Deutsche Rotarische Stiftung
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- Imke Christa Gehrig
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1 Deutsche Rotarische Stiftung Die Deutsche Rotarische Stiftung (DRS) und das Endowment Fund der Rotary Foundation Infoblatt für Zustifter und Spender Stand: Januar 2014 Rotarisches Engagement über den Tod hinaus Sie möchten nach jahrelanger Mitgliedschaft in Rotary eine einmalige große Zuwendung machen und/oder über den Tod hinaus bürgerschaftliches Engagement zeigen? Durch eine Schenkung oder ein Vermächtnis an die Deutsche Rotarische Stiftung (DRS) oder an die Rotary Foundation (TRF) können Sie Teile Ihres Vermögens oder Ihr gesamtes Vermögen unter Aufsicht Ihrer rotarischen Freunde guten Zwecken zuführen. In Ergänzung zu der von DRS und TRF gemeinsam veröffentlichen Broschüre Ewiges Rotarisches Engagement (2014) finden Sie hier eine ausführliche Dokumentation zu den Möglichkeiten, die DRS bietet. Falls Sie Fragen zu diesem Thema haben, können Sie gerne die für Ihren Distrikt zuständige Kontaktperson oder das Büro der DRS in Düsseldorf um vertrauliche Auskunft bitten. Ihre Ansprechpartnerin bei der DRS in Düsseldorf ist Frau Judith Orf (Mail: 1
2 Deutsche Rotarische Stiftung (in Kooperation mit der Rotary Foundation) Inhaltsverzeichnis 1. Was ist die DRS? 2. Warum gibt es die DRS neben der Rotary Foundation? 3. Warum sind Zuwendungen für gute Zwecke über Rotary sinnvoll? 4. Wie funktionieren Vermächtnisse an die DRS bzw. an TRF? a. Was zeichnet Rotarier, deren Projekte und damit die DRS und die TRF aus? b. Wie funktioniert die DRS bzw. der Endowment Fund der TRF? 5. Bestimmen, was mit dem Geld passiert (Zweckbestimmung) a. Bestimmung der Zuwendungsgebiete inhaltlich und/oder geographisch b. Wie schnell wird das Geld eingesetzt? Zustiftung oder Verbrauchsstiftung c. Rechtliche Modelle für Zuwendungen an die DRS: Zustiftung, Stifterdarlehen, Treuhandstiftung 6. Verwaltung und Aufsicht: Anlagepolitik, Entscheidungsstruktur, Mindestbeträge 7. Sonstige Aspekte: Individuelle Behandlung, Ehrungen, Steuern 8. Nächste Schritte: Was muss ich tun? Wer kann meine Fragen beantworten? 9. Verantwortung und Berichterstattung 10. Häufig gestellte Fragen Anlagen: a. Entwurf für ein Vermächtnis an die Deutsche Rotarische Stiftung b. Projektbeispiele c. Stichwortregister 2
3 1. Was ist die DRS? Die Deutsche Rotarische Stiftung (DRS) wird von den Rotariern in über Rotary Clubs in Deutschland getragen. Die DRS ist eine deutsche Stiftung. Sie spezialisiert sich auf die langfristige Verwaltung von Vermächtnissen und großen Schenkungen. Da nur die Erträge in Projekte fließen, bleiben die Zuwendungsmöglichkeiten für gute Zwecke im Prinzip ewig erhalten (ausgenommen bei der Verbrauchsstiftung). Die DRS hat ihren Sitz in Düsseldorf. Die DRS ist rechtlich selbständig und unterliegt dem deutschen Recht. Der Vorstand besteht aus Mitgliedern deutscher Rotary Clubs. Im Beirat sitzen zusätzlich zu dem amtierenden Vorsitzenden des deutschen Governorrats (Vorsitz) und dessen Vorgänger und Nachfolger auch Vertreter der Rotary Foundation. Organisatorisch ist die DRS eingebunden in die Verwaltung des Rotary Deutschland Gemeindienst e.v. (RDG), dem gemeinnützigen Verein aller Rotarier in Deutschland, dessen Hauptaugenmerk auf der Verwaltung von zeitnah auszugebenden Spenden liegt. Mit der DRS nutzen Sie also die gebündelte Kraft von Rotary. Durch ein hohes Maß an ehrenamtlichem Engagement und den Verzicht auf kommerzielle Werbung sind die Verwaltungskosten bei RDG sehr gering. Sie liegen derzeit bei nur ca. 6% (Stand 2013). Weil diese durch die Mitgliedsbeiträge aller Rotarier bereits gedeckt sind, kommt Ihre Zuwendung/Ihr Vermächtnis ungeschmälert den Projekten zugute. Die DRS bietet Ihnen als Rotarier also das passende Medium für die Umsetzung von Vermächtnissen und/oder Schenkungen. Historie und Zukunftsvision der DRS Die DRS wurde im Jahr 2005 gegründet. Das Stiftungsvermögen beläuft sich derzeit (Stand 2014) auf 1 Mio. und wird in 2014 um mindestens weiter wachsen. Das langfristige Ziel der DRS ist es, durch Zustiftungen dauerhaft nachhaltige Projekte fördern zu können. Von sich aus macht DRS keine Werbung. Potenziell interessierte Rotarier können über die Distrikte oder das Büro der DRS Informationen anfordern und sich über die Möglichkeiten beraten lassen. 3
4 2. Warum gibt es die DRS neben der Rotary Foundation? Schenkungen zu Lebzeiten zu Gunsten einer Stiftung mit Sitz in USA sind zum einen nach derzeitigem deutschem Steuerrecht nicht steuerbefreit. Zum anderen sind bei der DRS die Möglichkeiten, als Spender oder Vermächtnisgeber selbst zu bestimmen, wann und wofür Ihre Gelder eingesetzt werden, größer als bei der Rotary Foundation (TRF). Dies hängt mit dem weltweiten Charakter der TRF zusammen. Zweckbestimmungen sind international weit schwieriger umzusetzen als national. Viele Rotarier fühlen sich ihrer Region, in der sie beruflich aktiv waren oder in der sie wohnen, verpflichtet. So gehen weltweit, auch in USA, über 80% der rotarischen Spenden und Vermächtnisse an örtliche oder nationale Zwecke. Diese Möglichkeiten könnten zwar von örtlichen Stiftungen bedient werden, aber unter dem Dach