Vortrag am , Fortbildungsveranstaltung der LLFG

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Transkript:

Bewertungsfragen im Zusammenhang mit dem Flächenverbrauch für Infrastrukturmaßnahmen: Ermittlung der Entschädigung für den Bewirtschafter aufgrund einer dauerhaften Belastung (dauerhafte Sicherung einer hamsterfreundlichen Bewirtschaftung) für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Vortrag am 22.03.2011,

Vorbemerkungen Abhängigkeit zwischen Pächter und Eigentümerentschädigung 1. Eigentümer verkauft die belastete Fläche nicht / dauerhafte Belastung Eigentümer ist verantwortlich verpachtete Flächen bei Beginn der dauerhaften Belastung durch eine hamstergerechte Bewirtschaftung 2. Eigentümer verkauft die belastete Fläche nicht / dauerhafte Belastung Baulastträger ist verantwortlich verpachtete Flächen bei Beginn der dauerhaften Belastung durch eine hamstergerechte Bewirtschaftung 3. Eigentümer verkauft die belastete Fläche an den Straßenbaulastträger / verpachtete Flächen bei Beginn der dauerhaften Belastung durch eine hamstergerechte Bewirtschaftung 2

Vorbemerkungen Abhängigkeit zwischen Pächter und Eigentümerentschädigung Fallgestaltung 1. Entschädigung während laufender Verpachtung Eigentümer: erhält aktuelle Verkehrswertminderung entschädigt abzgl. kapitalisierte Pachten über Restpachtdauer Pächter: erhält ab dem Wertermittlungsstichtag alle Nachteile aufgrund der Bewirtschaftungsauflagen ersetzt und zahlt die Pacht an den Eigentümer; Eigentümer hat damit faktisch keine Vermögensnachteile für die Restpachtdauer des laufenden Pachtvertrages Entschädigung nach Ablauf des bisherigen Pachtvertrages Eigentümer: zur Sicherung einer hamsterfreundlichen Bewirtschaftung Zahlung an einen Pächter einen jährlichen Betrag von xxx /ha zzgl. Entschädigung für eigen wirtschaftliche Nachteile (Mehraufwendungen ) Pächter: erhält Geld vom Eigentümer, um hamstergerechte Bewirtschaftung dauerhaft realisieren zu können 3

Vorbemerkungen Abhängigkeit zwischen Pächter und Eigentümerentschädigung Fallgestaltung 2. Entschädigung während laufender Verpachtung Eigentümer: erhält aktuelle Verkehrswertminderung entschädigt abzgl. kapitalisierte Pachten über Restpachtdauer Pächter: erhält ab dem Wertermittlungsstichtag alle Nachteile aufgrund der Bewirtschaftungsauflagen ersetzt und zahlt die Pacht an den Eigentümer; Eigentümer hat damit faktisch keine Vermögensnachteile für die Restpachtdauer des laufenden Pachtvertrages Entschädigung nach Ablauf des bisherigen Pachtvertrages Eigentümer: keine weitere Entschädigung, Baulastträger ist für eine hamstergerechte Bewirtschaftung dieser Flächen( bestimmt den bestimmt, schließt die Nutzungsverträge ab, entschädigt den Nutzer) Pächter: erhält Geld vom Baulastträger, um hamstergerechte Bewirtschaftung dauerhaft realisieren zu können 4

Vorbemerkungen Abhängigkeit zwischen Pächter und Eigentümerentschädigung Fallgestaltung 3. Eigentümerentschädigung erhält aktuellen Verkehrswert entschädigt, Baulastträger tritt zum Bewertungsstichtag in den Pachtvertrag ein Pächterentschädigung während laufender Verpachtung Wie Fallgestaltung 2., wenn keine einvernehmlichen Änderungen des Pachtvertrages Pächterentschädigung nach Ablauf des bisherigen Pachtvertrages Wie Fallgestaltung 2., nur dass Baulastträger die Entschädigung direkt zahlt 5

