Informationen zur Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin/ zum Psychologischen Psychotherapeuten mit Schwerpunkt Verhaltenstherapie

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1 Informationen zur Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin/ zum Psychologischen Psychotherapeuten mit Schwerpunkt Verhaltenstherapie

2 Liebe Interessentinnen und Interessenten, wir freuen uns sehr über Ihr Interesse am Bielefelder Institut für Psychologische Psychotherapieausbildung (BIPP GmbH, im Folgenden BIPP ). Auf den folgenden Seiten bieten wir Ihnen Informationen zu unserer Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin und zum Psychologischen Psychotherapeuten mit dem Vertiefungsschwerpunkt Verhaltenstherapie. Wir hoffen, viele Ihrer Fragen mit den zusammengestellten Informationen beantworten zu können und Ihr Interesse für die verhaltenstherapeutische Ausbildung an unserem Institut zu wecken bzw. zu bestärken. Bei Interesse freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne für ein persönliches oder telefonisches Beratungsgespräch zur Verfügung. Ihr BIPP-Team Inhalt 1 Unser Institut Die Ausbildung Das Wichtigste auf einen Blick Ziele der Ausbildung Zeitliche Rahmen der Ausbildung Inhaltliche Gliederung der Ausbildung Zeitliche Belastung und Fehlzeiten Zeitliche Belastung durch die Ausbildung Fehlzeiten Finanzielle Aspekte der Ausbildung Ausbildungskosten und -einnahmen Ausbildungsfinanzierung Kombination von Ausbildung und Promotion Prüfungen in der Ausbildung Voraussetzungen und Bewerbungsunterlagen für die Ausbildung Voraussetzungen für die Bewerbung und Aufnahme am BIPP Bewerbung Wie geht es nach der Bewerbung weiter? Wie erfolgt die Überwachung der Qualität der Ausbildung?

3 1 Unser Institut Das Bielefelder Institut für Psychologische Psychotherapieausbildung wurde 2007 in Kooperation mit der Universität Bielefeld und der Christoph-Dornier-Stiftung für Klinische Psychologie gegründet. Die wissenschaftliche Leitung hat Herr Prof. Dr. Frank Neuner inne. Geschäftsführerin und Ausbildungsleiterin ist Frau Dr. Claudia Schlüssel. Das BIPP ist ein vom Landesprüfungsamt staatlich anerkanntes Ausbildungsinstitut. Die Ausbildungsinhalte haben ihren Schwerpunkt auf kognitiv-verhaltenstherapeutischen Behandlungsmethoden. Das BIPP wurde von der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) als universitäres Ausbildungsinstitut zur Psychologischen Psychotherapeutin / zum Psychologischen Psychotherapeuten anerkannt und ist gleichzeitig Mitglied des Verbundes universitärer Ausbildungsgänge für Psychotherapie e.v. unith (für weitere Informationen siehe 2 Die Ausbildung 2.1 Das Wichtigste auf einen Blick Grundlage: Schwerpunkt: Dauer: Größe: Beginn: Bewerbung: Adressaten: Rechtsgrundlage: Abschluss: staatlich anerkannter Ausbildungsgang kognitive Verhaltenstherapie dreijährige Vollzeitausbildung 16 Ausbildungsplätze pro Jahr jeweils zum eines Jahres (Praktische Tätigkeit auch vorab möglich) jederzeit möglich Master bzw. Diplom im Fach Psychologie (mit Prüfung in klinischer Psychologie) Psychotherapeutengesetz (PsychThG) und Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV) staatliche Abschlussprüfung; Approbation und Fachkundenachweis für Psychologische Psychotherapie mit Schwerpunkt Verhaltenstherapie Kosten: ca Träger: BIPP GmbH in Kooperation mit der Universität Bielefeld und der Christoph- Dornier-Stiftung für Klinische Psychologie 3

