CITROËN (SUISSE) S.A. Brandstrasse Schlieren. Präambel. Artikel 1 Zugangsbedingungen

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1 Präambel Die Firma Citroën Schweiz AG, im folgenden Text "Citroën Schweiz" genannt, eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Genf, Route des Acacias 27, 1227 Les Acacias, unter der Nummer CH im Handelsregister des Kantons Genf eingetragen, veranstaltet unter Mitwirkung von Vanksen ein Online-Gewinnspiel. Bei diesem Gewinnspiel handelt es sich um ein kostenloses Online-Gewinnspiel durch Verlosung, ohne Kaufverpflichtung, im folgenden Text "das Gewinnspiel " genannt. Dieses Gewinnspiel findet vom 16. Februar bis zum 8. März 2015 um Uhr statt. Dessen Ziel ist der Gewinn von 100 Preise zu je zwei Eintritten zum Genfer Autosalon. Zugänglich ist das Gewinnspiel auf der offiziellen Website von Citroën Schweiz, und zwar auf deren Facebook Plattform unter der Adresse: mittels dem eigens von Citroën Schweiz und Vanksen entwickelten Reiter. Es wird darauf hingewiesen, dass Citroën Schweiz dieses Gewinnspiel entwickelt und verwaltet, unter Ausschluss von jeglichem Sponsoring oder Eingreifen der Gesellschaft Facebook, die lediglich für das Hosting des Gewinnspiels auf ihrer Plattform (im folgenden "Plattform" genannt) zuständig ist. Dieses Dokument enthält die Teilnahmebedingungen, im folgenden Text "Teilnahmebedingungen" genannt. Diese können während der Dauer des Gewinnspiels jederzeit ergänzt und/oder abgeändert werden, und zwar mit Zusatzklauseln, die aufgrund der von Citroën Schweiz geschalteten Online-Veröffentlichung in Kraft treten. Der Zugang zum Gewinnspiel und die Beteiligung daran bedeutet, dass sämtliche Bedingungen gelesen, verstanden und ohne Vorbehalt akzeptiert worden sind, insbesondere der Artikel über persönliche Daten. Artikel 1 Zugangsbedingungen 1.1. Teilnahmeberechtigt ist jedermann, der folgende kumulative Bedingungen erfüllt: (i) natürliche und volljährige Personen; (ii) Personen mit Internet-Zugang und gültiger, persönlicher adresse; (iii) in der Schweiz wohnhafte Personen; (iv) Personen mit einem Facebook-Konto (im folgenden Text "Teilnehmer" genannt), die mittels der eigens dafür entwickelten und auf der Plattform gehosteten Anwendung zwischen dem , und dem , Uhr auf das Gewinnspiel unter der Adresse zugreifen. Citroën Schweiz überprüft im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Mittel die Einhaltung dieser Kriterien. Sollte eines dieser Kriterien nicht erfüllt sein, kann die Beteiligung am Gewinnspiel nicht bestätigt werden Die Teilnahme am Gewinnspiel bedingt eine gültige adresse, die den Namen und Vornamen des Teilnehmers enthält. Es wird darauf hingewiesen, dass die Gültigkeit der adresse von Citroën Schweiz mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln überprüft werden kann. 1/7

2 1.3. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist den Mitarbeitern von Citroën Schweiz AG untersagt, sowie jeder natürlichen oder juristischen Person, die an der Organisation des Gewinnspiels beteiligt war oder ist, einschliesslich aller Familienangehörigen solcher Personen (z.b. Ehegatte, Lebensgefährte, Kind, Geschwister, Eltern, PACSPartner). Artikel 2 Teilnahme 2.1. Teilnahmeberechtigt ist jedermann, der Zugang zum Gewinnspiel gemäss den in Artikel 1.1 genannten Bedingungen hat, mit Ausnahme aller unter Artikel 1.3 erwähnten Personen. Für die Teilnahme an der Verlosung und den eventuellen Gewinn von den in Artikel 3.1 