Wahlordnung für die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten, der stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten, der Vertrauensfrau in Zeuthen und der Frauenvertretung bei DESY in der Fassung vom Datum Präambel Die Gesamtbetriebsvereinbarung (GBV) Chancengleichheit von Frauen bei DESY in der Fassung vom März 2007 legt in ihrer Präambel fest, dass es zur Erreichung des Gebotes der Gleichstellung gemäß Art. 3 Abs. 2 GG eine Gleichstellungsbeauftragte, eine stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte, eine Vertrauensfrau für DESY in Zeuthen sowie eine Frauenvertretung gibt, deren Funktion, Pflichten und Rechte in 1 bis 8 der Gesamtbetriebsvereinbarung definiert sind. Die Wahlordnung wurde gemäß Abschnitt 3 der GBV erstellt. Sie regelt Details zur Wahl und wird in Abstimmung mit der Gleichstellungsbeauftragten und der Frauenvertretung vom Direktorium und Gesamtbetriebsrat beschlossen. I Allgemeines zur Wahl Die Frauenvertretung mit sechs Mitgliedern und sechs Stellvertreterinnen wird geheim gewählt, davon eine Frau für jeden der folgenden Kandidaturbereiche sowie ihre jeweilige Stellvertreterin. Die Kandidaturbereiche sind: GB Gleichstellungsbeauftragte Stv GB Stellvertretende GB VF Zeu/Zeu Vertrauensfrau für den Standort Zeuthen/Bereich Zeuthen 1 Te Technik DESY in Hamburg Ve Verwaltung DESY in Hamburg Wi Wissenschaft DESY in Hamburg Gä Gäste - auf dem DESY-Gelände in Hamburg und Zeuthen tätige Frauen, die nicht für einen Betriebsrat bei DESY wahlberechtigt sind. I a Amtszeit Die Amtszeit der Gleichstellungsbeauftragten, der stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten, der Vertrauensfrau in Zeuthen sowie der Frauenvertretung beträgt regelmäßig 4 Jahre. Es besteht die Möglichkeit der Wiederwahl (siehe GBV Chancengleichheit, 9 (2), 10 (4)). 1 Die Kandidatin für den Bereich Zeuthen mit den meisten Stimmen ist gleichzeitig als Vertrauensfrau für DESY in Zeuthen gewählt. Die Kandidatin mit den zweitmeisten Stimmen wird Stellvertreterin des Bereiches. Seite 1 von 7
I b Definition Wahlergebnis Eine Kandidatin ist gewählt, wenn sie mindestens 5 % der abgegebenen Stimmen erhalten hat. Die Kandidatin mit den meisten Stimmen ist als Mitglied gewählt, die mit den zweitmeisten als Stellvertreterin. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. GB, Stv GB und VF Zeu werden in ihr Amt bestellt. Die Bestellung für GB und Stv GB ist geregelt in der GBV, Abschnitt 3, 9, (1), die für VF Zeu in 10, (2). Bei der Auszählung der Stimmen wird für die Kandidaturbereiche GB/StvGB, Te, Ve, Wi, VF Zeu/Zeu und Gä je eine Rangliste erstellt. Als die 6 Mitglieder der Frauenvertretung (GBV Chancengleichheit, Abschnitt 1, 4) sind die jeweils ersten der jeweiligen Liste gewählt. Für den Bereich GB ist als Stellvertreterin die erste der Liste Stv GB gewählt. Als die 5 Stellvertreterinnen der übrigen Bereiche sind die jeweils zweiten der jeweiligen Liste gewählt. Als Nachrückerin sind alle weiteren Kandidatinnen in der Reihenfolge innerhalb der Ranglisten gewählt. Wie zu verfahren ist, wenn die GB für einen weiteren Kandidaturbereich der FV kandidiert hat und auf beiden Ranglisten auf Position 1 gewählt wurde, ist in 10 (1) GBV festgelegt. II Wahlverfahren II a - Wahlbereich Die Wahl wird gemäß Gesamtbetriebsvereinbarung geheim und als Gesamtwahl durchgeführt. Sie findet als Briefwahl statt. II b Wahlrecht Grundsätzlich sollen alle Frauen bei DESY wahlberechtigt und wählbar sein. Abweichungen von diesem Grundsatz sind wegen gesetzlicher Vorgaben und der zwei Standorte nötig. Daher sind die Wahlberechtigungen wie folgt definiert II b -1) Wahlberechtigung: alle unten definierten Frauen ab dem 18. Lebensjahr Gleichstellungsbeauftragte (GB) Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte (Stv GB) Vertrauensfrau Zeuthen(VF Zeu/Zeu)/Bereich Zeuthen Übrige Mitglieder und Stellvertreterinnen der Frauenvertretung (FV) DESY beschäftigt sind DESY in Zeuthen beschäftigt sind DESY beschäftigt sind und Gäste, die in einem Zeitraum von sechs Monaten, der den Wahlzeitpunkt einschließt, nachweislich überwiegend auf dem DESY-Gelände in Hamburg und/oder Seite 2 von 7
