Schwimmverein Friedrichshafen 1932 e.v. Richtlinie zur Übungsleitervergütung und Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit



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Pflege 29,34 47,15 68,54 90,76 103,35. Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69. Zwischensumme 33,03 50,84 72,23 94,45 107,04

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Transkript:

Verteiler Funktion Name 1. Vorsitzender Manfred Köder 2. Vorsitzender Dr. Robert Berger Kassenwart Jürgen Bausch Übungsleiter --- Archiv Homepage des Vereins Änderungsverzeichnis Ausgabe Änderung Datum A Erstausgabe auf Basis vorhandener Beschlüsse 13.08.2006 B Einarbeitung der Regelungen zur Ehrenamtspauschale 09.11.2010 C Anpassung der Berechnungsgrundlage 22.10.2012 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines... 3 2 Lizenzen... 3 2.1 Ausbildungen (Lizenz-Erwerb)... 4 2.2 Fortbildungen (Lizenz-Verlängerung)... 4 3 Übungsleiter-Vergütung... 4 3.1 Kriterien... 4 3.2 Ermittlung der Übungsleitervergütung... 4 4 Aufwandsentschädigung für sonstige ehrenamtliche Tätigkeit... 7 5 Abrechnung... 8 6 Notwendige Unterlagen zur Beantragung von Zuschüssen... 8 Anlagen: ÜL-Abrechnungsformular EA-Abrechnungsformular Ausgabe: C 2006-2012 Schwimmverein Friedrichshafen e.v. Seite 2 von 8

1 Allgemeines Übungsleiter (ÜL) arbeiten im Schwimmverein Friedrichshafen 1932 e.v. (SVF) selbstständig, nebenberuflich 1 und ehrenamtlich. Sie sind keine Angestellten des Vereins. Dennoch erhalten sie für Ihre Tätigkeit eine Vergütung (Aufwandsentschädigung). Diese Vergütung ist nicht vergleichbar mit dem Gehalt einer haupt- oder nebenberuflichen Arbeitsstelle in Industrie oder Verwaltung. Die Aufwandsentschädigung soll jedoch eine Honorierung der geleisteten Arbeit und des Einsatzes von Freizeit zumindest ansatzweise darstellen. Da dem SVF die Bedeutung nebenberuflicher Übungsleiter sehr bewusst ist, kommt der Ausund Weiterbildung von Übungsleitern ein besonderer Stellenwert zu. Diesem wird versucht gerecht zu werden, indem die Kosten dafür durch den Verein übernommen werden. Um einerseits die Übungsleitervergütung attraktiv zu gestalten, andererseits jedoch den Verwaltungsaufwand für den Verein zu minimieren, ist der Verein gehalten, die maximal zulässige, steuerfreie Aufwandsentschädigung für Übungsleiter nicht zu überschreiten 2. Gleichzeitig sollen sich jedoch die verschiedenen Anforderungen an die Übungsleitertätigkeit bzw. die unterschiedlichen Qualifikationen der ÜL anhand diverser Kriterien transparent und nachvollziehbar in der Übungsleitervergütung niederschlagen. Bei der Übungsleitervergütung wird lediglich der reguläre Trainingsbetrieb einschließlich Trainingslager des Vereins berücksichtigt. Die Begleitung auf Wettkämpfe oder Trainingslager auf Kader-Ebene bleiben vom Zeiteinsatz her unberücksichtigt. Fahrtkosten vom Wohnort des Übungsleiters zum Training (Hallenbad bzw. Freibad) werden nicht separat erstattet. Eine etwaige Erstattung von Reisekosten bei auswärtigem Einsatz ist in der Richtlinie zur Erstattung von Meldegeld und Reisekosten geregelt. Sinngemäß gilt für die Aufwandsentschädigung 3 sonstiger ehrenamtlicher Wahlämter im Verein, die gemäß Satzung festgelegt sind, dasselbe wie für die Übungsleitervergütung. 2 Lizenzen Die Ausbildungen zum Sportassistenten, Übungsleiter-C und Übungsleiter-B mit dafür notwendigen Nebenbedingungen (z.b. Erste-Hilfe-Kurs, Rettungsschwimm-Ausbildung) sowie Kurse zum Vereinsmanager werden durch den Verein gefördert. Die Kosten für diese Aus- und Fortbildungen werden vom Verein erstattet. Der Verein kann diese Kosten vom Teilnehmer anteilig zurück verlangen, wenn dieser nicht mindestens zwei auf die Ausbildung folgende Jahre für den Verein in der ausgebildeten Form tätig wird bzw. tätig bleibt. 1 2 3 Nebenberuflich heißt, dass nicht mehr als ein Drittel des Zeitaufwands einer vergleichbaren hauptberuflichen Beschäftigung anfällt. Derzeit 2100,- pro Jahr. Darüber sind Lohnsteuer und Sozialversicherungspflichtige Abgaben zu leisten. Stand: 2010. Davon unberührt sind Kostenerstattungen für Reisen (z.b. bei Wettkampfbetreuung). Pro Jahr können maximal 500,- Euro steuer- und sozialversicherungsfrei (im Sinne der "Ehrenamtspauschale") ausbezahlt werden. Stand: 2010 Ausgabe: C 2006-2012 Schwimmverein Friedrichshafen e.v. Seite 3 von 8

