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V E R H A N D L U N G S S C H R I F T. über die S I T Z U N G des G E M E I N D E R A T E S. Ende: 20,25 Uhr am durch Kurrende

Transkript:

Marktgemeinde Kirchberg am Wagram Lfd.Nr. 5/2016 VERHANDLUNGSSCHRIFT über die Sitzung des Gemeinderates am 19. Dezember 2016 in Kirchberg am Wagram, Marktplatz 5, Sitzungssaal. Die Einladung erfolgte am 13. Dezember 2016 durch Kurrende. Beginn: 19.00 Uhr Ende: 20.55 Uhr Anwesend waren: Bürgermeister Ing. Wolfgang Benedikt Vbgm. Erwin Mantler Gf.GR Mag. Markus Ecker Gf.GR Karl Groll Gf.GR Franz Aigner Gf.GR Ing. Herbert Würz Gf.GR Christian Dreschkai GR Norbert Markl GR Josef Renner GR Nikolai Breitschopf GR Richard Passecker GR Michael Schob GR Christine Artner GR Sabine Reiser GR Maria Schneider GR Franz Preisinger GR Ing. Gerhard Ehn GR Martin Unbekannt GR DI (FH) Günther Möseneder GR Markus Hofbauer Anwesend waren außerdem: AL Herbert Eder, Ing. Alfred Haubner Entschuldigt abwesend waren: Gf.GR Mag. (FH) Dieter Fritz, GR Anton Karner, GR Alexandra Brandl, Nicht entschuldigt abwesend waren: - Vorsitzender: Bürgermeister Ing. Wolfgang Benedikt Die Sitzung war öffentlich. Die Sitzung war beschlussfähig.

Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Gemeinderäte, eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Entschuldigt abwesend sind die Gemeinderäte Mag. (FH) Dieter Fritz, Anton Karner und Alexandra Brandl. 1. Genehmigung der Sitzungsprotokolle vom 24. November 2016 Jeder Fraktion ist eine Abschrift der Sitzungsprotokolle vom 24. November 2016 zugegangen. Antrag des Bürgermeisters: der Gemeinderat möge die Sitzungsprotokolle vom 24. November 2016 genehmigen. 2. Kenntnisnahme des Prüfberichtes vom 14. Dezember 2016 Am 14.12.2016 fand eine angekündigte Gebarungsprüfung statt. GR DI (FH) Günther Möseneder legt diesen Bericht vor. 3. Voranschlag 2017 GGR Mag. Markus Ecker erläutert diesen Tagesordnungspunkt. Öffentliche Auflage (ortsübliche Kundmachung an der Anschlagtafel) des Voranschlages 2017 am Gemeindeamt: 05.12.2016 bis 19.12.2016. Erinnerungen wurden keine eingebracht. Der Voranschlag wurde auch im Finanz- und Wirtschaftsausschuss diskutiert. GGR Mag. Markus Ecker hält fest, dass allfällige Überschüsse aus 2016 als Rücklage verbucht werden. Der vorliegende Voranschlagsentwurf für das Jahr 2017 sieht vor im 1. Ordentlichen Haushalt an Einnahmen und Ausgaben 6.543.400,00 2. Außerordentlichen Haushalt an Einnahmen und Ausgaben 1.938.000,00 ergibt einen Gesamtvoranschlag für 2017 8.481.400,00 Antrag von GGR Mag. Markus Ecker: der Gemeinderat möge den Voranschlag für das Jahr 2017 einschließlich des Dienstpostenplanes und des mittelfristigen Finanzplanes beschließen. Abstimmungsergebnis: 18 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen (FPÖ) 4. Erlassung einer Verordnung über die Zuordnung der Funktionsdienstposten Der Bürgermeister informiert den Gemeinderat über eine beabsichtigte Änderung der Verordnung über die Zuordnung der Funktionsdienstposten.

