Brandschutznachweis nach 66(2) LBauO M-V vom zul.geänd i.v.m. 11 BauVorlVO M-V vom
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- Hinrich Frei
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1 Blatt 1 von 14 Brandschutznachweis nach 66(2) LBauO M-V vom zul.geänd i.v.m. 11 BauVorlVO M-V vom zum Bauantrag / Antrag auf Vorbescheid mit AZ: vom (Datum des Antrages) Anmerkung: - Dieses Formular ist NICHT für den Brandschutznachweis bei Sonderbauten gemäß 2 (4) LBauO M-V sowie bei Mittel- und Großgaragen anwendbar! - Bei Standardbauten der Gebäudeklasse 1 bis 3 kann dieses Formular als Ergänzung zu den Bauvorlagen verwendet werden. - Bei Standardbauten der Gebäudeklasse 4 und 5 kann dieses Formular für den en Brandschutznachweis verwendet werden. - Bei mehreren Gebäuden ist für jedes Gebäude ein Brandschutznachweis. - Bestandteil des Brandschutznachweises ist die Visualisierung / Darstellung (Brandwände, Feuerwiderstände von raumabschließenden n, Klassifizierung von Öffnungsabschlüssen, Verlauf der 1. und 2. Rettungswege, Notausgänge, Flächen für die Feuerwehr, Löschwasserentnahmestellen) in den Bauzeichnungen (siehe Brandschutzpläne). 1 Bauherr / Vertreter / Bauherren-Gemeinschaft Ersteller des Brandschutznachweises Name, Vorname genaue Anschrift Telefon 2 Grundstück genaue Anschrift Name, Vorname genaue Anschrift Telefon Der Nachweisersteller hat die en Kenntnisse des Brandschutzes gemäß 66 (2) LBauO M-V durch Eintragung in die Liste der Architektenkammer bzw. Ingenieurkammer M-V nachgewiesen 1. der Eintragung: Gemarkung(en) Flur(en) Flurstück(e) 3 Genaue Bezeichnung des Vorhabens (vollzählige Aufzählung der beantragten Vorhaben einschl. ihrer en Nutzung) 1 Eintragungen anderer Länder gelten auch in Mecklenburg-Vorpommern
2 Blatt 2 von 14 4 Gebäudeklasse und Nutzung ( 2 LBauO M-V) GK 1 Anzahl der NE: Größe der NE: GK 2 Anzahl der NE: Größe der NE: GK 3 GK 4 Anzahl der NE: Größte NE: GK 5 Gebäudeklasse: Gebäudenutzung: Wohngebäude Gebäude mit NE zur Pflege oder Betreuung von Personen einzeln für mehr als acht Personen Personen mit Intensivpflege gemeinsamer Rettungsweg, der insgesamt für mehr als zwölf Personen bestimmt ist Kommentar Bürogebäude Gaststätte Anzahl der Gastplätze: Praxisgebäude Beherbergungsstätte Anzahl der Betten: Verkaufsstätte Verkaufsfläche: Versammlungsstätte Anzahl der Besucher: Produktionsstätte Garage Nutzfläche: Lager Landwirtschaftliches Betriebsgebäude sonstige Nutzung:
3 5 Vorbeugender Brandschutz 5.1 Baulicher Brandschutz Blatt 3 von 14 Das Brandverhalten von Baustoffen (nichtbrennbar, schwerentflammbar und normalentflammbar) und die Bauteilanforderungen an ihre Feuerwiderstandsfähigkeit (feuerbeständig, hochfeuerhemmend und feuerhemmend) haben den allgemeinen Anforderungen nach 26 LBauO M-V zu entsprechen. Die Feuerwiderstandsfähigkeit bezieht sich bei tragenden und aussteifenden n auf deren Standsicherheit im Brandfall, bei raumabschließenden n auf deren Widerstand gegen die Brandausbreitung Bebauung des Grundstücks/ Abstände ( 30 (2), 32 (2, 3) LBauO M-V) Abstände des Gebäudes ( 30 (2) LBauO M-V) mit harter Bedachung 01a 02a 03a 04a 5 Abstand zu - Grundstücksgrenzen - vorhandener bzw. bauordnungsrechtlich zulässiger Bebauung Nord Ost Süd West Nebenanlagen i.s.v. 6 (8) i.v. 30 (2) LBauO M-V i.v. 11 (3) GarVO M-V gesetzlich - 2,50 m - 5,00 m - 2,50 m - 5,00 m - 2,50 m - 5,00 m - 2,50 m - 5,00 m geplant/vorhanden Abstände der Dächer ( 32 (2, 3) LBauO M-V) ohne harte Bedachung 01b 02b 03b 04b Abstand zu - Grundstücksgrenzen - vorhandener bzw. bauordnungsrechtlich zulässiger Bebauung gesetzlich geplant/vorhanden Brandabschnitte, Brandwände, Gebäudeabschlusswände ( 30 LBauO M-V) Ausdehnung Brandabschnitt gesetzlich m x 40 m m x 40 m m x 40 m m x 40 m geplant/vorhanden
