Niederländische soziale Sicherheit für deutsche Selbstständige



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Transkript:

Niederländische soziale Sicherheit für deutsche Selbstständige Inhalt Wann gelten Sie als Selbstständige(r)? 2 In welchem Land sind Sie sozialversichert? 2 Für welche Sozialversicherungen müssen Beiträge gezahlt werden? 2 An wen zahlen Sie die Sozialversicherungsbeiträge? 3 Wo zahlen Sie Einkommenssteuer? 3 Wo und wie fordern Sie eine BSN Nummer an? 3 Weitere Informationen zum Thema 3 Was ist, wenn 7 So bleiben Sie informiert 7 0930DX/0314

Niederländische soziale Sicherheit für deutsche Selbstständige 2 von 8 Sie wohnen in Deutschland und arbeiten als Selbstständige(r) in den Niederlanden. In der Regel sind Sie dann in den Niederlanden sozialversichert und gelten für Sie Pflichten, die sich aus den niederländischen Rechtsvorschriften ergeben. Wann gelten Sie als Selbstständige(r)? Sie gelten als Selbstständige(r), wenn Sie Ihre Arbeit in eigener Verantwortung durchführen. Das heißt, dass diese Arbeit auf eigene Rechnung durchgeführt wird, um für den eigenen Lebensunterhalt zu sorgen. Wichtiges Kriterium ist, dass es Ihnen darum geht, Gewinn zu erzielen. In welchem Land sind Sie sozialversichert? Sie sind in den Niederlanden sozialversichert, weil Sie ausschließlich oder zu mehr als 75 % in den Niederlanden arbeiten. Wenn Sie nicht in den Niederlanden sozialversichert sind, dann gilt dieses Informationsblatt nicht für Sie. Sie sind wahrscheinlich in Deutschland sozialversichert. In dem Fall gelten für Sie genau dieselben Regeln wie für andere Selbstständige in Deutschland. Sie können sich dann von Ihrer deutschen Krankenkasse oder der Deutschen Rentenversicherung eine Bescheinigung über Ihre Sozialversicherung (A1-Bescheinigung) ausstellen lassen. Mit dieser Bescheinigung können Sie in den Niederlanden nachweisen, dass Sie dort keine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen brauchen. Möchten Sie mit Sicherheit feststellen, ob Sie in den Niederlanden sozialversichert sind? Weitere Informationen finden Sie in unserer Broschüre Welke wetgeving (in niederländischer Sprache). Diese finden Sie unter www.svb.nl/bdz. Für welche Sozialversicherungen müssen Beiträge gezahlt werden? Sie sind in den Volksversicherungen pflichtversichert. Hierbei handelt es sich um das Allgemeine Altersgesetz (AOW), das Allgemeine Hinterbliebenen gesetz (Anw) und die Pflegeversicherung (Wlz). Nach dem Krankenversicherungsgesetz (Zvw) sind Sie auch verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen und Kranken versicherungs beiträge zu zahlen.

Niederländische soziale Sicherheit für deutsche Selbstständige 3 von 8 An wen zahlen Sie die Sozialversicherungsbeiträge? Die Beiträge für die Volksversicherungen zahlen Sie direkt an den Belastingdienst (niederländische Steuerbehörde). Wo zahlen Sie Einkommenssteuer? Wo Sie Einkommenssteuer zahlen, hängt davon ab, wo Sie Ihren Unternehmenssitz haben. Haben Sie keinen Unternehmenssitz in den Niederlanden? Dann bleiben Sie in Deutschland steuerpflichtig. Wenn Sie einen Unternehmenssitz in den Niederlanden haben, zahlen Sie Steuern in den Niederlanden. Wenn Sie einen Unternehmenssitz in den Niederlanden haben, tragen Sie sich beim Handelsregister der niederländischen Industrie- und Handelskammer (Kamer van Koophandel, KvK) ein. Von der KvK erhalten Sie eine Mehrwertsteuernummer. Die Eintragung wird automatisch dem Belastingdienst gemeldet. Der Belastingdienst registriert Ihr Unternehmen, weil möglicherweise verschiedene Steuern erhoben werden. In einigen Fällen ist es nicht möglich, ein Unternehmen im Handelsregister einzutragen. Melden Sie sich dann direkt beim Belastingdienst. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.belastingdienst.nl. Wo und wie fordern Sie eine Sofi-Nummer an? Wenn Sie in den Niederlanden steuerpflichtig sind, brauchen Sie eine burgerservicenummer (BSN-Nummer). Wenn Sie eine BSN-Nummer beantragen möchten, finden Sie die Kontaktdaten der zuständigen Behörden in dem niederländisch sprachigen Leaflet Inschrijven bij kortdurend verblijf in Nederland auf der Webseite www.rijksoverheid.nl. Weitere Informationen zum Thema Alter Das Allgemeine Altersgesetz (AOW) regelt die Grundaltersversorgung in den Niederlanden. Für jedes Jahr indem Sie in den Niederlanden arbeiten oder wohnen, bauen Sie 2 % AOW-Leistung auf. Eine volle AOW-Leistung erhalten Sie, wenn Sie in den 50 Jahren vor Erreichen Ihres AOW-Eintrittsalters durchgehend versichert waren. Sie bekommen die AOW von der Sociale Verzekeringsbank (SVB). Es spielt keine Rolle, in welchem Land Sie dann wohnen. Das AOW-Eintrittsalter ist das Alter mit dem Sie zum ersten Mal AOW- Leistung bekommen können. Bis zum 31. Dezember 2012 war das Ihr 65. Geburtstag. Ab dem 1. Januar 2013 wird das AOW-Eintrittsalter erhöht. Auf der Webseite HYPERLINK http://www.svb.nl/aow www.svb.nl/aow können Sie sehen was Ihr AOW-Eintrittsalter ist.