der DRS kann man derartige Wünsche gut und finanziell günstiger bündeln. Eine Bündelung von Stiftungen bietet große Vorteile hinsichtlich Verwaltung und Anlagepolitik, insbesondere Vorteile durch geringere Verwaltungskosten, Vorteile durch eine breitere Risikostreuung der angelegten Gelder und Vorteile bei der Langfristorientierung. Letztendlich fühlen Menschen sich auch in einer internationalen Organisation wie Rotary häufig wohler, wenn ihre Gelder in ihrem eigenen Land verwaltet werden. Trotzdem ist es über die DRS möglich, sich für Zuwendungen an ausländische Projekte zu entscheiden. Übrigens werden auch die üblichen jährlichen 100 USD pro Rotarier für den Annual Program Fund der TRF für deutsche Rotarier von RDG in Düsseldorf verwaltet (in Euro) und nicht an TRF überwiesen. Aufgrund der deutschen Steuergesetze müssen diese Spenden zeitnah für die Finanzierung von Projekten ausgegeben werden. Dies übernimmt RDG durch eine Auswahl aus den von den TRF Trustees oder von den Distrikten im Rahmen des SHARE Systems genehmigten Projekten. 4
5 3. Warum sind Zuwendungen für gute Zwecke über Rotary sinnvoll? Immer stärkere Betonung von Hilfe zur Selbsthilfe und damit Nachhaltigkeit o Rotarier spenden weltweit jährlich selbst und unmittelbar. Auch führen sie Fundraising- Aktionen, wie z.b. Glühweinverkauf, durch. o Die dadurch erzielten Mittel werden zum großen Teil durch die örtlichen Rotary Clubs lokalen, gemeinnützigen Projekten zugeführt. Diese weltweite Praxis betrifft sowohl die Direkthilfe (z.b. die Einrichtung einer Suppenküche oder einer Obdachlosenhilfe), als auch langfristige Hilfen wie Bildungsförderung und die Verbesserung von Strukturen, sowie die Unterstützung weiterer Zwecke. o Viele dieser Clubprojekte übersteigen jedoch die finanziellen Möglichkeiten der betreibenden Clubs und werden deshalb durch Zuschüsse der TRF aus dem Annual Program Fund direkt oder über die Rotary Distrikte unterstützt. 1 Dies betrifft sowohl Inlandsprojekte, als auch Projekte im Ausland. Rotary Clubs und Distrikte initiieren und betreiben diese Projekte mit Eigenmitteln und meist mithilfe der TRF in Partnerschaft mit Schwesterclubs vor Ort. o Die Mittel der DRS aus den Erträgen der langjährig angelegten Gelder ergänzen dann die Mittel der TRF oder - falls vom Zustifter so gewollt - die Kassen für gemeinnützige Projekte der Distrikte (oder der Clubs). o Insbesondere die internationalen TRF-Projekte zeichnen sich durch den gezielten Ansatz nachhaltiger Strukturverbesserungen und Hilfe zur Selbsthilfe aus. Ein internationales TRF-Projekt kann beispielsweise folgenden Inhalten folgen: 1. Der Aufbau von Gesundheitssystemen und Schulungsmaßnahmen werden gegenüber einmaligen Finanzhilfen bevorzugt. 2. Jugendaustausch und Stipendien für Friedensstudien und Konfliktbeherrschung, sowie die Entwicklung und Förderung von kommunalen Strukturen bilden nachhaltige Fundamente für den Weltfrieden. 3. Mikrokredite und Wassermanagement werden immer wichtiger. Zusätzlich zu den vielen deutschen Stiftungen hat die DRS also eine eigene Rolle: o Sie ist dank der obligatorischen Einbindung von rotarischen Schwesterclubs vor Ort bei den Auslandsprojekten sehr gut vernetzt. o Sie hat wegen der vielen ehrenamtlichen Projektbetreuer sehr geringe Kosten. o Sie hat über die etwa deutschen Rotarier (und deren Familien) eine solide Basis für den Kapitalaufbau. o Bei der Projektbetreuung sind weltweit immer Rotarier eingebunden. o Mit Ihrem Vermögen bei der DRS nutzen Sie die jahrzehntelange Erfahrung aus Rotary- Projekten in aller Welt, so z. B. bei der Förderung des Friedens, bei Gesundheitsprojekten oder bei der Verbesserung der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung. 1 Für die TRF werden von den Rotariern in allen 169 Ländern, in denen es Rotary Clubs gibt, jährlich mindestens 100 USD separat zentral gespendet (EREY = Every Rotarian Every Year), um diese Zuschüsse zu ermöglichen. RDG in Düsseldorf koordiniert aus steuerlichem Grund die deutschen Spenden für die TRF. Sie ist vom Finanzamt zertifiziert, Zuwendungsbestätigungen mit Nachweis der deutschen Gemeinnützigkeit auszustellen und betreut die meisten der Projekte im In- und Ausland, in die deutsche Clubs eingebunden sind. 5
6 4. Wie funktionieren Vermächtnisse an die DRS bzw. an TRF? 4.a Was zeichnet Rotarier, deren Projekte, und damit die DRS und die TRF aus? Der Wille zu dienen: Service above Self im Rahmen einer globalen Organisation mit 1,2 Millionen Mitgliedern. Alle haben sich selber im Leben schon bewährt und möchten gerne ihre Erfahrung weitergeben. Abgesehen von der Spende der üblichen jährlichen 100 USD für den Annual Program Fund der TRF spielt es dabei keine Rolle, welche finanziellen Mittel jeder Einzelne für gemeinnützige Projekte zur Verfügung stellen kann. 4.b Wie funktioniert die DRS bzw. der Endowment Fund der TRF? 1. Neben den üblichen jährlichen Spenden der Rotarier, die RDG für Deutschland verwaltet und für deren zeitnahe Verwendung RDG verantwortlich ist, besteht bei Rotary die Möglichkeit, Zustiftungen in Form von Schenkungen, Erbschaften oder Vermächtnissen nachhaltig zur Verfügung zu stellen: an die DRS. 2. Über die DRS kann die Wirkung solcher Zuwendungen auch zeitlich gestreckt werden, was ansonsten aus steuerlichen Gründen oft nicht möglich ist. 3. Über DRS kann dieses Potenzial umgesetzt werden, falls gewünscht auch unauffällig; oft auch als Dank für jahrelange intensive Mitgliedschaft bei Rotary. 