Gesprächs-/Beratungsprotokoll

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1 Gesprächs-/Beratungsprotokoll Ergänzende Dokumentation zur Stufenzinsanlage 5 (Vertragsbedingungen 05/2014) vom Interessenten/Kunden auszufüllen. Interessent/Kunde: Name Vorname Sonstiger Teilnehmer: Name Vorname Berater/Vermittler: Name Vorname Bitte beachten Sie, dass die Durchführung einer Beratung/Vermittlung nur dann möglich ist, wenn ausreichende Informationen vorliegen, um die Eignung eines Nachrangdarlehens für Sie beurteilen zu können. Das vorliegende Anlegerprofil (Risikobereitschaft, finanzielle Verhältnisse und Einkommenssituation, Kenntnisse und Erfahrungen) hat sich seit der letzten Aktualisierung am / / nicht wesentlich verändert. Aufgrund wesentlicher Veränderungen in den Punkten: Risikobereitschaft, finanzielle Verhältnisse und Einkommenssituation, Kenntnisse und Erfahrungen oder weil bisher kein Anlageprofil erstellt worden ist, wurde ein Anlegerprofil neu erstellt. Anlass der Beratung: Stufenzinsanlage 5 in Form eines Nachrangdarlehens. Anlagebetrag in EUR: Ziele und Zweck der Anlage (mehrere Angaben möglich): Altersvorsorge hierfür ist die Stufenzinsanlage 5 ungeeignet Hypotheken- und Kredittilgung hierfür ist die Stufenzinsanlage 5 ungeeignet Vermögensaufbau Nutzung der Abgeltungssteuer Kein vorrangiges Ziel Sonstiges: Anlagehorizont: kurz- bis mittelfristig (2 bis 5 Jahre) hierfür ist die Stufenzinsanlage 5 ungeeignet mittel- bis langfristig (5 bis 8 Jahre) langfristig (über 8 Jahre) Fragen und Angaben zum Beratungs-/Vermittlergespräch: Ist Ihnen die Funktionsweise des angebotenen Nachrangdarlehens klar? Haben Sie sich mit den Bedingungen der Stufenzinsanlage 5 vertraut gemacht? Reichen Ihnen die angebotenen Informationen aus, um eine Anlageentscheidung zu treffen? Wenn Nein, welche Informationen benötigen Sie noch? Auf die Abschlussprovision in Höhe von % Ihrer Darlehenssumme wurde hingewiesen? Unterschrift des Interessenten/Kunden Unterschrift des Beraters/Vermittlers

2 Verzichtserklärung des Interessenten/Kunden Interessenten-/Kundenwunsch Als Interessent/Kunde wünsche ich ausdrücklich keine Beratung zur Stufenzinsanlage 5. Auf eine Beratung und deren Dokumentation wird ausdrücklich verzichtet. Gründe für den Verzicht (Pflichtfeld) Hinweis: Ich, Herr/Frau bin vom Berater/Vermittler darauf hingewiesen worden, dass sich der Beratungsverzicht nachteilig auf die Möglichkeit auswirken kann, gegen den Berater/Vermittler einen Schadensersatzanspruch wegen Verletzung von Beratungs- und deren Dokumentationspflichten geltend zu machen. Wegen des Beratungsverzichts kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass ein Nachrangdarlehen an die KIK Private Placement GmbH für mich ungeeignet ist. Unterschrift des Interessenten/Kunden Unterschrift des Beraters/Vermittlers

3 Antrag auf Abschluss eines Nachrangdarlehens Der Darlehensgeber Frau Herr Firma Name Vorname Geburtsdatum Geburtsort Staatsangehörigkeit Straße PLZ / Ort Telefonnummer Bank IBAN BIC stellt dem Darlehensnehmer, der KIK Private Placement GmbH, vertreten durch die GF: Christian Kolb, Andreas Haimmerer Moosburger Straße 6, Nandlstadt HRB , Amtsgericht München Telefon: info@kik-private-placement.de ein Darlehen in Höhe von EURO Darlehensbetrag in Worten EURO zur Verfügung. Grundlage hierfür sind die Vertragsbedingungen 05/2014 des anliegenden Darlehensvertrages mit der KIK Private Placement GmbH. Das Darlehen wird von meinem/unserem Konto auf das Konto der Münchner Bank eg, Konto , BLZ überwiesen. Chancen