Schriftliche Anfrage. Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom Bayerischer Landtag

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1 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/ Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Christine Kamm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom Berücksichtigung der Aufgaben der Eingliederungshilfe im kommenden Finanzausgleich Die Aufgaben auch der en Eingliederungshilfe wurden den Bezirken zugewiesen, damit die Hilfen in diesem Bereich aus einer Hand gewährt werden können. Die derzeitige Gewährung der en Hilfen ist weiterhin heterogen und weist Lücken und Mängel auf. Zudem stehen die bayerischen Bezirke unter erheblichem Kostendruck. Bund und Land weigern sich, sich in angemessener Art und Weise an den Kosten der Inklusion zu beteiligen, nur 240 Mio. Euro der Finanzzuweisungen an die Bezirke sind reine Landesmittel. Ergänzend zu den Informationen der Drucksache 16/3649, in denen die Entwicklung bis 2008 dargestellt ist, stelle ich folgende Anfrage: 1. Wie haben sich die Hebesätze der Bezirksumlagen in den verschiedenen bayerischen Bezirken in den letzten 2 Jahren entwickelt, wie die Einwohnerzahlen und die Zahlen der Schwerbehinderten und wie die jeweiligen Zuweisungen aus dem Art. 15 FAG an die jeweiligen Bezirke? 2. Wie haben sich in den einzelnen Bezirken die Fallzahlen und die Gesamtkosten im SGB XII getrennt nach en Maßnahmen und en Maßnahmen entwickelt, aufgeschlüsselt nach Menschen mit geistiger, körperlicher, psychischer und Sinnesbehinderung, wie die jeweiligen Fallzahlen und wie entwickelten sich diese Fallzahlen im Verhältnis zu den Einwohnerzahlen der jeweiligen Bezirke? 3. In welchem Umfang in Bezug auf Fallzahlen und Kosten sind bei den einzelnen Bezirken die unterschiedlichen en Eingliederungshilfen (im Bereich Bildung, Wohnen, Arbeit, Hilfen im Alltag) in den letzten 3 Jahren in den jeweiligen Bezirken ausgebaut worden? 4. In welchem Umfang wurden in den Werkstätten Menschen mit geistiger, Menschen mit psychischer, Menschen mit körperlicher und Menschen mit Mehrfachbehinderung neu aufgenommen? Welche konkreten Initiativen entfalten die Bezirke, um Alternativen zur den WfbM zu entwickeln? Wie hoch sind die Zahlen an Behinderten in den einzelnen Bezirken, die 2009 und 2010 von der WfbM in den ersten Arbeitsmarkt gewechselt sind? 5. Inwieweit unterscheiden sich die Standards beim Behinderten-Fahrdienst seit Übernahme der Zuständigkeit zum Bezirk im Hinblick auf Leistungsgewährung, Leistungsumfang und Freigrenzen von Einkommen und Vermögen zwischen den einzelnen Bezirken? Wie wird die Zuweisung von Leistungsberechtigten an kostengünstigere Einrichtungen in den einzelnen Bezirken gehandhabt? 6. Inwieweit unterscheiden sich die Standards bei der Gewährung von Integrationshelfer(n)/-innen und Schulbegleiter(n)/-innen? Wie hoch sind die Beträge in den einzelnen Bezirken bei der Übernahme von Schulgeld von behinderten Kindern? Warum wird dieses Schulgeld nicht von der Landesebene getragen? 7. Welche Maßnahmen sind aus Sicht der Staatsregierung erforderlich, um die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen? Wann ist mit Ergebnissen zur Beteiligung an der Modellphase und wann mit einem Gesamtplanverfahren für geistig/körperlich Behinderte zu rechnen? Gibt es schon Zwischenergebnisse zu dem Modellprojekt Bezirk Oberbayern Flexibilisierung, dem Modellprojekt Bezirk Mittelfranken Leistungsmodule und zu den Modellprojekten Chancen schaffen und Job 4000? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom Die Schriftliche Anfrage der Frau Abgeordneten Christine Kamm beantworte ich nach Einschaltung des Verbandes der bayerischen Bezirke und der Staatsministerien der Finanzen sowie für Unterricht und Kultus wie folgt: Zu 1.: a) Bezirksumlagesätze Umlagesätze der Bezirke für die Bezirksumlage in v. H. der Umlagegrundlagen Oberbayern 19,60 21,00 Niederbayern 16,60 18,00 Oberpfalz 14,00 15,00 Oberfranken 14,00 16,00 Mittelfranken 18,90 20,40 Unterfranken 15,50 16,10 Schwaben 18,90 19,90 Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung / Statistik: Bezirks- und Kreisumlagen Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter - Parlamentspapiere abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter - Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.

