Die Ermittlung von Hochwasserschäden in der Landwirtschaft. - Dr. F. Dittrich, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, Leipzig -

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1 Die Ermittlung von Hochwasserschäden in der Landwirtschaft - Dr. F. Dittrich, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, Leipzig -

2 Mögliche Schadenspositionen beim Verlust landwirtschaftlicher Flächen Die Ermittlung von betriebswirtschaftlichen Schäden durch Hochwasser in der Landwirtschaft umfasst im Wesentlichen - die Schäden, die direkt mit dem Boden im Zusammenhang stehen - die Schäden, die mit einer zeitweiligen oder dauerhaften Unterbrechung der landwirtschaftlichen Naturalproduktion im Zusammenhang stehen - Schäden durch den Ausfall staatlicher bzw. EU-Förderungen - sonstige Schäden

3 Schäden, die direkt mit dem Boden im Zusammenhang stehen Landwirt bewirtschaftet Eigentumsflächen - Verkehrswert der Entzugsfläche Landwirt bewirtschaftet Pachtflächen - Wert des verlorenen Pachtrechts - Wiederherstellungskosten - Sonderwert hofnaher Flächen - An- und Durchschneidungsschäden (Wertminderung von Restflächen) -Umwegschäden - Wert- bzw. Ergebnisminderung der Restflächen infolge Nutzungsänderung - Anlagen i.v.m. dem Boden (z.b. Drainagen, Vorratsdüngung) - Jagdwertminderung

4 Schäden, die direkt mit dem Boden im Zusammenhang stehen Im Fall Landwirt ist selbst bewirtschaftender Eigentümer (Eigentumsflächen) - Verkehrswert der Entzugsfläche / Wiederherstellungskosten - Konflikt: Wertdifferenz zwischen Verkehrswert und Wiederherstellungskosten Reines Agrarland- Ackerland / Grünland Bodenabtrag Bodenauftrag

5 Schäden durch eine zeitweilige oder dauerhafte Unterbrechung der landwirtschaftlichen Naturalproduktion - Ertragsbeeinträchtigung oder -ausfall im Schadensjahr - Nutzungsausfallschaden bei zeitweiligem Flächenverlust - Erwerbsverlust bei dauerhaftem Flächenverlust - Ackerfolgeschäden (Ertragsdepressionen u.ä.) - Grundlagen: Ermittlung der Markleistung der Naturalproduktion und des Deckungsbeitrages der Fruchtfolgeglieder

6 Ermittlung der Ertragsbeeinträchtigung oder -ausfall im Schadensjahr Ermittelter Ausfall Marktleistung abzüglich eventuell einsparbarer Spezialkosten wie bspw. - Pflanzenschutzkosten - Düngungskosten -Erntekosten = Ernteausfallschaden (Übrige Gemeinkosten [Verbandsbeiträge, Berufsgenossenschaft und Grundsteuer] werden wie auch die Pacht in der Regel weiter getragen)

7 Ermittlung Deckungsbeitrag Winterweizen Anteil an Fruchtfolge % 35,0 Marktleistung: Bruttoertrag (Hauptprod.) dt/ha 75,00 Preis (Hauptprod.) /dt 10,50 Leistung /ha 787,50 Summe Marktleistung /ha 787,50 Variable Kosten: Saatgutkosten /ha 62,90 Pflanzenschutzkosten /ha 95,70 Düngungskosten /ha 123,34 Hagelversicherung /ha 5,00 Trocknungskosten /ha 8,12 variable Maschinenkosten /ha 115,00 Lohnarbeit Grunddüngung /ha 3,14 sonstige Kosten /ha 0,00 Zinsanspruch /ha 6,20 Summe var. Kosten /ha 419,40 Deckungsbeitrag /ha 368,10

8 Ermittlung zeitweiliger Nutzungsausfallentschädigung Ermittelter Deckungsbeitrag = Nutzungsausfallschaden (Übrige Gemeinkosten [Verbandsbeiträge, Berufsgenossenschaft und Grundsteuer] werden wie auch die Pacht in der Regel weiter getragen) x Kapitalisierung auf Schadensdauer = Nutzungsausfallentschädigung

9 Ermittlung Deckungsbeitrag der Fruchtfolge Winterweizen Wintergerste Winterroggen Triticale Winterraps Winterraps (Non-Food) Anteil an Fruchtfolge % 35,0 30,0 10,0 10,0 5,0 10,0 Marktleistung: Bruttoertrag (Hauptprod.) dt/ha 75,00 70,00 75,00 75,00 40,00 40,00 Preis (Hauptprod.) /dt 10,50 9,50 8,50 8,50 20,00 20,00 Leistung /ha 787,50 665,00 637,50 637,50 800,00 800,00 Summe Marktleistung /ha 787,50 665,00 637,50 637,50 800,00 800,00 Variable Kosten: Saatgutkosten /ha 62,90 41,00 26,82 47,25 32,20 32,20 Pflanzenschutzkosten /ha 95,70 84,90 57,30 61,50 119,05 119,05 Düngungskosten /ha 123,34 113,02 105,37 116,85 105,87 105,87 Hagelversicherung /ha 5,00 5,37 3,57 4,55 15,91 15,20 Trocknungskosten /ha 8,12 8,70 8,70 8,70 10,68 10,68 variable Maschinenkosten /ha 115,00 115,00 115,00 115,00 115,00 115,00 Lohnarbeit Grunddüngung /ha 3,14 3,14 3,14 3,14 3,14 3,14 sonstige Kosten /ha 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Zinsanspruch /ha 6,20 5,57 4,80 5,35 6,03 6,02 Summe var. Kosten /ha 419,40 376,70 324,70 362,34 407,88 407,16 Deckungsbeitrag /ha 368,10 288,30 312,80 275,16 392,12 392,84

