Brandschutznachweise und -konzepte

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1 fbb Fachbereich Bauingenieurwesen Prof. Dr.-Ing. Jürgen Spittank Holzbau Brandschutz Brandschutznachweise und -konzepte Prof. Dr.- Ing. Ulrich Dietmann Brandschutz I WS 2016/2017 1

2 Anforderungen an den Ersteller von Brandschutznachweisen/ -konzepten 2

3 Vorbeugender Brandschutz: Aufstellung/Prüfung/Überwachung (HBO 2011; HPPVO 2006) Gebäudeklasse/ Merkmale 1,2,3 < 7 m 4 < 13 m, NE < 400 m² je Geschoss Aufstellung Prüfung Überwachung Bauvorlageberechtigte Ungeprüft Bauleiter Nachweisberechtigter Prüfsachverständiger Fachplaner Bauvorlageberechtigter Keine Prüfsachverständiger (Bauaufsicht) Nachweisberechtigter Prüfsachverständiger Prüfsachverständiger (Brandschutzdienststelle) 5 < 22 m Prüfsachverständiger (A*) Prüfsachverständiger (B*) Prüfsachverständiger (B*) (Brandschutzdienststelle) Fachplaner Bauvorlageberechtigter Prüfsachverständiger (Bauaufsicht) Prüfsachverständiger (Brandschutzdienststelle) Sonderbauten Fachplaner Bauvorlageberechtigter Bauaufsicht (ggf. mit Brandschutzdienststelle) Bauaufsicht (ggf. mit Brandschutzdienststelle) * Ein Brandschutznachweis darf nicht vom selben Sachverständigen aufgestellt und geprüft werden 3

4 Brandschutznachweise Brandschutzkonzepte 4

5 Schutzziele der Bauordnung ( 13 HBO) Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern, instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und die Rettung von Mensch und Tier sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind. 5

6 Brandschutzkonzept (HBO 2011) Regelbauten Wohnungsbauten Gebäude vergleichbarer Nutzung Verwaltungs- und Bürogebäude kleine Betriebe nach HBO Sonderbauten Industriebauten Hochhäuser Verkaufsstätten Versammlungsstätten Beherbergungsstätten Krankenhäuser Schulen Kindergärten mit Obergeschossen Garagen etc. nach Sonderbauvorschrift 6

7 Möglichkeiten der Nachweisführung für den vorbeugenden Brandschutz Nachweis über Abarbeitung der für den Brandschutz relevanten der HBO Nachweis über Erstellung eines Brandschutzkonzeptes gem. Bauvorlagenerlass Einfache Regelbauten Brandschutzkonzept HBO schwierige Regelbauten/ Sonderbauten Brandschutzkonzept Bauvorlagenerlass 7

8 Anforderungen an Nachweise für den vorbeugenden Brandschutz in Regelbauten Nach HBO nicht konkret definiert! aber: Erfüllung der Schutzziele der HBO ( 13) muss nachgewiesen werden das heißt: der Nachweis gilt als erbracht, wenn die Anforderungen / das Brandschutzkonzept der Bauordnung erfüllt sind! 8

9 Beispielhafte Muster Nachweise nach HBO 9

10 Beispielhafte Muster Nachweise nach HBO 10

11 Beispielhafte Muster Nachweise nach HBO 11

12 Bauliche Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung ( 45 HBO) Für Sonderbauten können im Einzelfall besondere Anforderungen gestellt oder Erleichterungen gestattet werden. Insbesondere bezüglich Brandschutzeinrichtungen Brandschutzvorkehrungen Bestellung eines Brandschutzbeauftragten die Pflicht ein Brandschutzkonzept vorzulegen, dessen Inhalt sowie die Qualifikation des Aufstellers Nachweis über die Nutzbarkeit der Rettungswege im Brandfalle 12

13 Bauliche Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung (HE-HBO ) Bei Sonderbauten ist im Regelfall die Vorlage eines Brandschutzkonzepts erforderlich. Auf Anlage 2 Nr. 7 des Bauvorlagenerlasses wird hingewiesen. Grundsätzlich genügt die Bauvorlageberechtigung als Qualifikation für die Aufstellung des Brandschutzkonzepts, wenn nicht die Bauaufsichtsbehörde nach 45 Abs. 2 Nr. 21 im Einzelfall andere Anforderungen stellt. Soweit nicht schon mit der Vorlage des Brandschutzkonzepts abgedeckt, können auf der Grundlage der Nr. 22 z.b. Nachweise gefordert werden über die Erkennbarkeit von Leitsystemen im Brandfall, das voraussichtliche Verhalten von Nutzern im Brandfall, die Sicherung der Freihaltung der Rettungswege. 13