Zeuthen tätig sind. II b -2) Wählbarkeit (Kandidatur): alle unten definierten Gruppen von Frauen ab dem 18. Lebensjahr können kandidieren. Im Einzelnen: Gleichstellungsbeauftragte (GB) Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte (Stv GB) Mitglieder und Stellvertreterinnen der Frauenvertretung (FV) ohne Gäste Vertrauensfrau Zeuthen(VF Zeu/Zeu)/Bereich Zeuthen Bereich Gäste der Frauenvertretung (FV) DESY beschäftigt sind und deren Arbeitsort Hamburg ist. DESY beschäftigt sind und deren Arbeitsort Zeuthen ist Gäste DESYs in HH oder Zeuthen, die für mindestens 6 Monate, die den Wahlzeitpunkt einschließen, nachweislich überwiegend bei DESY tätig sind sowie in begründeten Fällen Frauen, die zum Wahlzeitpunkt bei DESY in HH oder Zeuthen beschäftigt sind II c) Stimmabgabe/Gültigkeit der Stimme II c-1) Jede Wahlberechtigte hat je Kandidaturbereich eine Stimme. Da es für den Kandidaturbereich der GB 2 Listen gibt (GB und Stv GB), sind dies maximal 7 Stimmen: Es gibt 6 Kandidaturbereiche (siehe I). II c-2) Nimmt eine Wahlberechtigte nicht alle ihr zustehenden Stimmen in Anspruch, berührt das die Gültigkeit ihrer Stimmabgabe nicht. II c-3) Gibt eine Wahlberechtigte entgegen der Regelung unter IIc-1 für einen Kandidaturbereich mehr als eine Stimme ab, so ist ihre Stimmabgabe für diesen Kandidaturbereich ungültig. II c-4) Ungültig sind ferner Stimmabgaben, aus denen sich der Wille der Wählerin nicht eindeutig ergibt, oder solche, die Zusätze enthalten. II d- Wahlvorstand Die Frauenvertretung setzt spätestens 3 Jahre und 9 Monate nach der konstituierenden Sitzung der Frauenvertretung einen Wahlvorstand ein, der aus zwei Beschäftigten von DESY in Hamburg und einem/r Beschäftigten von DESY in Zeuthen besteht, die nicht für die Wahl der genannten Ämter kandidieren (siehe I dieser Wahlordnung sowie GBV, Abschnitt 1). Der Wahlvorstand kann Wahlhelfer/-innen zu seiner Unterstützung hinzuziehen. II e Wählerinnenlisten Der Wahlvorstand erarbeitet drei Wählerinnenlisten: II e-1 Mitarbeiterinnen bei DESY in Hamburg:sie werden von der Verwaltung (V1, V2) erfasst. Seite 3 von 7
II e-2 Mitarbeiterinnen bei DESY in Zeuthen: sie werden von der Verwaltung (V1, V2) erfasst. II e-3 Weibliche Gäste DESYs: a) Mitarbeiterinnen mit einem Kooperationsvertrag: Erfassung durch V2) b) Mitarbeiterinnen anderer Institute mit Honorarverträgen: Erfassung durch V3 und/oder IO. c) Externe Mitarbeiterinnen anderer Institute in den Experimenten oder Gruppen: Erfassung über die Sekretariate und IO. Nach Überprüfung werden die Wählerinnenlisten öffentlich in Hamburg und Zeuthen ausgehängt. Nachträge zu den Wählerinnenlisten erfolgen über den Wahlvorstand. II f Kandidatinnenliste Der Wahlvorstand ordnet die Kandidatinnen für die Frauenvertretung den 6 Kandidaturbereichen zu. Der Kandidaturbereich GB hat 2 Listen. Für die Kandidaturbereiche GB/Stv GB und Zeuthen ist die Zuordnung eindeutig. Für die Kandidaturbereiche Te, Ve und Wi erfolgt diese grundsätzlich nach den Berufsgruppen. Für den Bereich Gäste erfolgt die Zuordnung grundsätzlich nach Gästestatus. Ist mehrfache Zuordnung möglich, so entscheidet die Kandidatin selbst, welchem Kandidaturbereich sie