SICHERUNGSINSTRUMENTE, STRUKTURIERTE PRODUKTE, FREMDWÄHRUNGSPOSITIONEN WP/STB MAG. DR. HANS- CHRISTIAN HEU
ÜBERBLICK Einleitung Begriffsabgrenzung Anwendung in der Praxis (außerhalb des Banken-/Versicherungssektors) Anwendbare Standards IAS 32/39 IFRS 9 Strukturierte Produkte Fremdwährungspositionen Eingebettete Derivate Bilanzierung von Sicherungsgeschäften Hedge-Accounting nach IAS 39 vs IFRS 9
EINLEITUNG Sicher ist, dass nichts sicher ist. Selbst das nicht. Joachim Ringelnatz
DEFINITIONEN Hedge Accounting: Bilanzierung von Sicherungsinstrumenten (zb Optionen) Strukturierte Produkte: Finanzinstrumente, die aus zwei oder mehreren Kontrakten zusammengesetzt sind (zb Discount Zertifikate) Fremdwährungspositionen: Meist finanzielle Bilanzposten die nicht in lokaler Währung bestehen (zb Forderung in USD) Derivat Von einem Grundgeschäft (zb Kauf einer Aktie) abgeleitetes Termingeschäft (zukünftiges Geschäft) Eingebettetes Derivat Bestandteil eines Vertrages (zb Kreditvertrag), der in der Regel Risiken absichern soll (zb Währungs-Swap)
PRAXISANWENDUNG Sicherungsinstrumente Preisrisiko Absicherung Einkaufspreis von Rohstoffen (Metalle, Rohöl, Kunststoffe, Nahrungsmittel etc.) Absicherung Verkaufspreise bei Produkten, die Marktpreise haben (Treibstoff, Getreide, Edelsteine etc.) Währungsrisiko Absicherung von Fremdwährungsforderung Absicherung von Fremdwährungsschulden (insbesondere FW-Kredite) Zinsrisiko Absicherung von Zinsschwankungen (zb fixer vs. variabler Zinssatz bei Finanzierungsverbindlichkeiten) Absicherung von Inflationsrisiken bei Auslandsinvestitionen
PRAXISANWENDUNG Strukturierte Produkte Diversifizierte Anlageprodukte Kapitalschutzprodukte (Einlage wird jedenfalls ausbezahlt) Renditenoptimierungsprodukte (Performance über Markrendite möglich erhöhtes Verlustrisiko) Partizipationsprodukte (Beteiligung an Wertentwicklungen, ohne den Basiswert zu besitzen) Hebelprodukte (Überproportionale Beteiligung an Wertentwicklungen möglich hohes Verlustrisiko) Derzeit noch wenig genutzt. Transaktionsvolumina steigen jedoch.
ANWENDBARE STANDARDS IAS 32: Finanzinstrumente: Darstellung (anwendbar seit 1. Jänner 2005) IAS 39: Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung (anwendbar seit 1. Jänner 2005) (mit Wirkung vom 1. Jänner 2018 durch IFRS 9 weitgehend ersetzt) IFRS 9: Finanzinstrumente (anwendbar ab 1. Jänner 2018) (Status EFRAG-Endorsement: Draft Endorsement Advice Anmerkung: Teile von IAS 39 (Macro Hedges) gelten auch nach dem 1. Jänner 2018 weiter. Dieser Teil ist aber weitgehend nur für Finanzdienstleister relevant.
