Forum Menschen mit Behinderung 2018 Baulicher Brandschutz und Evakuierungskonzepte in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH Real Estate Elektro- und Gebäudetechnik (RE-EG-EB) Dipl. Ing. (FH) Ralf Höhmann Sachverständiger Fachreferent Brandschutz Sachverständiger für den vorbeugenden baulichen Brandschutz (EIPOS) Fachplaner Brandschutz (IngKH) Brandschutzbeauftragter (CFPA Europe) Sicherheitsingenieur Mitgliedschaften: FG Brandschutz IngKH GA vfdb / DFV Ref 12 (stv. Referatsleiter) Mitglied im SG betrieblicher Brandschutz DGUV Mitglied im Forum Brandrauchprävention vbbd Einsatzleiter Freiwillige Feuerwehr Am Römerhof 15 60486 Frankfurt a.m. Tel.: 069/7916-112 Fax.: 069/7916-498 Mobil: 0170/5483112 Mail: ralf.hoehmann@tuevhessen.de 1
Erinnerung! Aufgaben der Feuerwehr im vorbeugenden Brandschutz (VB) Brandschutzdienststelle Genehmigungsverfahren Brandschau Gefahrenverhütungsschau BE/BA Sonderbau Schulen, Kindergärten, Kindertagesstätten Kindergärten, Kindertagesstätten Schulen Schulung von Personal Räumungsübungen Brandschutzerziehung 2
Aufgaben im vorbeugenden Brandschutz Stellungnahmen im bauaufsichtlichen Verfahren Die Feuerwehr wird im Baugenehmigungsverfahren zu Fragen des baulichen und abwehrenden Brandschutzes gutachterlich tätig. Aufgaben im vorbeugenden Brandschutz Brandverhütungsschauen Gefahrenverhütungsschau In Gebäuden, die in erhöhtem Maße brand- und explosionsgefährlich sind oder In denen bei Ausbruch eines Brandes oder eine Explosion eine große Anzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind. 3
Säulen des Brandschutzes Gliederung des VB Vorbeugender Brandschutz Bauliche Maßnahmen Anlagentechnische Maßnahmen Organisatorischer Brandschutz 4
Gesetzliche Grundlage Musterbauordnung 14 Brandschutz Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind. Brandschutztechnische Beurteilung eines Gebäudes Zu- und Durchfahrten sowie Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr Löschwasserversorgung Löschwasser-Rückhalteanlagen Brandabschnitte, Brandbekämpfungsabschnitte, Rauchabschnitte Rettungswege 5
Brandschutztechnische Beurteilung eines Gebäudes Anzahl der Nutzer (selbstrettungsfähig, mobilitätseingeschränkt,???) Leitungsanlagen und haustechnische Anlagen Lüftungsanlagen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen Brandmeldeanlagen Feuerwehraufzüge Löschanlagen Wandhydranten - Feuerlöscher Sicherheitsstromversorgung Brandschutztechnische Beurteilung eines Gebäudes Alarmierungsanlagen 6
Brandschutztechnische Beurteilung eines Gebäudes Feuerwehrpläne nach DIN 14095 Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 Beschilderung gemäß ASR A1.3 Brandschutzordnung nach DIN 14096 Brandschutzunterweisung aller Mitarbeiter Brandschutzbeauftragter Brandschutz- und Räumungshelfer Räumungs- und Evakuierungskonzept Umgang und Lagerung mit Gefahrstoffen Feuergefährliche Arbeiten Brandschutztechnische Beurteilung eines Gebäudes 7
Gebäudeklassen Gebäudeklasse 1 a)freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt mehr als 400 m² und b) Freistehende land- und forstwirtschaftlich genutzte Gebäude und Gebäude vergleichbarer Nutzung Gebäudeklasse 2 Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m² 8
Gebäudeklassen Gebäudeklasse 3 Sonstige Gebäude bis zu einer Höhe von 7 m Gebäudeklasse 4 Gebäudeklassen Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m² 9
Hochhaus 22m 7m 20.04.2018 Gebäudeklassen Gebäudeklasse 5 sonstige Gebäude einschließlich unterirdische Gebäude Gebäudekategorien - Rettungswege 10.OG 9.OG 8.OG 7.OG 6.OG 5.OG 4.OG 3.OG 2.OG 13 m 1.OG EG UG 10
Rettungswege Jede Nutzungseinheit mit Aufenthaltsräumen muss in jedem Geschoß über zwei voneinander unabhängige Rettungswege erreichbar sein. Der erste Rettungsweg muss in Nutzungseinheiten, die nicht zu ebener Erde liegen, über mindestens eine notwendige Treppe führen. Rettungswege Der zweite Rettungsweg kann eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle oder eine weitere notwendige Treppe sein. Ein zweiter Rettungsweg ist nicht erforderlich, wenn die Rettung über einen Treppenraum möglich ist, in den Feuer und Rauch nicht eindringen können (Sicherheitstreppenraum). 11
Rettungswege Gebäude, deren zweiter Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr führt und bei denen die Oberkante der Brüstungen notwendiger Fenster oder sonstiger zum Anleitern bestimmter Stellen mehr als 8 m über der Geländeoberfläche liegt, dürfen nur errichtet werden, wenn die erforderlichen Rettungsgeräte von der Feuerwehr vorgehalten werden. Das Rettungswegsystem 1. Rettungsweg 2. Rettungsweg 0,90mx1,20m 12