Niederländische soziale Sicherheit für deutsche Selbstständige 4 von 8 Wie viel AOW-Leistung Sie letztendlich bekommen, hängt davon ab, wie lange Sie in den Niederlanden gewohnt und gearbeitet haben. Auf der Website www.svb.nl/aow können Sie selbst ausrechnen, wie hoch Ihre AOW-Leistung später ungefähr sein wird. Es gibt feste Beträge für Alleinstehende und für Personen, die einen gemeinsamen Haushalt führen. Sie bauen nur AOW-Leistung für sich selbst auf. Arbeitet Ihr Partner oder Ihre Partnerin nicht in den Niederlanden, erwirbt er oder sie keine Altersleistungsansprüche. Ihr Partner/Ihre Partnerin hat allerdings die Möglichkeit, sich bei der SVB freiwillig nach dem AOW zu versichern. Beantragen Sie diese Versicherung jedoch innerhalb von einem Jahr, nachdem Sie in den Niederlanden erwerbstätig geworden sind. Sie bekommen vielleicht auch deutsche Altersrente. Wie viel Altersrente Sie bekommen, hängt davon ab, wie lange Sie in Deutschland gearbeitet haben. Je länger Sie in Deutschland gearbeitet haben und je mehr Sie verdienten, desto höher wird Ihre deutsche Altersrente sein. Je nach Geburtsjahr liegt das Eintrittsalter für die deutsche Altersrente zwischen dem vollendeten 65. und 67. Lebensjahr. Mehr Information lesen Sie in unserem Leaflet Wohnen in Deutschland, arbeiten in den Niederlanden Alter. Hinterbliebene Sie sind nach dem Allgemeinen Hinterbliebenengesetz (Anw) versichert. In diesem Gesetz ist geregelt, dass Ihr Partner/-in eine Leistung bekommen kann, wenn Sie sterben. Ihr(e) Ehepartner(in) und Kinder können auch eine deutsche Hinterbliebenenrente bekommen, wenn Sie jemals in der Deutschen Rentenversicherung versichert waren. Weitere Informationen finden Sie in unserem Informationsblatt Wohnen in Deutschland, Arbeiten in den Niederlanden, Hinterbliebene. Familienleistungen Zu den niederländischen Familienleistungen zählen das Kindergeld, das kindgebundene Budget, der Kinderbetreuungszuschlag und der Elternzuschuss für zu Hause wohnende behinderte Kinder (TOG). In Deutschland gibt es eine Familienleistung: das Kindergeld. Wenn Ihr Partner mehr als 8 Stunden in Deutschland arbeitet, bekommt Ihr Partner deutsches Kindergeld. Das deutsche Kindergeld ist höher als das niederländische Kindergeld. Sie erhalten nur niederländische Familienleistungen, wenn die Gesamtleistung höher ist als das deutsche Kindergeld. Wenn Ihr Partner nicht arbeitet, bekommen Sie niederländisches Kindergeld. Sie oder Ihr Partner bekommen deutsches Kindergeld in Höhe des Unterschiedsbetrages.