10 Ermittlung dauerhafter Erwerbsverlust Ermittelter Deckungsbeitrag abzüglich einsparbare flächengebundene Gemeinkosten wie bspw. - Bauernverbandsbeitrag - Berufsgenossenschaftsbeitrag - Grundsteuer = Einkommensbeitrag (abzüglich Pachtentgelt nur bei Pachtflächen) = spezifischer jährlicher Erwerbsverlust x Kapitalisierung auf Schadensdauer = Erwerbsverlust

11 Ermittlung Ackerfolgeschaden Ackerfolgeschäden sind durchaus bis zu 15 Jahre nach Einwirkung noch festzustellen. In der Entschädigungspraxis wird im Regelfall davon ausgegangen, dass durchschnittlich mit einem Minderertrag in Höhe eines naturalen Rohertrages auszugehen ist. Es wird aus bewertungsökonomischen Gründen i.d.r. nicht ermittelt, ob sich die spezifische Schadensverteilung zu bspw. 50 % im 1. Jahr, 30 % im 2. Jahr und 20 % im 3. Jahr oder eventuell zu 40% im 1. Jahr, 30 % im 2. Jahr und 30 % im 3. Jahr ergibt. Dabei begrenzt sich der Ausfall auf den naturalen Ertrag, da staatliche bzw. EU- Ausgleichszahlungen unabhängig von der Ertragshöhe gewährt werden

12 Berücksichtigung staatlicher FörderungenF Mit den Beschlüssen zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) wurde im Sommer 2003 ein umfassender Systemwechsel in fast allen landwirtschaftlichen Sektoren eingeleitet. Dabei werden die bisher mit der Produktion verbundenen, allgemein als Flächen- und Tierprämien bekannten Direktzahlungen, erstmalig im Jahr 2005 entkoppelt. Gemäß dem deutschen Umsetzungsmodell werden im Rahmen eines Kombinationsmodells (Kombination aus Betriebs- bzw. Flächenprämien ) zur Umsetzung der GAP-Reform im Jahr 2005 allen beantragten beihilfefähigen Flächen so genannte Zahlungsansprüche (ZA)erstmalig zugewiesen. Diese können vom Landwirt ab 2005 mit dem entsprechenden Umfang an beihilfefähigen Flächen eingelöst ( Aktiviert") werden. Zusätzlich zu berücksichtigen ist ein sog. betriebsindividueller Betrag (BIB), welcher in tierhaltenden Betrieben zusätzlich zu den Acker- Zahlungsansprüchen auf die aktivierungsfähige Fläche verteilt wird. Demzufolge unterscheidet sich ab 2005 die ha-bezogene Förderung von Landwirt zu Landwirt bzw. von Betrieb zu Betrieb. Die Auszahlung der Förderung ist grundsätzlich an die landwirtschaftliche Produktion gekoppelt!

13 Berücksichtigung staatlicher Förderungen F Wert eines Ackerland-Zahlungsanspruchs in Sachsen: ab 2013 Ausgangsbetrag in /ha: 309,00 309,00 309,00 309,00 309,00 313,00 321,00 333,00 349,00 abzüglich nationale Reserve: * -1 % -1 % -1 % -1 % -1 % -1 % -1 % -1 % -1 % abzüglich Modulation: -3 % -4 % -5 % -5 % -5 % -5 % -5 % -5 % -5 % betrieblicher Auszahlungsbetrag in /ha: 296,64 293,55 290,46 290,46 290,46 294,22 301,74 313,02 328,06 Kapitalisierungsfaktor: 25 kapitalisierter Wert für den Zeitraum ab 2013: 8.201,50 Jahre bis Auszahlung: Abzinsungsfaktor: 0,9615 0,9246 0,889 0,8548 0,8219 0,7903 0,7599 0,7307 0,7307 abgezinster Wert des ZA in /ha: 285,22 271,42 258,22 248,29 238,73 232,52 229,29 228, ,84 Barwert des ZA in /ha: 7.985,24

14 Zusammenfassung Die Ermittlung von betriebswirtschaftlichen Schäden durch Hochwasser in der Landwirtschaft umfasst im Wesentlichen - die Schäden, die direkt mit dem Boden im Zusammenhang stehen (Verkehrswert, Wiederherstellungskosten, Verlust der Pachtsache) - die Schäden, die mit einer zeitweiligen oder dauerhaften Unterbrechung der landwirtschaftlichen Naturalproduktion im Zusammenhang stehen (Erwerbsverlust, Ertragsausfall, Aufwuchsschäden) - Schäden durch den Ausfall staatlicher bzw. EU-Förderungen - sonstige Schäden (Wiederbeschaffungskosten, steuerliche Nachteile, Rechtsund sonstige Beratungskosten)

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