IFRS 9 Klasseneinteilung ist strategieabhängig (Dokumentation!) Halten bis zur Endfälligkeit Zins- und Tilgungszahlungen sind vorgegeben Erstbewertung: Fair Value (AK) + Transaktionskosten Folgebewertung zur fortgeführten Anschaffungskosten (Effektivzinsmethode) Wertänderungen: über GuV Option: at Fair Value (über GuV), wenn Inkonsistenzen reduziert werden Bei Option: alle Änderungen sind in der GuV zu erfassen
IFRS 9 Halten und Verkaufen Zins- und Tilgungszahlungen sind vorgegeben Erstbewertung Fair Value + Transaktionskosten Bewertung at Fair Value (über OCI) Zinsen, Dividenden, Wertminderung, Währungsdifferenzen sind über die GuV zu buchen Option: at Fair Value (über GuV), wenn Inkonsistenzen reduziert werden Bei Option: alle Änderungen sind in der GuV zu erfassen
IFRS 9 Andere Vermögenswerte (zb Handel / Spekulation) Erstbewertung at Fair Value (über GuV) Folgebewertung at Fair Value (über GuV) Option: at Fair Value (über OCI), wenn Eigenkapitalinstrument, dass nicht für Handelszwecke gehalten wird Bei Option: Änderungen sind im OCI zu erfassen Dividenden sind in der GuV zu erfassen
IFRS 9 Finanzielle Verbindlichkeiten Zu Handelszwecke gehalten (inkl. Derivate) Bewertung at Fair Value (über GuV) Alle anderen Verbindlichkeiten (exkl. Finanzgarantien / Unternehmenserwerb IFRS 3) Erstbewertung Fair Value (Gestehungsbetrag) Transaktionskosten Folgebewertung Fortgeführte Anschaffungskosten nach der Effektivzinsmethode Änderungen sind über die GuV zu erfassen Option: at Fair Value (über GuV), wenn Inkonsistenzen beseitigt werden Bei Option: Grundsatz Änderungen werden über die GuV erfasst
BEISPIEL Barrier Reverse Convertible (strukturiertes Produkt)
BEISPIEL Der Anleger erwirbt ein Barrier Reverse Convertible am Genussschein X. Der Kaufpreis beträgt EUR 1.000,00. Zum Zeitpunkt der Emission des Zertifikats notiert der Genussschein X bei EUR 1.000,00. Es wird jedenfalls ein Kupon von 10% ausbezahlt. Sinkt der Kurswert des Genussscheins X während der Laufzeit nicht unter EUR 900,00, so wird die volle Einlage zuzüglich des Kupons ausbezahlt. Andernfalls der (volle) Kupon zuzüglich der um den Kursverlust reduzierte Einlagenbetrag.
LÖSUNG Notiert der Genussschein X zum Verfallstag bei einem Wert von über EUR 900,00, erhält der Anleger sein eingesetztes Kapital von EUR 1.000,00 zurück. Zusätzlich wird ein Kupon von 10% (=EUR 100,00) ausbezahlt. Fällt der Genussschein X während der Laufzeit (auch nur einmal) unter die Barriere von EUR 900,00, so wird jedenfalls der Kupon ausbezahlt, der Rückzahlungsbetrag des Kapitals verringert sich. Liegt der Kurs des Genussscheines X beispielsweise bei EUR 800,00, so wird lediglich ein Betrag von EUR 800,00 rückbezahlt. Statt dem Rückzahlungsbetrag kann auch der Titel (Genussschein X) geliefert werden.
LÖSUNG Strukturiertes Produkt: Barrier Reverse Convertible Klassifikation: Halten und Verkaufen (1.7.X1-30.6.X2) Marktwert: 31.12. X1 880,00 (inkl. Koupon) 830,00 (exkl. Koupon) Barriere wird nicht unterschritten 1.7.X1 Finanzinstrument FVtOCI 1.000,00 an ZMK 1.000,00 31.12.X1 Finanzinstrument FVtOCI 50,00 an Zinserlöse 50,00 OCI 170,00 an Finanzinstrument FVtOCI 170,00 30.6.X2 Bank 100,00 an Zinserlös 50,00 an Finanzinstrument FVtOCI 50,00 Bank 1.000,00 an Finanzinstrument FVtOCI 830,00 an OCI 170,00