Niederländische soziale Sicherheit für deutsche Selbstständige 5 von 8 Weitere Informationen finden Sie in unserem Informationsblatt Wohnen in Deutschland, Arbeiten in den Niederlanden - Kind. Arbeitslosigkeit In den Niederlanden sind Sie nicht nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (WW) versichert und erhalten Sie keine Arbeitslosenleistung. Sie können eine freiwillige Versicherung für die Arbeitslosenleistung (WW) beantragen. Weitere Informationen (in niederländischer Sprache) erhalten Sie unter uwv.nl/ vrijwilligverzekeren. Sie haben auch die Möglichkeit, eine private Arbeitslosenversicherung abzuschließen. Krankheit und Erwerbsminderung In den Niederlanden haben Sie keinen Anspruch auf Krankengeld. Sie können eine freiwillige Krankengeldversicherung beantragen. Weitere Informationen (in niederländischer Sprache) erhalten Sie unter uwv.nl/vrijwilligverzekeren. In Deutschland können Sie eine Krankentagegeldversicherung abschließen. Wenn Sie diese Versicherung abgeschlossen haben, haben Sie im Krankheitsfall in den ersten 78 Wochen Anspruch auf Krankengeld aus Deutschland. Weitere Informationen erhalten Sie bei den privaten deutschen Anbietern. In Deutschland kann nach 78 Wochen Krankheit eine Erwerbsminderungsleistung bezogen werden, in den Niederlanden erst nach 104 Wochen. Dazu müssen Sie jedoch gegen Erwerbsminderung versichert sein. Berücksichtigen Sie beim Abschluss einer Versicherung für den Krankheitsfall die unterschiedlichen Beginndaten der Erwerbsminderungsleistungen. In den Niederlanden können Sie nur eine Erwerbsminderungsleistung bekommen, wenn Sie eine freiwillige Versicherung abgeschlossen haben. Weitere Informationen (in niederländischer Sprache) erhalten Sie unter uwv.nl/ vrijwilligverzekeren. Sie können auch in Deutschland eine freiwillige Fortsetzung der deutschen Erwerbsminderungsversicherung beantragen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.deutsche-rentenversicherung.de. medizinische Versorgung Sie sind in den Niederlanden in der Krankenversicherung pflichtversichert und müssen eine Grundversicherung in den Niederlanden abschließen. Wenn Sie auch medizinische Leistungen in Deutschland in Anspruch nehmen möchten, können Sie sich bei einer deutschen Krankenkasse anmelden. Dazu benötigen Sie die S1-Bescheinigung. Diese Bescheinigung erhalten Sie bei Ihrer niederländischen Krankenversicherung. Diese Bescheinigung kònnen Sie auch fùr Ihre Angehòrigen bekommen, wenn diese nicht arbeiten.

Niederländische soziale Sicherheit für deutsche Selbstständige 6 von 8 Schließen Sie innerhalb von vier Monaten nach Beginn der Sozialversicherung in den Niederlanden eine Krankenversicherung ab. Wenn Sie keine Krankenversicherung abschließen, verhängt das Zorginstituut Nederland (niederländischer Verband der Krankenversicherungsträger) ein Bußgeld. Außerdem müssen Sie die medizinischen Kosten, die in diesem Zeitraum entstehen, selbst zahlen. Haben Sie ein geringes Einkommen? Dann können Sie möglicherweise einen Krankenversicherungszuschlag beim Belastingdienst beantragen. Diesen Zuschuss zu den Krankenversicherungskosten können Sie für sich selbst und für Ihre mitversicherten Angehörigen erhalten. Mehr hierzu in niederländischer Sprache auf der Website www.toeslagen.nl. Neben der Pflichtkrankenversicherung sind Sie auch nach ddie Pflegeversicherung (Wlz) pflichtversichert. Die Versicherung wird von den niederländischen Krankenversicherungen ausgeführt. Sie sind verpflichtet, Wlz-Beiträge an den Belastingdienst zu zahlen. Die Höhe des Wlz-Beitrags richtet sich nach der Höhe Ihres Einkommens (siehe unser Informationsblatt Relevante Beträge ). Weitere Informationen finden Sie in unserem Informationsblatt Wohnen in Deutschland, Arbeiten in den Niederlanden Medizinische Versorgung. Schwangerschaft und Entbindung Mutterschaftsgeld Möglicherweise können Sie während des Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaubs eine Leistung bekommen. Dieser Anspruch besteht aufgrund der sogenannten ZEZ-Regelung für schwangere Selbstständige ( zelfstandig en zwanger-regeling ). In dieser Regelung ist festgelegt, dass schwangere Selbstständige mindestens sechzehn Wochen Mutterschaftsgeld und Geburtsbeihilfe bekommen. Die Regelung gilt auch für Berufstätige ohne Arbeitsvertrag, directeurgrootaandeelhouders (Geschäftsführer mit erheblichen Geschäftsanteilen) und mitarbeitende Ehepartner. Weitere Informationen erteilt Ihnen das Ausführungsinstitut der Arbeitnehmerversicherungen (Uitvoeringsinstituut Werknemersverzekeringen, UWV). Elterngeld Weil Sie in Deutschland wohnen, können Sie auch Elterngeld bekommen. Das Elterngeld ist ein Zuschuss in Höhe von etwa 67 % Ihres zuletzt bezogenen Arbeitseinkommens. Dabei gelten ein Mindestbetrag (300 ) und ein Höchstbetrag (1.800 ). Sie können diesen Zuschuss ab dem Geburtstag des Kindes mindestens zwei Monate und höchstens vierzehn Monate lang erhalten. Sie und der andere Elternteil erhalten maximal vierzehn Monate Elterngeld. Sie können Elterngeld beantragen, wenn:

Niederländische soziale Sicherheit für deutsche Selbstständige 7 von 8 - Ihr Kind am oder nach dem 1. Januar 2007 geboren wurde und - Sie oder Ihr Partner/Ihre Partnerin Ihr Kind selbst versorgen und erziehen und - Sie oder Ihr Partner/Ihre Partnerin nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten und - Ihr Kind in Ihrem Haushalt lebt und - Sie oder Ihr Partner/Ihre Partnerin in Deutschland wohnen oder arbeiten. Bei der Antragstellung geben Sie an, welcher Elternteil wann Elterngeld erhalten will. Das Elterngeld muss für mindestens zwei Monate bei der Elterngeldstelle beantragt werden. Die Adresse der Elterngeldstelle, die für Ihre Region zuständig ist, finden Sie unter www.bmfsfj.de (Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend). Mutterschaftsgeld In den Niederlanden gibt es keine gesetzliche Unfallversicherung. Sie haben keinen Anspruch auf eine zusätzliche Leistung, wenn Sie infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit nicht arbeiten können. Was ist, wenn Sie vorübergehend in den Niederlanden arbeiten? Dann ist es möglich, für kurze Zeit weiterhin nach den deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit versichert zu bleiben. Dies wird Entsendung genannt. Um eine Entsendebescheinigung (A1-Bescheinigung) erhalten zu können, gelten folgende Voraussetzungen: -- Sie sind unmittelbar vor der Entsendung nach den deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit versichert; -- Sie haben die Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Landes; -- Ihre Entsendung dauert längstens 24 Monate. Mit einer A1-Bescheinigung können Sie nachweisen, wo Sie sozialversichert sind. Weitere Informationen erhalten Sie bei der deutschen Krankenkasse, bei der Sie freiwillig versichert sind. Wenn Sie eine private Krankenversicherung haben, wenden Sie sich an die Deutsche Rentenversicherung. Wenn Sie Personal für eine zeitlich befristete Tätigkeit in die Niederlande entleihen, sind Sie verpflichtet, Ihr Unternehmen beim Handelsregister der niederländischen Industrie- und Handelskammer (Kamer van Koophandel, KvK) zu registrieren. Entleihen Sie Personal von einem niederländischen Unternehmen, müssen Sie kontrollieren, ob dieses Unternehmen bei der KvK registriert ist. Sie registrieren Ihr Unternehmen, indem Sie es bei der Kamer van Koophandel anmelden. Die Anmeldung erfolgt mit dem Vordruck Handelsregister. Sie senden den Vordruck auf dem Postweg oder geben ihn persönlich ab. Auf dem Vordruck erläutert das KvK, was Sie genau machen müssen. Ausführlichere Informationen finden Sie auf der Website www.kvk.nl.

Niederländische soziale Sicherheit für deutsche Selbstständige 8 von 8 So bleiben Sie informiert Das Büro BDZ der SVB bietet Ihnen mit dem vorliegenden Informationsblatt eine kurze Erläuterung zur sozialen Sicherheit. Bitte beachten Sie jedoch, dass nicht alle Voraussetzungen und Ausnahmefälle genannt werden und dass sich Gesetze und Vorschriften ändern können. Besuchen Sie deshalb regelmäßig die Website des BDZ: www.svb.nl/bdz. So bleiben Sie über die Entwicklungen im Bereich der sozialen Sicherheit informiert. Haben Sie Fragen? Rufen Sie das BDZ an: +31 (0)24 343 1811 00. Wir sind Ihnen gerne behilflich.