Ermittlung der Einschränkungen aufgrund der hamsterfreundlichen Bewirtschaftung der Flächen I) Fruchtartenwahl / Fruchtfolge: Anbauverbot für Kartoffeln, Zuckerrüben, Mais, Zwiebeln und Sonnenblumen Anbaueinschränkungen hinsichtlich des Anbaus von Erbsen nur streifenweise (ein Arbeitsstreifen jeweils im Wechsel mit Wintergetreide bei Verwendung früh reifender Erbsensorten) Winterraps max. 20 % der FF (Anbau einmal in 5 Jahren). Sonderkulturen / Gewürzpflanzen nur nach Einzelfallentscheidungen bevorzugt getreidedominierte Fruchtfolgen (Arten und Sorten die Ende April im Bestand bereits geschlossen sind und möglichst spät geerntet werden z. B. WG, WW, WR u. U. auch Hafer und Ackerbohnen). Verbot: Umwandlung der Fläche in Grünland, Brachfallen lassen, Anbau gentechnisch veränderter Kulturen 6

Ermittlung der Einschränkungen aufgrund der hamsterfreundlichen Bewirtschaftung der Flächen II) Pflanzenschutzmaßnahmen / Feldmausbekämpfung: Herbizideinsatz: Minimierung Spritzmitteleinsatzes, so dass gewisses Maß an Wildkräutern entsteht Insektizid und Fungizideinsatz: Beschränkung auf das absolute Minimum Verbot der Feldmausbekämpfung mit Rodentiziden / keine Sitzkrücken für Greifvögel III) Düngung: Mineralische Düngung: ohne Einschränkungen Organische Düngung: beschränkt auf Ausbringung zwischen 15.10. 15.11. sowie 01.02. 31.03., Ausbringung unter Beachtung der Düngeverordnung unter unverzüglicher Einarbeitung in den Boden 7

Ermittlung der Einschränkungen aufgrund der hamsterfreundlichen Bewirtschaftung der Flächen IV) Bodenbearbeitung / Stoppelbearbeitung: Stoppel und Bodenbearbeitungsmaßnahmen sind so spät wie möglich im Herbst durchzuführen: Stoppelbearbeitung frühestens ab 01.10. (Ausnahme ab 15.09. bei Nachfrucht Wintergerste) Bodenbearbeitung frühestens ab 16.10. (Ausnahme ab 15.09. bei Nachfrucht Wintergerste) Stoppelbearbeitung bei Frühjahrssaat wenn möglich erst im Frühjahr / Stoppeln über Winter stehen lassen / Bodenbearbeitung und Aussaat im Frühjahr so zeitig wie möglich keine Bodenbearbeitung tiefer als 25 cm, Verbot der Tiefenlockerung nach Möglichkeit Durchführung einer pfluglosen Bodenbearbeitung 8

Ermittlung der Einschränkungen aufgrund der hamsterfreundlichen Bewirtschaftung der Flächen V) Ernte: 20 % der Kultur dürfen nicht geerntet werden, streifenweises Ernten, wobei üblicherweise 1/2 Arbeitsbreite stehen gelassen werden soll und 2 Arbeitsbreiten geerntet werden sollen / u. U. kann nach Absprache auch eine Arbeitsbreite stehen gelassen werden und 4 Arbeitsbreiten werden abgeerntet Getreidestoppeln müssen mindestens 15 cm hoch sein, Rapsstoppeln mindestens 25 cm die nicht geernteten Streifen dürfen frühestens ab dem 30.09. bearbeitet werden (Mahd / Umbruch), mit Ausnahme der Nachfrucht Wintergerste ab 15.09. 9