System der Rettungswege System Rettungsweg 1. Rettungsweg 2. Rettungsweg Notwendige Treppe Notwendige Treppe oder I. Hubrettungsfahrzeug und notwendiges Fenster oder II. Tragbare Leiter und notwendiges Fenster oder Sicherheitstreppenraum Barrierefrei raus? 13
Türen im Verlauf von Rettungswegen Müssen in Fluchtrichtung aufschlagen Müssen von innen ohne fremde Hilfsmittel zu öffnen sein Elektrische Verriegelungen müssen bauaufsichtlich zugelassen sein. Elektrische Jalousien, Verdunkelungen, Beschattungen etc. dürfen die Funktionsfähigkeit des RW nicht beeinträchtigen Anbau einer Außentreppe 14
Aufschlagrichtung Türen 1. Rettungsweg Wartepodest Räumungsübung 15
Betreuung bis zum Eintreffen der Feuerwehr Barrierefreies Bauen 50 MBO (2) Bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, müssen in den dem allgemeinen Besucher- und Benutzerverkehr dienenden Teilen barrierefrei sein. Dies gilt insbesondere für 1. Einrichtungen der Kultur und des Bildungswesens, 2. Sport- und Freizeitstätten,. 16
Beispiel Muster-Schulbau-Richtlinie Feuerwehrplan, Brandschutzordnung Der Betreiber der Schule muss im Einvernehmen mit der für den Brandschutz zuständigen Dienststelle Feuerwehrpläne und eine Brandschutzordnung anfertigen und der örtlichen Feuerwehr zur Verfügung stellen. Keine explizite Anforderung für den Personenkreis Menschen mit Behinderung Beispiel: Muster-Schulbau-Richtlinie In den zugehörigen Erläuterungen heißt es weiter: Feuerwehrpläne werden auf Grundlage der DIN 14095 erstellt. In der Brandschutzordnung sind die erforderlichen Regelungen über das Verhalten bei Brand und anderen Gefahren festzulegen, insbesondere über die Alarmierung und die Evakuierung der Schule (Räumungskonzept). Die Brandschutzordnung bestimmt auch, wie oft das Lehr- und Schulpersonal sowie die Schüler und Schülerinnen über die Brandschutzordnung zu belehren sind; Belehrung einschließlich Räumungsübung sollte jeweils nach längeren Schulferien, mindestens jedoch zu Beginn des Schuljahres, durchgeführt werden. 17
Hinweise zum Barrierefreien Bauen Das Räumungskonzept ist mit dem Brandschutzbeauftragten und/oder Sicherheitsbeauftragten der Schule zu erarbeiten. Das Räumungskonzept muss ggf. individuell auf die jeweiligen Klassen/Geschossebenen angepasst werden. Das betreffende Lehrpersonal ist in die Überlegungen einzubinden und zu unterweisen. Es sind regelmäßig Räumungsübungen durchzuführen. Räumungskonzept 18
Räumungskonzept Büro/Werkstatt Räumungskonzept Wohnen 19
Hinweise zum Barrierefreien Bauen Personen, die auf Rollstühle angewiesen sind, sollten möglichst im Erdgeschoss untergebracht werden. Anderenfalls sind in den jeweiligen Geschossen sichere Aufenthaltsbereiche vorzusehen. Sammelstellen sind so anzuordnen, dass sie von allen Personen erreicht werden können. Ausbilden eines Brandschutzbeauftragten Brandschutzhelfer und Räumungshelfer auszubilden, die insbesondere auch im Umgang mit der Art der Behinderungen der Schüler geschult sind. Störungen im normalen Tagesablauf lösen bei vielen Menschen mit Behinderungen außergewöhnliche Reaktionen aus. Es ist daher ratsam, zu den Einrichtungen im Vorfeld Kontakt aufzunehmen und die Schülerinnen und Schüler mit der Feuerwehr vertraut zu machen. Einzelmaßnahmen Einbau von zusätzlichen akustischen Systemen, wie Sprachdurchsagen, die die Fluchtrichtung weisen, Schaffung sicherer Zwischenaufenthaltsbereiche. Sie dienen den Menschen, die nicht zur Eigenrettung fähig sind und fremde Hilfe abwarten müssen. Bei der Anordnung in Treppenhäusern ist zu beachten, dass die Mindestbreite des Fluchtweges dadurch nicht eingeschränkt wird. Die Notrufanlagen müssen durch alle Besucher und Mitarbeiter aufzufinden und zu nutzen sein. 20
Einzelmaßnahmen Anbringen von Warnsignalen in Räumen, in denen sich Menschen mit auditiven Einschränkungen aufhalten können, wie beispielsweise öffentliche WC-Räume Erstellen von taktil erfassbaren Flucht- und Rettungsplänen mit Blindenschrift und erhabener Profilschrift für Menschen mit visuellen Einschränkungen. Rettungspläne sind so anzubringen, dass sie von Rollstuhlfahrern und kleinwüchsigen Menschen einsehbar sind. Aufzüge mit Evakuierungsschaltung und verlängerter Laufzeit im Brandfall 21
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