LÖSUNG Strukturiertes Produkt: Barrier Reverse Convertible Klassifikation: Halten und Verkaufen (1.7.X1-30.6.X2) Marktwert: 31.12. X1 880,00 (inkl. Koupon) 830,00 (exkl. Koupon) Barriere wird unterschritten (800,00 in X2) 1.7.X1 Finanzinstrument FVtOCI 1.000,00 an ZMK 1.000,00 31.12.X1 Finanzinstrument FVtOCI 50,00 an Zinserlöse 50,00 OCI 170,00 an Finanzinstrument FVtOCI 170,00 30.6.X2 Bank 100,00 an Zinserlös 50,00 an Finanzinstrument FVtOCI 50,00 Bank 800,00 Verlust Finanzinstrument 200,00 an Finanzinstrument FVtOCI 830,00 an OCI 170,00
FREMDWÄHRUNGSPOSITIONEN Relevanter Standard: IAS 21 (Auswirkung von Wechselkursänderungen) Geschäfte in fremder Währung sind in die funktionale Währung umzurechnen Grundsatz: Umrechnung am Tag der Transaktion Bilanzierung Monetäre Posten (zb Fd,Vb,Bk) Stichtagskurs Nicht monetäre Posten (zb AV) Transaktionskurs Kursdifferenzen in der GuV (Kursgewinn/-verlust) AV nach NBWM Kurs am Tag der Neubewertung Endsprechend der Erfassung der Neubewertung (OCI)
BEISPIEL Fremdwährungskredit Klassifikation: Andere Verpflichtungen (1.7.X1-30.6.X2) Aufnahmebetrag: 100.000,00 CHF Verzinsung: 10% im Nachhinein Währung: CHF Kurs Aufnahme: 1,20 83.333,33 EUR Kurs Bilanzstichtag: 1,10 90.909,09 EUR Kurs Tilgung: 1,00 100.000,00 EUR 1.7.X1 Bank 83.333,33 an Finanzverbindlichkeiten 83.333,33 31.12.X1 Kursverlust 7.575,76 (IAS 21) an Finanzverbindlichkeiten 7.575,76 Kursverlust 378,79 (IAS 21) Zinsaufwand 4.166,67 an Finanzverbindlichkeiten 4.545,45 30.6.X2 Finanzverbindlichkeiten 95.454,55 Kursverlust 9.090,91 (IAS 21) Kursverlust (Zinsen) 1.287,88 (IAS 21) Zinsaufwand 4.166,67 an Bank 110.000,00
EINGEBETTETE DERIVATE Derivat, welches in einen (Basis)vertrag enthalten (eingebettet) ist Frage: Gesondert vom Vertrag oder gemeinsam mit Vertrag zu bewerten? Derivat, dass mit einem finanziellen Vermögenswert verbunden ist Wandelschuldverschreibung (= Schuldverschreibung + Wandlungsrecht) Optionsanleihe (= Schuldverschreibung + Call Option) Kapitalschutzprodukte (= Wertpapier + Put Option) Discount Zertifikat (= LEPO + Call Option) etc. Keine Trennungspflicht! Finanzinstrument wird als ganzes bewertet Derivat, dass mit einem nicht finanziellen Vermögenswert verbunden ist Kreditvertrag mit Zins- oder Währuns-Swap Leasingvertrag mit Kaufoption etc. Trennungspflicht, wenn wirtschaftlich nicht eng verbunden + Definition eines Derivates erfüllt ist
HEDGE ACCOUNTING IFRS 9 Sicherungsgeschäfte Bilanzierung Unternehmen ist einem spezifischen/identifizierbaren Risiko ausgesetzt Preisrisiko (zb Preise für Rohstoffe steigen/fallen) Währungsrisiko (zb Kauf/Verkauf in nicht EUR-Währung) Zinsrisiko (zb Finanzierung in variabler/fixer Verzinsung) Grundgeschäft, welches abgesichert werden soll, muss für HA vorhanden sein (an sonst spekulativ = FVtPL) Formale Designation und Dokumentation vorhanden (= Sicherungsinstrument muss Grundgeschäft zugeordnet werden + Dokumentation Risikomanagement) Sicherungsbeziehung muss effektiv sein (wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Sicherung und Grundgeschäft / zb Kerosinpreis wird durch Rohölderivat gesichert) Keine Effektivitätsberechnung (IAS 39: 80 % - 125 %) mehr notwendig
HEDGE ACCOUNTING Beispiel: Unternehmen verkauft Leistung auch an US-Kunden Zahlbar zum 31.3.X1: 120.000,00 USD Kursabsicherung (31.12.X0): 120.000,00 USD = 100.000,00 EUR (zb Währungs-Put / Currency Forward) Kurs am 31.3.X1: 120.000,00 USD = 90.000,00 EUR Derivatauszahlung (31.3.X1): 10.000,00 EUR Cash Flow wird gesichert = Cash Flow Hedge Frage: Wie bilanzieren?