2 Seite 2 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/7003 b) Einwohner und schwerbehinderte Menschen in Bayern Bevölkerung am Anerkannte Schwerbehinderte zum Oberbayern Niederbayern Oberpfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben Bayern insges Veränderung ggü. Vorjahr - 0,08 % + 2,05 % Quellen: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung / Statistik: Bevölkerungsstand Bayerns Strukturstatistik des Zentrums Bayern Familie und Soziales Für das FJahr 2010 liegen noch keine abschließenden Zahlen vor. Frage 2: c) Zuweisungen nach Art. 15 FAG Zuweisungen an die Bezirke nach Art. 15 FAG in Mio Oberbayern 63,8 108,5 Niederbayern 74,9 72,6 Wie haben sich in den einzelnen Bezirken die Fallzahlen und die Gesamtkosten im SGB XII getrennt stellte den nach Bezirken en in 2009 Maßnahmen staatliche Mittel und inen Oberfranken Maßnahmen entwickelt, 68,0 aufgeschlüsselt 60,0 Oberpfalz 87,6 80,8 Der Freistaat Höhe von 580,0 Mio. und in 2010 Landesmittel in Höhe Mittelfranken 130,9 113,1 von 583,6 Mio. nach Menschen zur Verfügung. mit geistiger, Auch Mittel, körperlicher, die dem all-psychischegemeinen Steuerverbund Unterfranken und Sinnesbehinderung, 61,0 wie die 58,7jeweili- gen Fallzahlen Schwaben 93,8 89,9 und und dem wie Kfz-Steuerersatzverbund entwickelten sich diese Bayern Fallzahlen insges. im Verhältnis 580,0 zu den Einwohnerzahlen der des jeweiligen Freistaates Bezirke? dar. Quelle: Ergebnisse der Berechnungen des Bayerischen Landesamtes für 583,6 entstammen, werden aus dem Staatshaushalt geleistet und stellen Leistungen Statistik und Datenverarbeitung a) Entwicklung der Fallzahlen Zu 2.: a) Entwicklung der Fallzahlen Fallzahlen der Bezirke für Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem SGB XII 2009 Bezirk 2008 Oberbayern keine Angaben möglich Niederbayern Oberpfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben insgesamt Zahlen hierzu liegen noch nicht vor Quelle: Erhebungen der Bezirke zu Fallzahlen im Verlauf eines Jahres. Darin sind auch Mehrfachzählungen von Empfängern sowohl er als auch er Leistungen enthalten. Der Bezirk Oberbayern konnte aus EDV-technischen Gründen für 2008 keine Fallzahlen melden. Auch den übrigen Bezirken waren hinsichtlich der en Leistungen für 2008 keine

3 Drucksache 16/7003 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Seite 3 b) Entwicklung der Nettoausgaben Der Bezirk Oberbayern konnte aus EDV-technischen Gründen für 2008 keine Fallzahlen melden. Auch den übrigen Bezirken waren hinsichtlich der en Leistungen für 2008 keine abschließenden Angaben möglich, da die Leistungsgewährung 2008 größtenteils noch durch die Landkreise und kreisfreien Städte im Rahmen der Delegation erfolgte. Insoweit ist eine Vergleichbarkeit der en Leistungen nicht gegeben. Nettoausgaben der Bezirke für Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem SGB XII - in Mio Bezirk 2008 Oberbayern 56,4 509,3 Niederbayern 9,0 123,4 Oberpfalz 8,8 105,9 Oberfranken 7,3 104,6 Mittelfranken 23,6 214,0 Unterfranken 6,0 129,8 Schwaben 14,8 217,6 insgesamt 125, , ,7 575,3 Angaben hierzu 14,3 134,0 liegen noch 10,6 119,1 nicht vor. 10,6 119,4 30,6 245,5 15,5 143,7 21,7 226,7 182, ,7 Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung/ Statistische Berichte Sozialhilfe in Bayern - Reine Ausgaben / Nettoausgaben der überörtlichen Träger c) Aufschlüsselung nach Behinderungsarten e Eingliederungshilfeleistungen gewährt. Fallzahlen und Kosten hierzu konnten nicht ermittelt werden, da aufgrund der Vielfältigkeit der möglichen Leistungen eine ein- c) Aufschlüsselung nach Behinderungsarten Eine Aufschlüsselung der Fallzahlen sowie der Nettoausgaben nach Behinderungsarten ist nicht