Geldwäschegesetz und Immobilienmakler Spezielle Pflichten der Makler nach dem GwG

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1 Geldwäschegesetz und Immobilienmakler Spezielle Pflichten der Makler nach dem GwG Neues Verbraucherrecht zum Maklervertrag, Fernabsatz und Widerrufsrecht Rudolf Koch Vizepräsident IVD Hessischer Immobilientag 2014 Frankfurt,

2 Geldwäschegesetz und Immobilienmakler Interne Sicherungsmaßnahmen Gefährdungs-/Risikoanalyse (Risikoabschätzung zur Geldwäsche missbraucht zu werden) Organisatorische Maßnahmen festlegen und dokumentieren Unterrichtung der Mitarbeiter u. Prüfung der Zuverlässigkeit, dokumentieren Dokumentation (Aufbewahrung aller Unterlagen für mindestens 5 Jahre) Kundenbezogene Sorgfaltspflichten Identifizierung des Vertragspartners (Das kennen Sie!) Risikoanalyse Kunde (hohes, mittleres, geringes Risiko) Rudolf Koch - IVD Mitte

3 Spezielle Pflichten der Makler nach dem GwG Risikoanalyse Makler/Firma (regelmäßig anpassen, z.b. nach Gesetzesänderungen) Unternehmen müssen zunächst ihr eigenes Risiko, für Geldwäsche missbraucht zu werden, analysieren und darauf aufbauend angemessene Sicherungsmaßnahmen umsetzen. Zur Risikoanalyse der Firma gehören z.b. diese Punkte: 1) Bestandsaufnahme a) Grunddaten zum Unternehmen b) Standort: Geografisches und infrastrukturelle Umfeld (Bsp.: Großstadt, Grenznähe, Bevölkerungsstruktur, Kriminalitätslage ) c) Kunden- und Produktstruktur (Bsp.: lokale Kunden, Herkunftsländer der Kunden, Immobilienarten) 2) Risiken bestimmen anhand interner und externer Quellen a) Internes/vorhandenes Erfahrungswissen, Erfahrungsaustausch im Verband, Vorkommnisse b) Anhaltspunktepapier (BKA FIU, Aufsichtsbehörden, Informationen über Beispielfälle) c) Veröffentlichungen in der Presse d) Veröffentlichungen der Aufsichtsbehörde 3) Maßnahmen treffen, dokumentieren und regelmäßig aktualisieren a) Handlungsanweisungen mit festgelegten Zuständigkeiten (z.b. Anwendung der GwG-Vorschriften) b) Umgang mit Verdachtsfällen c) Mitarbeiter schulen und sensibilisieren d) Kontrollen vorsehen Quelle: Regierungspräsidium Darmstadt Rudolf Koch - IVD Mitte

4 Spezielle Pflichten der Makler nach dem GwG Dokumentation Legen sie einen Ordner GwG an, in dem sie alle Informationen, die Risikoanalyse und die Daten zu Ihren Kunden/Vertragspartnern aufheben. Der Ordner sollte in einem abschließbaren Schrank aufgehoben werden und könnte so unterteilt werden: Aktuelle Version Geldwäschegesetz Risikoanalyse Arbeitsanweisung für Mitarbeiter (IVD-Muster oder Eigenentwicklung) Vorlagen für Identifizierungen natürliche und juristische Person, Vorlage für eine Geldwäscheverdachtsmeldung u.a. Informationsmaterial IHK, Aufsichtsbehörde, LKA/BKA u.ä. Informationsmaterial IVD, Infoflyer Kunde Alle Kundenidentifizierungen mit Ausweiskopie Adressen u. Telefonnummern LKA, Staatsanwaltschaft, Aufsichtsbehörde u.ä. Sonstiges (z.b. Zeitungsartikel zum Thema Geldwäsche) Rudolf Koch - IVD Mitte