Konsequenzen für die Fruchtfolgegestaltung Möglichkeit der Fruchtfolgegestaltung unter den Standortbedingungen, mit denen z. Z. die beste Wirtschaftlichkeit bei hamsterfreundlicher Bewirtschaftung erreicht werden würde (ohne Berücksichtigung Winterraps) Kultur Bodenbearbeitung Folgefrucht Ertragsauswirkungen der Vorfrucht Ackerbohne nach WW WW nach Ackerbohne 30.09. Mahd Reste, Stoppelsturz, Pflug mit Packer 15.09. Mahd Reste, Stoppelsturz, Pflug mit Packer 15.10. WW bei Anbau der Ackerbohne nach WW keine Ertragsauswirkungen 05.10. WG bei Aussaat bis 15.10. ca. 10 dt/ha Ertragsminderung gegenüber dem optimalen Aussaattermin Mitte September WG nach WW Hafer nach WG WW nach Hafer 30.09. Mahd Reste, Stoppelsturz, Pflug 30.09. Mahd Reste, Stoppelsturz, Pflug 30.09. Mahd Reste, Stoppelsturz, Grubbern (pfluglos) März Hafer bei Aussaat bis 05.10. keine Ertragsminderung WG, aber 10 % wegen Strohresten aufgrund fehlender Strohrotte des WW 15.10. WW bei Anbau von Hafer nach WG keine Ertragsauswirkungen März Ackerbohne bei Aussaat bis 15.10. ca. 10 dt/ha Ertragsminderung gegenüber dem optimalen Aussaattermin Mitte September 10

Wirkungen aufgrund der Restriktionen auf die Erträge / Qualitäten und Kosten der Produktion Minimierung des Herbizid, Fungizid und Insektizideinsatzes: Auswirkungen auf Ertragshöhe und die Qualität der Ernteprodukte (da keine festen Grenzen für den Mitteleinsatz, nur pauschale Einschätzung der Auswirkungen) Gegenüber ortsüblichen Behandlung wird eine Ertragsminderung mit 15 % und Qualitätsminderungen mit 20 % des erzielbaren Preises bei Verminderung der Kosten der Behandlungen auf 1/3 des Standardwertes unterstellt. Verbot der Feldmausbekämpfung mit Rodentiziden: alle 4 6 Jahre Massenauftreten von Mäusen Ertragsausfälle von ca. 50 % des Normalertrages Von den nicht geernteten Flächen mit 20 % der Grundfläche sind nach dem 30.09. (15.09) keine verwertbaren Erträge mehr zu erzielen. streifenweisen Ernte: zusätzliche Kosten bei Ernte wegen längeren Transportwegen und zusätzliche Kosten der Mahd der Reste 11

Kalkulationen zu den Auswirkungen der hamsterfreundlichen Bewirtschaftung Schritt 1) Ermittlung des durchschnittlichen DB auf der Basis einer regionalen FF ohne Einschränkungen durch eine hamsterfreundliche Bewirtschaftung Zuckerrübenanbau bleibt unberücksichtigt, keine Einschränkung Kultur durchschnittlicher Ertrag* durchschnittlicher Netto- Preis ab Ernte 2009* durchschnittlicher Netto- Markterlös Variable Kosten** Arbeitszeitbedarf Anteil an der Fruchtfolge Akh Bedarf in der Fruchtfolge Deckungsbeitrag in /ha ohne Zahlungsansprüche WW, A-Weizen 90,0 dt/ha 20,00 /dt 1.800,00 /ha 690,60 /ha 3,8 Akh/ha 50% 1,900 554,70 Körnermais 100,0 dt/ha 15,00 /dt 1.500,00 /ha 964,30 /ha 3,8 Akh/ha 15% 0,570 80,36 Wintergerste 85,0 dt/ha 13,00 /dt 1.105,00 /ha 566,60 /ha 3,7 Akh/ha 15% 0,555 80,76 Zuckerrüben 575,0 dt/ha 2,80 /dt 1.610,00 /ha 1.099,10 /ha 6,2 Akh/ha 0% 0,000 0,00 Winterraps 45,0 dt/ha 35,00 /dt 1.575,00 /ha 645,20 /ha 3,8 Akh/ha 20% 0,760 185,96 Durchschnitt der Fruchtfolge rd. 3,79 902,00 * Mittelwert der Prognosewerte 2009 bis 2001 unter besonderer Berücksichtigung des Jahres 2009 bzw. nur 2009 ** variable Kosten laut Planungsdatenbank 12