und Risikoerklärung Bei dieser Kapitalüberlassung handelt es sich nicht um eine so genannte mündelsichere Kapitalanlage, sondern um ein festverzinsliches Nachrangdarlehen. Mit dem von Ihnen abgegebenen Darlehensantrag haben Sie sich ein mittelfristiges Ziel gesetzt. Die Erreichung dieses Zieles setzt auch voraus, dass Sie dieses qualifiziert nachrangige Darlehen über den vereinbarten Zeitraum bis zum hinweg vollständig zur Verfügung stellen. Die spätere Änderung Ihres Zieles, wie z. B. vorzeitige Vertragsauflösung während der Darlehenslaufzeit, ist nicht möglich. Mit dem uns zur Verfügung gestellten Darlehen haben Sie die Chance, an den wirtschaftlichen Erfolgen unseres Unternehmens durch entsprechende feste Verzinsung wie in den Vertragsbedingungen 05/2014 aufgeführt, zu partizipieren. Eine wie auch immer geartete Garantie über die Höhe der Zinsen kann es bei einem derartigen Darlehen nicht geben. Selbst ein negatives Unternehmensergebnis kann nicht ausgeschlossen werden. Es besteht das Risiko eines Totalverlustes für den Darlehensgeber. Ich bestätige hiermit, diese Erklärung sowie die Vertragsbedingungen 05/2014 gelesen und verstanden zu haben. 1/3 Stand:

4 Rangrücktrittserklärung Mein Darlehen soll der KIK Private Placement GmbH als wirtschaftliches Eigenkapital zur Verfügung stehen. Zur Vermeidung einer Überschuldung ( 19 InsO in der jeweils geltenden Fassung) tritt der Darlehensgeber in einem etwaigen Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft mit seiner Forderung auf Rückzahlung des Darlehens und seinen Ansprüchen auf Auszahlung der Zinsen hinter den in 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO bezeichneten Forderungen zurück. Davor tritt der Darlehensgeber mit seiner Forderung auf Rückzahlung des Darlehens einschließlich Zinsen (nachfolgend Forderung ) gegenüber sämtlichen gegenwärtigen und künftigen Forderungen von Gläubigern der Gesellschaft dergestalt im Range zurück, dass Zahlungen auf die Forderung nicht erfolgen dürfen, wenn die Gesellschaft zahlungsunfähig oder überschuldet ist oder wenn und soweit die Zahlungen auf die Forderungen zu einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Gesellschaft führen würden. Die Forderungen auf Zahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Darlehensvertrag einschließlich Zinsen und Kosten sollen nur aus dem nicht zur Erhaltung des Stammkapitals erforderlichen Vermögen, künftigen Gewinnen oder Vermögens- oder Liquiditätsüberschüssen erfüllt werden. Für den Fall einer Krise der Gesellschaft wird der Darlehensgeber wegen seiner Forderungen erst nach vollständiger und endgültiger Befriedigung sämtlicher Gesellschaftsgläubiger berücksichtigt. Ich bestätige hiermit, diese Erklärung sowie die Vertragsbedingungen 05/2014 gelesen und verstanden zu haben. Vermittlererklärung Ich bestätige, dass ich den Antragsteller über den Inhalt des Vertrages, die Chancen und Risiken entsprechend dem Darlehensvertrag und die Vertragsbedingungen 05/2014 unterrichtet habe. Ein Exemplar des Antrages inkl. Verbraucherinformation nebst Vertrag mit Vertragsbedingungen 05/2014 habe ich rechtzeitig vor Vertragsschluss übermittelt. Es wurden KEINE über die übermittelten Unterlagen hinausgehenden Ergänzungen, Erklärungen oder Zusagen getätigt. Unterschrift des Vermittlers Empfangsbestätigung Ich bestätige, dass ich als Darlehensgeber über den Inhalt des Vertrages, die Chancen und Risiken entsprechend dem Darlehensvertrag und die Vertragsbedingungen 05/2014 unterrichtet wurde. Ein Exemplar des Antrages inkl. Verbraucherinformation nebst Vertrag mit Vertragsbedingungen 05/2014 habe ich rechtzeitig vor Vertragsschluss erhalten. Es wurden mir gegenüber KEINE über die erhaltenen Unterlagen hinausgehenden Ergänzungen, Erklärungen oder Zusagen getätigt. Unterlagen erhalten am 2/3 Stand:

5 Einwilligungserklärung nach Bundesdatenschutzgesetz 1.1. Der Darlehensgeber ist damit einverstanden, dass die KIK Private Placement GmbH und/oder deren freie Vermittler die Bestandsdaten zum Zwecke der Beratung und Betreuung, zur Begründung, Durchführung und Beendigung des Vertrages verwenden darf Bestandsdaten sind Anrede, Nachname, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Telefonnummern und/oder - Adresse sowie Bankverbindung Eine Weitergabe der Bestandsdaten an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, der Kunde hat in eine Weitergabe eingewilligt oder die KIK Private Placement GmbH und/oder deren freie Vermittler sind hierzu aufgrund gesetzlicher Bestimmungen berechtigt und/oder verpflichtet Der Darlehensgeber kann seine einmal erteilte Einwilligung zur Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner personenbezogenen Daten jederzeit für die Zukunft in Schrift- oder Textform widerrufen. Der Widerruf ist zu richten an: KIK Private Placement GmbH, Moosburger Straße 6, Nandlstadt. Personenbezogene Daten des Darlehensgeber, die zur Abwicklung eines vor Zugang des Widerrufs geschlossenen Darlehensvertrages notwendig sind, werden erst nach Abwicklung dieses Darlehensvertrages gelöscht. Der Darlehensgeber ist berechtigt, jederzeit die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten unentgeltlich beim Darlehensnehmer einzusehen. Diese Auskunft wird schriftlich erteilt Bestandsdaten werden mit Ablauf des auf die Beendigung des Vertragsverhältnisses folgenden Kalenderjahres gelöscht, es sei denn, gesetzliche Vorschriften oder die Einwilligung des Darlehensgebers ermöglichen und/oder erfordern eine längere Aufbewahrung. Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten (vgl. 1.2.) zum Zwecke der schriftlichen Werbung über Produkte der KIK Private Placement GmbH oder deren Tochtergesellschaft, KIK Smart Asset Vertriebs GmbH, gespeichert, verarbeitet, genutzt und an die vorgenannte Tochtergesellschaft zu diesem Zweck weitergegeben werden. Ich bin damit einverstanden, zu Werbezwecken auch per /Fax angesprochen zu werden. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht, bevor Ihnen auch eine Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt worden ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: KIK Private Placement GmbH, Moosburger Straße 6, Nandlstadt, Fax: 08756/910871, Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.b. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. 3/3 Stand:

6 Vertrag über ein Nachrangdarlehen Zwischen der und KIK Private Placement GmbH, Moosburger Straße 6, Nandlstadt vertreten durch GF: Christian Kolb, Andreas Haimmerer HRB , Amtsgericht München - nachfolgend Darlehensnehmerin genannt Name, Vorname Geburtsdatum Straße, Hausnummer PLZ, Ort - nachfolgend Darlehensgeber genannt - wird folgender Vertrag geschlossen: Präambel 1. Die Darlehensnehmerin beabsichtigt, qualifiziert nachrangige Darlehen (nachfolgend als Darlehen bezeichnet) in Höhe von insgesamt ,00 EUR (zwei Millionen fünfhunderttausend Euro) in der Mindeststückelung von 2.000,00 EUR einzuwerben. Höhere Darlehenssummen müssen durch teilbar sein. Weitere Nachrangdarlehen können durch die Darlehensnehmerin jederzeit aufgenommen werden. 