5 Spezielle Pflichten der Makler nach dem GwG Risikoanalyse Kunde (Modell nach Diergarten, Verkäufer, Interessent) Immobilienmakler müssen auch das Risikopotential der Kunden einschätzen ( 3 Abs. 4 GwG) und in die Klassen 1-3 (unten) vornehmen, um angemessene Maßnahmen zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten treffen zu können und den Aufsichtsbehörden gegenüber nachweisen zu können: 1) Hohes Risiko (erhöhte Sorgfaltspflichten) z.b. bei: a) Vertragspartner nach 6 GwG, PEP (wichtiges Amt in Regierung oder anderes hohes Verfassungsorgan, Deutschland oder anderer Staat) b) manche Herkunftsländer der Kunden c) Rechts- und Gesellschaftsformen d) Immobilienarten mit hohem Risikopotential (z.b. Spielhallen, Schrottimmobilien, hochpreisige Immobilien) e) Barkäufer f) will keine oder unzureichende Angaben zur Identifizierung oder wirtschaftlich Berechtigtem machen 2) Mittleres Risiko (normale Sorgfaltspflichten) z.b. bei: a) Alle Vertragspartner die nicht unter hohes Risiko oder gesetzlich geregeltes geringes Risiko fallen b) Anlage- und Renditeimmobilien 3) Geringes Risiko ( vereinfachte Sorgfaltspflichten nur gem. 5 GwG) z.b. bei: a) Lokalen und oder langjährig bekannten Kunden b) Wohnimmobilien zur Eigennutzung c) gibt bereitwillig Daten für Identifizierung und Personalausweis Quelle: Achim Diergarten, Geldwäsche Kommentar, 3. Auflage 2013 Rudolf Koch - IVD Mitte

6 Informationen und Hilfen zum GwG Weitergehende Information finden Sie z.b. hier: Geldwäschegesetz Regierungspräsidium Darmstadt IVD Bundesverband Fragen? Rudolf Koch - IVD Mitte

7 Neues Verbraucherrecht zum Die EU Verbraucherrechterichtlinie und Makler Maklervertrag, Widerrufsrecht und Informationspflichten Der Maklervertrag und das neue Verbraucherrecht Die Umsetzung beim Makler Informationen und Hilfe Rudolf Koch - IVD Mitte

8 Maklervertrag, Fernabsatz und Widerrufsrecht Rudolf Koch - IVD Mitte

9 Maklervertrag, Fernabsatz und Widerrufsrecht Der Maklervertrag und das Widerrufsrecht Das Widerrufsrecht gilt nur für Maklerverträge mit Verbraucher. Der Verbraucher hat gem. 355 BGB ein Widerrufsrecht bei einem Fernabsatzvertrag ( 312c BGB neue Fassung) oder bei einem Vertragsabschluss außerhalb der Geschäftsräume des Maklers ( 312b BGB neue Fassung). Ein Fernabsatzvertrag liegt vor, wenn der Maklervertrag über Fernabsatzmittel (Internet, , Post, Telefon) abgeschlossen wird. Besonders problematisch ist der Maklervertrag mit Interessenten, da dieser fast immer konkludent zustande kommt (BGH ). Damit ist die überwiegende Anzahl der Maklerverträge betroffen! Es gibt zusätzliche Informationspflichten vor Abgabe einer Willenserklärung des Verbrauchers (Identität d. Maklers, Provisionshöhe, Vertragsbedingungen Maklervertrag) Der Verbraucher ist mit dem amtlichen Text über das Widerrufsrecht in Textform (z.b. PDF-Datei) zu belehren! Belehrt der Makler den Kunden spätestens bei Abschluss des Maklervertrages über das Widerrufsrecht, beträgt die Frist 14 Tage ab Erhalt der Belehrung in Textform. Rudolf Koch - IVD Mitte