4 Blatt 4 von Widerstand gegen Brandausbreitung Gebäudeabschlusswände vorhanden 11 innere Brandwände 12 Wände anstelle von Brandwänden 13 oberer Abschluss 14 äußere Öffnungen nicht zulässig 15 innere Öffnungen Gegenstand gesetzlich geplant/vorhanden 16 geschossweiser Versatz 17 innere Ecken 18 Doppel- und hinterlüftete Fassaden bei Brandwand Tragende Wände, Stützen ( 27, 32 (6) LBauO M-V) 19 Standsicherheit im Brandfall tragende und aussteifende Wände, Stützen 20 in Kellergeschossen im Dachraum, wenn darüber Aufenthaltsräume möglich sind bzw. bei traufseitig aander gebauten Gebäuden Balkone, die als offene Gänge dem Verlauf notwendiger Flure dienen vorhanden
5 Blatt 5 von Außenwände ( 28 LBauO M-V) Widerstand gegen Brandausbreitung vorhanden 23 nichttragende Außenwände sowie nichttragende Teile tragender Außenwänden 24 Oberflächen von Außenwänden, Außenwandbekleidungen einschl. Dämmstoffen und Unterkonstruktionen 25 Gegenstand gesetzlich geplant/vorhanden geschossübergreifende Hohl- oder Lufträume Trennwände ( 29 LBauO M-V) Widerstand gegen Brandausbreitung Trennwände bis an die Rohdecke bis unter die Dachhaut Trennwände in obersten Geschossen 28 Öffnungen Decken ( 31 LBauO M-V) Widerstand gegen Brandausbreitung 29 Decke über Kellergeschoss 30 Decke über Decke im Dachraum, wenn darüber Aufenthaltsräume möglich sind offene Gänge, die dem Verlauf notwendiger Flure dienen Öffnungen in Decken z.b. in Maisonette-Whg. vorhanden vorhanden
6 Blatt 6 von Dächer ( 32 LBauO M-V) geplanter/vorhandener Dachaufbau gesetzlich in Einklang mit Punkt Abstände 34 mit harter Bedachung ohne harte Bedachung Abstand von. zu Brandwänden und Wänden anstelle von Brandwänden gesetzlich geplant/vorhanden Dachflächenfenster, Oberlichte, Lichtkuppeln und Öffnungen Solaranlagen, Dachgauben und ähnlichen Dachaufbauten aus brennbaren Baustoffen Dächer von traufseitig aander gebauten Gebäuden, Dächer von Anbauten, die an Außenwände mit Öffnungen oder ohne Feuerwiderstandsfähigkeit anschließen ( 32 (3, 6, 7) LBauO M-V) Standsicherheit im Brandfall Widerstand gegen Brandausbreitung von innen nach außen Dächer von traufseitig aander gebauten Gebäuden einschl. der sie tragenden und aussteifenden Abstände von Öffnungen in Dachflächen nach 37 zu Brandwänden und Wänden anstelle von Brandwänden Dächer von Anbauten einschl. der sie tragenden und aussteifenden im 5m-Streifen vor diesen Außenwänden Öffnungen in Dachflächen nach 39 Eingangsüberdachungen Vordächer vorhanden
7 Blatt 7 von Erster und Zweiter Rettungsweg ( 33, 35 (2), 37 (5) LBauO M-V) 42a 42b 43 44a 44b 45 46a 46b 47 48a 48b a b c d Gegenstand gesetzlich geplant/vorhanden 1. Rettungsweg im KG zu Rettungsweglänge 2. Rettungsweg bei - Aufenthaltsräumen im KG - übereinanderliegenden KG 1. Rettungsweg im EG zu Rettungsweglänge 2. Rettungsweg im EG zu 1. Rettungsweg im Rettungsweglänge 2. Rettungsweg im 1. Rettungsweg im Rettungsweglänge 2. Rettungsweg im zu zu zu zu 35 m Luftlinie, nicht durch gemessen 35 m Luftlinie, nicht durch gemessen 35 m Luftlinie, nicht durch gemessen 35 m Luftlinie, nicht durch gemessen Gegenstand gesetzlich geplant/vorhanden Nachweis der en Rettungsgeräte der Feuerwehr Fenster/ Dachfenster, die als Rettungswege dienen i.v. mit Rettungsgeräten der Feuerwehr lichte Breite 0,9 m lichte Höhe 1,2 m Brüstungshöhe 1,2 m Traufabstand 1,0 m