4 2.2 Ziele der Ausbildung Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung stellt eine Voraussetzung für den Antrag zur Approbation als Psychologische Psychotherapeutin / Psychologischer Psychotherapeut mit der Schwerpunktsetzung Verhaltenstherapie und zur Zulassung zur kassenärztlichen Versorgung dar. Durch die enge Zusammenarbeit des BIPP mit der Arbeitseinheit für Klinische Psychologie und Psychotherapie der Universität Bielefeld und der Christoph-Dornier-Stiftung für Klinische Psychologie wird die berufspraktische Tätigkeit am aktuellen Forschungsstand ausgerichtet. Das Qualitätsniveau der Ausbildung wird durch Maßnahmen zur Qualitätssicherung sowie qualifizierte Dozentinnen/Dozenten und Supervisorinnen/Supervisoren gesichert. Des Weiteren können Kandidatinnen/Kandidaten mit Promotionsvorhaben bzw. wissenschaftlichem Interesse zusätzliche Unterstützung und Förderung erhalten. 2.3 Zeitliche Rahmen der Ausbildung Die Ausbildung wird über drei Jahre in Vollzeitform mit Stunden angeboten. Das curriculare Ausbildungsjahr beginnt jeweils zum Wintersemester, d.h. zum eines Jahres. Nach Absprache mit dem Landesprüfungsamt in Düsseldorf besteht die Möglichkeit, schon vorab mit Teilen der Ausbildung zu beginnen (z.b. die Praktische Tätigkeit [PT1 bzw. PPiA-Jahr]). Die Voraussetzungen hierfür müssen jedoch jeweils im Einzelfall geprüft und vorher mit dem BIPP abgesprochen werden. 2.4 Inhaltliche Gliederung der Ausbildung Die Ausbildung umfasst insgesamt mind Ausbildungsstunden und beinhaltet entsprechend der staatlichen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV) folgende Ausbildungsbestandteile: A. Theoretische Ausbildung: mind. 600 Stunden B. Praktische Ausbildung: - mind. 600 Stunden Therapie - begleitet von mind. 150 Stunden Supervision C. Praktische Tätigkeit: mind Stunden Stunden klinisch-psychiatrische Tätigkeit (mind. 1 Jahr, PT1) Stunden ambulant psychotherapeutischen Tätigkeit (mind. ½ Jahr; PT2) - wenn PT1 und PT2 zeitlich parallel auf unterschiedlichen Stationen absolviert wird: insgesamt mind. 15 Monate D. Selbsterfahrung: mind. 120 Stunden E. Individuelle Schwerpunktsetzung: mind. 930 Stunden Die einzelnen Ausbildungsbestandteile erfolgen zeitlich parallel und miteinander vernetzt (siehe Tabelle Überblick Curriculum). Im Folgenden werden alle Ausbildungsbestandteile im Einzelnen ausführlicher dargestellt. 4

5 Tabelle: Überblick Curriculum 1. JAHR 2. JAHR 3. JAHR kontinuierlich mind. 200 Std. kontinuierlich mind. 200 Std. kontinuierlich mind. 200 Std. mind. 600 Std. THEORETISCHE AUSBILDUNG z. B. Angststörungen Anpassungs- und Belastungsstörungen Affektive Störungen Essstörungen Gesprächsführung/Problemanalyse und Therapieplanung Psychopathologische Befunderhebung Diagnostische Methoden Kognitive Umstrukturierung z. B. Somatoforme und dissoziative Störungen Persönlichkeitsstörungen Substanzabhängigkeit/- missbrauch Lern-/Leistungs- /Arbeitsstörungen Schlafstörungen Entspannungsverfahren Achtsamkeitsverfahren Psychopharmakologie Notfall- und Krisenintervention z. B. Störungen in Kindheit & Jugend Schizophrenie Partnerschaftsstörungen Sexuelle Funktionsstörungen Schmerz Neurale Korrelate psychischer Störungen Grundlagen der Tiefenpsychologie PRAKTISCHE AUSBILDUNG UNTER SUPERVISION Fallvorstellung Fallvorstellung 600 Std. Behandlung unter Supervision Fallvorstellung Supervision: kontinuierlich im 2-4-Wochen-Rhythmus; jede vierte Behandlungsstunde; enger Bezug zu Störungen in der Theoretischen Ausbildung mind. 600 Std. mind. 150 Std. PRAKTISCHE TÄTIGKEIT stationäre (1200 Std.; mind. 1 Jahr, PT1) und ambulante (600 Std.; mind. 6 Monate, PT2) Praktische Tätigkeit in Abschnitten von mind. 3 Monaten, im ersten bis dritten Jahr der Ausbildung möglich mind Std. SELBSTERFAHRUNG 2 x 20 Stunden 2 x 20 Stunden 2 x 20 Stunden 120 Std. INDIVIDUELLE SCHWERPUNKT- SETZUNG kontinuierlich mind. 310 Std. kontinuierlich mind. 310 Std. kontinuierlich mind. 310 Std. mind. 930 Std. mind Std. 5