4. Das Stiftungskapital wird langfristig angelegt, um aus den Erträgen Projekte der TRF oder lokale Projekte deutscher Rotary Clubs oder Rotary Distrikte zu finanzieren. Unterstützt werden in erster Linie Projekte, die ehrenamtlich von Rotariern geführt werden. 5. Diese Projekte werden künftig ergänzt um Packaged Grants. Das sind Projekte, für die die Rotarier nicht sosehr Geld, aber vor allem ihr Wissen, wie z.b. durch Ärzte, Ingenieure und Manager, vor Ort zur Verfügung stellen. 6. Orientierung bieten einerseits die sechs Schwerpunktbereiche der TRF und andererseits die Satzungszwecke der DRS, die im Folgenden aufgeführt werden (siehe auch die Rotary Websites für Beispiele). 7. Übrigens haben sowohl bei der DRS als auch bei TRF Nicht-Rotarier die Möglichkeit zuzustiften. Schwerpunktbereiche der TRF (diese betreffen vorwiegend das Thema Entwicklungszusammenarbeit): 1. Frieden und Konfliktprävention/-lösung 2. Krankheitsvorsorge und -behandlung 3. Wasser und Hygiene 4. Gesundheit von Mutter und Kind 5. Elementarbildung, Lesen und Schreiben 6. Wirtschafts- und Kommunalentwicklung (unter anderem durch Mikrokredite) Die Satzungszwecke der DRS beinhalten die ersten fünf der obigen Schwerpunktbereiche, sowie die Förderung von 1. Wissenschaft und Forschung 2. Jugendhilfe 3. Kunst und Kultur 4. Volks- und Berufsbildung sowie Studentenhilfe 5. Naturschutz und Landschaftspflege 6. Denkmalschutz und Denkmalpflege 6
7 5. Bestimmen, was mit dem Geld passiert (Zweckbestimmung) 5.a Bestimmung der Zuwendungsgebiete inhaltlich und/oder geographisch Abhängig von der Höhe der Zustiftung hat der Spender oder Vermächtnisgeber, sofern er möchte, die Möglichkeit, Vorgaben für die Verwendung der Erträge zu machen: a. Bis : Aufgrund des hohen Verwaltungsaufwands und der damit verbundenen Kosten ist hier keine Wahl möglich. Die Erträge kommen allgemeinen internationalen TRF-Projekten zugute. b. Ab : Eine Wahl zwischen allgemeinen TRF-Projekten und Projekten mit deutscher Beteiligung ist möglich. c. Ab : Die zusätzliche Wahl eines deutschen Distrikts oder des Schwerpunktbereichs/Satzungszweckes ist möglich. d. Ab : Die Wahl eines deutschen Distrikts und des Schwerpunktbereichs/Satzungszweckes ist möglich. e. Ab : Die Wahl eines konkreten Projektes ist möglich. Im Rahmen etwaiger vorgegebener Zwecke entscheiden der Vorstand der DRS oder die Trustees der TRF, welche konkreten Projekte unterstützt werden. Die aktuellen gesellschaftlichen Trends und Prioritäten werden dabei berücksichtigt. Da sich diese dauerhaft weiterentwickeln und die begünstigten Projekte gegebenenfalls angepasst werden müssen, empfiehlt die DRS, die Wahl der Zuwendungsgebiete dem Vorstand der DRS bzw. den Trustees der TRF zu überlassen. Was passiert konkret? Sofern kein Schwerpunktbereich/Satzungszweck festgelegt wird, werden die Erträge eines Vermächtnisses einem der jährlich von der TRF freigegebenen Projekte zugewendet. Der Vorstand der DRS entscheidet, welches Projekt gefördert wird. Dabei werden vorrangig internationale Projekte mit deutscher Beteiligung gefördert. Andererseits können die Vermächtnisse entsprechend der in den obigen Punkten a-e aufgeführten Wertgrenzen exklusiv auf Projekte in Deutschland oder in einem anderen Land eingegrenzt werden. Für Beträge, die in Deutschland zugewendet werden, kann der Vermächtnisgeber ab einer Zustiftungshöhe von festlegen, ob die Erträge für einen bestimmten Schwerpunktbereich/Satzungszweck oder alternativ in einem bestimmten deutschen Distrikt allgemein verwendet werden sollen. Im letzten Fall wird das Foundation Committee des Distrikts jährlich um einen Projektvorschlag zur Verwendung des kumulativen Ertrags in dem Distrikt gebeten. Wenn Sie sich bezüglich der Zweckbestimmung nicht festlegen möchten, brauchen Sie dies der DRS nicht separat mitzuteilen. In diesem Fall wird der Vorstand der DRS entsprechend der Satzung und der jeweiligen Prioritäten entscheiden, für welche Projekte die Erträge aus Ihrem Vermächtnis verwendet werden. 7
8 5.b Wie schnell wird das Geld eingesetzt? Zustiftung oder Verbrauchsstiftung Es gibt zwei Modelle (siehe auch Pkt. 5.c): Zustiftung an die DRS oder TRF: Was geschieht mit Ihrem Geld? 1. Das Geld wird dem DRS- oder TRF-Stiftungskapital zugefügt und gemeinsam mit dem Vermögensstock und anderen Zustiftungen langfristig angelegt. 2. Die Anlagepolitik dient dem Werterhalt: Nur der Mehrertrag (höher als die Inflation) wird für die Projektarbeit eingesetzt. Unterschied zwischen Zustiftungen kleinerer und größerer Beträge 1. Neben Vermächtnissen werden der DRS auch Spenden über üblicherweise als Stiftungskapital hinzugefügt. 