14 Brandschutzkonzepte 14

15 Brandschutzkonzept (Anlage 2, Abschnitt 7 Bauvorlagenerlass vom 12. August 2012) 7.5 Der Nachweis, dass ein Sonderbau den Brandschutzanforderungen der jeweiligen Sonderbauvorschrift entspricht, gilt als Brandschutzkonzept Das Brandschutzkonzept kann auch nach der vfdb-richtlinie 01/01 Brandschutzkonzept erstellt werden Sonderbauvorschrift vfdb-richtlinie 01/01 Anl. 2 Abs. 7.4 Bauvorlagenerlaß 15

16 Brandschutzkonzept nach vfdb 01/01 (Stand April 2008) 1 Vorbemerkung Geltungsbereich 2 Grundsätze Das Brandschutzkonzept beinhaltet Einzelmaßnahmen aus - vorbeugendem baulichem sowie anlagentechn. Brandschutz - organisatorischen (betrieblichen) Brandschutz und - abwehrendem Brandschutz Unter Berücksichtigung - der Nutzung - des Brandrisikos - des zu erwartenden Schadenausmaßes 16

17 Brandschutzkonzept nach vfdb 01/01 3 Anwendungsbereich von Brandschutzkonzepten Für den Bauherren als Grundlage bei - der Planung des Gebäude - der Nutzung des Gebäudes - der Organisation des betrieblichen Brandschutzes - der Ausbildung der Mitarbeiter - der Planung von Umbauten und Nutzungsänderungen Allgemein als Grundlage - für bauaufsichtliche Beurteilung - für die Fachplanung, Bauausführung.. - für die Abnahme und wiederkehrende Prüfungen - für die privatrechtliche Risikobeurteilung - für die Brandsicherheitsschau - für die Einsatzplanung der Feuerwehr Im Baugenehmigungsverfahren - ggf. als eigenständige Bauvorlage 17

18 Brandschutzkonzept nach vfdb 01/01 4 Inhalte des Brandschutzkonzeptes 4.1 Allgemeine Angaben Gebäude, Nutzung 4.2 Vorbeugender Brandschutz Baulicher Brandschutz Zugänglichkeit, Bauteile, Brand-/Rauchabschnitte, Rettungswege Anlagentechnischer Brandschutz Brandmeldeanlagen, Löschanlagen, Rauchableitung, Lüftungsanlagen, Sicherheitsbeleuchtung, Gebäudefunk 4.3 Organisatorischer/betrieblicher Brandschutz Brandschutzordnung, Kennzeichnung, Unterweisung der Mitarbeiter 4.4 Abwehrender Brandschutz Löschwasserversorgung, Flächen f.d. Feuerwehr 18

19 Brandschutzkonzept nach vfdb 01/01 5 Umsetzung des Brandschutzkonzeptes Während der Bauphase - besondere Maßnahmen - Definition von Verantwortlichkeiten - Qualifikation ausführender Firmen - Hinweise zur Ausführung Im Betrieb - Hinweise zur Nutzung - Angaben zur Abnahme, wiederkehrende Prüfung - Hinweise zur Verantwortlichkeit im Betrieb - Notwendige Dokumentation - Hinweis auf Fortschreibung 19

20 Brandschutzkonzept nach vfdb 01/01 6 Zielsetzung und Rechtsbezug für Prüfungen im bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren: Ingenieurmethoden insbesondere bei Sonderbauten als Nachweis - zulässiger Abweichungen von techn. Regeln - zulässige Erleichterungen von Anford. der MBO - zulässiger Abweichungen von aufgrund der MBO erlassenen Vorschriften Prüfung von Brandschutznachweisen nach Ingenieurmethoden - i.d.r.: Vier-Augen-Prinzip Schlüssigkeit - Ausnahme: weitergehende Prüfung Rechnung 20

21 Brandschutzkonzept nach vfdb 01/01 7 Hinweise für die Durchführung von Prüfungen im bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren Prüfung der Schlüssigkeit anhand einer Checkliste 21

22 Brandschutzkonzept nach vfdb 01/01 8 Anhang 1 Grundsätze für die Aufstellung von Nachweisen mit Methoden des Brandschutzingenieurwesens 8.1 Grundsätze des Nachweises Nachweis mit Methoden des Brandschutzingenieurwesens, dass für den erforderlichen Zeitraum - die vorhandenen Rettungswege benutzbar sind - eine wirksame Brandbekämpfung möglich ist - die Standsicherheit der Bauteile gewährleistet ist Schutzzielbezogene Festlegung der Sicherheitskriterien; z.b. - Einhaltung einer raucharmen Schicht - Einhaltung der Tragfähigkeit - Einhaltung der erforderlichen Evakuierungszeiten 22