2.1 Ausbildungen (Lizenz-Erwerb) Die Kosten für eine genehmigte erstmalige Teilnahme an Lizenz-Ausbildungen werden durch den Verein getragen. Für die Teilnahmegebühren und Reiskosten gelten die Regelungen aus der Richtlinie zur Erstattung von Meldegeld und Reiskosten. 2.2 Fortbildungen (Lizenz-Verlängerung) Die Kosten für eine genehmigte Teilnahme an Lizenz-Fortbildungen werden durch den Verein getragen. Für die Teilnahmegebühren und Reiskosten gelten die Regelungen aus der Richtlinie zur Erstattung von Meldegeld und Reisekosten. 3 Übungsleiter-Vergütung 3.1 Kriterien Als Grundlage für die Übungsleitervergütung gelten folgende Kriterien: Ausbildung (Lizenz), Erfahrung, Gruppengröße (Durchschnitt), Trainingshäufigkeit (pro Woche), Trainingsintensität, Stundenanzahl, Sonstige, individuelle Faktoren. 3.2 Ermittlung der Übungsleitervergütung Nachfolgende Tabellen stellen den Stundenwert, bezogen auf 60 Minuten Übungsstunde, dar. 3.2.1 Ausbildung (Lizenz) Keine Lizenz 0,00 Sportassistent 1,00 Lizenz Anfängerschwimmen 1,50 Trainer-C 3,00 Trainer-B 4,00 Trainer-A 5,00 3.2.2 Erfahrung Bis 2 Jahre 0,50 Ausgabe: C 2006-2012 Schwimmverein Friedrichshafen e.v. Seite 4 von 8

2-5 Jahre 1,50 5-10 Jahre 2,50 Über 10 Jahre 3,00 3.2.3 Gruppengröße (Durchschnitt) Bis 5 0,50 6-8 1,00 9-13 2,00 14-20 3,00 Über 20 3,50 3.2.4 Trainingshäufigkeit (pro Woche) 1 0,50 2 1,00 3 1,50 4 2,00 5 2,50 6 3,00 3.2.5 Trainingsintensität Dies soll den Umfang der Trainingsvor- und -nachbereitung berücksichtigen. Darunter ist zu verstehen, wie intensiv die Saisonplanung, Makro- und Mikrozyklusbetrachtung je nach Leistungsstärke der verschiedenen Trainingsgruppen ausfallen muss. Fitnessschwimmen, Grundausbildung 1,00 Basisausbildung, Springen 2,00 Grundlagen- / Aufbautraining 3,00 Anschlusstraining 3,00 Leistungstraining 3,00 3.2.6 Stundenanzahl Die Stundenanzahl ist mit der Summe der obigen Kriterien zu multiplizieren. Dabei ist darauf zu achten, dass für eine Stunde eine Übungseinheit von 60 Minuten zugrunde zu legen ist. Die Durchführung von Trainingslagern des SVF wird hierbei ebenso berücksichtigt. Ein Jahr hat 52 Wochen, wobei nicht immer Trainingsmöglichkeiten zur Verfügung stehen (z.b. in den Ferien). Eine Trainingswoche hat (ohne Trainingslager) maximal 6 Trainingsstunden (bei Leistungstraining Schwimmen). Es ist also schwer genug, (ohne Trainingslager) auf deutlich über 200 Übungsstunden pro Jahr zu kommen. Ausgabe: C 2006-2012 Schwimmverein Friedrichshafen e.v. Seite 5 von 8