8 Blatt 8 von Notwendige Treppen ( 34 LBauO M-V) 52 Standsicherheit im Brandfall tragende Teile notwendiger Treppen vorhanden 53 Außentreppen 54 Gegenstand gesetzlich geplant/vorhanden Verbindung der Geschosse in einem Zuge Verbindung zum benutzbaren Dachraum nutzbare Treppenbreite i.v. mit DIN Notwendige Treppenräume, Ausgänge ( 35 LBauO M-V) Standsicherheit im Brandfall Widerstand gegen Brandausbreitung 57 Wände 58 Außenwände 59 oberer Abschluss Öffnungen zu notwendigen Fluren Öffnungen zu KG, nicht ausgebauten DG, Werkstätten, Läden Öffnungen zu sonstigen Räumen und NE Be- und Verkleidungen, Unterdecken, Dämmstoffe, Einbauten 64 Bodenbeläge vorhanden
9 Blatt 9 von a b c 66 a b c d Gegenstand gesetzlich geplant/vorhanden TR mit Fenstern - Fensteröffnungen - Rauchableitungsöffnung - Beleuchtung TR ohne Fenster H 13 m H > 13 m - Rauchableitungsöffnung - besondere Vorkehrungen - Beleuchtung - Sicherheitsbeleuchtung 67 Ausgang in Freie Notwendige Flure, offene Gänge ( 36 LBauO M-V) innerhalb des Gebäudes: Wände im KG bis an die Rohdecke bis an die Unterdecke Wände im bis an die Rohdecke bis an die Unterdecke Unterdecken i.v. mit LAR M-V(s. Pkt. 5.2) 71 Öffnungen offene Gänge mit nur einer Fluchtrichtung (z.b. Laubengänge): 72 Wände und Brüstungen 73 Öffnungen Brüstungshöhen vorhanden Gegenstand gesetzlich geplant/vorhanden 74 Rauchabschnitte 75 Widerstand gegen Brandausbreitung Stichflure zu Sicherheitstreppenräumen 76 nutzbare Flurbreite 30 m, nichtabschließbare Rauchschutzabschlüsse 15 m 77 Stufen 3 Stufen ausreichend für größten zu erwartenden Verkehr
10 Blatt 10 von Aufzüge ( 39 LBauO M-V) Standsicherheit im Brandfall Widerstand gegen Brandausbreitung von innen nach außen Fahrschachtwände bei Aufzügen außerhalb notwendiger Treppenräume Fahrschachttüren bei Aufzügen nach 78 Aufzüge innerhalb notwendiger Treppenräume vorhanden 81 Gegenstand gesetzlich geplant/vorhanden Rauchableitung i.v. mit Brandfallsteuerung 2,5 % der Fahrschachtgrundfläche, 0,1 m² Räume mit Explosions- und erhöhter Brandgefahr einschließlich Feuerungsanlagen, Abfallräume und Räume mit besonderen Brandschutzanforderungen wie Lager-, Abstell-, Putzmittel-, und Technikräume u.ä. ( 29 (2), 31 (2), 36 (4), 42, 45 LBauO M-V; FeuVO; EltVO etc.) Widerstand gegen Brandausbreitung 83 Wände und Decken 84 Öffnungen vorhanden
11 Blatt 11 von Anlagentechnischer Brandschutz Leitungsanlagen, Installationsschächte und -kanäle ( 40 LBauO M-V) i.v. mit Leitungsanlagenrichtlinie (LAR M-V) Lüftungsanlagen ( 41 LBauO M-V) i.v. mit Richtlinie über die brandschutztechnischen Anforderungen an Lüftungsanlagen (LüAR M-V) Blitz- und Überspannungsschutzanlagen ( 46 LBauO M-V) i.v. mit EN (DIN) / VDE Sicherheits- und Notbeleuchtung i.v. mit DIN VDE / DIN EN Kennzeichnung der Rettungswege Rauchwarnmelder ( 48 (4) LBauO M-V) i.v. mit DIN / DIN / VdS 2848 Alarmierungseinrichtungen i.v. mit DIN / VDE 0833 Brandmeldeanlage i.v. mit DIN / VDE 0833 Feuerlöschanlage Anlagen und Geräte zur Brandbekämpfung Rauchableitung nach 37 (4), 47 (2) LBauO M-V Art der Kennzeichnung: langnachleuchtende Piktogramme (DIN EN ISO 7010 / ASR A 1.3) notstromversorgte Einzelleuchten (DIN VDE ) Einzelbatterieleuchten Anschluss an zentrale Notstromversorgung überwachte Räume: Art der en Alarmierung: Art der en Brandmeldeanlage: nicht automatische Melder Aufschaltung zur: automatische Melder Art der en Feuerlöschanlage: Wandhydranten (DIN / DIN 14463) Steigleitungen (DIN / DIN 14463) Handfeuerlöscher (DIN EN 3 / ASR A 2.2) sonstige: in KG ohne Fenster in Aufenthaltsräumen