2. Bei dem qualifiziert nachrangigen Darlehen handelt es sich um nur bedingt rückzahlbare Geldforderungen, wobei der Rückzahlungsanspruch selbst und nicht nur der Zinsanspruch ausschließlich durch den Erfolg der Darlehensnehmerin bedingt ist. Qualifiziert nachrangig ist das Darlehen, da weder Zinszahlung noch Darlehensrückzahlung eine Krise der Darlehensnehmerin auslösen dürfen. Im Falle einer Krise werden die Darlehensgeber nach den übrigen Gläubigern bedient und stehen so im Rang den Einlagenrückgewährs ansprüchen der Gesellschafter gleich. Insofern handelt es sich hier um eigenkapitalähnliche Mittel. 3. Die Ansprüche der Darlehensgeber müssen in einer Überschuldungsbilanz nicht passiviert werden. Im Insolvenzfall oder der Liquidation der Darlehensnehmerin erfolgt die Auszahlung der Ansprüche der Darlehensgeber erst nach Befriedigung der vorrangigen Gläubiger und Rückführung vorhandener Fremdmittel. 4. Der Darlehensgeber trägt in Höhe seines Darlehensbetrages und der angegebenen Zinsen ein über das allgemeine Insolvenzrisiko hinausgehendes unternehmerisches Risiko einer nachteiligen Geschäftsentwicklung der Darlehensnehmerin, ohne selbst Gesellschafter zu sein oder eine gesellschafterähnliche Position innezuhaben. Eine über den Darlehensbetrag hinausgehende Haftung, insbesondere eine Nachschusspflicht, besteht nicht. Es besteht das Risiko eines Totalverlustes für den Darlehensgeber, welches sowohl Darlehensbetrag als auch Zins einschließt. Vertragsbedingungen 05/ Vertrag über ein qualifiziert nachrangiges Darlehen 1.1. Der Darlehensgeber bietet der Darlehensnehmerin schriftlich ein qualifiziert nachrangiges Darlehen (nachfolgend als Darlehen bezeichnet) gemäß diesen Bedingungen an Die Darlehensnehmerin erklärt die Annahme des Angebots. Die Annahmeerklärung und eine gegengezeichnete Ausfertigung des Darlehensvertrages werden dem Darlehensgeber nach Geldeingang zeitnah zugesandt. Auf den Zugang der Annahmeerklärung verzichtet der Darlehensgeber ausdrücklich. Die Darlehensnehmerin kann die Annahme des Angebots ohne Angaben von Gründen verweigern Der Darlehensbetrag ist eine Woche nach Annahme des Darlehensvertrages fällig. Vertragsbedingungen-Nr. 05/2014 Seite 1/3

7 2. Laufzeit, Kündigung 2.1. Das Darlehen hat eine Laufzeit bis zum , beginnend mit dem Tag der vollständigen Gutschrift des Darlehensbetrages auf dem Konto der Darlehensnehmerin. Die Gutschrift muss dabei unwiderruflich und frei von Auflagen erfolgen Die Darlehensnehmerin hat das Recht, die Laufzeit um ein Jahr bis zum ohne Angabe von Gründen zu verlängern. Die Laufzeitverlängerung ist von der Darlehensnehmerin gegenüber dem Darlehensgeber spätestens bis zum zu erklären. Während der Verlängerung wird das Darlehen mit 5,00 % verzinst Das Darlehen kann durch die Darlehensnehmerin jederzeit vorzeitig ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zuzüglich der anteiligen unterjährigen Zinsen gekündigt werden. Teilkündigungen sind zulässig. Die Rückzahlung erfolgt dann entsprechend dem Nennbetrag, auf den sich die Teilkündigung bezieht. Der Rückzahlungsbetrag ist in diesem Falle innerhalb von zwei Wochen zur Zahlung fällig Eine Kündigung durch den Darlehensgeber ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. 