6 A. Theoretische Ausbildung (Curriculum) Zeitlicher Umfang Inhalt Ort Die Theoretische Ausbildung umfasst mind. 600 Stunden, d.h. ca. 200 Stunden pro Ausbildungsjahr. Die Theoretische Ausbildung wird in Form von Intensivseminaren an Wochenenden (ca. 1 Wochenende pro Monat; meist Freitag und Samstag) durchgeführt. Die Fallseminare finden acht- bis zwölfmal jährlich unter der Woche, meist montags abends statt. Die Inhalte der Theoretischen Ausbildung ergeben sich aus den in Anlage 1 der staatlichen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PsychTh-APrV) aufgeführten Grundkenntnissen für die psychotherapeutische Tätigkeit und im Rahmen der vertieften Ausbildung auf Spezialkenntnisse in Verhaltenstherapie. Sie verteilen sich inhaltlich auf die drei Ausbildungsjahre wie in der Tabelle Überblick Curriculum (s.o.) dargestellt (Änderungen vorbehalten). Die Theoretische Ausbildung findet in den Räumlichkeiten des BIPP, in der Morgenbreede 2-4 statt. B. Praktische Ausbildung (unter Supervision) Zeitlicher Umfang Die Praktische Ausbildung umfasst 600 Behandlungsstunden (Therapie unter Supervision). Inhalt Während der Praktischen Ausbildung werden von den Ausbildungsteilnehmer/Innen unter engmaschiger Supervision (s.u.) Behandlungen durchgeführt. Voraussetzung für die Praktische Ausbildung in der Ausbildungsambulanz ist die erfolgreiche Zwischenprüfung, welche meist nach der Praktischen Tätigkeit absolviert wird. Nach Absprache und unter bestimmten Bedingungen können jedoch bis zu 100 Behandlungsstunden bereits im ersten Ausbildungsjahr aus der Praktischen Tätigkeit in der Klinik für die Praktische Ausbildung angerechnet werden. Während der Praktischen Ausbildung erstellen die Ausbildungsteilnehmer/ innen mind. sechs anonymisierte schriftliche Falldarstellungen über die selbst durchgeführten Patientenbehandlungen, die unter Supervision stattgefunden haben. Ort Die Praktische Ausbildung findet in den Räumlichkeiten der Psychotherapeutischen Ambulanz, in der Morgenbreede 2-4 statt. 6

7 B. (Praktische Ausbildung unter) Supervision Die Fachsupervision erfolgt durch Supervisorinnen und Supervisoren, die von der Ausbildungsstätte und vom Landesprüfungsamt nach den Richtlinien des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) anerkannt wurden. Zeitlicher Umfang Die Patientenbehandlung in der Praktischen Ausbildung wird durch mind. 150 Supervisionsstunden begleitet, wobei mind. 50 davon Einzelsupervisionsstunden darstellen. Die verbleibenden 100 Supervisionsstunden sind Gruppensupervisionen, die in einer festen Kleingruppe von ca. vier Personen durchgeführt werden. Besonderheit: Gemäß PsychTh-APrV 4 (1) erfolgt die Praktische Ausbildung unter mindestens 150 Stunden Supervision, wovon mindestens 50 Stunden als Einzelsupervision abzuleisten sind (s.oben). Am BIPP absolvieren die Teilnehmer 130 Stunden Gruppensupervision. Darin enthalten sind 32 Stunden Einzelsupervision in Anwesenheit der Supervisionsgruppe. Zusätzlich werden mindestens 20 Stunden Einzelsupervision absolviert. Die Kosten für die Supervision in der Gruppe werden durch die Anzahl der Gruppenmitglieder geteilt (in der Regel drei bis vier), die Einzelsupervisionskosten trägt jeder Ausbildungsteilnehmer allein. Die Gesamtkosten für die Supervision belaufen sich damit auf ca Sollte die Ausbildung länger als drei Jahre dauern und dadurch auch mehr Supervision erforderlich sein, würden sich die Kosten entsprechend erhöhen. Inhalt Ort Unser Supervisionskonzept sieht vor, dass die oben beschriebene Praktische Ausbildung durch eine engmaschige Supervision so begleitet wird, dass mind. jede vierte Behandlungsstunde supervidiert wird. In regelmäßigen Abständen von ca. zwei bis vier Wochen findet eine Gruppensupervision statt. Die Einzelsupervisionstermine werden mit den jeweiligen Supervisorinnen und Supervisoren individuell abgesprochen. Die Supervision findet in den Räumlichkeiten des BIPP, der Ambulanzen und/oder in den Praxen der Supervisoren/innen statt. C. Praktische Tätigkeit (PT1 und PT2) Zeitlicher Umfang Inhalt Ort Die Praktische Tätigkeit umfasst insgesamt mind Stunden, die sich zusammensetzen aus: 1200 Stunden klinisch-psychiatrische Tätigkeit (mind. ein Jahr: PT1) 600 Stunden ambulante psychotherapeutische Tätigkeit (mind. ein halbes Jahr; PT2) Sonderregelung: wenn PT1 und PT2 zeitlich parallel absolviert wird (auf unterschiedlichen Stationen), dann innerhalb mind. 15 Monate Die Praktische Tätigkeit kann in Abschnitten von jeweils mind. drei Monaten abgeleistet werden. Während der Praktischen Tätigkeit in der klinisch-psychiatrischen Einrichtung sollen die Ausbildungsteilnehmer/innen jeweils über einen längeren Zeitraum an der Diagnostik und Behandlung von mind. 30 Patienten beteiligt sein und Kenntnisse und Erfahrungen über die akute, abklingende und chronifizierte Symptomatik unterschiedlicher Erkrankungen sammeln. Diese werden anschließend als Nachweis kurz dokumentiert. Für die mind. einjährige Praktische Tätigkeit an einer psychiatrisch-klinischen 7