2. Spenden unter werden entweder zeitnah ausgegeben (wie bei RDG) oder, wenn so festgelegt, als Zustiftung dem Stiftungskapital zugefügt, so dass nur die jährlichen Erträge zur Unterstützung der Projektarbeit verausgabt werden. Verbrauchsstiftung: Auf Wunsch des Zustifters ist auch der Verbrauch des Kapitals einer Zustiftung über z.b. 25 oder 40 Jahre möglich. Dadurch werden kurz- und mittelfristig höhere Zuwendungen an Projekte ermöglicht. Dieses Modell existiert in dieser Form nur in Deutschland, aber nicht bei TRF in den USA. Zusätzliche Erläuterungen zum Stiftungsmodell Verbrauchsstiftung : 1. Grundsätzlich erlaubte das Stiftungsrecht eine Projektfinanzierung bisher nur aus dem Ertrag der Stiftung, der über die Inflation hinausgeht. Die Vermögenssubstanz der Stiftung soll erhalten bleiben, prinzipiell auf ewig mit nur geringfügigen Ausnahmen. 2. Die wirtschaftliche Lage seit 2008 führt aber dazu, dass konservative Anlagen kaum mehr als den Inflationsausgleich erwirtschaften. Riskantere Anlagen möchte die DRS aber vermeiden. Sie will daher den Vermächtnisgebern auch eine Alternative zur klassischen Ewigkeitsstiftung bieten können: die Verbrauchsstiftung. 3. In einer Verbrauchsstiftung kann neben der Rendite auch das Stiftungsvermögen über einen festgelegten Zeitraum von mindestens 10 Jahren aufgezehrt werden. Alternativ kann festgelegt werden, dass der Ertrag bei Bedarf um einen Zuschuss aus dem Stiftungskapital ergänzt wird, wenn ansonsten der für die geplante Zuwendung notwendige Mindestbetrag nicht zur Verfügung stehen würde. So können die nötigen Zuwendungen für eine wirkungsvolle Stiftungsarbeit auch in der heutigen Zeit gewährleistet werden. 4. Verbrauchsstiftungen sind in Deutschland seit dem Frühjahr 2013 gesetzlich genehmigt. Daher können Sie sich jetzt für dieses Modell entscheiden. Unsere Deutsche Rotarische Stiftung für den Internationalen Jugendaustausch, eine Treuhandstiftung der DRS, folgt bereits diesem Verbrauchsprinzip und hat hierfür vom Finanzamt Düsseldorf die Zustimmung erhalten. 5. Die Unterschiede zwischen einer traditionellen Zustiftung und einer Verbrauchsstiftung sind also beachtlich. 8
9 5.c Rechtliche Modelle für Zuwendungen an die DRS: Zustiftung, Stifterdarlehen, Treuhandstiftung Zustiftungen (das Basismodell für DRS) Zustiftungen werden Bestandteil des Stiftungskapitals der DRS. Sie fallen damit ohne weitere Verträge, Auflagen und Kosten unter die bestehenden Stiftungszwecke der DRS und deren Verwaltungsstruktur. Ab können die Zustiftungen, falls gewünscht, als separate Vermögensbestandteile erfasst und über die Zeit verfolgt werden. Über die Ergebnisse und die Zuwendungspolitik berichtet der Vorstand jährlich an die ihm benannten Personen oder Instanzen. Stifterdarlehen Das Geld wird zu Lebzeiten steuerfrei - als zinsfreies Darlehen - an die DRS überwiesen. Im Bedarfsfall hat der Stifter/Darlehensgeber die Möglichkeit, die Rückzahlung des Darlehens zu verlangen. In der Zwischenzeit kann DRS mit den Erträgen arbeiten. Im Todesfall fällt das Geld endgültig und steuerbefreit der DRS zu, sofern nicht die Rückzahlung verlangt wurde. Stifterdarlehen werden aus Verwaltungsgründen erst ab akzeptiert. Für die Kündigung eines Darlehens ist eine Frist von einem Jahr erforderlich. DRS wird jedoch von Fall zu Fall prüfen, ob eine kürzere Frist möglich ist. Treuhandstiftungen DRS kann auch Treuhandstiftungen verwalten. Sie entstehen durch den Abschluss eines Treuhandvertrages zwischen Stifter (Treugeber) und DRS (Treuhänder). Die Einzelheiten, insbesondere der Stiftungszweck und auch eventuelle Änderungsvorbehalte, ergeben sich aus dem Treuhandvertrag, der im Gegensatz zur rechtlich selbständigen Stiftung (wie z.b. DRS) keiner Genehmigung der Stiftungsaufsicht (Bezirksregierung) bedarf. Bei einer Treuhandstiftung kann ein Stiftungsrat zur zusätzlichen Kontrolle des Vorstands eingesetzt werden. Die Einrichtung dieses Stiftungsrats ist nicht vorgeschrieben, seine Einsetzung kann aber in der Satzung der Treuhandstiftung festgelegt werden. 9
10 6. Verwaltung und Aufsicht: Anlagepolitik, Entscheidungsstruktur, Mindestbeträge 1. Eine Selbstbestimmung der Stiftungszwecke durch den Stifter fängt bei TRF und DRS bei Beträgen ab USD bzw mittels Auswahl der Projektart an (siehe auch Pkt. 5.a). 2. Auch oberhalb der erforderlichen Mindestbeträge für die Zweckbestimmung entscheidet der Vorstand der DRS über die konkrete Verwendung innerhalb der festgelegten Projektart (für weitere Informationen über die Rolle von Clubs, Distrikten oder Kuratoren siehe Pkt. 5.a). 3. Sofern gewünscht, ist ab eine Berichterstattung über den Jahresbericht von DRS hinaus möglich. Wie wird Ihr Geld angelegt? 1. Ihr Geld wird bei der DRS gemäß der Anlagerichtlinien für Stiftungen angelegt, da die DRS einen längeren Anlagehorizont hat als z.b. das zeitnahe Spendenwesen des RDG. a. Der RDG würde beispielsweise nicht in Aktien anlegen, die DRS aber bis zu 35%. b. Festgeldanlagen wurden in letzter Zeit sowohl bei der DRS als auch beim RDG durch festverzinsliche Papiere ersetzt. Hierbei werden Unternehmensanleihen mit hoher Bonität (Risikoklasse 3 oder besser, also zum Beispiel Daimler oder Nestlé) gegenüber Staatsanleihen bevorzugt. 2. Bei TRF gilt nach wie vor die amerikanische, eher risikoorientierte Anlagephilosophie. Dort werden mehr Aktien gehalten als bei der DRS. 3. Auch wenn der Vermächtnisgeber bzw. Spender sein Geld für TRF Projekte einsetzen lassen möchte, hat er die Wahl, das Geld in Deutschland verwalten zu lassen, wenn er nicht unbedingt das amerikanische Anlagemodel verfolgen möchte. 4. DRS konnte trotz einer Niedrigzinsphase in 2012 ein Anlageergebnis von 3,9% erwirtschaften. 5. Anlageexperten (auch Rotarier) unterstützen den Vorstand im neugegründeten Anlageausschuss. Besondere Anlagewünsche können vorgeschlagen und in den Anlageausschuss eingebracht werden. 6. Prozentuale Verteilung der Finanzanlagen bei DRS bzw. TRF: DRS TRF 10 0 Aktien Hedge Fonds Anleihen etc 10