Kalkulationen zu den Auswirkungen der hamsterfreundlichen Bewirtschaftung Schritt 2) Ermittlung des durchschnittlichen DB auf der Basis einer regionalen FF mit Einschränkungen durch eine hamsterfreundliche Bewirtschaftung Zusammenfassung der Einzelwertermittlungen Kultur Arbeitszeitbedarf* Deckungsbeitrag in /ha ohne ZA** Anteil an der Fruchtfolge Akh Bedarf in der Fruchtfolge Deckungsbeitrag in /ha ohne Zahlungsansprüche Ackerbohne 3,4 Akh/ha -54,04 20% 0,680-10,81 WW, A-Weizen 3,8 Akh/ha 192,56 20% 0,760 38,51 Wintergerste 3,7 Akh/ha 4,09 20% 0,740 0,82 Hafer 3,4 Akh/ha 24,70 20% 0,680 4,94 WW, A-Weizen 3,8 Akh/ha 192,56 20% 0,760 38,51 Durchschnitt der Fruchtfolge rd. 3,62 72,00 * Arbeitszeitbedarf bei Normalertrag, weil im Deckungsbeitrag der Mehraufwand für die streifenweise Ernte mit dem Minderaufwand für die nur 80%ige Ernte verrechnet wird = Arbeitszeitbedarf wie bei einer normalen Ernte ** Ermittlung s. nachfolgende Tabellen 13

Kulturart: Winterweizen nach Hafer normaler Anbau Abweichung hamsterfreundliche Bewirtschaftung hamsterfreundliche Bewirtschaftung Wertansatz Wertansatz Begründung Wertansatz durchschnittlicher Ertrag 90,0 dt/ha -15% Auswirkung der Minderung beim 66,5 dt/ha Pflanzenschutz zzgl. 10 dt/ha Verspätung Aussaat durchschnittlicher Nettopreis 20,00 /dt -20% Auswirkung der Minderung beim 16,00 /dt Pflanzenschutz durchschnittlicher Erlös 1.800,00 /ha 1.064,00 /ha (ohne Zahlungsansprüche) Kostenpositionen Saatgut 76,50 /ha 76,50 /ha Pflanzenschutz 123,10 /ha -66,66% Minimierung wegen hamsterfreundlicher 41,04 /ha Bewirtschaftung Düngung 299,70 /ha nur Düngung auf möglichen Ertrag 223,10 /ha Versicherung 9,50 /ha Versicherung nur möglicher Ertrag 7,10 /ha Trocknung 20,20 /ha 15,10 /ha variable Maschinenkosten 161,60 /ha Kosten in Bezug auf geminderten Ertrag 159,30 /ha durchschnittliche variable 690,60 /ha 522,14 /ha Kosten Deckungsbeitrag bei 100 % Erntefläche 1.109,40 /ha 541,86 /ha Auswirkungen der Aberntung von 80 % der Fläche, höhere Stoppeln zur Ernte und Verbot jährliche Ertragsminderung 20 % vom durchschnittlichen Erlös alle 5 Jahre 50 % des Ertrages aufgrund Mäusebefall Zusatzaufwand für streifenweise Ernte* Zusatzaufwand für Mahd der nicht geernteten Fläche und Einkürzung 212,80 /ha 106,40 /ha 0,00 /ha 30,10 /ha Rhodentizide der Stoppeln Deckungsbeitrag bei hamsterfreundlicher Bewirtschaftung 192,56 /ha * Nach Einschätzung des Unterzeichners wird der zusätzliche Aufwand für das streifenweise Ernten der Fläche durch die Einsparungen der Erntekosten auf 20 % der Fläche ausgeglichen. ** Abschlegeln / Mulchen der gesamten Fläche erforderlich (17,40 /ha variable Kosten zzgl. ca. 7 /ha feste Maschinenkosten zzgl. 0,50 Akh/ha bei 9,50 /Akh Brutto und 20 % Arbeitsgeberanteil) 14

