Ergebnisse der Verkehrsüberwachung im Landkreis Potsdam-Mittelmark im Jahr 2017

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Transkript:

Ergebnisse der Verkehrsüberwachung im Landkreis Potsdam-Mittelmark im Jahr 2017 Die mobilen Geschwindigkeitsmessungen erfolgen mit zwei verschiedenen Verkehrsradargeräten, zum einen handelt es sich um den Typ speedophot und zum anderen um den Typ Vitronic PoliScan. Grundlage dafür ist der Messstellenkatalog, der entsprechend der Schwerpunkte des Verkehrsgeschehens in Zusammenarbeit mit den Ämtern und Gemeinden erarbeitet wurde. Die Verkehrsunfallkommission des Landkreises Potsdam-Mittelmark bestätigt den Katalog und passt diesen den ständig neuen Erfordernissen an. Weitere Geschwindigkeitsüberprüfungen an anderen Stellen im Landkreis resultieren aus Anträgen von örtlichen Ordnungsbehörden oder aufgrund von Bürgerhinweisen. Diese Kontrollmessungen dienen auch dazu, den Messstellenkatalog eventuell zu ergänzen. Wie bereits 2016 wurde auch 2017 verstärkt die Umsetzung des Landesstraßenerlasses - zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf Landstraßen mit dichtem Baumbestand kontrolliert. In den 18 Ämtern und Gemeinden, in denen der Landkreis den fließenden Verkehr überwacht, gab es im zurückliegenden Jahr insgesamt 1.270 (-83) 1 Kontrollen. 2.989 Stunden lagen den Messungen zu Grunde. Das ergibt gegenüber dem Vorjahreswert ein Minus von 230 Stunden. Aufteilung nach Geschwindigkeiten: - 231 (-21) Kontrollen im Bereich weniger als 50 km/h zulässig, - 741 (-56) Kontrollen bei 50 km/h zulässig und - 298 (-6) Kontrollen im Bereich mehr als 50 km/h zulässig 304 Kontrollen (23,9 %) erfolgten außerhalb geschlossener Ortschaften. Damit wird dem Kontrollauftrag zur Messung an Unfallschwerpunkten entsprochen. Nachstehende Übersicht verdeutlicht die Entwicklung von 2012 bis 2017. Abbildung 1 Übersicht der Jahre 2012-2017 1 Angaben in Klammern beziehen sich auf den Vergleich zum Jahr 2016 und geben jeweils die Differenz wieder.

2 1600 1400 1200 1000 800 600 400 200 0 Kontrollen insgesamt bis 50 km/h 50 km/h über 50 km/h innerorts außerorts 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Zu Beginn des Schuljahres 2017/2018 wurden die beiden mobilen Geschwindigkeitsüberwachungsgeräte schwerpunktmäßig im Rahmen der Schulwegsicherung eingesetzt. Hauptanliegen war, mit Überprüfung der Geschwindigkeit vor Grundschulen und Gesamtschulen mit angegliederter Primarstufe, Schulanfängern einen sicheren Schulweg zu gewährleisten. Bei insgesamt 54 Einsätzen wurden 9.361 (-761) Fahrzeuge erfasst, deren Fahrzeugführer in 517 (-16) Fällen die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit überschritten. Im Ganzen wurden in Potsdam-Mittelmark im Jahr 2017 bei einem aufgewendeten Zeitumfang von 2.989 Stunden (-230) 378.982 Fahrzeuge (+430) auf die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kontrolliert, mit dem Ergebnis von 29.463 (+307) Geschwindigkeitsüberschreitungen. Bei einer durchschnittlichen Feststellungsquote von 7,8 % erreichte die Gemeinde Seddiner See mit 3,0 % den niedrigsten Wert und die Gemeinde Wiesenburg/Mark mit 17,2 % den höchsten Wert. Bedenklich ist, dass der Anteil der Geschwindigkeitsüberschreitungen gemessen am Fahrzeugaufkommen im Vergleich zum Vorjahr erneut gestiegen ist. Die Anzahl der Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 30 km/h über dem Erlaubten liegt im Vergleich zu den insgesamt festgestellten Fahrzeugen prozentual bei 4,1 % und liegt damit um 0,25 % über dem Wert von 2016. Waren es im Jahr 2016 997 Fahrzeuge, so überschritten im vergangenen Jahr 1.204 Fahrzeuge die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 30 km/h. Den Ämtern und amtsfreien Gemeinden des Landkreises Potsdam-Mittelmark werden die statistischen Daten für deren Verantwortungsbereich zur Verfügung gestellt. Die Abbildung 2 verdeutlicht das Verhältnis der Verwarngelder zu den Bußgeldern auf der Grundlage der festgestellten Überschreitungen. - Verwarngelder (bis 35,00 ) 24.624 Verstöße 83,6 % - Bußgelder 4.839 Verstöße 16,4 % - Gesamt 29.463 Verstöße 100 %