beschriebenen Preisen muss jeder Teilnehmer die folgenden Schritte unternommen haben: - Sich auf der Plattform der Firma Citroën Schweiz gewidmete Seite unter folgender Adresse begeben: -Sich auf den Reiter des Gewinnspiels begeben, um Zugang zum Spielmodul zu haben -Auf "Ich spiele" klicken -Beantworten Sie die drei gestellten Fragen, indem Sie für jede Frage möglichst die richtige Antwort unter den beiden Vorschlägen auswählen. Es gibt nur eine richtige Antwort pro Frage. -Auf "Bestätigen" klicken -Die Antworten bestätigen - Das Anmeldeformular mit Angabe von Namen, Vornamen, . - Die Teilnahmebedingungen lesen, verstehen und mittels Ankreuzen des Kästchens "Ich akzeptiere die Teilnahmebedingungen" vorbehaltlos akzeptieren; - Das Kästchen "Ich bestätige hiermit, dass ich in der Schweiz wohne" ankreuzen - Auf "Ich bestätige" clicken Die Anmeldung an der Verlosung ist erst am Ende der oben beschriebenen Etappen abgeschlossen, unabhängig davon, ob die Antwort auf die letzte Frage richtig ist oder nicht. Die Anmeldung wird dem Teilnehmer mittels einer Meldung auf dem Bildschirm angezeigt. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die Anmeldung nicht berücksichtigt worden und der Teilnehmer ist aufgefordert, Citroën Schweiz zu kontaktieren. Im Fall einer korrekten Antwort nimmt der Teilnehmer an der Verlosung teil, wobei sich seine Verlosungschance bei jeder weiteren korrekten Antwort bis auf 4 Mal erhöht, d.h. ein Mal für die Anmeldung und 1 weitere Verlosungschance je korrekte Antwort auf die 3 Fragen. Weitere Verlosungschance beschreibt die Tatsache, dass der Name so viele Male in der Datenbank erscheint, wie der Teilnehmer eine Verlosungschance erhalten hat. Es wird davon ausgegangen, dass sich jeder Teilnehmer dazu verpflichtet, korrekte Angaben über sich selber zu machen. Im Falle von falsch angegebenen Namen und/oder Vornamen oder der widerrechtlichen Aneignung eines Dritten in Verbindung mit einer gültigen adresse lehnt Citroën Schweiz jede Haftung ab. Die Teilnahme am Gewinnspiel beschränkt sich auf ein Mal pro Person mit einer gültigen adresse, einem Namen, Vornamen und einer Postleitzahl. 2/7

3 2.2. Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt ausschliesslich auf elektronischem Wege auf der offiziellen Seite von Citroën Schweiz und ausschliesslich über die Plattform, und die Verlosung findet unter denjenigen Teilnehmern statt, die die online gestellte Frage beantwortet haben. Die Teilnahme am Gewinnspiel auf dem Papierweg oder in jeder anderen Form ist ausgeschlossen Die Teilnahme am Gewinnspiel ist nur gültig, wenn die von Citroën Schweiz verlangten Informationen auf dem zur Verfügung gestellten Formular vollständig und richtig sind. Alle Anmeldungen, die mittels unrichtiger, verfälschter oder gefälschter Informationen oder auf gefälschten oder verfälschten Formularen erfolgen, werden mit vollem Recht von der Verlosung und jeglichem Preisgewinn ausgeschlossen Jeder Teilnehmer verpflichtet sich zur Teilnahme am Gewinnspiel unter Einhaltung der Teilnahmebedingungen. Nichteinhaltung der Teilnahmebedingungen, insbesondere Betrug und Missbrauch, kann den von Citroën Schweiz beschlossenen Spielausschluss des Teilnehmers zur Folge haben. Ausserdem behält sich Citroën Schweiz im Falle von Missbrauch oder Betrug eines oder mehrerer Teilnehmer(s) das Recht vor, das Gewinnspiel ohne Vorankündigung abzuändern oder abzubrechen, insbesondere wenn die Integrität des Spiels und dessen Zweck in Frage gestellt wird. Artikel 3 Ermittlung des Preisträgers - Preisübergabe 3.1. Preise Das Spiel enthält folgende Preise: 100 Eintrittskarten für zwei Personen für den in Genf vom 5. bis 15. März 2015 stattfindenden Auto-Salon, mit einem Wert von CHF 16.