8 Einrichtung (mind Stunden) stehen den Ausbildungsteilnehmer/innen verschiedene Kooperationskliniken zur Verfügung. Unsere aktuellen Kooperationskliniken sind auf unserer Homepage einzusehen. Die Praktische Tätigkeit an einer ambulanten psychotherapeutischen Einrichtung (mind. 600 Stunden) kann in unseren Kooperationskliniken (auf einer anderen Station als die PT1 Tätigkeit) oder in der Psychotherapeutischen Ambulanz (Ausbildungsambulanz des BIPP und ggf. auch Hochschulambulanz) absolviert werden. Die Ausbildungsteilnehmer/innen werden innerhalb der Ausbildung auf die praktische psychiatrische Tätigkeit vorbereitet und währenddessen vom Institut begleitet. D. Selbsterfahrung Zeitlicher Umfang Inhalt Ort Die Selbsterfahrung umfasst 120 Stunden Gruppenselbsterfahrung. Pro Ausbildungsjahr finden zwei Blöcke (à 20 Stunden; meist von Donnerstagnachmittag bis Samstagabend) statt. Inhalte sind unter anderem die Reflexion und/oder Modifikation der persönlichen Voraussetzungen der einzelnen Ausbildungsteilnehmerin /des einzelnen Ausbildungsteilnehmers für ihr/sein therapeutisches Handeln und Erleben, die therapeutische Beziehungsgestaltung sowie die persönliche Entwicklung und Rollenerklärung innerhalb des Ausbildungsprozesses. Die Selbsterfahrung findet vornehmlich in den Räumlichkeiten der BIPP GmbH statt. E. Individuelle Schwerpunktsetzung/ freie Spitze Zeitlicher Umfang Inhalt Die Individuelle Schwerpunktsetzung beläuft sich auf 930 Stunden, welche sich kontinuierlich auf die drei Ausbildungsjahre verteilen (lassen). Die Individuelle Schwerpunktsetzung setzt sich zusammen aus dem Überhang der Theoretischen Ausbildung, der Praktischen Ausbildung und der Praktischen Tätigkeit sowie aus dem Literaturstudium, der Auswertung der Falldokumentationen, dem Praktischen Methodentraining, der Kollegialen Supervision, Vorträgen, Kongressen, Laborarbeit und der Teilnahme an Forschung, etc. Dokumentation: Die erbrachten Leistungen (s. Bereiche A bis E) werden in einem Studienbuch von den Teilnehmerinnen / Teilnehmern dokumentiert. 8