HEDGE ACCOUNTING Ohne Hedge Accounting verminderte Umsätze (GuV): Derivatgewinn (GuV): volatile GuV - 10.000,00 EUR + 10.000,00 EUR (abzgl. Optionspreis) Mit Hedge Accounting Effektiver Teil des Sicherungsgeschäfts wird in OCI gebucht (ergebnisneutral im Eigenkapital) OCI wird in der Periode in die GuV umgebucht, in der der gesicherte CF die GuV beeinflusst geglättete GuV
HEDGE ACCOUNTING Hedge Accounting ist freiwillig (keine Dokumentation des RM notwendig, wenn nicht angewendet) Wenn Hedge Accounting angewendet wird: Sicherungsstrategie muss dokumentiert werden (Verwaltungsaufwand) Drei Arten von Hedges Fair Value Hedge (zb Preis Rohölbestand wird abgesichert) Cash Flow Hedge (zb Zahlungen in Fremdwährung werden abgesichert) Investment Hedge (zb Währungsrisiko bei einer ausländischen Betriebsstätte werden abgesichert) Ineffektivitätsprüfung (nach IFRS 9 einfacher) Effektiv = Grundgeschäft wird abgesichert Inneffektiv = Mehr und/oder andere Risiken sind abgesichert Stillhaltepositionen dürfen nicht verwendet werden (zb Verkauf Option)
IAS 39 / IFRS 9 Mögliche Sicherungsinstrumente IAS 39 IFRS 9 Derivate Optionen Futures Forwards Swaps Derivate Optionen Futures Forwards Swaps Jedes nicht derivative Finanzinstrumen (FVtPL)
IAS 39 / IFRS 9 Beispiel Fair Value Hedge für Dieselbestand Kauf Fondsanteile (Commodity Fund), die am Treibstoffpreis gekoppelt sind IAS 39: kein Derivat kein Hedge Accounting IFRS 9: Hedge Accounting möglich (Effektivität muss aber dokumentiert sein) Anmerkung: Unter IFRS ist der freiwillige Verzicht auf Hedge Accounting nicht mehr möglich (nach IAS 39 war ein Verzicht jederzeit möglich)
IAS 39 / IFRS 9 IAS 39: Nicht finanzielle Vermögenswerte müssen zur Gänze gesichert werden um Hedge Accounting anzuwenden IFRS 9: Auch Teile von finanziellen Vermögenswerte können gesichert werden um Hedge Accounting anzuwenden Beispiel: EU-Fluglinie sichert Kerosinpreis durch Kerosin-Call in USD ( Preis ist gesichert / Fremdwährungsrisiko bleibt) IAS 39: Kein Hedge Accounting möglich IFRS 9: Hedge Accounting möglich IAS 39: Rebalancing führt zur Ein- und Ausbuchung des Sachverhaltes (Änderung der Quantität / Umfang etc.) IFRS 9: Rebalancing führt zur Anpassung des Instruments
HEDGE ACCOUNTING (IFRS 9) Fair Value Hedge (Sicherung von Vermögenswerten) Wertsicherung von EK-Anteilen (zb Aktien) die FVtOCI bewertet werden Grundgeschäft: Bewertung FVtOCI Sicherung: Bewertung at Fair Value Erfassung im OCI Wertsicherung anderer Vermögenswerte (zb Edelmetallbestand) Grundgeschäft: Anpassung Buchwertes um Wertänderung der gesicherten Komponente Erfassung in der GuV Sicherung: Bewertung zum Fair Value Erfassung in der GuV
HEDGE ACCOUNTING (IFRS 9) Cash Flow Hedge (Sicherung von Zahlungsflüssen) Wertsicherung von CF für nicht finanziellen Vermögenswert (zb Einkauf von Vorräten in Fremdwährung) Sicherung: Bewertung at Fair Value Erfassung im OCI (effektiver Teil) / GuV (ineffektiver Teil) OCI wird bei Erwerb Bestandteil der Anschaffungskosten Wertsicherung anderer Vermögenswerte (zb Kreditrückzahlung mit variablen Zinssatz) Sicherung: Bewertung at Fair Value Erfassung im OCI (effektiver Teil) / GuV (ineffektiver Teil) OCI wird bei Ablauf in GuV umgebucht
HEDGE ACCOUNTING (IFRS 9) Investment-Hedge (Absicherung Wechselkursrisiko) Auslandsinvestment (Tochter, Joint Venture, Betriebsstätte) Funktionale Währung weicht von Funktionaler Währung des Konzerns ab Absicherung des Fremdwährungsrisikos Sicherung: Bewertung at Fair Value Erfassung im OCI (effektiver Teil) GuV (ineffektiver Teil) OCI wird bei Abgang des ausländischen Betriebes in GuV umgebucht
Unser Bilanzwesen hat einen Grad von Unordentlichkeit erreicht, der - hoffentlich - nicht mehr zu überbieten ist. Gerhard Seicht
DANKE FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT! WP / STB MAG. DR. HANS- CHRISTIAN HEU