möglich, da Angaben - 5 deutige - Zuordnung zu den einzelnen Bereichen nicht möglich ist. nach Behinderungsarten ist nicht hierzu Eine weder Aufschlüsselung allen Bezirken zur der Verfügung Fallzahlen stehen sowie noch der Nettoausgaben Sozialhilfestatistik entnommen werden können. möglich, Den Statistischen da Angaben Berichten hierzu weder des Bayerischen allen Bezirken Landesamtes Den zur Verfügung Statistischen für Statistik stehen, Berichten und noch des Datenverarbeitung Bayerischen der Sozialhilfestatistik entnommen werden können. für Statistik und Datenverarbeitung können hinsichtlich fol- Landesamtes Zu 3.: Im Rahmen können der hinsichtlich angesprochenen folgender Bereiche Hilfearten werden vielfältige Angaben gender entnommen Hilfearten werden: Angaben entnommen werden: Eingliederungshilfeleistungen der örtlichen und überörtlichen Sozialhilfeträger Frage 3: In welchem Umfang in Bezug auf außerhalb Fallzahlen von und Einrichtungen Kosten sind bei den einzelnen Bezirken die unterschiedlichen en Eingliederungshilfen (im Bereich Bildung, Wohnen, Arbeit, Hilfen im Bruttoausgaben in Mio. Empfänger am Jahresende Alltag) in den letzten 3 Jahren in den jeweiligen Bezirken ausgebaut worden? Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ,02 0, Im Rahmen der angesprochenen Bereiche werden vielfältige e Eingliederungshilfeleis- Leistungen gewährt. zur Teilhabe Fallzahlen amund Kosten 110,34 hierzu konnten 158,0 nicht ermittelt werden, da aufgrund der Vielfältigkeit Leben in der der Gemeinschaft möglichen Leistungen eine eindeutige Zuordnung zu den einzelnen Bereichen Hilfen zu einer angemesse- 21,52 26, nicht möglich ist. nen Schulbildung und zur schulischen Ausbildung für einen angemessenen Beruf Der Verband der bayerischen Bezirke stellt zur Entwicklung der en Eingliederungshilfeleistungen Folgendes fest: Für alle Bezirke kann festgehalten werden, dass bei den Hilfen im Schulbereich (insbesondere

4 Seite 4 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/7003 Der Verband der bayerischen Bezirke stellt zur Entwicklung der en Eingliederungshilfeleistungen Folgendes fest: Für alle Bezirke kann festgehalten werden, dass bei den Hilfen im Schulbereich (insbesondere Schulbegleiter) ein erheblicher Anstieg der Fallzahlen und damit auch der Kosten eingetreten ist. Auch im Bereich der Hilfen zum betreuten Wohnen haben sich in allen sieben Bezirken deutliche Steigerungen durch den stetig voranschreitenden Ausbau des Angebotes an Diensten und Wohngemeinschaften ergeben. Zuwächse gibt es auch bei den Integrationsprojekten und Zuverdienstplätzen. Im Bereich der offenen Behindertenarbeit (OBA) haben die Bezirke im Jahr 2009 die Finanzmittel um über 14 Mio. gesteigert (gegenüber den vorher zuständig gewesenen örtlichen Sozialhilfeträgern). Damit wurden die OBA-Dienste in die Lage versetzt, wesentliche Personalmehrungen vorzunehmen. Zu 4.: Nach Mitteilung des Verbandes der bayerischen Bezirke wurden in den WfbM im Jahr 2008 insgesamt und im Jahr 2009 insgesamt Leistungsberechtigte neu aufgenommen. Eine Aufgliederung der Neuaufnahmen nach Behinderungsarten war in der Kürze der Zeit nicht möglich. Um den behinderten Menschen Alternativen zur WfbM eröffnen zu können, hat der Verband der bayerischen Bezirke gemeinsam mit der Landesarbeitsgemeinschaft WfbM am 2. Juli 2009 eine gemeinsam erarbeitete Bayerische Rahmenkonzeption zur Förderung des Übergangs Werkstattbeschäftigter auf den allgemeinen Arbeitsmarkt beschlossen. Sie konkretisiert die Rahmenbedingungen für Leistungsangebote der WfbM zur Qualifizierung und Vermittlung von Werkstattbeschäftigten. Zwischenzeitlich haben alle sieben Bezirke vor dem Hintergrund dieser Konzeption