9 3 Zeitliche Belastung und Fehlzeiten 3.1 Zeitliche Belastung durch die Ausbildung Die Inhalte der Ausbildung werden parallel und miteinander vernetzt angeboten. Daher ist es möglich, die Theoretische und Praktische Ausbildung zeitgleich mit der Praktischen Tätigkeit durchzuführen. Die theoretischen Intensivseminare finden meist einmal im Monat an Wochenenden statt (freitags nachmittags bis samstags abends). Kleine zeitliche Veränderungen sind möglich. Die Selbsterfahrung findet in Blockseminaren zwei Mal pro Ausbildungsjahr statt. 3.2 Fehlzeiten Sollten Teilnehmer/innen z.b. aufgrund einer Erkrankung bei einer Veranstaltung nicht anwesend sein können, ist es möglich diese Stunden durch Teilnahme an der Veranstaltung eines anderen Ausbildungsjahres nachzuholen und so die Fehlstunden zu verringern. Insgesamt werden in der Theoretischen Ausbildung jedoch mehr Stunden angeboten als verpflichtend besucht werden müssen, daher hat ein kurzer krankheits- oder arbeitsbedingter Ausfall meist keine Konsequenzen. Die Ausbildung darf jedoch nicht länger als vier aufeinanderfolgende Wochen unterbrochen werden ohne dass dies vorab vom Landesprüfungsamt genehmigt wurde. 4 Finanzielle Aspekte der Ausbildung 4.1 Ausbildungskosten und -einnahmen Die Ausbildungskosten setzen sich zusammen aus: Kursgebühren: Supervisionskosten: Zwischen- und Abschlussprüfung: Gesamte einem festen Betrag für die Kosten der Theoretischen Ausbildung, Praktischen Ausbildung, Selbsterfahrung und Koordination der Praktischen Tätigkeit in Höhe von 295 monatlich, also insgesamt für die drei-jährige Ausbildung. in Höhe von 89 pro Supervisionsstunde (45 Minuten), wobei die Kosten für die Gruppensupervision (mind. 130 Unterrichtsstunden; s.a. Besonderheit unter B. (Praktische Ausbildung unter) Supervision) durch die Anzahl der Gruppenteilnehmer (i.d.r. 4) geteilt werden und die Kosten für die Einzelsupervision von dem Teilnehmer selbst zu tragen sind. Diese Kosten werden quartalsweise in Rechnung gestellt. In Abhängigkeit von der Größe der Supervisionsgruppe liegen die Supervisionskosten für die dreijährige Ausbildungszeit bei insgesamt ca. zwischen und Für die Zwischenprüfung muss eine einmalige Gebühr von 50 und für die Abschlussprüfung eine Gebühr von derzeit 240 entrichtet werden. Für die gesamte dreijährige Ausbildungszeit ergibt sich somit ein 9

10 Ausbildung: Kostensumme von ca Die Einnahmen während der Ausbildung setzen sich zusammen aus: Praktische Tätigkeit (PT1) Praktische Tätigkeit (PT2) Praktische Ausbildung Gesamte Ausbildung: Das monatliche Netto-Gehalt liegt bei unseren Kooperationskliniken zwischen 1000 und 1500 Euro (Änderungen vorbehalten), d.h. für 12 Monate bis Euro Hier besteht zum einen die Möglichkeit, die PT2 an einer unserer Kooperationskliniken bzw. deren psychiatrischen Ambulanzen durchzuführen (Vergütung gemäß monatlichem PT1-Gehalt), d.h. für 6 Monate 6000 bis 9000 Euro. Zum anderen kann die PT2 an unserer Psychotherapeutischen Ambulanz des BIPP durchgeführt werden. Die Vergütung beträgt 512 Euro im Monat (bei zwei Arbeitstagen) für neun Monate. Die Vergütung für eine Therapiestunde beträgt 23 Euro (Änderungen vorbehalten), d.h. bei der Durchführung von ca. 600 Therapiestunden ergibt sich hieraus ein Betrag von Euro. Für die gesamte dreijährige Ausbildungszeit ergeben sich somit Einnahmen von ca Ausbildungsfinanzierung Die Ausbildungskosten können durch Einnahmen aus den abrechnungsfähigen Behandlungen während der Praktischen Tätigkeit und der Praktischen Ausbildung refinanziert werden (siehe 4.1 Einnahmen). Die Ausbildung kann des Weiteren durch eine andere Arbeit (z.b. ½ Stelle) neben der Ausbildung finanziert werden. Eine weitere Finanzierungsmöglichkeit besteht in der Aufnahme eines zinsgünstigen Kredits. Einen solchen vergibt die Deutsche Apotheker- und Ärztebank. Beim Bundesverwaltungsamt kann zudem ein Bildungskredit beantragt werden (bildungskredit@bva.bund.de). Durch den Bildungskredit werden die ersten zwei Jahre der Ausbildung gefördert. Innerhalb eines Ausbildungsabschnittes können bis zu bewilligt werden (meist 24 Monate à 300 ). Dieser Kredit ist unabhängig vom Vermögen und Einkommen des Antragstellers und seiner Eltern. Es besteht aber kein Rechtsanspruch auf die Gewährung des Bildungskredits. Seit dem kann die Vollzeitausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin / zum Psychologischen Psychotherapeuten auch nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert werden. Das BAföG wird auf Basis des eigenen Einkommens / Vermögens, dem des Ehepartners und dem der Eltern (in der Reihenfolge) berechnet. Der Mindestbetrag beläuft sich hier auf 11 und der Höchstbetrag auf 585 monatlich. 10