Kulturart: Ackerbohne nach WW normaler Anbau Abweichung hamsterfreundliche Bewirtschaftung hamsterfreundliche Bewirtschaftung Wertansatz Wertansatz Begründung Wertansatz durchschnittlicher Ertrag 50,0 dt/ha -15% Auswirkung der Minderung beim 42,5 dt/ha Pflanzenschutz durchschnittlicher Nettopreis 16,00 /dt -20% Auswirkung der Minderung beim 12,80 /dt Pflanzenschutz durchschnittlicher Erlös 800,00 /ha 544,00 /ha (ohne Zahlungsansprüche) Kostenpositionen Saatgut 136,80 /ha 136,80 /ha Pflanzenschutz 65,80 /ha -66,66% Minimierung wegen hamsterfreundlicher 21,94 /ha Bewirtschaftung Düngung 109,00 /ha nur Düngung auf möglichen Ertrag 91,60 /ha Versicherung 8,20 /ha Versicherung nur möglicher Ertrag 6,90 /ha Trocknung 0,00 /ha 0,00 /ha variable Maschinenkosten 149,90 /ha Kosten in Bezug auf geminderten Ertrag 147,50 /ha durchschnittliche variable 469,70 /ha 404,74 /ha Kosten Deckungsbeitrag bei 100 % Erntefläche 330,30 /ha 139,26 /ha Auswirkungen der Aberntung von 80 % der Fläche, höhere jährliche Ertragsminderung 20 % vom durchschnittlichen Erlös alle 5 Jahre 50 % des Ertrages aufgrund Mäusebefall 108,80 /ha 54,40 /ha Stoppeln zur Ernte und Verbot Zusatzaufwand für streifenweise Ernte* 0,00 /ha Rhodentizide Zusatzaufwand für Mahd der nicht geernteten Fläche und Einkürzung der 30,10 /ha Stoppeln Deckungsbeitrag bei hamsterfreundlicher Bewirtschaftung -54,04 /ha * Nach Einschätzung des Unterzeichners wird der zusätzliche Aufwand für das streifenweise Ernten der Fläche durch die Einsparungen der Erntekosten auf 20 % der Fläche ausgeglichen. ** Abschlegeln / Mulchen der gesamten Fläche erforderlich (17,40 /ha variable Kosten zzgl. ca. 7 /ha feste Maschinenkosten zzgl. 0,50 Akh/ha bei 9,50 /Akh Brutto und 20 % Arbeitsgeberanteil) 15

Kulturart: Wintergerste nach Winterweizen normaler Anbau Abweichung hamsterfreundliche Bewirtschaftung hamsterfreundliche Bewirtschaftung Wertansatz Wertansatz Begründung Wertansatz durchschnittlicher Ertrag 85,0 dt/ha -25% Auswirkung der Minderung beim 63,8 dt/ha Pflanzenschutz zzgl. 10 % wegen fehlender Strohrotte Vorfrucht durchschnittlicher Nettopreis 13,00 /dt -20% Auswirkung der Minderung beim 10,40 /dt Pflanzenschutz durchschnittlicher Erlös 1.105,00 /ha 663,00 /ha (ohne Zahlungsansprüche) Kostenpositionen Saatgut 52,10 /ha 52,10 /ha Pflanzenschutz 83,70 /ha -66,66% Minimierung wegen hamsterfreundlicher 27,91 /ha Bewirtschaftung Düngung 243,90 /ha nur Düngung auf möglichen Ertrag 177,90 /ha Versicherung 8,50 /ha Versicherung nur möglicher Ertrag 6,20 /ha Trocknung 19,10 /ha 13,90 /ha variable Maschinenkosten 159,30 /ha Kosten in Bezug auf geminderten Ertrag 151,90 /ha durchschnittliche variable 566,60 /ha 429,91 /ha Kosten Deckungsbeitrag bei 100 % Erntefläche 538,40 /ha 233,09 /ha Auswirkungen der Aberntung von 80 % der Fläche, höhere jährliche Ertragsminderung 20 % vom durchschnittlichen Erlös alle 5 Jahre 50 % des Ertrages aufgrund Mäusebefall 132,60 /ha 66,30 /ha Stoppeln zur Ernte und Verbot Zusatzaufwand für streifenweise Ernte* 0,00 /ha Rhodentizide Zusatzaufwand für Mahd der nicht geernteten Fläche und Einkürzung der 30,10 /ha Stoppeln Deckungsbeitrag bei hamsterfreundlicher Bewirtschaftung 4,09 /ha * Nach Einschätzung des Unterzeichners wird der zusätzliche Aufwand für das streifenweise Ernten der Fläche durch die Einsparungen der Erntekosten auf 20 % der Fläche ausgeglichen. ** Abschlegeln / Mulchen der gesamten Fläche erforderlich (17,40 /ha variable Kosten zzgl. ca. 7 /ha feste Maschinenkosten zzgl. 0,50 Akh/ha bei 9,50 /Akh Brutto und 20 % Arbeitsgeberanteil) 16

