vereinbarte Entschädigung ( Die Entschädigungssummenstaffel erhalten Sie über Herrn Schneider von der AXA ) gilt als Vermögensausgleich für den Sachschaden am vernichteten Bestand. Prämie: 0,75 pro ha Forstbetriebsfläche ( zzgl. 19% Versicherungssteuer ) Rahmenvereinbarung Wald-Sturmversicherung ( gilt nur in Verbindung mit der Waldbrand- oder Waldbesitzerhaftpflichtversicherung ) Vereinbart wird eine pauschale Versicherungssumme von 4.000,- je Hektar Sturmschadenfläche. Die vereinbarte Entschädigung gilt als Vermögensausgleich für den Sachschaden am vernichteten Bestand. Erlöse aus dem Verkauf des Sturmschadensholzes verbleiben ohne Abzug beim Waldbesitzer. Versichert gelten Waldbestände, die auf Grund des Sturmschadens wieder aufgeforstet werden müssen, Einzelstammwürfe bzw. brüche bleiben bei der Berechnung der Sturmschadensfläche unberücksichtigt. Nähere Angaben zur Schadensberechnung erhalten Sie über Herrn Schneider von der AXA. Prämie: 4,40 pro ha Forstbetriebsfläche ( zzgl. 19% Versicherungssteuer

4 Anmerkungen Die vorgenannten Prämien beruhen auf einem angenommenen Wert von mind ha Gesamtforstfläche aller WBVen und FBGen und deren einzelner Mitglieder, die den jeweiligen Versicherungsschutz wünschen. Bei einer größeren Beteiligung an den Rahmenvereinbarungen können diese Prämien noch entsprechend reduziert werden. Somit stehen dem einzelnen Mitglied Rahmenvereinbarungen zur Verfügung, die es ihm ermöglichen, für einen Jahresbeitrag von 6,13 pro ha Forstbetriebsfläche ( zzgl. 19% Versicherungssteuer ) einen maximalen Versicherungsschutz zu erlangen. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an: bleiben anschließend noch einige Zeit schlaff an den Trieben hängen. Meldungen aus den verschiedenen Ämtern zeigen ein regional sehr unterschiedliches Bild der Schäden: Eschen sind landesweit betroffen. Die Eschen trieben heuer vermutlich geschwächt durch den frühen Blattfall und die starke Fruktifikation im vergangenen Jahr vergleichsweise spät aus. Welche Auswirkungen die Spätfrostschäden auf vom Eschentriebsterben befallene Eschen haben, bleibt abzuwarten. Insgesamt gibt der Austrieb zahlreicher Eschen bisher Anlass zur Sorge. Versicherungsbüro Markus Schneider Büro Süd Kirchaitnach Kollnburg Tel.: 09942/ Fax: 09942/ Sie haben auch die Möglichkeit, über unsere Geschäftsstelle die Anträge für die Versicherung anzufordern. Information aus dem AELF Aus aktuellem Anlass: Thema Spätfrost Vereinzelt wurden Frostmeldungen an Fichte und Buche gemeldet, in ganz Bayern litten die Maitriebe der Tanne an Erfrierungen. Schäden an Eichen wurden nur sehr vereinzelt gemeldet. Trotz des teilweise dramatischen Schadbildes ist es den Bäumen ( insb. Eiche, Lärche ) vielfach bereits im gleichen Jahr noch möglich, durch Neuaustrieb die Schäden zu kompensieren. Mit Zuwachsverlusten, Bildung nur schmaler Jahrringe bzw. Doppelringbildung bei gestoppter kambialer Tätigkeit oder Minderung des Samenertrages ist allerdings dann zu rechnen, wenn der Leittrieb oder große Teile der grünen Krone geschädigt sind. Außer einer regelmäßigen Beobachtung dieser Bestände ist keine Gegenmaßnahme akut notwendig. Am 3./4. Mai zog eine Kaltfront über weite Teile Bayerns und verursachte vielerorts typische Spätfrostschäden an jungen Laub- und Nadelbeständen. Durch die Minustemperaturen wurden in einer Höhe von bis zu fünf Metern Blätter bzw. Nadeln der frischen Triebe geschädigt. In Folge starben diese innerhalb weniger Tage ab. Dabei verfärben sich die Blätter/Nadeln im Allgemeinen braun bis schwärzlich und Andererseits ist es vor allem bei der Verjüngung von spätfrostempfindlichen Baumarten ( Buche, Tanne) in ausgesprochenen Spätfrostlagen ( Senken, Unterhänge ) umso wichtiger, eine Überschirmung durch Altbäume sicherzustellen. Gegen Spätfrostschäden ist dies die beste Schutzmaßnahme, denn durch Erhalt des Waldinnenklimas sind die bodennahen Temperaturen in den überschirmten Bereichen deutlich milder als auf der Freifläche.