11 Wie entscheidet der Vorstand der DRS über die Verwendung der Erträge? 1. Für Projekte in Deutschland werden grundsätzlich die jeweiligen Rotary Distrikte um Empfehlungen für die Verwendung der jährlichen Erträge (ab 500 /Jahr) gebeten. 2. Die Entscheidung über die Verwendung der Erträge trifft der Vorstand der DRS. Hierbei wird unterschieden nach Projekten mit Beteiligung deutscher Rotary Clubs und Distrikte, oder ausländischen Projekten, deren Unterstützung die TRF Trustees über die Eigenmittel der projektbetreibenden Clubs hinaus genehmigt hat. 11
12 7. Sonstige Aspekte: Individuelle Behandlung, Ehrungen, Steuern Individuelle Verwaltung ihres Vermächtnisses Dank moderner Computertechnologie ist eine klare Abgrenzung der einzelnen Zustiftungen zu Lebzeiten und der einzelnen Vermächtnisse, sowie von deren Erträgen, bei der DRS und bei TRF individuell möglich. Die rechtliche Form der Zustiftung ermöglicht eine Bündelung der Anlagen. Dadurch werden Kosten gespart und eine gute Risikostreuung gewährleistet. Namensbezeichnung Bei einer Zustiftungshöhe über Euro besteht die Möglichkeit, eine Zustiftung als Bestandteil des Stiftungskapitals nach dem Willen des Stifters zu benennen. Ehrungen Zustiftungen und Spenden an DRS werden bezüglich möglicher Ehrungen entsprechend der Vorgehensweise bei Spenden an TRF behandelt. Großspender an TRF erhalten auf Wunsch eine Ehrung: a. Für den Gegenwert von kumulativ USD (entspricht z.z. ca. 750 ) wird bekanntlich in vielen Ländern wie in den USA und in asiatischen Ländern ein PHF verliehen, womit aber nicht automatisch die Ehrung des Spenders für rotarische Verdienste durch einen Club oder einen Distrikt verbunden ist. Um die Verdienste eines Rotariers auszuzeichnen, stellt häufig der Club oder der Distrikt den PHF- Antrag. Diese Vorgehensweise wird beispielsweise in Deutschland praktiziert. b. Bei Spenden über kumulativ USD (entspricht z.z. ca ) wird man als Major Donor be- und ausgezeichnet. c. Spender von zu Lebzeiten über USD (entspricht z.z. ca ) werden Mitglied der Archie Klump Society, benannt nach dem Weltpräsidenten Archie Klump, der 1917 die Rotary Foundation gegründet hat. Für jede Kategorie gibt es separate Anstecknadeln. Wichtig: Diese Ehrungen sind derzeit folgenden Zuwendungen vorbehalten: direkt an TRF für die sechs Schwerpunktbereiche oder für Polio oder über die DRS an den Endowment Fund der TRF oder von der DRS über RDG für den Annual Program Fund der TRF, für Polio oder für die Grants der TRF. Mitglied der Bequest Society So bezeichnet Rotary International die Rotarier, die in ihrem Testament mindestens USD (ca ) als Nachlass an den World Fund der TRF vorgesehen haben. Ziel dieser Bezeichnung ist die Beispielfunktion für andere potenzielle Vermächtnisgeber. 12
13 Steuern Spenden zu Lebzeiten an die TRF in USA sind nicht abzugsfähig für deutsche Steuerzahler. Nur nach dem Tod sind Spenden oder Vermächtnisse steuerlich abzugsfähig. Spenden an die DRS hingegen sind bereits zu Lebzeiten steuerlich abzugsfähig; siehe das folgende Schema: Rotary Deutschland Gemeindienst e.v. RC Dortmund, 5. November 2012 DRS und Permanent Fund TRF: Steueraspekte bei Leben nach dem Tod Permanent Fund TRF DRS Kein Steuerabzug möglich Rotary Deutschland Gemeindienst e.v. 30 Zu beachten ist allerdings, dass nicht alle Spenden zu Lebzeiten an wohltätige Organisationen steuerlich abzugsfähig sind. Das Finanzamt akzeptiert einen Steuerabzug für Spenden an wohltätige Organisationen nur dann, wenn deren Verwaltungskostensatz bei maximal 35% liegt. Das DZI, Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen in Berlin, überprüft Wohltätigkeitsorganisationen und hält einen Verwaltungskostensatz bis zu 10% für niedrig. Es besteht eine Nachweispflicht dieser Verwaltungskosten gegenüber dem Finanzamt. DRS hat demnach, im Rahmen der organisatorischen Einbindung in die Verwaltung des RDG, einen mit 6% äußerst geringen Verwaltungskostensatz. Auch TRF ist mit 12% im internationalen Vergleich günstig positioniert. Herkunft der Gelder DRS behält sich das Recht vor, die Herkunft der Vermächtnisse und Spenden im Hinblick auf die Acceptance Policy der TRF zu Geldquellen zu prüfen. Das Büro in Düsseldorf stellt auf Anfrage eine Kopie dieses offiziellen Dokuments zur Verfügung. Weitere Informationen: Es gibt keine Mindestbeträge für Vermächtnisse und für Spenden zu Lebzeiten an die DRS. 13