Im Schnitt summieren sich (ohne Trainingslager und Wettkampfbetreuung) für Basistraining Aufbautraining Anschlusstraining Leistungstraining ca. 40-80 Stunden ca. 60-80 Stunden ca. 60-80 Stunden ca. 120-230 Stunden. Falls sich mehrere Personen die Betreuung einer Trainingsgruppe teilen, so ist bei der Ermittlung der individuellen Stundenanzahl diesem Umstand Rechnung zu tragen, d.h. die Summe der abgerechneten Trainingsstunden der beteiligten Übungsleiter darf die Anzahl der Übungsstunden dieser Trainingsgruppe nicht überschreiten. 3.2.7 Wettkampfteilnahme Für die Teilnahme an jedem Abschnitt eines Wettkampfes können 15,00 geltend gemacht werden. 3.2.8 Sonstige individuelle Faktoren Hier können besondere Einflussfaktoren positiv gelten gemacht werden. Als Beispiele seien genannt: Organisation von Wettkämpfen und Jugendfahrten. Positive Arbeit im Umfeld der Außenwirkung des Vereins (z.b. Veröffentlichungen, Gestaltung Schaukasten, Homepage etc.). Diese Faktoren können mit bis zu 25 zusätzlich zu den anderen Kriterien vergütet werden. Ausgabe: C 2006-2012 Schwimmverein Friedrichshafen e.v. Seite 6 von 8

4 Aufwandsentschädigung für sonstige ehrenamtliche Tätigkeit Für die Ausübung der in der Vereinssatzung festgelegten Wahlämter werden pro Stunde 10,- Euro bezahlt. Dabei ist der pro Jahr gesetzlich zugelassene steuer- und sozialversicherungsfreie Pauschalerstattungsbetrag einzuhalten. Diese Regelung gilt ausschließlich für Ämter, die gemäß Vereinssatzung durch die Mitgliederversammlung gewählt werden. Sollte ein- und dieselbe Person mehrere Ämter bekleiden, so darf die Summe der einzelnen Aufwandsentschädigungen den steuerfreien Maximalbetrag (personenbezogen) nicht überschreiten. Weitere ehrenamtliche Tätigkeiten für den Verein (z.b. Repräsentation des Vereins im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung) können gemäß Vereinssatzung aufgrund Beschlusses des Vorstandes ebenfalls entgeltlich vergütet werden. Dies legt im Einzelfall der Vorstand fest. Dabei sind die gültigen, steuerlichen Regelungen zu beachten. Ausgabe: C 2006-2012 Schwimmverein Friedrichshafen e.v. Seite 7 von 8

5 Abrechnung Zur Abrechnung ist vom jeweiligen Übungsleiter bzw. ehrenamtlich Tätigen das entsprechende Formblatt im Anhang zu verwenden. Dabei sind die geleisteten Stunden sowie die auf Basis dieser Richtlinie ermittelte Vergütung einzutragen. Mit der Unterschrift bestätigt der Übungsleiter bzw. ehrenamtlich Tätige die Richtigkeit seiner Abrechnung und gleichzeitig das Einhalten der maximal zulässigen steuerfreien Übungsleitervergütung (auch aus Übungsleitertätigkeiten in anderen Vereinen) bzw. Ehrenamtspauschale. Diese Abrechnung wird vom Vorstand überprüft, ggf. korrigiert 4, genehmigt und zur Auszahlung an den Kassenwart übergeben. 6 Notwendige Unterlagen zur Beantragung von Zuschüssen Folgende Unterlagen sind dem Abrechnungsbogen beizufügen und dem/der Kassenwart/in zur Abrechnung zu übergeben: Maßnahme Unterlagen Stadt FN VBG WLSB Übungsleiter-Ausund Fortbildung 5 Übungsleitertätigkeit mit C- oder B-Lizenz lizenzierte Vereinsmanager Stand: 2012 Lizenzkopie, Rechnungskopie Seminargebühren, Nachweis über erfolgreiche Teilnahme 6 7 Abrechnung aus Übungsleitertätigkeit gem. Anlage 8 9 Lizenzkopie, Abrechnung aus Ehrenamtstätigkeit gem. Anlage 8 4 5 6 7 8 9 Bei Korrektur ist der Übungsleiter bzw. ehrenamtlich Tätige zu informieren. Siehe hierzu auch "Richtlinie zur Erstattung von Meldegeld und Reisekosten" Laut Sportförderrichtlinie der Stadt FN wird die Aus- und Fortbildung von staatlich anerkannten, nebenberuflichen Übungsleitern (C-/B-Lizenz etc.) gefördert. Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft erstattet die Kosten für notwendige Erste-Hilfe-Kurse und ggf. Rettungsschwimmabzeichen. Die Stadt Friedrichshafen fördert lizenzierte Übungsleiter und Vereinsmanager pauschal mit 150 pro Jahr. Stand: 2012 Der WLSB fördert lizenzierte Übungsleiter der Stufe 1 mit 1,80 pro Stunde. Stand: 2012 Ausgabe: C 2006-2012 Schwimmverein Friedrichshafen e.v. Seite 8 von 8