11 5 Kombination von Ausbildung und Promotion Es ist möglich die Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin / zum Psychologischen Psychotherapeuten mit einem Promotionsvorhaben zu kombinieren. Dieses Vorhaben sollten Sie nach Möglichkeit bereits in den Bewerbungsunterlagen darlegen. Ein Promotionsvorhaben ist jedoch keine Bedingung für den Erhalt eines Ausbildungsplatzes. 6 Prüfungen in der Ausbildung Zwischenprüfung: Nach der Hälfte der Ausbildungszeit oder nach der Hälfte der absolvierten Ausbildungsstunden findet eine 30-minütige mündliche Einzelprüfung statt. In dieser wird zum einen, wie bei der Abschlussprüfung, ein Fall vorgestellt und besprochen und anschließend die bisher erworbenen psychotherapeutischen Grundkenntnisse, Störungswissen und Veränderungswissen prüft. Diese Zwischenprüfung wird vom BIPP durchgeführt. Abschlussprüfung: Die Ausbildung wird durch die staatliche Abschlussprüfung zur Psychologischen Psychotherapeutin / zum Psychologischen Psychotherapeuten abgeschlossen. Die Prüfung erfolgt durch die jeweils zuständige Landesbehörde (in NRW: Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie) in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Ausbildungsinstitut. Sie wird bundesweit einheitlich durchgeführt und ausgewertet. Prüfungsvoraussetzungen und -modalitäten werden durch die Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeut/innen geregelt. Die staatliche Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Nach bestandener staatlicher Prüfung erhalten die Teilnehmer/innen von der zuständigen Landesbehörde ein Zeugnis über die erfolgreiche staatliche Prüfung zur Psychologischen Psychotherapeutin / zum Psychologischen Psychotherapeuten mit dem Vertiefungsgebiet Verhaltenstherapie, das Voraussetzung für den Antrag auf Approbation darstellt. 11

12 7 Voraussetzungen und Bewerbungsunterlagen für die Ausbildung 7.1 Voraussetzungen für die Bewerbung und Aufnahme am BIPP Die Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin / zum Psychologischen Psychotherapeuten steht Bewerberinnen und Bewerbern nach erfolgreich abgeschlossenem Master bzw. Diplom (Abschlussprüfung) im Studiengang Psychologie an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule offen, vorausgesetzt das Fach Klinische Psychologie ist eingeschlossen. Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaats, eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines außereuropäischen Staats müssen den Nachweis eines erfolgreich abgeschlossenen gleichwertigen Diploms oder Hochschulstudiums der Psychologie erbringen. Zusätzliche Voraussetzung zur Aufnahme beim BIPP ist die persönliche Eignung für den Beruf der Psychologischen Psychotherapeutin / des Psychologischen Psychotherapeuten, welche in einem Auswahlgespräch überprüft wird. Die Bewerber/innen sollten zudem über Erfahrungen im psychotherapeutischen oder klinischpsychiatrischen Tätigkeitsbereich verfügen, z.b. in Form von Praktika während oder nach dem Studium. Diese dienen zur Überprüfung der Eignung und Neigung für den Beruf durch die Kandidatinnen / Kandidaten selbst. Einen Teil der Ausbildungsplätze reserviert das BIPP für Bielefelder Psychologiestudentinnen und - studenten. 7.2 Bewerbung Die Bewerbungen sind schriftlich beim BIPP einzureichen bzw. einzusenden. Die Bewerbungsgespräche sind, wie auch die Informationsgespräche, nicht mit Kosten verbunden! Bewerbungen können jederzeit eingereicht werden, eine Bewerbungsfrist gibt es nicht. Folgende Unterlagen sollten enthalten sein: (Angestrebter) Abschluss: Diplom in Psychologie beglaubigte Kopie des Zeugnisses der Hochschulreife (Abiturzeugnis) beglaubigte Kopie des Diploms & Vordiploms des universitären Studienganges Psychologie (bei noch laufendem Studium ist ein vorläufiges Diplomzeugnis ausreichend; bitte beachten Sie, dass eine Prüfung im Fach Klinische Psychologie absolviert sein muss) tabellarischer Lebenslauf: Darstellung des persönlichen und beruflichen Werdegangs Lichtbild bisherige Praktikums-Bescheinigungen Zeugnisse bisheriger Berufstätigkeit (wenn vorhanden) bisherige Fort- und Weiterbildungen (wenn vorhanden) ggf. Referenzen ggf. Promotionsinteresse darlegen (wenn gewünscht) 12