14 8. Nächste Schritte: Was muss ich tun? Wer kann meine Fragen beantworten? Falls Sie sich überlegen, ein Vermächtnis an die DRS oder an TRF zu machen, haben Sie die freie Wahl, dies so zu gestalten wie Sie es möchten. 1. Falls Sie zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Fragen haben, können Sie a. den in Anlage a) beigefügten Entwurf für ein Vermächtnis an die Deutsche Rotarische Stiftung eigenhändig abschreiben und per Hand vervollständigen, unterschreiben und Ihrer Nachlassdokumentation hinzufügen oder b. einen Notar einschalten, ihm/ihr dieses Infoblatt vorlegen und die weitere Vorgehensweise abstimmen. 2. Falls Sie noch Fragen haben, können Sie a. das Büro der DRS in Düsseldorf (Frau Judith Orf) kontaktieren oder b. die spezielle Kontakt- und Vertrauensperson ( Major Donor Beauftragten ) in Ihrem Distrikt ansprechen. 3. Wenn Sie sich für ein Vermächtnis oder eine Zuwendung zu Lebzeiten an die DRS oder an TRF entschieden und dies festgelegt haben, besteht die Möglichkeit, aber natürlich nicht die Pflicht, die DRS oder TRF darüber zu informieren: a. Bei TRF werden Sie im Anschluss, ab einer Vermächtnishöhe von USD, Mitglied der internationalen Bequest Society (siehe auch Pkt. 7). Die Anmeldung erfolgt über die DRS in Düsseldorf (Frau Orf). b. Auch die DRS wird gerne Ihr Vorhaben veröffentlichen, um dadurch das Interesse und Vertrauen anderer potenzieller Vermächtnisgeber und Zuwender zu wecken. Der Vorstand führt jedoch auch eine geheime Liste der ihm vertraulich bekannt gemachten Vorhaben. 14
15 9. Verantwortung und Berichterstattung 1. Die DRS wird Personalunion geführt von dem Vorstand des RDG. RDG, Rotary Deutschland Gemeindienst e.v. in Düsseldorf, ist die Organisation, die die direkt einzusetzenden jährlichen Spenden von Rotariern in Deutschland verwaltet und u. a. im In- und Ausland für die Rotary-Projekte einsetzt. 2. RDG ist ein gemeinnütziger, eingetragener Verein (e.v.). Alle Rotarier in Deutschland sind Mitglied bei RDG. Der Verein hat seinen Sitz in Düsseldorf und beschäftigt derzeit 9 bezahlte Mitarbeiter. Der Vorstand besteht aus drei ehrenamtlichen Rotariern, die jeweils für drei Jahre gewählt werden. Der Beirat besteht aus sieben Personen: dem jeweiligen Vorsitzenden des Deutschen Governorrates, seinem unmittelbaren Vorgänger und dem Sprecher der amtierenden Governor, zwei Mitgliedern, die von der Rotary Foundation in Evanston benannt werden, sowie zwei weiteren sachkundigen Rotariern. Den Vorsitz des Beirats hat der jeweilige Vorsitzende des Deutschen Governorrats inne. Der Beirat der DRS besteht aus den drei oben erwähnten Vertretern des Deutschen Governorrats, sowie vier weiteren von der TRF nominierten Mitgliedern. Hierbei handelt es sich mehrheitlich um denselben Personenkreis wie bei der Zusammensetzung des Beirats des RDG. 3. Zusätzlich zu den oben beschriebenen Gremien wirken die folgenden Institutionen als Berater der DRS: Deloitte, Düsseldorf BDO, Düsseldorf Deutsche Bank, Düsseldorf Spieker und Jaeger, Rechtsanwälte und Notare, Dortmund 4. Mehr Informationen erhalten Sie über: Die DRS-Homepage: Den Jahresbericht der DRS, der auf Anfrage gerne zugeschickt wird. Ein persönliches Gespräch mit dem Distriktbeauftragten für die DRS, dem Major Donor Beauftragten, der gleichzeitig Mitglied des Distrikt Foundation Committee ist. Den Namen Ihres Distriktbeauftragten entnehmen Sie bitte dem Einlegeblatt oder dem Internet. Zukunftsengagement hinterlassen! 15
16 10. Häufig gestellte Fragen 1. Was ist genau der Unterschied zwischen Zustiftung in die DRS und Treuhandstiftung und worauf sollte man dabei achten? Gegenüberstellung Treuhandstiftung Zustiftung in die DRS Treuhandstiftung Zustiftung in die DRS Bilanzerstellung ja Bilanzposition innerhalb der DRS Tätigkeitsbericht innerhalb des DRS Berichts innerhalb des DRS Berichts Bilanzprüfung durch WP ja innerhalb der DRS Prüfung Bilanzprüfung durch Vorstand Vorstand DRS und Vorstand DRS Stiftungsrat Treuhandstiftung Feststellung Jahresabschluss Stiftungsrat (falls vorhanden) Beirat DRS Jährliche Steuererklärung und ja innerhalb der DRS-Erklärung Freistellungsbescheid Vermögensverwaltung ja innerhalb der DRS Kosten Vermögensverwaltung ja je nach Treuhandvertrag innerhalb der DRS Entscheidung BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) (Stiftungsrat, ggf. DRS) Vermögensverwaltung evtl. genehmigungspflichtig durch BaFin jährliche Sitzungen der Organe ja ja Anzahl Stiftungszwecke wie festgelegt in der Satzung; alle Zwecke müssen regelmäßig erfüllt werden Satzungsänderung durch DRS beim Finanzamt und Korrespondenz an Stiftungsaufsicht entfällt alle Stiftungszwecke der DRS sind möglich entfällt 2. Soll ich über die DRS oder über den eigenen Club stiften? Was ist zu beachten bei der Abwägung zwischen einem Vermächtnis, welches zum Beispiel als Stiftung vom Club verwaltet werden soll, und einem Vorgehen über die DRS/TRF? Jede separate Stiftung hat größenunabhängige Minimumverwaltungskosten, inkl. der Kontoführungsgebühren, die insgesamt bei mindestens /Jahr liegen (Stand 2014). Eine Stiftung, die vom Club verwaltet wird, stellt hohe Anforderungen an die Clubmitglieder und an die Kontinuität ihrer Verfügbarkeit. Vorteile des Anlage pools : a. geringere Kosten der Anlagetransaktionen und des -depots, b. bessere Risikostreuung über Anlagekategorien, c. Beratungswissen der professionellen DRS-Berater bei Bedarf verfügbar. 16