Antrag des Bürgermeisters, der Gemeinderat möge eine Verordnung über die Zuordnung der Funktionsdienstposten wie folgt erlassen: Verordnung über die Zuordnung der Funktionsdienstposten des Allgemeinen Schemas. Gemäß 2 Abs. 4 der NÖ Gemeindebeamtendienstordnung 1976 (GBDO), LGBl. 2400 und 11 Abs. 1 des NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 1976 (GVBG), LGBl. 2420, werden die Funktionsdienstposten folgenden Funktionsgruppen zugeordnet: 1. Dienstposten des leitenden Gemeindebediensteten Funktionsgruppe 8 2. Dienstposten des Bauamtsleiters Funktionsgruppe 8 3. Dienstposten des Buchhaltungsleiters Funktionsgruppe 7 4. Dienstposten des Hallenwartes Funktionsgruppe 5 Die Verordnung tritt am 01. Jänner 2017 in Kraft. Mit gleicher Wirkung tritt die Verordnung vom 27. September 2016 außer Kraft. 5. Beitragsregelung für die Nachmittagsbetreuung in den Kindergärten Das NÖ Kindergartengesetz 2006 wurde am 7. Juli 2016 durch den NÖ Landtag geändert. Nach der neuen Regelung muss der Kindergartenerhalter für die Betreuungszeit vor 07:00 Uhr und nach 13:00 Uhr einen Mindestbeitrag von 50,- inkl. USt. pro Monat einheben. Die bisherige Staffelung nach Betreuungsstunden kann beibehalten werden. Der Bürgermeister bringt dem Gemeinderat einen Entwurf über die Beitragsregelung zur Kenntnis. Antrag des Bürgermeisters, der Gemeinderat möge für die Nachmittagsbetreuung in den Kindergärten Kirchberg am Wagram und Altenwörth folgenden Beschluss fassen: Richtlinien der Beitragsregelung für die Betreuungszeit vor 07.00 Uhr und nach 13.00 Uhr gültig ab 1.1.2017 (1) Der Begriff Nachmittagsbetreuung beinhaltet die Betreuungszeit vor 7.00 Uhr und nach 13.00 Uhr. Der Beitrag für die Nachmittagsbetreuung in den öffentlichen Kindergärten Kirchberg am Wagram und Altenwörth ist nach der von den Eltern (Erziehungsberechtigten) vor Beginn des Kindergartenjahres oder später bekannt gegebenen zeitlichen Inanspruchnahme durch das Kind einzuheben:

Anwesenheit des Kindes pro Monat bis 20 Stunden Betreuungszeit/Monat 50,- (inkl. Ust.) bis 40 Stunden Betreuungszeit/Monat 70,- (inkl. Ust.) bis 60 Stunden Betreuungszeit/Monat 90,- (inkl. Ust.) mehr als 60 Stunden Betreuungszeit/Monat 100,- (inkl. Ust.) Bei diesen Beiträgen ist die gesetzliche Umsatzsteuer eingerechnet und die Zahlung hat entsprechend der angemeldeten Zeiten zu erfolgen. Eine Unterschreitung der angemeldeten Zeiten hat keine Beitragsreduzierung zur Folge. (2) Die Beiträge erhöhen sich im Ausmaß des Index des Verbraucherpreises 2015 der Bundesanstalt Statistik Österreich, wobei Indexänderungen erst ab einer Erhöhung von mindestens 5% zu berücksichtigen sind. Im Falle einer Änderung ist der Beitragssatz auf volle Euro aufzurunden und wird mit dem der Verlautbarung durch die Statistik Austria näherliegenden folgenden 1. Juli oder 1. Jänner wirksam. Als erster Wertmesser gilt der für Dezember 2016 veröffentlichte Index. (3) Die Eltern (Erziehungsberechtigten) haben die zeitliche Inanspruchnahme für jeden einzelnen Wochentag bekannt zu geben. Zur Berechnung des monatlichen Kostenbeitrages wird der Monat mit 4 Wochen angenommen. Längere oder kürzere Monate ziehen keine Erhöhung oder Verringerung des monatlichen Kostenbeitrages nach sich. Schließtage des Kindergartens gemäß 22 Abs. 5 NÖ Kindergartengesetz 2006 (z.b. Dienstag nach Ostern und Pfingsten) führen zu keiner Änderung der bekannt gegebenen zeitlichen Inanspruchnahme sowie des zu leistenden Kostenbeitrages. (4) Änderungen der angegebenen zeitlichen Inanspruchnahme sind zu Beginn des Kindergartenjahres, mit 1. Dezember, 1. März und zu Beginn der Kindergartenferien (gleich dem Beginn der Sommerschulferien) zulässig. Bei längerer Nichteinhaltung der bekannt gegebenen zeitlichen Inanspruchnahme (z. B. länger andauernde Krankheit oder längere Überschreitung der bekannt gegebenen zeitlichen Inanspruchnahme) kann der Kindergartenerhalter auch außerhalb der vorgenannten Zeitpunkte den Kostenbeitrag an die tatsächliche zeitliche Inanspruchnahme anpassen. (5) Für die Kindergartenferien (Sommermonate Juli und August) ist der Bedarf bis spätestens 15. Februar bekannt zu geben, wobei die zeitliche Inanspruchnahme wöchentlich unterschiedlich bestimmt werden kann (Formular Land NÖ). In begründeten Fällen können Änderungen bis zum Beginn der Kindergartenferien berücksichtigt werden. Die Verrechnung der Betreuungszeiten vor 7.00 und nach 13.00 Uhr erfolgt nach den tatsächlich angemeldeten Stunden pro Ferienmonat. Verrechnet wird nach dem im Absatz (1) festgelegten Tarif. Der Beitrag wird auch bei Nichtinanspruchnahme verrechnet. (6) Kommen die Eltern (Erziehungsberechtigten) ihrer Beitragsleistung trotz Mahnschreiben nicht nach, ist die Gemeinde berechtigt, das Kind von der Nachmittagsbetreuung auszuschließen ( 19 Abs. 4 NÖ Kindergartengesetz 2006).