3. Verzinsung 3.1. Das Darlehen ist jährlich wie folgt zu verzinsen: ,00 % p. a ,00 % p. a ,00 % p. a ,00 % p. a ,00 % p. a ,00 % p. a Die Zinsen sind bis zum eines jeden Kalenderjahres für das vorangegangene Kalenderjahr zu zahlen. Die Berechnung bei unterjährigem Eingang des Darlehensbetrages erfolgt der Höhe nach pro rata temporis. Die erste Auszahlung der Zinsen erfolgt im Januar Die Zinsansprüche sind nachrangig gem. Punkt 5 dieser Bedingungen Es bestehen für Kapitaleinkünfte i.s.v. 20 Abs. 1 Nr. 7 (private Zinsen Umkehrschluss aus 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 Buchst. b EStG) und Nr. 8 EStG, sowie aus 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 und 6 EStG keine Einbehaltungspflichten. Nach 32 d Abs. 3 Satz 1 EStG hat der Steuerpflichtige diese Kapitalerträge in seiner Steuererklärung anzugeben. Aus 32 d Abs. 3 Satz 2 EStG wird deutlich, dass diese Kapitalerträge dem Abgeltungssteuersatz, aber nicht dem KapESt-Einbehalt unterliegen. 4. Sicherheiten 4.1. Für das Darlehen werden keinerlei Sicherheiten durch die Darlehensnehmerin gestellt. Vertragsbedingungen-Nr. 05/2014 Seite 2/3

8 5. Qualifizierter Rangrücktritt 5.1. Zur Vermeidung einer Überschuldung ( 19 InsO in der jeweils geltenden Fassung) tritt der Darlehensgeber in einem etwaigen Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft mit seiner Forderung auf Rückzahlung des Darlehens und mit seinen Ansprüchen auf Auszahlung der Zinsen hinter den in 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO bezeichneten Forderungen zurück Davor tritt der Darlehensgeber mit seiner Forderung auf Rückzahlung des Darlehens einschließlich Zinsen (nachfolgend Forderung ) gegenüber sämtlichen gegenwärtigen und künftigen Forderungen von Gläubigern der Gesellschaft dergestalt im Range zurück, dass Zahlungen auf die Forderung nicht erfolgen dürfen, wenn die Gesellschaft zahlungsunfähig oder überschuldet ist oder wenn und soweit die Zahlungen auf die Forderungen zu einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Gesellschaft führen würden Die Forderungen auf Zahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Darlehensvertrag einschließlich Zinsen und Kosten sollen nur aus dem nicht zur Erhaltung des Stammkapitals erforderlichen Vermögen, künftigen Gewinnen oder Vermögensoder Liquiditätsüberschüssen erfüllt werden Für den Fall einer Krise der Gesellschaft wird der Darlehensgeber wegen seiner Forderungen erst nach vollständiger und endgültiger Befriedigung sämtlicher Gesellschaftsgläubiger berücksichtigt Der Darlehensgeber trägt in Höhe seines Darlehens und der hier versprochenen Zinsen ein über das allgemeine Insolvenzrisiko hinausgehendes unternehmerisches Risiko einer nachteiligen Geschäftsentwicklung, ohne selbst Gesellschafter zu sein oder eine gesellschafterähnliche Position innezuhaben. Dies hat zur Folge, dass er bei ungünstiger geschäftlicher Entwicklung mit seinen Ansprüchen ausfallen kann (Totalverlust der Darlehenssumme sowie der Zinsen). 6. Übertragung von Rechten 6.1. Der Darlehensvertrag kann nur als Ganzes und nur mit schriftlicher Zustimmung der Darlehensnehmerin übertragen werden. Einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können nicht abgetreten oder sonst übertragen, verpfändet oder beliehen werden Bei Tod eines Darlehensgebers haben die Erben dies der Darlehensnehmerin unverzüglich anzuzeigen. Die Darlehensnehmerin kann die Vorlage eines Erbscheins verlangen. 7. Schlussbestimmungen 7.1. Sollte eine Bestimmung innerhalb dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Wenn und insoweit eine der Bestimmungen dieses Vertrages gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstößt, tritt an ihre Stelle die entsprechende gesetzliche Regelung Nebenabreden sind nicht getroffen. Sie bedürfen der Schriftform. Auch der Verzicht auf die Schriftform bedarf der Schriftform Der Darlehensvertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Als Gerichtsstand für jeden Rechtsstreit zwischen den Parteien wird, soweit rechtlich zulässig, der Sitz der Darlehensnehmerin vereinbart. Unterschrift der KIK Private Placement GmbH (Darlehensnehmerin) Vertragsbedingungen-Nr. 05/2014 Seite 3/3