3 Abbildung 2 Verhältnis Verwarnungen / Bußgelder bei der mobilen Kontrolle 4839 Verwarnungen Bußgelder 24624 Sechs Innenteile vom Typ Traffiphot-S und ein Innenteil vom Typ Smart Camera kamen 2017 zur stationären Geschwindigkeitsüberwachung an folgenden Standorten zum Einsatz: Neubensdorf (50 km/h) seit 1998 Derwitz (50 km/h) seit 2001 Groß Kreutz Ausbau (50 km/h) seit 2003 Kleinmachnow (50 km/h) seit 2011 Treuenbrietzen (50 km/h) nach Instandsetzung 2007 Michendorf (70 km/h) seit 2008 Seddin (50 km/h) seit 2008 Rogäsen (50 km/h) seit 2012 Niemegk (50 km/h) seit 2014 Dippmannsdorf (50 km/h) seit 2014 Glindow (30 km/h von 7:00-19:00/ sonst 50 km/h) seit 2015 Seit Dezember 2017 ist die die Anlage in Werder (Havel) OT Glindow mit einem weiteren Innenteil vom Typ Smart Camera ausgestattet. Insgesamt wurden 2017 7.754.512 (+395.479) Fahrzeuge kontrolliert, von denen 54.429 (+1.275) Fahrzeugführer die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die Einsatzzeit der stationären Anlagen lag bei insgesamt 56.248 Stunden an 2.344 Tagen. Das Verhältnis zwischen den kontrollierten Fahrzeugen und den festgestellten Überschreitungen beträgt 0,7 % und weist damit im Vergleich zum Jahr 2016 eine Senkung um 0,02% auf. 2016 2017 absolut % Fahrzeuge 7.359.033 7.754.512 +395.479 +5,4 Verstöße 53.154 54.429 +1.275 +2,4 Zur Einhaltung von Ampeln (Lichtzeichenanlagen) wird die Kreuzung B 2 Seddiner See / Abzweig Neuseddin überwacht.

4 Wie bereits in den Vorjahren blieben 2017 strafbare Handlungen im Rahmen der Verkehrsüberwachung nicht aus. Insgesamt mussten 27 (-13) Anzeigen bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in Potsdam erstattet werden. 1 Straßenverkehrsgesetz 0 1 0 0 6 Pflichtversicherungsgesetz 2 1 0 1 1 21 Straßenverkehrsgesetz 3 8 6 10 17 22 Straßenverkehrsgesetz 4 4 0 29 9 164 Strafgesetzbuch 5 0 0 0 0 242 Strafgesetzbuch 6 0 1 0 0 Im Jahr 2017 sind die Geschwindigkeitsüberschreitungen durch Kräder im Vergleich zum Jahr 2016 wieder gesunken. Abbildung 3 nicht geahndete Verstöße von Krädern 4800 4600 4400 4200 4000 3800 3600 3400 3807 4567 3981 3922 Durch die gegenwärtige Rechtslage besteht bei stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen keine Möglichkeit, den verantwortlichen Fahrzeugführer zu ermitteln. Die Anlage erfasst von vorn kein amtliches Kennzeichen, um ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten. Die zum Teil erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen bleiben somit ungeahndet. Die Zahl der ausländischen Fahrzeuge, die eine nicht ahndbare Geschwindigkeitsüberschreitung verursachten, ist im Jahr 2017 im Vergleich zum Jahr 2016 wieder gestiegen. Abbildung 4 Geschwindigkeitsüberschreitungen ausländischer Fahrzeuge 2 Fahren ohne Versicherungsschutz 3 Fahren ohne Fahrerlaubnis 4 Kennzeichenmissbrauch 5 Falsche Verdächtigung 6 Diebstahl

5 3000 2500 2000 1500 1000 500 0 2716 1667 627 918 Gegen die Fahrzeugführer dieser Kraftfahrzeuge besteht derzeit keine Möglichkeit, Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten und abzuschließen. Die oben aufgeführten Zahlen und Statistiken des Jahres 2017 verdeutlichen erneut die Notwendigkeit der Verkehrsüberwachung durch den Landkreis. Unsere Behörde sieht sich als Unterstützer im Rahmen der Gesamtanstrengungen zur Bekämpfung von Hauptunfallursachen, zur Gewährung eines sicheren Straßenverkehrs und zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere von Kindern vor Schäden im Straßenverkehr.