- je Eintrittskarte, d.h. insgesamt CHF 32.- pro Preis. Im Falle von Aufhebung oder Verlust können die Teilnehmer keine andere Entschädigung oder Gegenleistung verlangen als diejenige, die vom Veranstalter vorgeschlagen wird. Die angebotenen Preise können aus keinem Grund und auf keine Weise angefochten werden und geben auch kein Anrecht auf einen monetären Gegenwert oder auf einen Austausch oder Ersatz durch Citroën Schweiz. Falls erforderlich, behält sich Citroën Schweiz das Recht vor, die Preise mit anderen, gleichwertigen Artikeln zu ersetzen Ermittlung der Gewinner Die Gewinner werden an drei Auslosungen ermittelt, die am 23/02/2015, am 02/03/2015 und am 09/03/2015 gemäss folgenden Bedingungen stattfinden: -1. Ermittlung: am 23/02/2015 um 15 Uhr 3/7

4 Danach wird per EDV die elektronische Verlosung in der oben erwähnten Datenbank vorgenommen, wobei die Ziehung nach dem Zufallsprinzip folgendermassen erfolgt: Der 1. durch das Los bestimmte Name ist der erste Preisträger, wonach alle Vorkommnisse seines Names aus der oben erwähnten Datenbank gelöscht werden; Der 2. durch das Los bestimmte Name ist der 2. Preisträger, wonach alle Vorkommnisse seines Names aus der oben erwähnten Datenbank gelöscht werden; Dasselbe Verfahren wird für die 33 restlichen Preise wiederholt, bis alle Preise vergeben sind. 2. Ermittlung: am 02/03/2015 um 15 Uhr Danach wird per EDV die elektronische Verlosung in der oben erwähnten Datenbank vorgenommen, wobei die Ziehung nach dem Zufallsprinzip folgendermassen erfolgt: Der 1. durch das Los bestimmte Name ist der erste Preisträger, wonach alle Vorkommnisse seines Names aus der oben erwähnten Datenbank gelöscht werden; Der 2. durch das Los bestimmte Name ist der 2. Preisträger, wonach alle Vorkommnisse seines Names aus der oben erwähnten Datenbank gelöscht werden; Dasselbe Verfahren wird für die 33 restlichen Preise wiederholt, bis alle Preise vergeben sind. 3. Ermittlung: am 09/03/2015 um 15 Uhr Danach wird per EDV die elektronische Verlosung in der oben erwähnten Datenbank vorgenommen, wobei die Ziehung nach dem Zufallsprinzip folgendermassen erfolgt: Der 1. durch das Los bestimmte Name ist der erste Preisträger, wonach alle Vorkommnisse seines Names aus der oben erwähnten Datenbank gelöscht werden; Der 2. durch das Los bestimmte Name ist der 2. Preisträger, wonach alle Vorkommnisse seines Names aus der oben erwähnten Datenbank gelöscht werden; Dasselbe Verfahren wird für die 34 restlichen Preise wiederholt, bis alle Preise vergeben sind Verlautbarung des (der) Preisträger(s) / Preisverleihung Citroën Schweiz informiert die Gewinner per innerhalb von vier Arbeitstagen nach der Verlosung. Bei diesem Anlass erfahren die Gewinner, wie sie in den Besitz ihres Preises gelangen. Gewinner müssen ihren Gewinn mit einer Antwort- 48 Stunden nach Kontaktaufnahme Uhr bestätigen und für die Preisvergabe gegebenenfalls alle von Citroën Schweiz verlangten Informationen machen. 4/7