eigenständige Projekte entwickelt und anlaufen lassen. Eine statistische Erfassung von Leistungsberechtigten, die auf den ersten Arbeitsmarkt wechseln, gibt es derzeit noch nicht. Nach Kenntnis des Verbandes der bayerischen Bezirke konnten mithilfe der Bezirksprojekte fünf Personen im Jahr 2009 und 33 Personen im Jahr 2010 auf den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden. Derzeit stehen die Bezirke mit den Einrichtungsträgern auch in Verhandlungen über ein Rahmenkonzept zur Einrichtung von ausgelagerten Einzelarbeitsplätzen der WfbM. Damit sollen auf Landesebene die allgemeinen Rahmenbedingungen sowohl für auf Dauer ausgelagerte Arbeitsplätze der WfbM als auch für zeitlich befristete, zum Zwecke des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gedachte Außenarbeitsplätze geregelt werden. Die Bezirke beteiligen sich aktuell an 55 Integrationsprojekten mit insgesamt 922 Plätzen in Bayern, die schwerpunktmäßig Menschen mit psychischen Behinderungen eine Alternative zur Werkstattbeschäftigung bieten. Hinzu kommen insgesamt Plätze mit Zuverdienstmöglichkeiten. Zuverdienstarbeitsplätze sind geschützte, niederschwellig betreute Arbeitsangebote für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen, die diesen eine stundenweise Beschäftigung ermöglichen. Für beide Alternativen zur WfbM-Beschäftigung gibt es auf der Ebene des Verbandes der bayerischen Bezirke seit Jahren entsprechende Rahmenkonzepte. Neben den Initiativen der Bezirke zum Übergang von der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt hat sich auch die ASMK zusammen mit dem Bund seit 2007 diesem Thema gewidmet. Im Rahmen der Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe hat die ASMK zuletzt am 24./25. November 2010 unter TOP 5.1. einstimmig beschlossen, dass eine Reform der Eingliederungshilfe dringend notwendig ist und dabei insbesondere die Schaffung von Beschäftigungsalternativen zur WfbM ermöglicht werden soll. Ziel ist eine Neuausrichtung weg von der einrichtungsorientierten, hin zu einer personenzentrierten Leistung. Eckpunkte hierbei sind, dass in Ergänzung zu den WfbM alternative Angebotsformen eröffnet werden, anstelle der im SGB IX beschriebenen Leistungen Leistungsmodule definiert werden, die der Mensch mit Behinderung unabhängig vom Ort und Träger der Leistungserbringung - auch in Form eines persönlichen Budgets - in Anspruch nehmen kann, die Leistung durch anerkannte WfbM oder andere Leistungserbringer, die keine WfbM sind, erbracht werden kann, wobei der Rechtscharakter der WfbM unverändert bleiben soll, anerkannte WfbM weiterhin alle Leistungsmodule vorhalten müssen, andere Leistungserbringer können auch einzelne Module (mit den den WfbM entsprechenden Qualitätsanforderungen) anbieten, die sozialversicherungsrechtlichen Regelungen und der arbeitsrechtliche Status von Werkstattbeschäftigten nach geltendem Recht zukünftig auch bei anderen Leistungserbringern für den Menschen mit Behinderung zur Anwendung kommen sollen. Zur Erstellung eines Gesetzentwurfes für dieses Thema wird unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt werden, in der auch Bayern vertreten ist. Zu 5.: Bis zur Übernahme der Zuständigkeit für die Behindertenfahrdienste von den örtlichen Sozialhilfeträgern durch die Bezirke galten bei den örtlichen Trägern eine Vielzahl von unterschiedlichen Regelungen. Die Bezirke haben diese zunächst im Interesse eines reibungslosen Überganges der Aufgabenträgerschaft übernommen. Zwischenzeitlich wurden in allen Bezirken unter Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten bezirksweite Regelungen eingeführt. Nach dem dem Sozialhilferecht immanenten Nachranggrundsatz wird Eingliederungshilfe für behinderte Menschen grundsätzlich geleistet, soweit den Leistungsberechtigten und ihren nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartnern und, wenn sie minderjährig und unverheiratet sind, auch ihren Eltern oder einem Elternteil die Aufbringung der Mittel aus dem Einkommen und Vermögen nicht zuzumuten