Kulturart: Hafer nach Wintergerste normaler Anbau Abweichung hamsterfreundliche Bewirtschaftung hamsterfreundliche Bewirtschaftung Wertansatz Wertansatz Begründung Wertansatz durchschnittlicher Ertrag 60,0 dt/ha -15% Auswirkung der Minderung beim 51,0 dt/ha Pflanzenschutz durchschnittlicher Nettopreis 15,00 /dt -20% Auswirkung der Minderung beim 12,00 /dt Pflanzenschutz durchschnittlicher Erlös 900,00 /ha 612,00 /ha (ohne Zahlungsansprüche) Kostenpositionen Saatgut 55,50 /ha 55,50 /ha Pflanzenschutz 35,10 /ha -66,66% Minimierung wegen hamsterfreundlicher 11,70 /ha Bewirtschaftung Düngung 163,80 /ha nur Düngung auf möglichen Ertrag 139,20 /ha Versicherung 9,10 /ha Versicherung nur möglicher Ertrag 7,70 /ha Trocknung 13,50 /ha 11,50 /ha variable Maschinenkosten 149,30 /ha Kosten in Bezug auf geminderten Ertrag 148,00 /ha durchschnittliche variable 426,30 /ha 373,60 /ha Kosten Deckungsbeitrag bei 100 % Erntefläche 473,70 /ha 238,40 /ha Auswirkungen der Aberntung von 80 % der Fläche, höhere jährliche Ertragsminderung 20 % vom durchschnittlichen Erlös alle 5 Jahre 50 % des Ertrages aufgrund Mäusebefall 122,40 /ha 61,20 /ha Stoppeln zur Ernte und Verbot Zusatzaufwand für streifenweise Ernte* 0,00 /ha Rhodentizide Zusatzaufwand für Mahd der nicht geernteten Fläche und Einkürzung der 30,10 /ha Stoppeln Deckungsbeitrag bei hamsterfreundlicher Bewirtschaftung 24,70 /ha * Nach Einschätzung des Unterzeichners wird der zusätzliche Aufwand für das streifenweise Ernten der Fläche durch die Einsparungen der Erntekosten auf 20 % der Fläche ausgeglichen. ** Abschlegeln / Mulchen der gesamten Fläche erforderlich (17,40 /ha variable Kosten zzgl. ca. 7 /ha feste Maschinenkosten zzgl. 0,50 Akh/ha bei 9,50 /Akh Brutto und 20 % Arbeitsgeberanteil) 17