5 Sollte keine Antwort innerhalb der gegebenen Frist erfolgen, verliert der Gewinner seinen Preis ohne jegliche Haftung von Citroën Schweiz und ohne jegliche Entschädigung. Ungeachtet dessen behält sich der Veranstalter das Recht vor, diejenigen Preise zu behalten, die dem nicht antwortenden Gewinner zugestanden wären, und darüber nach Gutdünken zu verfügen Die Citroën Schweiz AG behält sich das Recht vor, nach Einverständniserklärung des Gewinners und auf Anfrage von Citroën Schweiz AG, sein Bild, seine Stimmenaufnahme und seinen Namen auf der Plattform zu veröffentlichen und zu verwenden. Artikel 4 Änderungen / Abbruch des Gewinnspiels 4.1. Citroën Schweiz behält sich das Recht vor, die Spieldauer zu verkürzen oder zu verlängern, das Gewinnspiel zu ändern oder abzubrechen, und zwar im Fall von höherer Gewalt, die die Durchführung des Gewinnspiels gemäss den Teilnahmebedingungen verunmöglichen könnte, und insbesondere im Fall von Internet-Störungen (von einem Virus verursacht oder nicht) auf der Plattform oder im Fall von jeglichem anderen Problem im Zusammenhang mit Netzwerken, Mitteln und (Tele-)Kommunikationsdiensten, Computern (online oder nicht), Servern, Internetanbietern und/oder Internet-Hosting-Anbietern, EDV-Geräten oder Software, Datenbanken und Daten Sollte ein Abbruch, eine Änderung, Verlängerung oder Verkürzung der Spieldauer erfolgen, verpflichtet sich Citroën Schweiz, diese den Teilnehmern per und/oder durch Veröffentlichung auf der Plattform über die entsprechende Anwendung mitzuteilen und ihnen gegebenenfalls die neuen Spielregeln oder das neue Schlussdatum des Gewinnspiels mitzuteilen. Im Fall einer Änderung der Teilnahmebedingungen gemäss den vorhergehenden Angaben, bedeutet die Fortsetzung des Gewinnspiels durch die eingeschriebenen Teilnehmer deren Annahme der geänderten Bedingungen, wobei jedem Teilnehmer die Möglichkeit gegeben ist, sich mittels Kontaktaufnahme mit Citroën Schweiz vom Gewinnspiel abzumelden Citroën Schweiz haftet nicht für eine eventuelle Änderung der Teilnahmebedingungen, eine Aufhebung, eine Unterbrechung oder eine Verkürzung der Spieldauer, und die Teilnehmer können keine Entschädigung verlangen, was sie akzeptieren Jeder Teilnehmer akzeptiert, dass Citroën Schweiz jederzeit das Gewinnspiel beenden oder ändern kann, falls viel Missbrauch oder Betrug festgestellt wird, sei dies bei der Anmeldung oder während der Durchführung des Gewinnspiels. Der Abbruch oder die Änderung des Gewinnspiels wird den Teilnehmern mittels entsprechender Veröffentlichung auf der Plattform oder in jeder anderen, von Citroën Schweiz gewählten Form mitgeteilt. 5/7

6 Artikel 5 Haftungserlass und -beschränkung Citroën Schweiz kann für direkte und indirekte Schäden nicht haftbar gemacht werden, welches auch die Ursachen, Art oder Folgen davon sind, selbst wenn Citroën Schweiz von der Möglichkeit dieser Schäden unterrichtet worden wäre, die aus folgenden Gründen hätten verursacht werden können: (i) eine Funktionsstörung des Internets oder der EDV-Ausrüstung, einschliesslich der Plattform und der Anwendung (Material und/oder Software und/oder Datenbanken und/oder Daten) eines Teilnehmers oder jeder an der Organisation des Gewinnspiels beteiligten Person oder Firma oder, ganz allgemein, jedes andere Problem im Zusammenhang mit Netzwerken, Mitteln, (Tele-)Kommunikationsdienstleistungen, Computern (online oder nicht), Servern, Internetanbietern und/oder Internet-Hosting-Anbietern, EDV-Geräten oder Software, Datenbanken und Daten irgendwelcher Person; (ii) die Richtigkeit der vom Teilnehmer gemachten Informationen, von denen Citroën Schweiz im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Mittel nicht ermessen konnte, dass die Teilnahmebedingungen