5 Drucksache 16/7003 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Seite 5 ist ( 19 Abs. 3 SGB XII). Der Einkommenseinsatz für Leistungen der Eingliederungshilfe wird in den 85 ff. SGB XII konkretisiert, der Vermögenseinsatz bestimmt sich nach den 90 und 91 SGB XII. Die Bezirke Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz und Oberfranken legen bei der Leistungsbewilligung die im SGB XII vorgegebenen Einkommens- und Vermögensgrenzen zugrunde. Die Regelungen der übrigen Bezirke weichen hiervon ab. Die Bezirke Mittelfranken und Unterfranken sehen sowohl höhere Einkommens- als auch höhere Vermögensgrenzen vor. Der Bezirk Schwaben gewährt einen höheren Vermögensfreibetrag, orientiert sich bei der Einkommensgrenze aber an 85 ff. SGB XII. Zu der angesprochenen Zuweisung von Leistungsberechtigten an kostengünstigere Einrichtungen ist darauf hinzuweisen, dass die Bezirke bei der Leistungserbringung die 9 und 13 SGB XII zu beachten haben. Ich darf insoweit auf meine Antwort vom 5. Februar 2010 zu Frage 3 des Teils II der Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Christine Kamm und Renate Ackermann vom 26. November 2009 verweisen (Drs. 16/3649). Zu 6.: Die Gewährung von Hilfen zur Schulbegleitung richtet sich immer nach dem jeweiligen Bedarf des behinderten Kindes. Der sozialhilferechtlich gegebene Bedarf ist vom zuständigen Sozialhilfeträger abzudecken. Insofern kann in diesem Zusammenhang nicht von Standards gesprochen werden. Gewisse Rahmenbedingungen für den Einsatz von Integrationshelfer/-innen und Schulbegleiter(n)/-innen (nachfolgend einheitlich Schulbegleiter/-innen genannt) enthalten die vom Verband der bayerischen Bezirke und dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus erarbeiteten gemeinsamen Empfehlungen über den Einsatz von Schulbegleiter(n)/-innen an Grund- und Hauptschulen bei der Beschulung von Schüler(n)/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung sowie über den Einsatz von Schulbegleiter(n)/-innen an Förderschulen bei der Beschulung von Schüler(n)/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Diese Empfehlungen werden ergänzt durch die Eckpunkte für Hilfen zur Schulbegleitung, auf die sich die Bezirke verständigt haben und die vom Fachausschuss für Soziales des Verbandes der bayerischen Bezirke am 21. April 2010 beschlossen wurden. Die Ausgaben der Bezirke für Schulgeld beliefen sich im Jahr 2009 nach Mitteilung des Verbandes der bayerischen Bezirke auf insgesamt rund 10,16 Mio.. Dieser Betrag schlüsselt sich wie folgt auf: Bezirk Mio. Oberbayern 4,0 Niederbayern 0,89 Oberpfalz 0,46 Oberfranken 0,58 Mittelfranken 2,0 Unterfranken 1,28 Schwaben 0,95 Bayern insges. 10,16 Zur Tragung des Schulgeldes nimmt das Staatsministerium für Unterricht und Kultus wie folgt Stellung: Private Förderzentren (hier Förderschwerpunkte Sehen, Hören, körperliche und motorische Entwicklung, geistige Entwicklung) können Schulgeld im Rahmen ihrer verfassungsrechtlich geschützten Privatschulfreiheit erheben. Die vorgenannten Förderzentren werden hinsichtlich der notwendigen Kosten für Personal, Sachaufwand einschließlich Schülerbeförderung und Baukosten nach Art. 34 BaySchFG in Verbindung mit 15 der Verordnung zur Ausführung des Schulfinanzierungsgesetzes mit einer Förderquote von 100 % refinanziert. Dennoch können beim Träger Kosten entstehen, die nicht refinanziert werden. Der