17 Bezüglich der begünstigten Ziele gibt es i.d.r. keine Unterschiede, da der Erblasser diese auch über die DRS ab einer gewissen Vermächtnishöhe und sofern gewünscht genau vorgeben kann. 3. Verwaltungskosten: Wieviel meines Vermächtnisses/meiner Spende kommt bei den gemeinnützigen Projekten an? a. Die Verwaltungskosten der DRS werden z.z. von RDG getragen, weil die Erträge ebenfalls den Projekten der deutschen Rotary Clubs zugute kommen. Die (direkten) Kosten zulasten von Zustiftungen an DRS liegen also bei 0 EUR. Der Verwaltungskostensatz des RDG liegt derzeit bei 6%. b. Die Verwaltungskosten von TRF betragen ca. 12 % der jährlich für die Projektunterstützung verfügbaren Gelder. 4. Sind Sachspenden an die DRS oder an TRF möglich? Ja, auch Sachspenden sind möglich, zum Beispiel Immobilien. Die Sachwerte werden allerdings zeitnah verkauft und die Einnahmen dem Stiftungskapital zugeführt. 5. Mache ich besser ein Vermächtnis ( ewiges Engagement) oder eine einmalige Spende zugunsten eines Großprojektes? Beides ist möglich. Wenn der Betrag in weniger als 10 Jahren komplett für ein Großprojekt eingesetzt werden soll, empfiehlt es sich, RDG anstelle der DRS als Begünstigten zu bestimmen. 6. Akzeptiert DRS auch Spenden, die kurzfristig zugewendet werden sollen? Ja, siehe aber Pkt Können auch Nicht-Rotarier über DRS zustiften und spenden? Ja, die DRS bietet neben Rotariern und deren Verwandten und Freunden auch Nicht- Rotariern die Möglichkeit, sich unter dem Markenzeichen Rotary bürgerschaftlich zu engagieren. Die Formalien sind die gleichen. 8. Warum sollte ich die DRS oder TRF für mein Vermächtnis /meine Spende wählen? Ein Vermächtnis zu Gunsten der Deutschen Rotarischen Stiftung oder TRF bietet die Sicherheit, dass das vererbte Vermögen als Stiftungskapital gemeinnützig gemäß unseren Stiftungszwecken und Ihren getroffenen Zweckbestimmungen eingesetzt wird. Sie sichern damit die vielfältigen Hilfsprojekte der Rotarier. Durch unsere schlanke" Struktur (s. Pkt. 10.3) und das hohe Maß an ehrenamtlichem Engagement stellen wir sicher, dass die Erträge Ihres Kapitals nahezu ungeschmälert in unsere sorgfältig ausgesuchten Projekte fließen. 17
18 Auch der Verwaltungskostensatz der TRF ist niedrig und mit 12 % günstig zu nennen. Selbstverständlich können Sie (ab bestimmten Beträgen, siehe Pkt. 5a) als Erblasser auch bereits zu Lebzeiten festlegen, welchem langfristigen Zweck die Erträge Ihres hinterlassenen Vermögens ganz oder teilweise zugeführt werden. Ein Vermächtnis zu Gunsten des Kapitalaufbaus der DRS oder der TRF ist also bürgerschaftliches Engagement mit Langzeitwirkung, eine Form von Bürgersinn, die weit über den Tod hinaus Früchte trägt. 9. Wie kann ich die Pläne, Ergebnisse und Jahresberichte der DRS einsehen? Bitte besuchen Sie diesbezüglich unsere DRS-Homepage unter 18
19 Anlage a Entwurf für ein Vermächtnis an die Deutsche Rotarische Stiftung Wichtig: Durch notarielle Beurkundung niederlegen oder insgesamt eigenhändig schreiben Hiermit verfüge ich,..., wohnhaft.. Nr.. PLZ in. geboren am. in., dass nach meinem Tod % von meinem Vermögen bzw. ein Betrag in Höhe von.... als Zustiftung eingezahlt werden soll auf das Konto.... BLZ der Deutschen Rotarischen Stiftung in Düsseldorf bzw. eingezahlt werden soll auf das Konto der Rotary Foundation in Evanston. Die Erträge sollen nach Ausgleich der Inflation für die folgenden Ziele zugewendet werden (die folgende Festlegung ist ab einer Vermächtnishöhe von möglich; bitte ankreuzen): 1. als (Co-Finanzierung durch DRS von) Grants der Rotary Foundation nach Befinden des Vorstands der DRS, oder nach Befinden der Trustees der Rotary Foundation (bei Einzahlung in Evanston), oder für den Schwerpunktbereich/Satzungszweck:... (bei Beträgen ab ) 2. zur Stärkung der Gemeindienstkasse von Distrikt.. (bei Beträgen ab ) 3. für gemeinnützige Projekte in Deutschland. Bei Beträgen ab wird mein Club nach Empfehlungen gefragt werden. 4. für Projekte im Schwerpunktbereich/Satzungszweck:... im Distrikt.. (bei Beträgen ab ) 5. für folgendes konkretes Projekt:.... in.. (bei Beträgen ab ) Falls gewünscht (bitte ankreuzen): Falls die Erträge in einzelnen Jahren nicht ausreichen, um mindestens % (3 bis 10%, bitte angeben) der Zustiftung zuzuwenden (nach Ausgleich der Inflation), soll die Zuwendung im Folgejahr zu Lasten des ursprünglichen Zustiftungskapitals vorgenommen werden. Bitte beachten: Dies ist nur bei Zustiftungen an DRS möglich. Mein Club, der RC...., soll jährlich schriftlich durch die DRS über das Anlageergebnis und die erfolgten Zuwendungen informiert werden (nur bei Zustiftungen an DRS und bei Beträgen ab ). Die Zustiftung soll meinen Namen tragen (bei Beträgen ab ) Unterschrieben in... am Unterschrift... Hinweis: Diese Verfügung sollte notariell beurkundet oder eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden und danach Ihrer Nachlassdokumentation hinzugefügt oder beim örtlichen Amtsgericht hinterlegt werden. Sie kann um nicht notwendige Angaben gekürzt werden. 19