und die Nutzungsbestimmungen nicht eingehalten wurden; (iii) ein Fabrikationsfehler, eine Panne oder jeder andere Defekt bezüglich der Konformität der Preise mit den Normen, denen sie eventuell unterworfen sind, oder bezüglich der Gebrauchssicherheit (bei normalem Gebrauch) der angebotenen Preise, die Fremdware wären. Citroën Schweiz lehnt jede Haftung für unverschuldet entstandene Schäden ab, die vom Gebrauch des Preises oder einer Dienstleistung eines Lieferanten herrühren. Artikel 6 Teilnahmekosten Das Gewinnspiel ist kostenlos und ohne Kaufverpflichtung. Teilnehmern, die sich von der Schweiz aus am Gewinnspiel beteiligen, und zwar mittels einem Modem oder einer Telefonlinie, die die am Telefon verbrachten Zeiteinheiten verrechnet - das heisst zusätzlich zu den Grundgebühren einer Kabel-, ADSL- oder Spezialverbindung und der Pauschale, die die Gesprächskosten einschliesst - werden die mit der Teilnahme am Gewinnspiel verbundenen Telefonkosten mittels Banküberweisung zurückerstattet, und zwar auf der Grundlage einer pauschalen Schätzung der Gesamtverbindungsdauer, die notwendig ist, um das Formular auszufüllen (d.h. eine Pauschale von 0.11 e), dies auf einfache schriftliche Anfrage innert dreissig (30) Tagen nach Spielende, unter Angabe der betreffenden Bankverbindung und Kontonummer, gerichtet an die Adresse Citroën Schweiz AG Gewinnspiel, FacebookSeite Citroën CH. Artikel 7 Streitigkeiten Anfechtungen oder Beschwerden über das Gewinnspiel aus irgendeinem Grund müssen schriftlich und auf dem Postweg an die in der Präambel festgehaltene Adresse von Citroën Schweiz gerichtet werden, und zwar während der Dauer des Gewinnspiels und innerhalb von höchstens dreissig (30) Tagen nach der Ermittlung der Gewinner. 6/7

7 Anfechtungen oder Beschwerden über die vergebenen Preise müssen schriftlich an Citroën Schweiz gerichtet werden, und zwar auf dem Postweg oder per an die in der Präambel festgehaltenen Adressen, innerhalb von sieben (7) Tagen nach Erhalt der Bestätigung des Gewinns, vorbehaltlich der Bestimmungen von Artikel 3.4. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich im Fall von Schwierigkeiten, die bezüglich der Anwendung oder der Auslegung der Teilnahmebedingungen auftreten könnten, auf eine gütliche Einigung mit Citroën Schweiz, bevor er ein Rechtsverfahren gegen letztere einleitet. Die Teilnahmebedingungen unterliegen schweizerischem Gesetz. Sollte eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein, so wird Genf als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Artikel 8 Personenbezogene Daten Kraft des Bundesgesetzes vom 19. Juni 1992 über den Datenschutz betreffend Informatik und persönliche Freiheit sowie aller Texte bezüglich der Ausführung der darin vorgesehenen Bestimmungen wird dem Teilnehmer mitgeteilt, dass alle im Gewinnspiel-Anmeldeformular verlangten Informationen obligatorisch sind und als solche bezeichnet werden. Das Nichtbeantworten dieser Fragen von Seiten des Teilnehmers bewirkt dessen Spielausschluss. Es wird daran erinnert, dass im Anmeldeformular der Name, Vorname, eine persönliche adresse, Wohnadresse und die gültige Postleitzahl des Teilnehmers verlangt werden. Diese Daten werden automatisch gesammelt, um den reibungslosen Ablauf des gesamten Gewinnspiels zu garantieren, nachdem der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen ausdrücklich akzeptiert hat. Die Daten werden in den drei Monaten nach Spielende gelöscht, sofern der Teilnehmer nicht