Erstellt vom Institut für Sozial- und Organisationspädagogik der Universität Hildesheim, Juli 2008 Praxisbeispiel: Schweiz, Kanton Zürich Lokales Übergangmanagement Schule Beruf Im Fokus der folgenden Darstellung steht das regionale Übergangsmanagement des Kantons Zürich. Das Konzept des Übergangsmanagements beinhaltet verschiedene Maßnahmen, die auf kantonale Aktivitäten, aber auch auf nationale Initiativen zurückgehen. Bei den Maßnahmen geht es hauptsächlich um die Koordination und Evaluation der Angebote im Übergang Schule Beruf sowie verstärkte präventive Arbeit. Um das Konzept in die regionalen Entwicklungen einordnen zu können, wird zunächst auf die Rahmenbedingungen vor Ort und das bereits etablierte Übergangssystem eingegangen. Rahmenbedingungen In der Schweiz leben 7,59 Millionen Menschen (2007), wobei der Ausländeranteil 20,6 Prozent beträgt. Mit 1,30 Millionen Einwohnern ist der Kanton Zürich der bevölkerungsreichste Kanton und zugleich auch die wirtschaftlich stärkste Region der Schweiz. Schul- und Berufsbildung ist Angelegenheit der Kantone, in Zürich sind 3 Ämter für den Übergang Schule Beruf zuständig: Volksschulamt, Mittelschul- und Berufsbildungsamt, Amt für Jugend- und Berufsberatung (die Zusammenlegung der beiden letztgenannten Ämter ist eine Eigenheit von Zürich). Schulsystem: Primarstufe und Sekundarstufe I (Sek I) Die 6-jährige Primarstufe ist einheitlich und für alle Schüler gleich. Die darauf folgende 3-jährige Sekundarstufe I ist dagegen stark differenzierend. Sie ist entweder dreiteilig organisiert in A, B und C Klassen oder bei der gegliederten Sekundarstufe I (Klassen E und G) zusätzlich in Niveaugruppen (e, m und g) unterteilt. Insgesamt bedeutet das eine sehr starke Unterteilung in Leistungsniveaus. Es ergeben sich zudem Folgen für die Jugendlichen für ihren weiteren Lebensweg. Ob Schüler direkt den Weg nach der Sek I in die Berufsbildung (Sekundarstufe II) schaffen, hängt vom besuchten Schultyp der Jugendlichen ab. Tendenziell haben sich die Chancen auf eine Lehrstelle für
Schüler der leistungsschwächeren Schultypen (Sek B / G und C) verschlechtert. Diese Jugendlichen kommen immer häufiger in Überbrückungsprogramme. Da insbesondere ausländische Jugendliche auf den leistungsschwächeren Schulen anzutreffen sind, liegen die eingeschränkten Ausbildungschancen größtenteils auch bei ihnen; somit ist diese Problematik untrennbar mit dem Thema Migrationspolitik verbunden. Berufsbildungssystem: Sekundarstufe II (Sek II) und Tertiärstufe Die Schüler können nach der Pflichtschulzeit entweder eine weiterführende Schule besuchen und die Gymnasiale Maturität (Abitur) ablegen oder eine berufliche Grundbildung (Lehre) beginnen. Die berufliche Grundbildung dauert 3 4 Jahre und bietet nach dem Abschluss Zugang zur höheren Berufsbildung. Es gibt noch eine einfachere Form der beruflichen Grundbildung, diese dauert 2 Jahre und wird hauptsächlich von schulschwachen Jugendlichen belegt. Nach dem Abschluss erhalten sie Zugang zu den 3 4-jährigen beruflichen Grundbildungen. Der Weg in eine berufliche Grundbildung wird von zwei Drittel der Jugendlichen gewählt. An die Sek II schließt sich die Tertiärstufe mit Hochschulstufe und höherer Berufsbildung an. Tendenziell nimmt die Zahl der Personen, die hier einen Abschluss machen zu; heute haben mehr als 20 % der Erwachsenen einen solchen Abschluss. Datenlage Dreiviertel der Schulabgänger gehen direkt nach der Pflichtschulzeit in eine schulische oder berufliche Ausbildung. 20 % treten einmalig oder wiederholt in eine Zwischenlösung oder ein Brückenangebot (v.a. der kantonalen Berufsbildung BVJ u.ä.). Von gut 5 % der Schulabgänger ist nicht bekannt, was sie tun. Das Übergangssystem: Zwischenlösungen und Brückenangebote Die so genannten Zwischenlösungen wie z.b. Sprachangebote, Praktika, individuelle Lösungen sind für Jugendliche vorgesehen, die nach der Schule keine Lehrstelle finden und keine weiterführende Schule besuchen können. Sie werden teilweise privat und teilweise öffentlich finanziert. So genannte Brückenangebote sind staatlich subventionierte und kontrollierte Unterstützungsangebote (in Zürich v.a. BVJ, Berufswahlschulen, Motivationssemester) und zusätzliche Angebote der Sozialämter.
Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) Dies sind Maßnahmen, um Personen mit individuellen Bildungsdefiziten am Ende der Schulzeit auf die berufliche Grundbildung vorzubereiten (Schaub 2007) Der Kanton unterstützt diese nur finanziell und überträgt die Pflicht, ein ausreichendes Angebot sicherzustellen, auf die Gemeinden. Die Jugendlichen müssen sich für ein BVJ anmelden und die Notwendigkeit der Teilnahme an einem Programm nachweisen. Dies geschieht in Zulassungsverfahren. Da die Jugendlichen sich zunächst um eine Lehrstelle bemühen sollen, bekommen diejenigen, die sich (nach Ermessen der Anbieter) nicht ausreichend bemühen, keine Zulassung. Weiter lassen sich bezüglich des BVJ einige Probleme identifizieren: Oftmals sind die Angebote für die Jugendlichen bzw. deren Eltern kostenpflichtig. Zudem sind die Angebotsstrukturen unübersichtlich, haben alte Bezeichnungen und sind nur unklar zu den Motivationssemestern abgegrenzt. Der Großteil der Jugendlichen findet nach Ende der Zwischenlösung eine Anschlusslösung. Die Schwierigkeiten von mehrfach benachteiligten Jugendlichen können jedoch innerhalb eines Jahres nicht ausgeglichen werden. Motivationssemester (6 Monate) Die Maßnahme hat ähnliche Zielgruppen und Inhalte wie das BVJ. Es sind Berufsintegrationsprogramme für Arbeitslose die einen Ausbildungsplatz suchen. Die Jugendlichen müssen sich beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum / Arbeitslosenkasse zur Stellensuche melden. Ob ein Motivationssemester besucht werden soll, entscheidet der Personalberater mit dem Jugendlichen gemeinsam. Es ist eine arbeitsmarktliche Maßnahme der Arbeitslosenversicherung und keine Bildungsmaßnahme der Berufsbildung. Die Teilnehmer erhalten durchschnittlich monatlich 450 CHF netto Entschädigung. Die Maßnahme gilt als Notnagel, als letztes Auffangnetz für Jugendliche, die keinen Platz in einer Berufswahlschule (BVJ, u.ä.) gefunden haben. Eine Koordination der Zwischenlösungen und Brückenangeboten gibt es bislang nicht, auch keine Übergabe der Jugendlichen von einer Maßnahme an die nachfolgende. Die Motivationssemester sind Sache des kantonalen Amts für Wirtschaft und Arbeit, das BVJ ist Sache der Gemeinden und die Bereitstellung der Zwischenlösungsangebote der Sozialhilfe ist Sache der Städte und Gemeinden. Es gibt keine systematische Abstimmung zwischen den verschiedenen Trägern. Weiterhin sind die einzelnen Aufnahmeverfahren bislang nicht koordiniert und laufen teilweise parallel ab.
Systematisches regionales Übergangsmanagement Das oben beschriebene vorhandene System weist einige Probleme auf, hier sind vor allen Dingen die Koordination und Evaluation der Angebote sowie ein Mangel an präventiver Arbeit zu nennen. Deshalb wurden verschiedene Maßnahmen auf kantonaler und nationaler Ebene eingeführt, bei denen es v.a. um die folgenden Punkte geht: - mehr Transparenz der Angebote (Zwischenlösungen) nach der Pflichtschulzeit (Übergang I) - mehr Verbindlichkeit und Systematik bei der Begleitung der Jugendlichen, die Probleme beim Übergang I haben. - Klärung der Zuständigkeiten bei der individuellen Fallführung (Case Management) - Stärkung der Kompetenzen der Jugendlichen im Hinblick auf die Berufswahl und eine effektive schulische Vorbereitung der Jugendlichen auf den Übergang in die berufliche Grundbildung - Bessere Koordination der Aktivitäten aller Akteure am Übergang I Kantonale Aktivitäten Reform der Brückenangebote Bei der Reform geht es hauptsächlich um die Vereinheitlichung der Brückenangebote und eine gerechtere und tragbarere finanzielle Belastung der Eltern. Es soll Klarheit darüber hergestellt werden, welche Maßnahmen welche Ziele verfolgen und an welche Zielgruppen diese Maßnahmen