Ermittlung der Entschädigung des Landwirts Ermittlung der jährlichen Nachteile bedingt durch die Einschränkungen einer hamsterfreundlichen Bewirtschaftung: Neben der Deckungsbeitragsdifferenz aufgrund der Einschränkungen einer hamsterfreundlichen Bewirtschaftung existieren keine weiteren wesentlichen Nachteile beim wirtschaftenden Landwirt: Erlöse aufgrund Aktivierung von ZA sind durch hamsterfreundliche Bewirtschaftung nicht betroffen. keine Änderung der festen Kosten (insbesondere Maschinenfestkosten) sowie Gemeinkosten (Berufsgenossenschaft, Grundsteuer) und Pacht nur geringfügige Kostendifferenz im Akh Bedarf von 1) 3,79 Akh/ha und 2) von 3,62 Akh/ha mit 0,17 Akh/ha = 1,94 /ha (bei 11,40 /Akh Personalkosten) ist vernachlässigbar Aus der Deckungsbeitragsdifferenz vom Schritt 1) mit 902 /ha und 2) mit 72 /ha ergibt sich ein jährlicher Nachteil der hamsterfreundlichen Bewirtschaftung für den wirtschaftenden Landwirtschaftsbetrieb zu den Bedingungen des Jahres 2009 in Höhe von rd. 830 /ha. 18

Zusammenfassung 1. Beachtung der konkreten Fallgestaltung welcher Wert für wen ist unter welchen Bedingungen zu ermitteln? 2. Darstellung der Einschränkungen und Kalkulation der derselben 3. Vergleich VORHER NACHHER 4. Unter den Bedingungen des Bewertungsfalls ist faktisch der komplette Deckungsbeitrag zu ersetzen 830 /ha. Vergleichsdaten / alternatives Vorgehen: Bei kleineren Wertermittlungen ggf. auch Orientierung an Fördersätzen des Vertragsnaturschutzes möglich, wenn ähnliche Beschränkungen vorliegen, aber Achtung, teilweise erhebliche Unterschiede z. B. Sachsen, Richtlinie Natürliches Erbe NE/2007, Hamstergerechte Ackerbewirtschaftung Mehrjährige Hamsterstreifen (NA 6b) Streifen mit der Fruchtfolge: Getreide Getreide Luzerne (Untersaat in Sommergetreide oder Reinsaat) Luzerne Luzerne; Wahl der Getreidearten ist dem Betrieb freigestellt Breite: mindestens eine Drillbreite (4 bis 12 m), höchstens 24 m Nutzungs /Ernteverzicht vom 01.04. bis zum 15.09. Maßnahme wird nur bis zu einer Fläche von maximal 5 ha des Einzelschlages gefördert Kein Einsatz von Rodentiziden Förderbetrag 929 /ha und Jahr 19

Zusammenfassung Thüringen, KULAP 2007 Maßnahme N12 Hamsterschutzgerechten Ackernutzung Zuwendungsvoraussetzungen: a.) Einschränkung der Fruchtfolge: zulässig sind Wintergetreide, Sommergetreide und Leguminosen. Alternativ ist ein streifenförmiger Anbau von verschiedenen Fruchtarten möglich, die maximale Streifenbreite beträgt dabei 50 m. b.) Verzicht auf die Ausbringung von Gülle und Jauche. c.) Bei Bodenbearbeitung: maximale Arbeitstiefe von 25 cm. d.) Verzicht auf den Einsatz von Rodentiziden. e.) Keine Bewässerung. f.) Stoppelruhe: nach der Ernte bis zum 10. Oktober bzw. im Falle von Wintergerste als Folgefrucht bis zum 10. September keine Durchführung einer Bodenbearbeitung (einschließlich Grubbern). g.) Innerhalb des Verpflichtungszeitraumes ist mindestens zweimal auf mindestens 2% der Verpflichtungsfläche Getreide nicht zu ernten und bis 15. Februar des Folgejahres stehen zu lassen. h.) Einhaltung des Pflegeplanes der unteren Naturschutzbehörde, einschließlich der ggf. von Buchstaben a. bis g. abweichenden Regelungen, die zur Erreichung des Schutzzieles notwendig sind. i.) Führung einer Schlagkarte. Höhe der Beihilfe: 350 /h 20