ausdrücklich das Gegenteil bewilligt hat. Folglich werden die gesammelten Daten einzig an Citroën Schweiz AG weitergeleitet sowie an die Agentur Vansken, einer Firma mit Sitz in Luxemburg, der die Organisation des Gewinnspiels anvertraut worden ist. Jeder Teilnehmer hat darüber hinaus das Recht, während der gesamten Spieldauer die ihn betreffenden Daten einzusehen, zu berichtigen, zu vervollständigen, zu aktualisieren, zu sperren und zu löschen, insbesondere mittels der von der Hosting-Plattform zur Verfügung gestellten Funktionen oder mittels einer direkt an Citroën Schweiz. Es wird darauf hingewiesen, dass während der gesamten Spieldauer jede beantragte Löschung dieser Daten in welcher Form auch immer zur Streichung der Anmeldung am Gewinnspiel führen kann. Im Fall dass der Teilnehmer ausdrücklich den Erhalt des Newsletters von Citroën Schweiz verlangt, werden die übermittelten Daten von Vanksen für Umfragen und Statistiken gesammelt oder auch für Werbemassnahmen von Citroën Schweiz oder einer von deren Filialen, deren Vertriebsnetz und/oder jeder Firma, die eine Dienstleistung im Namen von Citroën Schweiz anbietet. Folglich hat der Teilnehmer gemäss dem weiter oben erwähnten Gesetz ein Anrecht auf Zugang, Änderung und Streichung der ihn betreffenden Daten, und zwar auf einfache Anfrage bei Citroën Schweiz. 7/7

8 Artikel 9 Konvention über elektronische Beweismittel Citroën Schweiz kann von ihr oder den Teilnehmern direkt oder indirekt erstellte, erhaltene oder aufbewahrte Programme, Dateien, Datensätze, Handlungsschritte und andere Angabe, seien sie reell oder in elektronischer Form oder auf einem elektronischen Datenträger insbesondere für den Nachweis von Handlungen oder Auslassungen benützen, ausser im Falle von offensichtlichem Missbrauch oder Irrtum. Die Teilnehmer verpflichten sich, die Zulässigkeit, die Gültigkeit oder die Beweiskraft der Angaben, seien sie reell oder in oben erwähnter elektronischer Form oder auf einem elektronischen Datenträger, nicht anzufechten, gestützt auf irgendeine gesetzliche Bestimmung, die besagen soll, dass bestimmte Dokumente von den Parteien von Hand geschrieben oder unterzeichnet sein müssen, um einen Beweis darzustellen. Daher gelten die oben genannten Angaben als Beweis und, falls sie von Citroën Schweiz als Beweismittel in einem Streitverfahren o.ä. eingesetzt werden, so sind sie gleichsam für beide Parteien zulässig, gültig und unter denselben Bedingungen und mit derselben Beweiskraft wie ein Dokument verwendbar, das schriftlich aufgesetzt, erhalten oder aufbewahrt würde. Artikel 10 Hinterlegung der Teilnahmebedingungen Diese Teilnahmebedingungen sind in der französischen und deutschen Fassung bei Citroën Schweiz, 27, route des Acacias, 1227 Les Acacias hinterlegt und können auf der entsprechenden Anwendung aufgerufen werden. Eine Kopie dieser Teilnahmebedingungen pro Teilnehmer (Betrag der entsprechenden B-Post-Marke wird auf gleichzeitige, separate Anfrage zurückerstattet) ist unentgeltlich auf schriftliche Anfrage bei Citroën Schweiz erhältlich. Die betreffende Anfrage muss den Namen des Gewinnspiels sowie den Namen, Vornamen und die elektronische Adresse des Antragstellers enthalten. Die bei Citroën Schweiz hinterlegte Version ist ausschlaggebend im Falle von auf irgendwelchem Datenträger gemachten Informationen, die mit den Teilnahmebedingungen im Widerspruch stehen. Gestaltung: Citroën Schweiz AG 8/7

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