20 Anlage zum Entwurf für ein Vermächtnis an die Deutsche Rotarische Stiftung Bekanntmachung des Vermächtnisses (bitte ankreuzen) Ich bin damit einverstanden, dass mein Vermächtnis nach meinem Tod von der DRS bzw. von TRF innerhalb von Rotary, z.b. über das Rotary Magazin, bekannt gemacht wird, und zwar wie folgt: und zudem anonym und ohne Angabe des vermachten Betrags, aber unter Angabe des Distrikts anonym, aber unter Angabe des Distrikts und des vermachten Betrags unter Angabe des Namens und des Rotary Clubs, aber ohne Angabe des vermachten Betrags unter Angabe des Namens, des Rotary Clubs und des vermachten Betrags unter Erwähnung des von mir gewählten Verwendungszwecks ohne Erwähnung des von mir gewählten Verwendungszwecks Hinweis: Wenn Sie zu Lebzeiten bereit oder daran interessiert sind, andere Rotarier Ihr Vorhaben wissen zu lassen und so ein Beispiel zu bieten (beispielsweise als Mitglied der Bequest Society), kontaktieren Sie bitte Frau Orf oder den Vorstand der DRS. Unterschrieben in... am Unterschrift... 20
21 Anlage b Projektbeispiele 1 Die Johannes-Gutenberg-Schule in Lima, Peru Die Johannes-Gutenberg-Schule in dem Stadtviertel El Agustino in der 8 Millionen Einwohner zählenden Stadt Lima in Peru hat Schüler im Alter zwischen 6 und 17 Jahren. Das Kinderwerk Lima mit Sitz in Baden Württemberg betreibt die Schule, deren laufende Kosten zur Hälfte aus Deutschland dauerfinanziert werden. Die Schüler kommen aus der Favela des bis Einwohner zählenden Stadtteils, welcher insbesondere in den 90er-Jahren schnell gewachsen ist, als die Landbevölkerung wegen des Bürgerkriegs in die Stadt geflohen ist. Die Basisunterkunft besteht aus Einzimmerwohnungen an den Hängen mit Strom- aber ohne Wasseranschluss. Schon im Kindergarten zeigt sich, dass auch die Eltern mitlernen möchten. Als Dank pflegen sie beispielsweise samstags den Garten, führen Wartungs- und Malerarbeiten durch oder bauen den Sportplatz aus. Ab dem 12. Lebensjahr werden den Schülern Schnupperkurse zur Berufsausbildung angeboten, denn das Abitur reicht nicht aus, um einen Arbeitsplatz zu erhalten. Im Anschluss wählen die Kinder zwischen Fächern wie Elektrotechnik, Holz-, Metall- oder Textilbearbeitung oder Computerkursen. Die Geräte dafür hat Rotary mit Unterstützung des BMZ bereitgestellt. Die Ausbildung in diesen Fächern dauert 3-4 Jahre auf Basis von Ausbildungsstunden in der Woche. Mit etwa 16 Jahren sind die Jugendlichen in der Regel soweit, dass sie eigenständig für ihren Lebensunterhalt sorgen können. Eine der schönsten Erfolgsgeschichten dieses Bildungsweges bietet die Zahnärztin Patricia Jasmin Rojas Obando, die selber im Alter von 4 Jahren in den Kindergarten gekommen ist und jetzt einmal pro Woche gratis zahnärztliche Hilfe für Schüler und deren Verwandtschaft anbietet. 2 Therapeutisches Reiten auf dem Lohner Hof in Eschweiler Reiten gehört zu den wenigen Sportarten, die behinderte und nichtbehinderte Menschen gemeinsam ausüben können. Es bietet größtmögliche Integration sowie einen Ausgleich zu behinderungsbedingter Bewegungsarmut. Der Rotary Club Aachen-Land unterstützt mit Rat, Tat und Finanzen das therapeutische Reiten auf dem Lohner Hof. Als 1996 das Caritas Behindertenwerk Eschweiler den aufgelassenen Bauernhof als Außenwohngruppenbereich für Behinderte kaufte, hatte der RC Aachen-Land die Idee, hier eine therapeutische Reiteinrichtung in den nicht mehr genutzten Stallungen einzurichten. Er gründete im Jahr 2000 den gemeinnützigen Verein Reit- und Therapiezentrum Lohner Hof e. V. und fand seitdem für viele Problemsituationen engagierte Lösungen, die durch den 5- köpfigen Vorstand, davon 4 Rotarier, tatkräftig umgesetzt werden. Gegenwärtig therapieren auf dem Hof sechs qualifizierte Fachkräfte und zwei Helfer mit sieben gut ausgebildeten Therapiepferden ca. 100 Patienten zwischen drei und 83 Jahren an sechs Tagen in der Woche in der Hippotherapie, der Heilpädagogischen Förderung mit dem Pferd und dem Behindertensport. 21
22 3 Internationales Bergisches Friedenscamp Das internationale "Bergische Friedenscamp" mit den Zielen Frieden und Konfliktprävention wird im Wechsel von den drei Nachbarclubs Bergisch Gladbach (Pilot 2012), Wipperfürth- Lindlar und Overath-Rösrath ausgerichtet. Für Tage sind alljährlich 20 Jugendliche zu Gast im Bergischen Land. Ziel ist es, den jungen Menschen aus Taiwan, Russland, Litauen, Spanien, Israel, der Türkei und weiteren Ländern die Kultur, Natur und Arbeitswelt der Region vorzustellen. Neben dem Besuch in Unternehmen und bei der Polizei, Ausflügen zu Fuß und per Paddelboot unterstützen die Jugendlichen auch jeweils ein Hands-on-Sozialprojekt des ausrichtenden Rotary Clubs. Weitere Beispiele folgen 22
23 Anlage c Stichwortregister A Anlagepolitik S. 4, 8, 10 Ansprechpartner S. 1, 14 B Bequest Society S. 12, 14 Berichterstattung S. 10, 15 Bestimmung der Zuwendungsgebiete S. 7 E Ehrungen S. 12 Entscheidungsstruktur S. 10 Entwurf für ein Vermächtnis an die Deutsche Rotarische Stiftung Anlage a I Inlandsprojekte S. 5 Internationale TRF-Projekte S. 5, 7 M Major Donor S. 12 P Projektbeispiele Anlage b Projekte mit deutscher Beteiligung S. 7 R Rechtliche Modelle für Zuwendungen S. 9 Rotary Deutschland Gemeindienst e.v. S. 3, 15 S Sachspenden S. 17 Satzungszwecke der DRS S. 6 Schwerpunktbereiche der TRF S. 6 Steuern S. 13 Stifterdarlehen S. 9 Stiftungskapital S. 6, 8, 9, 17 Stiftungsvermögen DRS S. 3 T Treuhandstiftung S. 9, 16 V Verantwortung S. 15 Verbrauchsstiftung S. 3, 8 Vermächtnis S. 6, 7, 8, 12 Verwaltungskosten S. 3, 4, 17 Verwendung der Erträge S. 7, 11 Z Zustiftung S. 6, 8, 9, 16 Zweckbestimmung S. 4, 7, 10 23
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