Caritas- Kreisstelle Ingolstadt. Jahresbericht Sozialberatung für Schuldner Caritas-Kreisstelle Ingolstadt Josef Wintergerst. 1.
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- Adolf Busch
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1 Caritas- Kreisstelle Ingolstadt Caritas-Kreisstelle Ingolstadt, Jesuitenstraße 4, 8549 Ingolstadt Jahresbericht 9 Jesuitenstraße Ingolstadt Telefon 8 41 / Telefax 8 41 / kreisstelle@caritas-ingolstadt.de Sozialberatung für Schuldner Caritas-Kreisstelle Ingolstadt Josef Wintergerst 1. Vorwort Im April 8 wurde bei der Caritas-Kreisstelle Ingolstadt eine zusätzliche Halbtagesstelle im bereich Sozialberatung für Schuldner geschaffen. Dieser Jahresbericht soll die Tätigkeiten dieser Stelle für das Jahr 9 aufzeigen. Zur Vervollständigung nennt er auch die Fallzahlen der beiden weiteren Fachkräfte. Hierzu gehört die Sozialberatung für Schuldner von Herrn Gruber mit ca. 15 Std. pro Woche und die Insolvenzberatung von Frau Rieger mit 18 Std. pro Woche. Die Wartezeit auf einen Ersttermin bei der Sozialberatung für Schuldner bei der Caritas-Kreisstelle in Ingolstadt liegt derzeit im Durchschnitt bei ca. 3-6 Wochen. Allerdings bekommen Menschen mit akuten Problematiken, welche einen schnellen Handlungsbedarf erfordern, meist unverzüglich einen Termin. 2. Projekte Prävention Im vergangenen Jahr konnte ein deutlicher Anstieg von Kurzzeitberatungen mit Kriseninterventionen und Existenzsicherungen festgestellt werden. Auslöser dieser Entwicklung ist unserer Meinung nach, dass Klienten die Schuldnerberatung zu spät aufsuchen. Gerade bei Kündigungen kommen die Menschen leider nicht gleich kurz nach Beginn der Arbeitslosigkeit. Vielmehr versuchen sie oftmals bis zur absoluten finanziellen Erschöpfung mit ihren gesunkenen Mitteln die gleichbleibenden Zahlungsverpflichtungen fortzuführen. Der Weg zur Schuldnerberatung wird letztendlich erst eingeschlagen, wenn nach dem Zusammenbruch der Zahlungsvereinbarungen Ereignisse wie Lohnpfändung, Kontopfändung, Energiesperre, Wohnungskündigung und andere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen den Leidensdruck zu groß werden lassen. Allerdings sind zu diesem Zeitpunkt bereits erhebliche zusätzliche Kosten aufgelaufen und sämtliche finanzielle Reserven verbraucht.
2 - Seite 2 - Da sich im Jahr die Verhältnisse am Arbeitsmarkt als Folge der Wirtschaftkrise wahrscheinlich verschlechtern werden, versuchen wir diese Problematik intensiver anzugehen. Bereits seit 8 läuft bei der Caritas-Kreisstelle Ingolstadt ein Projekt zur Schuldenprävention, welches sich aus Eigenmitteln der Caritas finanziert und auf den Schulbereich ausgerichtet ist. Diese Schuldenprävention wollen wir erweitern, indem wir gezielt Erwachsenenbildungsträger, welche für arbeitslose Menschen Eingliederungsmaßnahmen durchführen, ansprechen. Wir werden anbieten, im Rahmen solcher Fortbildungen eine Informationsveranstaltung zum Thema Schuldenprävention und richtiger Umgang mit Schulden durchzuführen. Hierfür haben wir Unterrichtsmodule entwickelt, welche die finanzielle Allgemeinbildung und spezielle Handlungsempfehlungen für Menschen mit Finanznöten beinhalten. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Schuldner zum einen von Beginn an zu einem konstruktiven und aktiven Umgang mit ihren Schulden zu befähigen, um somit die negativen finanziellen Folgen der Arbeitslosigkeit so gering wie möglich zu halten. Zum anderen sollen eventuelle Schwellenängste abgebaut werden, damit die Hemmung, im Ernstfall professionelle Hilfe bei der Schuldnerberatung zu suchen, verringert wird. 2.2 Onlineberatungen Wie bereits im letzten Jahresbericht erwähnt, startete die Caritas-Kreisstelle Ingolstadt auch im Bereich der Sozialberatung für Schuldner die Onlineberatung im Rahmen der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung. Da mittlerweile auch die Caritas eine Online-Beratung für Schuldner anbietet, überlegen wir, auch im Rahmen dieser tätig zu werden. Der Beratungsaufwand der Online-Beratung erstreckt sich ausschließlich auf ein- oder zweimalige kurze Kontakte, bei welchen Fragen der Klienten geklärt werden. Die Online-Beratung stellt hierbei keine Alternative zur realen Beratung, sondern eine Ergänzung dar. Mit ihrer Hilfe erwarten wir, dass Klienten, welche mit diesem Medium vertraut sind, leichter einen Erstkontakt herstellen können. 3. Daten Für die Beratungsstelle von Herrn Wintergerst liegen für das Jahr 9 folgende Daten vor: 3.1 Anzahl und Geschlecht Im Jahr 9 wurden insgesamt 192 Haushalte beraten. Hiervon waren 112 Personen (= 58,33 %) männlichen und 8 Personen (= 41,67 %) weiblichen Geschlechts. Von diesen Beratungen waren ca. 55 % Kurzzeitberatungen und 45 % Langzeitberatungen. Die hohe Anzahl der Kurzzeitberatungen kann zum einen in Zusammenhang mit der Online-Beratung, die seit 9 an der Caritas-Kreisstelle angeboten wird, erklärt werden. Sie ist aber auch die Folge der bereits oben erwähnten steigenden Anzahl an Existenzsicherungsmaßnahmen und Kriseninterventionen, die aufgrund von steigenden Zwangsmaßnahmen wie Konto- und Lohnpfändungen, Mietkündigungen und Stromsperren notwendig werden. Hierbei ist schnelles Handeln erforderlich welches allerdings nicht automatisch in eine längerfristige Beratung übergeht. 3.2 Haushaltsgrößen Die durchschnittliche Kinderzahl pro Haushalt lag bei 2,1 Kindern.
3 - Seite Das Alter der Klienten war wie folgt verteilt: Altersverteilung Anzahl unter Jahren bis unter 3 Jahren 3 bis unter 4 Jahren 4 bis unter 5 Jahren 5 bis unter 6 Jahren ab 6 Jahren keine Angaben Alter Bei der Verteilung des Alters fällt auf, dass Menschen im mittleren Lebensabschnitt, in welchem Existenz-, Haushalts- und Familiengründung eine große Rolle spielen, in besonderem Maße von Verschuldung betroffen sind. Obwohl diese Altersgruppe nur ca. 29 % der Gesamtbevölkerung ausmacht, sind sie in der Schuldnerberatung überproportional vertreten. Hierfür können folgende Gründe genannt werden: Zum einen ist die Ausgaben- und Einkommensrelation bei jüngeren Haushalten wegen der Investitionen in die Haushalts- und Familiengründung bei gleichzeitig vergleichsweise geringeren Einkommen ungünstiger wie bei den älteren Altersklassen, da in diesen die größten Investitionen bereits getätigt wurden und das Einkommen durchschnittlich seinen Höhepunkt erreicht hat. Zum anderen haben gerade jüngere Haushalte minderjährige Kinder, die große Anteile des Einkommens verbrauchen und zudem die Haushaltsangehörigen unflexibler auf den Arbeitsmarkt reagieren lassen. Besonders deutlich sichtbar ist dies bei alleinerziehenden Müttern, welche in besonderem Maße von Armut und Überschuldung gefährdet sind. Daraus lässt sich für die Gesellschaft ableiten, dass die Entscheidung für Nachwuchs und die Gründung einer Familie für die Betroffenen leider ein größeres Schuldenrisiko mit sich führt. 3.4 Lebensform/Familienstand: Lebensformen/Familienstand 57 Anzahl ledig verheiratet verwitwet geschieden getrent lebend ohne Angabe Personen