5 Borkenkäfermonitoring Die sehr warmen Temperaturen im April haben heuer landesweit eine Woche früher als letztes Jahr zu einem starken Schwärmflug des Buchdruckers geführt. An Fallenstandorten in Niederbayern und Unterfranken wurden bereits in der ersten Flugwoche( April ) jeweils rund Käfer pro Falle gefangen. Ende April, nach dem warmen Osterwochenende erreichten die Fangzahlen Werte zwischen und Käfer pro Falle. Maximale Fangzahlen traten bemerkenswerterweise überwiegend in den höheren Lagen auf. Derart hohe Fangzahlen sind für den April ungewöhnlich. Aus vielen Gegenden wird der Befall liegenden Holzes, aber auch teilweise schon an stehendem Holz gemeldet. Auch die ausgelegten Bruthölzer wurden schon rege besiedelt, die Käfer haben mit der Eiablage begonnen. Aus diesen Gründen ist eine intensive Bohrmehlsuche von großer Bedeutung! Alte Käfernester aus dem Vorjahr müssen spätestens jetzt ausgeräumt sein. Dürre Bäume, aus denen die Käfer bereits ausgeflogen sind, können im Bestand verbleiben sie sind nicht mehr waldschutzrelevant. Bei Entnahme von liegend- oder stehendbefallenem Holz können Elternkäfer und deren Brut jetzt gleichzeitig abgeschöpft werden, bevor sich diese fertig entwickeln und erneut schwärmen kann. Sofern eine zügige Abfuhr nicht möglich ist, muss ein Lagerabstand von mindestens 500 m zum nächsten Wald eingehalten werden, um keinen Stehendbefall zu provozieren. (Zeitler, LWF Bayern) Hackschnitzel Holz als nachwachsender Energieträger kommt dank ständig verbesserter Technik immer häufiger zum Einsatz. Heutzutage ist das Heizen mit einer vollautomatischen Anlage für Hackschnitzel ähnlich komfortabel wie z.b. eine Ölheizung. Bioenergie in Form von Holz ist gespeicherte Sonnenenergie mit vielen Vorteilen. Daher kommen Hackschnitzelheizungen nicht mehr nur vorwiegend bei Landwirten und Waldbesitzern zum Einsatz, sondern vermehrt auch in kommunalen Einrichtungen und in großen Heizkraftwerken. Die WBV beliefert unter anderem sowohl die Gemeinde Otterskirchen, die mit einer großen Hackschnitzelheizung Schule, Kindergarten und Feuerwehrhaus warm hält, als auch das Gymnasium Vilshofen. Maßeinheiten für Hackschnitzel: 1 Festmeter Fm = 1m3 reine Holzmasse ohne Hohlräume 1 Raummeter Rm = 1m3 lose geschichtetes Holz mit Hohlräumen 1Schüttraummeter srm = 1m3 Holz/Hackschnitzel geschüttet mit Hohlräumen 1 Festmeter Fm Holz = Ca. 2,5 srm Hackschnitzel 1 Raummeter Rm Holz = Ca. 1,5 srm Hackschnitzel Die Umrechnung von Raummaßen in Gewichtsmaße bei Hackschnitzeln ist exakt nur mit Hilfe von Angabe des Wassergehalts und der Baumart möglich. Grundsätzlich kann man sich jedoch an folgende Werte halten:

6 1 t atro Hackschnitzel aus Laubholz 1 t atro Hackschnitzel aus Nadelholz = 1,5 fm = 3,75 srm = 2,5 fm = 5,50 srm Um sich bei Hiebsmaßnahmen die anfallende Hackschnitzelmenge errechnen zu können, gelten folgende Richtlinien: 100 fm Fichten-Stammholz srm Hackgut aus Gipfel-Astmaterial Ist das Gipfel-Astmaterial zu einem Polter aufgerichtet, dann kann aus Länge x Breite x Höhe das Raummaß des Polters ermittelt werden. 100 rm Durchforstungsmaterial ( Gipfel, Äste ) 50 srm Hackschnitzel Ein idealer Lagerplatz sollte folgende Bedingungen erfüllen: Gute Durchlüftung Sonniger Standort Trockener Untergrund 100 rm Material bei Ast- und Heckenpflege 33 srm Hackschnitzel Lagerung von Hackholz: Erntefrisches Holz enthält 50-60% Wasser. Die verletzten Holzzellen von Hackschnitzeln bieten Fäule - sowie Schimmelpilzen bei hohen Wassergehalten einen idealen Nährboden. Werden frische Hackschnitzel eingelagert kommt es infolge von Pilzwachstum und bakterieller Aktivität zu erheblichen jährlichen Substanzverlusten von etwa 20-35% der Trockenmasse. Erst bei Wassergehalten unter 20% findet praktisch kein Pilzwachstum mehr statt. Daher empfiehlt es sich, Hackschnitzel vorzutrocknen. Allein die Vortrocknung des Hackgutes auf einem geeigneten Lagerplatz kann den Wassergehalt innerhalb einiger Monate schon auf 30% senken. Möglichkeit einer ganzjährigen Anfahrt Für die Lagerung von Hackschnitzeln gelten folgende Empfehlungen: Holz möglichst in ungehackter Form vortrocknen bzw. vorlagern Lagerdauer der Schnitzel kurz halten ( Anhaltswert : 3 Monate ) Möglichst wenig Grünanteile ( Nadeln, Laub) einlagern Anteil der Feinfraktion niedrig halten Grobhackgut ( ab 50 mm ) trocknet besser ( Pilzentwicklung geringer)