zugeordnet wird. II g Stimmzettel Es gibt 3 Stimmzettel: II g-1 GB/Stv GB (DESY-Mitarbeiterinnen), II g-2 VF Zeu/Zeu ( DESY-Mitarbeiterinnen in Zeuthen), II g-3 FV-Bereiche Te, Ve, Wi, Gä (DESY-Mitarbeiterinnen und weibliche Gäste). Auf den Stimmzetteln werden die Kandidatinnen in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt. II h Termine, Fristen, Ablauf der Wahl II h-1) Der Wahlvorstand vereinbart mit V1 einen Wahltermin und veranlasst die Erstellung der drei Wählerinnenlisten. Die Wahl muss spätestens 8 Wochen nach dem ersten Aushang (Wahlbekanntmachung) stattfinden. II h-2) Es wird ein Anschreiben an alle Wahlberechtigten für die in dieser Wahlordnung genannten Ämter verschickt. Das Anschreiben enthält: - Termin für die letzte Abgabe der Kandidaturvorschläge, - Termine für die Wahlversammlungen in Hamburg und Zeuthen, - Angabe des letzten Tages für den Eingang der Briefwahlunterlagen beim Wahlvorstand. Diesem Anschreiben wird das Blatt für die Kandidaturvorschläge beigelegt. Auf die aushängenden Wählerinnenlisten ist hinzuweisen. Das Anschreiben mit Anlage wird öffentlich in Hamburg und Zeuthen ausgehängt Seite 4 von 7
(= Wahlbekanntmachung). II h-3) Nach Eingang von Kandidaturvorschlägen holt der Wahlvorstand die schriftliche Zustimmung der möglichen Kandidatinnen ein. II h-4) Nach Abschluss der Kandidatinnenliste wird diese zwei Wochen öffentlich ausgehängt. Gleichzeitig nimmt der Wahlvorstand Kontakt mit dem DIR auf, um im Vorweg zu klären, ob es im Direktorium Einwände gegen eine mögliche Bestellung einzelner Kandidatinnen für die Bereiche GB (50 %ige Freistellung), Stv GB oder VF Zeu (20 %ige Freistellung) gibt. Nach Ablauf der 2 Wochen wird die Kandidatinnenliste an V1 zur Erstellung der Wahlunterlagen gegeben. II h-5) Die Wahlunterlagen werden auf deutsch und englisch bei V1 erstellt. Diese bestehen aus: - einem Wahlausweis, welcher detailliert die Wahlberechtigung nennen muss, - einem Anschreiben, in dem u.a. Ort, Datum und Zeit der Stimmauszählung genannt werden, - drei optisch auf den ersten Blick zu unterscheidenden Wahlbriefumschlägen und einem größeren Rücksendeumschlag - und den drei Stimmzetteln 1) GB/Stv GB, 2) VF Zeu/Zeu, 3) Bereiche Te, Ve, Wi, Gä der FV (siehe II g dieser Wahlordnung). Anschließend werden die Wahlunterlagen an die Wahlberechtigten verschickt. Im Einzelnen: Beschäftigte HH Beschäftigte Zeuthen Gäste Anschreiben X X X Wahlausweis X X X Stimmzettel GB/Stv X X - GB Umschlag GB/stv X X - Gb Stimmzettel VF - X - Zeu/Zeu Umschlag VF - X - Zeu/Zeu Stimmzettel FV: X X X Te/Ve/Wi/Gä Umschlag FV: X X X Te/Ve/Wi/Gä Rücksendeumschlag X X X II h-6) Es wird in Hamburg und Zeuthen je eine Wahlversammlung abgehalten, in der sich alle Kandidatinnen vorstellen sollten. Der Wahlvorstand kann entscheiden, nur eine Wahlversammlung mit Videoübertragung durchzuführen. Er eröffnet und leitet die jeweilige Versammlung. II h-7) Nach Ablauf der Frist für die Stimmabgabe zählt der Wahlvorstand öffentlich die Stimmen aus. Seite 5 von 7
Er öffnet den Rücksendeumschlag und prüft den Inhalt: entspricht die Anzahl der Umschläge der auf dem Wahlausweis genannten Wahlberechtigung? Dies heißt im Einzelnen: Gäste: max. 1 Umschlag Wählerinnen aus Zeuthen ohne Gäste: max. 3 Umschläge, Wählerinnen aus Hamburg ohne Gäste: max. 2 Umschläge. Anschließend hakt er die Wählerinnenlisten entsprechend der Wahlausweise ab. Aus den Wahlumschlägen werden 3 verschiedene Stapel gebildet entsprechend den zu wählenden Ämtern. Anschließend werden die Wahlumschläge vom Wahlvorstand geöffnet. Er entscheidet über die Gültigkeit der Stimmzettel (siehe II c dieser Wahlordnung) und zählt die Stimmen aus. Gewählt