gerichtet sind. Zudem werden die Bezeichnungen vereinheitlicht, um eine bessere Verständlichkeit und Transparenz herzustellen. Ein Anerkennungsverfahren für Anbieter und Angebote des BVJ wird eingeführt. Dies dient der Prüfung von Lehrplan, Qualität, Qualifikation der Lehrpersonen und der Zulassungsverfahren. Die Angebote werden auf 3 Grundtypen reduziert, mit den Schwerpunkten Berufswahl, Beruf(sfeld) und Integration. Es soll eine Gesamtkonzeption der Brückenangebote unter Einbeziehung der Angebote der Arbeitslosenversicherung erarbeitet werden. Den Jugendlichen sollen Zwischenlösungen möglichst nicht über Arbeitsmarktbehörden zugewiesen werden, da sie sonst früh in die Rolle von Arbeitslosen kommen. Neugestaltung des 9. Schuljahrs Das 9. Schuljahr soll neu gestaltet werden; dabei werden zwei Ziele verfolgt. Zum einen eine bessere Ausweisung der Kompetenzen der Jugendlichen hinsichtlich der Berufswahl und weiterhin die Verbesserung der schulischen Vorbereitung der Jugendlichen auf die berufliche Grundbildung. Als Grundlage dient die Standortbestimmung der Schüler der 8. Klasse, Schwerpunkte hierbei sind der
Leistungstest Stellwerk (Kompetenzprofile) und ein standardisiertes Standortgespräch (Verfahren der schulischen Standortgespräche auf Basis der ICF) zur Diagnose der nächsten Schritte. Der Test Stellwerk ermittelt das Kompetenzprofil und den aktuellen Lernstand. Sein Ergebnis zeigt, welche Stärken gefördert und welche Defizite abgebaut werden können. Die individuelle Standortbestimmung dient zur Feststellung des Handlungsbedarfs für eine gezielte Leistungsförderung der Schüler in Klasse 9. In einem Gespräch, an dem Lehrer, Eltern und Schüler teilnehmen, werden die berufswahl- und laufbahnorientierten Schwerpunkte im 9. Schuljahr festgelegt. In schriftlichen Lernvereinbarungen werden individuelle Ziele und Fördermaßnahmen festgehalten und regelmäßig überprüft. Die Standortbestimmung soll ebenso Teil des Abschlussdokumentes (Portfolio) der 9. Klasse sein. Weitere Bestandteile des Rahmenkonzepts sind: - Trainingsmodule ( Lernareale ) für Deutsch und Mathe - Projektunterricht einschließlich Abschlussarbeit - Praxisorientierte Arbeitseinsätze (Intensivierung des Kontaktes zur Arbeitswelt) - Obligatorische und freiwillige Weiterbildung der Lehrer Zusammenarbeit Berufsberatung Schule Seit Anfang 2007 gibt es eine verbindlichere Form der Kooperation zwischen Schule und Berufsberatung ( Devise: Kein bildungswilliger Jugendlicher bleibt ohne Anschlusslösung, vgl. Schaub 2007). Es werden zwei Phasen unterschieden: Berufswahlphase (2. Oberstufe Sek I) und Realisierungsphase (3. Oberstufe Sek I). Zu Beginn der 2. Oberstufe finden Planungssitzungen mit der Schulleitung zur Klärung der Frage statt, wie die Zusammenarbeit mit dem Berufsinformationszentrum (biz) strukturiert wird. Zur Berufswahlphase zählen schließlich Klassen- und Elternorientierungen im biz, Berufs- und Betriebsbesichtigungen, Schnupperkurse, regionale Berufsinformationsangebote. Die Klassenlehrer und Berufsberater machen gemeinsam eine Standortbestimmung über den Berufswahlstand (2. OS, Februar). Die Klassenlehrer erheben einen Zwischenstand des Berufswahlprozesses der Klasse. Das weitere Vorgehen bezüglich einzelner Schüler wird von den Kooperationspartnern in einem Gespräch vereinbart. Zur Realisierungsphase gehören die Selektion der Lehrbetriebe, Lehrstellensuche und Bewerbung. In dieser Phase findet eine erneute Standortbestimmung jedes einzelnen Schülers durch die Kooperationspartner statt (3. OS, Januar). Auch der Klassenlehrer erhebt nochmals einen Zwischenstand in der Klasse. In einem Gespräch der Kooperationspartner werden das weitere Vorgehen und die zu ergreifenden Maßnahmen vereinbart.