23 Brandschutzkonzept nach vfdb 01/01 8 Anhang 1 Grundsätze für die Aufstellung von Nachweisen mit Methoden des Brandschutzingenieurwesens 8.2 Voraussetzungen für den Nachweis Festlegung der Brandszenarien - der Nutzung entsprechend - auf der sicheren Seite liegend a) durch Verwendung von Ergebnissen aus Brandexperimenten b) durch Verwendung sog. Designfires für spez. Situation c) aus konkreter Brandbelastung (Art und Menge brennb. Stoffe) a) und b) zeitabhängige Energiefreisetzungsrate liegt vor c) zeitabhängige Energiefreisetzungsrate ist abzuleiten 23

24 Brandschutzkonzept nach vfdb 01/01 8 Anhang 1 Grundsätze für die Aufstellung von Nachweisen mit Methoden des Brandschutzingenieurwesens 8.2 Voraussetzungen für den Nachweis c) zeitabhängige Energiefreisetzungsrate ist abzuleiten Im Nachweis muss enthalten sein: - Art und Menge der brennbaren Stoffe/Brandbelastungen - physikal. Kennwerte der brennbaren Stoffe - Brandherdgröße und Größe der Brandfläche - Wirksamkeit der brandschutztechnischen Infrastruktur - Nur veröffentlichte Brandszenarien dürfen angewendet werden (z.b. Normen, Eurocodes, Handbücher etc.) - Rechenmodelle und physikalische Modelle müssen anerkannt sein (nachweislich geeignet) - Ergebnisübertragung nur bei ähnlichen Randbedingungen 24

25 Brandschutzkonzept nach vfdb 01/01 8 Anhang 1 Grundsätze für die Aufstellung von Nachweisen mit Methoden des Brandschutzingenieurwesens 8.3 Nachweisführung und Dokumentation Festlegung mit der prüfenden Stelle: Sicherheitskriterien Zeiträume zur Einhaltung der Sicherheitskriterien Festlegung der Brandszenarien je Brandabschnitt/Brandbekämpfungsabschnitt Nachweis, dass die Sicherheitskriterien im Brandbekämpfungsabschnitt in relevanten Raumbereichen eingehalten werden Nachweis vollständig, nachvollziehbar, überprüfbar! 25

26 Brandschutzkonzept nach vfdb 01/01 9 Anhang 2 Hinweise zu den Einsatzschwerpunkten von Nachweisen m. d. Methoden d. Brandschutzingenieurwesens 9.1 Brandsimulationen Handformeln (einfache Räume) Zonenmodellrechnungen (Kombination einfacher Räume) CFD-Modellrechnungen (Komplexe Raumanordnungen) Physikalische Modelle Brandversuche in Prüfständen Rauchversuche im verkleinerten Gebäudemodell 9.2 Realbrand- und Rauchversuche (Interaktionstest) 9.3 Brandverhalten von Bauteilen und Tragwerken (Beurteilung d. Standsicherheit) 9.4 Personenstromanalysen (Ermittlung d. Räumungdauer) 26

27 Brandschutz/Brandschutzkonzept (Anlage 2 zum Hess. Bauvorlagenerlass) 7 Brandschutz 7.1 Der Nachweis des vorbeugenden Brandschutzes/das Brandschutzkonzept ( 45 Abs. 2 Nr.21 HBO) ist eine zielorientierte Gesamtbewertung des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes. Das Brandschutzkonzept ist in der Regel bei Sonderbauten ( 2 Abs. 8 HBO) erforderlich. Die Nr. 7.2 bis 7.4 können in besonderen Fällen auch bei anderen Vorhaben, soweit erforderlich und möglich, zu Grunde gelegt werden. Aufstellung durch : - Qualifizierte Person gemäß 45 HBO (HE-HBO) Prüfung durch: - Bauaufsicht und Brandschutzdienststelle 27

28 Brandschutzkonzept (Anlage 2, Abschnitt 7 Bauvorlagenerlass) 7.2 Das Brandschutzkonzept muss auf den Einzelfall und die Nutzung abgestimmt sein Die angewandten Nachweisverfahren, Brandszenarien, Parameter etc. sind detailliert darzulegen Bei beabsichtigten Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Vorschriften ist eine Risikobetrachtung durchzuführen Sofern abweichend von Nr. 7.4 Buchstabe r) ausgleichende Maßnahmen nicht für erforderlich gehalten werden, ist dies zu begründen und gegebenenfalls nachzuweisen Sind auf Grund des Nachweises/des Brandschutzkonzeptes im Einzelfall Konsequenzen für den abwehrenden Brandschutz zu ziehen, sind diese darzustellen 28