sind Kandidatinnen, die mindestens 5 % der abgegebenen Stimmen erhalten haben. II h-8) Der Wahlvorstand stellt das Ergebnis der Wahl in Niederschriften fest, unterzeichnet diese und gibt das Wahlergebnis (siehe I b dieser Wahlordnung) unverzüglich bekannt (Aushang: Angabe der absoluten Zahlen: abgegebene Stimmen, Anzahl der Wahlberechtigten; Wahlbeteiligung, Prozentuale Anteile für die einzelnen Kandidatinnen). II h-9) Der Wahlvorstand fragt die gewählten Kandidatinnen, ob sie die Wahl annehmen. Bei Ablehnung fragt er die Nächstfolgende der entsprechenden Rangliste. II h-10) Der Wahlvorstand sorgt für die Bestellung der GB, der Stv GB und der VF Zeu. Hierfür erstellt er eine Vorlage für das Direktorium II h-11) Nach Befragung der gewählten Kandidatinnen und Bestellung der GB, Stv GB und VF Zeu gibt der Wahlvorstand die Zusammensetzung der Frauenvertretung bekannt. II h-12) Der Wahlvorstand lädt zur konstituierenden Sitzung der neu gewählten FV ein. II h-13) Es wird ein Wahlprotokoll geführt, das zusammen mit den verschlossenen Stimmzetteln und den drei Wählerinnenlisten 5 Jahre im Büro der Frauenvertretung verschlossen aufbewahrt wird. II h-14) Der Wahlvorstand erarbeitet eine Statistik über die Wahlbeteiligung in den sechs Kandidaturbereichen (siehe II h-8). IIh-15) Übersicht über einzuhaltende Fristen - Wahlfahrplan Ereignisse Zeitangabe FV setzt Wahlvorstand ein 3 Jahre und 9 Monate nach der konstituierenden Sitzung der FV Aushänge: Wahlbekanntmachung und 8 Wochen vor dem Wahltermin Wählerinnenlisten Versand der Wahlbekanntmachung mit 8 Wochen vor dem Wahltermin Blatt für Kandidaturvorschläge Rücklauf Kandidaturvorschläge -> 5-6 Wochen vor dem Wahltermin Einholung der Zustimmung der Kandidatinnen -> Schließen der Liste Aushang der Kandidatinnen für 14 Tage 4-5 Wochen vor dem Wahltermin Gleichzeitig: Anfrage im Direktorium zu möglichen Einwänden gegen Bestellung der Kandidatinnen für GB, stv GB und VF Seite 6 von 7
Zeu Wahlversammlung: Vorstellung der Kandidatinnen Versand der Wahlunterlagen Rücklauf Wahlunterlagen Öffentliche Auszählung und Bekanntgabe des Wahlergebnis per Aushang Kontaktaufnahme mit Direktorium, damit dieses die gewählten Kandidatinnen bestellt (GB, stv GB, VF -Zeu) Aushang: Zusammensetzung der FV Konstituierende Sitzung der FV 4-5 Wochen vor dem Wahltermin 3-4 Wochen vor dem Wahltermin bis zum Wahltermin Wahltag unverzüglich nach Befragung der gewählten Kandidatinnen, ob sie die Wahl annehmen und innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses unverzüglich nach Bestellung 2 Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses II i Abschluss der Wahl und konstituierende Sitzung der Frauenvertretung Innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses mit Aushang muss die Konstituierende Sitzung der Frauenvertretung stattfinden. Sie wird vom Wahlvorstand eröffnet, der die Sitzungsleitung an die neu gewählte GB übergibt. Die Amtsperiode beginnt mit dem Termin der konstituierenden Sitzung. III Ausscheiden oder Rücktritt III a- Ausscheiden oder Rücktritt der Gleichstellungsbeauftragen, der Stellvertretende GB oder der Vertrauensfrau in Zeuthen Das Verfahren bei Ausscheiden und Rücktritt der GB, ihrer Stellvertretenden GB und der Vertrauensfrau in Zeuthen wird in 9 und 10 (1) Gesamtbetriebsvereinbarung geregelt. III b- Ausscheiden oder Rücktritt eines Mitglieds der Frauenvertretung Das Verfahren bei Ausscheiden und Rücktritt eines Mitglieds der Frauenvertretung wird in 10 (3) der Gesamtbetriebsvereinbarung geregelt. In Kraft treten Diese Wahlordnung der Frauenvertretung des DESY tritt am Datum in Kraft. Hamburg, den... Unterschriften: DIR und GBR Seite 7 von 7