7 Lehrfahrt am 23.Juli 2011 nach Metten und St.Englmar In einer Höhe von bis zu 30 Metern über dem Boden erhalten wir einen Blick in die Baumkronen des Bergmischwaldbestandes und bei schönem Wetter eine phantastische Aussicht in das Niederbayerische Hügelland. Klassik und Moderne : in diesem Spannungsfeld bewegt sich die Lehrfahrt am 23.Juli 2011 nach Metten und St.Englmar im Bayerischer Wald. Wir beginnen nach einer hoffentlich erfreulich kurzen Busfahrt im Klosterwald Metten. Unter der Führung von Forstdirektor Hans Gaisbauer und Forstamtmann Christian Kilger vom AELF in Deggendorf besichtigen wir zuerst den Klosterwald Metten. In diesem ca. 370 ha großen Forstbetrieb am Fuß des Bayerischen Waldes erfolgt ein stetiger Waldumbau hin zu mehr Laubhölzern. Unter der Vielzahl der Möglichkeiten entschieden wir uns für die Besichtigung der Pflegeflächen, in denen seit nunmehr 20 Jahren nach modernen Gesichtspunkten gearbeitet wird. Als kleines Schmankerl wartet noch eine jetzt 2- jährige Schwarznuß-Kultur auf uns. Das Thema Naturverjüngung soll ebenfalls gestreift werden. Klassik und Moderne begegnen sich auch in der Bibliothek des Klosters Metten, durch die wir anschließend geführt werden. Sowohl die Bände, als auch die weltberühmten Barockräume der alten Bibliothek und der modern gestaltete Erweiterungsbau werden uns in Erstaunen versetzen. Zu einer abschließenden gemütlichen Brotzeit fahren wir zum Bergasthof Hinterwies, der mitten im Ski,- und Wandergebiet am Pröller gelegen ist. Abfahrtszeiten: 7.00 h Rotthalmünster, Marktplatz 7.15 h Griesbach, Parkplatz Nord 7.30 h Ortenburg, Volksfestplatz 7.45 h Vilshofen, Bergerparkplatz 7.55 h Reitern, Sportplatz 8.30 h Ankunft Metten Nach dem Mittagessen direkt am Kloster geht die Reise zum Waldwipfelweg bei St Englmar im Landkreis Straubing-Bogen. Es wird ein Unkostenbeitrag ( Busfahrt, Eintritt Bibliothek, Waldwipfelpfad ) von 20,- pro Person erhoben. Anmeldeschluss: Anmeldung: Geschäftsstelle der WBV Tel.: 08543/4333 Auf Ihre zahlreiche Teilnahme freut sich das Team der WBV.

8 WBV Vilshofen-Griesbach w.v., Rundbrief Juni 2011 Verabschiedung des langjährigen WBV-Kassiers Herbert Kehrer Auf der diesjährigen Jahreshauptversammlung am wurde unser langjähriger WBV-Kassier Herbert Kehrer verabschiedet. Herr Kehrer war seit 1983 ohne Unterbrechung als Kassier für die WBV tätig. Mit großem persönlichem und vor allem zeitlichem Einsatz hat er sich all die Jahre für die WBV stark gemacht. Nun hat er planmäßig zur Jahreshauptversammlung 2011 sein Amt zur Verfügung gestellt. Von links: Gerhard Benra, Geschäftsführer, der ehemalige Kassier, Herbert Kehrer, 1. Vorstand August Hasreiter, Georg Huber, Forstwirtschaftliche Vereinigung Niederbayern, der neue Kassier, Markus Zwicklbauer Der 1. Vorstand Herr Hasreiter bedankt sich bei Herrn Kehrer Als Nachfolger von Herrn Kehrer, hat sich Herr Markus Zwicklbauer aus Fürstenzell zur Verfügung gestellt. Herr Zwicklbauer wurde von den anwesenden WBV-Mitgliedern einstimmig zum neuen Kassier gewählt. Die WBV bedankt sich bei Herrn Zwicklbauer für seine Bereitschaft, sich für die die WBV zu engagieren. Die Vorstandschaft und die Geschäftsführung der WBV Vilshofen- Griesbach w.v. bedanken sich bei Herrn Kehrer herzlich für die vielen ehrenamtlich geleisteten Arbeitsstunden und seinen unermüdlichen Einsatz im Dienste der WBV. Impressum Verantwortlich für den Rundbrief der WBV: August Hasreiter, 1.Vorsitzender der WBV Vilshofen-Griesbach w.v.,gerhard Benra, Geschäftsführer WBV, für alle sonstigen Beiträge der angeführte Autor;Herausgeber: WBV Vilshofen-Griesbach w.v., Hinterskirchen 3, Beutelsbach; Der Bezugspreis für den Rundbrief Juni 2011 ist im Mitgliedsbeitrag enthalten. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Herausgebers und mit Quellenangabe

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