Domainvergabe durch die DENIC
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- Helene Erica Bachmeier
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1 Domainvergabe durch die DENIC Johannes Diemke Vortrag im Rahmen des Seminars Internetrecht im Wintersemester 2007/ November 2007 Domainvergabe durch die DENIC 1 / 22
2 Domainvergabe durch die DENIC 2 / 22
3 Bedürfnisse Domainvergabe durch die DENIC 3 / 22
4 Bedürfnisse der Internetanbieter Bedürfnisse Um im Internet auftreten zu können, brauchen Internetanbieter: eine eindeutige Kennung (Domainrecht) Inhalte (Immaterialgüterrecht) Werbung und Marketing (Wettbewerbsrecht) den Kontakt zu Kunden (E-Commerce-Recht) Daten der Kunden (Datenschutzrecht) Im Folgenden liegt der Schwerpunkt auf den Rechstfragen, die sich aus der Domainvergabe durch die DENIC ergeben Domainvergabe durch die DENIC 4 / 22
5 Aufbau Struktur TLDs Domainvergabe durch die DENIC 5 / 22
6 zu Aufbau Struktur TLDs Im Internet werden Computer über eindeutige IP-Nummern erkannt (z.b ) Für Menschen sind allerdings bezeichnende Namen leichter zu merken Einführung des Domain Name System (DNS) DNS erlaubt die Abbildung eines Domain Namens auf eine IP-Adresse z.b. auf Die Wahl eines Domain Namens ist für die Internetpräsenz von entscheidender Bedeutung Domainvergabe durch die DENIC 6 / 22
7 Aufbau des Domain Name System Aufbau Struktur TLDs Das Domain Name System ist hierachisch aufgebaut Top Level (TLDs) country code Top Level (cctlds) generische Top Level (gtlds) Second Level Beispiel: Jede TLD hat eine zentrale Registrierungsstelle ist für die Vergabe von TLDs mit der Länderkennung.de zuständig Domainvergabe durch die DENIC 7 / 22
8 Struktur des Domain Name System Aufbau Struktur TLDs Abbildung 1: Struktur des Domain Name System (DNS) Domainvergabe durch die DENIC 8 / 22
9 Beispiele für Top Level Aufbau Struktur TLDs Beispiele für Top Level :.com (kommerzielles Angebot).edu (Bildungsorganisationen).mil (US-Militär).de (Deutschland).fr (Frankreich) Einen besonderen Reiz üben cctlds aus, die über ihren Länderbezug hinaus Aussagekraft haben:.tv (Tuvalu).ag (Antigua) Domainvergabe durch die DENIC 9 / 22
10 ICANN Internationale Strukturen Domainvergabe durch die DENIC 10 / 22
11 ICANN ICANN Internet Corporation for Assigned Names and Numbers Kompetenzen: Kontrolle und Verwaltung des Root-Server-Systems Vergabe und Verwaltung von IP-Adressen Vergabe und Verwaltung von Top Level Für die Vergabe und Verwaltung der TLDs hat die ICANN die sog. Registrars akkreditiert Domainvergabe durch die DENIC 11 / 22
12 Rechtstatsächliches Registrierung Vertrag Haftung Urteil Dispute Domainvergabe durch die DENIC 12 / 22
13 Rechtstatsächliches Registrierung Vertrag Haftung Urteil Dispute Deutsches Network Information Center Eingetragene Genossenschaft ist die zentrale Registrierungsstelle für unterhalb der Top Level Domain.de Kompetenzen: Betrieb des Primary-Nameservers für die Top Level Domain.de bundesweite zentrale Vergabe von unterhalb der Top Level Domain.de Administration des Internets Domainvergabe durch die DENIC 13 / 22
14 Rechtstatsächliche Grundlagen Rechtstatsächliches Registrierung Vertrag Haftung Urteil Dispute Nach h.m. umfasst das TKG nicht und deren Vergabe Die Tätigkeit der DENIC erfolgt also auf rein zivilrechtlicher Grundlage Sie ist weder als Beliehener noch als untergeordnete Behörde anzusehen Domainvergabe durch die DENIC 14 / 22
15 Domainregistrierung Rechtstatsächliches Registrierung Vertrag Haftung Urteil Dispute Die Registrierung einer freien Domain erfolgt meistens über Zwischenhändler Dennoch besteht auch immer ein Vetragsverhältnis mit der DENIC Die Domainrichtlinien legen fest, welche Regeln für zu beachten sind Bei Erfüllung der Domainrichtlinen kann es zu einem Domainvertrag kommen Für den Domainvetrag gelten die Domainbedingungen werden nach dem Prioritätsprinzip first come, first served vergeben Domainvergabe durch die DENIC 15 / 22