4 - Seite Staatsangehörigkeiten Staatsangehörigkeit 17; 9% 11; 6% 27; 14% 4; 2% deutsche Staatsangehörigkeit sonstige EU-Bürger türkische Staatsangehörigkeit sonstige Staatsangehörigkeit Ohne Angabe 133; 69% In den 69% deutscher Staatsangehöriger sind ca. 25% - 35% deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund enthalten (z.b. Spätaussiedler, Eingebürgerte). Dieser Punkt findet deshalb eine extra Erwähnung, da bei dieser Personengruppe öfter erschwerte Bedingungen, wie etwa geringere Schulbildung, schlechtere Deutschkenntnisse und daraus folgend größere Schwierigkeiten beim Verständnis der Rechtsvorschriften und des Schriftverkehrs bestehen. Dadurch wird oft eine intensivere und zeitaufwendigere Zusammenarbeit nötig. 3.6 Einkommensverteilungen Bei der Einkommensverteilung wurde getrennt zwischen Erwerbstätigen (44,44%) und Arbeitslosen/Erwerbslosen (51,52%). Die Mischung der zwei Kategorien, welche in der Praxis in Form von sogenannten Aufstocken vorkommt, welche zusätzlich zu ihrem Einkommen ergänzend ALG II beziehen, wird hier nicht extra dargestellt. Je nachdem welcher Einkommensanteil überwiegt, wurden sie auf die Erwerbstätigen oder die ALG II-Empfänger aufgeteilt. Erwebstätige Anzahl unter 5 von 5 - von -15 von von von von 3-35 über 35
5 - Seite 5 - Arbeitslose/Erwerbslose Anzahl ALG I ALG II Grundsicherung SGB XII 4 Kein Einkommen An der hohen Anzahl der ALG I - und ALG II - Empfängern und der Tatsache, dass Schulden ein nicht unwesentliches Vermittlungshemmnis in den Arbeitsmarkt darstellen, wird verständlich, weshalb die Schuldnerberatung im SGB II 16a/2 als zusätzliches Mittel zur Hilfe bei der Eingliederung von Arbeitslosen gesetzlich verankert ist. 3.7 Kontaktaufnahmen Bei der standardmäßigen Erhebung, wer den Klienten empfohlen hat, sich mit der Sozialberatung für Schuldner der Caritas-Kreisstelle Ingolstadt in Verbindung zu setzen, können positive Ergebnisse festgestellt werden. Ein großer Anteil an Klienten wird uns direkt von Gerichtsvollziehern und Gläubigern wie Banken geschickt. Daraus wird deutlich, dass die Schuldnerberatung nicht nur den Schuldnern, sondern ebenso den Gläubigern und Gläubigervertretern einen sinnvollen Dienst leistet, da eine Regulierung der Schulden durchaus in beiderseitigem Interesse liegt. Auch die Vermittlung über andere soziale Dienste und Einrichtungen spielt in der Praxis eine wichtige Rolle, damit sich verschiedene Hilfsangebote gegenseitig ergänzen und nicht blockieren. Zuletzt ist noch der wachsende Austausch der Klienten untereinander zu erwähnen. Zunehmend lässt sich beobachten, dass neuen Klienten die Beratung von Freunden empfohlen wurde, welche sich bereits in Beratung befinden oder diese schon abgeschlossen haben. Hierdurch entsteht eine Vernetzung der Klienten untereinander, welche den Schuldner aus seiner Isolierung herausholt und ihm hilft, die Problematik aktiv anzugehen. 3.8 Anzahl Gläubiger und durchschnittliche Verschuldungshöhe: Die durchschnittliche Verschuldungshöhe lag bei ca. 32., bei durchschnittlich sieben Gläubigern. 3.9 Verbraucherinsolvenz 9 mündete die Beratung bei 18 Personen in einem gerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahren.