9 ANLAGE ZUM DARLEHENSANTRAG IDENTIFIZIERUNG gem. GwBekErgG gem. Vertragsbedingungen-Nr. 05/2014 Darlehensgeber: Name Vorname Vom Darlehensgeber auszufüllen: Ich bestätige, dass ich auf eigene Rechnung, im eigenen wirtschaftlichen Interesse und nicht auf fremde Veranlassung handle. Ich handle auf fremde Rechnung, wirtschaftlich Berechtigter ist: Name und Meldeadresse des wirtschaftlich Berechtigten (Bei juristischen Personen und Personengesellschaften sind ein aktueller Handelsregisterauszug und, sofern mindestens ein Gesellschafter mit 25% oder mehr beteiligt ist, auch eine aktuelle Gesellschafterliste beizufu gen. Dies gilt auch fu r den gesetzlichen Vertreter, wenn dieser eine juristische Person ist.) Die Einzahlung des Darlehensbetrages erbringe ich von einem auf meinem Namen lautenden Konto. Ich bin / der wirtschaftlich berechtigte ist keine politisch exponierte Person, kein unmittelbares Familienmitglied einer politisch exponierten Person und keine einer politisch exponierten Person nahestehende Person. eine politisch exponierte Person, die ihr wichtiges öffentliches Amt im Inland oder als im Inland gewählte Abgeordnete des Europäischen Parlaments ausübt, oder, die ihr wichtiges öffentliches Amt seit einem Jahr nicht mehr ausgeübt hat, ein unmittelbares Familienmitglied einer solchen politisch exponierten Person oder eine einer solchen politisch exponierten Person nahestehende Person. eine sonstige politisch exponierte Person, ein unmittelbares Familienmitglied einer solchen politisch exponierten Person oder eine einer solchen politisch exponierten Person nahestehende Person. Bei Vorliegen einer politisch exponierten Person bitte angeben: Genaue Bezeichnung der Funktion als / Beziehung zu eine(r) politisch exponierte(n) Person: Herkunft der Mittel zur Leistung des Darlehensbetrages: Hinweis: Eine politisch exponierte Person ist eine natürliche Person, die ein wichtiges öffentliches Amt ausübt. Hierbei handelt es sich um hochrangige Führungspersonen der Regierung, der Verwaltung, des Militärs, der Gesetzgebung oder der Rechtsprechung eines Staates, der EU oder einer internationalen Organisation sowie um Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgane staatlicher Unternehmen. Eine Person, die ein öffentliches Amt unterhalb der nationalen Ebene ausübt oder ausgeübt hat, ist nur dann eine politisch exponierte Person, wenn die politische Bedeutung des Amtes mit ähnlichen Positionen auf nationaler Ebene vergleichbar. Identitätsfeststellung (vom Vermittler auszufu llen): Die Prüfung der Identität erfolgt u ber das Postident-Verfahren (separates Formular) Persönliche Prüfung der Identität Ich bestätige, dass der Darlehensgeber bzw. dessen gesetzlicher Vertreter zur Identifizierung anwesend war und ich die Angaben des Darlehensgebers anhand des Originals eines gültigen amtlichen Ausweises überprüft habe. Eine Kopie des Ausweisdokuments (Vorderund Rückseite) ist beigefügt. Personalausweis-/Reisepass-Nummer gültig bis Ausstellende Behörde Geburtsort/-datum Staatsangehörigkeit Ich habe die Identifizierung in meiner folgenden Eigenschaft vorgenommen: Vermittler nach 34 c GewO unter Anwendung des Identifizierungsleitfadens Finanzdienstleistungsinstitut i. S. v. 1 Abs. 1a KWG, jeweils mit Erlaubnis nach 32 KWG Versicherungsvermittler ( 34 d GewO, unterliegt selbst den Pflichten des Geldwäschegesetztes) Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigter oder Notar Ort/Datum Unterschrift des Identifizierenden Name in Druckbuchstaben Firmenstempel