In der 2. und 3. OS werden durchgängig Informationsveranstaltungen im biz, Schnupperlehren, Schulhaussprechstunden und Einzelberatungen im biz angeboten. Am Ende der 3. OS (9. Klasse) führt die Bildungsdirektion eine Umfrage zu den Anschlusslösungen in allen Abschlussklassen durch. Die Berufsberatung hat Zugang zu diesen Daten und kann dadurch entsprechend reagieren. Die Jugendlichen ohne eine Anschlusslösung erhalten kurzfristig einen Beratungstermin und nach Bedarf auch Realisierungshilfen, d.h. Unterstützung bei der Suche nach Anschlusslösungen, wie Optimierung der Bewerbungsunterlagen. Die Eltern sowie das Umfeld der Jugendlichen werden ebenso mit einbezogen. Nationale Initiativen Optimierung der Nahtstelle Pflichtschule Sek II Mit dem Ziel bis zum Jahr 2015 den Anteil an Personen bis 25 Jahre mit einem Sek II Abschluss von momentan 90 % auf 95 % zu erhöhen, wurden Leitlinien erarbeitet. Diese Leitlinien zielen auf einen systematischen, frühzeitig beginnenden Berufswahlunterricht in Sek I, Begleitung der Jugendlichen im Berufswahl- und Laufbahnwahlprozess und periodisch durchzuführende individuelle Standortbestimmungen spätestens ab der 8. Klasse. Besonders wichtig ist die Abstimmung aller Maßnahmen zwischen den Organisationen der Arbeitswelt, Behörden der Sek II und Verantwortlichen der Sek I. Der Bund, die Kantone und die Organisationen der Arbeitswelt entwickeln zusammen eine längerfristige wirksame Strategie zur Optimierung der Nahtstelle mit einem entsprechenden Maßnahmenpaket. Case Management Berufsbildung (CMB) Eine flächendeckende Einführung eines Case Managements Berufsbildung in Sek I und II mit klar definierten Zuständigkeiten wird als besonders wichtig angesehen. Das CMB dient hier als Werkzeug, um ein politisch verbindliches und institutionell verankertes Übergangskonzept zu erreichen. Die Schnittstellenfrage ist allerdings noch ungeklärt. Das Case Management Berufsbildung erfolgt im Berufsbildungsbereich als strukturiertes Verfahren mit dem Ziel adäquate Maßnahmen für Jugendliche zu treffen, deren Einstieg in die Arbeitswelt stark gefährdet ist. Das CMB koordiniert die Aktionen der verschiedenen Akteure über institutionelle und berufliche Grenzen hinaus und über die Berufswahlphase und den Start in die berufliche Grundbildung hinaus. Das primäre Ziel ist es möglichst vielen Jugendlichen den Abschluss einer postobligatorischen Ausbildung zu ermöglichen. Die betroffenen Jugendlichen werden deshalb ab
der 7. Klasse identifiziert und erfasst, um schnell reagieren zu können. Der Fokus des CMB liegt auf der Risikogruppe : sozial benachteiligte und schulisch schwächere Jugendliche. Das CMB setzt in der 7./8. Klasse an und endet mit der Integration im Berufsleben. Die einzelnen Schritte sind: - Identifikation der Risikogruppe (7./8. Klasse) - CMB I: Jeder Jugendliche der Risikogruppe wird von einer Fachperson betreut. - CMB II (Übergang in Sek II): Jeder motivierte Jugendliche der nicht in die Sek II integriert werden konnte oder die Lehre abbricht, wird von einer Fachkraft begleitet. Während der Schulzeit wird kontinuierlich Hilfe zur Selbsthilfe bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz und in Bezug auf die Berufswahl gegeben. Es werden Zielvereinbarungen zur Sicherstellung von Eigenverantwortung, Commitment und Autonomie der Jugendlichen getroffen. Dasselbe Angebot wird Jugendlichen gemacht, die nicht direkt in die Sek II eintreten oder ihre Ausbildung abbrechen. Für die Umsetzung des CMB sind in der Regel die kantonalen Berufsbildungsämter zuständig, um den lokalen Gegebenheiten Rechnung zu tragen. Zur Vernetzung der einzelnen Kantone gibt es eine Internetplattform sowie regelmäßig stattfindende Diskussionstagungen. Durch das Zusammenspiel der kantonalen und nationalen Maßnahmen erfüllt das Gesamtkonzept die Forderungen nach Transparenz und Verbindlichkeit, Klärung der Zuständigkeiten und Koordination aller Aktivitäten am Übergang I. Das CMB nimmt dabei eine Schlüsselposition ein, denn es ist für die Koordination aller Maßnahmen zuständig und somit dafür verantwortlich, dass gefährdete Jugendliche die adäquate Unterstützung erhalten. Außerdem stellt das CMB sicher, dass auf dem Weg Schule Grundbildung Berufswelt keine Lücken in der Unterstützung entstehen. Quellen: Schaub, Günter (2007): Lokales Übergangsmanagement Schule Beruf (Fallstudien zu drei Standorten: der Kreis Herford, die Landeshauptstadt Stuttgart und der Schweizer Kanton Zürich); Deutsches Jugendinstitut e. V. Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) (2006): Leitlinien zur Optimierung der Nahtstelle obligatorischen Schule Sekundarstufe II vom 27. Oktober 2006. Homepage der Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren http://www.edk.ch/ dyn/11665.php
Homepage des Projekts "Nahtstelle obligatorische Schulzeit" Sekundarstufe II" http://www.nahtstelle-transition.ch/