13 (Angestrebter) Abschluss: Master in Psychologie beglaubigte Kopie des Zeugnisses der Hochschulreife (Abiturzeugnis) beglaubigte Kopie des Bachelor-Zeugnisses und Transkript des universitären Studienganges Psychologie beglaubigte Kopie des Master-Zeugnisses und Transkript(bei noch laufendem Studium ist das aktuelle Transkript ausreichend; bitte beachten Sie, dass eine Prüfung im Fach Klinische Psychologie absolviert sein muss) tabellarischer Lebenslauf: Darstellung des persönlichen und beruflichen Werdegangs Lichtbild bisherige Praktikums-Bescheinigungen Zeugnisse bisheriger Berufstätigkeit (wenn vorhanden) bisherige Fort- und Weiterbildungen (wenn vorhanden) ggf. Referenzen ggf. Promotionsinteresse darlegen (wenn gewünscht) 7.3 Wie geht es nach der Bewerbung weiter? Sobald Ihre Bewerbung bei uns eingetroffen ist, erhalten Sie eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Unterlagen sowie eine Einladung zum Bewerbungsgespräch. Neben den von Ihnen eingereichten Unterlagen und Zeugnissen wird v.a. die persönliche Eignung für den Beruf der Psychologischen Psychotherapeutin / des Psychologischen Psychotherapeuten in dem Bewerbungsgespräch geprüft. Zeitnah nach den Bewerbungsgesprächen erhalten alle Teilnehmer schriftlich Rückmeldung. Die vom Prüfungsausschuss ausgewählten Bewerber/innen erhalten neben Ihrer Zusage den Ausbildungsvertrag mit dem BIPP. 8 Wie erfolgt die Überwachung der Qualität der Ausbildung? Die Qualitätssicherung der einzelnen Ausbildungsbestandteile richtet sich nach den unith ( Verbund universitärer Ausbildungsgänge für Psychotherapie e.v. ) QS Richtlinien. Die Evaluation der einzelnen Ausbildungsbestandteile (Theoretische Ausbildung; Selbsterfahrung; Supervision) erfolgt durch erprobte Evaluationsinstrumente, die von unith zur Verfügung gestellt werden. Als allgemeinnütziger, eingetragener Verein hat unith sich zum Ziel gesetzt, durch eine enge Verknüpfung von Psychotherapieausbildung mit Forschung in Klinischer Psychologie und Psychotherapie eine hohe Qualität und Aktualität in der Psychotherapieausbildung zu sichern. Die Ergebnisse dieser kontinuierlichen Evaluation fließen in die Ausgestaltung der jeweiligen Ausbildungsbestandteile ein. 13

14 Wir hoffen, dass wir Ihnen die wichtigsten Fragen auf diesen Seiten beantworten konnten. Selbstverständlich können Sie mit uns auch ein persönliches Informationsgespräch führen, um Ihre individuellen Fragen zu besprechen. Dies kann telefonisch erfolgen oder auch bei einem persönlichen Termin, bei dem Sie sich auch unsere Räumlichkeiten einmal ansehen können. Informations- wie auch die Bewerbungsgespräche sind bei uns nicht mit Kosten verbunden! Des Weiteren erhalten Sie Informationen, wie auch die aktuellen Listen unserer Dozent/innen, Selbsterfahrungsleiter/innen, Supervisor/innen und Kooperationspartner für die ambulante und stationäre Praktische Tätigkeit auf unserer Homepage: 14

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