Härtefälle: (7) In besonders berücksichtigungswürdigen Fällen (soziale Härtefälle), die eine unerwartete finanzielle Notlage der Eltern (Erziehungsberechtigten) zur Folge haben, kann der Gemeindevorstand nach begründeter schriftlicher Antragsstellung und nach Vorlage der Familieneinkommen (Lohnzettel, Einkommensteuerbescheid, Einheitswertbescheid) sowie der finanziellen Verhältnisse (Verbindlichkeiten, Vermögensverhältnisse, Zahlungsverpflichtungen) einen Nachlass in Form einer finanziellen Unterstützung gewähren. Ein Rechtsanspruch auf eine Unterstützung besteht nicht. Abstimmungsergebnis: 18 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen (FPÖ) 6. Übereinkommen mit der ASFINAG (Grundinanspruchnahme für Datenleitung) Die ASFINAG errichtet entlang der S5 Stockerauer Schnellstraße, Knoten Stockerau bis Knoten Jettsdorf, eine CN.as-Leitung zur ASFINAG-internen Datenübertragung. Im Rahmen des Bauprojekts sind dabei vorübergehende Grundinanspruchnahmen für Grabungsarbeiten in den Kat. Gem. Winkl, Neustift im Felde und Kollersdorf erforderlich. Zusätzlich sind auch dauerhafte Grundbeanspruchungen (Servitute) vorgesehen. Für die Grundinanspruchnahmen werden auch Entschädigungen geleistet. Betroffen sind Grundstücke der Marktgemeinde Kirchberg am Wagram und der Jakob Damian schen Stiftung. Der Bürgermeister bringt dem Gemeinderat die vorliegenden Übereinkommen zur Kenntnis. Antrag des Bürgermeisters, der Gemeinderat möge die vorliegenden Übereinkommen (Marktgemeinde Kirchberg am Wagram und Jakob Damian sche Stiftung) mit der ASFINAG betreffend die Grundinanspruchnahme für die Errichtung einer Datenleitung entlang der S 5 genehmigen. 7. Gewährung von Förderungen an die Freiwilligen Feuerwehren Für die Freiwilligen Feuerwehren sollen für das Jahr 2016 finanzielle Mittel bereitgestellt werden. Antrag des Bürgermeisters, der Gemeinderat möge Subventionen an die Freiwilligen Feuerwehren wie folgt gewähren: Feuerwehr Jugendförderung Treibstoffvergütung Fahrzeugerhaltung Bekleidung Gesamt KLF, Boot TLF a RLF 2000