16 Rechtsnatur des Domainregistrierungsvertrages Rechtstatsächliches Registrierung Vertrag Haftung Urteil Dispute Die Registrierung einer Domain ist nicht mit deren Erwerb gleichzusetzen stellt eindeutig klar, dass die Domain durch die Registrierung lediglich zur Nutzung überlassen wird Der Domainregistrierungsvertrag ist also kein Veräußerungsvetrag wie der Kauf gem. 433 ff BGB Die Domainregistrierung ist vielmehr als Pacht des Domain Namens i.s.d 581 ff BGB anzusehen Domainvergabe durch die DENIC 16 / 22
17 Wer haftet für Namensrechtsverletzungen? Rechtstatsächliches Registrierung Vertrag Haftung Urteil Dispute Nach den Domainbedingungen gelten folgende Regelungen: Die Verantwortung für marken- und namensrechtliche Folgen aus der Registrierung des Domain Namens liegt beim Kunden ( 5 Abs. 4) Der Kunde versichert, dass er die Einhaltung kennzeichenrechtlicher Vorgaben geprüft hat und keine Anhaltspunkte für die Verletzung von Rechten Dritter vorliegen ( 3 Abs. 1) Durch die Registrierung eines freien Domain Namens entsteht folglich das Risiko, nachträglich markenrechtlich auf Unterlassung in Anspruch genommen zu werden Domainvergabe durch die DENIC 17 / 22
18 Urteil des Bundesgerichtshofes Rechtstatsächliches Registrierung Vertrag Haftung Urteil Dispute Durch die Entscheidung des BGH um den Fall ambient.de wird die Rechtsauffasung der DENIC bzgl. der Vergabepraxis ausdrücklich bestätigt Leitsatz zu dem Urteil: ist nicht verpflichtet, bei ihr angemeldete Domain Namen auf ihre Vereinbarkeit mit Rechten Dritter zu kontrollieren. Auch bei ausdrücklichem Hinweis auf einen Rechtsverstoß durch einen Dritten ist die DENIC nur zum Handeln verpflichtet, wenn dieser Verstoß offenkundig und für sie ohne Weiteres feststellbar ist. BGH, Urteil vom 17. Mai 2001 Az.: I ZR 251/99 Domainvergabe durch die DENIC 18 / 22
19 DISPUTE-Einträge Rechtstatsächliches Registrierung Vertrag Haftung Urteil Dispute Der Domaininhaber ist Ansprechpartner für alle, die sich durch eine Domain in ihren Rechten verletzt sehen greift erst bei einem rechtskräftigen Urteil gegen den Domaininhaber ein Sie kann jedoch den Anspruchsteller durch einen DISPUTE-Eintrag unterstützen Durch einen DISPUTE-Eintrag wird: der DISPUTE-Inhaber automatisch neuer Domaininhaber, wenn der bisherige Inhaber die Domain aufgibt es dem Domaininhaber unmöglich gemacht, die streitbehaftete Domain auf einen Dritten zu übertragen Domainvergabe durch die DENIC 19 / 22
20 Literatur und Literatur Domainvergabe durch die DENIC 20 / 22
21 Literatur Internetanbieter brauchen um im Internet auftreten zu können eine eindeutige Kennung ist die zentrale Registrierungsstelle für unterhalb der Top Level Domain.de muss nur in Ausnahmefällen Namens- und Markenrechte prüfen Der Domaininhaber ist selbst dafür verantwortlich, dass seine Domain keine Rechte Dritter verletzt Es wird dem Anspruchsteller, der sich durch eine Domain in seinen Rechten verletzt fühlt, die Möglichkeit eines DISPUTE-Eintrags geboten Domainvergabe durch die DENIC 21 / 22
22 Literatur und Quellen Literatur [1] Hoeren, Thomas: Internetrecht. uni-muenster.de/jura.itm/hoeren/inhalte/lehre/ lehrematerialien.htm (Stand: ) [2] Cichon, Caroline: Internet-Verträge. Schmidt, 2005 [3] Pierson, Matthias: Internet-Recht im Unternehmen. DTV-Beck, Oktober 2002 [4] Herberger, Maximilian: BGH Urteil vom 17. Mai 2001, Az.: I ZR 251/ htm (Stand: ) [5] DENIC-Domainbedingungen. bedingungen.html (Stand: ) Domainvergabe durch die DENIC 22 / 22
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