22.09.2015 Fachkräftegewinnung in der Altenpflege Unterstützungsmöglichkeiten durch die Agentur für Arbeit BildrahmenBild einfügen: Menüreiter: Bild/Logo einfügen > Bild für Titelfolie auswählen Logo für die Besonderen Dienststellen und RDn: Menüreiter: Bild/Logo einfügen > Logoauswahl
Hintergrund Eine Berufsausbildung hat zentrale Bedeutung für die beruflichen Chancen von Beschäftigten. Arbeitgeber werden immer stärker mit Fachkräftemangel konfrontiert. Vor diesem Hintergrund fördert die Bundesagentur für Arbeit das Nachholen von Berufsabschlüssen auf besondere Weise. Die Förderung von Beschäftigten erfolgt aus dem Programm Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen (WeGebAU) Seite 2
Förderüberblick im Bereich der Altenpflegeausbildung 1. Lohnzahlung: Während der gesamten Ausbildungszeit wird das Entgelt aus der Vorbeschäftigung weitergezahlt. Somit können Arbeitnehmer die Ausbildung mit der vollen Lohnzahlung statt der Ausbildungsvergütung, die normalerweise nicht für den Lebensunterhalt ausreicht, absolvieren. Die BA gewährt Arbeitgebern dazu einen Arbeitsentgeltzuschuss. Dazu kommen noch die Ausgleichszahlungen aus der Ausbildungsumlage. In der Regel verbleiben hier KEINE Restkosten. 2. Weiterbildungskosten Zusätzlich werden an den Umschüler Weiterbildungskosten gezahlt ( Schulgeld incl. Bücher; zusätzlich Fahrkosten und zusätzliche Kinderbetreuungskosten) Seite 3
förderbare Bildungsziele einjährige Umschulung zum Altenpflegehelfer/zur Altenpflegehelferin dreijährige Umschulung Altenpfleger/in verkürzte Altenpflegeausbildung z.b. für examinierte Altenpflegehelfer (2 Jahre) Seite 4
Bildungsziel Altenpflegehelfer/in Zugangsvoraussetzungen Zugangsvoraussetzungen für die Förderung nach WeGebAU keinen Berufsabschluss oder mit Berufsabschluss, aber anschließend mindestens 4 Jahre Tätigkeit auf Helferniveau und mindestens drei Monate Tätigkeit oder Praktikum in einer Einrichtung der Altenhilfe oder FSJ, Zivildienst oder Grundwehrdienst mit abgeschlossener Sanitätsprüfung oder eine einjährige, der Altenpflegehilfe förderliche Vorbildung und einen Hauptschulabschluss haben (Hinweis: Bei höherem Schulabschluss muss die Qualifizierung zum Altenpfleger erfolgen) Seite 5
Bildungsziel Altenpfleger/in (3-jährig) Zugangsvoraussetzungen Zugangsvoraussetzungen für die Förderung nach WeGebAU kein Berufsabschluss oder zwar Berufsabschluss vorhanden, aber danach mindestens 4 Jahre auf Helferniveau gearbeitet und mindestens Mittlerer Schulabschluss Seite 6
Bildungsziel Altenpfleger/in Verkürzung der Ausbildung bei Vorausbildung: 1. Verkürzung bis zu einem Jahr : abgeschlossene Ausbildung als Altenpflegehelfer/in, Krankenpflegehelfer/in, Heilerziehungspflegehelfer/in, Heilerziehungshelfer/in Die Verkürzung muss erfolgen, wenn die Tätigkeit in einer Pflegeeinrichtung gemäß 71 SGB XI, einschließlich der Ausbildung in einem Umfang erfolgte, der einer Vollzeitbeschäftigung von mindestens 2 Jahren entspricht. 2. Verkürzung bis zu 2 Jahren: abgeschlossene Ausbildung als Krankenschwester/-Pfleger, Kinderkrankenschwester/-Pfleger, Heilerziehungspfleger/-in 3. Verkürzung bis zu 2 Jahren: ( Schulabschluss entscheidend) andere abgeschlossene Berufsausbildung (fachlich gleichwertig mit der Altenpflege, d.h. weitere einschlägige Berufsausbildungen mit hohem Anteil an sozialpflegerischen, medizinischen bzw. sozialpädagogischen Elementen) Seite 7