6 - Seite 6 - Bei Frau Rieger kam es im Laufe des Jahres zu 145 Beratungen, aus denen 38 Anträge zur Verbraucherinsolvenz oder ggf. außergerichtliche Einigungen folgten. Herr Gruber hat im Laufe des Jahres 22 Haushalte in ein Verbraucherinsolvenzverfahren begleitet oder eine außergerichtliche Einigung erzielt. Insgesamt wurden an der Caritas-Kreisstelle Ingolstadt 78 Bescheinigungen für ein Scheitern oder ein Zustandekommen einer außergerichtlichen Einigung ausgestellt. 3.9 Weitere Zahlen Zu den aufgezeigten Fallzahlen von Herrn Wintergerst sind noch die Fallzahlen von Herrn Gruber zu erwähnen. Er hatte bei ca. 15 Std., die für die Sozialberatung für Schuldner zur Verfügung stehen, im Laufe des Jahres 9 insgesamt 115 Haushalte beraten. Die Aufteilung seiner Klienten ähnelt im Großen und Ganzen der bereits unter Punkt dargestellten Struktur. Zusammen wurden im Jahr 9 bei der Caritas-Kreisstelle Ingolstadt 37 Haushalte im Rahmen der Sozialberatung für Schuldner beraten. 4. Ausblick Im Jahr ist zu erwarten, dass die Folgen der Weltwirtschaftskrise auf dem Arbeitsmarkt deutlich zur Verschlechterung führen werden. Hier liegt eine der Hauptherausforderungen für dieses Jahr. Wir wollen versuchen, die negativen finanziellen Folgen, welche Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit bei den Menschen hinterlässt, möglichst zu begrenzen. Aber nicht nur Arbeitslosen widmen wir unsere Aufmerksamkeit. Seit Ende 9 arbeiten wir mit dem Betriebsrat von Audi zusammen, um Arbeiter und Angestellte der Audi AG, welche Probleme mit Verschuldung haben, eine schnelle und kompetente Beratung zukommen zu lassen. Zum 1. Juli treten die Vorschriften des P-Kontos (Pfändungsschutzkonto) in Kraft, welches erwartungsgemäß für unsere Klienten als auch für uns interessante Neuerungen mit sich bringt. Das P-Konto wird ein besonderes Girokonto sein und ermöglicht dem Schuldner im Falle einer Pfändung die Verfügung über den monatlichen pfändungsfreien Betrag, ohne dass er hierfür einen Pfändungsschutz nach 85k ZPO beim Amtsgericht beantragen muss. Das P-Konto wird von der jeweiligen Bank nach vertraglicher Vereinbarung eingerichtet. Jede Person darf nur ein P-Konto besitzen. Wird das Guthaben auf einem P-Konto gepfändet, kann der Schuldner bis zur Höhe des monatlichen Pfändungsfreibetrages nach 85c ZPO frei verfügen. Hat der Schuldner Unterhaltsverpflichtungen, die einen höheren Pfändungsfreibetrag als den Basispfändungsschutz rechtfertigen, erhöht die Bank nach Vorlage entsprechender Nachweise den monatlichen Pfändungsfreibetrag. Es ist die Rede davon, dass Schuldnerberatungsstellen diese Unterhaltsverpflichtungen zukünftig der Bank gegenüber bestätigen können. Wie dies in der Praxis vollziehbar sein wird, benötigt noch eine ausführliche Diskussion und Planung in der ersten Hälfte des Jahres. Es ist allerdings zu hoffen, dass die zu erwartenden Vorteile des P-Kontos den anfallenden Planungsund Fortbildungsaufwand bei weitem übersteigen. Aus diesen Gründen sehen wir dem Jahr teils besorgt, teils hoffnungsvoll und gut vorbereitet entgegen. Ingolstadt, Josef Wintergerst Diplom-Pädagoge
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