29 Brandschutzkonzept (Anlage 2, Abschnitt 7 Bauvorlagenerlass) 7.3 Aus dem Katalog unter 7.4 muss das Brandschutzkonzept nur die Angaben enthalten, die für seine Beurteilung erforderlich sind. Über den Katalog hinausgehende Angaben können im Einzelfall verlangt werden. 7.4 Der Nachweis des vorbeugenden Brandschutzes/ das Brandschutzkonzept muss die Angaben enthalten, die für die sicherheitstechnische Gesamtbewertung des - vorbeugenden baulichen, - vorbeugenden anlagentechnischen, - betrieblichen-organisatorischen und - des abwehrenden Brandschutzes erforderlich sind. Dazu gehören die allgemeinen Brandschutzanforderungen des Bauordnungsrechtes und insbesondere nachfolgende Nachweise oder Angaben, ggf. mit Darstellung der Lage, Anordnung und Bemessung: 29

30 Das Brandschutzkonzept muss insbesondere folgende Angaben enthalten: a) Bewegungsflächen für die Feuerwehr b) Löschwasserversorgung c) Löschwasser Rückhalteanlagen d) System der Abschottung in Brandabschnitten e) Kennzeichnung der Rettungswege, Sicherheitsbeleuchtung f) Nachweis über die Nutzbarkeit der Rettungswege g) Die höchstzulässige Zahl der Nutzer der baulichen Anlage h) Lage und Anordnung haustechnischer Anlagen i) Lüftungsanlagen j) Rauch- und Wärmeabzugsanlagen k) Alarmierungseinrichtungen (ELA) 30

31 Das Brandschutzkonzept muss insbesondere folgende Angaben enthalten: l) Feuerlöschanlagen, Feuerlöschgeräte, Wandhydranten m) Sicherheitsstromversorgung, Ersatzstromversorgungsanlagen n) Aufzugsanlagen mit Evakuierungsschaltung o) Brandmeldeanlagen p) Feuerwehrpläne q) Betriebliche Maßnahmen zur Brandverhütung und Brandbekämpfung r) Angaben, welche Anforderungen der BO nicht entsprochen wird und welche ausgleichenden Maßnahmen vorgesehen werden s) Rechenverfahren nach Methoden des Brandschutz-Ingenieurwesens t) Benennung der für den Brandschutz verantwortlichen Person (z. B. Bauleiter, Fachbauleiter oder Brandschutzbeauftragter) 31

32 Was im Brandschutzkonzept nach hessischem Bauvorlagenerlass noch fehlt Angaben/Anforderungen über... Mobilitätseingeschränkte Personen (vgl. HBO) Blitzschutz (vgl. HBO) Wartung/Prüfung von brandschutzrelevanten Anlagen (TPrüfVO) Notwendigkeit von Brandschutzplänen Notwendigkeit der Fortschreibung/Dokumentation bei Änderungen Notwendigkeit der Bauüberwachung/Konformitätserklärung ggf. Nachweise über Leitsysteme im Brandfall, voraussichtliches Verhalten von Nutzern, Sicherung der Freihaltung der Rettungswege (HE-HBO ) 32

33 Hinweis zur übersichtlichen Gestaltung von Brandschutzkonzepten Allgemeine Angaben - Angaben zum Bauvorhaben - Aufgabenstellung (z. B. Abgrenzung zu nicht betrachteten Gebäudeteilen) - Beschreibung des Bauvorhabens Lage und örtliche Situation Gebäudeabmessungen und form / Bauweise Nutzung des Gebäudes Anzahl der geplanten / zulässigen Nutzer - Benennung der zugrunde gelegten Vorschriften / Literatur - Bauordnungsrechtliche Einstufung 33

34 Hinweis zur übersichtlichen Gestaltung von Brandschutzkonzepten Brandschutztechnische Angaben - Baulicher Brandschutz Besonderheiten zur Nutzung Bemessung der Rettungswege - Anlagentechnischer Brandschutz - Betrieblich/organisatorischer Brandschutz - Abwehrender Brandschutz - Abweichungen/Kompensationen 34

35 Hinweis zur übersichtlichen Gestaltung von Brandschutzkonzepten Zusammenfassende Angaben - Zusammenfassende Darstellung des vorbeugenden Brandschutzes - Bewertung des Brandschutzkonzepterstellers - Unterschrift(en) - Anlagen (Pläne) - Rechtsgrundlagen 35

36 fbb Fachbereich Bauingenieurwesen Prof. Dr.-Ing. Jürgen Spittank Holzbau Brandschutz Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Prof. Dr.- Ing. Ulrich Dietmann 36

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