10 Verbraucherinformation 1. Produktbezeichnung: Stufenzinsanlage 5 2. Produktart: Qualifiziert nachrangiges Darlehen 3. Anbieter: KIK Private Placement GmbH Moosburger Straße 6, Nandlstadt HRB , Amtsgericht München Telefon: Fax: info@kik-private-placement.de 4. Produktbeschreibung: Die Stufenzinsanlage 5 ist eine Einmalanlage in Form eines Darlehens über eine bestimmte Laufzeit zu fest vereinbarten steigenden Zinssätzen. 5. Risiken: Kursrisiko: Kein Risiko Anbieterrisiko: Bei einer GmbH ist die Haftung der Gesellschafter beschränkt auf das Stammkapital. Als Stammkapital bezeichnet man das Gesellschaftskapital einer GmbH. Derzeit beträgt das Stammkapital ,00 EUR. Das GmbH-Stammkapital ist durch je 50% von den Gesellschaftern erbracht. Die Gesellschafter sind zugleich auch Geschäftsführer und zu je 100% einzelvertretungsberechtigt. Somit ist der Darlehensgeber vollumfassend von den Erfahrungen und der Auswahlleistung beider Geschäftsführer abhängig. Ein Insolvenzrisiko kann nicht ausgeschlossen werden. Unter Insolvenzrisiko versteht man die Gefahr, dass ein Schuldner wegen Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit (mangelnde Liquidität) oder Überschuldung seinen Verpflichtungen nicht oder nicht in voller Höhe nachkommen kann. Die Anmeldung einer Insolvenz kann ein Insolvenzverfahren zur Folge haben. Dessen Zweck ist es, entweder die Zahlungsfähigkeit wieder herzustellen oder die Situation geordnet abzuwickeln. Fremdwährungsrisiko: Kein Risiko 6. Erträge: Die Stufenzinsanlage 5 bietet während der Laufzeit folgende Verzinsung: 4,00 % pro Jahr von bis ,00 % pro Jahr von bis ,00 % pro Jahr von bis Die Zinsen sind bis zum eines jeden Kalenderjahres für das vorangegangene Kalenderjahr zu zahlen. Die Berechnung bei unterjährigem Eingang des Darlehensbetrages erfolgt der Höhe nach pro rata temporis. 7. Kosten: Einmalige Kosten: Keine Laufende Kosten: Keine 8. Verfügbarkeit: Das Darlehen hat eine fest vereinbarte Laufzeit. Mit dem eingegangenen Darlehensvertrag wird ein renditeorientiertes Zinsziel (Sicherheitsbedürfnis und Liquiditätsbedarf wird der höheren Renditeerwartung untergeordnet) vorausgesetzt. Die Erreichung dieses Zieles setzt auch voraus, dass dieses qualifiziert nachrangige Darlehen über den vereinbarten Zeitraum hinweg vollständig zur Verfügung gestellt wird. Eine vorzeitige Verfügbarkeit ist daher nicht gegeben. 9. Besteuerung: Es besteht für Kapitaleinkünfte i.s.v. 20 Abs. 1 Nr. 7 (private Zinsen Umkehrschluss aus 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 Buchst. b EStG) und Nr. 8 EStG, sowie aus 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 und 6 EStG keine Einbehaltungspflichten. Nach 32 d Abs. 3 Satz 1 EStG hat der Steuerpflichtige diese Kapitalerträge in seiner Steuererklärung anzugeben. Aus 32 d Abs. 3 Satz 2 EStG wird deutlich, dass diese Kapitalerträge dem Abgeltungssteuersatz, aber nicht dem KapESt-Einbehalt unterliegen. Alle steuerlichen Informationen verstehen sich auf Basis der derzeitigen Steuergesetzgebung. Diese kann sich zukünftig ändern. Hinweis: Zur Klärung steuerlicher Fragen wird eine Beratung durch einen Steuerberater empfohlen. 10. Sonstiges: Mindestanlagebetrag 2.000,00 EUR

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