10 Maklervertrag, Fernabsatz und Widerrufsrecht Interessent (Verbraucher) sieht Immobilienangebot mit Provisionsforderung bei Immonet und schreibt Makler eine Nachricht über das Kontaktformular (= Angebot Maklervertrag) mit Bitte um weitere Informationen/Besichtigung Makler antwortet per (= Annahme Maklervertrag) mit Unterlagen/Termin und Widerrufsbelehrung und Text zur sofortigen Tätigkeitsaufnahme mit der Folge Wertersatz oder sogar Provision bei vollständiger Erfüllung durch Makler Abschluss Maklervertrag Widerrufsfrist 14 Tage Makler antwortet per (= Annahme Maklervertrag) mit Unterlagen aber ohne Widerrufsbelehrung, Widerrufsbelehrung wird aber zehn Tage später an Kunden verschickt Widerrufsfrist 14 Tage ab Belehrung Makler antwortet per (= Annahme Maklervertrag) mit Unterlagen aber ohne Widerrufsbelehrung oder mit falscher Widerrufsbelehrung Widerrufsfrist 1 Jahr und 14 Tage Rudolf Koch - IVD Mitte

11 Maklervertrag, Fernabsatz und Widerrufsrecht Wenn der Makler das neue Recht nicht oder falsch umsetzt: 1. Eine fehlende oder falsche Widerrufsbelehrung kann abgemahnt werden! (Tausende Ebay-Händler haben das in der Vergangenheit zu spüren bekommen und Hans Hauser wartet sicher nur darauf). 2. Die Widerrufsfrist verlängert sich bei fehlender oder falscher Belehrung auf 1 Jahr und 14 Tage! Der Provisionsanspruch geht bei einem Widerruf des Maklervertrags verloren! Rudolf Koch - IVD Mitte

12 Maklervertrag, Fernabsatz und Widerrufsrecht Erlöschen des Widerrufsrechts Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Verbraucher seine ausdrückliche Zustimmung zum sofortigen Beginn der Ausführung der Dienstleistung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert und der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat. Einwilligung zur sofortigen Tätigkeit Bei Abschluss des Maklervertrages sollte daher die Einwilligung zur sofortigen Ausführung der Dienstleistung eingeholt werden. Diese könnte so lauten: Ich bin einverstanden und verlange ausdrücklich, dass Sie vor Ende der Widerrufsfrist mit der Maklertätigkeit beginnen. Mir ist bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung durch Sie mein Widerrufrecht verliere. Im Internet sollte eine nicht vorangekreuzte Checkbox vorhanden sein. Dieser Text sollte mit keinen anderen Hinweisen (z.b. auf die AGB oder die Datenschutzerklärung) verknüpft werden, da die Einwilligung sonst nicht ausdrücklich erfolgt. Ansonsten lassen Sie sich die Erklärung vom Kunden unterschreiben Rudolf Koch - IVD Mitte

13 Maklervertrag, Fernabsatz und Widerrufsrecht Die Umsetzung beim Makler Alle schriftlichen Maklerverträge mit der Widerrufsbelehrung und Widerrufserklärung (amtliche Texte) ergänzen und eine extra zu unterschreibende Einwilligung zur sofortigen Tätigkeit verwenden. Soweit machbar alle Verträge im Büro des Maklers abschließen. Eigene Homepage und Software anpassen bzw. anpassen lassen. Bei Portalen und Softwarehäusern nach den jeweiligen Änderungen fragen. Immobilien nur noch in die Portale einstellen, die das neue Recht beachten und nur noch Software verwenden, die das neue Recht umgesetzt hat. Stichtag dafür :00 Uhr! Rudolf Koch - IVD Mitte

14 Informationen und Hilfen Sie finden die Mustertexte und Anleitungen auf der Homepage des IVD im internen Teil. Die erforderliche Mitgliedsnummer bekommen Sie von der Geschäftsstelle des IVD Mitte oder in Berlin beim Bundesverband. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit Rudolf Koch - IVD Mitte

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