Freistaat ist nicht verpflichtet, alle tatsächlich anfallenden Kosten einer privaten Schule zu tragen. So erfolgt die 100 %ige Refinanzierung der notwendigen Baukosten im Rahmen der im Haushalt vorhandenen Baumittel, sodass für die privaten Schulträger Zwischenfinanzierungskosten entstehen, die vom Freistaat nicht erstattet werden. Ebenfalls nicht refinanziert werden die Kosten für die Verwaltung beim Träger (im Gegensatz zu den Aufwendungen in den Schulsekretariaten). Der 100 %ige Personalkostenersatz ist zudem teilpauschaliert, sodass je nach Zusammensetzung des Kollegiums und den vereinbarten Arbeitsentgelten die tatsächlichen Aufwendungen der privaten Schulträger über dem ausgezahlten Personalkostenersatz liegen können, der auch nicht vollumfänglich vom sogenannten Härteausgleich nach Art. 33 Abs. 3 BaySchFG ausgeglichen wird. Die vorgenannten Kosten können Anlass für eine Schulgelderhebung sein. Ohne private Förderschulen, die die Versorgung der entsprechenden Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sicherstellen, wären staatliche Schulen zu gründen. Für diese staatlichen Förderzentren wären die Bezirke (mit Ausnahme der Förderzentren geistige Entwicklung) die Sachaufwandsträger. Die Bezirke ersparen sich daher durch die Existenz der privaten Förderzentren und den Vorbehalt zugunsten der privaten Förderschulen in Art. 33 Abs. 2 BayEUG erhebliche Aufwendungen für den Schulaufwand entsprechender Förderschulen. Die Finanzierung der oben genannten nicht von der staatlichen Refinanzierung erfassten Kosten, die dem Erhalt der privaten Förderschulen dient, entspricht daher dem Eigeninteresse der Bezirke. Zu 7.: Die UN-Behindertenrechtskonvention ist am 26. März 2009 in Deutschland in Kraft getreten. Sie nimmt den Rang eines Bundesgesetzes ein und bindet alle Träger öffentlicher Gewalt, einschließlich der bayerischen Bezirke. Sie enthält den Auftrag an die gesamte Gesellschaft, Inklusion zu verwirklichen, d. h. Strukturen zu schaffen, die es Menschen mit Behinderung ermöglichen, von Anfang an und in vollem Umfang an der Gesellschaft teilzuhaben und Mitten drin statt nur dabei! zu sein. Vorgaben, die sich auf das Recht der Eingliederungshilfe auswirken können, enthält die Konvention insbesondere in Art. 28, der das Recht von Menschen mit Behinderung auf einen angemessenen Lebensstandard vorsieht, und Art. 19, der insbesondere regelt, dass Menschen mit Behinderung die Möglichkeit haben zu entscheiden, wo und mit wem sie leben, und nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben. Die Verwirklichung

6 Seite 6 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/7003 einer inklusiven Gesellschaft ist eine der zentralen gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen für die kommenden Jahre. Um den konkreten Handlungsbedarf zu ermitteln, der sich aus der UN-Behindertenrechtskonvention ergibt, steht das Sozialministerium derzeit in einem intensiven Austausch mit den Organisationen und Verbänden der Menschen mit Behinderung im Landesbehindertenrat und allen Ressorts der Bayerischen Staatsregierung. Der Hauptausschuss des Verbandes der bayerischen Bezirke hat mit Beschluss vom 28. Mai 2009 dem Konzept für das Gesamtplanverfahren gemäß 58 SGB XII für Leistungen an Menschen mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung und für Menschen mit Behinderung im Arbeitsbereich der WfbM zugestimmt und empfohlen, das Konzept in einer einjährigen Modellphase zu erproben. Die Modellphase startete zum 1. Januar Wesentliches Element des Verfahrens ist eine typisierte und umfassende Bedarfsermittlung, die gemeinsam mit den Betroffenen und dem potenziellen Leistungsanbieter in einem Prozess regelmäßiger