a 500,- 1.000,- Auto etc 4 2.000,00 10.000,00 1.000 13.000,00 3 1.500,00 1.000,00 1.289,15 1.000,00 4.789,15 Engelmannsbrunn 1 500,00 500,00 1.000,00 Kirchberg am Wagram + Feuerwache Mallon Altenwörth- Gigging Kollersdorf- Sachsendorf 2 1.000,00 1.000,00 Mitterstockstall 1 500,00 500,00 Neustift im Felde 1 500,00 1.000,00 1.500,00 Oberstockstall 1 500,00 500,00 1.000,00 Unterstockstall 1 500,00 500,00 1.000,00 Winkl 1 500,00 198,90 698,90 Gesamt 24.488,05 Das Abschnittsfeuerwehrkommando Kirchberg am Wagram hat mit Eingabe vom 25.9.2016 um Gewährung einer finanziellen Unterstützung in Höhe von 1.000,- für die Anschaffung eines neuen Dienstfahrzeuges angesucht. Das 18 Jahre alte KFZ soll ausgeschieden werden. Antrag des Bürgermeisters, der Gemeinderat möge dem Abschnittsfeuerwehrkommando Kirchberg am Wagram für die Anschaffung eines neuen KFZ eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 1.000,- gewähren.

8. Zivilschutz: Errichtung einer Sirenenanlage in Dörfl und Anschaffung von Funksirenenzusatzempfängern Zur Verbesserung der Hörbarkeit von Sirenensignalen in Dörfl soll am Standort Gemeindekanzlei eine Sirenenanlage errichtet werden. Kosten laut Anbot der Firma Hörmann vom 1.12.2016 1.921,00 exkl. MwSt. und exkl. Montage. Weiters ist eine technische Umstellung (Funk) bei einigen Sirenenstandorten vorgesehen. Erforderlich wäre die Beschaffung von 6 Funksirenenzusatzempfängern (Kirchberg, Dörfl, Altenwörth und Kollersdorf-Sachsendorf). Bei Anschaffung von bereits im bestehenden Warn- und Alarmsystem integrierten Funksirenenzusatzempfängern wird ein Kostenersatz von höchstens 990,- inkl. MwSt. gewährt und ist auch eine kostenlose Reparatur bzw. Wartung durch die Funkwerkstätte des NÖ Landesfeuerwehrverbandes sichergestellt. Zudem entfallen Kosten bei A1. Antrag des Bürgermeisters, der Gemeinderat möge beschließen, in Dörfl am Standort Gemeindekanzlei eine Sirenenanlage zu errichten und die technischen Umstellungen (Funk) bei einigen Sirenenstandorten durchführen. 9. Gewährung von Förderungen für die Ortsverschönerungen Für die Ortsverschönerungen sollen für das Jahr 2016 finanzielle Mittel bereitgestellt werden. Antrag des Bürgermeisters, der Gemeinderat möge Subventionen für die Ortsverschönerungen unter der Bedingung, dass ein Tätigkeitsbericht und der von den Kassenprüfern unterfertigte letzte Kassenbericht vorgelegt werden, wie folgt gewähren: Heimat- und Fremdenverkehrsverein Altenwörth - Gigging 730,- Ortsverschönerung Dörfl 730,- Dorferneuerungsverein Engelmannsbrunn 730,- Dorferneuerungsverein Kollersdorf - Sachsendorf 730,- Ortsverschönerung Mallon 730,- Ortsverschönerung Mitterstockstall 730,- Dorferneuerungs- und Verschönerungsverein Neustift 730,- Verschönerungsverein Oberstockstall 730,- Dorferneuerungsverein Unterstockstall 730,- Verschönerungsverein Winkl 730,-. 10. Erlassung einer Verordnung über die Erhebung einer Gebrauchsabgabe Am 29. November 2016 wurde mit LGBl. Nr. 83/2016 der NÖ Gebrauchsabgabetarif 2017 kundgemacht. Mit dieser Kundmachung wurde der Tarif über das Ausmaß der Gebrauchsabgabe an die Änderung der Verbraucherpreise angepasst.