Bildungsziel Altenpfleger/in Verkürzung der Ausbildung bei Berufserfahrung: Verkürzung um 1 Jahr: keine anrechenbare Vorausbildung, aber praktische Vorerfahrung: wenn die Tätigkeit im Bereich der Pflege oder Betreuung wahrgenommen wurde und dabei die Tätigkeit in einer Pflegeeinrichtung gemäß 71 SGB XI ausgeübt wurde ( also in einer ambulanten bzw. stationären Pflegeeinrichtung) und dies einem Umfang einer Vollzeitbeschäftigung von mindestens 2 Jahren entspricht. In diesen Fällen muss die Eignung durch den berufspsychologischen Dienst der Agentur für Arbeit festgestellt werden. Seite 8
Bildungsziel Altenpfleger/in Verkürzung: Antragstellung WICHTIG: Ein Antrag auf Verkürzung muss vom Landesamt für Soziales Zentralstelle für Gesundheitsberufe Hochstraße 67, 66115 Saarbrücken genehmigt werden. Bewerber, die wegen Berufserfahrung verkürzen wollen, müssen neben dem Test bei der Arbeitsagentur auch ein Kompetenzfeststellungsverfahren bei einer Altenpflegeschule durchlaufen. Seite 9
Arbeitgeberförderung 1. Arbeitsentgeltzuschuss: Basis der Förderung ist der bisher gezahlte Bruttolohn. Darauf erfolgt ein Aufschlag von 20% für die Sozialversicherungsanteile des Arbeitgebers. 50% dieses Gesamtbetrags werden als Arbeitsentgeltzuschuss für die Dauer der Ausbildung gezahlt. 2. ZSA zuständige Stelle Ausbildungsumlage Die Altenpflegeausbildungsumlage erstattet bei Umschülern die tatsächlichen Restkosten nach Abzug der AEZ-Förderung, maximal bis zu 14.133,-- Euro im 1. Jahr 16.190,-- Euro im 2. Jahr 18.374,-- Euro im 3. Jahr. 3. Besonderheit bei vorheriger Teilzeitbeschäftigung Da die Ausbildung in Vollzeit stattfindet, wird auch das Arbeitsentgelt angepasst. Das heißt: Der Arbeitsvertrag wird auf Vollzeit geändert und das Arbeitsentgelt entsprechend gezahlt. Seite 10
Förderung des Umschülers Lehrgangsgebühren; Schulgeld Bei Umschülern fallen bei den Altenpflegeschulen Lehrgangsgebühren an. Diese werden von der Agentur für Arbeit direkt an die Schulen überwiesen. Sie beinhalten auch die Kosten für die Bücher (werden von der Schule zur Verfügung gestellt). Fahrkosten Die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel bzw 0,20 pro km bei PKW-Nutzung sind erstattungsfähig. Kinderbetreuungskosten Kindergartenkosten, Kosten einer Tagesmutter usw können bis zu 130 pro Monat pro Kind übernommen werden. ACHTUNG Besonderheit Fahrkosten und Kinderbetreuungskosten können nur gezahlt werden, insoweit sie zusätzlich durch die Ausbildung entstehen. Es werden z.b. Fahrkosten für den Weg zur Arbeit, die bisher schon angefallen sind, nicht übernommen. Seite 11
Was ist im Arbeits- bzw. Ausbildungsvertrag zu beachten? Arbeitsvertrag Der vor der Umschulung gültige Arbeitsvertrag gilt weiter (ggf Aufstockung von Teilzeit auf Vollzeit). Bei befristeten Verträgen muss der Arbeitsvertrag mindestens so lange gehen, wie die geplante Ausbildungsdauer ist. Ausbildungsvertrag Es wird zusätzlich ein Ausbildungsvertrag geschlossen. Dort wird keine Ausbildungsvergütung eingetragen, sondern auf den laufenden Arbeitsvertrag verwiesen. Seite 12
Sie haben noch Fragen? Dann wenden Sie sich direkt an Ihren Betriebsbetreuer beim Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Saarland oder nehmen Kontakt über die zentrale Rufnummer: 0800 4555520 auf. Seite 13