Reflexion erfolgt und der Verwaltung eine flexible und sich an die konkreten Bedarfsbedingungen des Einzelfalles anpassende Hilfegestaltung und Hilfefortschreibung erleichtert. Das Verfahren stellt den Menschen mit Behinderungen in seiner eigenen und konkreten Lebenssituation in den Mittelpunkt. Dies erleichtert den Fachleuten, ihr Handeln an den Zielen des Leistungsberechtigten und den Möglichkeiten aller Beteiligten vor Ort zu orientieren. Die Ergebnisse des Gesamtplanverfahrens fließen in den Hilfebescheid ein und werden zur verbindlichen Grundlage der Leistungserbringung vor Ort. Die Einrichtungsträgerverbände und die Sozialverwaltungen der Bezirke haben sich für eine Verlängerung der Modellphase ausgesprochen. In ihrem Zwischenbericht vom 8. September 2010 empfahl die zum Modellprojekt eingesetzte Steuerungsgruppe, dass die Entscheidung über die verbindliche Einführung des Gesamtplanverfahrens für Menschen mit geistiger/körperlicher Behinderung und in der WfbM möglichst bis zum Sommer 2011 getroffen werden sollte. Nach Auffassung der Steuerungsgruppe könnte an eine verbindliche Einführung ab dem 1. Januar 2012 gedacht werden. Zu den näheren Einzelheiten des Modellprojektes möchte ich auf den dazu entwickelten Leitfaden, der auf der Homepage des Verbandes der bayerischen Bezirke unter zirke.de unter der Rubrik Aufgaben/Soziales zum Download zur Verfügung steht, hinweisen. Zu den Zwischenergebnissen des Projektes Flexibilisierung des Bezirks Oberbayern teilt der Verband der bayerischen Bezirke Folgendes mit: Die Auswertung des Modellprojekts belegt, dass die flexibilisierte Leistungserbringung in den Wohneinrichtungen der Eingliederungshilfe grundsätzlich sinnvoll und notwendig ist. Die flexiblere Hilfeerbringung in den Einrichtungen ist über die Vereinbarung von verschiedenen Personalschlüsseln unabhängig vom Einrichtungstyp ( ) prinzipiell durchführbar. Der im Modell erarbeitete Rechenweg leistete den für eine Flexibilisierung notwendigen Beitrag. Die Durchlässigkeit zwischen den Einrichtungstypen ist größer gewesen als im bestehenden System. Es fanden vermehrt Überleitungen von Klientinnen und Klienten von en Einrichtungen in e Settings statt. Die veränderten Planungs- und Dokumentationsaufgaben und die durch die Planungen hervorgerufenen häufigen Änderungen in der Betreuung haben die Arbeitsbelastung und -dichte für alle Mitarbeiter/-innen deutlich erhöht. Das Modellprojekt führte bei den Mitarbeitenden zu erweiterten, innovativen Denkweisen und einer höheren Sensibilisierung für vernetztes, personenzentriertes Handeln. Insgesamt konnte trotz der kurzen Laufzeit das Ziel des Projektes, zu flexibleren bedarfsgerechteren Unterstützungsformen zu kommen, erreicht werden. Für die Umsetzung der Ergebnisse wurde eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des Bezirks Oberbayern und der Freien Wohlfahrtspflege initiiert, die ihre Arbeit im Januar 2011 aufnehmen wird. Ziel des seit 2005 laufenden Modellprojekts Leistungsmodule des Bezirks Mittelfranken ist die Entwicklung und Erprobung eines modularen personenzentrierten Leistungs- und Vergütungssystems für Menschen mit einer seelischen, geistigen oder körperlichen Behinderung. Zum aktuellen Sachstand stellt der Verband der bayerischen Bezirke fest, dass das modulare System für den Bereich des en Wohnens bereits in zehn beteiligten Einrichtungen eingesetzt wird und derzeit eine Ausweitung des Projektes auf den teilen Bereich (Tagesbetreuung für Erwachsene nach dem Erwerbsleben (Leistungstyp T-ENE), WfbM, Förderstätte, Arbeitstherapie) erfolgt. Der Einstieg in die Praxisphase ist in Vorbereitung. Für die Zukunft ist auch die Einbeziehung des en Sektors geplant. Die