Antrag des Bürgermeisters, der Gemeinderat möge folgende Verordnung über die Erhebung einer Gebrauchsabgabe wie folgt beschließen: Verordnung über die Erhebung einer Gebrauchsabgabe 1 Für den über den widmungsmäßigen Zweck hinausgehenden Gebrauch von öffentlichem Grund in der Gemeinde wird eine Gebrauchsabgabe nach den Bestimmungen des NÖ Gebrauchsabgabegesetzes 1973, LGBl. 3700, in der derzeit geltenden Fassung, in Verbindung mit dem NÖ Gebrauchsabgabetarif 2017, LGBl. Nr. 83/2016, wie folgt eingehoben: 2 Die Gebrauchsabgabe ist von allen Gebrauchsarten des Tarifes des NÖ Gebrauchsabgabegesetzes 1973 (NÖ Gebrauchsabgabetarif 2017) mit den dort angeführten Höchstsätzen zu entrichten. Abweichend von den Höchsttarifen setzt der Gemeinderat folgende Tarife fest: Monatsabgaben je begonnenem Kalendermonat 1) Für die Lagerung von Baustoffen und Schutt sowie für die Aufstellung von Baugeräten, Gerüsten, Container, Lademulden, Bauhütten und dergleichen, für mehr als drei Tage, je begonnenem Kalendermonat: je angefangenen fünf m² der bewilligten Fläche 2,20 für einen Monat mindestens aber 13,20 2) Für Vorgärten (Aufstellung von Tischen, Stühlen u.ä., sogenannte Schanigärten) vor Geschäftslokalen aller Art je angefangenen zehn m² der bewilligen Fläche und je begonnenem Monat 38,50 3 Diese Verordnung tritt mit dem Monatsersten, der dem Ablauf der Kundmachungsfrist zunächst folgt, das ist der 01. Februar 2017, in Kraft.. 11. Vergabe von Straßenbauarbeiten Der Bürgermeister informiert den Gemeinderat über geplante Straßenbauarbeiten in Kirchberg am Wagram und in Altenwörth.

a) Kirchberg am Wagram Gehsteigsanierung am Marktplatz (Bereich Gehbrücke bis Kirchenplatz) Es liegen folgende Angebote vor: Anbieter eingelangt Netto Mwst Brutto Porr 24.11.2016 15.777,55 3.155,51 18.933,06 Leithäusl 30.11.2016 17.386,28 3.477,26 20.863,54 Hasenöhrl 22.11.2016 23.602,50 4.720,50 28.323,00 Pittel + Brausewetter 22.11.2016 33.397,16 6.679,43 40.076,59 Antrag des Bürgermeisters, der Gemeinderat möge die Firma Porr Bau GmbH aus Krems an der Donau mit den Arbeiten beauftragen; Kosten: 15.777,55 exkl. 20 % MwSt.. b) Altenwörth Errichtung der Nebenflächen in der Hauptstraße im Bereich Wohnhausanlage GEDESAG Es liegen folgende Angebote vor: Anbieter eingelangt Netto Mwst Brutto Porr 25.11.2016 17.635,32 3.527,06 21.162,38 Hasenöhrl 12.12.2016 19.620,10 3.924,02 23.544,12 Antrag des Bürgermeisters, der Gemeinderat möge die Firma Porr Bau GmbH aus Krems an der Donau mit den Arbeiten beauftragen; Kosten: 17.635,32 exkl. 20 % MwSt.. 12. Vergabe von Kanalbauarbeiten Am Marktplatz in Kirchberg am Wagram wurden mittels Kamerabefahrung Schäden am bestehenden Regenwasserkanal im Bereich der Liegenschaften Marktplatz 31 bis Marktplatz 33 festgestellt. Da auch die Dimensionen der Kanäle nicht mehr den tatsächlichen Erfordernissen entsprechen soll der Regenwasserkanal erneuert werden. Folgende Angebote liegen vor:

Anbieter Datum Netto MwSt Brutto Porr 23.11.2016 36.453,30 7.290,66 43.743,96 Hasenöhrl 21.11.2016 32.488,54 6.497,70 38.986,24 Baumanagm. Mayer Kein Anbot Ergebnis nach Angebotsprüfung: Anbieter Datum Netto MwSt Brutto Porr 23.11.2016 30.564,05 6.112,81 36.676,86 Hasenöhrl 21.11.2016 29.916,15 5.983,23 35.899,38 Antrag von GGR Ing. Herbert Würz, der Gemeinderat möge beschließen, eine Erneuerung des Regenwasserkanales am Marktplatz in Kirchberg am Wagram im Bereich der Liegenschaften Marktplatz 31 bis Marktplatz 33 durchzuführen und die Firma Hasenöhrl,Bau GmbH, Rösselweg 4, 3484 Grafenwörth mit den Arbeiten entsprechend dem Angebot vom 21.11.2016 zu beauftragen; Kosten 29.916,15 exkl. MwSt.. In der Kirchengasse (Bereich Grundstück Nr. 820 bis Grundstück Nr. 50) in Unterstockstall ist für eine gesicherte Ableitung der Oberflächenwässer die Errichtung eines Regenwasserkanales von ca. 190 Laufmeter, DN 250 mm (Verlängerung des Bestandes 2005) erforderlich. Da das Versickerungsbecken mit Reserven für zukünftige Erweiterungen errichtet worden ist, ist eine Einleitung auch möglich. Es liegt eine Schätzung der Baukosten (Ing. Karl Riesenhuber, 15.12.2016) für eine Sanierung und Änderung des Regenwasserkanales vor. Preisbasis: Angebot der Firma Porr GmbH vormals Firma TEERAG-ASDAG AG vom 6.6.2016 für den Regenwasserkanal Wagramblick in Unterstockstall. Summe Baukosten: 89.333,45 exkl. MwSt. Im Zuge dieser Baumaßnahmen soll auch der Einbau der Postkabel Berücksichtigung finden. Antrag von GGR Ing. Herbert Würz, der Gemeinderat möge beschließen, in der Kirchengasse in Unterstockstall im Bereich Grundstück Nr. 820 bis Grundstück Nr. 50 einen Regenwasserkanal zu errichten und die Firma Firma Porr Bau GmbH aus Krems an der Donau mit den Arbeiten auf Basis des Angebotes vom 6.6.2016 zu beauftragen; Kosten 89.333,45 exkl. MwSt.. 13. Verpachtung in der KG Winkl Es liegt ein Pachtansuchen für 2 Hausanteile in der KG Winkl vom 24.11.2016 vor. Antrag des Bürgermeisters, der Gemeinderat möge diese beiden Hausanteile an Herrn Michael Dollinger, Winkl 68 auf die Dauer von 5 Jahren zum Preis von 20,- pro Jahr verpachten; die gesamte Pacht in Höhe von 100,- ist im Voraus zu entrichten.

. 14. Grundankäufe und Grundtausch in der KG Unterstockstall für die Zufahrt zum Sportpark Der Bürgermeister informiert den Gemeinderat über die geplante Erweiterung der Zufahrtsstraße zum Sportpark Kirchberg am Wagram und bringt dem Gemeinderat den vorliegenden Teilungsvoranschlag der wob-ziviltechnikergesellschaft mbh, GZ. wob- 2954/16 zur Kenntnis. Antrag des Bürgermeisters, der Gemeinderat möge folgenden Beschluss fassen: Ankauf des laut Teilungsvorschlag wob-2954/16 mit 4 bezeichneten Trennstückes im Ausmaß von 168 m² (Eigentümer des Grundstückes 861, KG Unterstockstall: Helmut und Maria Schweiger, Bahnstraße 9, 3465 Königsbrunn am Wagram) zum Pauschalpreis von 2.000,-; Ankauf des laut Teilungsvorschlag wob-2954/16 mit 3 bezeichneten Trennstückes im Ausmaß von 173 m² (Eigentümer des Grundstückes 862, KG Unterstockstall: Mag. Thomas Delapina, Schelleing. 52/18, 1040 Wien) zum Pauschalpreis von 2.000,-; Ankauf des laut Teilungsvorschlag wob-2954/16 mit 2 bezeichneten Trennstückes im Ausmaß von 99 m² (Eigentümer des Grundstückes 863, KG Unterstockstall: Maria Schmidt, Alchemistenstr. 20, 3470 Oberstockstall) zum Pauschalpreis von 1.200,-; Grundtausch des laut Teilungsvorschlag wob-2954/16 mit 8 bezeichneten Trennstückes im Ausmaß von 550 m² (aus Grundstück 865, KG Unterstockstall) mit dem mit 1 bezeichneten Trennstückes im Ausmaß von 386 m² (Eigentümer: Josef Hofbauer, Mallon 11, aus Grundstück 864, KG Unterstockstall); Übernahme der anfallenden Kosten..