12 Blatt 12 von Organisatorischer (betrieblicher) Brandschutz Brandschutzordnung i.v. mit DIN Flucht- und Rettungspläne i.v. mit DIN ISO Feuerwehrpläne i.v. mit DIN Abwehrender Brandschutz Zugänge und Zufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen auf dem Grundstück ( 5 LBauO M-V) i.v. mit der Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr und im Lageplan dargestellt Löschwasserversorgung i.v. mit DVGW W 405 Baugebietsausweisung: (WS/ WR/ WA/ WB/ MI/ MD/ MK/ GE/ GI/ SO) Löschwasserbedarf: Löschwasserbereitstellung aus öffentlicher Trinkwasserversorgung: Löschwasserbereitstellung durch andere Maßnahmen: m 3 /h über 2 h m 3 /h mit Kennzeichnung der Entnahmestellen im Lageplan Löschwasserrückhaltung i.v. mit LöRüRL Grenzwerte: WGK 1 100t WGK 2 10t WGK 3 1t
13 Blatt 13 von 14 7 Abweichungstatbestände ( 3 (3), 67 LBauO M-V) 7.1 Abweichungen von Technischen Baubestimmungen ( 3 (3) LBauO M-V) zu Art der Abweichung von Technischen Baubestimmungen (z.b. von der IndBauRL, Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr, LAR M-V, LüAR M-V u.a.) Begründung Nachweis der Erfüllung der allg. Anforderungen nach 3 (1) BauO M-V mit einer anderen Lösung siehe gesonderte Anlage Unter Voraussetzung des Nachweises der Gleichwertigkeit der abweichenden technischen Lösung sind Abweichungen nach 3 (3) LBauO M-V zulässig. Bezüglich der Begründung und der Nachweisführung ist die Einschaltung eines Brandschutz-Fachplaner/ -Sachverständigen zu empfehlen. 7.2 Genehmigungspflichtige Abweichungen ( 67 (1) LBauO M-V) zu Art der Abweichung von den Vorschriften der LBauO M-V und mit geltender Verordnungen (z.b. GarVO M-V) Begründung Ersatz-/Kompensationsmaßnahmen siehe gesonderte Anlage Genehmigungspflichtige Abweichungen sind gesondert schriftlich bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde zu beantragen! Bezüglich der Begründung und der Ersatz-/Kompensationsmaßnahmen ist die Einschaltung eines Brandschutz-Fachplaner/-Sachverständigen zu empfehlen.
14 Blatt 14 von 14 8 Umsetzung des Brandschutznachweises ( 81 (2) LBauO M-V) Bei Gebäuden der Gebäudeklasse 4, ausgenommen Sonderbauten sowie Mittel- und Großgaragen im Sinne der Verordnung nach 85 Abs. 1 3, ist die mit dem Brandschutznachweis übereinstimmende Bauausführung vom Nachweisersteller oder einem anderen Nachweisberechtigten im Sinne des 66 Abs. 2 Satz 3 zu bestätigen. Mit der Überwachung und der Bestätigung der übereinstimmenden Ausführung ist beauftragt, der Ersteller des Brandschutznachweises: Ja Nein Die Überwachung und Bestätigung erfolgt durch: Name, der Eintragung Ort, Datum Stempel / Unterschrift Ersteller des Brandschutznachweises Ort, Datum Unterschrift Bauherr / Bauherrenvertretung Anlage: Ort, Datum Stempel / Unterschrift Entwurfsverfasser - Visualisierung zum Brandschutznachweis (Brandschutzpläne)
Bauherrin/Bauherr (Name, Anschrift)
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