Bund-Länder-Initiative Job 4000 startete am 1. Januar Sie hat zum Ziel, die berufliche Integration schwerbehinderter Menschen zu verbessern. Auf Bayern entfallen Fördermittel des Bundes in Höhe von rd. 4,5 Mio.. Bayern setzt für die Umsetzung Ausgleichsabgabemittel in Höhe von ebenfalls rd. 4,5 Mio. als Kofinanzierung ein. Mit der Umsetzung und Koordination wurde das Integrationsamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales beauftragt. Im Rahmen der Förderung von Integrationsprojekten nach Art. 1 des Programms wurden bisher 49 neue Vollzeitstellen für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen bewilligt. Im Rahmen der Schaffung neuer Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen auf dem sonstigen allgemeinen Arbeitsmarkt wurden bisher 134 neue Arbeitsverhältnisse bezuschusst. Das bewilligte Fördervolumen beträgt für Art. 1 bisher rd. 4,28 Mio., davon entfallen 50 % auf Landesmittel aus der Ausgleichsabgabe. Im Rahmen der Förderung von Ausbildungsverhältnissen nach Art. 2 wurden in Bayern bisher 44 Ausbildungsplätze

7 Drucksache 16/7003 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Seite 7 mit einem gesamten Fördervolumen von rd gefördert, davon entfallen 50 % auf Landesmittel aus der Ausgleichsabgabe. Die bayerischen Integrationsfachdienste haben im Rahmen der Unterstützung nach Art. 3 insgesamt 169 erfolgreiche Vermittlungen besonders betroffener schwerbehinderter Menschen sowie schwerbehinderter Schulabgänger bis 31. Dezember 2010 erreicht. Insgesamt wurden 620 schwerbehinderte Menschen unterstützt. Das gesamte Fördervolumen betrug hier rd. 3,2 Mio., davon rd. 1,6 Mio. aus der Ausgleichsabgabe. Noch zur Verfügung stehende Bundesmittel werden voraussichtlich im Jahr 2011, längstens jedoch bis zum Ende der Laufzeit von Job 4000 am 31. Dezember 2013, gebunden und ausbezahlt. Im Rahmen der Unterstützungsfälle nach Art. 3 aus Job 4000 wurde auch das Projekt Übergang Förderschule Beruf mit Mitteln des Programms kofinanziert. Ziel des Projektes war insbesondere, geistig behinderten Jugendlichen die Möglichkeit eines Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu eröffnen, die nach bisheriger Praxis am Ende der Schulzeit in der Regel in einer WfbM beschäftigt worden wären. Innerhalb von zwei Schuljahrgängen konnten 91 Schülerinnen und Schüler mit Mitteln des Projektes Job 4000 von den Integrationsfachdiensten unterstützt werden. Mit dem Sonderprogramm Chancen schaffen legte das Sozialministerium ein bayerisches Arbeitsmarktprogramm zur Verbesserung der Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen auf. Im Programmzeitraum (2009 bis 2011) stehen Mittel der Ausgleichsabgabe in Höhe von ca. 5,6 Mio. zur Verfügung. Neben der angestrebten Schaffung von 150 zusätzlichen Arbeitsplätzen in Integrationsprojekten sollen zusätzliche Anreize an Arbeitgeber zur Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen gegeben werden. Darüber hinaus erhalten die Integrationsfachdienste eine ergänzende Förderung, um zu einer Stabilisierung und Sicherung der Beschäftigungsverhältnisse schwerbehinderter Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt beizutragen. Im Rahmen des Sonderprogramms Chancen schaffen konnten bis 31. Dezember neue Arbeitsplätze in Integrationsprojekten sowie 48 Arbeitsplätze auf dem sonstigen allgemeinen Arbeitsmarkt mit einem bisher bewilligten Fördervolumen von ca gefördert werden.

Bitte bei Antwort angeben

Bitte bei Antwort angeben Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen - 80792 München NAME Hr. Mainberger TELEFON 089 1261-1191 Frau Präsidentin des Bayerischen Landtags Maximilianeum 81627 München

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